Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen
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- Freiheit für die Schliefenfüchse in Lemgo-Voßheide?
Schon vor vielen Jahren wurden die Missstände in der vom Deutschen Teckelklub, Gruppe Lippe, betriebenen Schliefanlage Lemgo-Voßheide aufgedeckt. Am 20. Januar war es nun so weit: Zwei nach Angaben der Betreiber neun Jahre alte Füchsinnen wurden aus Gründen des Tierschutzes vom Kreis Lippe in der Schliefanlage Lemgo-Voßheide beschlagnahmt. Marianne Rautenberg mit „Unsere Hände für viele Pfoten e.V.“, Wildtierschutz Deutschland und weitere Organisationen setzten sich seit der Aufdeckung der Missstände vor zehn Jahren für die Schließung der Schliefanlage ein. Inwieweit die Beschlagnahmung der Füchse in Lemgo Bestand hat, werden Gerichte entscheiden, wenn – wie der Presse zu entnehmen ist – tatsächlich ein Eilverfahren seitens des Teckelklubs Lemgo, dem Betreiber der Schliefanlage Lemgo-Voßheide, angestrengt wird [Anm. 24.01.: Die Klage vor dem Verwaltungsgericht wurde Presseinformationen zufolge eingereicht]. In vielen Schliefanlagen in Deutschland werden Füchse unter tierschutzwidrigen Bedingungen in viel zu kleinen Gehegen und ohne Abwechslung gehalten und beim Training mit Jagdhunden immer wieder in Todesangst versetzt. Wildtierschutz Deutschland hat für die Füchse gekämpft, Demos und Mahnwachen organisiert, Briefe geschrieben und Forderungen gestellt, um Öffentlichkeit zu schaffen und der Tierquälerei endlich ein Ende zu bereiten. So oder ähnlich werden Füchse in Schliefanlagen ein Leben lang eingesperrt. Bild: Carmen Stürmer Generationen von Füchsen wurden lebenslang eingesperrt, unter widrigsten Bedingungen Geduldete systematische Tierquälerei durch bewusste Täuschungen und Lügen, Verschleierungen und illegale Machenschaften sind kein Einzelfall, denn in Deutschland gibt es über 100 Schliefanlagen. Eine weitere Schliefanlage des Deutschen Teckelklubs in Nordrhein-Westfalen bei Rhede wurde nach einer Anzeige durch Wildtierschutz Deutschland geschlossen. Die wenigsten Menschen wissen, dass es Schliefanlagen gibt. Fast niemandem ist bekannt, was hinter dichtem Brombeergestrüpp vor sich geht. Überwachungen und stichprobenartige Besuche der Schliefanlagen durch die Veterinärbehörden sind eine Seltenheit. Die Schliefenfüchse sind Trainingsobjekte, ihr Daseinszweck ist das Training für die Tötung ihrer Artgenossen bei der Baujagd. Schliefenfüchse werden einzeln oder zu zweit in viel zu kleinen Gehegen gehalten. Bei Bedarf werden sie vom Schliefenwart in das Tunnelsystem der Schliefanlage gesetzt, um mit ihnen Jagdhunde für die Baujagd zu trainieren. Das Training am lebenden Tier bedeutet für den Fuchs chronischen Stress und dauerhafte Todesangst, auch wenn der Hunde keinen direkten Kontakt zum Fuchs hat. +++ Der Kampf gegen die Missstände in Lemgo-Voßheide – eine aktualisierte Chronologie zur angeblich ältesten Schliefanlage Deutschlands: Oktober 2016 - Aufdeckung der Missstände Der Tierschutzverein Lage wird auf die Schliefanlage aufmerksam und veranlasst eine Kontrolle durch das Veterinäramt. Neue Auflagen für die Anlagenbetreiber werden durchgesetzt, aber noch keine Schließung. April 2017 – Füchsin entkommt Erneute Kontrolle durch das Veterinäramt: die neunjährige Füchsin ist nicht mehr in der Anlage. Nach Angaben des Schliefenwarts: Bei Reinigungsarbeiten entwischt. Neue Fuchswelpen – Herkunft nie geklärt Bereits am folgenden Tag sind zwei Fuchswelpen in der Anlage. Ihre Herkunft wurde nie geklärt. Der Schliefenwart gibt an, eine Fähe (Füchsin) „geliehen“ zu haben, die unerwartet Welpen geboren habe. Der „Verleiher“ des Fuchses gibt an, es sei ein Rüde, die Geburt der Welpen damit nicht möglich. Der Sachverhalt wird nie geklärt, der Leihfuchs stirbt vorzeitig und es kommt zu keiner Untersuchung. Vom Schliefenwart zum Vorsitzenden des Teckel-Clubs Der Kreis Lippe untersagt dem