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- „Wolfsattacke“ verkommt zum politischen Theaterspiel
Der Aufschrei nach dem angeblichen Wolfsangriff auf einen Friedhofsgärtner in Niedersachsen war nicht zu überhören und zu übersehen. Damit einhergehend auch der gigantische Interessenkonflikt, der Teile unserer Gesellschaft zu scheinbar völlig irrationalen, voreiligen und unsachlichen Schlussfolgerungen verleitet. Seit Dienstag ist nun klar, dass es keinerlei Nachweise für einen Wolfsangriff gibt. Doch wer Einsicht oder Klarstellungen erwartet hat, wurde mal wieder enttäuscht. Stattdessen zeigt sich auch beim Wolf der generelle Trend zu Verschwörungstheorien und der sehr vielfältigen Interpretation von Fakten. Der ersehnte Moment „Wolfsangriff in Niedersachsen“! In der öffentlichen Debatte war schon lange zu erkennen, wie sehr sich manche Menschen nach dieser Nachricht sehnten. Es gibt Schäfer, die sich sogar vor laufender Kamera einen Wolfsangriff auf Kinder von Wolfsbefürwortern wünschten. Man kann sich ausmalen, welche Mühlen in Gang gesetzt worden wären, wenn der Vorfall in Niedersachsen der erste nachgewiesene „Wolfsangriff“ gewesen wäre. Meine Anführungszeichen sind kein Zufall, denn selbst wenn es den Nachweis einer Wolfs-DNA gegeben hätte, weigere ich mich bei diesem angeblichen Vorfall von einem Angriff zu sprechen. Wer sich ein bisschen mehr mit dem Verhalten junger Wölfe beschäftigt weiß, dass sie neugierig sind und einen auf dem Boden knienden und von sich abgewandten Menschen nicht als solchen identifizieren. Ich jedenfalls hätte nicht ausschließen wollen, dass es wirklich ein Wolf war, aber würde zumindest einen Angriff ausschließen. Die Neugier von Jungwölfen ist aber schon seit der Rückkehr des Wolfs ein häufiger Auslöser für Missverständnisse und Fehleinschätzungen. Doch wenn wir ehrlich sind, führen wir hier auch eigentlich keine Sicherheitsdebatte. In Deutschland lechzen wir zwar gerne nach 100 Prozent Sicherheit, aber die aktuelle Debatte wird nicht durch ängstliche Menschen angeheizt. Es sind Menschen, die ihre eigenen Interessen durchsetzen wollen. Es geht um Geld, Mehraufwand, finanzielle Unsicherheit und natürlich auch Wählerstimmen. Jeder von uns könnte im Handumdrehen mindestens fünf Gefahren in unserer Natur nennen, die um ein Vielfaches größer sind, aber eben nicht im Konflikt mit anderen Interessen stehen. Politiker wie Niedersachsens SPD-Umweltminister Lies öffnen Verschwörungstheoretikern Tür und Tor. Bild: Stefan Suittenpointner Eindeutig uneindeutig? Erschreckend muss man zur Kenntnis nehmen, dass sich Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies mal wieder nicht zum Wolf bekennt und die Debatte damit erneut anheizt. Freund einer lebhaften Debatte ist er. Da habe ich keinen Zweifel dran, denn mit der Aussage, dass er sich „ein eindeutigeres Ergebnis gewünscht hätte“, hat er es mal wieder versäumt Ruhe und Sachlichkeit in die Debatte zu bekommen. Nochmal kurz den Fakten: Es wurden mehrere Haar- und Speichelprobem vor Ort entnommen, von denen aber keine Probe einem Wolf zuzuordnen war. Nicht nur an der Wunde des Mannes, sondern vom gesamten Friedhofsgelände hat man Spuren gesichert. Herr Lies stellt nun das Ergebnis als unsicher dar, weil die Wunde bereits ausgewaschen und über 24 Stunden alt war. Die Tatsache, dass aber auch sonst nirgendwo auf dem Friedhof ein einziges Haar von einem Wolf gefunden wurde, erscheint nicht erwähnenswert. Hiermit eröffnet Herr Lies Verschwörungstheoretikern mal wieder Tür und Tor, anstatt ein eindeutiges Ergebnis anzuerkennen. Man muss sich ernsthaft fragen, auf welchen eindeutigeren Nachweis Herr Lies eigentlich gewartet hat? Ein Umweltminister, der sich einen Wolfsangriff wünscht. Anders kann man das gar nicht mehr interpretieren. Taktik statt Strategie. Populismus statt Aufklärung. Partei- statt Sachpolitik. Heutzutage nichts Neues, oder? Mein Mitleid, dass Herr Lies nun keine noch stärkere Anti-Wolfs-Kampagne fahren kann, hält sich auf jeden Fall sehr in Grenzen. Und doch gelingt es ihm, mit seinen verschwommenen Aussagen eine weitere Scheindebatte in Gang zu bringen. Die Liste an Vorurteilen über den Wolf ist lang. Bild: Michael Hamann Nach Lügenpresse nun Lügeninstitut? Eine Scheindebatte, die irgendwie typisch für unsere heutige Gesellschaft in Zeiten der sozialen Medien und auch typisch für die Diskussion um den Wolf ist. Die Liste an Vorurteilen über den Wolf ist lang. Viele Thesen wurden aufgestellt und doch hat sich irgendwie keines dieser Vorurteile so wirklich in die Realität umwandeln können. Von Naturschützern wurde er ausgesetzt. Den Wald würde er leer fressen. Kindern an Bushaltestellen auflauern. Menschen am Spaziergang im Waldern hindern. Touristen aus ländlichen Gegenden vertreiben und auch uns irgendwann als Hauptmahlzeit ansehen. Die Realität sieht so aus: Der Wolf ist nachweislich von alleine wieder nach Deutschland gekommen. Die Wildbestände sind so hoch wie nie. Kinder können weiterhin zur Schule und Erwachsene weiterhin spazieren gehen. Kein Mensch in Deutschland wurde je von einem Wolf angegriffen und die deutsche Natur erlebt einen regelrechten Tourismus-Boom. Es muss manchmal schon sehr frustrierend sein, wenn man so viele Theorien hat, die sich am Ende aber nie als Wahrheiten herausstellen. So auch am Dienstag, als eine neue Hoffnung mal wieder im Keim erstickt wurde. In Zeiten, in denen populistische Forderungen zum Trend geworden sind, entfernt man sich aber auch immer mehr davon, Fakten als Fakten zu akzeptieren. Selbst das Misstrauen gegenüber unabhängigen Institutionen wächst stetig an. Ich sehe diese Entwicklung schon lange sehr kritisch. Und so überrascht mich die aktuelle Folgedebatte nach Bekanntwerden der DNA-Analyse schon gar nicht mehr. Wenn jemandem ein Ergebnis heutzutage nicht passt, muss erstmal grundsätzlich derjenige in Frage gestellt werden, der das Ergebnis veröffentlicht hat. Nun ist es halt das Senckenberg Institut. CDU-„Umweltexperte“ Martin Bäumer ist ja schon länger als lautstarker Wolfsgegner bundesweit bekannt. Auch hier bleibt er seiner Linie treu und bezweifelt nun, dass das Senckenberg Institut das richtige Institut für die Untersuchung von angeblichen Wolfsangriffen ist. Herr Bäumer wünscht sich stattdessen zukünftig forensische Institute mit in die Beweisaufnahme aufzunehmen. „Durch ein forensisches Institut wäre auch eine rechtssichere Rekonstruktion des Angriffs anhand von Blutspritzern und ähnlichen Indizien möglich gewesen.