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Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen

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Blogbeiträge (458)

  • Das stille Leid der Füchsin Vossy in einer Schliefenanlage

    Das ist Vossy. Die Füchsin kam im Sommer 2022 im Alter von wenigen Wochen in die Schliefenanlage des DTK Westmünsterland. Hier lebt sie eingesperrt in einem Zwinger, den sie sich mit einem etwa gleichaltrigen Artgenossen teilt. In freier Wildbahn hätte Vossy mehrere Hundert Hektar zur Verfügung und selbst in Wildparks hätte sie mit 100 Quadratmetern und mehr ein deutlich größeres Gehege. Die WAZA (World Association of Zoos and Aquariums) fordert für Rotfüchse gar eine Gehegegröße von 300 m², so wie es etwa auch in der Schweiz vorgeschrieben ist. Vossy und ihr Artgenosse Zorro hingegen müssen ihr Leben auf vielleicht 40 m² verbringen. In einem erhöhten Zwingerteil ist Vossy auf oder hinter einem großen Holzstück zu entdecken. Das ist ihr Ruheplatz, hier schläft sie viel, hier hat sie einen guten Überblick. Schaut man sich diesen Teil des Zwingers an, sieht man nackten Beton. Als Gehegeboden wird Naturboden, Sand oder Rindenmulch gefordert, damit Füchse ihr natürliches Bedürfnis nach Graben, sowie ihren Erkundungsdrang ausleben können. Stark eingeschränkte Grabemöglichkeit hat sie allenfalls in einem anderen sehr kleinen Zwingerbereich, weil dort erkennbar Erdboden vorhanden ist. Zu sehen sind aber keine gegrabenen Löcher, wahrscheinlich ist der Boden so verdichtet, dass die Füchse dennoch nicht graben können. Für eine neugierige Füchsin sind gut 40 m² rasch erkundet. Zusätzliche Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten, die für Vossys Lernentwicklung dringend erforderlich wären, sind nicht erkennbar. Es ist bekannt, dass selbst erwachsene Füchse über einen ausgeprägten Spieltrieb verfügen. Unterschiedliche Materialien wie zum Beispiel Körbe, Bälle, alte Schuhe, Knabberholz, Spielzeugtiere, verschiedene Röhren… - was zum Spielen und Bewegen anregt und in Wildparks Bedingung ist, ist für Schliefenfüchse wie Vossy offenbar zu vernachlässigen. In Zoos und Wildparks wird der Aktivitätslevel dieser Tiere berücksichtigt, indem gut durchdachte, zeitaufwändige regelmäßig wechselnde und ausreichend dokumentierte Beschäftigungsprogramme angeboten werden. Ob Vossy täglich mit Futter versorgt wird, ist uns nicht bekannt. In einer Ecke des Zwingers steht ein Napf, der vermutlich mit Wasser gefüllt wird. Wir wissen von Füchsen, dass sie ein breites Nahrungsspektrum haben und ihre Kost vielseitig ist. Dass dies bei Schliefenfüchsen wie Vossy berücksichtigt wird, bezweifeln wir. Uns ist bekannt, dass einige Schliefenfüchse nur alle zwei bis drei Tage mit Futter versorgt werden. Ihr Magen fasst aber nur kleinere Nahrungsmengen, so dass eine tägliche Futtergabe vonnöten ist. Im Wildpark werden regelmäßig Leckereien wie Rosinen oder Nüsse versteckt, damit die Füchse mit der Futtersuche beschäftigt sind. Wir wissen, dass man sich bei Vossy diese Mühe nicht macht. Was uns beunruhigt ist, dass Vossy kaum Aktivitätsmuster zeigt und immer an derselben Stelle zu finden ist. Wir vermuten ein Unsicherheitsgefühl, denn selbstsichere Tiere zeigen ebenso wie Menschen Explorationsverhalten. Dies ist auch tagsüber von Gehegefüchsen bekannt. Vossy führt ein stark eingeschränktes Fuchsleben. Ihr Alltag ist geprägt von Monotonie, Stress und sich wiederholenden Todesängsten bei den Schliefenübungen. Dies wirkt sich erheblich auf ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden aus. Glücklicherweise sind bei Vossy noch keine Bewegungsstereotypen wie das Auf- und Abgehen oder das Laufen im Kreis zu beobachten, bei ihrem Artgenossen hingegen schon. Wir fragen uns, ob sie durch ihre Passivität auf ihr Leiden aufmerksam macht. Fakt ist, dass Vossy jede Möglichkeit, ein fuchstypisches und artgerechtes Leben zu führen, verwehrt bleibt. Positive Erfahrungen, die für ihre Entwicklung so förderlich sind, bleiben aus. Ihre Erfahrungen sind abhängig vom Schliefenwart und anderen Personen im Rahmen des Schliefentrainings. Das Hauptinteresse des Teckel-Clubs bzw. der Fuchsjäger gilt der Tötung ihrer Artgenossen bei der Baujagd, die für diese eine spannende Jagdmethode ist. Für sie haben Füchse wie Vossy keinen Wert. Sie dienen dem einzigen Zweck, ihrem Bedürfnis nach besonderem Jagdspaß zu befriedigen. Wir aber sehen in Vossy und den anderen Füchsen fühlende, empfindsame Mitgeschöpfe, die ein Recht auf ein würdiges und artgerechtes Leben haben, ohne Einschränkung, Grausamkeit und Folter. Wir sind empört, dass diese abscheuliche und tierschutzwidrige Tradition hierzulande noch erlaubt ist und setzen uns aktiv für ein Verbot von Schliefenanlagen und Baujagd ein. Wir fordern, dass Füchse wie Vossy in Wildtierauffangstationen untergebracht werden und sie dort noch eine Chance auf Auswilderung erhalten. Unterstütze uns, indem Du diese Petition unterzeichnest: Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen +++ Wichtiger Hinweis: Vossy ist in Gefangenschaft groß geworden, sie hat niemals gelernt, in Freiheit zu leben bzw. zu überleben. Bitte bedenken Sie, dass die Befreiung von Schliefenfüchsen eine Straftat ist. Sie hilft den Tieren nicht, sie würden vermutlich nicht lange überleben und durch den nächsten Wildfang ersetzt werden. Danke! +++ Mehr über Füchse

  • Fuchsjagd – einfache Scheinlösung für komplexe Probleme

    Hören | Populismus ist gerade in Mode. Allerhand Schreihälse dominieren die Schlagzeilen der Politik und präsentieren scheinbar einfache Lösungen für die vielen komplexen Probleme. Wir sollten nicht verkennen, dass diese Trumps und Höckes gar nicht an Lösungen interessiert sind, sondern genau am Gegenteil: Sie wollen die Probleme aufrechterhalten, damit sie als vermeintliche Retter weiterhin Wählerstimmen sammeln können. Was hat das mit Jagd zu tun? Eine ganze Menge: Genauso wie beim politischen Populismus inszeniert man sich gern als Retter – in diesem Fall als Retter der Artenvielfalt. Wir fragen uns: Ist das Interesse wirklich die Biodiversität oder geht es um die Bewahrung spannender Jagdarten wie die Fallen- und die Baujagd? Der Berufsjäger Paul Rößler stellt in einem aktuellen Artikel der Pirsch vom 13. April mal wieder die steile These auf, dass man nur genug Beutegreifer - vor allen Dingen Füchse - töten müsse, um die Bodenbrüter bzw. die Wiesenvögel zu retten. Das Habitat der Wiesenvögel sei nicht das Problem, denn sie würden ja durch ihr Vorkommen zeigen, dass es geeignet ist. Rößler kritisiert dabei sogar seine eigene Zunft, viele Jäger würden nicht genug tun – also das „Raubwild“ nicht intensiv genug dezimieren. Seine Absicht ist – wenn man einige seiner Artikel gelesen hat – leicht erkennbar: Ihm geht es erstens darum, weiter dem Jagdspaß zu frönen, insbesondere den herbstlichen und winterlichen