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Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen

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643 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche

  • Erneute Anzeige gegen Fuchshaltung in der Schliefanlage Klein-Auheim / Hanau (Hessen)

    Den Foxterrier-Club des Hanauer Stadtteils Klein-Auheim hatten wir schon im März 2023 wegen der nicht tierschutzkonformen Haltung von zwei Füchsen beim zuständigen Veterinäramt angezeigt. Vor unseren Augen: Immer noch der verdreckte, viel zu kleine Zwinger ohne jegliche Abwechslungsmöglichkeiten für die dort gehaltenen Füchse. Nicht einmal die Möglichkeit in der Erde zu graben war gegeben. So präsentierte sich das Gehege 2023. Inzwischen wurde es auf 80 qm vergrößert und direkt unter eine vierspurige Bundesstraße verlegt. Es gibt die Möglichkeit zu Graben und einige Einrichtungsgegenstände mehr. Wir wir feststellen mussten hat sich der gesundheitliche Zustand der Füchse dennoch erheblich verschlechtert. Bild: Wildtierschutz Deutschland Auf Anordnung des Veterinäramts wurde die Füchse wegen der völlig unzureichenden Haltung zwar nicht konfisziert, aber es gab Auflagen, die uns im Detail nicht bekannt sind. Letztlich wurde das „Gehege“ auf dem Gelände des Foxterrier-Clubs verlegt und auf etwa 80 qm vergrößert, in einem Teil der Unterkunft können die Füchse graben und es gibt eine Baumwurzel und eine weitere Hundehütte im Gehege. Seit etwa einem Jahr beobachten wir die Anlage sehr intensiv. Bei Besuchen vor Ort stellten wir sehr bald fest, dass sich der oder die verbliebenen Füchse sehr scheu verhalten und bei Anwesenheit von Personen zurückziehen. Auch ist das Gehege nun so platziert, dass es direkt unter einer vielbefahrenen vierspurigen Bundesstraße steht. Der kontinuierliche Lärm dürfte neben der völlig fehlenden Beschäftigung der Füchse eine Hauptursache für den Stress sein, den zumindest eines der Tiere anschaulich zeigt. Bewegungsstereotypie deutet auf erhebliches Leiden des oder der Füchse hin Erst Drohnenaufnahmen durch ein engagiertes Vereinsmitglied ermöglichten es, einen der beiden Füchse über längere Zeiträume zu beobachten. Dieser Fuchs zeigt über Perioden von etwa fünf Minuten ein dauerndes Auf- und Ablaufen auf einer Länge von vielleicht zwei bis drei Metern. Eine typische Bewegungsstereotypie, die eines sofortigen Einschreitens der Veterinärbehörde bedarf. Bewegungsstereotypien werden vom Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit als Zeichen erheblichen Leidens bewertet. In unserer Anzeige gegen den Betreiber der Schliefanlage beantragen wir beim Veterinäramt des Main-Kinzig-Kreises den sofortigen Ausschluss des oder der Füchse von der Schliefenarbeit zu veranlassen, die Prüfung eines Haltungs- und Betreuungsverbots sowie die Fortnahme bzw. Abgabe in geeignete Haltung. Durch unsere jahrelange Zusammenarbeit mit ausgewählten Wildtierstationen sind wir in der Lage die Tiere in ein großzügig strukturiertes, über 1.000 qm großes Fuchsgehege zu vermitteln. +++ Als Fuchspate unsere Arbeit für Füchse unterstützen

  • Trophäenjagd schützt keine Arten – sie schützt ein Geschäftsmodell

    Jahr für Jahr werden zehntausende Wildtiere getötet, damit ihre Köpfe, Hörner, Stoßzähne oder Felle als Trophäen enden. Die Jagdlobby nennt das Artenschutz, Armutsbekämpfung und nachhaltige Nutzung. Doch die wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Fakten erzählen eine andere Geschichte. Je seltener eine Tierart, je mächtiger die Hörner, je länger die Stoßzähne oder je imposanter die Mähne, desto begehrter und teurer ist die Trophäe. Genau darin liegt der grundlegende Widerspruch der Trophäenjagd: Sie behauptet, Wildtiere zu schützen, macht aber gerade ihre Seltenheit und ihre außergewöhnlichen Merkmale zu Verkaufsargumenten. Elefanten, Nashörner, Eisbären, Löwen oder Leoparden sind international geschützt oder gelten als gefährdet – und werden dennoch für private Trophäensammlungen getötet. Um dieses Geschäft gesellschaftlich abzusichern, wird der Abschuss als Beitrag zum Naturschutz dargestellt. Doch wer genauer hinsieht, erkennt: Die vermeintlichen Schutzargumente halten einer kritischen Prüfung nicht stand. Wenn Seltenheit zum Verkaufsargument wird Trophäenjagd trifft Populationen nicht zufällig. Anders als natürliche Beutegreifer wählen Jagdtouristen bevorzugt besonders große, alte und körperlich herausragende Tiere aus. Lange Stoßzähne, mächtige Hörner und prächtige Mähnen sind jedoch nicht bloß dekorative Merkmale. Sie können Ausdruck guter genetischer Voraussetzungen, körperlicher Gesundheit, hohen Fortpflanzungserfolgs und sozialer Erfahrung sein. Wer genau diese Tiere aus einer Population entfernt, betreibt eine unnatürliche Selektion. Alters- und Geschlechterverhältnisse können sich verschieben, Fortpflanzungsraten sinken und soziale Strukturen zerbrechen. Bei Löwen, Leoparden, Pumas, auch bei Wölfen und Bären kann der Tod eines erwachsenen Männchens weit mehr Opfer fordern als das erlegte Tier: Ein nachrückendes Männchen tötet häufig die Jungtiere seines Vorgängers. Auch bei Elefanten sind alte Bullen keineswegs „überflüssig“. Sie haben besonders großen Fortpflanzungserfolg und übernehmen in Junggesellenverbänden eine wichtige soziale Führungsrolle. Ihre Anwesenheit dämpft das Aggressionsverhalten jüngerer Bullen. Werden die erfahrenen Tiere abgeschossen, verliert die Population nicht nur wertvolle Gene, sondern auch ein wichtiges soziales Regulativ. Selbst Schutzgebiete werden leer geschossen Die Folgen enden nicht an den Grenzen eines Jagdgebiets. Wo Tiere regelmäßig getötet werden, entstehen freie Territorien. Tiere aus benachbarten Schutzgebieten wandern nach, besetzen diese Räume und geraten ihrerseits ins Visier der Jäger. Wissenschaftler sprechen vom „Staubsauger-Effekt“: Jagdgebiete ziehen Tiere aus eigentlich geschützten Populationen nach und können Schutzgebiete auf diese Weise regelrecht ausbluten lassen. Wie gravierend dieser Effekt sein kann, zeigt der Hwange-Nationalpark in Simbabwe. In einem Untersuchungsgebiet wurden 72 Prozent der markierten erwachsenen männlichen Löwen außerhalb des Parks von Trophäenjägern getötet. Manche Tiere werden sogar gezielt mit Futter aus Schutzgebieten herausgelockt. Der 2015 getötete Löwe Cecil, der ein Forschungshalsband trug, wurde mit einem Elefantenkadaver aus dem Nationalpark gelockt. Auch die Behauptung, Jagdeinnahmen schützten vor Wilderei, wird durch die Realität in zahlreichen Jagdgebieten widerlegt. Im Niassa-Gebiet in Mosambik sank der Elefantenbestand zwischen 2009 und 2014 durch Wilderei um mehr als die Hälfte. Im Selous Game Reserve in Tansania wurden zwischen 2007 und 2014 etwa 55.000 Elefanten gewildert – rund 80 Prozent der Population. Legale Jagdkanäle wurden außerdem genutzt, um Nashornhorn in den illegalen Handel einzuschleusen. Nachhaltige Quoten – oft ohne belastbare Daten Trophäenjagd wird gern als streng regulierte Nutzung dargestellt. Tatsächlich fehlen für viele bejagte Populationen schon die Daten, die für seriöse Abschussquoten notwendig wären. Populationsgröße, Entwicklung, Altersstruktur und Geschlechterverhältnis sind häufig nur unzureichend bekannt. Hinzu kommen Korruption, Missmanagement und Interessenkonflikte. Quoten, Altersgrenzen und Gebietsbeschränkungen werden nicht immer eingehalten oder politisch und wirtschaftlich beeinflusst. Für Leoparden etwa gibt es in weiten Teilen ihres Verbreitungsgebiets keine verlässlichen Bestandsschätzungen. Trotzdem werden Jagd- und Exportquoten festgelegt. Eine 2026 veröffentlichte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass in mehr als der Hälfte der untersuchten Trophäenjagdländer die derzeitigen CITES-Quoten das empfohlene Entnahmelimit von zehn Prozent der erwachsenen männlichen Population überschreiten. Auch Botswanas Elefantenquote zeigt, wie irreführend der Blick auf den Gesamtbestand sein kann. Die offizielle Quote stieg von 325 Tieren ab 2021 auf 415 Tiere im Jahr 2026. Die Regierung verweist darauf, dass dies nur 0,3 Prozent der Gesamtpopulation entspreche. Doch Trophäenjäger zielen vor allem auf alte Bullen, die nur einen kleinen Teil des Bestands ausmachen. Eine Untersuchung aus dem Jahr 2025 kommt zu dem Schluss, dass die geltende Quote die Zahl der über 50-jährigen Bullen gegenüber einem unbejagten Szenario jährlich um 50 Prozent verringern würde. Trophäenjagd löst keine Mensch-Tier-Konflikte Auch das