“ Martin Bäumer (CDU) Da ist er wieder. Ich möchte ihn mittlerweile nur noch liebevoll Blutspritzer-Martin nennen. „Blutspritzer“ scheint bei ihm jedenfalls in keinem Satz fehlen zu dürfen, wenn es um den Wolf geht. Hat er doch vor wenigen Wochen erst im niedersächsischen Landtag davon berichtet, dass das Blut der Weidetiere bis an die Häuserwände spritzt. Nach solchen Vorbildern lechzt das Anti-Wolfs-Klientel regelrecht. Es ist schon erstaunlich wie häufig die beiden Worte „forensische Institute“ alleine in den letzten zwei Tagen gefallen sind. Als hätten wir seit Jahren über nichts anderes diskutiert als Forensik. Schon verblüffend wie sich der Schwerpunkt einer Diskussion immer wieder verlagern kann. Doch dieses Theaterspiel reiht sich nur in die vielen verzweifelten Versuche ein, die Akzeptanz des Wolfs weiter zu beschädigen und eigene Interessen durchzusetzen. Schlicht und einfach ein neuer Anker im immer stärker werdenden Sturm. Wenn einem in diesem Sturm immer wieder Fakten um die Ohren fliegen, welche der eigenen Weltanschauung widersprechen, muss man sich neue Mittel und Wege suchen. Die Frage ist, wie lange das noch glaubwürdig ist? Mit der neuesten Entwicklung haben sich die Wolfsgegner nun endgültig aus einer sachlichen Debatte verabschiedet. Erfreulicherweise bemerken dies auch einige Medien und schlagen nicht in die gleiche Kerbe. Doch der nun eingeschlagene Weg wird wieder dazu führen, dass wir uns in Zukunft häufiger auf Theorien wie „Senckenberg wird vom NABU bezahlt“ freuen dürfen. Die Diskussion dreht sich damit – wie schon seit Jahren – weiter im Kreis. Glückwunsch an die Herren von SPD und CDU! Mittlerweile muss man sich wirklich fragen, ob das Schüren von Unsicherheiten und Ängsten zur Hauptaufgabe eines Politikers gehört. Ich werde den Eindruck nicht los. Mit der neuesten Entwicklung haben sich die Wolfsgegner nun endgültig aus einer sachlichen Debatte verabschiedet. Bild: Stefan Suittenpointner Umweltkriminalität mal anders Forensische Institute werden üblicherweise nur bei kriminellen Handlungen beauftragt. Doch wen überrascht das noch? Mittlerweile wird man ja das Gefühl nicht los, dass sogar Wölfe, die ein frei lebendes Reh gerissen haben, wie ein Straftäter behandelt und dargestellt werden. „Lieber Wolf: Bitte beim Nachstellen deiner Beute immer mindestens einen Kilometer Abstand zum nächsten Dorf einhalten. Alles andere zeigt, dass du deine Scheu verloren hast. Trotzdem heißen wir dich in Deutschland natürlich herzlich willkommen!“ Parallel zu solch banalen Gedankengängen wurde vor kurzem in Nordrhein-Westfalen (einer Hochburg der illegalen Wilderei auf Greifvögel) die von Grünen und SPD gegründete Stabsstelle gegen Umweltkriminalität von CDU und FDP aufgelöst. Nur ein verschwindend geringer Anteil der in Deutschland begangenen Straftaten gegen die Natur wurde überhaupt aufgeklärt, aber wir unternehmen nichts dagegen. Stattdessen suchen wir nun nach pelzigen Straftätern. Offenbar auch mit Mitteln, die jenseits jeglicher Rationalität liegen. Wie naturfremd und interessengesteuert können wir eigentlich noch werden? +++ Stephan Schulz ist leidenschaftlicher Tierfilmer. Einen Blog, Tier- und Naturfilme veröffentlicht er auf www.stephan-schulz-naturfilm.de.
- Ein bisschen ausgestorben
Prof. Hans-Dieter Pfannenstiel hat sich wieder mal zum Wolf geäußert, diesmal im Celler Kurier. Der Wolf, meint er, sei „bei uns nie richtig ausgestorben.“ Diesen Unfug hat Gregor Beyer vom Forum Natur in die Welt gesetzt, Pfannenstiel betet ihn nach. Ich wüsste von den beiden Herren gerne, wie man eigentlich „richtig“ ausstirbt? Das ist wie „ein bisschen schwanger“. Das Kriterium für „Ausgestorben“ ist eindeutig: Eine Tierart, die sich nicht reproduziert (keine Jungtiere aufzieht), gilt in dem betreffenden Gebiet als ausgestorben. So war es in Deutschland mit dem Wolf über hundert Jahre lang. Dass gelegentlich Wölfe aus dem Osten eingewandert (und umgehend geschossen worden) sind, ändert daran gar nichts. Und mit dem gegenwärtigen Schutzstatus hat es nicht das Geringste zu tun. Wolf: Im Visier des ehemaligen Jagdfunktionärs Professor Pfannenstiel. Bild: Michael Hamann Es stimmt, dass im Raum Cuxhaven Rinder auf der Flucht vor Wölfen in Wassergräben geraten und dort getötet, ja sogar bei lebendigem Leib angefressen worden sind – aber dass Wölfe Rinder vorsätzlich nur verletzen, um sie als „lebende Kühlschränke“ später umzubringen, ist ein Schauermärchen. Pfannenstiels Behauptung, das habe „in Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen Ausmaße angenommen, die man sich einfach nicht mehr vorstellen könne“, ist maßlos übertrieben. Beispielsweise sind im Jahr 2014 in Brandenburg mehr als 10.000 Kälber auf der Weide umgekommen, bevor sie sechs Monate alt waren – aber gerade mal 23 Kälber durch damals genau 23 Wolfsrudel. Eins pro Rudel und Jahr. Es sind inzwischen mehr geworden, das stimmt, wie ich auch die Probleme mit Wölfen und Weidetierhaltung keineswegs kleinreden will. Aber Pfannenstiel verbreitet Panik, und das hilft uns bei der Suche nach Lösungen nicht weiter. Pfannenstiel behauptet, unsere Wolfspopulation hätte den günstigen Erhaltungszustand, der von der FFH-Richtlinie gefordert wird, längst erreicht. Die EU sieht das ganz anders, hat es sogar erst voriges Jahr durch einen Faktencheck der FFH-Richtlinie noch einmal unterstrichen. Keineswegs macht sie es, wie Pfannenstiel suggeriert, an der Zahl eintausend erwachsenen Tiere fest. Dazu gibt es umfangreiche Fachliteratur und ich räume gerne ein, dass sie nicht immer leicht zu lesen ist. Aber offenbar fällt dem Herrn Professor die gründliche Recherche schwer. Lieber versteigt er sich dazu, die persönliche Integrität von Jochen Flasbarth in dessen Funktion als Staatssekretär im Bundesumweltministerium infrage zu stellen, weil der mal Vorsitzender des NABU war. Ich kann mir nicht vorstellen, was einen für diesen Posten besser qualifizieren könnte als langjährige politische Arbeit im Naturschutz. Ich finde auch nichts Anstößiges daran, dass Pfannenstiel mal Vizepräsident des Brandenburger Jagdverbandes war. Persönliche Herabwürdigungen haben allerdings in einer Fachdiskussion nichts zu suchen. Pfannenstiel mag nicht einsehen, warum man die Wölfe nicht jetzt schon bejagen könnte. Hier liegt der Hase im Pfeffer: Der Herr Professor möchte einfach Wölfe schießen. An dem Jäger Pfannenstiel ist die Zeit vorbei gegangen. Er meint, unsere Gesellschaft habe auf nichts anderes gewartet, als zurück kehrende Tiere gleich wieder totzuschießen. Ich bin selber Jäger seit über fünfzig Jahren und kenne viele, die damit nicht einverstanden wären. Zudem lösen wir mit einer Bejagung der Wölfe keine Probleme. Und ob ein Wolfsfell an der Wand als ausreichender Grund zum Schießen akzeptiert wird – das werden wir sehen. +++ Der Artikel ist erstmals erschienen auf woelfeindeutschland.de
- Oldenburg: Ulmenhof bleibt jagdfrei
Bereits seit 2015 sind etwa 5 Hektar Fläche des Ulmenhofs - einem Tierheim mit Gnadenhof - im Landkreis Aurich (Ostfriesland) offiziell jagdfrei. 2017 hat der Landkreis Aurich zwei weitere Grundstücke, die der Ulmenhof erworben hat, jagdrechtlich befriedet. Doch der betroffene Jagdpächter verklagte den Landkreis auf Rücknahme der Befriedung der beiden Grundstücke. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat in seinem Urteil vom 22.10.2018 die Klage des Jägers abgewiesen: Der Ulmenhof bleibt auf allen Flächen jagdfrei! Auf dem Ulmenhof, einem ehemaligen Bauernhof in Uttum, in der Krummhörn (zwischen Emden und Greetsiel) hat das Ehepaar Huber in Eigeninitiative und Eigenarbeit ein kleines Tierheim mit Gnadenhof aufgebaut. Gnadenbrot-Tiere wie Pferde, Ziegen, Mini-Schweine, Gänse und Fundtiere, wie zahlreiche Katzen, dürfen hier ihren Lebensabend verbringen. Als der Jagdpächter vor einigen Jahren einen Hochsitz in Sichtweite aufgestellt und das Grundstück mit Jagdfreunden betreten hatte, fürchtete das Ehepaar Huber um seine Tiere. Antrag eines Jägers auf Bejagung abgelehnt, Bild: Ulmenhof Seit 2015 sind 5 Hektar Grundstück jagdfrei Darum stellten die Grundstückseigentümer im Sommer 2013 für ihre etwa 5 Hektar Fläche einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen. Sie beriefen sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012, in dem festgestellt wurde: Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer, welche die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen. Am 28.7.2014 gab die Untere Jagdbehörde des Landkreises Aurich dem Befriedungsantrag statt: Mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2015 wurden die Grundstücksflächen des Ulmenhofs offiziell jagdfrei. Jagdpächter will in unmittelbarer Nähe des Gnadenhofs weiter die Jagd ausüben Nun beharrte der Jagdpächter darauf, einen Heckenstreifen von etwa drei (!) Metern Breite in unmittelbarer Nähe des Hofs – nur eineinhalb Meter neben dem Parkplatz für die Tierheim-Besucher - zu bejagen. Er schaltete sogar die Jagdbehörde ein, um den Bewohnern des Hofes mitzuteilen, dass die Jagd dort keinesfalls be- oder verhindert werden darf. Die Behinderung des Jagdausübungsrechts wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Das Ehepaar Huber, die Betreiber der Ulmenhofs, waren dadurch extrem beunruhigt: Jagdausübung direkt neben dem Parkplatz? Wo nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder unterwegs sind, die Fundtiere bringen oder abholen? 