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Wir fordern den Verzicht von Drückjagden durch den Sachsenforst im Winter - Bitte unterzeichnen Sie jetzt

Unsere Forderungen richten sich an Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft. Dem Minister ist der Staatsbetrieb Sachsenforst unterstellt:

  • Verzicht auf Bewegungsjagden durch den Staatsbetrieb Sachsenforst und in ganz Sachsen ab Weihnachten eines Jahres

  • Verpflichtende Ausrufung von jagdfreien Notzeiten bei starker Schneelage, verharschtem Schnee, lang anhaltendem Frost in allen Regionen in Sachsen

Sehr geehrter Staatsminister,

der Staatsbetrieb Sachsenforst ist Ihrer Fach- und Dienstaufsicht unterstellt. Wir fordern Sie deshalb auf, unverzüglich eine weidgerechte Jagd über die Forstbezirksleiter des SBS sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere der Verzicht von Bewegungsjagden ab der Wintersonnenwende kurz vor Weihnachten. Als Jagdscheininhaber sollten Ihnen die Anforderungen an eine weidgerechte Jagd bestens bekannt sein.

Anerkannt sind insbesondere die nachfolgenden aus den Grundsätzen der Weidgerechtigkeit abgeleiteten Verpflichtungen (Schuck in BJagdG, 3. Aufl., § 1 Rn. 27):

  • Dem Wild sind unnötige Qualen zu ersparen.

  • Das Wild ist als das dem Menschen am nächsten stehende Geschöpf der Natur zu achten.

  • Dem Wild ist im Rahmen des Zwecks und Zieles der Jagd ein Maximum an Chancen zu lassen.

Seit Jahren erreichen uns Informationen und Beschwerden, sowohl seitens der privaten Jägerschaft als auch insbesondere in den Forstbezirken des Landkreises Erzgebirge und Vogtland von den dort lebenden Menschen darüber, dass sich Forstamtsleiter über die im Bundesjagdgesetz formulierte Weidgerechtigkeit hinwegsetzen. Weidgerechtigkeit ist die Voraussetzung für eine legale Jagdausübung.

So werden seitens der zuständigen Forstbezirksleiter seit Jahren im Hochwinter bei Schneelage im Erzgebirgskreis und im Vogtland keine Notzeiten ausgerufen. Die Tiere hungern aufgrund der Jahreszeit und der Schneelage.

Im Forstbezirk Marienberg und allen anderen Forstbezirken im Erzgebirge werden nach der Wintersonnenwende noch zahlreiche Drückjagden durch den Staatsbetrieb Sachsenforst mit teilweise weit über 100 Jagdausübungsberechtigten, Treibern und hochläufigen (!) Hunden veranstaltet.

Die Jagd auf wiederkäuendes Schalenwild während der Winterruhe ist mit den Grundsätzen deutscher Weidgerechtigkeit nicht vereinbar. Dies hat insbesondere für die unter Ihrer Verantwortung durchgeführten Bewegungsjagden in den Wintermonaten zu gelten, die dem Wild ein erhebliches Maß an Kraft- und Energieaufwand abverlangen. Die anatomischen und physiologischen Anpassungen des Wildes während der nahrungsarmen Winterzeit führen zu einer erheblichen Einschränkung ihrer Fluchtmöglichkeiten. Zugleich verlangt die Bejagung im Rahmen von Bewegungsjagden den Tieren einen für sie unmöglichen Kraftaufwand ab. Totale Erschöpfung und das Versagen jeglicher Körperfunktionen können die Folge sein.

Unter diesem offenen Brief finden Sie eine Zusammenfassung von empirisch erfassten Informationen zum „Energie-Sparmodus“ des Schalenwilds.

Wir fordern Sie aus diesem Grunde auf, den Staatsbetrieb Sachsenforst anzuweisen, auf Bewegungsjagden ab Weihnachten eines Jahres zu verzichten und die Forstbezirksleiter zu verpflichten, bei starker Schneelage, verharschtem Schnee, lang anhaltendem Frost Notzeiten für das Wild auszurufen.

Mit freundlichen Grüßen, Wildtierschutz Deutschland im Namen der Unterzeichner dieser Forderung

+++

Empirische Erkenntnisse zur Störung des wiederkäuenden Schalenwildes während der organischen Winterruhe

 

Die fehlenden Energie- und Nahrungsquellen sowie die verkürzte Tageslänge im Winter kompensiert das widerkäuende Schalenwild mit einer Reduzierung physischer Aktivität. [1] Die winterlichen Umstellungen beginnen etwa zur Wintersonnenwende, also kurz vor Weihnachten. Aufgrund des in der Regel knappen Futterangebots kann das Wild deutlich weniger Nahrung und darüber hinaus nur solche von geringerer Qualität aufnehmen, als während des restlichen Jahres. Zur Energieeinsparung reagiert das Wild mit physiologischen und anatomischen Anpassungen.