Argument, Jagdtourist würden sogenannte Problemtiere beseitigen, greift zu kurz. Häufig lässt sich gar nicht sicher feststellen, welches Tier einen Schaden verursacht hat. Getötet werden dann nicht selten jene Individuen, die in das gewünschte Trophäenschema passen: große, ältere Männchen. Damit werden allenfalls Symptome bekämpft – und Konflikte können sich sogar verschärfen. Werden bei Beutegreifern ältere Tiere getötet, steigt der Anteil junger, mobiler und unerfahrener Individuen. Diese nähern sich eher menschlichen Siedlungen und nutzen Nutztiere als leicht erreichbare Nahrungsquelle. Bei Elefanten kann der Verlust erfahrener Bullen die Aggressivität jüngerer Tiere erhöhen. Notwendig sind deshalb passgenaue, möglichst nicht-tödliche Lösungen, die bei den Ursachen der Konflikte ansetzen. Armutsbekämpfung? Bei den Gemeinden kommt kaum etwas an Die Jagdindustrie rechtfertigt ihr Geschäft nicht nur mit Artenschutz, sondern auch mit den vermeintlichen Vorteilen für die ländliche Bevölkerung. Doch der wirtschaftliche Beitrag ist verschwindend gering. In wichtigen afrikanischen Jagdländern trägt die Trophäenjagd durchschnittlich nur etwa 0,04 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei. Von den Jagdeinnahmen erreichen im Mittel lediglich drei bis fünf Prozent die Gemeinden – umgerechnet etwa 30 US-Cent pro Person und Jahr. Selbst in Namibia, das vergleichsweise hohe Jagdeinnahmen erzielt, erhält die lokale Bevölkerung direkt aus der Trophäenjagd nur etwa 5,90 US-Dollar pro Kopf und Jahr. In Simbabwe sind es rund vier US-Dollar – höchstens 0,5 Prozent des Haushaltseinkommens. Ein großer Teil der Gewinne verbleibt bei ausländischen Jagdreiseveranstaltern, Großgrundbesitzern und lokalen Eliten. Korruption und Vetternwirtschaft verschärfen die ungerechte Verteilung zusätzlich. Auch als Jobmotor überzeugt das Modell nicht. In den namibischen Gemeindeschutzgebieten standen 2022 rund 240.000 beteiligten Menschen lediglich 318 Arbeitsplätze im Jagdsektor gegenüber, darunter nur 130 Vollzeitstellen. Der rechnerische Jahresverdienst pro Vollzeitäquivalent lag bei etwa 460 US-Dollar und damit rund 84 Prozent unter dem Durchschnitt des namibischen Niedriglohnsektors. Ebenso wenig finanziert die Jagd öffentliche Schutzgebiete in ausreichendem Maß. In Tansania deckt die Jagdindustrie nach den ausgewerteten Untersuchungen gerade einmal etwa zwei Prozent der Kosten, die für den Erhalt der biologischen Integrität angrenzender Schutzgebiete erforderlich wären. Und selbst die geringen Mittel, die Gemeinden erhalten, fließen nicht zwangsläufig in den Arten- oder Gebietsschutz. Wildtiere lebend zu schützen ist wirtschaftlich sinnvoller Demgegenüber ist der naturbasierte Fototourismus ein weitaus bedeutenderer Wirtschaftsfaktor. Rund 80 Prozent der Afrikareisenden kommen wegen der Tierbeobachtung. Afrikas etwa 8.400 Schutzgebiete erwirtschaften jährlich rund 48 Milliarden US-Dollar durch naturbasierten Wildtiertourismus. Die Trophäenjagd erzielte in den acht wichtigsten Jagdländern südlich der Sahara nach einer Studie von 2017 dagegen insgesamt etwa 132 Millionen US-Dollar. Auch bei der Beschäftigung ist der Unterschied deutlich: Von etwa 2,6 Millionen Arbeitsplätzen im Wildtiertourismus dieser Länder standen nur rund 19.800 mit der Trophäenjagd in Verbindung. Ein lebender Elefant kann im Laufe seines Lebens durch Fototourismus durchschnittlich 1,6 Millionen US-Dollar erwirtschaften. Für seinen Abschuss erhalten Jagdanbieter im Durchschnitt lediglich 30.000 bis 40.000 US-Dollar. Wer ihn tötet, vernichtet damit nicht nur ein Leben, sondern auch langfristigen wirtschaftlichen Wert. Trophäenjagd ist deshalb keineswegs alternativlos. Landnutzungsreformen, lokal getragene Bewirtschaftungsmodelle, naturschutzverträgliche Landwirtschaft, Inlandstourismus und Umweltinvestitionen können Einkommen schaffen, ohne seltene Tiere zu töten. Auch eine moderate Naturschutzabgabe für internationale Reisende wäre geeignet, Jagderlöse zu ersetzen: Einer Studie von 2024 zufolge würden bereits sechs bis sieben US-Dollar pro Tag für Gäste aus Übersee und drei bis vier US-Dollar für Reisende aus dem südlichen Afrika ausreichen. Mehr als 84 Prozent der Befragten unterstützten diese Idee. Ein grüner Anstrich macht aus Töten keinen Naturschutz Bezeichnungen wie „conservation hunting“ oder „nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen“ sollen der Trophäenjagd einen grünen Anstrich verleihen. Im Kern bleibt jedoch ein Geschäftsmodell, das Wildtiere – selbst bedrohte Arten – zur käuflichen Ware macht. Die Nachfrage der Jagdgäste und die Gewinne der Branche bestimmen, welche Tiere getötet werden. Das ist kein unabhängiges Wildtiermanagement. Auch die Wissenschaft steht keineswegs geschlossen hinter der Trophäenjagd. Bei vielzitierten Veröffentlichungen bestanden finanzielle oder institutionelle Verbindungen zwischen Autoren und Jagdverbänden. Innerhalb der Weltnaturschutzunion IUCN gibt es ebenfalls gegensätzliche Positionen. Während eine Fachgruppe die nachhaltige Nutzung vertritt, lehnt die Ethik-Spezialistengruppe der IUCN-Kommission für Umweltrecht Trophäenjagd ausdrücklich ab. Ethisch ist das Töten eines Tieres zum Vergnügen, als Statussymbol oder für eine Trophäe nicht zu rechtfertigen. Das Papier misst diese Praxis am Grundsatz des deutschen Tierschutzgesetzes, wonach Tiere nur aus vernünftigem Grund getötet werden dürfen. Hinzu kommen Jagdmethoden, die in Deutschland verboten sind, etwa die Jagd mit Pfeil und Bogen oder Armbrust, Hetzjagden mit Hunden und der Abschuss gezüchteter Tiere in geschlossenen Gattern. Fehlschüsse und mangelnde Erfahrung ausländischer Jagdgäste können das Leiden der Tiere erheblich verlängern. Importverbote sind Verantwortung – kein Neokolonialismus Wenn Staaten die Einfuhr von Jagdtrophäen beschränken, schreiben sie anderen Ländern nicht vor, wie diese ihre Natur zu nutzen haben. Sie entscheiden vielmehr, welche Produkte auf ihren eigenen Markt gelangen dürfen, und übernehmen Verantwortung für die Folgen der Nachfrage aus wohlhabenden Absatzländern. Mehrere europäische Staaten haben bereits Importverbote für Trophäen besonders gefährdeter Arten erlassen. Auch das Europäische Parlament sprach sich 2022 für ein Verbot der Einfuhr von Trophäen CITES-geschützter Arten aus und forderte 2025 strengere Kontrollen. Der Vorwurf, solche Verbote missachteten Menschenrechte oder seien neokolonial, blendet die Vielfalt afrikanischer Stimmen aus. In Befragungen in den Grenzgebieten des Kruger-Nationalparks lehnten mehr als 94 Prozent der Teilnehmenden das Töten von Tieren für kommerziellen Gewinn ab. Mehr als 85 Prozent hielten die Jagd auf Wildtiere für unvereinbar mit dem Ubuntu-Gedanken. In Südafrika lehnen rund zwei Drittel der Bevölkerung die Trophäenjagd ab. Tatsächlich trägt gerade die Trophäenjagd koloniale Strukturen bis in die Gegenwart: Wohlhabende Ausländer erhalten privilegierten Zugriff auf Afrikas Wildtiere, während Gewinne vor allem von externen Unternehmen, Landbesitzern und Eliten abgeschöpft werden. Wer die Jagdlobby pauschal zum Sprachrohr „der Afrikaner“ erklärt, übergeht jene Gemeinden, Fachleute und Organisationen, die sich gegen die Trophäenjagd aussprechen. Trophäenjagd ist kein Schutzmodell für die Zukunft Die Bilanz ist eindeutig: Trophäenjagd schwächt gefährdete Populationen, greift in soziale Strukturen ein, schützt nicht zuverlässig vor Wilderei und kann Konflikte zwischen Menschen und Tieren verschärfen. Ihre wirtschaftliche Bedeutung für Gemeinden und öffentliche Schutzgebiete ist gering, während die Gewinne bei einer kleinen Zahl von Unternehmen und Eliten konzentriert bleiben. Wildtiere sind fühlende, leidensfähige Lebewesen – keine Rohstoffe und keine Statussymbole. Ein zeitgemäßer Arten- und Naturschutz muss ihre Lebensräume bewahren, lokale Gemeinschaften fair beteiligen und wirtschaftliche Perspektiven schaffen, die nicht vom Tod seltener Tiere abhängen. Wildtierschutz Deutschland fordert, die Einfuhr von Jagdtrophäen bedrohter und geschützter Arten zu beenden, Entscheidungen über Wildtierbestände auf unabhängige wissenschaftliche Daten zu stützen und nicht-tödliche, lokal gerechte Schutz- und Einkommensmodelle konsequent auszubauen. Wer Arten schützen will, darf ihre Seltenheit nicht länger zu Geld machen. +++ Der Aufsatz basiert auf dem von ProWildlife im September 2026 herausgegebenen Faktenpapier zur Trophäenjagd: Mythen der Trophäenjäger*innen enttarnt

