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  • Zwangsbejagung ade

15 Hektar Feld, Wald und Wiese jagdfrei

Marc T.* hat es geschafft: Seine Grundstücke in Essen (Nordrhein-Westfalen) mit insgesamt 15 Hektar Feld, Wiese und Wald sind mit Beginn des neuen Jagdjahres 2020/21 offiziell jagdfrei. »Es sind rund 8 Hektar Acker, 5 Hektar Wiese und 1,5 Hektar Wald«, berichtet der Grundstückseigentümer. »Ein Bach fließt an der Grenze entlang, von der Stadt Essen als schützenswertes Biotop eingestuft.«

Keine Jagd auf diesen Wiesen bei Essen

Zum 1.4.2020 darf auf diesen Wiesen bei Essen (NRW) nicht mehr gejagt werden. Das Grundstück wurde gem. Bundesjagdgesetz jagdlich befriedet. Die Gebühren betrugen 500 Euro. Bild: privat

Marc T. kann das Töten von Tieren nicht mit seinem Gewissen vereinbaren. Auf seinen Grundstücken sollen Wildtiere in Ruhe leben dürfen. Darum hat er Lebensräume für Tiere angelegt und bewirtschaftet die 5 Hektar Wiese unter ökologischen Gesichtspunkten. »Gemäht wird erst ab Juli, damit Jungtiere kein Schaden nehmen«, so der 59-Jährige.

Für den Tier- und Naturfreund ist es ein furchtbarer Gewissenskonflikt, wenn Jäger seine Wiesen betreten, um dort die Feldhasen totzuschießen oder auf seinen Feldern und in seinem Wald Jagd auf Rehe oder Füchse machen.

Nachdem er sich auf der Internetseite der Initiative »Zwangsbejagung ade« informiert hatte, stellte er im November 2018 einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seiner

Grundstücke gemäß § 6 Bundesjagdgesetz. Bei der Formulierung seines Antrags orientierte er sich an den hier verlinkten Musterbriefen.

In den Antrag schrieb er als Begründung: »Ich bin seit rund 25 Jahren Vegetarier und seit drei Jahren lebe ich ausschließlich vegan. Das Jagen und Töten von Wildtieren, insbesondere auf meinem Grund und Boden, stellt für mich eine enorme psychische Belastung dar und wird von mir aus ethischen Gründen abgelehnt. Aufgrund meines Gewissenskonflikts ist es für mich unzumutbar, für eine jagdliche Befriedung den Ablauf des Jagdpachtvertrags des zuständigen Jägers abzuwarten. Notfalls werde ich gerichtliche Schritte einleiten, weil dieses Abwarten nicht mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Einklang zu bringen ist.«

Marc T. musste nicht lange warten: Nur etwas mehr als ein halbes Jahr später, im Juni 2019, bekam er den Bescheid, dass seine Grundstücke ab dem 1.4.2020 befriedet sind - zunächst für zehn Jahre. Kosten: 500,- Euro.

»Als der Bescheid kam und ich den Brief las, habe ich getanzt vor Freude«, so der Grundstückseigentümer. Der Jagdpächter, mein direkter Nachbar, grüßt mich aber immer noch. Mein erstes Ziel ist es übrigens, die Hasenpopulation zu erhöhen!«

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*Name von der Redaktion geändert.

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