Schliefenwart per Ordnungsverfügung die weitere Ausübung und ordnet ein Bußgeld an, da er eine hochträchtige Fähe in der Schliefenanlage eingesetzt und sie damit großem Stress ausgesetzt hat. Der Schliefenwart wird seines Amtes enthoben, anschließend wird er erster Vorsitzender des Teckel-Clubs. Juni 2017 – Tierschutzwidrige Haltung Durch Markierung des Eingangs wird festgestellt, dass die Füchse bei Hochsommertemperaturen drei Tage lang nicht versorgt wurden. Es werden Anzeigen gegen den Betreiber der Anlage erstattet und eine Unterschriftenaktion gestartet. September 2018 – Freispruch Der Schliefenwart wird aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der unzureichenden Versorgung der Füchse freigesprochen. Im letzten Moment war ein offensichtlich bis dahin komplett zugewachsenes und somit unzugängliches Eingangstor freigelegt worden, durch das die Füchse angeblich versorgt worden seien. November 2018 - 18.000 Unterschriften für eine sofortige Schließung Die Bürgerinitiative „Schliefanlagen schließen!“ wird gegründet und übergibt dem Landrat 18.000 Unterschriften für eine sofortige Schließung. Der Landrat beauftragt einen Naturfilmer, die Amtsveterinärin in der Anlage zu begleiten und die Schliefenarbeit zu filmen. Daraus entstanden ist u.a. eine juristische Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT). Januar 2020 - Strafanzeige Die Tierschutzorganisation PETA erstattet Strafanzeige wegen Tierquälerei. Ein wichtiges Beweisstück dabei ist der im Jahr 2018 erstellte Film. 22. Dezember 2022 Gerichtsverhandlung: Der angeklagte Anlagenbetreiber hat sechs Monate Zeit, Alternativen zum lebenden Fuchs für die Hundeausbildung zu finden. 22. Juni 2023 Die sechsmonatige Frist zum Finden von Alternativen zur Hundeausbildung am lebenden Fuchs endet. Die beiden Füchse in der Anlage sind längst erwachsen. Sie haben noch nie Freiheit erlebt und fristen ihr Dasein als Objekte zum Training für die Tötung ihrer Artgenossen. 17. Dezember 2023 - Verfahren eingestellt – die Fuchsqual geht weiter Der Richter stellt das langjährige Verfahren zugunsten des Angeklagten am 22. November 2023 ein, obwohl die tierschutzrechtlichen Verstöße anhand von Filmmaterial und eines Gutachtens belegt worden sind. Nicht einmal mehr die von der Anklage am 22.12.2022 geforderten Alternativen zum Einsatz lebender Füchse wie Duftspuren oder Attrappen müssen umgesetzt werden. Der Fuchs darf nun offiziell weiter gequält werden: chronischer Stress und sich wiederholende Todesangst gehören zu seinem Alltag. 31. Oktober 2024 - Sichtbare Schritte für Füchse Wildtierschutz Deutschland setzt sich bei der Volksabstimmung (Abstimmung 21) für die Füchse ein: 72 Prozent der Abstimmenden sprechen sich gegen Fuchsjagd aus. Januar 2026 – Ein offener Brief Mehrere Tierschutzorganisationen sorgen mit ihrem offenen Brief nochmals für Aufmerksamkeit. 20. Januar 2026 Zwei nach Aussagen des Betreibers neun Jahre alte Fähen, werden vom Landkreis Lippe in der Schliefanlage Lemgo-Voßheide aus Tierschutzgründen beschlagnahmt. Der Schliefanlagenbetreiber ist der Teckel Club Lemgo. Er kündigt ein Eilverfahren an, um die Füchse zurückzuholen. 23. Januar 2026 Der Deutsche Teckelklub strengt ein Eilverfahren zur Herausgabe der Füchse an. +++ Dänemark hat bereits 2016 die Jagdhundeausbildung am lebenden Fuchs aus Tierschutzgründen verboten, vier Jahre später folgte Norwegen. In diesen Ländern arbeitet man seitdem erfolgreich mit mechanischen Füchsen. Es ist nun höchste Zeit, dass auch Deutschland den Schlussstrich zieht. Auch Sie können uns und die Füchse unterstützen. Unterzeichnen Sie bitte die nachfolgende Petition zur Abschaffung von Schliefanlagen und Baujagd . Dort gibt es weiterführende Links zu Schliefanlagen und zur Fuchsjagd am Fuchsbau: https://wildtierschutz-deutschland.de/petition-fuchs +++ Weitere Beiträge zum Thema Baujagd und Schliefanlagen
- Mehlschwalben – wie geht es den Sommerboten?