  • Naturnaher Garten: Lebensraum für Wildtiere schaffen

    Viele heimische Wildtiere stehen heute vor einem massiven Problem, das wir Menschen verursacht haben: Ihr Lebensraum verschwindet. Wiesen werden bebaut, Hecken entfernt, Böden versiegelt und immer mehr Flächen intensiv genutzt. Was für uns oft wie Fortschritt aussieht, bedeutet für zahlreiche Tierarten den Verlust von Nahrung, Schutz und Rückzugsorten. Lebensraumverlust und Klimawandel setzen Wildtieren zu Viele Arten kämpfen täglich mit den Folgen einer Landschaft, die ihnen immer weniger Raum zum Leben lässt. Die Dramatik des Insektensterbens und seine unmittelbaren, fatalen Folgen für unser tägliches Leben sind vielen Menschen noch nicht vollständig bewusst. Die extreme Hitze wird häufig nicht im Zusammenhang mit ihren Auswirkungen auf Wildtiere diskutiert. Stattdessen geht es meist darum, wie wir Menschen mit ihr umgehen und wie wir uns schützen können. Wildtierstationen und Vogelkliniken waren während der Hitzewelle gnadenlos überfüllt mit jungen Mauerseglern und Schwalben, die aus ihren überhitzten Nestern sprangen. Doch auch zahlreiche andere Wildtiere leiden unter den Folgen des Klimawandels. Wildbienen finden immer seltener geeignete Blühpflanzen. Vögeln fehlen Nistmöglichkeiten und sichere Brutplätze. Igel stoßen auf versiegelte Flächen und unüberwindbare Zäune. Wer beginnt, die Natur im eigenen Garten genauer zu beobachten, entdeckt schnell, wie viel Leben sich dort entfalten kann. Ein naturnaher Garten bietet Nahrung, Schutz und Rückzugsorte Dabei kann ausgerechnet der private Garten zu einem wichtigen Teil der Lösung werden. Jeder naturnah gestaltete Garten bietet die Chance, verlorene Lebensräume zumindest teilweise zu ersetzen. Heimische Sträucher liefern Nahrung und Schutz. Wildblumen versorgen Insekten mit Nektar und Pollen. Laubhaufen, Totholz und wilde Ecken schaffen wertvolle Verstecke für zahlreiche Tierarten. Was für uns manchmal ungeordnet erscheint, ist für Wildtiere lebensnotwendig. Wer beginnt, die Natur im eigenen Garten genauer zu beobachten, entdeckt schnell, wie viel Leben sich dort entfalten kann. Eine Wildbiene sammelt unermüdlich Nahrung für ihren Nachwuchs. Eine Amsel verschwindet mit Nistmaterial im Gebüsch. Schmetterlinge besuchen Blüten, Käfer verstecken sich unter Holzstücken und mit etwas Glück zieht sogar ein Igel durch den Garten. Diese Begegnungen verändern nicht nur den Blick auf die Natur, sie schützen sie auch. Aus Pflanzen werden Lebensräume. Aus einer wilden Ecke wird ein Rückzugsort. Und aus einem Garten wird ein kleiner, aber enorm wichtiger Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt. Natürlich nur mit den richtigen Pflanzen. Markus Burkhard und Berthold Daubner zeigen, wie Naturgärten entstehen Wie beeindruckend diese Entwicklung sein kann, zeigen Markus Burkhard und Berthold Daubner in ihren Videos. Durch ihre Videos können auch völlige Laien es schaffen, ihren eigenen Garten umzugestalten. Mit großer Leidenschaft dokumentieren sie, wie naturnahe Gärten entstehen und welche Tiere davon profitieren. Ihre Aufnahmen machen sichtbar, was manchen Menschen nicht bewusst ist: Die Natur kehrt zurück, wenn wir ihr wieder Raum geben. Berthold Daubner setzt sich mit ReNature leidenschaftlich für Naturgärten, Wildpflanzen und den Schutz heimischer Tiere ein. Auf seinem YouTube-Kanal teilt er sein Wissen und seine Begeisterung: Er zeigt, wie aus jedem Garten und Balkon ein lebendiger Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Tiere wird – von der Anlage von Magerbeeten über die richtige Pflege bis hin zu praktischen Bauanleitungen. Dabei macht er klar: Jeder kann etwas bewegen! Mit seiner Gärtnerei bietet er hochwertige, heimische Wildpflanzen, Gräser und künftig auch Gehölze an, die nicht nur schön aussehen, sondern auch Schmetterlinge, Bienen und Vögel anlocken. Sein Antrieb ist die Überzeugung: Naturschutz ist einfach – und jeder Quadratmeter zählt. Mit Herz und Wissen beweist er, dass jeder Garten, jede Terrasse und jeder Balkon einen echten Unterschied machen kann. Markus Burkhard entdeckte schon als Kind seine Begeisterung für Molche, Eidechsen und Frösche. Nach seiner Ausbildung an der Höheren Gartenbauschule Schönbrunn arbeitete er mehr als zwanzig Jahre als Gartengestalter. Die zunehmende Gestaltung steriler Gärten und das fortschreitende Insektensterben führten schließlich zu einem grundlegenden Umdenken. Gemeinsam mit seiner Frau Cosima gründete er eine Gärtnerei für heimische Wildpflanzen und widmet sich heute ganz der Förderung naturnaher Lebensräume. Auf seinem YouTube-Kanal begeistert Markus Burkhard eine stetig wachsende Gemeinschaft für Naturgärten, heimische Pflanzen und die Tierwelt. Sein Ziel ist es, Menschen zu inspirieren, selbst Lebensräume für Wildtiere zu schaffen und ökologische Zusammenhänge zu verstehen. Im eigenen Schaugarten erprobt er seit vielen Jahren naturnahe Konzepte und gibt seine Erfahrungen authentisch weiter. Seine Überzeugung lautet: Wer der Natur mehr Raum gibt und auf heimische Wildpflanzen setzt, schafft wertvolle Lebensräume für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt. Mit kleinen Veränderungen den Garten wildtierfreundlich gestalten Dabei vermitteln sie nicht nur Wissen, sondern vor allem Begeisterung. Sie zeigen, dass Naturschutz nicht kompliziert sein muss, auch nicht teuer und nicht erst in großen Schutzgebieten beginnt. Er beginnt dort, wo Menschen Verantwortung übernehmen und bereit sind, ihren Garten als Teil eines größeren ökologischen Netzwerks zu verstehen, Menschen, die bereit sind, ihn mit kleinen wilden Tieren zu teilen. Gerade heute sind solche Beispiele wichtiger denn je. Viele Menschen möchten Wildtieren helfen, wissen aber nicht, wo sie anfangen sollen. Die Videos von Markus Burkhard und Berthold Daubner machen Mut, selbst aktiv zu werden. Sie zeigen, dass bereits kleine Veränderungen große Wirkung haben können. Ein heimischer Strauch statt einer exotischen Zierpflanze. Eine Wasserstelle für Vögel und Insekten. Eine Ecke, die nicht ständig aufgeräumt wird. Oft sind es gerade diese einfachen Maßnahmen, die darüber entscheiden, ob ein Garten für Wildtiere attraktiv wird. Niemand muss seinen Garten von heute auf morgen vollständig umgestalten. Naturschutz beginnt häufig mit einer einzigen Entscheidung. Mit jeder Blüte, die Nahrung bietet. Mit jedem Strauch, der Schutz gewährt. Mit jedem Quadratmeter, der wieder lebendig werden darf. Wenn viele Menschen ihre Gärten auf diese Weise gestalten, entsteht ein Netzwerk aus wertvollen Lebensräumen. Für Wildbienen, Schmetterlinge, Vögel, Igel und viele andere Arten, die unsere Unterstützung dringend benötigen. Wildtierschutz beginnt nicht irgendwo in der Ferne. Er beginnt in unserem Herzen. +++ Lesen Sie auch: Lebensraum Garten im Winter: Wie du Wildtieren beim Überwintern hilfst

  • Saufänge in Sachsen: Wie Netzfallen vom Typ „Pig Brig“ schweres Tierleid verursachen

    Hören | Auch außerhalb von Restriktionsgebieten zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) geht man in Sachsen weiter radikal und rücksichtslos gegen Wildschweine vor. War es bereits zuvor möglich Wildschweinen mittels einer „Rund-um-die-Uhr-Bejagung“ mit Hilfe von Scheinwerfern und von Nachtzieltechnik und ohne jegliche Schonzeiten nachzustellen, sind inzwischen auch Fangmethoden im Einsatz, die weder als weidgerecht noch als tierschutzkonform bezeichnet werden können. Selbst der präventive Totalabschuss von Wildschweinen wurde in Sachsen schon gefordert und scheint nach wie vor das Ziel zum Beispiel in Forstbetrieben des Staatlichen Betriebs Sachsenforst (SBS) zu sein. Dort werden mit großen Kastenfallen und mit Netzfallen (Saufänge, die unter dem Namen „Pig Brig“ vertrieben werden) im Vogtland zum Beispiel im Bereich des Forstamts Adorf ganze Wildschweinrotten gefangen und unter unsäglichen Umständen getötet. Pig Brigs, das sind in Amerika entwickelte Netzfallen, die so konstruiert sind, dass die Wildschweine in eine Reuse gelockt werden. So gelangen sie in eine von Netzen abgezäunte, relativ kleine Fläche, aus der sie nicht entkommen können. Im Pig Brig werden ganze Wildschweinrotten gefangen und getötet Genehmigt durch sich selbst? Fragwürdige Bejagung im Sachsenforst Es stellt sich die Frage, warum und mit welcher Begründung eine zuständige Jagdbehörde diese Maßnahme in einem nicht von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Areal genehmigt. Schließlich muss der Antragsteller gem. § 4a der Sächsischen Jagdverordnung nachweisen, dass ein tierschutzgerechter Fang und die weidgerechte Erlegung gefangenen Schwarzwildes gewährleistet sind. Vielleicht liegt es daran, dass sowohl der Antragsteller als auch die genehmigende Behörde der SBS sind. Wir würden uns dazu gerne die aufgezeichneten Videos von Fang und Tötung der Wildschweinrotten anschauen. Die werden aber aus gutem Grund wohl nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Panik und Knochenbrüche: Die qualvollen Gefahren der Netzfallen für Wildschweinrotten Durch Ausbruch- und Fluchtversuche können sich Extremitäten der gefangenen Wildschweine in den Netzmaschen verfangen, Knochen brechen, Gelenke oder Sehnen verletzt werden. Zu Ausbruchversuchen kann es kommen, sobald die Tiere bemerken, dass sie gefangen sind. Zudem erhöht der fehlende Sichtschutz der Fallen beim Annähern der Jäger den Stress für die Tiere, die bei jeglicher Annäherung von Menschen versuchen werden, zu entkommen. Dabei springen sie gegen die Netzwand oder rennen im Kreis, verfangen sich in den Netzen und verletzen sich dabei selbst oder andere Tiere. Tierschutzwidrige Tötung: Warum im Netz kein gezielter Schuss möglich ist Eine schnelle und sichere Schussabgabe erscheint unter diesen Bedingungen ausgeschlossen und es muss bewusst in Kauf genommen werden, dass man die Tiere mehrmals nicht tödlich trifft. Spätestens nach Eröffnung des Feuers auf die Tiere bricht Panik aus. Wir fordern das grundsätzliche Verbot des Einsatzes dieser weder tierschutzkonformen noch weidgerechten Fallen für Wildschweine. +++ Weitere Informationen Positionspapier Pig Brig von Wildes Bayern

  • Größte Mehlschwalbenkolonie Deutschlands: Klage für wirksamen Artenschutz am RWE-Kraftwerk in Biblis