Gesellschaftsjagden. Beutegreifer wie der Fuchs, die ihm den einen oder anderen Hasen oder Fasan wegnehmen könnten, sollen dafür sterben. Zweitens betreibt er Greenwashing für die Landwirtschaft: Man müsse nur genügend Beutegreifer umbringen, dann funktioniere Wiesenvogelschutz auch in der konventionellen Agrarlandschaft – ein Schelm, wer dabei Böses denkt und sich fragt, wer ihn dafür bezahlt. Sicher weiß er selbst, dass das niemals funktioniert. Er weiß aber ebenso, dass er dann immer wieder sein Totschlagargument aus der Mottenkiste holen kann: Es werde einfach nicht genug „Raubwild“ getötet. Jetzt zum Faktencheck: Die meisten Gelegeverluste bei Bodenbrütern geschehen durch Säugetiere wie Fuchs, Marder, Waschbär, Ratten etc., das ist korrekt. Kükenverluste sind nicht so leicht zu erforschen wie Gelegeverluste. Hier ist der Anteil von Vögeln als Prädatoren [1] offensichtlich höher, beispielsweise Krähen, Graureiher oder Mäusebussarde. Prädation ist allerdings ein uralter natürlicher Faktor, der in jedem Ökosystem ein sehr wichtiges Regulativ darstellt. Wenn ein Prädator, zum Beispiel der Fuchs, ausgelöscht wird, übernehmen andere Beutegreifer schnell seine Stelle. Wenn diese dann ausgelöscht werden, übernehmen die nächsten Beutegreifer usw. In unserer intensiv genutzten und überdüngten Landschaft bleibt als quasi unbekämpfbarer Beutegreifer am Ende wahrscheinlich meistens die Wanderratte übrig. Sie kann sich dann ohne natürliche Feinde ungehindert vermehren und ausbreiten – das will kein Landwirt wirklich. Die Prädationsrate der Bodenbrüter, also der Anteil Eier oder Küken, der von Beutegreifern aller Art erbeutet wird, hängt bei weitem nicht nur von der Bejagungsintensität ab, sondern von sehr vielen weiteren Faktoren. Aufgrund der Komplexität können hier nur einige genannt werden: Das Angebot an Insekten als Jungennahrung, das darüber entscheidet, wie schnell die Jungvögel heranwachsen und wie fit sie sind (schnelleres Wachstum = kürzere Zeit mit hohem Prädationsrisiko). Die Dichte des Kiebitzes als aggressiver Verteidiger gegen Beutegreifer: In Gebieten mit hoher Kiebitzdichte ist das Prädationsrisiko für alle Bodenbrüter nachweislich geringer. Die Vegetationsstruktur: leichtes Bodenrelief und mosaikartig unterschiedliche Vegetationsstrukturen machen Bodennester schwerer auffindbar und bieten den Küken mehr Versteckmöglichkeiten als einheitliche maschinengerechte Flächen. Die Bodenfeuchtigkeit: Auf nassen Flächen leben weniger Wühlmäuse, weshalb sie für alle mäusefressenden Prädatoren wie Fuchs, Wiesel, Mäusebussard oder Eulen weniger attraktiv sind. Dies sind – wie oben geschrieben - nur einige von vielen Einflussfaktoren. Die Problematik der Prädation ist sehr vielschichtig. Einfache Scheinlösungen dafür zu präsentieren, ist Populismus – und der ist Gift, sowohl für die Ökosysteme als auch für unsere Gesellschaft. Es bedarf durchdachter Lösungen, die der Vielseitigkeit des Problems gerecht werden – bei den Bodenbrütern ist die wichtigste Stellschraube der Lebensraum in all seiner Diversität. Ein „weiter so“ in der Landwirtschaft, wie es die EU gerade zulässt, werden viele Wiesenvögel definitiv nicht überleben – unabhängig davon ob Prädatoren bejagt werden oder nicht. +++ [1] Als Prädator wird bezeichnet, wer andere Lebewesen oder auch Vogeleier zwecks Nahrungsverwertung erbeutet. Wichtigste Literaturquelle zum Thema Prädation und Wiesenvögel: Teunissen, W., C. Kampichler, F. Majoor, M. Rodbergen & E. Kleyheeg (2020): Predatieproblematiek bij weidevogels. Sovon-rapport 2020/41 Mehr zu Paul Rößler: Worum geht es bei der Jagd? Fuchsjagd - wenn die Not der Füchse am größten ist

  • Ungesehenes Leid – Einblicke in eine Schliefenanlage

    Hören | Schliefenanlagen sind Orte, an denen Jäger ihre "raubwildscharfen" Teckel und Terrier mit lebenden Füchsen trainieren. Mehr als 100 Schliefenanlagen gibt es verteilt über ganz Deutschland. Die Dunkelziffer dürfte weit darüber liegen, denn die Anlagen befinden sich meistens an abgelegenen Orten oder hinter hohen Zäunen oder Mauern. Die Bevölkerung soll nicht sehen, was den Füchsen dort angetan wird. Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen Wir werfen nun beispielhaft einen Blick in die Schliefenanlage des Teckel-Clubs Westmünsterland in NRW: Die Anlage befindet sich direkt an einem häufig begangenen Wanderweg an der niederländischen Grenze, aber wie üblich hinter einem hohen Zaun versteckt (Foto vom 16.07.2022). Selbst ein relativ großer Mann muss die Arme strecken, um über den Bretterzaun hinweg fotografieren zu können. Man sieht ein System aus Gängen, die in verschiedene Kessel münden. Im Bild links und hinten ist der Zwinger zu sehen, in dem zwei Füchse als Trainingsobjekte gehalten werden. Die beiden Zwingerteile sind miteinander verbunden, können aber durch eine Zwischentür getrennt werden. Die Schliefengänge sind durchgängig mit Deckeln belegt. Sie können mit dem Griff hochgehoben werden, beispielsweise um den Fuchs hindurchzutreiben – dies geschieht regelmäßig mit Stöcken, da er aus Angst kaum freiwillig hindurchgeht. Ziel der Übungen und Prüfungen ist, dass der Hund den Fuchs anhand seiner Spur in dem Gangsystem verfolgt und im Drehkessel oder Rundkessel aufspürt. Der Hund soll dann, vom Fuchs durch den Schieber getrennt, fünf Minuten lang vorliegen und den Fuchs verbellen. Danach wird die Sperre gelöst, so dass der Hund den Schieber weiter in Richtung des Fuchses drücken und ihn dadurch noch massiver bedrängen kann. Erst dann wird ein weiterer Schieber gelöst, der dem Fuchs den Fluchtweg in die Abfangbox eröffnet. Die Angst- und Fluchtreaktion des Fuchses ist also geplanter Bestandteil der Übung bzw. Prüfung. Der Fuchs erlebt daher mit jeder Übung und Prüfung eine Situation extremer Angst, an die stressphysiologisch keine Gewöhnung möglich ist. Der Blick von der Seite (Foto vom 08.03.2024) zeigt die Zwingeranlage für die beiden Schliefenfüchse und den Drehkessel (rechts hinten), dem zentralen Übungsort (s. Zeichnung). Er ist mit dem übrigen Gangsystem nur durch eine Sackgasse verbunden, die hier vom Drehkessel aus nach rechts verläuft. Im Bild vor dem Drehkessel befindet sich ein blind endender Zugang, in dem die Box eingesetzt werden kann, in die der Fuchs bei Öffnung des Trennschiebers flüchtet (s. o.). Die Schliefengänge sind vermutlich zur Reinigung oder zum Trocknen geöffnet, die Deckel sind zum Teil im Hintergrund am Zwingergitter angelehnt zu sehen. Der Zwinger ist gut 40 Quadratmeter groß - von artgerechter Haltung kann hier keine Rede sein. Fuchsgehege in Zoos und Wildparks sind immer um Vielfaches größer. Im linken Zwingerteil sind zumindest ein in Grenzen grabfähiger Boden sowie einige Versteckmöglichkeiten vorhanden, der zentrale und rechte Teil aber hat Betonboden. In den rechten Zwingerteil mündet ein Rohr, durch das der Fuchs aus dem Gangsystem auch direkt in den Zwinger entlassen werden kann. Über dem dortigen sterilen Betonboden haben die Füchse eine Klettermöglichkeit. Der Fuchs, den wir „Vossy“ (von niederländisch Fuchs = vos) nennen, ist dort meistens anzutreffen (Foto vom 16.12.2023). Wie es ihm und dem zweiten Schliefenfuchs in der Anlage ergeht, erfahren Sie in den nächsten Beiträgen. +++ Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen | Schliefenanlagen und Baujagd existieren im Verborgenen. Wir klären mit unserer Serie „SOS Schliefenfuchs“ über diese skandalöse Tierquälerei auf, damit beides endlich verboten wird. Die Bevölkerung soll und wird erfahren, was den Füchsen in Schliefenanlagen und durch die Baujagd angetan wird. Wir fordern ein Verbot der Baujagd, die Schließung aller Schliefenanlagen und die artgerechte Unterbringung bzw. wenn möglich, die fachgerechte Auswilderung der Schliefenfüchse.