Symbol des Sommers und der alten, abwechslungsreichen Kulturlandschaft: Mehlschwalben. Das herbe Gezwitscher und rasante An- und Abfliegen kann man heute noch verstärkt in Städten und Dörfern südlicher Länder beobachten, in denen historische Stadtbilder vorherrschen und Gebäude mit überstehenden Dächern und strukturierten Fassaden die Zeiten überdauert haben. Bei uns sind immer weniger der Flugkünstler zu beobachten. Die Mehlschwalbe ist eine besonders geschützte Art , die als gefährdet auf der Roten Liste der Brutvögel geführt wird. Junge Mehlschwalben wird es am ehemaligen AKW Biblis bald nicht mehr geben. Ihre Nester sollen mit dem Kühlturm weggesprengt werden. Bild: David O'Brien Mehlschwalben leben am liebsten in Kolonien und bewegen sich gerne in Schwärmen, auch wenn die Brutzeit vorbei ist. Sie sind Zugvögel, die zum Überwintern den langen, strapaziösen Flug nach Afrika antreten . In dieser Zeit sind ihre Nester leer und warten auf die Rückkehr ihrer Teilzeit-Bewohner, die extrem standorttreu sind. Das Entfernen von Schwalbennestern ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Die Nester von Mehlschwalben sind kleine Kunstwerke aus über tausend Lehmkügelchen, die von den Vögeln mit dem Schnabel aneinander geklebt werden in Form einer Halbkugel mit Einflugloch. Anschließend werden sie mit Moos und Haaren oder Gräsern ausgepolstert. Dabei sind Mehlschwalbenpärchen ziemlich modern und nach dem Prinzip der Gleichberechtigung beschäftigt: Brutplatzauswahl, Nestbau, Brüten und Fütterung der Jungtiere übernehmen männliche und weibliche Tiere gemeinsam. Ihre Nahrung sind Insekten. Die fangen Mehlschwalben im Flug in meist großer Höhe. Auch suchen sie die Nähe zu insektenreichen Gewässern. Heute sind Bestände der charismatischen Vögel sinkend. Mehlschwalben sind als Kulturfolger von Menschen abhängig und finden häufig nicht mehr die Strukturen vor, die sie zum Überleben brauchen . Lehm in Pfützen zum Nestbau ist seltener geworden, seitdem viele Feldwege asphaltiert wurden und Flächen im städtischen Raum versiegelt sind. Auch höhere Temperaturen lassen Lehmpfützen austrocknen. Alte, hohe Gebäude, auch Bauernhöfe, die nicht der energetischen Sanierung und Fassadenglättung zum Opfer gefallen sind, fehlen vielerorts. Insekten, die Nahrung und Existenzgrundlage der Mehlschwalben, sind rar geworden durch Insektizide und Herbizide, durch intensivierte Landwirtschaft und durch Extremwetter mit teils nassen und kalten Frühlingsmonaten, welche die Insektenbestände zusätzlich stark verringern. Im Herbst 2024 starben tausende Mehlschwalben in Süddeutschland und Österreich vor ihrem Abflug in die Winterquartiere durch Starkregenereignisse. Eine Besonderheit einer Mehlschwalben-Teilpopulation hat Südhessen vorzuweisen: Hier ist eine sehr große Kolonie in Nähe des Rheins heimisch geworden und nistet zu Hunderten am letzten Kühlturm des ehemaligen Atomkraftwerks Biblis in 80 m Höhe. Unter dem Rand des Turms kleben geschützt vor Wind und Wetter die kleinen Tonnester der geselligen Sommervögel. Allerdings muss hier leider davon ausgegangen werden, dass auch dieser Population bereits Schaden zugefügt wurde, denn drei der vier Kühltürme wurden seit 2023 gesprengt, und bis heute blieben die errichteten Ersatz-Nistplätze ungenutzt . Über die Beschaffenheit dieser Nistplätze und warum solche Maßnahmen bei einer geschützten Art von Monitoring begleitet werden müssen, werden wir in der nächsten Zeit berichten. +++ Gemeinsam für den Erhalt der Mehlschwalben-Brutkolonie in Biblis Auch interessant: Mauersegler – Artenschutz am Gebäude | Vorzeigeprojekt im Westmünsterland
- Tierquälerische Haltung eines Fuchses in der Schliefanlage des Foxterrier-Clubs Hanau-Klein-Auheim
Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen Hören - (geändert am 30.03.2023) Gestank kommt dem Besucher entgegen, der sich dem viel zu kleinen Fuchszwinger auf der Hundeanlage des Foxterrier Clubs Klein-Auheim e.V. bei Hanau nähert. Seit Tagen scheint der Kot der auf nacktem Betonboden verharrenden Füchse nicht beseitigt worden zu sein. Außerhalb der Umzäunung des Geländes verwest ein von Maden übersäter Fuchskadaver, Tierknochen liegen herum. Der Fuchs wird hier gehalten, um im vorhandenen Tunnelsystem (Schliefanlage) kurzbeinige Terrier auf die Baujagd vorzubereiten. Bei der Baujagd treibt der Hund die im Bau verweilende Fuchsfamilie vor die Flinten der davor wartenden Jäger. Zu klein, Betonboden, keine Lebensraumbereicherung, tierquälerisch: Die Unterbringung von zwei Füchsen im Foxterrier-Club Klein-Auheim „Diese Haltung ist nicht artgerecht, die Füchse sind in keiner Weise ihren Bedürfnissen entsprechend untergebracht. Deshalb haben wir den Betreiber der Anlage zunächst beim zuständigen Veterinäramt angezeigt ,“ sagt Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. „Sollten die Mängel nicht unverzüglich abgestellt werden, so behalten wir uns eine Strafanzeige vor.“ Mindestanforderungen für die Haltung von Füchsen gehen – ergänzend zum Tierschutzgesetz – aus dem sogenannten Säugetiergutachten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hervor. Die laut Säugetiergutachten geforderten Gehegemaße von 80 qm für zwei Tiere in der „extensiven“ Haltung sind als Mindestflächenbedarf für Füchse zu sehen. In Klein-Auheim wird diese Größe bei weitem nicht vorgehalten. Die Fläche soll dem enormen Bewegungs- und Beschäftigungsdrang von Rotfüchsen Rechnung tragen. Nach Auskunft des Deutschen Wildgehegeverbandes e.V. werden Außenbereiche von Fuchsgehegen in Zoo- und Wildparks heute üblicherweise ab einer Mindestgröße von 300 qm geplant, orientierend an den Vorgaben der aktuellen österreichischen Tierhaltungsverordnung. Weiterhin gefordert sind im Gehege Sichtblenden (z.B. Felsen, Baumstämme, Gebüsch) und Rückzugsmöglichkeiten. An Lebensraumbereicherung fehlt es in der Fuchsanlage ebenfalls. Zur ausreichenden Befriedigung ihrer Verhaltensweisen benötigen Füchse zusätzlich zu zahlreichen Umweltreizen stetig wechselnde Spiel- oder Beschäftigungsmaterialien. Der in Klein-Auheim vorgefundene Betonboden unterbindet den Grabe- und Erkundungsdrang des untergebrachten Tieres. Erforderlich ist vielmehr ein Naturboden. +++ Hintergrundinformation Schliefanlagen Hintergrundinformation Baujagd Tierschutzmindestanforderungen für das Betreiben von Schliefanlagen Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren (Säugetiergutachten) Kommentare via Facebook
- Baujagd und Schliefanlagen: Erlaubt aber rechtswidrig
Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen Hören - Ausgerüstet sind sie mit Spaten, Fuchszange, Notfallapotheke, dem kurzbeinigen, raubwildscharfen Bauhund und ihren Flinten. Meist macht diese Art von Jägern sich in den Wintermonaten bis Ende Februar auf den Weg, um Füchse zu töten, die zu dieser Jahreszeit häufig in ihrem Bau Schutz vor der Witterung oder Feinden suchen. Immer wieder kommt es vor, dass dann auch schon Welpen geboren sind. Füchse in Schliefanlagen, deren Herkunft in den meisten Fällen nicht nachgewiesen ist, werden in Deutschland in der Regel nicht tierschutzkonform gehalten. | Bild: Aleksandra Iarosh Die Baujagd funktioniert so: Die Jagdausübungsberechtigten positionieren sich mit ihren Flinten in der Nähe der Ausgänge des Fuchsbaus. Der Erd- oder Bauhund (ein Teckel oder kurzbeiniger Terrier) hat die Aufgabe in den Bau vorzudringen, um die dort verweilenden Tiere zur Flucht aus der manchmal weit verzweigten Höhle zu zwingen. Sind Welpen im Bau, versucht die Füchsin jedoch verzweifelt, ihren Nachwuchs zu verteidigen. Häufig kommt es dann zu Beißereien, bei denen auch der Hund schwer verletzt werden kann – deshalb die Notfallapotheke. Kommt ein Fuchs aus dem Bau, feuern die draußen wartenden Jäger Schrotsalven auf ihn ab. Gibt der Fuchs im Bau nicht nach, wird er entweder vom Jagdhund totgebissen oder der Bau wird – nach quälend langer Wartezeit – von den Jägern aufgegraben und der Fuchs mit einer stählernen Fuchszange gepackt und aus dem Bau gezerrt. [1] Auch wenn der Hund selbständig nicht mehr aus dem Bau findet oder steckengeblieben ist, wird kurzerhand zum Spaten gegriffen. Dabei werden die häufig Jahrzehnte alten Zufluchts- und Lebensstätten der Wildtiere einfach zerstört. Ist man mit dem Spaten nicht erfolgreich, kommt auch schon mal ein Kleinbagger zum Einsatz. Besonders für eine Füchsin und ihre Welpen ist der Bau ihr letzter, vermeintlich sicherer Rückzugsort. Ausgerechnet