2017: Der Landkreis Aurich befriedet zwei neue Grundstücke Nach intensiven Gesprächen mit den Behörden kristallisierte sich als einzige Möglichkeit der Kauf der betroffenen Flurstücke heraus, die im Eigentum der Gemeinde standen. Die Hubers traten also in Kaufverhandlungen mit der Gemeinde und konnten - zu ihrer größten Freude – die zwei Grundstücke in unmittelbarer Nähe des Anwesens erwerben. Das eine Grundstück ist die etwa drei Meter breite Hecke entlang des Ulmenhofs, das andere Grundstück ist ein daran angrenzendes Vogelschutz-Gehölz, in dem nicht nur Vögel Schutz finden, sondern das auch zahlreichen weiteren wildlebenden Tieren wie Rehen einen Rückzugsort bietet. Nach dem Erwerb der beiden Grundstücke stellte das Ehepaar Huber den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung. Der Landkreis Aurich hat die beiden Grundstücke, die der Ulmenhof von der Gemeinde erworben hat, mit dem Beginn des neuen Jagdjahres 2017/18 jagdrechtlich befriedet. Der Jagdpächter verklagt den Landkreis Doch der betroffene Jagdpächter verklagte den Landkreis: Der Landkreis Aurich sollte den Befriedungsbescheid für die beiden Grundstücke aufheben oder zumindest den Bescheid so abändern, dass die jagdrechtliche Befriedung erst zum Ende des Jagdpachtvertrags am 31. März 2022 in Kraft tritt. In seiner Klage zweifelte der Jäger einerseits die ethischen Gründe der Hubers an. Andererseits sei der Verkauf der Grundflächen durch die Gemeinde nur zu dem Zweck erfolgt, dem neuen Grundstückseigentümer einen Befriedungsantrag zu ermöglichen. Dies sei sehr fragwürdig. Insbesondere hob der Jäger hervor, dass durch die Befriedung eine vernünftige Revierpflege nicht mehr möglich sei, da das Raubzeug, dass sich gerade auf den betroffenen Flächen aufhalte, nicht mehr bejagt werden könne. Urteil des Verwaltungsgerichts: Die ethischen Gründe des Grundstückseigentümers wiegen schwerer als die Interessen des Jagdpächters Am 17.10.2018 fand die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg statt. Thomas Huber war als Betroffener beigeladen und führte seine ethischen Gründe gegen die Jagd auf seinen Grundstücken, auf dem er mit seiner Ehefrau ein Tierheim mit Gnadenhof aufgebaut hat, erneut mündlich aus. Am 22.102018 fällte das Verwaltungsgericht sein Urteil: Die Klage des Jägers wurde abgewiesen. Der Ulmenhof bleibt auf allen Flächen jagdfrei! (Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 22.10.2018, Az. 11 A 100/17) Das neunseitige Gerichtsurteil ist wirklich lesenswert, da es explizit auf die ethischen Gründe eingeht: Der Grundstückseigentümer habe glaubhaft gemacht, dass er die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehne. Wörtlich heißt es in dem Urteil: „Der Beigeladene betreibt auf den für befriedet erklärten Flächen ein Tierheim bzw. einen Tiergnadenhof. Nach seinen glaubhaften Angaben im Verwaltungsverfahren ist er seit mehr als 30 Jahren aktiv im Tierschutz tätig und hat gemeinsam mit seiner Ehefrau unter hohem Einsatz das Tierheim und den Gnadenhof errichtet. Mit seinem Einsatz für die Tiere kämpfe er tagtäglich um deren Leben. Demgemäß könne er es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, wenn zugleich auf seinem Grundstück Tiere erschossen würden. Diese Angaben hat der Beigeladene auch in der mündlichen Verhandlung glaubhaft bestätigt.“ Der Befriedung der Grundfläche stünden keine Versagungsgründe im Sinne des § 6a Abs. 1 Satz 2 BJagdG entgegen. Auch der Antrag des Jägers, die Befriedung erst zum Ende des Pachtvertrages 2022 auszusprechen, wurde abgewiesen. Dem Grundstückseigentümer sei es , so das Verwaltungsgericht, unter Abwägung mit den schutzwürdigen Belangen der Jagdgenossenschaft nicht zuzumuten, die Befriedung bis zum Ablauf des laufenden Jagdpachtvertrags abzuwarten. Einerseits handle es sich um relativ kleine Flächen, die unmittelbar an bereits bestandskräftig befriedete Flächen angrenzten, die Jagdausübung werde nicht nennenswert beeinträchtigt. „Auf der anderen Seite war gewichtig zu berücksichtigen, dass der Beigeladene in unmittelbarer Nähe zu den fraglichen Flächen ein Tierheim/Tiergnadenhof betreibt, wodurch sich ein erhebliches Interesse an der Nichtausübung der Jagd in diesem Bereich ergibt“, heißt es in dem Urteil wortwörtlich weiter. +++ Lesen Sie auch: Keine Jagd auf meinem Grundstück Informationen zum Ulmenhof
- Ohne die Jagd gäbe es nicht signifikant mehr Wildschweine
Obwohl Wildschweine seit Jahrzehnten intensiv und inzwischen fast ohne jegliche Tabus gejagt werden, nimmt ihre Zahl immer weiter zu. In den 1980er Jahren wurden im langjährigen Mittel pro Jahr etwa 200.000 Wildschweine erschossen, 2006 waren es schon 400.000 pro Jahr. Im Durchschnitt der letzten 10 Jahre wurden jedes Jahr über 570.000 Schwarzkittel erlegt. Absoluter Höhepunkt war das Jagdjahr 2017/18 mit etwa 820.000 erlegten Wildsäuen. Die Jagd ist überhaupt nicht in der Lage, den Bestand dieser Tierart zu reduzieren, geschweige denn zu regulieren. Das hat verschiedene Gründe: Die Tiere sind intelligent und können sich relativ schnell auf neue Situationen einstellen. Bei unserer land- und forstwirtschaftlichen Struktur ist es für die Wildsau relativ einfach, sich – selbst während einer Drückjagd – so zu verstecken, dass sie nicht aufgestöbert wird. Regelmäßig hohe Bestandsverluste durch die Jagd werden relativ schnell durch die verbliebenen Tiere kompensiert. Kaum eine Tierart hierzulande ist so flexibel hinsichtlich ihrer Vermehrung wie das Schwarzwild. Zerstörte Familienstrukturen – die ansonsten regulativ wirken -, ein gutes Nahrungsangebot für die überlebenden Tiere und relativ milde Winter mit wenigen Kälteverlusten tragen dazu bei, dass schon kaum einjährige Bachen (weibliches Wildschwein) wieder Jungtiere bekommen und sich insgesamt mehr Tiere an der Reproduktion beteiligen, als in unbejagten Beständen. Die Forschung spricht hier von kompensatorischem Wachstum: es kommen mehr Jungtiere zur Welt, als Alttiere erschossen werden. Insgesamt steigt die Population bei abnehmendem Durchschnittsalter. Es ist und bleibt wohl auch eine Vermutung, dass wir ohne oder mit deutlich reduzierten jagdlichen Maßnahmen mittelfristig nicht signifikant mehr Wildscheine in Deutschland hätten. Um diesen Beweis anzutreten, bräuchte Deutschland mutige, charismatische Politiker, die eine Wende in Sachen Tierschutz einleiten wollten. Die Schäden, welche Wildschweine anrichten, können für den Einzelnen sicherlich hoch sein, rein volkswirtschaftlich betrachtet sind das aber Peanuts. Unser Ansatz wäre es deshalb, die Jagd auf Wildschweine (durch Berufsjäger) stark einzugrenzen, in Problemzonen auf Vergrämung und Verhütung zu setzen, erhebliche wirtschaftliche Schäden durch den Staat zu ersetzen. Wir sprechen hier nicht von Milliardenbeträgen, sondern von maximal zweistelligen Millionenbeträgen. Das sollte uns der Tierschutz wert sein. +++ Mehr über Wildschweine erfahren Sie hier
- Wie ticken eigentlich Waschbären?
