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  • Holger Sticht

Ökologisches Jagdgesetz zum Abschuss frei gegeben

Holger Sticht ist Landesvorsitzender des BUND NRW

Zwischen 2012 und 2015 wurde unter der rot-grünen Landesregierung das so genannte ökologische Jagdgesetz entwickelt und schließlich beschlossen. Auch wenn Tier- und Naturschutz hierbei zu kurz kamen, handelte es sich doch um das Ergebnis eines mehrjährigen Abstimmungsprozesses unter Beteiligung der Jagd-, Tierschutz- und Naturschutzverbände und damit um einen Kompromiss.

Mit dem nun vorliegenden Entwurf zur Änderung des Ökologischen Jagdgesetzes hat es die Landesregierung eilig, auch die wenigen Fortschritte für Natur- und Umweltschutz wieder größtenteils rückgängig zu machen - kompromisslos und ohne vorherige Beteiligung der Tier- und Naturschutzverbände. Vielmehr wird die Ankündigung von CDU und FDP wahr gemacht, einseitig die Interessen von Jägern zu Gesetz zu machen – zu Lasten der Bewahrung biologischer Vielfalt.

So sollen alle Greifvogel-, Enten-, Möwen- und Taubenarten inklusive der hochgradig gefährdeten Turteltaube zukünftig ebenso wieder dem Jagdrecht unterstellt werden, wie Fischotter, Mauswiesel und Baummarder. Arten wie Lachmöwe, Waldschnepfe, Blässralle und Türkentaube werden damit wieder zum Abschuss frei gegeben. Ein vernünftiger Tötungsgrund, wie ihn das Tierschutzgesetz vorschreibt, ist aus Sicht der Landesregierung schließlich gegeben, wenn ein Jäger „die Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit“ einhält!

Junge Dachse

In NRW geht es Jungtieren auf Wunsch des Jagdverbandes ganzjährig an den Kragen. Bild: Berndt Fischer

Junge Dachse sollen, wie bisher schon junge Füchse, Waschbären, Marderhunde und Wildschweine, das ganze Jahr über geschossen werden dürfen. Beim Dachs soll die Bejagung am Kunstbau wieder ermöglicht, beim Fuchs sogar die Baujagd komplett wieder frei gegeben werden.

Die Verlängerung der Jagdzeit bei der Rabenkrähe auf den 10. März und damit in die Fortpflanzungszeit stellt einen Verstoß gegen die EU-Naturschutzrichtlinien dar. Auch das so genannte „crow busting“, das massenhafte Töten von Krähen durch Jägergruppen, wird wieder erleichtert, da das Verbot der Lockjagd auf die Rabenkrähe außerhalb der Einzeljagd entfallen soll. Kein Wunder, bekommt diese Art – wie auch der Fuchs und die Marderarten – von der Jägerschaft den „schwarzen Peter“ für den Rückgang von Feldvögeln untergeschoben.

Der eigentliche Grund für die schwindenden Bestände von Rebhuhn, Kiebitz und Co., die Lebensraumverschlechterung durch die industrialisierte Landwirtschaft, passt wegen der häufigen Personalunion von Landwirt und Jäger nicht ins Konzept. Dabei wurden im Jagdjahr 2016/17 etwa 2 000 Füchse mehr in NRW durch Jäger getötet (insgesamt 50 354!) als noch in 2014/15 und damit vor Inkrafttreten des ökologischen Jagdgesetzes. Sachliche Gründe für eine Vereinfachung bei der Fuchsverfolgung – die jetzt schon gebietsweise einem Abschlachten gleicht - gibt es also gar nicht.

Die Landesregierung als Erfüllungsgehilfe der Jagdlobby: Aufhebung von Schonzeiten, Jagd in Schutzgebieten, Ausweitung der tierquälerischen Baujagd, Kriminalisierung von Aufklärung. Bild: Eilert Voß

Auch die Jagd in Schutzgebieten soll wieder erleichtert werden, da nun über die Jagdausübung Einvernehmen mit der unteren Jagdbehörde erzielt werden soll – ein besonderer Angriff auf die Schutzfunktionen von Naturschutzgebieten und alle dort lebenden Arten. Dass Jäger ihre Hunde in Vogelschutzgebieten wieder ganzjährig, also auch während der Brutzeit, frei laufen lassen dürfen, passt ins Bild.

Die Fütterung von Wild in so genannten „Notzeiten“ soll um sechs Wochen verlängert und die Kirrmenge (Futter zum Anlocken) wieder verdoppelt werden. Auch das massenhafte Aussetzen von Fasanen und Enten zum Zwecke des Abschusses soll wieder uneingeschränkt in der „Eigenverantwortung des Jagdausübenden“ liegen.

Interessant ist, dass nun auch das Betreten von Kirrstellen eine Ordnungswidrigkeit darstellen soll. Auf diese Weise will man offensichtlich die öffentliche Kontrolle der Jagd einschränken.

Dazu passt auch, dass der „Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit“ durch einen „Schießübungsnachweis“ ersetzt werden soll und damit selbst nicht so sehr geübte und talentierte Jagdfreunde auf Landschaft und Gesellschaft losgelassen werden – ein bemerkenswerter Aspekt angesichts des CDU-Lieblingsthemas „Sicherheit“.

Alles in Allem ist der neue Jagdgesetzentwurf ein Offenbarungseid der Landesregierung. Alles spricht vom Insektensterben und dem Schwund der biologischen Vielfalt, CDU und FDP reagieren mit einer Erleichterung der Störung und Tötung von Tieren selbst in Naturschutzgebieten. Nicht umsonst wurde der Gesetzesentwurf durch das Ministerbüro und nicht etwa durch das zuständige Referat im Ministerium erarbeitet. Sachliche Gründe spielen keine Rolle mehr, eine Regierung degradiert sich selbst zum Erfüllungsgehilfen einer kleinen, aber eben schreihalsigen Lobby.

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