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  • Wildtierschutz in den Bundesländern

    Kritische Berichte zur Jagd und mehr. Wildtierschutz in den Regionen. Der Schutz der Wildtiere liegt uns am Herzen Besuchen Sie die regionalen Seiten des Wildtierschutz Deutschland e.V. Aktuelle Informationen aus den Bundesländern: ​ Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen ​ ​ Hilfe für ein verletztes Wildtier finden Sie hier .

  • Was ist Hobbyjagd und weitere Fragen und Antworten

    Was ist Hobbyjagd? Ist Jagd Artenschutz? Ist Fallenjagd tierschutzgerecht? Fragen und Antworten zu Wildtieren und zur Jagd Hier alle Fragen und Antworten als PDF Stand Februar 2024 Teil 1 - Fakten zur Jagd allgemein Teil 2 - Füchse und Fuchsjagd Teil 3 - Wildschweine und Schwarzwildjagd Teil 4 - Invasive Arten Teil 5 - Wald und Wild Was verstehen wir unter Hobbyjagd? Die Hobbyjagd ist jede Jagd durch Freizeitjäger, die ohne naturschutzfachliche Zieldefinition, Bewertung und Aufsicht erfolgt oder ohne einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Wie unterscheidet sich der Berufsjäger vom Hobbyjäger? Die Jagd ist die Haupteinkunftsquelle des Berufsjägers. Berufsjäger sind bei staatlichen Forstämtern, bei Jagdverbänden oder wohlhabenden Revierinhabern angestellt. Berufsjäger sind in der Regel ausgebildet, nicht lediglich im Rahmen eines 14-Tage-Crash-Kurses angelernt. Wir lehnen die Berufsjagd ebenso ab, wie die Hobbyjagd, wenn sie nicht naturschutzfachlich, also durch Naturschutzbehörden mit Zieldefinition, Bewertung und Aufsicht durchgeführt oder veranlasst wird. Ein Förster versteht sich im Übrigen fast nie als Berufsjäger, wenngleich er von Berufs wegen einen Jagdschein haben muss. ​ Wie viele Tiere werden im Rahmen der Jagd getötet? Hören - Die Jagdstatistik des Deutschen Jagdverbandes weist mit etwa 4,5 bis 5 Millionen getöteten Wildtieren nur einen Teil der gesamten Jagdstrecke aus. Pro Jahr werden in Deutschland etwa sechs Millionen Tiere im Rahmen der Jagd legal oder illegal getötet. Darunter verzeichnete die Jagdstrecke für das Jagdjahr 2020/21 über 1,2 Millionen Rehe, fast 700.000 Wildschweine über 145.000 Feldhasen (gem. Rote Liste Deutschland 2020 im Bestand gefährdet), 459.000 Füchse, 200.000 Waschbären, über 100.000 Nutrias, 147.000 Dachse und andere marderartige Tiere, fast 303.000 Wildtauben, 338.000 Wildenten und Gänse. Nicht aufgeführt werden z.B. Schwäne, Kormorane oder Graureiher. Außen vor gelassen werden auch über eine halbe Million Rabenkrähen, Elstern und Eichelhäher und nicht zu verschweigen schätzungsweise 100.000 Haustiere, vorwiegend Katzen, aber auch Hunde. Viele Tiere sterben unbemerkt an Verletzungen oder an Bleivergiftung Insbesondere bei Wasservögeln werden durch den Schrotschuss in Vogelschwärme nach Schätzungen von Tierschutzorganisationen etwa 300.000 Tiere so verletzt, dass sie früher oder später daran sterben. Kollateralschäden gibt es auch aufgrund der immer noch vorwiegend bleihaltigen Munition. So hat die Öffentlichkeit in den letzten Jahren immer wieder von Seeadlern erfahren, die aufgrund des Verzehrs von kontaminierten Resten von Wildschweinen oder Rehen qualvoll an einer Bleivergiftung zugrunde gingen. (BR-Beitrag vom 15.3.2021: Steinadler stirbt nach Vergiftung durch Bleimunition ). Der Nabu geht von etwa 150.000 illegal getöteten Vögeln in Deutschland aus, darunter viele Greifvögel. Jäger behaupten, die Jagd ersetze fehlende Wölfe, Bären und Luchse Fakt ist, dass die Bestände von Rehen, Wildschweinen oder Rothirschen nie erheblich durch Beutegreifer wie Wolf, Bär oder Luchs reguliert wurden. Die signifikanten Regulatoren waren immer Nahrungsangebot, Wetterereignisse, Krankheit. Die Nahrung der großen Landraubtiere sind u.a. Rehe und Hirsche. Sie erbeuten vor allen Dingen reaktionsschwache alte und kranke Tiere. Aufgrund der riesigen Reviere von Wolf und Luchs bringt es ein Jäger heutzutage auf der gleichen Fläche auf das 10- bis 15-fache der Beute z.B. eines Luchses. Mehr dazu in unserem Beitrag „Mehr Wölfe – weniger Rehe?“ Jäger behaupten "Jagd sei Artenschutz" Hören (Erstversion) - Fakt ist, dass trotz der intensiven Jagd auf Beutegreifer wie Fuchs oder Waschbär die Artenvielfalt abnimmt und selbst Bestände von Feldhasen und Rebhühnern durch die Jagd nicht einmal stabilisiert werden. Jäger behaupten mittels der Jagd vor allen Dingen gefährdete jagdbare Arten wie Rebhuhn, Fasan oder Feldhase fördern zu wollen. Sie machen das ausschließlich, um sie weiterhin bejagen zu können. 2022 drohte der Landesjagdverband Hessen unterschwellig damit, die Hege für Tierarten, die nicht mehr bejagt werden dürfen, künftig zu unterlassen. Natürliche Feinde wie Fuchs, Waschbär oder Marder hingegen werden von der Jagdlobby als Schädlinge gebrandmarkt und brutal und oft nicht einmal tierschutzgerecht bejagt. Aber dieser „Artenschutz“ ist leicht zu durchschauen: Im Jagdjahr 2020/21 weist die Jagdstrecke hierzulande 2.046 Rebhühner (gem. Rote Liste Deutschland 2020 im Bestand stark gefährdet) aus, 52.074 Fasane (werden für die Jagd gezüchtet und ausgesetzt) und über 145.282 Feldhasen (gefährdet). Im Jagdjahr 2005/2006 sah die Jagdstrecke noch so aus: 11.745 Rebhühner, 445.267 Fasane, 552.882 Feldhasen. Fällt Ihnen etwas auf? Obwohl in diesen 15 Jahren etwa neun Millionen Füchse plus Marder, plus Dachse, plus Waschbären u.a. getötet wurden, ist der Bestand der zu schützenden Arten extrem zurückgegangen. In der Fläche kann die Jagd niemals zum Artenschutz oder gar zur Artenvielfalt auch nur beitragen (u.a. Langgemach T., Bellebaum J. (2005): Prädation und der Schutz bodenbrütender Vogelarten in Deutschland, Vogelwelt 126, 259 – 298). Die Jagdverbände verweisen immer wieder gerne auf den vermeintlichen Erfolg von Vorzeigeprojekten wie dem „Wiesenbrüterschutz im Bremer Blockland“ , bei dem vor allen Dingen Füchse erlegt werden. Zum einen ist ein konkretes, räumlich begrenztes Projekt nicht mit der ansonsten willkürlich stattfindenden Jagd auf Füchse zu vergleichen, zum