Hören | Die Bügel der Schwanenhals-Falle um den Hals zugeschlagen, kämpft sich der Fuchs über unglaubliche 200 Meter, bis ihn der Tod in einer Grundstückseinfahrt von diesen unvorstellbaren Qualen erlöst.
Der Todeskampf muss unerträglich lange, wahrscheinlich Stunden, gedauert haben. Das Tier schleppte sich mit der kiloschweren Falle über diese Strecke durch hohes Gras. Wie viel Kraft hat der Fuchs im Angesicht des Todes mobilisiert. Bis zum letzten Atemzug hat er alles gegeben, er wollte unbedingt leben.
Das ist keine fiktive Geschichte, sondern bittere Realität, passiert am vergangenen Wochenende in Huthurm in Bayern. Eine Überwachungskamera an einem Privathaus zeichnete das letzte Stück des Martyriums auf. Das Video mit dem Fuchs im Bild und die Schleifgeräusche der eisernen Falle auf der Einfahrt sind kaum zu ertragen. Erst am frühen Sonntagmorgen fand eine Anwohnerin den inzwischen toten Fuchs in der Falle. Wir sind zutiefst schockiert und wollen mehr wissen. Wir nehmen Kontakt zur Anwohnerin auf:
Uns wird erzählt, dass die Falle auf einem benachbarten Hof aufgestellt war. Der Nachbar, ein Hühnerhalter, wollte offensichtlich seine Hühner auf diese Weise vor dem Fuchs schützen. Ob er die Falle erst aufgestellt hat, nachdem er eines seiner Hühner an den Fuchs verloren hatte, ist ungewiss. Ebenso ist unbekannt, ob er die Falle selbst aufgestellt hat oder dazu Hilfe eines Jägers bekam. Einen Schwanenhals zu spannen, erfordert einige Kenntnisse und Erfahrungen.
Auch die Anwohner sind tief betroffen über die Qualen des Fuchses. Sie haben sofort die Polizei eingeschaltet, die dieses Mal das Geschehen sehr ernst nimmt. Die Polizisten haben den Leidensweg des Fuchses genauestens dokumentiert. Wir hoffen inständig, dass der Täter eine angemessene Strafe [1] bekommt. Es ist eben nicht nur ein Fuchs, sondern ein Leben, das bis zum letzten Atemzug gekämpft hat.
Dieser Fall beweist ein weiteres Mal, dass Totschlagfallen mitnichten sofort töten, wie es im Jagdgesetz vorgeschrieben ist. Dieses besonders grausame Ereignis reiht sich in eine lange und nicht endende Serie ähnlicher Fälle in den letzten Jahren ein. Bereits mehrfach ist belegt, dass Füchse lebendig in Schlagfallen gesichtet wurden und dass sie im Todeskampf die schwere Falle mit sich herumschleppten. Auch Menschen geraten immer wieder in unsachgemäß aufgestellte Schlagfallen, wie im April dieses Jahres ein zehnjähriger Junge in Bayern, der dabei schwer verletzt wurde.
Die Jagd mit Schlagfallen ist in Bayern und mehreren weiteren Bundesländern erlaubt. Allerdings müssen sie zum Schutz von Menschen, Hunden, Katzen…. in Umhausungen, sogenannten Fallenbunkern, stehen. Dies war im vorliegenden Fall eindeutig nicht gegeben, ansonsten hätte der Fuchs die Falle nicht verschleppen können.
Nur durch den großen Zufall, dass der Fuchs sich mit der Falle in die Einfahrt und vor die Kamera geschleppt hatte, wurde der Fall öffentlich. Wir müssen leider davon ausgehen, dass solche Fälle häufig vorkommen, denn in aller Regel stehen die Fallen abseits der Blicke der Öffentlichkeit. Was sich in den zahllosen vorschriftsmäßig im Fallenbunker aufgestellten Fallen ereignet, sieht niemand. Das qualvolle Sterben spielt sich im Verborgenen ab, vermutlich vielfach, vielleicht gar täglich.
Schlagfallen, auch die längst verbotenen Tellereisen, sind weiterhin in ganz Deutschland legal verkäuflich. Die Hemmschwelle ist somit niedrig, diese Tötungswerkzeuge illegal einzusetzen. An wie vielen Hühnerhöfen stehen sie wohl? Wie viele Tiere und auch Menschen müssen noch in diese Fallen hineingeraten, bis sich endlich etwas ändert?
Aber auch Lebendfallen, die in allen Bundesländern erlaubt sind, führen zu Tierquälerei. Stundenlang, oft eine gesamte Nacht oder in sengender Hitze, warten die gefangenen Tiere auf ihr Ende. In Todesangst verfallen sie in eine starre Apathie, die von Jägern gern als entspanntes Nickerchen interpretiert wird – eine Verhöhnung des Opfers. Dieses verlässt die Falle nur noch in Richtung Abfangkorb, wo der Kopfschuss sein Leben beendet.
Wir fordern, dass die barbarische Fallenjagd (= Fangjagd) endgültig und ausnahmslos verboten wird! Diese Quälereien dürfen sich nicht länger wiederholen!
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Rechtslage:
Gemäß Art. 29a des Bayerischen Jagdgesetzes müssen Totschlagfallen so gekennzeichnet sein, dass ihr Eigentümer feststellbar ist. Sie dürfen nur in geschlossenen Räumen, Fangbunkern oder Fanggärten, in denen die Schlagfalle nach oben verblendet ist, so aufgestellt werden, dass von ihnen keine Gefährdung von Menschen, geschützten Tieren und Haustieren ausgeht.
Das war hier offensichtlich nicht der Fall. Auch ist fraglich, ob der Fallensteller überhaupt den erforderlichen Nachweis der Kenntnisse über die Ausübung der Jagd mit Fallen besaß. Wer eine dieser Regelungen vorsätzlich oder auch nur fahrlässig missachtet, kann gem. § 56 BayJagdG mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro belegt werden.
Hat ein zuständiger Jagdausübungsberechtigter die Falle aufgestellt, so hat er die Jagd gemäß Bundesjagdgesetz nicht weidgerecht ausgeführt und damit auch den Straftatbestand gem. § 17 Abs. 1 und Abs 2b Tierschutzgesetz in Verbindung mit § 1 Tierschutzgesetz zu vertreten. Hier sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Ist die Falle von einem nicht berechtigten Jäger aufgestellt worden, ist der Straftatbestand der Wilderei zu prüfen. Der Straftatbestand gemäß § 17 Tierschutzgesetz trifft auch auf den nicht jagenden Gartenbesitzer zu, falls dieser die Falle aufgestellt hat.
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