    Der Abbruch der Kühltürme des AKW Biblis, die eine Kolonie von etwa 800 Mehlschwalben beherbergten, wird ein juristisches Nachspiel haben. Der Kreis Bergstraße ist bisher nicht unserer Forderung von Nachbesserungen der nicht funktionalen Ausgleichsmaßnahmen für die Zerstörung der Mehlschwalbennester nachgekommen. Unser Monitoring hat gezeigt, dass einige der heimatlos gemachten Schwalben abermals auf dem RWE-Gelände einen neuen Nist -und Brutplatz gefunden haben. Die aktuelle Dokumentation eines Teils der ehemaligen Mehlschwalbenkolonie an einem neuen Ort auf dem Kraftwerksgelände durch Wildtierschutz Deutschland dürfte die Situation auch für den Kreis Bergstraße ändern. Mit einer Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt gegen die Abbruchgenehmigung wollen wir gemeinsam mit unseren Bündnispartnern MUNA e.V. und dem BUND Hessen eine artenschutzgemäß wirksame Lösung erwirken. Im Vordergrund einer von acht Schwalbentürmen, im Hintergrund ein Reaktorgebäude mit Hubgerüst (rechts), Bild: Wildtierschutz Deutschland Der Kühlturm ist verloren – der Rechtsstreit ist es nicht Mit dem Kühlturm verschwanden die letzten Nester einer Kolonie, die über Jahrzehnte bis zu 800 Mehlschwalben beherbergt hatte. Der Abbruch erfolgte trotz der durch Wildtierschutz Deutschland und seine Bündnispartner kurzfristig erreichten aufschiebenden Wirkung. Doch die rechtliche Verantwortung für den Verlust der geschützten Brutstätten besteht nach unserer Auffassung fort. Deshalb gehen wir jetzt den nächsten Schritt: Im Rahmen unseres gemeinsamen Einsatzes hat MUNA e.V., unterstützt von Wildtierschutz Deutschland und dem Kreisverband Bergstraße des BUND Hessen, Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt eingereicht. Angegriffen wird die Abbruchgenehmigung des Kreises Bergstraße vom 5. Februar 2025 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 7. Juli 2026. Mehlschwalben retten - wir brauchen Ihre Unterstützung Warum eine Klage nach dem Abbruch noch sinnvoll ist Mit dem Abriss des Kühlturms hat sich das Verfahren nicht erledigt. Denn ein wesentlicher Teil der Abbruchgenehmigung wirkt weiter: Die Verpflichtung, den Verlust der Mehlschwalbennester durch sogenannte CEF-Maßnahmen auszugleichen. CEF-Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die ökologische Funktion der zerstörten Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang ohne Unterbrechung erhalten bleibt. Genau darauf stellt auch § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes ab. Es genügt daher aus unserer Sicht nicht, lediglich eine bestimmte Zahl künstlicher Nester an einem für die Art nicht geeigneten Platz bereitzustellen. Die Ersatznistplätze müssen für die betroffenen Tiere auch tatsächlich geeignet und funktional sein. Die Abbruchgenehmigung verpflichtet RWE zu einem fünfjährigen Monitoring der acht 2023 aufgestellten Schwalbenhäuser. Sie enthält zudem eine wichtige Vorgabe: Sollte nach drei Jahren keine Besiedlung stattgefunden haben, müssen weitere Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und das Monitoring fortgesetzt werden. Genau dieser Punkt ist nun von zentraler Bedeutung. Nach inzwischen vier vollständigen Brutperioden sind die acht Schwalbenhäuser weiterhin unbesiedelt. Die Prognose, die Vögel würden sie nach dem Wegfall des letzten Kühlturms nutzen, hat sich nicht bestätigt. Stattdessen zeigen unsere Beobachtungen vom 11. August d. J. an beiden Reaktorgebäuden, dass die Mehlschwalben hohe Gebäudestrukturen auf dem Kraftwerksgelände annehmen. Acht unbesiedelte Schwalbenhäuser sind kein wirksamer Ersatz Die bisherigen Ersatznistplätze unterscheiden sich grundlegend von den zerstörten Brutstätten. Die Mehlschwalben nisteten geschützt unter dem Rand der rund 80 Meter hohen Kühltürme. Die neuen Schwalbenhäuser stehen dagegen auf nur etwa fünf bis acht Meter hohen Masten in weitgehend offener Landschaft. Hinzu kommt, dass im März an allen acht Schwalbenhäusern Schimmel festgestellt wurde. Laboruntersuchungen wiesen Cladosporium-Arten nach. RWE ließ die betroffenen Flächen anschließend reinigen; nach der Brutsaison sollen sie neu lackiert werden. Damit wird allerdings weiterhin die Tatsache ignoriert, dass Standort, Höhe und Bauweise dieser Schwalbenhäuser den Bedürfnissen der ortstreuen Kolonie nicht gerecht werden. Bislang weigerte sich der Kreis Bergstraße, RWE entsprechend den Nebenbestimmungen der Abbruchgenehmigung zu weiteren Maßnahmen zu verpflichten. Er hält die Schwalbenhäuser weiterhin für voraussichtlich wirksam. Doch die Bilanz ist eindeutig: acht Türme, inzwischen vier Brutperioden, keine Besiedlung. Dagegen etablierte sich an den Hubgerüsten der hohen Reaktorgebäude ein neuer Platz für die verbliebene Schwalbenkolonie der ehemaligen Kühltürme. Die einst auffallend große Teilpopulation hat durch den künstlich herbeigeführten Habitatverlust der Turmzerstörung bei ihrer Rückkehr aus Afrika bereits starke Verluste erlitten. Durch die diesjährigen Hitzeperioden wurde die Schwalbenkolonie zusätzlich in nie dagewesener Art stark geschädigt und verlor viele ihrer Bruten. Umsiedlung gescheitert: Artenschutz-Klage auf Basis umfangreicher Belege Zu den Belegen gehören die Abbruchgenehmigung, unsere aktuellen Monitoring-Erkenntnisse, wissenschaftliche Untersuchungen zu Mehlschwalbentürmen, der Laborbefund zum Schimmel, die Korrespondenz mit dem Kreis Bergstraße und nun unsere Dokumentation von Schwalben und Nestern an beiden Reaktorgebäuden. Nach Einsicht in die Verwaltungsakten wird die Klage innerhalb der gesetzlichen Frist weiter begründet. Das Verwaltungsgericht wird damit Gelegenheit haben, unabhängig zu prüfen, ob die festgelegten Ausgleichsmaßnahmen den gesetzlichen Anforderungen genügen und ob die ökologische Funktion der zerstörten Brutstätten tatsächlich erhalten geblieben ist. Eine Garantie für den Ausgang des Verfahrens gibt es nicht. Doch selbst der Kreis erklärt in seinem Widerspruchsbescheid, dass bei ausbleibender ausreichender Besiedlung Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen angeordnet werden können. Diese Voraussetzung ist jetzt erfüllt. Dass zugleich Nester an den Reaktorgebäuden entstehen, zeigt, wo die notwendigen Nachbesserungen ansetzen müssen. Einige Mehlschwalben bauen neue Nester an den Hubgerüsten der Reaktorgebäude, dort wo wir vor Monaten die Empfehlung gegeben haben, Kunstnester anzubringen. Bild: Wildtierschutz Deutschland Mehlschwalben suchen gezielt Nistmöglichkeiten an Gebäuden im RWE-Gelände Zwischen Juli und August haben wir an den Hubgerüsten beider Reaktorgebäude Mehlschwalben und Nester dokumentiert. Genau dort hatten wir der Behörde von Anfang an Schwalbenbretter und Kunstnester empfohlen. Die rund 40 Meter hohen Gebäude liegen nahe den früheren Brutplätzen und bieten wesentlich bessere Voraussetzungen als niedrige, frei stehende Masten außerhalbe der Bebauung. Der aktuelle Befund bestätigt unsere Empfehlung. Jetzt muss der Kreis Bergstraße RWE auf Grundlage der Nebenbestimmungen zur Abbruchgenehmigung verpflichten, die Wiederansiedlung zu sichern und auszubauen. An beiden Reaktorgebäuden müssen dringend geeignete Nisthilfen angebracht und fachlich begleitet werden. Ziel muss sein, dass die Kolonie wieder auf ihre ursprüngliche Stärke von bis zu 800 Mehlschwalben anwachsen kann. +++ Mehlschwalben retten - wir brauchen Ihre Unterstützung Unsere bisherigen Beiträge zum Thema: Januar 06 RWE nimmt Auslöschung der Mehlschwalbenkolonie in Kauf Januar 11 Mehlschwalben retten - offener Brief an RWE Januar 15 Mehlschwalben Biblis: Gefahr in Verzug Januar 18 Vorzeitiger Abbruch Kühlturm - RWE schafft Fakten Februar 08 Was die Behörden schon gewusst haben Februar 17 Die große Ungewissheit März 07 Behördengespräch ohne akzeptables Ergebnis März 22 Deutschlands größte Mehlschwalbenkolonie – neuer Funken Hoffnung auf Rettung

  • Mehlschwalben am AKW Biblis: Wie RWE Deutschlands größte Kolonie vernichtet

    Biblis | Neue Recherchen belegen, dass die vom Kreis Bergstraße und von RWE installierten Schwalbentürme außerhalb des AKW-Geländes in Biblis ungeeignet sind: Auf den feuchten Rheinwiesen bildet sich Schimmel an den Nestern. Der Süddeutschen Zeitung ist zu entnehmen, dass die mit dem Abbruch von Gebäuden begründete Weigerung des RWE-Konzerns, Mehlschwalbennester an den Gebäuden auf dem AKW-Gelände anzubringen, vorgeschoben ist. Hör mal rein |Über drei Jahrzehnte gab es am Atomkraftwerk Biblis Mehlschwalben. So hoch wie an keinem anderen Gebäude in Deutschland fanden bis zu 800 Mehlschwalben Nistmöglichkeiten an den 80 Meter hohen Kühltürmen der am Rhein gelegenen Anlage. Die Schwalbenkolonie war die größte ihrer Art in ganz Deutschland. Die Nester der einst 400 Brutpaare der in der Roten Liste der Brutvögel als gefährdet geführten Zugvogelart wurden mit dem Abbruch des letzten Kühlturms Mitte Januar des Jahres endgültig zerstört. Der gemeinsam mit MUNA e.V., BUND Kreis Bergstraße und weiteren Naturschutzorganisationen durch Wildtierschutz Deutschland erwirkten aufschiebenden Wirkung ist der Energiekonzern RWE, dem das ehemalige Atomkraftwerk gehört, zuvorgekommen. Innerhalb weniger Tage hat RWE den Turm derart destabilisiert, dass er am 16. Januar abgebrochen werden musste. RWE hat Fakten geschaffen, um seiner Verantwortung für die einzigartige Mehlschwalbenkolonie zu entgehen. Mangelhafter Ersatz: Schimmelsporen an den Schwalbentürmen gefährden Tiere Bereits vor dem Abbruch wies Wildtierschutz Deutschland darauf hin, dass die Ausgleichmaßnahmen in Form von acht Schwalbentürmen mit insgesamt 424 Nestern weder zum Zeitpunkt der Ausstellung der Abbruchgenehmigung funktional waren noch jemals eine wirksame Brutstätte für Mehlschwalben sein konnte. Trotz mehrerer Forderungen an die zuständigen Behörden des Baudezernenten des Kreises Bergstraße, tatsächlich wirksame Maßnahmen gegenüber RWE zu veranlassen, ließen die sich bisher nicht darauf ein. Die Behörde akzeptierte, dass RWE seine Gründe dafür habe, keine Ausgleichsmaßnahmen auf dem Betriebsgelände zuzulassen. Auch im Rahmen eines im Kern konstruktiven Gesprächs mit allen Beteiligten in der Kreisverwaltung konnte keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Es wäre für RWE ein Leichtes gewesen, an zwei, gegenüber den bisherigen Kühltürmen stehenden Gebäuden jeweils 200 Kunstnester anzubringen. Juristischer Faktencheck: Die Kreisbehörde hätte Handhabe gegen RWE Die Behörden berufen sich darauf, dass es keine rechtliche Handhabe gäbe, weitere Maßnahmen gegenüber RWE anzuordnen. Das ist – wie ein weiteres Gespräch mit unserem Rechtsanwalt für Umwelt- und Verwaltungsrecht ergab – nicht korrekt. Denn die von uns im Rahmen eines Widerspruchs angefochtene Abrissgenehmigung, in der die von RWE zu erbringenden Ausgleichsmaßnahmen definiert sind, ist keineswegs bestandkräftig. Der Baudezernent hat also durchaus die Möglichkeit, RWE, wie in der Abbruchgenehmigung festgehalten, zu verpflichten, weitere Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Das ist jetzt erforderlicher denn je, weil unsere Beobachter vor Ort bei einer Inspektion der Schwalbentürme nun auch Schimmel an sämtlichen Schwalbentürmen entdeckt haben. Das Labor der Stiftung Tierärztlichen Hochschule Hannover hat die eingesandten Schimmelpilzproben in seinem Befund als Cladosporium spezies definiert. Eine unverzüglich eingeholte Stellungnahme einer vogelkundigen Tierarztpraxis bescheinigte mittlerweile, dass diese Schimmelsporen Gesundheit und Leben der Mehlschwalben gefährden können. Auch das bisherige Argument von RWE, die für die Anbringung von Nestern geeigneten Gebäude würden in naher Zukunft abgerissen, erwies sich als vorgeschoben. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 26. Februar 2026 zufolge – just dem Tag, an dem wir gemeinsam mit der Behörde und RWE über Lösungsmöglichkeiten des Konflikts diskutierten – bleiben die von uns für die Anbringung von Mehlschwalbenbrettern auserkorenen 40 Meter hohen Maschinenhallen bestehen. Die Argumente der Behörde, nicht weitere wirksame Maßnahmen einzufordern, fallen somit wie ein Kartenhaus zusammen. Genau das haben wir durch unseren Rechtsanwalt nochmal an die Bau- und die Naturschutzbehörde des Kreises Bergstraße adressiert, gemeinsam mit der wiederholten Forderung, Nester an Gebäuden auf dem AKW-Gelände unverzüglich anzubringen. Es ist unverfroren, dass der Landkreis Bergstraße in Zeiten des Artensterbens aus Ignoranz oder aus einer Unterwürfigkeit gegenüber dem Energiekonzern die bedeutsamste Mehlschwalbenkolonie Deutschlands RWE erlöschen lässt. Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht: Der Kampf um die Rückkehr der Schwalben Neben der weiteren Aufforderung an die Behörde haben wir uns mit einer Fachaufsichtsbeschwerde an die Obere Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium Darmstadt gewandt. Weil die Zeit rennt und die Mehlschwalben nach ihrem viele Tausend Kilometer langen Flug in diesen Tagen geschwächt in Biblis erwartet werden, setzen wir weiterhin alle Hebel in Bewegung, um die bundesweit größte Mehlschwalbenkolonie zu retten. Die Hoffnung stirbt zuletzt. +++ Mehlschwalben retten - wir brauchen Ihre Unterstützung Zum Thema: Mehlschwalben - wie geht es den Sommerboten? Januar 06 RWE nimmt Auslöschung der Mehlschwalbenkolonie in Kauf Januar 11 Mehlschwalben retten - offener Brief an RWE Januar 15 Mehlschwalben Biblis: Gefahr in Verzug Januar 18 Vorzeitiger Abbruch Kühlturm - RWE schafft Fakten Februar 08 Was die Behörden schon gewusst haben Februar 17 Die große Ungewissheit März 07 Behördengespräch ohne akzeptables Ergebnis