dort, wo die Tiere am verletzlichsten sind, und zu einer Zeit, wo Welpen kurz vor der Geburt stehen oder bereits da sind, werden sie durch die Baujagd brutal verfolgt. Die Füchse sind dabei Angst und Qualen ausgesetzt. Dieses Tun ist auch nicht mit dem Minimum einer vom Jäger geforderten ethischen Grundeinstellung vereinbar. Schon deshalb ist die Baujagd – selbst nach den anerkannten Regeln der Jagd – nicht weidgerecht und damit rechtswidrig. Sind die Fuchswelpen bereits geboren, wird aus der Baujagd ein Straftatbestand, sobald dabei eines der beiden Elterntiere getötet wird. Selbst wenn die Welpen noch vor der Füchsin totgebissen, erschlagen oder erschossen werden – das wäre ein Umgehungstatbestand – liegt ein Verstoß gegen die sogenannte Elternschonzeit (§22 Abs. 4 BJagdG) vor. [2] Vor der Baujagd: Die Schliefanlage In Deutschland gibt es etwa 100 Teckel- oder Terrier-Clubs, die Jägern sogenannte Schliefanlagen zur Verfügung stellen. Das sind enge, manchmal verzweigte künstliche Tunnelsysteme, die für Übungszwecke einen Fuchsbau simulieren sollen. Sie dienen der Prüfung entsprechend geeigneter Hunde zu Bauhunden. Den Ablauf einer „Übung“ in der Schliefanlage kann man sich so vorstellen: Der Fuchs wird in den Eingang des Tunnelsystems gesetzt und von Helfern durch einzeln zu öffnende Luken mit Stöcken durch das System bis zu einem Kessel getrieben. Ist er im Kessel angekommen, wird er dort durch einen Schieber vom restlichen Tunnel abgetrennt. Das soll den Fuchs vor körperlichen Übergriffen durch den Übungshund sichern. Danach geht der Übungshund in den Tunnel, nimmt die Fährte des Fuchses auf, folgt ihr bis zum Kessel und verweilt dann eine gewisse Zeit aggressiv bellend vor dem Kessel, wo der Fuchs ohne Fluchtmöglichkeit eingesperrt ist. Filmaufnahmen aus Schliefanlagen zeigen eindeutig, dass Füchse während der gesamten Zeit der „Arbeit“ im Tunnelsystem großen Stress und Angst verspüren. Das wiederholte Aussetzen in der Schliefanlage, um von Hunden gejagt zu werden, ist eine enorme Belastung, an die ein Fuchs sich auch nicht gewöhnt: Er ist in dieser Zeit ohne Fluchtmöglichkeit seinen Todfeinden ausgesetzt. [3/4] Die Haltung von Füchsen in Schliefanlagen Füchse in Schliefanlagen, deren Herkunft in den meisten Fällen nicht nachgewiesen ist, werden in Deutschland in der Regel nicht tierschutzkonform gehalten. Viele Veterinärämter legen das maßgebende Säugetiergutachten [5] so aus, dass sie bei der Haltung von Füchsen in den Hunde-Clubs von einer sog. „intensiv betreuten Haltung“ ausgehen, obwohl die Anforderungen dafür meist nicht gegeben sind. Bei Annahme einer „intensiv betreuten Haltung“ müssen Jäger lediglich eine Gehegegröße von 40 qm für zwei Füchse nachweisen. Das ist halb so viel wie für die „extensive Haltung“ und nur ein Bruchteil der im Gutachten empfohlenen 300 qm. So müssen die Füchse dann ihr Leben in viel zu kleinen Gehegen verbringen, die ihrem enormen Bewegungsdrang unmöglich gerecht werden. Füchse werden in Schliefanlagen kaum von sachkundigen Personen intensiv betreut, wie das i.d.R. in Wildparks oder in Zoos der Fall ist. Oft werden die überaus sozialen Tiere verbotswidrig einzeln gehalten oder in kleinen Zwingern mit Betonboden eingepfercht. Futterversorgung und Pflege sind häufig mangelhaft, die Gehege verdreckt und sie weisen kaum Beschäftigungs- und Versteckmöglichkeiten auf. Nicht selten zeigen die dort gehaltenen Füchse Bewegungsstereotypien. Derartige Verhaltensstörungen werden grundsätzlich als Anzeichen für erhebliche Leiden gewertet. Literatur- / Videonachweise / weitere Informationen [1] Baujagdvideo der Tierschutzorganisation ASPAS/Frankreich (FSK 18) [2] Fuchsjagdurteil Saarland , RN 33 ff. [3] Video und Kommentierung zu einem Fuchs während der Schliefenarbeit dazu ein Bericht darüber, wie man Stress und Angst beim Fuchs erkennt . [4] Patt , DJGT (2019) Tierschutzrechtliche Unzulässigkeit von Schliefanlagen [5] Säugetiergutachten Verdeckte Videoaufnahmen aus der Schliefanlage Tierquälerische Haltung in der Schliefanlage Klein-Auheim/Hessen Interview zur tierquälerischen Haltung in der Schliefanlage Kasendorf/Bayern Offener Brief Juli 2023 an die Landesregierung NRW
- Aussichtslos: Die Angst des Fuchses in der Schliefanlage
Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen Hören - Ja, dieser Fuchs hat Todesangst (siehe Video ganz unten). Vielleicht hast Du schon mal etwas vom Sympathikus gehört? Dieser Teil des vegetativen Nervensystems wird bei bedrohlichen Situationen aktiviert und soll den Körper auf eine Flucht- oder Verteidigungssituation („fight or flight“) vorbereiten. Wir kennen es von besonders stressigen Situationen: weiche Knie, schwitzen, weit geöffnete Augen, schnelles Atmen, hoher Puls, hoher Blutdruck. Der Fuchs hat ganz klar eine übersteigerte Sympathikus-Aktivität bei der Schliefenübung. Woran kann man das erkennen? schweres und schnelles Atmen hoher Blutdruck: der Puls des Fuchses ist an der Halsschlagader trotz des dichten Fells sichtbar, zudem „nickt“ der Kopf pulssynchron mit schnellem Puls weit aufgerissene Augen mit dilatierten Pupillen (insbesondere in Schrecksituationen) angespannte Muskulatur Hyperreagibilität auf akustische Reize: beim Bellen des Hundes zuckt der Fuchs wiederholt zusammen und scheint fliehen zu wollen, ist jedoch in dem Kessel eingefangen und kann nicht flüchten – eine aussichtslose Situation. Diese Einschätzung deckt sich mit dem Gutachten von Frau Dr. Stommel zu dem Prozess rund um die Schließung der Schliefenanlage Lemgo-Voßheide: „Der Fuchs zeigt über einen Zeitraum von mindestens 23 Minuten immer wieder durch heftige, ruckartige Bewegungen, Ohren anlegen, Schwanz einziehen, Hinterbeine anziehen und Maul öffnen, dass er sich einer akuten Bedrohungssituation ausgesetzt sieht. Er zeigt einen Wechsel zwischen defensivem Vermeidungsverhalten (z. B. in die Ecke kauern, Hinterläufe anziehen) und aktivem Verteidigungsverhalten (z. B. sich dem Angreifer entgegendrehen, Ohren anlegen und Maul öffnen).“ Paradoxerweise scheint der Fuchs in manchen Phasen ruhig zu erscheinen und scheinbar einzuschlafen. Dieser Schein trügt. Der Puls ist weiterhin hoch und aufgrund der dysregulierten Sympathikus-Reaktion wird sogenanntes apathisches Verhalten, also Teilnahmslosigkeit und Emotionstaubheit, häufig beschrieben. Die Gutachterin schreibt dazu: „Wenige „ruhige Phasen“ sind ebenfalls zu beobachten, diese dauern jedoch meist nur wenige Sekunden an und werden durch heftiges Zucken und Aufschrecken beendet. Hier handelt es sich aus hiesiger Sicht nicht um eine tatsächliche Beruhigung oder Schläfrigkeit des Fuchses, sondern um ein eher apathisches Verhalten gegenüber der Stresssituation.“ Also: Keine Ruhe, sondern Dysregulation eines extrem überaktiven Sympathikus. Ohne Fluchtmöglichkeit und mit einem lauten Hund in unmittelbarer Nähe, sieht sich der Fuchs in einer aussichtslosen Leben-und-Tod-Situation. Dieser Situation sieht sich der Fuchs (häufig handelt es sich um gefangene, unerfahrene Jungfüchse) wiederholt ausgesetzt. Die psychischen Folgen zeigen sich auch im Verhalten der Füchse außerhalb des Kessels. Viele Füchse zeigen sogenanntes stereotypes Verhalten (wie dies häufig auch in Zoos sichtbar ist): sie wiederholen atypisches Verhalten wie z.B. im Kreis rennen oder das Hochspringen an den Käfig und das Überstrecken des Kopfes nach links und rechts (beides im Video sichtbar) immer und immer wieder. Dies sind Zeichen einer besonders schlechten psychischen Verfassung und einer nicht artgerechten Haltung der Tiere. Das Tierschutzgesetz verbietet es, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Das wiederholte Ausgesetztsein an diese Stresssituationen zeigt ganz klar psychisches Leiden und langfristig ist auch von physischen Schäden auszugehen. Da die Baujagd nicht notwendig ist, hat dieses Leiden auch keinen „vernünftigen Grund“. Schliefanlagen sind damit ganz klar tierschutzwidrig. In Anbetracht all dessen wird klar: Die Tiere zeigen extremes psychisches Leid, das ohne Begründung durch die Jägerschaft billigend (und oft zynisch) in Kauf genommen wird. Schliefanlagen sind psychische Folterkammern! Sie sind ethisch absolut verwerflich und eindeutig tierschutzwidrig. Deshalb fordern wir die Schließung aller Schliefanlagen und das Verbot der Baujagd. +++ Weitere Infos zur rechtlichen Einordnung von Schliefanlagen Was ist eigentlich eine Schliefanlage und was hat es mit der Baujagd auf sich?