anderen hat das Aktionsbündnis Fuchs belegt, dass der Bestandszuwachs von Wiesenbrütern im Blockland keinesfalls durch die Jagd auf Fuchs und Co. zurückzuführen ist. Im benachbarten, nicht intensiv bejagten Vergleichsgebiet Niederviehland ergaben sich trotz schlechterer Habitatqualität in etwa die gleichen Bestandszuwächse bei den Wiesenbrütern. Um den Artenverlust aufzuhalten wären derzeit kaum zu erwartende einschneidende Maßnahmen der Politik, vor allen Dingen in der Landwirtschaft, erforderlich. Die Zerstörung von Landschaftsstrukturen zugunsten von „aufgeräumten“ Landwirtschaftsflächen, der Verlust von Brachflächen, Monokulturen soweit das Auge reicht, der intensive maschinelle Einsatz und die Vergiftung von Nahrungsgrundlagen vieler Wildtiere sind die Ursachen des Verlustes der Artenvielfalt. Ohne hier ernsthaft gegenzusteuern, können wir diese Entwicklung nicht aufhalten. Die Tötung von Hunderttausenden von Füchsen, Dachsen, Waschbären zu diesem Zweck ist auch ethisch nicht vertretbar. Sie dient letztlich ausschließlich dem Lustgewinn einer jagenden Minderheit von 0,5 Prozent unserer Gesellschaft. ​ Mehr dazu: Artenschutz mit der Flinte , Fuchsjagd ist kein Artenschutz (mit Literaturquelle) Vom Wiesenvogelschutz im Bremer Blockland Welche und wie viele Tiere werden unter dem Vorwand des Artenschutzes durch Jäger getötet? Tierarten, die unter dem Vorwand des Artenschutzes bejagt werden sind Beutegreifer wie Füchse und Marder, selbst der Dachs, sogenannte invasive Arten wir Waschbär, Marderhund oder Nilgans, Rabenvögel wie Elster oder Eichelhäher u.a. Ein ökologischer Nutzen durch die freiheitliche, sprich willkürliche Jagd auf Beutegreifer oder Vögel für zu schützende Arten kann in der Fläche nicht belegt werden. Im Gegenteil, die „gehegten“ Arten wie Rebhuhn oder Feldhase nehmen seit Jahrzehnten kontinuierlich im Bestand ab. Insgesamt landen so nach der Jagd jedes Jahr etwa 750.000 Beutegreifer inkl. Waschbär und Marderhunde in der Tonne und über eine halbe Million Rabenvögel. Da diese Tiere in der Regel nicht einmal verwertet werden, ist es weder ökologisch noch ethisch vertretbar Jagdzeiten für diese Tierarten freizugeben. Jäger behaupten "Jagd reduziere Wildtierbestände und verhindere die Ausbreitung von Krankheiten" Hören - Fakt ist jedoch, dass die Jagd nur die Bestände der Tierarten reduziert, die gefährdet oder stark gefährdet sind (vgl. Streckenstatistiken DJV) . Dazu gehören in Deutschland zum Beispiel Rebhühner und Feldhasen. Andere Wildtierarten wie etwa Füchse (u.a. Kaphegyi T.A., 2002), Waschbären (Robel R.J. et al. 1990) oder Wildschweine (EFSA 2014) gleichen Verluste durch die Jagd durch mehr Nachwuchs und durch Zuwanderung aus. So sind zum Beispiel bei den Wildschweinen und den Waschbären trotz oder vielleicht sogar wegen der intensiven Jagd die Populationsgrößen über die letzten Jahrzehnte erheblich gestiegen. Bestandsverluste dieser Tierarten verursachen als Gegenreaktion hohe Geburtenraten. Jungtiere sind jedoch für Krankheiten besonders anfällig und schleppen sie zum Beispiel bei der Reviersuche in andere Gebiete ein. So trägt die Jagd dazu bei, dass sich Krankheiten wie Räude oder Staupe oder der Befall mit dem Fuchsbandwurm sogar stärker ausbreiten. Und selbst bei der Afrikanischen Schweinepest ist die intensive Jagd teilweise Mitverursacher des hohen Infektionsgeschehens, wie das Friedrich-Loeffler-Institut immer wieder vermutet (FLI RadarBulletin). Das war so schon der Fall während der Tollwut ab den 1960er Jahren. Man dachte, durch die Jagd die Tollwut ausmerzen zu können. Viel später erst hat man erkannt, dass die Jagd vielmehr zur Verbreitung der Krankheit führte (Debbie, J. 1991) . Erst durch massenhaft per Flugzeug abgeworfene Impfköder konnte man die Tollwut bezwingen (Müller T. et al., 2012). Zahlreiche Forschungsergebnisse weisen darauf hin, dass durch die Jagd letztlich nur die Sozialstrukturen von Fuchs, Waschbär und Co. zerstört werden und das Durchschnittsalter der jeweiligen Population gesenkt wird (Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald 2009 | Robel 1990). Der Kanton Genf zeigt seit 1974, dass auch ohne die Hobbyjagd der Bestand der Wildtiere nicht signifikant zunimmt. Einige angestellte Wildhüter greifen dort ein, wo es zu Konflikten z.B. mit der Landwirtschaft kommt. In Luxemburg ist die Fuchsjagd seit 2015 verboten – in den meisten deutschen Nationalparks übrigens schon viel länger – ohne dass der Fuchsbestand sich in auch nur einem der Fuchsjagd freien Gebiete jemals erhöht hätte. Literaturquellen: Kaphegyi T.A. (2002): Untersuchungen zum Sozialverhalten des Rotfuchses Robel (1990), R.J. et al.: Racoon Populations: Does Human Disturbance Increase Mortality Scientific Report of EFSA 2014: Evaluation of possible mitigation measures to prevent introduction and spread of African swine fever virus through wild boar Debbie, J. (1991): Rabies control of terrestrial wildlife by population reduction. In: Baer, G.M. (Ed.), The natural History of Rabies. CRC Press, Boca Raton FLI / Friedrich-Loeffler-Institut, z.B. RadarBulletin 12/2020 oder 07/2021 Müller T. et al. (2012): SURVIS: a fully-automated aerial baiting system for the distribution of vaccine baits for wildlife, Berliner und Münchener Tierärztliche Wochenschrift 125, Heft 5/6 Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald (2009): Rotfuchs und Dachs - Raumnutzungsverhalten und Habitatwahl ​ Mehr dazu und weitere Literaturquellen: Fuchsjagd und Fuchsbandwurm , Jagd und Räude Der Deutsche Jagdverband behauptet "Fallenjagd sei tierschutzgerecht" ... und beruft sich dabei auf die AIHTS-Kriterien (s.u.) . - Hören - Die sind aber völlig unzureichend, veraltet und aus einer Vielzahl von Gründen nicht tierschutzkonform. Die gesamten AIHTS-Prüfverfahren laufen weder transparent ab, noch genügen sie wissenschaftlichen Vorgaben und stellen daher in dieser Form keine Verbesserung hinsichtlich etwaiger Tierschutzaspekte dar. Der Deutsche Jagdverband behauptet ja auch, die Jagd an sich sei tierschutzgerecht - was sie in sehr vielen Fällen eben nicht ist. Fakt ist vielmehr, dass die Fallenjagd nicht tierschutzkonform ist. Auch legal aufgestellte Totschlagfallen fangen nicht selektiv, sondern gehen mit einem hohen Verletzungsrisiko einher für alle Tierarten, die sich Zugang zum Fangbunker verschaffen können. Aus diesem Grund sind sie in diversen Bundesländern bereits verboten, zuletzt seit 2021 in Hessen. Lebend fangende Fallen bedeuten Angst und Stress für das gefangene Tier (TVT Merkblatt Nr. 123 ) : Während des Aufenthalts im Fanggerät, während der Entnahme mit einem Schieber (mit dem z.B. der Fuchs zunächst unsanft in einen Fangkorb geschoben wird) und während der Hinrichtung im Fangkorb. Angst ist Leiden (OVG Lüneburg) und stellt für ein Tier eine höhere Belastung dar als für den erwachsenen Menschen (Binder). Wie das Beispiel der