  • DJV-Ethikpapier setzt die Legitimität der Jagd voraus, statt sie zu prüfen

    Wildtierschutz Deutschland fordert verbindliche Nachweise für Notwendigkeit, Wirksamkeit und Folgen jagdlicher Tötungen Das Positionspapier des Deutschen Jagdverbands (DJV) zur Jagdethik beantwortet eine entscheidende Frage nicht: Unter welchen konkreten Voraussetzungen ist es heute vertretbar, ein empfindungsfähiges Wildtier zu töten? Nach Auffassung von Wildtierschutz Deutschland beschreibt das Papier vor allem die Selbstsicht des Jagdverbands und die gesellschaftliche Legitimation der Jagd. Eine ernsthafte Jagdethik müsste diese Legitimität jedoch ergebnisoffen prüfen und auch zu dem Ergebnis kommen können, dass eine Tötung ohne vernünftigen Grund zu unterlassen ist. Nutzen, Erforderlichkeit, Leiden und sonstige Folgen einzelner Jagdpraktiken werden im DJV-Papier nicht anhand eines überprüfbaren Maßstabs bewertet. „Wer über Jagdethik spricht, darf die zentrale Frage nicht überspringen: Unter welchen konkreten Voraussetzungen darf ein empfindungsfähiges Tier getötet werden? Tradition, Freiheit und die bloße Einhaltung jagdrechtlicher Regeln beantworten diese Frage nicht. Begründungspflichtig ist nicht erst die Art und Weise des Tötens, sondern bereits die Entscheidung zur Tötung: Welches konkrete Ziel wird verfolgt, ist die Maßnahme nachweislich geeignet und erforderlich, welche milderen Alternativen bestehen, und welche Leiden und Schäden verursachen sie?“ Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland e.V. Ist die jagdliche Tötung eines jungen Dachses immer geeignet oder erforderlich, um Konflikte zu lösen? Bild: Jan Krawetzke Jagdrechtliche Zulässigkeit ersetzt keine ethische Rechtfertigung Der DJV verweist im Zusammenhang mit dem „vernünftigen Grund“ auf die gesetzlichen Regeln zur Zulässigkeit der Jagd und die anerkannten Grundsätze der Weidgerechtigkeit. Er lässt jedoch offen, wie sich diese Maßstäbe zur vorgelagerten Frage verhalten, ob die Tötung eines Tieres im konkreten Fall überhaupt gerechtfertigt ist. Weidgerechtigkeit betrifft vor allem die Art und Weise der Jagdausübung. Auch eine regelgerecht ausgeführte Tötung bedarf daher eines legitimen Zwecks, belastbarer Nachweise für ihre Eignung und Erforderlichkeit, der Prüfung milderer Mittel sowie einer Abwägung der erwarteten Vorteile, Leiden und Schäden. § 44a BJagdG stellt klar, dass das Tierschutzrecht durch das Jagdrecht nicht pauschal verdrängt wird. § 4 Abs. 1 Satz 2 TierSchG regelt, unter welchen Voraussetzungen eine bereits zulässige weidgerechte Tötung ohne Betäubung durchgeführt werden darf; ob für die Tötung ein vernünftiger Grund besteht, beantwortet die Vorschrift nicht eigenständig. Das Bundesverwaltungsgericht verlangt zwar für jede gezielte Tötung einen vernünftigen Grund, hält es jedoch für möglich, diesen aus dem Sach- und Rechtszusammenhang der Jagdausübung und einer abwägungsgerechten Abschussplanung herzuleiten. Das genaue Verhältnis von Jagd- und Tierschutzrecht ist damit nicht abschließend geklärt. Jagdbarkeit, Jagdzeit oder ein pauschaler Verweis auf Hege können daher jedenfalls nicht ohne weitere Prüfung als Rechtfertigung für eine konkrete Tötung dienen. Artenschutz ist kein pauschaler Rechtfertigungsgrund Der DJV nennt den Artenschutz allgemein als ein wesentliches Argument für die Jagd, ohne die behaupteten Wirkungen näher zu belegen. Ob eine jagdliche Maßnahme bedrohten Arten tatsächlich hilft, muss jedoch für das konkrete Schutzprojekt nachgewiesen werden. Die Forschung zeigt, dass Lebensraumverluste häufig die entscheidende Gefährdungsursache bleiben und eine verstärkte Prädatorenjagd vielfach keine oder nur kurzfristige messbare Wirkungen erzielt. Auf kleinen, isolierten Inseln kann es gelingen, eingeschleppte Arten vollständig zu entfernen. Auf dem Festland ist eine solche Beseitigung etablierter Arten wie Fuchs oder Waschbär dagegen regelmäßig unrealistisch. Die Berufung auf den Artenschutz ersetzt daher weder den Wirksamkeitsnachweis noch die Prüfung milderer Mittel und der verursachten Leiden und Schäden. Auch die Hegeverpflichtung ist für sich genommen kein eigenständiger Rechtfertigungsgrund: Sie ist auf die Populationen jagdbarer Arten und auf die Vermeidung von Beeinträchtigungen land-, forst- und fischereiwirtschaftlicher Nutzungen ausgerichtet. Sie ersetzt weder den individuenbezogenen Schutz des Tierschutzgesetzes noch den vernünftigen Grund für eine konkrete Tötung. Tierschutz muss an den tatsächlichen Folgen gemessen werden Die Stellungnahme kritisiert, dass das DJV-Papier die tierschutzethische Bewertung weitgehend auf regelgerechte Durchführung und technische Optimierung verkürzt. Entscheidend sind jedoch die tatsächlichen Folgen des Jagdgeschehens: Fehlschüsse und Nachsuchenquoten, die Zeit bis zur Bewusstlosigkeit, nicht aufgefundene verletzte Tiere, verwaiste Jungtiere, Stress und Verletzungsrisiken bei Bewegungsjagden sowie Schäden an Nichtzielarten. Ohne transparente Datenerhebung bleibt die Behauptung einer besonders tierschutzgerechten Jagd nicht überprüfbar. Fünf Anforderungen an eine verantwortbare Entscheidung zur jagdlichen Tötung eines Tieres Hinreichend bestimmtes und legitimes Ziel. Zweck, Zielart, Ort, Zeitraum und der konkret erwartete Nutzen müssen vor der Tötung festgelegt und nachvollziehbar begründet werden. Geeignetheit aufgrund belastbarer Erkenntnisse. Die angenommene Problemursache muss projektbezogen belegt sein. Ebenso muss belastbar zu erwarten sein, dass die Tötungsmaßnahme zur Erreichung des festgelegten Ziels tatsächlich beiträgt; pauschale Hege- oder Artenschutzformeln reichen nicht aus. Erforderlichkeit und Vorrang milderer Mittel. Es muss geprüft und dokumentiert werden, ob das Ziel durch Lebensraumverbesserungen, Prävention oder andere nicht-letale Maßnahmen ebenso wirksam erreicht werden kann. Besteht ein gleich geeignetes, für die Tiere aber weniger belastendes Mittel, ist die Tötung nicht erforderlich. Angemessenheit im engeren Sinne. Der nach Art, Umfang und Eintrittswahrscheinlichkeit konkret zu erwartende Nutzen muss gegen die Tötung der Tiere sowie sonstige Tier- und Naturschutzschäden abgewogen werden. Überwiegen die Nachteile oder steht die Tötung außer Verhältnis zum Nutzen, fehlt der vernünftige Grund. Monitoring und Korrektur. Die tatsächliche Wirkung ist transparent zu überwachen. Bleibt der erwartete Erfolg aus, ändern sich die Voraussetzungen oder treten unverhältnismäßige Folgen ein, muss die Maßnahme angepasst oder beendet werden. Freiwillige Selbstverpflichtungen reichen nicht aus, Gesetzgeber gefragt Diese Anforderungen dürfen nicht allein der freiwilligen Selbstreflexion der Jägerschaft überlassen bleiben. Der Gesetzgeber könnte konkrete Begründungs- und Nachweispflichten, den Vorrang nicht-letaler Maßnahmen, verbindliche Tierschutzstandards sowie ein unabhängiges Monitoring mit Korrektur- und Abbruchregeln im Jagdrecht verankern. Wenn Jagdverbände zugleich für die weitgehende Beibehaltung bestehender Jagdgesetze eintreten, verteidigen sie damit auch Regelungslücken, die eine objektive Überprüfung von Notwendigkeit, Wirksamkeit und Folgen jagdlicher Maßnahmen bislang erschweren. „Ethik beginnt nicht bei der Kommunikation eines Abschusses, sondern bei der ergebnisoffenen Entscheidung, ob er überhaupt stattfinden darf. Wo Eignung und Erforderlichkeit nicht nachgewiesen oder Leiden und Schäden nicht vertretbar begrenzt werden können, ist auf die Tötung zu verzichten.“ Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland e.V. +++ Hintergrund Die Stellungnahme prüft das DJV-Positionspapier anhand tierethischer, tierschutzrechtlicher und naturschutzwissenschaftlicher Maßstäbe. Berücksichtigt wurden unter anderem Arbeiten von Christina Patt zur Einordnung des Jagdrechts und zum rechtlichen Freiheitsverständnis der Jagd, Sönke Gerhold zum vernünftigen Grund sowie Torsten Langgemach und Jochen Bellebaum zu Prädation und Bodenbrüterschutz. Die vollständige Stellungnahme können wir Ihnen auf Wunsch zusenden.

  • Schmetterling des Jahres 2026: Wie der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling mit Ameisen lebt