Revierförster Horst Schulze vom Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen Anhalt erklärt, wie Waschbären "ticken". „Nur ein toter Waschbär ist ein guter Waschbär“, die plakative Grundaussage des Biologen Wolfgang Lippert in seinem Artikel veranlasste nun Revierförster Horst Schulze vom Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt zum Widerspruch. „Sicher, die Wirkung einer nicht einheimischen Tierart in unseren biologischen Systemen bringt immer auch Problematiken mit sich“, sagt der Experte. Diese sei jedoch etwas diffiziler zu betrachten, als es Lippert in seinem Artikel angehe. „Und man muss den Waschbär auch nicht verklärt lieben oder um jeden Preis schützen wollen, um sich der Problematik um diese Tierart etwas sachlicher anzunehmen“, betont Schulze, der für die Forstreviere Hirschberge und Tangerhütte zuständig ist. Es ist nicht der Waschbar, der Verlust und Verschlechterung der Lebensräume verantwortet. Bild: Heiko Anders Zuerst einmal sei der Waschbär nicht nur ein räuberisch lebendes Tier, sondern ein opportunistischer Allesfresser mit einem hohen Anteil vegetarischer Kost, macht er deutlich. Mehr als 90 Prozent seiner Nahrung sei pflanzlich. „Mit seiner verbleibenden räuberischen Lebensweise, die im Übrigen einen hohen Anteil an Insekten und Würmern beinhaltet, wirkt der Waschbär als Prädator trotz seiner nicht heimischen Herkunft nicht anders auf potenzielle Beutetierbestände wie einheimische Tiere in der vergleichbaren ökologischen Funktion.“ Hier gelte es deshalb schon mal etwas genauer hinzuschauen, wie hoch, beziehungsweise wie bedrohlich der Einfluss des Waschbären auf bestimmte Arten tatsächlich ist. Eine pauschale Verantwortung für die etwaige Misere des Schutzes bestimmter Arten, einfach dadurch, dass der Waschbär ein sogenannter Fremdländer sei, sei nämlich zu kurz gedacht, sagt Horst Schulze. Insbesondere Lebensraumverschlechterung und Verlust seien oftmals die entscheidenden Faktoren. Und diese verantworte der Waschbär nicht. Vermeintliches Artenschutzproblem Zudem verursache der Waschbär auch nicht zwingend ein ökologisches Problem oder ein biologisches Ungleichgewicht, sondern wenn, dann eher ein Artenschutzproblem bei bestimmten Tierarten, macht der Förster deutlich. Dass Wolfgang Lippert das vermeintliche Artenschutzproblem lösen wolle, indem er „die Waschbären in ihren Himmel schicken“, also mit jagdlichen Mittel beseitigen oder zumindest reduzieren lassen wolle, sei, zwar „ein plausibler, durchaus auch legitimer Ansatz, aber zu kurz gesprungen“, betont Schulze. Eben weil er nicht so simpel im Zusammenhang sei, wie von Lippert dargestellt. „Waschbären leben wie viele andere Tierarten, so auch der Wolf oder der Fuchs, territorial. Das heißt, sie besetzen als Paar oder Familienverband ein bestimmtes Gebiet und verteidigen dieses.“ Die absolute Zahl an Tieren in diesem Territorium bleibe deshalb weitestgehend konstant, erläutert Schulze. „Erfolgt nun zum Beispiel durch Bejagung die wahllose, also nicht selektive Entnahme eines erwachsenen Tieres – mehr schaffen wir als Jäger bei allen Bemühungen im Regelfall nicht –, so herrscht im Territorium vorübergehend ein soziales Vakuum, welches sich erst dann wieder entspannt, wenn ein anderes Individuum die verursachte Vakanz geschlossen hat.“ Bis dahin gebe es Rangkämpfe und somit vorübergehend auch mal mehr Waschbären im Territorium als vor der Entnahme eines Einzeltieres. Dazu komme die altbekannte populationsbiologische Gesetzmäßigkeit, dass Verluste in einer Population sofort die Reproduktion derselben nach oben schnellen lasse. „Auf Kurzformeln gebracht: Je mehr der Waschbär bejagt wird, desto mehr vermehrt er sich.“ Profijagd als Ausnahme Entscheidend sei deshalb auch nicht, wie viele Tiere entnommen würden, „sondern wie viele überbleiben“, sagt der langjährige Förster. Die Vorgehensweise der Entnahme von Waschbären durch Jagd sei deshalb eher nicht zielführend in Bezug auf Artenschutzaspekte, vielleicht sogar kontraproduktiv, zumindest aber hinterfragbar. Und wenn nicht zielführend bleibe nach Bundestierschutzgesetz Paragraf 1 die Frage nach dem „vernünftigen Grund für die Tötung eines Tieres“, auch der Tötung eines Waschbären, macht Schulze deutlich. Wirklich zielführend durchbrechen ließen sich diese Gesetzmäßigkeiten also nur durch eine nachhaltige Reduktion der Waschbärpopulation. „Aber bei allem Respekt, auch für die Ambition und den Ehrgeiz einiger Jäger: Das können wir Jäger gerade vor dem Hintergrund der Einhaltung der Tierschutzaspekte zeitlich und handwerklich in der Fläche gar nicht leisten.“ Professionelle Vorgehensweisen mit Berufsjägern, wie in machen Schutzgebieten praktiziert, würden da wohl eher die Ausnahme bleiben. +++ Dieser Artikel erschien auf Volksstimme.de. Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Autorin. Lesen Sie auch: Waschbären: erfolgreiche Einbürgerung - nutzlose Jagd
- In deutschen Nationalparks wird der Fuchs meist nicht bejagt
Jagdfreie Gebiete sind den Jagdorganisationen ein Dorn im Auge. Mit allen Mitteln wehren sie sich gegen die jagdliche Befriedung privater Grundstücke und erst recht gegen die Ausweisung größerer Gebiete, in denen die Jagd ruht. Kaum verwunderlich, zeigen Erfahrungen mit fuchsjagdfreien Regionen doch, dass die natürlichen Regulationsmechanismen sowohl in naturbelassenen Gebieten als auch in der modernen Kulturlandschaft ohne Jagd auf Beutegreifer problemlos funktionieren. Ob in Luxemburg, wo Füchse seit einigen Jahren nicht mehr gejagt werden, im weitestgehend jagdfreien Schweizer Kanton Genf oder in den Dünengebieten Nordhollands: Weder ist es dort zu der stets von den Jagdverbänden prognostizierten „Explosion der Fuchsbestände“ gekommen, noch hat sich die Situation bedrohter Arten verschlechtert. Im Bayerischen und in 10 weiteren Nationalparks gibt es trotz Fuchsjagdverbot nicht zu viele Füchse. Bild: Timo Litters Im Gegenteil: Genf beispielsweise erfreut sich heute einer deutlich höheren Diversität und Dichte der Wasservogelfauna; gerade auch bedrohte Arten haben vom Jagdverbot profitiert. In Luxemburg deuten aktuelle Zahlen darauf hin, dass die Verbreitung des Fuchsbandwurms seit dem Jagdverbot rückläufig ist. In Deutschland sorgt die einflussreiche Jagdlobby durch massiven politischen Druck jedoch dafür, dass Füchse und andere Beutegreifer praktisch flächendeckend bejagt werden dürfen. Selbst die Einführung noch so kurzer Schonzeiten – wie zuletzt etwa in Hessen – torpedieren die Jagdverbände vehement. Keine Fuchsjagd in elf deutschen Nationalparks Tatsächlich gibt es jedoch großflächige Gebiete in Deutschland, in denen Füchse und andere Beutegreifer ganzjährig geschont werden: Wie eine Umfrage des Aktionsbündnisses Fuchs zeigt, findet in elf der 16 deutschen Nationalparks gar keine Fuchsjagd statt; ist die Fuchsjagd in drei weiteren Nationalparks stark eingeschränkt und auf kleine Gebiete konzentriert, vornehmlich auf Drängen privater Geflügelhalter; werden Füchse lediglich im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer weitgehend ohne Einschränkungen zum vermeintlichen Schutz von Küstenvögeln bejagt. Ob diese Maßnahmen sinnvoll sind, ist jedoch fraglich, da die Fuchsdichte nach Angaben der Parkverwaltung nicht erfasst wird und keine systematische Erfolgskontrolle der Bejagung stattfindet. Wo Füchse nicht bejagt werden, registrieren die Nationalparks weder eine Zunahme der Fuchsbestände, noch berichten sie von Problemen im Natur- oder Artenschutz, die mit Füchsen im Zusammenhang stehen. Jagd kann die Zahl der Füchse nicht „regulieren“ In einer wissenschaftlichen Schrift zu Rotfuchs und Dachs begründet die Verwaltung des Nationalparks Bayerischer Wald auch, warum dies so ist: Wo Füchse nicht bejagt werden, leben sie in stabilen Familiengemeinschaften zusammen und bekommen weniger Nachwuchs. Greift der Mensch mit Flinte und Falle in dieses soziale Gefüge ein, brechen die Gruppen jedoch auseinander, und die Geburtenrate steigt stark an. Verluste werden dadurch und durch Zuwanderung regelmäßig wieder ausgeglichen. Übersicht Nationalparks
- Luxemburg: Grüne und Linke für Verlängerung der Schonzeit für Füchse
Seit 2015 dürfen Füchse in Luxemburg nicht mehr gejagt werden. Der Jagdverband FSHCL läuft seitdem mit fadenscheinigen Argumenten und massiver Lobby- und Pressearbeit Sturm gegen die Schonung der nützlichen Beutegreifer. Da im Oktober Parlamentswahlen in Luxemburg anstehen, hat das Aktionsbündnis Fuchs sich bei den luxemburgischen Parteien erkundigt, wie sie zum Fuchsjagdverbot stehen. Die Befürchtungen des Jagdverbandes bleiben auch im vierten Jahr des Fuchsjagdverbotes Phantasiegebilde. Berndt Fischer Mit dem 2015 unter Federführung des inzwischen verstorbenen Staatssekretärs Camille Gira eingeführten Fuchsjagdverbots setzte Luxemburg ein wichtiges Zeichen für den Natur- und Tierschutz: Wo es keinen vernünftigen Grund für die Bejagung einer Tierart gebe, müsse diese geschont werden, so die Argumentation des Ministeriums. Verwaltungsgericht: Ganzjährige Schonzeit ist legitim Der Jagdverband FSHCL wettert seitdem vehement gegen das Jagdverbot. Medienwirksam werden Schreckensszenarien ausufernder Fuchsbestände, massenweise gerissener Kleintiere und um sich greifender Krankheiten an die Wand gemalt. Mit der Realität hat diese Panikmache jedoch wenig zu tun: Natur- und Forstverwaltung haben keine Probleme durch das Fuchsjagdverbot festgestellt; es gibt keine Indizien für eine Zunahme der Fuchspopulation, und die Befallsrate der Füchse mit dem Fuchsbandwurm hat sich seit dem Jagdverbot eher verringert als erhöht. War sie erst im Jahr 2014 bei anhaltender Bejagung auf 39,7% gestiegen, so lag sie 2017 nur noch bei 24,6%. Kaum verwunderlich, dass der Jagdverband mit seinem Ansinnen, das Jagdverbot gerichtlich zu kippen, scheiterte: Das Verwaltungsgericht schloss sich der Argumentation der Naturverwaltung an und bestätigte die Legitimität der Regelung. Argumentativ haben die Jäger also ganz offenkundig nichts vorzubringen, was für ein Ende des Fuchsjagdverbots spräche. Natürlich hindert das die FSHCL nicht daran, weiterhin aggressiv Front gegen das Fuchsjagdverbot zu machen und politischen Druck auf die Parteien aufzubauen: Sie setzt vermutlich auf eine Ablösung der regierenden Koalition aus DP, LSAP und Grünen, die die ganzjährige Schonzeit für Füchse 2015 beschlossen hatte. Aktionsbündnis Fuchs befragt luxemburgische Parteien zum Fuchsjagdverbot Um die Auswirkungen eines Regierungswechsels auf den Bestand der ganzjährigen Schonzeit beurteilen zu können, hat das Aktionsbündnis Fuchs – Wildtierschutz Deutschland ist Gründungsmitglied der Initiative - den derzeit im Parlament vertretenen Parteien die folgenden Fragen gestellt: Wie beurteilen Sie das Fuchsjagdverbot bisher? Auf welcher Grundlage fußt dieses Urteil? Werden Sie sich im Falle einer Regierungsbeteiligung für die Aufrechterhaltung des Fuchsjagdverbots einsetzen? Die Grünen (Dei Greng) verweisen als Initiatoren des Fuchsjagdverbots darauf, dass die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie die bisherigen Erfahrungen in Luxemburg klar für die Beibehaltung des Fuchsjagdverbots sprächen. Man halte daher ohne Wenn und Aber daran fest. Auch Die Linken (Dei Lenk) finden deutliche Worte: „Die Fuchsjagd ist ökologisch, ökonomisch und epidemiologisch sinnlos – ja sogar kontraproduktiv und soll daher weiterhin im Sinne von Mensch, Natur und Tierwelt sowie natürlich auch aus Sicht von Ethik, Moral und Tierschutz verboten bleiben (…). Füchse haben zu Unrecht einen schlechten Ruf, und so ist es wichtig, jede Gelegenheit zu nutzen, falsche Annahmen zu korrigieren.