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Bundesweite Wildtierschutzkampagne, unterstützt durch renommierte Tierschutzorganisationen 

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Zwischen dem 27. April und 17. Mai d.J. waren wir mit Großflächenplakaten in Berlin, Bonn und Hannover präsent. Gemeinsam mit unseren Partnern fordern wir nicht weniger, als das Tierschutzgesetz so auszulegen, wie es dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz entspricht: Keine Jagd ohne vernünftigen Grund. Dazu gehören u.a. die Abschaffung der Fuchsjagd, der Vogeljagd und des Haustierabschusses. Auf unserer Kampagnen-Seite www.stopkilling.info findet ihr weitere Informationen und den Link zur Petition.

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Keine Jagd ohne vernünftigen Grund

Die Jagd an sich stellt keinen vernünftigen Grund zum Töten von Tieren im Sinne des Tierschutzgesetzes dar! Vielmehr bedarf es für die Bejagung eines jeden Tieres eines vernünftigen Grundes. Anderenfalls kann nicht von einer „weidgerechten Jagd“ gesprochen werden.

 

Um hier die erforderliche Klarheit zu schaffen, ist eine entsprechende Regelung in das Bundesjagdgesetz einzuführen und die Liste der weit über 100 jagdbaren Tierarten der veränderten gesellschaftlichen Einstellung zum Tierschutz, die sich rechtlich im Staatsziel Tierschutz widerspiegelt, anzupassen.

 

Diese Forderung richtet sich sowohl an die Regierungen von Bund und Ländern, insbesondere an das für Tierschutz zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium.

Über 400.000 Füchse, mehr als zwei Millionen Vögel, über 100.000 Hauskatzen und einige Hundert Hunde ...

... werden jedes Jahr Opfer der Jagd. Wofür? Wohl ausschließlich für die Interessen  einer Hobby-Jägerschaft, die über ihre Verbände großen Einfluss auf politische Entscheidungsträger hat. Denn von einem merkbaren Einfluss auf die Bestände der bejagten Tierarten kann keine Rede sein. So regulieren z.B. Füchse ihren Bestand ohne Jagd zuverlässig selber. Derzeit zu sehen in Luxemburg, wo die Fuchsjagd seit 2015 verboten ist. 

 

Etwa 97 von 100 getöteten Füchsen werden in die Büsche geworfen oder bestenfalls verbuddelt. Das ist weder ethisch zu verantworten, noch ist das ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. 

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