Tötung einer Hauskatze zeigt, die Anfang 2021 in einer Falle in Bayern gefangen wurde, ist es längst nicht immer der erste Schuss, der das Tier im Fangkorb tötet. ​ Besonders brutal ist auch Jagd auf Fuchswelpen mittels Jungfuchsfallen. Die Jungtiere werden - bevor sie verhungern oder durch den Jäger getötet werden - bis zu sechs Tage von jeder Versorgung durch die Elterntiere abgeschnitten. Auch verhindert der Fallenjäger die Möglichkeit, dass die Welpen während des oft mehrtägigen Abfangens von der Fähe ausgegraben werden (Hildebrandt, 2011). Weitere Informationen / Literaturquellen: AIHTS: Agreement on Humane Trapping Standards, deutsch: Übereinkommen über internationale humane Fangnormen OVG Lüneburg, 11. Senat, Beschluss vom 15.10.2012, 11 ME 234/12, Rn. 6. (NVwZ-RR, 2013, 182) Binder in Borchers/Luy, Der ethisch vertretbare Tierversuch: Kriterien und Grenzen, S. 244 Christoph Hildebrandt: Möglichkeiten der Besatzsteigerung und Bewirtschaften von Feldhasenbesätzen (2011) Mehr dazu und weitere Literaturquellen in unseren Artikeln zur Fallenjagd und zu Jungfuchsfallen Jagdverbände behaupten, Jagd diene der Lebensmittelgewinnung Hören - Nun, aus Reh, Hirsch oder Wildschwein kann man durchaus wohlschmeckende Lebensmittel gewinnen. Dieses Argument verwenden die Jagdverbände gerne, um der Jagd ein positives Image zu verpassen. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn Fakt ist, dass von den etwa sechs Millionen Tieren, die im Rahmen der Jagd jedes Jahr auf der Strecke bleiben, die Hälfte überhaupt nicht verwertet wird , weder als Lebensmittel noch sonst wie. Etwa drei Millionen Tiere landen bei der Tierkörperbeseitigung oder werden weggeworfen. Das betrifft nicht nur Füchse, Dachse, Wasservögel oder die als invasiv bezeichneten Tierarten, es trifft auch auf einen Großteil der eingangs genannten Paarhufer (von den Jägern als "Schalenwild" bezeichnet) zu. Denn viele Wildtiere werden auf Gesellschaftsjagden im Rahmen nicht tierschutzkonformer Jagd getötet. Das Fleisch dieser Rehe oder Wildschweine ist nicht oder kaum verwertbar, weil es mit Stresshormonen durchsetzt ist und bitter schmeckt. In Süddeutschland ist übrigens immer noch ein hoher Anteil der Wildschweine radioaktiv verseucht. Der Grund dafür sind – bald 40 Jahre nach Tschernobyl - die hohen Bodenbelastungen mit Cäsium-137. ​ Aus der sogenannten Verzehrstudie des BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) ergibt sich außerdem, dass für bestimmte Personengruppen eine gesundheitliche Gefahr durch die Bleibelastung im Wild besteht. Weitere Details in unserem Artikel: Über die Hälfte der Jagdstrecke wird nicht verwertet ​ Jagdverbände behaupten „Jäger seien keine Schädlingsbekämpfer“ Hören - Mit den ersten Drückjagden in den 1980er Jahren hat sich das Bild des Jägers grundlegend gewandelt. Die bis dahin weitgehend noch tierschutzkonforme Ansitzjagd auf das Reh oder die Wildsau war auf einmal nicht mehr das Non-Plus-Ultra. Insbesondere von den Forstbetrieben der Bundesländer und von manchem Waldbesitzer wurde nun die Parole „Wald-vor-Wild“ ausgegeben. Den Waldbesitzern ging es jetzt darum, möglichst viele Hirsche und Rehe zu schießen. Die hat man nämlich schon damals als Waldschädlinge gebrandmarkt – fressen sie doch aus der jagdgemachten Not heraus die Rinde an oder die Knospen junger Bäume. ​ Von den Jagdverbänden kam diesbezüglich kein oder nur zaghafter Widerstand. Als im Jahr 2021 das Bundesjagdgesetz - mit dem Ziel noch mehr Rehe zu erschießen - novelliert werden sollte, hieß es zwar noch einmal z.B. vom Bayerischen Jagdverband, dass man sich entschieden (!) dagegen verwehre, dass Jäger in diesem Zusammenhang zu Schädlingsbekämpfern degradiert werden sollten. Dabei ist Bayern seit Mitte der 1980er Jahre ein Vorkämpfer für genau diese wildtierfeindliche Ideologie. Dozenten der Fakultät Wald und Forstwirtschaft der Hochschule Weihenstephan werden mit Aussagen zitiert wie „Nur ein totes Reh ist ein gutes Reh“ oder „Beim Reh brauchst du nicht hinschauen, was es ist. Hauptsache du machst den Finger krumm“. ​ Spätestens mit der aus Osteuropa herannahenden Afrikanischen Schweinepest im Jahr 2018 hat es der Deutsche Jagdverband dann wohl auch widerstandslos akzeptiert, dass Wildschweine ganzjährig, ohne Schonzeit und ohne Rücksicht auf für die Aufzucht erforderliche Elterntiere bejagt werden. Es sind noch nie so viele führungslose Frischlinge in den Winter- und Frühjahrsmonaten verhungert, wie in den letzten Jahren. Zwar sind die Jäger Maulhelden, wenn sie – wie ein Ex-Präsident des Deutschen Jagdverbandes - behaupten: „Aber eins muss klar sein, wir Jäger sind keine Schädlingsbekämpfer,“ Fakt ist aber, dass Jagdverbände über ihre Organe weiter dazu anstacheln, noch mehr Wildschweine zu erlegen, dass sie jeden Streckenrekord bejubeln und dass sie es sind, die die Jägerschaft zu Schädlingsbekämpfern degradieren. ​ Lesen Sie auch: Arme Sau – Tierschutz wird bei der Wildschweinjagd grob vernachlässigt Die waidgerechte Bejagung der Wildsau… Weiter mit ... Teil 2 - Füchse und Fuchsjagd Teil 3 - Wildschweine und Schwarzwildjagd Teil 4 - Invasive Arten Teil 5 - Wald und Wild

  • Wildtierschutz Deutschland | Tier- und Naturschutz

    Impressum Wildtierschutz Deutschland e.V. Lovis Kauertz, Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim ​ Vertreten durch: Lovis Kauertz, Vorsitzender (alleinvertretungsberechtigt) Dr. Martin Steverding (gemeinsam vertretungsberechtigt) ​ facebook.com/wildtierschutz instagram.com/wildtierschutzdeutschland ​ Registereintrag: Eingetragen im Vereinsregister. Registergericht: Amtsgericht Mainz Registernummer: 40782 Verantwortlich für den Inhalt: Lovis Kauertz, Wildtierschutz Deutschland e.V., Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim ​ Bankverbindung GLS Bank, IBAN DE61 4306 0967 6008 6395 00 | BIC GENODEM1GLS | Spendenform ular ​ Wildtierschutz Deutschland e.V. ist vom Finanzamt Bingen als Tier- und Naturschutzorganisation als gemeinnützig anerkannt, Spenden sind absetzbar. ​ Ansprechpartn er Lovis Kauertz für Redaktion Online-Medien, Öffentlichkeitsarbeit, Jagdgesetze, Spenden Rechtsanwältin Eva Biré für die Rechtsgebiete Tier- und Natu rschutz, jagdli che Befri edung Dr. Martin Steverding für die Fachgebiete Natur- und Artenschutz Daniel Peller für das Thema Füchse Necla von Gartzen für Hessen Thomas Mitschke für Niedersachsen ​ Über Wildtierschutz Deutschland ​ Satzung Unsere aktuelle Satzung können Sie h ier herunterladen . ​ Ihre Nachricht an Wildtierschutz: Danke! Die Nachricht wurde gesendet. Senden Fotografen / Bildrechte Ein besonderer Dank an die Fotografen, die unser Projekt mit ihren besten Bildern unterstützen: ​ Heiko Anders, andersfotografiert.com Luise Dittombée, fotocommunity.de Thorsten Emberger, frecherfuchs.de Berndt Fischer, berndtfischer.de Mirko Fuchs, mf-picture.de Jochen Gerlach, focus-on-wildlife.de Detlev Hinrichs, naturfotograf-detlev-hinrichs.de Gunther Kopp, koppfoto.de Jo Kurz, facebook.com Timo Litters, tnsm.de Andreas Nowak, Wildtierfotografie René Schleichardt, facebook.com Werner Schmäing, facebook.com Dominik Schmidli, dominikschmidli.blogspot.com Alexander und Theresia Schulz, schulzfoto.de Stephan Schulz, stephan-schulz-naturfilm.de Helmut Suetsch, fuchsfilm.de Stefan Suittenpointner imago-lupus.de ​ Logo / Creativ Karoline Baumwolf, diewoelfin.net Tela von Mücke Inge Eichelkraut, konterkariert Unterstützt durch: ​ Wildschweine auf dem Weg zu neuen Ufern - Bild: Heiko Anders D atenschutzerklärung: ​ Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Verantwortlicher Lovis Kauertz Vorsitzender Wildtierschutz Deutschland e.V. Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim info@wildtierschutz-deutschland.de ​ Die Verwendung der Kontaktdaten des Impressums zur gewerblichen Werbung ist ausdrücklich nicht erwünscht. Wildtierschutz Deutschland und alle auf dieser Webseite genannten Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten. Arten der verarbeiteten Daten: - Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen). - Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern). - Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos). - Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten). - Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen). ​ Kategorien betroffener Personen Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“). Zweck der Verarbeitung - Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte. - Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern. - Sicherheitsmaßnahmen. - Reichweitenmessung/Marketing. Verwendete Begrifflichkeiten „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. „Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten. „Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden. „Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen. Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet. „Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. ​ Maßgebliche Rechtsgrundlagen Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Sicherheitsmaßnahmen Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO). ​ Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.). Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO. ​ Übermittlungen in Drittländer Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“). ​ Rechte der betroffenen Personen Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO. Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen. Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen. Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern. Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. ​ Widerrufsrecht Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. ​ Widerspruchsrecht Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen. ​ Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“). Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf. Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen. Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können. ​ Löschung von Daten Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen. Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe). Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird. Erbringung unserer satzungs- und geschäftsgemäßen Leistungen Wir verarbeiten die Daten unserer Mitglieder, Unterstützer, Interessenten, Kunden oder sonstiger Personen entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, sofern wir ihnen gegenüber vertragliche Leistungen anbieten oder im Rahmen bestehender geschäftlicher Beziehung, z.B. gegenüber Mitgliedern, tätig werden oder selbst Empfänger von Leistungen und Zuwendungen sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten betroffener Personen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z.B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder Öffentlichkeitsarbeit handelt. Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Dazu gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Personen (z.B., Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (z.B., E-Mailadresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, mitgeteilte Inhalte und Informationen, Namen von Kontaktpersonen) und sofern wir zahlungspflichtige Leistungen oder Produkte anbieten, Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie, etc.). Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Im Fall geschäftlicher Verarbeitung bewahren wir die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Kontaktaufnahme Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b. (im Rahmen vertraglicher-/vorvertraglicher Beziehungen), Art. 6 Abs. 1 lit. f. (andere Anfragen) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System ("CRM System") oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden. Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten. ​ Newsletter Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Inhalte unseres Newsletters sowie das Anmelde-, Versand- und das statistische Auswertungsverfahren sowie Ihre Widerspruchsrechte auf. Indem Sie unseren Newsletter abonnieren, erklären Sie sich mit dem Empfang und den beschriebenen Verfahren einverstanden. Inhalt des Newsletters: Wir versenden Newsletter, E-Mails und weitere elektronische Benachrichtigungen mit werblichen Informationen (nachfolgend „Newsletter“) nur mit der Einwilligung der Empfänger oder einer gesetzlichen Erlaubnis. Sofern im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter dessen Inhalte konkret umschrieben werden, sind sie für die Einwilligung der Nutzer maßgeblich. Im Übrigen enthalten unsere Newsletter Informationen zu unseren Leistungen und uns. Double-Opt-In und Protokollierung: Die Anmeldung zu unserem Newsletter erfolgt in einem sog. Double-Opt-In-Verfahren. D.h. Sie erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail, in der Sie um die Bestätigung Ihrer Anmeldung gebeten werden. Diese Bestätigung ist notwendig, damit sich niemand mit fremden E-Mailadressen anmelden kann. Die Anmeldungen zum Newsletter werden protokolliert, um den Anmeldeprozess entsprechend den rechtlichen Anforderungen nachweisen zu können. Hierzu gehört die Speicherung des Anmelde- und des Bestätigungszeitpunkts, als auch der IP-Adresse. Ebenso werden die Änderungen Ihrer bei dem Versanddienstleister gespeicherten Daten protokolliert. Anmeldedaten: Um sich für den Newsletter anzumelden, reicht es aus, wenn Sie Ihre E-Mailadresse angeben. Optional bitten wir Sie einen Namen, zwecks persönlicher Ansprache im Newsletters anzugeben. Der Versand des Newsletters und die mit ihm verbundene Erfolgsmessung erfolgen auf Grundlage einer Einwilligung der Empfänger gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7 DSGVO i.V.m § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG oder falls eine Einwilligung nicht