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Ziele

Ende 2010 haben Dag Frommhold, Betreiber der umfangreichsten Internetseite über den Fuchs, und Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland e.V., die Initiative "Schonzeit für Füchse" ins Leben gerufen. Ziel ist es, eine bundesweite Schonzeit für Füchse von Januar bis September einzuführen. Wildtierschutz Deutschland e.V. fordert darüber hinaus eine Jagdgesetzgebung, welche sich dem Tier- und Naturschutz unterordnet und ausschließlich eine Bejagung von nicht gefährdeten Tieren zum Zwecke der Verwertung als Wildbret ermöglicht.
    
    Eichhörnchen.......Sciurus vulgaris
Grundthesen zur Jagd, pro iure animalis: Insgesamt 35 Organisationen haben sich auf Initiative von pro iure animalis zusammensgeschlossen und ein gemeinsames Thesenpapier zur Jagd erarbeitet und veröffentlicht.
Nachfolgende Forderungen werden u.a gestellt von
1) Aktionsbündnis "Natur ohne Jagd"
2) Arbeitskreis Humaner Tierschutz e.V.
3) BN Bund Naturschutz
4) Komitee gegen den Vogelmord
  • Verbot der Tötung von Haustieren 1) 2)
  • Verbot der Fallenjagd 1) 2) 4)
  • Ganzjährige Schonzeiten für Vögel, Hasen, kleine Beutegreifer 1) 2) 4)
  • Ganzjährige Schonzeit für Füchse 1) 2)
  • Verbot von Bau-, Treib- und Drückjagden 1)
  • Verbot der Jagd in Setz- und Brutzeiten bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere 1) 2) 3) 4)
  • Verbot der Jagd während Zug- und Rastzeiten von Zugvögeln 4)
  • Jagdverbot in Naturschutz- und Wildschutz-, FFH-Gebieten und Zufluchtstätten von Wildtieren 1) 2) 3) 4)
  • Verbot von Bleischrot 1) 2) 3) 4)
  • Verbot von Kirrungen, Luderplätzen und Anlegung von Fütterungen zu Jagdzwecken 1) 2) 4)
  • Absolutes Jagdverbot in bewohnten und befriedeten Bezirken 1)
  • Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft von Grundstückseigentümer in Jagdgenossenschaften 1) 2)
  • Verpflichtender Schießleistungsnachweis und Nachweis der körperlichen und fachlichen Eignung alle 2-3 Jahre 1) 2)
  • Jagdscheinentzug bei Verstößen 1)
  • Verbot der Zucht und des Aussetzens von jagdbarem Wild 2)
  • Nachjagd-Verbot 2) 3)
  • Verbot der Gatterjagd 2)
  • Verbot der Jagd mit Greifvögeln 2)
  • Keine Werbung für Jagdreisen 2)
  • Verbot der Einfuhr von Jagdtrophäen 2)
  • Verbot von Freizeit- und Hobbyangeln 2)
  • Ablösung der Jagdgesetze durch eine ökologisch durchdachte Naturschutzgesetzgebung 2)
  • Aberkennung des Status als Naturschutzverband für den Deutschen Jagdschutzverband und seinen Untergruppierungen 2)
  • Keine Einflussnahme von Jägern auf Kinder und Jugendliche in Schulen und Kindergärten 2)
  • Keine Jagd auf bedrohte Tierarten (rote Liste und Vorstufe), z.B. z.B. Edelmarder, Baummarder, Feldhase, Waldschnepfe, Rebhuhn 2) 3)
  • Schonzeiten für alle Wildtierarten 2)
  • Aufgabe des bisherigen Jagdschutzgedankens; Aufbau einer unabhängigen Forstpolizei und Jagdaufsicht 2) 4)
  • Langfristig Erlaubnis zur Jagd nur für staatliche Berufsjäger, konsequente Abschaffung der Hobbyjagd 2)
  • Tiertötung grundsätzlich mit Schußwaffen. Ausnahmen im Falle unvermeidbarer Nottötung kranker oder angeschossener Tiere, wenn ein Fangschuß nicht angebracht werden kann 2)
  • Verpflichtung der Jäger zur regelmäßigen Fortbildung 2)
  • 0,0 Promille bei Jagdausübung 2)
  • Abschaffung der „ Blitzausbildung“ in 2-3 Wochen 2)
  • Begrenzung der Anzahl Hochsitze je ha und Numerierung der Hochsitze sowie behördliche Registrierung und Genehmigung, strengste Anwendung der Landesbauordnung 2)
  • Öffentliche, rechtzeitige Bekanntmachung von Treib- und Drückjagden , die durch unabhängige Behörden zu genehmigen bzw. abzulehnen sind; genaue und sichere Absperrung des Jagdgebietes 2)
  • Reduzierung der dem Jagdrecht unterliegenden Arten von ca. 100 auf nur noch 14    3)
  • Jagd, nur auf Schalenwild, wenn nachweisbar erhebliche Schäden an Land- und Forstwirtschaft entstehen 4)
  • Keine Bejagung von dem Naturschutz unterstellen Arten, wie Rabenkrähe, Eichelhäher, Elster, Kormoran 3) 4)
  • Keine Bejagung von Zugvögeln, z.B. Ringeltaube 3) 4)
  • Alle Tierarten sollten dem Naturschutzrecht unterstehen, nicht dem Jagdrecht 4)
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Wildtierschutz Deutschland e.V.
Konto-Nr. 6008 639 500, GLS Bank, BLZ: 430 609 67

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