 

Studien belegen, dass z.B. Rotwild durch Absenken von Körpertemperatur und Pulsfrequenz in einen effektiven Energiesparmodus eintritt.[2] Um im Winter Energie zu sparen, reduziert das Rotwild seine Bewegungsaktivität um bis zu 40 Prozent, die Körpertemperatur kann dabei durch die geringere Durchblutung der Körperteile auf bis zu 15 Grad sinken, die Herzfrequenz fällt um bis zu 60 Prozent und damit auch die Stoffwechselrate. Die Verringerung der Körpertemperatur reduziert zugleich die Bewegungsfähigkeit der Gliedmaßen des Wildes.[3) Der Äsungsbedarf (Nahrungsbedarf) kann dabei von durchschnittlich sieben Kilogramm pro Tag im Sommer auf vier Kilogramm im Winter sinken. Herz, Leber und Nieren sind deutlich verkleinert. Das Pansenvolumen ist aufgrund der geringeren Nahrungsaufnahme bis zu 40 Prozent geringer als im Sommer.[4]

Wildwiederkäuer zehren in den Wintermonaten von ihren Fettreserven, die im Februar nahezu erschöpft sind. Störungen des Schalenwildes im Winter haben für den Energiehaushalt schwerwiegende Folgen. Sie führen zu energiezehrenden Fluchten und verschlechtern die Energiebilanz im Körper.[5] Werden die Tiere in ihrer Ruhepause gestört, benötigen sie mehr Energie, um flüchten zu können. Dieses untypische Verhalten bringt ihren Stoffwechsel völlig durcheinander. Um den erheblichen Energieverlust zu kompensieren, muss der Rothirsch Nahrung in Mengen und Qualität aufnehmen, die während der Wintermonate im Erzgebirge nicht vorhanden sind. Auch die zuvor angefressenen Fettreserven können den durch Drückjagden verursachten zusätzlichen Energieverlust nicht abdecken. In der Folge versuchen die Tiere den durch die Beunruhigung und den Stress hervorgerufenen Hunger durch das Abnagen von Baumrinden (sog. Schälen) zu stillen, was aber aufgrund des geringen Nährstoffgehaltes nicht gelingt.

Der reduzierte Stoffwechselhaushalt des Wildes führt zu verringerter Wachsamkeit, Schnelligkeit und Ausdauer und schränkt die Tiere damit erheblich in ihren Fluchtchancen ein.

Auch der Deutsche Jagdverband unterstreicht in seinen Handlungsempfehlungen zur Bejagung, dass Störungen im Winter für Wildwiederkäuer wie den Rothirsch fatale Folgen haben können. Hier heißt es auszugsweise: „Im Winter beispielsweise gilt es, Energie zu sparen. Deshalb sollten Jäger Bewegungsjagden nach dem Grundsatz „so früh wie möglich, so spät wie nötig“ planen und bis spätestens Ende Dezember die Drückjagdsaison beenden. Eine Bejagung im Januar ist besonders für Rehwild aufgrund der Physiologie eine Dauerbelastung und erreicht tierschutzrechtliche Relevanz.“[6]

 

Weiter empfiehlt der Deutsche Jagdverband schon ab Anfang Dezember bei Bedarf allenfalls störungsarme Gruppenansitze und Riegeljagden ohne Hunde mit wenigen ortskundigen Treibern und erfahrenen Schützen durchzuführen.[7] Der Forderung einer Jagdruhe für Schalenwild ab dem 31.12. eines Jahres schließen sich in einem gemeinsamen Positionspapier auch die Hegegemeinschaften Erzgebirge, Oberes Vogtland, Tharandter Wald und der Landesjagdverband Sachsen an.[8]

Die weidgerechte Jagd erfordert folglich ein Jagdmanagement, das so ausgerichtet ist, dass die Jagdziele bereits Mitte Dezember erreicht und Bewegungsjagden in den Wintermonaten vermieden werden können.

1 Univ.-Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel, Diplom-Biologe in PIRSCH 2.2.2023 (abgerufen 26.01.2026); Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) (2011) Tierschutz und Bewegungsjagden – Stellungnahme des Arbeitskreis Wildtiere und Jagd (AK 6), (abgerufen 26.01.2026).

2 Walter Arnold, Thomas Ruf, Susanne Reimoser, Frieda Tataruch, Kurt Onderscheka, and Franz Schober (2004), Research Institute of Wildlife Ecology, University of Veterinary Medicine, A-1160 Vienna, Austria: Nocturnal hypometabolism as an overwintering strategy of red deer (Cervus elaphus) (abgerufen 26.01.2026) 

3 Walter Arnold et al, dto.

4 Walter Arnold et al, dto.

5 Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) (2011) Tierschutz und Bewegungsjagden, dto. 

6 Deutscher Jagdverband (2023), Handlungsempfehlungen für eine tierschutzgerechte, nachhaltige und effektive Bejagung von Reh-, Rot- und Damwild (abgerufen 26.01.2026).

7 Deutscher Jagdverband (2023), Handlungsempfehlungen, dto.

8 Landesjagdverband Sachsen (2018), gemeinsames Positionspapier mit den Hegegemeinschaften  (abgerufen 26.01.2026).

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