erforderlich ist, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen am Direktmarketing gem. Art. 6 Abs. 1 lt. f. DSGVO i.V.m. § 7 Abs. 3 UWG. Die Protokollierung des Anmeldeverfahrens erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser Interesse richtet sich auf den Einsatz eines nutzerfreundlichen sowie sicheren Newslettersystems, das sowohl unseren geschäftlichen Interessen dient, als auch den Erwartungen der Nutzer entspricht und uns ferner den Nachweis von Einwilligungen erlaubt. Kündigung/Widerruf - Sie können den Empfang unseres Newsletters jederzeit kündigen, d.h. Ihre Einwilligungen widerrufen. Einen Link zur Kündigung des Newsletters finden Sie am Ende eines jeden Newsletters. Wir können die ausgetragenen E-Mailadressen bis zu drei Jahren auf Grundlage unserer berechtigten Interessen speichern bevor wir sie löschen, um eine ehemals gegebene Einwilligung nachweisen zu können. Die Verarbeitung dieser Daten wird auf den Zweck einer möglichen Abwehr von Ansprüchen beschränkt. Ein individueller Löschungsantrag ist jederzeit möglich, sofern zugleich das ehemalige Bestehen einer Einwilligung bestätigt wird. Newsletter - Newsletter2Go Der Versand der Newsletter erfolgt mittels des Versanddienstleisters Newsletter2Go GmbH, Köpenicker Str. 126, 10179 Berlin, Deutschland. Die Datenschutzbestimmungen des Versanddienstleisters können Sie hier einsehen: https://www.newsletter2go.de/datenschutz/ . Der Versanddienstleister wird auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO und eines Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO eingesetzt. Der Versanddienstleister kann die Daten der Empfänger in pseudonymer Form, d.h. ohne Zuordnung zu einem Nutzer, zur Optimierung oder Verbesserung der eigenen Services nutzen, z.B. zur technischen Optimierung des Versandes und der Darstellung der Newsletter oder für statistische Zwecke verwenden. Der Versanddienstleister nutzt die Daten unserer Newsletterempfänger jedoch nicht, um diese selbst anzuschreiben oder um die Daten an Dritte weiterzugeben. Newsletter - Erfolgsmessung Die Newsletter enthalten einen sog. „web-beacon“, d.h. eine pixelgroße Datei, die beim Öffnen des Newsletters von unserem Server, bzw. sofern wir einen Versanddienstleister einsetzen, von dessen Server abgerufen wird. Im Rahmen dieses Abrufs werden zunächst technische Informationen, wie Informationen zum Browser und Ihrem System, als auch Ihre IP-Adresse und Zeitpunkt des Abrufs erhoben. Diese Informationen werden zur technischen Verbesserung der Services anhand der technischen Daten oder der Zielgruppen und ihres Leseverhaltens anhand derer Abruforte (die mit Hilfe der IP-Adresse bestimmbar sind) oder der Zugriffszeiten genutzt. Zu den statistischen Erhebungen gehört ebenfalls die Feststellung, ob die Newsletter geöffnet werden, wann sie geöffnet werden und welche Links geklickt werden. Diese Informationen können aus technischen Gründen zwar den einzelnen Newsletterempfängern zugeordnet werden. Es ist jedoch weder unser Bestreben, noch, sofern eingesetzt, das des Versanddienstleisters, einzelne Nutzer zu beobachten. Die Auswertungen dienen uns viel mehr dazu, die Lesegewohnheiten unserer Nutzer zu erkennen und unsere Inhalte auf sie anzupassen oder unterschiedliche Inhalte entsprechend den Interessen unserer Nutzer zu versenden. Ein getrennter Widerruf der Erfolgsmessung ist leider nicht möglich, in diesem Fall muss das gesamte Newsletterabonnement gekündigt werden. Hosting und E-Mail-Versand Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen. Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag). Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider. Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen. Google Analytics Wir setzen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google LLC („Google“) ein. Google verwendet Cookies. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Benutzung des Onlineangebotes durch die Nutzer werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active ). Google wird diese Informationen in unserem Auftrag benutzen, um die Nutzung unseres Onlineangebotes durch die Nutzer auszuwerten, um Reports über die Aktivitäten innerhalb dieses Onlineangebotes zusammenzustellen und um weitere, mit der Nutzung dieses Onlineangebotes und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen, uns gegenüber zu erbringen. Dabei können aus den verarbeiteten Daten pseudonyme Nutzungsprofile der Nutzer erstellt werden. Wir setzen Google Analytics nur mit aktivierter IP-Anonymisierung ein. Das bedeutet, die IP-Adresse der Nutzer wird von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Die von dem Browser des Nutzers übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die Nutzer können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung ihrer Browser-Software verhindern; die Nutzer können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf ihre Nutzung des Onlineangebotes bezogenen Daten an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de . Weitere Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung von Google (https://policies.google.com/technologies/ads ) sowie in den Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen durch Google (https://adssettings.google.com/authenticated ). Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden nach 14 Monaten gelöscht oder anonymisiert. Google AdWords und Conversion-Messung Wir nutzen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) die Dienste der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, („Google“). Google ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active). Wir nutzen das Onlinemarketingverfahren Google "AdWords", um Anzeigen im Google-Werbe-Netzwerk zu platzieren (z.B., in Suchergebnissen, in Videos, auf Webseiten, etc.), damit sie Nutzern angezeigt werden, die ein mutmaßliches Interesse an den Anzeigen haben. Dies erlaubt uns Anzeigen für und innerhalb unseres Onlineangebotes gezielter anzuzeigen, um Nutzern nur Anzeigen zu präsentieren, die potentiell deren Interessen entsprechen. Falls einem Nutzer z.B. Anzeigen für Produkte angezeigt werden, für die er sich auf anderen Onlineangeboten interessiert hat, spricht man hierbei vom „Remarketing“. Zu diesen Zwecken wird bei Aufruf unserer und anderer Webseiten, auf denen das Google-Werbe-Netzwerk aktiv ist, unmittelbar durch Google ein Code von Google ausgeführt und es werden sog. (Re)marketing-Tags (unsichtbare Grafiken oder Code, auch als "Web Beacons" bezeichnet) in die Webseite eingebunden. Mit deren Hilfe wird auf dem Gerät der Nutzer ein individuelles Cookie, d.h. eine kleine Datei abgespeichert (statt Cookies können auch vergleichbare Technologien verwendet werden). In dieser Datei wird vermerkt, welche Webseiten der Nutzer aufgesucht, für welche Inhalte er sich interessiert und welche Angebote der Nutzer geklickt hat, ferner technische