    Der außergewöhnliche Lebenszyklus des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings Vor einem Jahr habe ich den Großen Wiesenknopf ganz bewusst in meinen Garten gepflanzt. Seine dunkelroten Blütenköpfe gefielen mir, vor allem aber wusste ich, dass diese heimische Wildpflanze für den Wiesenknopf-Ameisenbläuling wichtig ist. Inzwischen beobachte ich immer wieder mehrere unterschiedliche Schmetterlinge in meinem Garten. Wer weiß, vielleicht kommt auch mal ein Wiesenknopf-Ameisenbläuling vorbei. Denn hinter seiner eher unscheinbaren Erscheinung verbirgt sich eine der erstaunlichsten Lebensgeschichten unserer heimischen Schmetterlingswelt. Seine Flügelunterseiten sind zimtbraun gefärbt und tragen eine Reihe dunkler, hell umrandeter Punkte. Nur wenn das Männchen seine Flügel öffnet oder im Sonnenlicht vorbeifliegt, ist auf der Oberseite ein blauer Schimmer zu erkennen. Wer ihn nur flüchtig sieht, ahnt kaum, wie außergewöhnlich dieser kleine Falter ist. Es lohnt sich, genauer hinzuschauen und ihn kennenzulernen. Die BUND NRW Naturschutzstiftung und die Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen haben ihn zum Schmetterling des Jahres 2026 gewählt. Damit rückt ein Tagfalter aus der Familie der Bläulinge in den Mittelpunkt, dessen Überleben von einem äußerst empfindlichen Zusammenspiel abhängt. Er benötigt nicht nur eine ganz bestimmte Pflanze, sondern auch die Hilfe bestimmter Ameisen. Fehlt nur einer dieser Partner, kann der Schmetterling nicht überleben. Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist Schmetterling des Jahres 2026. Die streng geschützte Art benötigt besondere Pflanzen, Ameisen und sorgfältig gepflegte Wiesen. Bild: Michelle Gutjahr Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling, wissenschaftlich Phengaris nausithous, besitzt eine Flügelspannweite von etwa 28 bis 33 Millimetern. Er lebt vor allem auf feuchten bis wechselfeuchten Wiesen, in Bachauen, an Grabenrändern und auf wenig gedüngtem Grünland. Solche Lebensräume waren früher wesentlich häufiger als heute. Doch es werden zu viele Wiesen intensiv bewirtschaftet, trockengelegt, bebaut oder sich selbst überlassen, sodass sie allmählich verschwinden. Für einen hoch spezialisierten Schmetterling kann jede dieser Veränderungen das Ende seines Vorkommens bedeuten. Der Große Wiesenknopf als Lebensgrundlage Der Große Wiesenknopf ist für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling weit mehr als eine Futterpflanze. Seine dunkelroten, kugeligen Blütenköpfe sind Nahrungsquelle, Treffpunkt, Paarungsplatz, Kinderstube und Ort der Eiablage zugleich. Seit ich weiß, wie eng das Leben des Falters mit dieser einen Pflanze verbunden ist, betrachte ich den Großen Wiesenknopf in meinem Garten mit anderen Augen. Was für uns lediglich wie eine schöne Blüte aussieht, kann für einen Schmetterling eine ganze Welt sein. Während seiner kurzen Flugzeit, die regional unterschiedlich meist von Ende Juni oder Anfang Juli bis in den August reicht, hält sich der Falter fast ausschließlich in der unmittelbaren Nähe des Großen Wiesenknopfs auf. Das Weibchen legt seine Eier einzeln zwischen dessen kleine Blüten. Nach ungefähr einer Woche schlüpfen die Raupen und fressen zunächst im Inneren des Blütenkopfes. Dort sind sie geschützt und finden die Nahrung, die sie für ihre erste Entwicklung benötigen. Doch diese Phase dauert nur wenige Wochen. Anschließend verlässt die junge Raupe ihre Futterpflanze und lässt sich zu Boden fallen. Von nun an entscheidet nicht mehr der Große Wiesenknopf über ihr weiteres Leben, sondern eine Ameise. Wie die Raupe des Ameisenbläulings Knotenameisen täuscht Am Boden wartet die Raupe darauf, von einer Arbeiterin der Roten Knotenameise entdeckt zu werden. Vor allem Myrmica rubra spielt dabei eine entscheidende Rolle. Die Raupe imitiert bestimmte Duftstoffe der Ameisenlarven und gibt zudem ein zuckerhaltiges Sekret ab. Für die Ameise riecht und verhält sie sich offenbar wie ein Jungtier, das außerhalb des Nestes Hilfe benötigt. Die Arbeiterin nimmt die Raupe auf und trägt sie in das unterirdische Ameisennest. Was wie eine Rettung aussieht, ist jedoch eine äußerst wirkungsvolle Täuschung. Im Nest wird die Raupe gepflegt und vor Feinden geschützt. Gleichzeitig ernährt sie sich von der Ameisenbrut. Bis zu ihrer Verpuppung kann eine einzige Raupe mehrere Hundert Ameisenlarven fressen. Fast ihr gesamtes Raupenleben verbringt sie verborgen unter der Erde. Erst im folgenden Frühsommer verpuppt sie sich im Ameisennest. Wenn der fertige Schmetterling schlüpft, muss er das Nest möglichst schnell verlassen. Seine chemische Tarnung verliert ihre Wirkung, und die Ameisen würden ihn nun als Eindringling erkennen und angreifen. Erst außerhalb des Nestes kann der Falter seine Flügel entfalten und ein neues, allerdings sehr kurzes Leben beginnen. Ein einzelner erwachsener Schmetterling lebt häufig nur sieben bis zehn Tage. Dieser außergewöhnliche Entwicklungszyklus zeigt, wie eng Arten miteinander verbunden sein können. Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling braucht eine Wiese, auf der der Große Wiesenknopf zur richtigen Zeit blüht. In unmittelbarer Nähe müssen geeignete Knotenameisen leben. Außerdem darf die Fläche über viele Monate hinweg nicht auf eine Weise bearbeitet werden, die Blüten, Raupen oder Ameisennester zerstört. Warum die Mahd zur falschen Zeit den Ameisenbläuling gefährdet Eine der größten Gefahren ist die intensive Nutzung des Grünlands. Wird eine Wiese während der Flugzeit gemäht, verschwinden mit einem einzigen Arbeitsgang die Nahrungsquellen, Paarungsplätze und Blütenköpfe, in denen sich Eier und junge Raupen befinden. Selbst wenn einige Falter überleben, fehlt ihnen anschließend der Große Wiesenknopf für die Fortpflanzung. Auch eine zu frühe Mahd im Spätsommer kann tödliche Folgen haben. Die Raupen benötigen ausreichend Zeit, um sich in den Blüten zu entwickeln und anschließend den Boden zu erreichen. Deshalb müssen Vorkommen des Schmetterlings bei der Bewirtschaftung bekannt sein und berücksichtigt werden. Geeignete Pflegekonzepte sehen in der Regel eine frühe Mahd vor der Hauptentwicklung des Großen Wiesenknopfs und eine spätere Mahd nach Abschluss der empfindlichen Entwicklungsphase vor. Die genauen Zeitpunkte müssen an die Region, die Witterung und die Entwicklung der jeweiligen Fläche angepasst werden. Wichtig sind außerdem ungemähte Bereiche, die bei jedem Durchgang erhalten bleiben. Eine abschnittsweise Mahd verhindert, dass einer Wiese schlagartig sämtliche Blüten und Rückzugsorte genommen werden. Das Mahdgut sollte abgeräumt werden, damit der Boden nicht mit zusätzlichen Nährstoffen angereichert wird. Mulchen ist auf diesen Flächen ungeeignet, weil Pflanzenreste liegen bleiben und zahlreiche Tiere durch das Zerkleinern getötet werden können. Starke Düngung verändert ebenfalls die Pflanzengesellschaft. Konkurrenzkräftige Gräser breiten sich aus und verdrängen den Großen Wiesenknopf. Gülle und schwere Maschinen können zudem den Boden und die Nester der Knotenameisen beeinträchtigen. Aus einer ehemals artenreichen Wiese wird so eine gleichförmige Fläche, auf der die entscheidenden Partner des Schmetterlings keinen Platz mehr finden. Der Schmetterling des Jahres 2026 besitzt einen außergewöhnlichen Lebenszyklus: Seine Raupen verbringen viele Monate verborgen in den Nestern von Knotenameisen. Bild: Michelle Gutjahr Knotenameisen leiden unter Trockenheit und Lebensraumverlust Lange galt vor allem das Verschwinden des Großen Wiesenknopfs als begrenzender Faktor. Inzwischen zeigt sich jedoch, dass auch das Verschwinden der Wirtsameisen zunehmend zum Problem wird. Die Rote Knotenameise benötigt ausreichend feuchte Böden und ein geeignetes Mikroklima. Durch heiße, trockene Sommer können ihre Kolonien geschwächt oder vollständig von einer Fläche verdrängt werden. Wird eine Wiese entwässert, kurz geschnitten und der Sonne schutzlos ausgesetzt, heizt sich der Boden stärker auf. Andere Ameisenarten, die mit Hitze und Trockenheit besser zurechtkommen, können die verlassenen Bereiche besetzen. Für die Raupe des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings sind diese Ameisen jedoch kein Ersatz. Sie braucht eine passende Knotenameisenart, die auf ihre chemische Täuschung reagiert und sie in das Nest trägt. Hilfreich sind deshalb feuchtere Rückzugsräume, strukturreiche Säume sowie einzelne Gehölze, die Schatten spenden, ohne die gesamte Wiese zu beschatten. Auch vermoderndes Holz kann jungen Ameisenköniginnen vorübergehend Schutz bieten. Dazu gehören spät oder abschnittsweise gemähte Wiesen, blütenreiche Säume, eine geringe Düngung, feuchte Böden und ausreichend ungestörte Bereiche für die Knotenameisen. Der Erhalt des Schmetterlings beginnt damit buchstäblich am Boden. In meinem kleinen Garten versuche ich, der Natur möglichst viel Raum zu lassen, dulde vermeintliche Unordnung und lasse Totholz liegen. Nicht jede dieser Maßnahmen hilft unmittelbar dem Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Aber sie schafft jene Vielfalt an Strukturen, ohne die viele kleine Wildtiere kaum noch Lebensraum finden. Der Ameisenbläuling ist streng geschützt und dennoch gefährdet Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist nach europäischem Recht streng geschützt. Es gibt zwei Arten: den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling und den Hellen. Für seinen Erhalt müssen Schutzgebiete ausgewiesen und seine Lebensstätten bewahrt werden. Dennoch wird sein Erhaltungszustand in Deutschland als ungünstig und unzureichend bewertet. Hinzu kommt, dass der Falter ausgesprochen standorttreu ist. Viele Tiere entfernen sich nur wenige Hundert Meter von ihrer Herkunftswiese. Straßen, Siedlungen, intensiv genutzte Flächen, Wälder und andere Barrieren erschweren die Ausbreitung. Verschwindet eine örtliche Population, kann eine geeignete Wiese deshalb nicht ohne Weiteres von anderen Vorkommen aus neu besiedelt werden. Einzelne Schutzflächen reichen nicht aus. Der Schmetterling benötigt miteinander verbundene Lebensräume. Der Schutz des Ameisenbläulings bewahrt eine ganze Lebensgemeinschaft Dem Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling und ebenso dem Hellen kann geholfen werden, wenn ihre noch vorhandenen Lebensräume erhalten und fachgerecht gepflegt werden. Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling wirkt unscheinbar, besitzt aber einen der außergewöhnlichsten Entwicklungszyklen unserer heimischen Schmetterlinge. Bild: Michelle Gutjahr Wo der Große Wiesenknopf bereits vorkommt, sollte er nicht einfach abgemäht werden, bevor geklärt ist, ob die Fläche von einem der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge genutzt wird. Doch das entspricht leider nicht immer der Realität. Das Pflanzen des Großen Wiesenknopfs allein genügt allerdings nicht. Ohne geeignete Knotenameisen, die richtige Bodenfeuchtigkeit und eine langfristig abgestimmte Pflege entsteht noch kein vollständiger Lebensraum für den Schmetterling. Seine Wahl zum Schmetterling des Jahres 2026 erinnert uns daran, dass Artenschutz mehr bedeutet, als eine einzelne schöne Blume stehen zu lassen oder einige Wochen auf das Mähen zu verzichten. Wir müssen auch die Beziehungen zwischen den Arten schützen. Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling braucht eine Pflanze, eine Ameise, eine passende Wiese und Menschen, die bereit sind, dieser Lebensgemeinschaft Zeit und Raum zu geben. Dazu braucht es auch einen anderen Blick auf unsere Umgebung. Ein naturnaher Garten ist nicht ungepflegt, nur weil dort nicht jede Ecke gemäht, jedes Blatt entfernt und jedes Stück Totholz weggeräumt wird. Was manche Menschen als Unordnung empfinden und lautstark zum Ausdruck bringen, bedeutet für viele Wildtiere Nahrung, Schutz und Leben. Wenn ich heute den kleinen Falter auf dem Großen Wiesenknopf in einer Wiese entdecke, sehe ich deshalb nicht nur einen Schmetterling. Ich sehe eine Verbindung zwischen einer Blüte, einer Raupe, einem Ameisenvolk und dem Boden unter meinen Füßen. Wo der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling fliegt, ist eine Wiese nicht einfach nur grün. Sie ist ein vielschichtiges Geflecht aus Pflanzen, Insekten, Bodenleben und unsichtbaren Beziehungen. Verschwindet der Schmetterling, verlieren wir weit mehr als eine einzelne Art. Wir verlieren einen Teil jener faszinierenden Gemeinschaft, die unsere Natur lebendig macht.