“ Die sozialdemokratische LSAP gibt an, dass man derzeit keinen Grund sehe, die Schonung des Fuchses aufzuheben, man sich einer „Diskussion über das Fuchsjagdverbot“ auf Basis „neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse“ jedoch nicht verschließe. Ähnlich äußert sich die liberale DP, die als Regierungspartei „das einstweilige Fuchsjagdverbot mitgetragen“ hat. Sie spricht sich dafür aus, die aktuelle jährliche Bestandsaufnahme und Neubewertung beizubehalten, „um einer übermäßigen Zunahme der Bestände gegebenenfalls entgegensteuern zu können“. CSV-Abgeordnete: Mit leeren Behauptungen gegen das Fuchsjagdverbot Die konservative CSV antwortet nicht konkret auf unsere Fragen, sondern gibt lediglich zu Protokoll, ihr Ziel sei es, „Jagdverbote objektiver anzugehen und auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse die notwendigen Schlüsse zu ziehen“. Leider hat sich die CSV in der jüngsten Vergangenheit jedoch nicht durch eine besonders wissenschaftliche Herangehensweise hervorgetan: Eine parlamentarische Anfrage aus der CSV-Fraktion vom 18.5.2017 unterstellt etwa pauschal, Kleintierzüchter würden „verstärkt durch den Fuchs geschädigt“ – was die Regierung zurecht mit der Anmerkung kontert, das es überhaupt keine Zahlen gebe, die einen Schluss auf die Entwicklung derartiger Ereignisse zuließen. Eine zweite Anfrage von CSV-Parlamentariern aus dem August 2017 stellt die These auf, dass die Fuchsbestände in Städten zugenommen hätten. Auch dabei handelt es sich um eine unbelegte Behauptung. Dieses unsachliche parlamentarische Kreuzfeuer von CSV-Abgeordneten legt nahe, dass man sich keineswegs an wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern vielmehr an den Abschussinteressen der Jägerschaft orientiert. Die nationalistische ADR schließlich fordert, dass „Raubtiere, die keine natürlichen Feinde haben, vom Jäger reguliert werden sollen“. Ein Jagdverbot auf Beutegreifer wie Fuchs oder Wolf müsse Jahr für Jahr neu überprüft und beschlossen werden. +++ Lesen Sie auch: Luxemburg verlängert Fuchsjagdverbot Das Aktionsbündnis Fuchs ist eine Initiative von mehr als 60 deutschen Tier- und Naturschutzverbänden mit dem Ziel einer ganzjährigen jagdlichen Schonung des Rotfuchses. Eine ausführliche Darstellung des Themas sowie wissenschaftliche Nachweise finden Sie in unseren Erläuterungen und Quellenangaben.
- Tierschutzbündnis: Demo gegen Jäger-Veranstaltung
Das Aktionsbündnis Fuchs und das Hessische Tierschutzbündnis rufen zur Beteiligung an einer Demonstration gegen die Vortragsveranstaltung „Prädatoren und Artenschutz“ der Jägervereinigung Oberhessen in der Gallushalle in Grünberg am Mittwoch, den 29. August 2018, ab 17.30 Uhr auf. Dem Hessischen Tierschutzbündnis gehören an: Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Landestierschutzverband Hessen e.V., Menschen für Tierrechte e.V., TASSO e.V. und Wildtierschutz Deutschland e.V.. Hessenjäger wollen die Schonzeiten für Füchse und Waschbären aufheben und Babyfüchse gleich am Fuchsbau liquidieren. Bild: Fabien Gagnon Kaum hat das Land Hessen mit der Novellierung der Hessischen Jagdverordnung Schonzeiten für Fuchs und Waschbär wenigstens für den Zeitraum der Jungenaufzucht eingeführt, wurden diese bereits in zahlreichen Revieren auf Drängen der Jägerschaft wieder aufgehoben (vgl. Artikel zur Ausrottung von Füchsen in der Wetterau). Damit wird das qualvolle Sterben von Jungtieren, die ihre Eltern durch die Jagd verlieren, billigend in Kauf genommen. Der Landesjagdverband fordert derzeit massiv die „sofortige Aufhebung der Schonzeiten für Waschbär und Fuchs“ aus Gründen eines angeblichen Arten- beziehungsweise Niederwildschutzes und veranstaltet in diesem Zusammenhang den Vortragsabend zum Thema „Prädatoren und Artenschutz“, bei welchem auch die tierquälerische Fallenjagd propagiert wird. Die Tierschützer befürchten, dass tierschutzwidrige Jagdpraktiken wie die Fallenjagd, die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren oder die Baujagd massiv zunehmen werden, wenn sich die Jägerlobby mit ihren Forderungen durchsetzt. Entgegen der Behauptung von Jägern, Fallen würden selektiv fangen und Totschlagfallen stets sofort töten, geraten immer wieder auch bestandsbedrohte, ganzjährig geschützte oder jungenführende Tiere sowie Haustiere in Fallen. In Schlagfallen bleiben manche Tiere stark verletzt mit einem Körperteil gefangen und sterben nach vergeblichen Befreiungsversuchen häufig einen langsamen qualvollen Tod. Aus diesen Gründen sprachen sich im Februar bei einem Fachgespräch im Hessischen Landtag auch alle Referenten aus den Bereichen Jagd, Natur- und Tierschutz für ein Verbot der Fallenjagd aus. Ebenfalls unstatthaft ist es nach Ansicht des Tierschutzbündnisses, den Artenschutz für die angebliche Notwendigkeit einer scharfen Prädatorenbejagung zu bemühen – „Prädatoren“ sind Beutegreifer wie Fuchs, Dachs, Waschbär, Marder u.a. Obwohl längst bekannt ist, dass die Lebensraumzerstörung und die intensive Landwirtschaft mit ihren Monokulturen und Pestizideinsätzen für den Artenrückgang verantwortlich sind, werden seitens der Jäger weiterhin Fuchs, Waschbär & Co dafür zum Sündenbock erklärt. Einer kleinen Anfrage im Bayrischen Landtag vom 16.09.2016 zufolge gibt es jedoch zur Schlagfallenjagd weder über den Nutzen für die Biodiversität und Natur noch über den Einfluss auf die Niederwildpopulation wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse. Demgegenüber zeigte eine erste Langzeitstudie, dass der Waschbär bisher keine negativen Auswirkungen auf bedrohte Arten hatte, und daher ungerechtfertigt unter Generalverdacht gestellt wird. „Die Bejagung von Fuchs und Waschbär ist zudem sinnlos und unter Umständen sogar kontraproduktiv, weil die entstehenden Lücken durch gesteigerte Reproduktionsraten und Zuwanderung aus benachbarten Revieren sofort wieder geschlossen werden“, sagt auch Mike Ruckelshaus von der Tierschutzorganisation TASSO für das hessische Tierschutzbündnis. „Wir fordern deshalb eine sofortige Beendigung der Prädatorenlüge“. +++ Weitere interessante Artikel zum Thema "Füchse" finden Sie hier.