Informationen zum Browser und Betriebssystem, verweisende Webseiten, Besuchszeit sowie weitere Angaben zur Nutzung des Onlineangebotes. Ferner erhalten wir ein individuelles „Conversion-Cookie“. Die mit Hilfe des Cookies eingeholten Informationen dienen Google dazu, Conversion-Statistiken für uns zu erstellen. Wir erfahren jedoch nur die anonyme Gesamtanzahl der Nutzer, die auf unsere Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Wir erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen. Die Daten der Nutzer werden im Rahmen des Google-Werbe-Netzwerks pseudonym verarbeitet. D.h. Google speichert und verarbeitet z.B. nicht den Namen oder E-Mailadresse der Nutzer, sondern verarbeitet die relevanten Daten cookie-bezogen innerhalb pseudonymer Nutzerprofile. D.h. aus der Sicht von Google werden die Anzeigen nicht für eine konkret identifizierte Person verwaltet und angezeigt, sondern für den Cookie-Inhaber, unabhängig davon wer dieser Cookie-Inhaber ist. Dies gilt nicht, wenn ein Nutzer Google ausdrücklich erlaubt hat, die Daten ohne diese Pseudonymisierung zu verarbeiten. Die über die Nutzer gesammelten Informationen werden an Google übermittelt und auf Googles Servern in den USA gespeichert. Weitere Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung von Google (https://policies.google.com/technologies/ads ) sowie in den Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen durch Google (https://adssettings.google.com/authenticated ). Onlinepräsenzen in sozialen Medien Wir unterhalten Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke und Plattformen, um mit den dort aktiven Kunden, Interessenten und Nutzern kommunizieren und sie dort über unsere Leistungen informieren zu können. Beim Aufruf der jeweiligen Netzwerke und Plattformen gelten die Geschäftsbedingungen und die Datenverarbeitungsrichtlinien deren jeweiligen Betreiber. Soweit nicht anders im Rahmen unserer Datenschutzerklärung angegeben, verarbeiten wir die Daten der Nutzer sofern diese mit uns innerhalb der sozialen Netzwerke und Plattformen kommunizieren, z.B. Beiträge auf unseren Onlinepräsenzen verfassen oder uns Nachrichten zusenden. Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter Wir setzen innerhalb unseres Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Inhalts- oder Serviceangebote von Drittanbietern ein, um deren Inhalte und Services, wie z.B. Videos oder Schriftarten einzubinden (nachfolgend einheitlich bezeichnet als “Inhalte”). Dies setzt immer voraus, dass die Drittanbieter dieser Inhalte, die IP-Adresse der Nutzer wahrnehmen, da sie ohne die IP-Adresse die Inhalte nicht an deren Browser senden könnten. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung dieser Inhalte erforderlich. Wir bemühen uns nur solche Inhalte zu verwenden, deren jeweilige Anbieter die IP-Adresse lediglich zur Auslieferung der Inhalte verwenden. Drittanbieter können ferner so genannte Pixel-Tags (unsichtbare Grafiken, auch als "Web Beacons" bezeichnet) für statistische oder Marketingzwecke verwenden. Durch die "Pixel-Tags" können Informationen, wie der Besucherverkehr auf den Seiten dieser Website ausgewertet werden. Die pseudonymen Informationen können ferner in Cookies auf dem Gerät der Nutzer gespeichert werden und unter anderem technische Informationen zum Browser und Betriebssystem, verweisende Webseiten, Besuchszeit sowie weitere Angaben zur Nutzung unseres Onlineangebotes enthalten, als auch mit solchen Informationen aus anderen Quellen verbunden werden. Vimeo Wir können die Videos der Plattform “Vimeo” des Anbieters Vimeo Inc., Attention: Legal Department, 555 West 18th Street New York, New York 10011, USA, einbinden. Datenschutzerklärung: https://vimeo.com/privacy . WIr weisen darauf hin, dass Vimeo Google Analytics einsetzen kann und verweisen hierzu auf die Datenschutzerklärung (https://www.google.com/policies/privacy ) sowie Opt-Out-Möglichkeiten für Google-Analytics (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de ) oder die Einstellungen von Google für die Datennutzung zu Marketingzwecken (https://adssettings.google.com/. ). Youtube Wir binden die Videos der Plattform “YouTube” des Anbieters Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, ein. Datenschutzerklärung: https://www.google.com/policies/privacy/ , Opt-Out: https://adssettings.google.com/authenticated . Verwendung von Facebook Social Plugins Wir nutzen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland betrieben wird ("Facebook"). Hierzu können z.B. Inhalte wie Bilder, Videos oder Texte und Schaltflächen gehören, mit denen Nutzer Inhalte dieses Onlineangebotes innerhalb von Facebook teilen können. Die Liste und das Aussehen der Facebook Social Plugins kann hier eingesehen werden: https://developers.facebook.com/docs/plugins/ . Facebook ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000GnywAAC&status=Active ). Wenn ein Nutzer eine Funktion dieses Onlineangebotes aufruft, die ein solches Plugin enthält, baut sein Gerät eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an das Gerät des Nutzers übermittelt und von diesem in das Onlineangebot eingebunden. Dabei können aus den verarbeiteten Daten Nutzungsprofile der Nutzer erstellt werden. Wir haben daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Facebook mit Hilfe dieses Plugins erhebt und informiert die Nutzer daher entsprechend unserem Kenntnisstand. Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass ein Nutzer die entsprechende Seite des Onlineangebotes aufgerufen hat. Ist der Nutzer bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch seinem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Nutzer mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den Like Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Gerät direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Falls ein Nutzer kein Mitglied von Facebook ist, besteht trotzdem die Möglichkeit, dass Facebook seine IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert. Laut Facebook wird in Deutschland nur eine anonymisierte IP-Adresse gespeichert. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie die diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer, können diese den Datenschutzhinweisen von Facebook entnehmen: https://www.facebook.com/about/privacy/ . Wenn ein Nutzer Facebookmitglied ist und nicht möchte, dass Facebook über dieses Onlineangebot Daten über ihn sammelt und mit seinen bei Facebook gespeicherten Mitgliedsdaten verknüpft, muss er sich vor der Nutzung unseres Onlineangebotes bei Facebook ausloggen und seine Cookies löschen. Weitere Einstellungen und Widersprüche zur Nutzung von Daten für Werbezwecke, sind innerhalb der Facebook-Profileinstellungen möglich: https://www.facebook.com/settings?tab=ads oder über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ . 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