  • Abschuss von 40 Prozent der Jungwölfe in Hessen: Rechtswidrige Politik auf Kosten des Artenschutzes

    Hör mal rein |Die politische Jagd auf den Wolf erreicht einen neuen Tiefpunkt: Unter dem Deckmantel des „Bestandsmanagements“ fordert nach der Jagdlobby nun auch Hessens Landwirtschaftsminister Ingmar Jung im Management Plan Wolf eine Abschussquote von 40 Prozent des Wolfsnachwuchses in seinem Bundesland. Das ist einem Beitrag des Hessischen Rundfunks zu entnehmen. Dieses Vorhaben entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage und ist ein Frontalangriff auf den Artenschutz. Der Managementplan soll bereits am 1. Juli in Kraft treten. Hessens Landwirtschaftsminister Jung will vier von zehn Wolfswelpen zum Abschuss freigegen | Bild Detlev Hinrichs Rechtlich haltlos, trotz Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes Selbst nach der Herabstufung des Wolfes von Anhang IV in Anhang V der europäischen FFH-Richtlinie bleibt eine pauschale Abschussquote illegal. Artikel 14 verpflichtet die Staaten, den „günstigen Erhaltungszustand“ der Art zu sichern. Eine starre Quote ignoriert die regionale Realität: In Hessen stagniert der Bestand nach einem Rückgang von sieben Rudeln im Jahr 2023 bei aktuell nur drei Rudeln. Ein jagdlicher Eingriff dieser Tragweite gefährdet das Überleben der Population in Hessen und bricht geltendes EU-Recht. Biologischer Blindflug gegen die Wissenschaft Das Vorhaben ignoriert auch die natürliche Sterblichkeit. Eine Langzeitstudie des Leibniz-IZW zeigt, dass bereits rund 25 Prozent der Welpen im ersten Lebensjahr natürlich oder durch den Verkehr sterben. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) warnt: "Eine Gesamtmortalität ab 40 Prozent ist der kritische Kipppunkt, an dem Populationen kollabieren." Wer eine Abschussquote von bis zu 40 Prozent verlangt, nimmt die Ausrottung regionaler Bestände bewusst in Kauf. Ein ethisches und ökologisches Desaster Der Abschuss von Wolfswelpen ist auch ethisch unvertretbar, da er wehrlose Jungtiere tötet und hochsoziale Rudelfamilien traumatisiert, ohne einen messbaren Nutzen für den Herdenschutz zu bringen. Gerade Hessen riskiert dadurch den Verlust seiner schon jetzt labilen Wolfspopulation. Der Abschuss von Wolfswelpen bringt keinen Nutzen für den Herdenschutz und entbehrt somit des im Tierschutzgesetz geforderten „vernünftigen Grundes“. Ab Oktober eines Jahres ist zudem ein Jungtier kaum noch von einem adulten Wolf zu unterscheiden. +++ Protest gegen den Wolfsmanagementplan Hessen und den Abschuss von Welpen des Greifensteiner Rudels im Lahn-Dill-Kreis Erfahren Sie hier mehr über Wölfe in Deutschland

  • Hessens Wolfsmanagementplan könnte gegen EU-Naturschutzrecht verstoßen

    Wildtierschutz Deutschland: Landesregierung plant Wolfsjagd ohne wissenschaftliche Grundlage Wiesbaden, 2. Juli 2026. Mit scharfer Kritik reagiert Wildtierschutz Deutschland auf den von der Hessischen Landesregierung veröffentlichten Wolfsmanagementplan. Nach Auffassung der Naturschutzorganisation verstößt der Plan in wesentlichen Punkten gegen die Vorgaben der FFH-Richtlinie und gefährdet den ohnehin kleinen Wolfsbestand in Hessen. Zwar wurde der Wolf auf europäischer Ebene inzwischen in Anhang V der FFH-Richtlinie eingestuft. Damit sind unter bestimmten Voraussetzungen jagdliche Eingriffe grundsätzlich möglich. Der europäische Gesetzgeber hat jedoch ausdrücklich festgelegt, dass jede Entnahme nur zulässig ist, wenn der günstige Erhaltungszustand der Population dauerhaft gewährleistet bleibt. Genau diesen Nachweis bleibt die Landesregierung schuldig. Besonders problematisch ist die vorgesehene Möglichkeit, jährlich bis zu 40 Prozent der Jungwölfe eines Rudels zu töten. Weder liefert der Managementplan eine wissenschaftlich belastbare Herleitung dieser Quote, noch wird nachvollziehbar dargelegt, weshalb ausgerechnet eine derart hohe Entnahme mit der langfristigen Sicherung der hessischen Wolfspopulation vereinbar sein soll. In europäischen Wolfsbeständen sterben je nach Jahr und Lebensraum etwa 30 bis 60 % der Welpen bereits im ersten Lebensjahr auf natürliche Weise.. Bild: Detlev Hinrichs Gefahr für eine fragile, im Aufbau befindliche Wolfspopulation Dabei verschweigt der Managementplan einen entscheidenden Umstand: Hessen verfügt nach wie vor nur über eine kleine, im Aufbau befindliche Wolfspopulation. Jeder zusätzliche Abschuss wirkt sich dort erheblich stärker aus als in Bundesländern mit deutlich größeren Beständen. Gerade deshalb verlangt Artikel 14 der FFH-Richtlinie eine besonders sorgfältige populationsbiologische Prüfung. Eine solche sucht man im Managementplan jedoch vergeblich. Ebenso fehlt der wissenschaftliche Nachweis, dass die geplanten Abschüsse ihr erklärtes Ziel – die Verringerung von Nutztierrissen – überhaupt erreichen können. Zahlreiche internationale Studien zeigen vielmehr, dass Eingriffe in Wolfsrudel keineswegs automatisch zu weniger Übergriffen auf Weidetiere führen. Durch die Zerstörung stabiler Rudelstrukturen können Konflikte sogar zunehmen. Dennoch verzichtet die Landesregierung auf eine unabhängige Schaden-Nutzen-Analyse und belastbare Wirksamkeitsprüfung ihrer Maßnahmen. Der Managementplan legt darüber hinaus weder nachvollziehbare Schwellenwerte fest, bei deren Unterschreiten Abschüsse ausgesetzt werden müssten, noch beschreibt er ein adaptives Management, das auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder eine Verschlechterung des Erhaltungszustands reagieren würde. Stattdessen sollen weitreichende Eingriffe ermöglicht werden, ohne deren Auswirkungen auf die hessische Wolfspopulation wissenschaftlich abzusichern. Politisch, nicht wissensorientiert motivierte Wolfsbejagung in Hessen „Die Herabstufung des Wolfs bedeutet keinen Freibrief für eine politisch motivierte Bejagung“, erklärt Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. „Die FFH-Richtlinie verpflichtet Hessen weiterhin, jede Entnahme wissenschaftlich zu begründen und sicherzustellen, dass sich der Erhaltungszustand der Population nicht verschlechtert. Genau diesen Nachweis bleibt der Managementplan schuldig.“ Nach Auffassung von Wildtierschutz Deutschland besteht deshalb ein erhebliches Risiko, dass die vorgesehenen Maßnahmen den ohnehin fragilen Wolfsbestand in Hessen weiter schwächen. Eine Bejagung auf Grundlage unzureichender populationsbiologischer Daten widerspricht dem Vorsorgeprinzip des europäischen Naturschutzrechts und könnte sich als rechtswidrig erweisen. Wildtierschutz Deutschland fordert die Hessische Landesregierung auf, den Managementplan grundlegend zu überarbeiten. Vor jeder jagdlichen Nutzung des Wolfs müssen eine unabhängige populationsbiologische Bewertung, eine wissenschaftlich belastbare Risikoanalyse sowie eine objektive Prüfung der Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der vorgesehenen Maßnahmen erfolgen. „Wer den Wolf bejagen will, trägt die Beweislast“, so Kauertz abschließend. „Nicht Naturschutzverbände müssen nachweisen, dass Abschüsse schaden – die Landesregierung muss belegen, dass sie dem Erhalt der Art nicht schaden. Diesen Beleg bleibt sie bis heute schuldig.“ Protest gegen den Wolfsmanagementplan Hessen und den Abschuss von Welpen des Greifensteiner Rudels im Lahn-Dill-Kreis

  • Kiebitzschutz am Schmiechener See: Warum die Fuchsjagd das Problem nicht löst (Teil 2)