- Artenschutz und Gutachten: "Untergehen ganz ohne Klimawandel"
Eine Stadt plant ein neues Baugebiet. Ohne Ausgleich. Der im letzten Jahr in sozialdemokratischer Ressortverantwortung für Städtebau und Naturschutz in das Baugesetzbuch eingefügte § 13 b macht's möglich. Allerdings muss die Planung die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes beachten. Diese Verbote beruhen nämlich auf dem Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union, das Deutschland nicht einfach ignorieren darf. Des Gemeinschaftsrechts wegen muss die planende Stadt untersuchen (lassen), inwieweit das Baugebiet Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Steinkauz, Schleiereule und Waldohreule (und anderer europäischer Vogelarten) schädigen oder zerstören könnte. Das erfordert eine Kartierung der Vorkommen dieser Arten, wenn es Anhaltspunkte für das Vorkommen dieser Arten gibt. Diesen Rauhfußkauz hat René Schleichardt fotografiert Doch die Praxis der Stadt und des von ihr beauftragten Gutachterbüros ist offenkundig eine andere. Ganze viermal hat der Gutachter kartiert - am wenigsten zu den Zeiten, in denen Eulen nachweisbar sind, auf die Ergebnisse dieser leichtfertigen Sachverhaltsermittlung dann aber die Auswirkungen des geplanten Baugebietes abgeschätzt - mit welchem Ergebnis lässt sich denken. Business as usual. Zugegeben: Der Fall ist weder spektakulär noch außergewöhnlich. Er ereignet sich tausendfach in Deutschland und steht für die alltägliche Marginalisierung des Lebendigen und des Artenschutzrechts. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 96,0 KB), wenn Sie die Stellungnahme der EGE zu diesem Fall von Gutachtertätigkeit lesen möchten. Der Fall ist für das Zusammenspiel kommunaler Politik und bezahlter Gutachterleistungen symptomatisch. Die Ursachen für den Niedergang der Biodiversität sind nicht global-abstrakt, sondern lokal-banal. Was soll man diesem satten Land, das sich in billiger Weltrettungsrhetorik gefällt und fortwährend grad das Gegenteil treibt, wünschen? Einen Funken Anstand. +++ Webseite der EGE
- Betreff: Jagd - Märchenstunde des Hessischen Umweltministeriums
In 89 Jagdbezirken in der Wetterau in Hessen (östlich von Friedberg gelegen) und in 133 Revieren in der Hessischen Rhön (östlich von Fulda) hat das Umweltministerium die Schonzeiten für Fuchs und Waschbär auf anhaltenden Druck der Jägerschaft aufgehoben. Begründet werden die Ausnahmen mit „einer ökologischen Störung des biologischen Gleichgewichts“ in Bezug auf den Feldhamster in der Wetterau und in Bezug auf das Birkhuhn in der Rhön. In Hessen muss der Feldhamster für die Jäger hinhalten, um Füchse auch während der Schonzeit jagen zu können. Bild: Timo Litters Das Ministerium behauptet, die Jagd [auf Füchse respektive Waschbären, Anm. Wildtierschutz] spiele neben der Biotopverbesserung „eine herausragend wichtige Rolle“ bei der Erhaltung der Restpopulation der Feldhamster in der Wetterau bzw. der Birkhühner in der Rhön. In einem vom Ministerium zitierten „Artengutachten Feldhamster“ des Hessenforsts und weiteren Gutachten des Planungsbüros Gall ist davon allerdings an keiner Stelle die Rede. Es ist wohl vielmehr so, dass Notsituation des Feldhamsters, wie andernorts der Bestandsrückgang von Feldlerche oder Kiebitz, von den Lodenträgern für ihre eigenen Zwecke instrumentalisiert wird, um weiterhin in der Freizeit ganzjährig Jagd auf Füchse bzw. Waschbären machen zu können. Noch irrwitziger ist die Begründung des Ministeriums zur Schonzeitaufhebung in der Rhön. Das Birkhuhn ist dort nämlich seit langem ausgestorben! Seit einigen Jahren versuchen Jäger vor Ort immer wieder durch die Ansiedlung von in Schweden gezüchteten Birkhühnern eine neue Population anzusiedeln. Ohne Erfolg, denn Lebensräume und Nahrungsgrundlagen sind weitgehend durch die industrielle Land- und Forstwirtschaft zerstört. Die Aussetzung der Schonzeit für Waschbären bedeutet den Hungertod für viele Jungtiere, die noch von ihren Eltern abhängig sind. Bild: Heiko Anders Die Jagdverbände verstehen es seit Jahrzehnten nicht nur über die Instrumentalisierung des vermeintlichen Artenschutzes die Freizeitinteressen ihrer Jäger durchzusetzen, sie wissen auch, wie man die jeweilige Opposition in den Landtagen auf Kosten des Tierschutzes geschickt gegen die Regierungsparteien ausspielt. Durch politisch motivierte Maßnahmen, wie die Aufhebung von Schonzeiten, verspielt das Grün-regierte Umweltministerium in Hessen seine im Rahmen der Jagdgesetznovellierung wettgemachten Errungenschaften in Sachen Tierschutz und macht sich zum Spielball der an ihrem Stuhlbein sägenden Jäger. +++ Lesen Sie nachfolgend das Schreiben des hessischen Tierschutzvereins TierfreundLich an das Umweltministerium und weitere Unterlagen: Anschreiben TierfreundLich an das Ministerium vom 5.7.2018 Artikel „Wild und Hund“ vom 6.6.2018 Artikel „Wetterauer Zeitung“ vom 5.6.2018 Schreiben TierfreundLich an das Ministerium vom 12.1.2018 (bisher ohne Antwort) Schreiben des Hessischen Umweltministeriums vom 22.12.2017 Artengutachten Feldhamster (Hessen-Forst 2014) Artengutachten Feldhamster (Artenschutz-Info Nr. 9, Hessen-Forst)
- Tierquälerische Ausbildung an lebenden Füchsen - Gerichtstermin Lemgo-Voßheide kurzfristig abgesagt
Link zur Petition In der Schliefanlage in Lemgo-Voßheide, werden – wie an ca. 100 weiteren Orten in Deutschland – Hunde zur Fuchsjagd am Fuchsbau (Baujagd) abgerichtet. Für diese Jagdhundeausbildung müssen meist armselig gehaltene Füchse herhalten. Zu den Trainingszeiten werden die Füchse in einem künstlich angelegten Tunnelsystem (Bau) in einen durch Gitter vom Hund getrennten Kessel verfrachtet, um dort von den Hunden aufgespürt zu werden. Gutachten sprechen hier von erheblichem Stress, dem die Füchse immer wieder ausgesetzt sind. Hunde in der Schliefanlage des Teckelclubs werden mittels lebender Füchse auf Schärfe abgerichtet Bei der Jagd im freien Feld geht der „Bauhund“ in den Bau und hetzt die am Schlafplatz verweilenden Füchse (häufig auch Füchsin mit Welpen) vor die Flinten der Jäger. Von Informanten wissen wir, dass Füchse hier immer wieder erschlagen, ertränkt, durch Hunde verletzt und erst dann erschlagen oder erschossen werden. Auch kommt es durch Beißereien häufig zu starken Verletzungen der zur Jagd eingesetzten Hunde. Tierschützer aus Frankreich haben Szenen einer Baujagd in einem Video festgehalten, das Sie hier sehen können. Im Lemgo-Voßheide sollen dort gehaltene Füchse bereits im Sommer 2017 nicht täglich mit Futter und mit Wasser versorgt worden sein. Gegen den Betreiber der Schliefanlage wurde später Bußgeld wegen Tierquälerei erlassen, gegen welches er sich am für den 5. Juli 2018 angesetzten Gerichtstermin wehren wollte. Der Vorwurf: Er soll eine hochträchtige Fähe zur Prüfung mit Jagdhunden eingesetzt und so hohem Stress ausgesetzt haben. Der Gerichtstermin wurde kurzfristig zunächst abgesagt. Ein vom Landkreis in Auftrag gegebenes Gutachten des renommierten Experten für Tierschutzrecht Dr. Christoph Maisack beurteilt den Betrieb in der Schliefanlage als „Abrichtung auf Schärfe“, was nach dem Tierschutzgesetz verboten ist. Auch die Kreisveterinärin Dr. Heike Scharfenberg, die sich den Ausbildungs- und Prüfungsbetrieb in Lemgo-Voßheide angesehen hat, berichtet, dass die Füchse dort extremem Stress ausgesetzt seien. Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Fuchs fordern wir die Schließung von Schliefanlagen in Deutschland, die Abschaffung der tierquälerischen Baujagd und eine Vollschonung von Füchsen und anderen Beutegreifern in Deutschland. Von der von Armin Laschet (CDU) geführten Landesregierung NRW kommen derweil Forderungen, die Baujagd sogar auszuweiten. Zur Baujagd in NRW Ökologisches Jagdgesetz zum Abschuss freigegeben
- Petition: Freiheit für Foxi!