- Lemgo-Voßheide: Einstellung des Verfahrens gegen den Betreiber der Schliefenanlage
Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen Hören Die Einstellung des Verfahrens gegen den Betreiber der ältesten Schliefenanlage Deutschlands in Lemgo-Voßheide, Ralf H., am 22.11.2023 ist eine Niederlage. Wir mussten diese schwere Enttäuschung als Tierfreunde und Fuchsfreunde erst einmal verdauen. Wir alle hatten uns ein Urteil mit Signalwirkung erhofft, auch wenn wohl kaum jemand daran glaubte, dass dieses Verfahren die Tierquälerei in den Schliefenanlagen beenden würde. Bei dem vorhergehenden Gerichtstermin am 22.12.2022 war dem Betreiber aufgetragen worden, innerhalb eines halben Jahres Alternativen zur Verwendung von lebenden Füchsen zu finden. Er hat sich aber offensichtlich nicht im Geringsten darum bemüht und wurde ebenso offensichtlich von der Pflicht entbunden, dies zu tun – es spielte in der Verhandlung im November keine Rolle mehr. Überhaupt war nur ein einziger Tag, der 23.11.2018, Gegenstand des Verfahrens. Es war der Tag, an dem Robin Jähne die inzwischen zu einiger Bekanntheit gekommenen Aufnahmen des Fuchses im Kessel der Schliefenanlage gemacht hat. Das Video geht jedem Fuchsfreund und jedem Tierfreund ans Herz, die extreme Angst des Fuchses ist in jeder Sekunde zu sehen. Es lässt keinen Platz für Zweifel: Schliefenanlagen sind Tierquälerei. Offensichtlich gibt es aber Erinnerungslücken bezüglich dieses einen Tages. Niemand scheint mehr zu wissen, ob der Angeklagte vor Ort gewesen ist. Man fragt sich nun aber, warum es überhaupt relevant ist, ob Ralf H. am 23.11.2018 zugegen war. Das eindrucksvolle Video zeigt doch, welch eine Qual der Fuchs bei der Schliefenübung erleidet und es ist bekannt, dass der Fuchs dies sehr oft durchmachen muss. Aber offensichtlich ist der Richter Dr. Florian Hobbeling der Meinung, dass aus diesem Video nicht geschlossen werden kann, dass der Fuchs bei jedem Einsatz leidet. Er sieht es lediglich als erwiesen an, dass er an diesem einen Tag gelitten hat, und da war der Angeklagte ja vielleicht nicht am Ort und kann daher nicht für das Leid des Tieres verantwortlich gemacht werden. Als Person mit Empathie für den geschundenen Fuchs kann man nur mit blanker Verständnislosigkeit reagieren. Im Zweifel für den Angeklagten – dieser edle Grundsatz wird hier bis ins Groteske auf die Spitze getrieben. Beim Blick in die Skandalchronik dieser Schliefenanlage wird der Ausgang des Gerichtsverfahrens immer absurder. All der Lug und Trug spielten überhaupt keine Rolle. Ein Beispiel: Ein Fuchsrüde bekam plötzlich vier Welpen und verschwand nach der wundersamen Geschlechtsumwandlung, Befruchtung und Geburt auf rätselhafte Weise. Ein zweites Beispiel: Die Zwingertür war bei Sommerwetter drei Tage lang nicht betätigt worden – aber irgendwie sind die Füchse durch die zugewachsene zweite Tür versorgt worden, die gar nicht geöffnet werden konnte. Anstatt dass die Zeugenaussagen zum damaligen Zeitpunkt geprüft worden wären, wird der Zeuge aktuell durch den Richter der Lüge bezichtigt. Weiterhin ist es kaum zu ertragen, dass der Richter die Taten als geringfügig einstuft und dem Angeklagten die Belastung durch das fünf Jahre lange Verfahren ersparen möchte. Es muss hinterfragt werden, wer für die jahrelange Verschleppungstaktik verantwortlich war. Klar ist aber auch, dass dieses Verfahren keine Legitimation für den Betrieb von Schliefenanlagen geliefert hat. Die tierschutzrechtliche Beurteilung der Schliefenanlagen bzw. der Hundeausbildung am lebenden Fuchs war nicht Gegenstand. Juristisch ist dieses Verfahren bedeutungs- und inhaltslos, da nur ein einziger Tag relevant war bzw. als allein relevant erklärt wurde. Schliefenanlagen sind tierschutzwidrig und mit massiver Tierquälerei