    Hör mal rein |Betonrohrfallen im Schutzgebiet: Jagd auf den Fuchs intensiviert Anfang des Jahres erreichte uns die Information, dass im Natura 2000-Schutzgebiet „Schmiechener See“ die Bejagung des Fuchses intensiviert und der örtlichen Jägerschaft zu diesem Zweck mehrere Betonrohrfallen zur Verfügung gestellt werden sollen. Als Grund für diese Maßnahme wurde der seit mehreren Jahren ausbleibende Bruterfolg bei den Kiebitzen angeführt. Wir wandten uns daraufhin sowohl an die zuständige Behörde auf Landkreisebene als auch an die übergeordnete Behörde und wollten unter anderem wissen, welche Maßnahmen zur Lebensraumgestaltung und zum passiven Prädationsmanagement bisher umgesetzt wurden, ob vor Ort ein entsprechendes Fuchsmanagement durchgeführt wird und wie die einzelnen vor Ort umgesetzten Maßnahmen ausgewertet werden. Seit 2020 kaum bis keine Kiebitzbruten am Schmiechener See: Den Behörden in Baden-Württemberg sind die empfohlenen Maßnahmen des Prädationsmanagements zu aufwendig. Sie setzen auf die Fuchsjagd. Auf Landkreisebene verwies man vornehmlich auf den öffentlich einsehbaren Managementplan Vogelschutzgebiet Schmiechener See. Zwar gibt man zu, dass dem ausbleibenden Bruterfolg auch andere Ursachen zugrunde liegen könnten, aber: „Die Wahrscheinlichkeit, dass durch das Prädatorenmanagement eine Trendumkehr erreicht werden kann, ist hoch und es handelt sich hierbei um einen beeinflussbaren Faktor.“ „Optionen eines passiven Prädatorenmanagements“ seien bereits ohne den gewünschten Erfolg erprobt. Belastbare Daten für diese Einschätzung stellte man uns jedoch nicht zur Verfügung. Behörde verweigert den empfohlenen passiven Vogelschutz wegen „zu hohem Aufwand“ Da wir an dieser Stelle nicht weiterkamen, wandten wir uns noch einmal an die übergeordnete Behörde. Die Kommunikation gestaltete sich auch hier mehr als schwierig und gipfelte schließlich in einem nur als völlig absurd zu bezeichnenden Skype-Meeting. Aber auch wenn der größte Teil des Gesprächs völlig surreal war und man sich einer fachlichen Diskussion zur Sinnhaftigkeit des gewählten Ansatzes konsequent entzog, gab es doch ein paar interessante Aussagen. So wurde während des Gesprächs mehrmals erwähnt, dass der hausinterne „Kollege vom Artenschutz“ ebenfalls ein passives Prädationsmanagement bevorzugen würde – so wie es auch im Managementplan vorgesehen ist. Denn dort steht: „Als Ergänzung zur Beweidung sind insbesondere zum Schutz von Gelegen und Jungvögeln vor Prädatoren wie dem Fuchs eine geeignete Einzäunung, Nestschutzkörbe oder eine Erhöhung der Anzahl der Litzen des Wasserbüffelzauns von 3 auf 5 bis 6 denkbar und wurde in vergleichbaren Projekten (STEINER 2018, LAMERS 2018) bereits erfolgreich eingesetzt. Eine Einzäunung ist jedoch aufwändig und müsste an die speziellen Bedingungen im Gebiet angepasst werden.“ Die Behörde bestätigte uns schriftlich, dass es bisher keine Versuche gegeben hat, die vulnerablen Gebiete durch Elektrozäune zu schützen und dass ein solches Vorgehen auch in Zukunft nicht angedacht sei. Begründet wird dies mit einem „zu hohen Betreuungsaufwand“. Ein Versuch, die Gelege mit Nestschutzkörben zu sichern, scheiterte laut Angabe der Behörde am hohen Wasserstand bei den Kiebitz-Brutplätzen – wobei jedoch letztlich nicht geklärt ist, ob der ausbleibende Bruterfolg tatsächlich auf den Einsatz der Nestschutzkörbe zurückzuführen ist oder ob nicht vielmehr der hohe Wasserstand selbst zur Aufgabe der Gelege geführt hat. Die Hilfestellung für den Kiebitz beschränkt sich zurzeit auf den Versuch, die Brutflächen offenzuhalten, unter anderem durch die Wasserbüffelbeweidung, das Anlegen einer Schwarzbrache und weiteren landschaftsgestalterischen Maßnahmen wie etwa dem Entfernen von Kulissenbäumen oder dem Mulchen von Flächen. Die zuständige Behörde räumte im Gespräch jedoch ein, dass selbst diese Maßnahmen nicht immer im gewünschten Umfang umgesetzt werden können. Pflegemaßnahmen seien aufgrund der schweren Zugänglichkeit des Gebietes mit hohem zeitlichem und personellem Aufwand verbunden und beides würde nicht immer in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Weder Monitoring noch fundierte Daten – Flugprädatoren bleiben unberücksichtigt Aus unserer Sicht ist das Vorhaben, die komplexen Probleme vor Ort mit der verstärkten Bejagung des Fuchses lösen zu wollen, aus zwei Gründen nicht nachvollziehbar: 1. Es gibt keinerlei Belege dafür, dass tatsächlich der Fuchs für den ausbleibenden Bruterfolg verantwortlich ist. Der Fuchs geriet vor allem deshalb in den Fokus der Behörden, weil es in den vergangenen Jahren vermehrt Fuchssichtungen im betreffenden Gebiet gegeben haben soll. Belastbare Zahlen oder Quellen für diese Beobachtungen legt man nicht vor, es findet kein wissenschaftlich fundiertes Fuchsmonitoring vor Ort statt und ein solches ist wohl auch in Zukunft nicht geplant, wie uns die zuständige Behörde bestätigt hat. Die Fokussierung auf den Fuchs wird der Problematik auch deshalb nicht gerecht, weil es im Schutzgebiet zahlreiche weitere potenzielle Prädatoren gibt, unter anderem die ebenfalls streng geschützte Rohrweihe, auf deren Speiseplan ebenfalls Kiebitze stehen. Die Prädation durch die Rohrweihe und andere Vögel wirkt sich tendenziell negativer auf den Bruterfolg aus, denn der Prädation aus der Luft fallen überwiegend bereits geschlüpfte Küken zum Opfer, deren Verlust in der Regel nicht mehr über ein Nachgelege ausgeglichen werden kann. 2. Wenn im Schutzgebiet in den letzten Jahren vermehrt Füchse beobachtet wurden, deutet das auf ein tieferliegendes Problem hin, etwa auf den Wegfall der zuvor noch in ausreichendem Ausmaß vorhandenen natürlichen Wasserbarriere. Auch hier werden im Managementplan geeignete Gegenmaßnahmen aufgeführt. Die Bejagung des Fuchses ist keine davon … Dass die Umsetzung notwendiger Maßnahmen unter den vorherrschenden Bedingungen mit den schwankenden Wasserständen zeitintensiv und aufwendig ist, soll gar nicht abgestritten werden. Doch es mit Verweis auf den hohen finanziellen und personellen Aufwand gar nicht erst zu versuchen und stattdessen in blindem Aktionismus die Bejagung des Fuchses zu forcieren, ist mehr als fragwürdig. +++ Literatur: Managementplan für das Vogelschutzgebiet 7624-402 »Schmiechener See« (Staatliche Naturschutzverwaltung Baden-Württemberg, 2020) --- Teil 1: Kiebitzschutz am Schmiechener See oder wie man ein komplexes Problem auf die Fuchsjagd reduziert

  • Kiebitzschutz am Schmiechener See oder wie man ein komplexes Problem auf die Fuchsjagd reduziert (Teil 1)

    Hör mal rein |Der Schmiechener See im Urdonautal auf der Schwäbischen Alb ist ein Flachwassersee ohne eigenen Abfluss, der einzige Zufluss ist der Siegenbach. Der See ist von jeher sehr witterungsabhängig, die Wasserstände schwanken stark: Durch den fehlenden Abfluss und die geringe Tiefe dehnt sich der See bei starken Regenfällen schnell aus und überflutet das Gebiet weiträumig, während längere Trockenheit regelmäßig dazu führt, dass der See fast austrocknet und nur noch vereinzelt kleine Wasserstellen zu finden sind. Zudem besteht das Problem der zunehmenden Verlandung, Weiden und Büsche breiten sich aus, Nährstoffeinträge aus der umliegenden Landwirtschaft befördern das in diesem Fall unerwünschte Pflanzenwachstum zusätzlich. Trotz der genannten Probleme ist das Gebiet für viele Arten überlebenswichtig. Von den schwankenden Wasserständen profitieren hochspezialisierte Amphibien ebenso wie Insekten oder Brutvögel, die an dynamische Feuchtgebiete angepasst sind. Zudem ist das Gebiet ein wichtiger Rückzugsort für viele Arten, die hier Lebensbedingungen vorfinden, die außerhalb des Schutzgebietes lange verlorengegangen sind. Auch Zugvögel nutzen das Gebiet gerne als Rastplatz. Im Naturschutzgebiet Schmiechener See wurde seit 2020 kein Bruterfolg bei den Kiebitzen mehr dokumentiert. Meilenstein im Kiebitzschutz: Die Rückkehr des Bodenbrüters Der Kiebitz ist um das Jahr 2006 nach etwa 15 Jahren Abwesenheit wieder als Brutvogel an den Schmiechener See zurückgekehrt. Anfangs war der Bestand mit 1-2 Brutpaaren sehr instabil, Bruterfolge blieben aus. Erst mit Beginn der Wasserbüffelbeweidung im Jahr 2011 schien sich das Blatt zu wenden: in den Folgejahren stieg die Zahl der Brutpaare an und es konnten auch regelmäßig flügge gewordene Jungvögel dokumentiert werden. Klimawandel und Wassermangel: Bedrohung für die Kiebitzbrut Dennoch gehen Kiebitze am Schmiechener See von jeher ein hohes Risiko ein: Sie setzen darauf, dass der Wasserstand während der Brutdauer stabil bleibt. Aufgrund des fehlenden Abflusses kann nach einem heftigen Regenfall das Gebiet weiträumig unter Wasser stehen, Nester werden überflutet. Ein einziges derartiges Wetterereignis kann die gesamte Jahresbrut vernichten. Aber auch extreme Trockenheit wirkt sich negativ auf den Bruterfolg aus: zieht sich das Wasser zu schnell zurück, trocknet der Schlamm aus, der Boden wird hart, die Vögel kommen mit ihren Schnäbeln nicht mehr an die Nahrung, bereits geschlüpfte Küken verhungern. Die Auswirkungen der beschriebenen Wetterphänomene auf den Bruterfolg der Kiebitze sind insgesamt gut belegt. Doch am Schmiechener See kommt ein weiterer Punkt hinzu, der die Problematik noch verschärft: Jahrzehntelang wurde das Abwasser aus der Kläranlage Altheim in den Siegenbach abgeleitet, seit dem Jahr 2021 wird das Abwasser nun nach Ehingen umgeleitet. Aus Naturschutzsicht ist dieser Schritt durchaus zu begrüßen, da damit auch der erhöhte Nährstoffeintrag in den Schmiechener See mit all seinen negativen Auswirkungen ein Ende hatte. Andererseits lieferte die Einleitung des Abwassers eine konstante Wassermenge zwischen 200 und 400 m³ pro Tag, wodurch die von Natur aus schwankenden Wasserpegel etwas stabilisiert werden konnten. Durch das fehlende Wasser verschärft sich die natürliche Dynamik, sowohl der Siegenbach als auch der Schmiechener See fallen früher und länger trocken – mit verheerenden Auswirkungen auf den potenziellen Bruterfolg der Kiebitze. Nicht zuletzt hat auch der Klimawandel erkennbare Auswirkungen auf den Bruterfolg der Kiebitze, und das nicht nur am Schmiechener See. Allerdings wirken sich Extremwetterlagen und die Häufung zu trockener Frühjahre aufgrund der beschriebenen Eigenheiten vor Ort dort noch stärker aus als anderswo. Warum Pflegemaßnahmen wie Schwarzbrache und Beweidung durch Wasserbüffel an ihre Grenzen stoßen Die Problematik ist also komplex. Letztlich steht und fällt der Bruterfolg mit stabilen Wetterverhältnissen während der Brutsaison und dem Vorhandensein von flachen Wasserstellen und feuchten Bodensenken, die gleichzeitig als natürlicher Schutz vor Prädation durch Landraubsäuger fungieren. Zusätzlich benötigen Kiebitze für eine erfolgreiche Brut vegetationslose bis schütter bewachsene Flächen – diese Flächen versucht man am Schmiechener See durch das Anlegen einer Schwarzbrache und der Wasserbüffelbeweidung zu erreichen. Doch bei fehlendem Niederschlag und zu früher Austrocknung des Gebietes erweisen sich diese Maßnahmen als nicht ausreichend. Seit dem Jahr 2020 konnte am Schmiechener See kein Bruterfolg beim Kiebitz mehr nachgewiesen werden. Ein Blick in den offiziellen Managementplan für das Gebiet zeigt, dass den Verantwortlichen die komplexe Problematik durchaus bewusst ist – und doch werden die im Managementplan aufgeführten Maßnahmen nur zum Teil umgesetzt. Stattdessen sollen sich die Maßnahmen vor Ort nun vermehrt auf die Bekämpfung des Fuchses konzentrieren, gegen den man künftig mit staatlich finanzierten Betonrohrfallen und Ansitzleitern vorgehen will. Mit der Prädatorenbejagung verfolgt hier einen Ansatz, dessen Sinnhaftigkeit wissenschaftlich hinreichend widerlegt ist. Und man spricht nicht gerne darüber. Ausblick: Defizite im Managementplan und mangelnde Behördenkommunikation Im nächsten Beitrag werden wir zeigen, wie schwierig sich die Kommunikation mit den zuständigen Behörden gestaltete, wo die vor Ort umgesetzten Maßnahmen vom Managementplan abweichen und wie die Verantwortlichen dieses abweichende Vorgehen begründen. +++ Teil 2 lesen Sie hier: Kiebitzschutz am Schmiechener See: Warum die Fuchsjagd das Problem nicht löst Weitere Beiträge zum Wiesenvogelschutz Auch lesenswert: Wiesenbrüterschutz mit Schrot und Kugel? Ministerien antworten unwissend bis ablehnend. Kiebitze - gefiederte Luftverteidigung

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