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  • Christina Patt

Das Management von invasiven Arten: Keine Lizenz zum Töten

Hören | Aktuell gibt es wieder vermehrt Berichte über die Absicht, die Jagd auf invasive Arten zu erleichtern. In Berlin soll es unter der neuen Regierung starke Bestrebungen geben, das Verbot des Fallenfangs wieder aufzuheben und damit eine reguläre Bejagung u.a. des Waschbären zu erleichtern, in Brandenburg und Bayern sollen Erleichterungen bei den Jagdmethoden auf sog. „Raubwild“ wie den Waschbären gewährt werden, indem der Einsatz von Nachtzielgeräten mit Bildwandlern oder elektronischem Verstärker erlaubt wird. Aber auch bei der Nutria mehren sich die Berichte über eine verstärkte Bejagung.


Waschbär in einer Baumhöhle - Management invasiver Arten

Der Umgang mit invasiven Arten in Deutschland wird nach wie vor sehr einseitig gestaltet und die bestehenden Möglichkeiten der EU-Verordnung [1] werden nicht ausgeschöpft. Dies ist vor allem deshalb bedenklich, weil gerade auch bei Konflikten mit großflächig verbreiteten Wirbeltieren immer noch einseitig auf eine Bejagung gesetzt wird, und die sowohl aus Sicht der EU-Verordnung als auch aus tierschutzrechtlicher Sicht vorzuziehenden nicht-letalen Alternativen keinerlei Berücksichtigung finden. Und dies obwohl inzwischen bekannt ist, dass eine flächendeckende Bejagung einzelner Tierarten ohnehin keine Lösung darstellen kann, weil hierdurch allenfalls kurzfristige Bestandsreduzierungen erzielt werden können.

 

Der Umgang mit invasiven Arten sollte sich zudem ausschließlich nach den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes richten, d.h. ein parallel bestehendes unabhängiges Jagdrecht sollte nicht gewährt werden, um bestehende Interessenkonflikte mit dem Jagdrecht, das sich als reines subjektives Nutzungsrecht darstellt, zu vermeiden. Darüber hinaus bestehen nach wie vor immer noch verbreitet irrtümliche Annahmen beim Umgang mit invasiven Arten, die einer Umsetzung von nicht-letalen Maßnahmen möglicherweise im Wege stehen, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen hierfür inzwischen eindeutig geklärt sind.


Nutria mit Stockente auf dem Rasen grasend

Wichtig ist daher noch einmal festzuhalten:


  • Das Ziel von Managementmaßnahmen bei bereits großflächig vorkommenden Arten ist nicht deren Ausrottung. Vielmehr ist anerkannt, dass im Falle einer großräumigen Verbreitung Managementmaßnahmen nur noch regional gezielt und in konkreten Einzelfällen sinnvoll sind. Dies betrifft praktisch alle in Deutschland in der öffentlichen Diskussion stehenden invasiven Arten.

 

  • Eine flächendeckende Bejagung hat sich im Laufe der Jahrzehnte als nicht zielführend erwiesen. Insbesondere beim Waschbären ist deutlich zu sehen, dass nicht nur die Zahl der getöteten Tiere stetig steigt, sondern dass inzwischen auch hinsichtlich der Art und Weise der Bejagung immer häufiger von Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht werden soll, wie z.B. die aktuelle Diskussion hinsichtlich des Einsatzes von Nachtzieltechnik in Brandenburg zeigt.

 

  • Nicht-letalen Maßnahmen ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ohnehin immer der Vorzug zu geben. Dies ist auch in der EU-Verordnung so vorgesehen. Werden bestehende nicht-letale Alternativen vollkommen unberücksichtigt gelassen, so fehlt auch aus tierschutzrechtlicher Sicht der erforderliche vernünftige Grund für eine stattdessen vorgenommene Tötung. Eine Tötung kann aus tierschutzrechtlicher Sicht immer nur Ultima Ratio sein.

 

  • Das Wiederaussetzen von kastrierten oder aber auch kranken und hilfsbedürftigen Tieren, die gesund gepflegt wurden, ist nach EU-Recht zulässig. Dies ist inzwischen mit hinreichender Sicherheit geklärt.


Es ist an der Zeit, den Umgang mit als invasiv eingestuften Tierarten in Deutschland zu überdenken und Maßnahmen gegen Tiere dieser Arten auf ein im Einzelfall fachlich begründetes und erforderliches Maß zu beschränken. Die aktuell häufig praktizierte flächendeckende Bejagung ist weder effektiv noch mit den naturschutzrechtlichen und tierschutzrechtlichen Vorgaben vereinbar. Der Einsatz von nicht-letalen Managementmaßnahmen sollte daher in Zukunft gefördert und gestärkt werden. Um künftig neue Konflikte zu vermeiden, sollte sich der Fokus beim Umgang mit invasiven Arten zusätzlich auch verstärkt auf präventive Maßnahmen richten.

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