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Testamentspende für Wildtiere
und die Abschaffung der Hobbyjagd

Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?

Wildtierschutz Deutschland e.V. ist als gemeinnützige Tierschutzorganisation erbfähig. Mit Ihrem Testament können Sie uns als Erben einsetzen oder einen Teil Ihres Nachlasses zukommen lassen. Ist Wildtierschutz Deutschland als Erbe im Testament benannt, dann fällt unserer Organisation mit dem Erbfall automatisch Ihr gesamtes Vermögen zu.

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Wenn Sie uns in Ihrem Testament zwar nicht als Erbe einsetzen möchte, aber uns trotzdem etwas zukommen lassen möchten, dann können Sie zugunsten von Wildtierschutz Deutschland im Testament auch ein so genanntes Vermächtnis aussetzen. Gegenstand eines Vermächtnisses kann jeder beliebige zum Nachlass zählende Vermögensgegenstand sein. Mit einem Vermächtnis kann man also zum Beispiel einen bestimmten Geldbetrag, eine Münzsammlung, Schmuck oder auch eine Immobilie zuwenden.

Was ist die richtige Form für ein Testament?

Sie können Ihren Letzten Willen eigenhändig niederschreiben oder notariell festhalten lassen. In beiden Fällen können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen, ergänzen oder abändern. Dabei gilt stets das zuletzt datierte und unterschriebene Papier.

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Eigenhändiges Testament schreiben  Sie können ein eigenhändiges Testament zu jeder Zeit und ohne Kosten erstellen. Als Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner können Sie es auch gemeinschaftlich verfassen. Damit Ihr Testament gültig ist, sollten Sie wenige formale Dinge beachten:

  • Ihr Testament muss von Anfang bis Ende mit der Hand geschrieben sein.

  • Sie müssen das Testament unbedingt mit Ihrem Vor- und Familiennamen unterschreiben.

  • Das Testament muss zudem mit Ort und Datum versehen sein.

  • Ist Ihr Testament mehrere Seiten lang, nummerieren Sie die Blätter und unterschreiben Sie jede Seite.

  • Hilfreich ist, wenn Sie Ihr Testament mit einer Überschrift wie beispielsweise „Mein letzter Wille“ oder "Mein Testament" betiteln.

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Notarielles Testament anfertigen  Beim notariellen Testament erfolgt die Niederschrift Ihres "letzten Willens" durch den Notar. Sie brauchen es nur noch zu unterschreiben. Es empfiehlt sich vor allem bei komplizierten Erbregelungen: Der Notar stellt sicher, dass das Testament rechtlich einwandfrei und zudem eindeutig ist. Die Notargebühren orientieren sich an der Höhe Ihres Vermögens.

Wie bewahrt man ein Testament auf?

Das Testament sollte an einem Ort hinterlegt sein, an dem es im Todesfall sicher und schnell aufgefunden wird. Am besten teilen Sie einer nahestehenden Person mit, wo Sie Ihr Testament aufbewahren. Wenn Sie sich für ein notarielles Testament entschieden
haben, übergibt der Notar es zur Aufbewahrung an das zuständige Amtsgericht. Auch ein handschriftliches Testament können Sie gegen eine Gebühr beim Amtsgericht Ihres Wohnortes hinterlegen. Dank eines Zentralen Testamentsregisters lassen sich dort verzeichnete Testamente im Todesfall schnell auffinden. So ist sichergestellt, dass alle Erben und Vermächtnisnehmer vom Nachlassgericht nach Eröffnung des Testaments schriftlich informiert werden können.

Sie denken darüber nach, Wildtierschutz Deutschland e.V. in Ihrem Testament zu bedenken und haben Fragen rund um die Testamentspende?

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Ich freue mich auf Ihren Anruf unter (0177) 7230086

E-Mail: lk@wildtierschutz-deutschland.de

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