„Schliefenmeisterin“ will geretteten Fuchswelpen für die Jagdhundeabrichtung missbrauchen. Wir fordern die Herausgabe der jungen Füchsin aus der Schliefanlage an eine Wildauffangstation oder Pflegestelle, damit sie artgerecht aufgezogen und später fachgerecht ausgewildert werden kann. Petition hier unterzeichnen Hintergrund Als Frau M.* am 25.05.2018 im Süden Brandenburgs einen stark geschwächten, offensichtlich hilfsbedürftigen Fuchswelpen am Straßenrand findet, ist für sie sofort klar, dass sie dem kleinen Fellbündel helfen will. Sie versorgt das Foxi getaufte Fuchsmädchen notdürftig. Dann greift sie zum Smartphone, um nach Hilfe zu suchen und wird bald an eine Jägerin in der Niederlausitz (Deutschland) verwiesen. „Als ich “Jäger“ gehört habe, hätte ich auf mein schlechtes Bauchgefühl hören sollen.“ beklagt Frau M., die sich im Tierschutz engagiert. In ihrer Not entschließt sie sich aber dazu, die Jägerin anzurufen. Die Jägerin will Foxi für die Abrichtung von Jagdhunden in einer sogenannten Schliefanlage zu missbrauchen, denn sie ist als „Schliefenmeisterin“ beim Lausitzer Jagdgebrauchshundeverein tätig. Jägerin erschleicht sich Vertrauen der Finderin Im Gespräch behauptet die Jägerin, kein Tierarzt würde sich um den Fuchs kümmern – was schlichtweg falsch ist, wie zahllose Gegenbeispiele belegen – und suggeriert, Foxi sei bei ihr in guten Händen. Frau M. ist zunächst erleichtert: „Ich bin davon ausgegangen, dass sie Foxi in ihrem Revier wieder auswildern wird.“ Doch was die Jägerin wirklich mit dem Füchslein vorhat, verschweigt sie, als sie das Tier kurz darauf an sich nimmt. „Für welche Zwecke sie Foxi nutzen will, hat sie mir erst später am Telefon gesagt.“ schildert M.. Die Jägerin will Foxi nach der Aufzucht nicht etwa wieder in die freie Natur entlassen, wie es verantwortungsvolle Wildauffangstationen tun. Vielmehr plant sie, Foxi für die Abrichtung von Jagdhunden in einer sogenannten Schliefanlage zu missbrauchen, denn sie ist als „Schliefenmeisterin“ beim Lausitzer Jagdgebrauchshundeverein tätig. Frau M. ist verunsichert und beginnt zu recherchieren: Schliefanlagen: Guantanamo für Füchse Schliefanlagen dienen dazu, Jagdhunde für die sogenannte Baujagd abzurichten. Dabei sollen "raubwildscharfe" Jagdhunde im Bau verharrende Füchse vor die Flinten der draußen wartenden Jäger treiben. Die Abrichtung der Hunde erfolgt an lebenden Füchsen, die in den Pausen zwischen den Einsätzen in Zwingern gehalten werden. Diese Haltung kann keineswegs als artgerecht angesehen werden, sondern stellt für die freiheitsliebenden, in freier Natur Reviere von durchschnittlich über 100 Hektar bewohnenden Tiere vielmehr eine lebenslange Tortur dar. Was Foxi bei der Hundeabrichtung selbst bevorsteht, ist indes noch weitaus grausamer: Wieder und wieder wird sie Angesicht zu Angesicht ihren Todfeinden Mensch und Jagdhund ausgesetzt sein und unter Todesangst vor dem Hund fliehen. Zwar sollen Schieber in dem künstlichen Tunnelsystem einer Schliefanlage den Kontakt zwischen Hund und Fuchs vermeiden und so zumindest die „Wiederverwendbarkeit“ der Füchse gewährleisten, doch das gelingt nicht immer. Aus jagdlicher Sicht ist dies bisweilen durchaus nicht unerwünscht, da nur so "der Fuchs (...) in seiner unmittelbaren Wehrhaftigkeit (...) kennengelernt wird", wie Jagdbuchautor Neumann schreibt. Wird der Fuchs nicht mehr gebraucht, wird er schließlich kurzerhand erschossen, erschlagen oder von den Jagdhunden zerfetzt. Wenn der Fuchs "verbraucht" ist, kommt halt ein neuer Fuchs her. Fuchsjäger gehen selten zimperlich mit Füchsen und anderen Tieren um. Baujagd und Schliefanlagen: Andernorts bereits verboten Schliefanlagen sind in anderen europäischen Ländern verboten, weil sie als äußerst grausam eingestuft werden. Aus Österreich und der Schweiz kommen viele Jäger daher nach Deutschland, um ihre Jagdhunde für die gnadenlose Hatz auf Meister Reineke “tauglich“ zu machen. Auch die Baujagd selbst steht aus Tierschutzgründen massiv in der Kritik: Ein Gutachten kommt etwa zu dem Schluss, dass sie als hochgradig tierquälerisch zu bezeichnen ist; der Schweizer Kanton Thurgau hat sie daher im Jahr 2017 verboten. Wie zahlreiche Studien dokumentieren, ist die Jagd auf Füchse grundsätzlich unsinnig. Finderin fordert gemeinsam mit Tier- und Naturschutzverbänden Herausgabe des Welpen Nun ist Frau M. klar: Sie will Foxi vor diesem schrecklichen Schicksal bewahren. Das Aktionsbündnis Fuchs, eine Initiative von mehr als sechzig deutschen Tier- und Naturschutzverbänden, fordert die Jägerin daher gemeinsam mit Frau M. nachdrücklich dazu auf, Foxi zur Aufzucht und Auswilderung unter kompetenter Aufsicht in einer Wildtierstation herauszugeben. „Ein scheues Wildtier lebenslang einsperren und zur Abrichtung von Jagdhunden einsetzen zu wollen zeugt für mich von großer Grausamkeit und Empathielosigkeit. Abgesehen davon ist es abscheulich, wie das Vertrauen der Finderin hier missbraucht wurde“, so Daniel Peller, einer der Initiatoren des Bündnisses. Zwei Wochen lang haben er und Frau M. versucht, die Herausgabe des Fuchses in zahlreichen persönlichen Gesprächen zu erwirken. Peller, der außerdem ein bundesweites „Fuchshilfsnetz“ betreibt, hatte angeboten, Foxi zur fachgerechten Auswilderung in eine Wildauffangstation zu vermitteln. Frau M. hatte sogar bereits einen Förster vor Ort ausfindig gemacht, der bereit gewesen wäre den Fuchs mit einem etwa gleichaltrigen Artgenossen aufzuziehen und auszuwildern. Zwischenzeitlich hatte die Jägerin der Herausgabe sogar zugestimmt, dann jedoch den vereinbarten Übergabetermin am 8. Juni platzen lassen. Mit haarsträubenden Ausreden, die zudem von großer Unkenntnis im Hinblick auf die Auswilderung eines Jungfuchses zeugen, hat die Schliefenmeisterin die Herausgabe von Foxi bis heute herausgezögert. In zunehmend aggressivem Ton hat sie immer wieder versucht, ihr Handeln zu verharmlosen und zu rechtfertigen. Schließlich drohte sie allerdings auch damit, den noch nicht selbstständig überlebensfähigen Jungfuchs einfach in die Freiheit zu entlassen, obwohl er höchstwahrscheinlich verhungern würde. In Nachrichten, die die Jägerin auf der Mobilfunk-Mailbox von Frau M. hinterließ, drohte sie schließlich sogar damit, die Hunde in das Fuchsgehege zu lassen, um die Füchsin zu töten – was ein klarer Verstoß gegen § 3 Satz 1 Nr. 7-8 des Tierschutzgesetzes wäre. Frau M. hofft nun mit der Unterstützung des Aktionsbündnisses Fuchs sowie der Öffentlichkeit, die Jägerin dazu zu bewegen, Foxi doch noch in gute Hände abzugeben und appelliert an die Jägerin: „Sie haben sich um den Fuchs gekümmert und ihn vor dem Tod bewahrt. Bitte übergeben sie Foxi nun, wie es vereinbart war, an den Förster und ermöglichen ihr eine artgerechte Zukunft in Freiheit.“ +++ *) Auf ausdrücklichen Wunsch von “Frau M.“, nennen wir ihren vollen Namen nicht. Diese Maßnahme dient ihrem Schutz.