verbunden, wie es die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht in ihrer Stellungnahme eindeutig dargelegt hat. Auch der Zweck dieser Anlagen, die Baujagd, ist tierschutzwidrig. Es wird höchste Zeit, dass eine eindeutige Rechtsprechung die Schliefenanlagen und die Baujagd auch vor dem Hintergrund des Tierschutzes als Staatsziel prüft und damit das eingestellte Verfahren zur Schliefenanlage Lemgo-Voßheide dorthin befördert, wo es hingehört: In den Mülleimer der Rechtsgeschichte. +++ Über Schliefanlagen und Baujagd - mit vielen weiterführenden Links
- Ungesehenes Leid – Einblicke in eine Schliefenanlage
Hören | Schliefenanlagen sind Orte, an denen Jäger ihre "raubwildscharfen" Teckel und Terrier mit lebenden Füchsen trainieren. Mehr als 100 Schliefenanlagen gibt es verteilt über ganz Deutschland. Die Dunkelziffer dürfte weit darüber liegen, denn die Anlagen befinden sich meistens an abgelegenen Orten oder hinter hohen Zäunen oder Mauern. Die Bevölkerung soll nicht sehen, was den Füchsen dort angetan wird. Petition : Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen Wir werfen nun beispielhaft einen Blick in die Schliefenanlage des Teckel-Clubs Westmünsterland in NRW: Die Anlage befindet sich direkt an einem häufig begangenen Wanderweg an der niederländischen Grenze, aber wie üblich hinter einem hohen Zaun versteckt (Foto vom 16.07.2022). Selbst ein relativ großer Mann muss die Arme strecken, um über den Bretterzaun hinweg fotografieren zu können. Man sieht ein System aus Gängen, die in verschiedene Kessel münden. Im Bild links und hinten ist der Zwinger zu sehen, in dem zwei Füchse als Trainingsobjekte gehalten werden. Die beiden Zwingerteile sind miteinander verbunden, können aber durch eine Zwischentür getrennt werden. Die Schliefengänge sind durchgängig mit Deckeln belegt. Sie können mit dem Griff hochgehoben werden, beispielsweise um den Fuchs hindurchzutreiben – dies geschieht regelmäßig mit Stöcken, da er aus Angst kaum freiwillig hindurchgeht. Der sog. Kessel in einer Schliefenanlage | Bild: Robyn Fuhrmeister Ziel der Übungen und Prüfungen ist, dass der Hund den Fuchs anhand seiner Spur in dem Gangsystem verfolgt und im Drehkessel oder Rundkessel aufspürt. Der Hund soll dann, vom Fuchs durch den Schieber getrennt, fünf Minuten lang vorliegen und den Fuchs verbellen. Danach wird die Sperre gelöst, so dass der Hund den Schieber weiter in Richtung des Fuchses drücken und ihn dadurch noch massiver bedrängen kann. Erst dann wird ein weiterer Schieber gelöst, der dem Fuchs den Fluchtweg in die Abfangbox eröffnet. Die Angst- und Fluchtreaktion des Fuchses ist also geplanter Bestandteil der Übung bzw. Prüfung. Der Fuchs erlebt daher mit jeder Übung und Prüfung eine Situation extremer Angst, an die stressphysiologisch keine Gewöhnung möglich ist. Der Blick von der Seite (Foto vom 08.03.2024) zeigt die Zwingeranlage für die beiden Schliefenfüchse und den Drehkessel (rechts hinten), dem zentralen Übungsort (s. Zeichnung). Er ist mit dem übrigen Gangsystem nur durch eine Sackgasse verbunden, die hier vom Drehkessel aus nach rechts verläuft. Im Bild vor dem Drehkessel befindet sich ein blind endender Zugang, in dem die Box eingesetzt werden kann, in die der Fuchs bei Öffnung des Trennschiebers flüchtet (s. o.). Die Schliefengänge sind vermutlich zur Reinigung oder zum Trocknen geöffnet, die Deckel sind zum Teil im Hintergrund am Zwingergitter angelehnt zu sehen. Der Zwinger ist gut 40 Quadratmeter groß - von artgerechter Haltung kann hier keine Rede sein. Fuchsgehege in Zoos und Wildparks sind immer um Vielfaches größer. Im linken Zwingerteil sind zumindest ein in Grenzen grabfähiger Boden sowie einige Versteckmöglichkeiten vorhanden, der zentrale und rechte Teil aber hat Betonboden. Vossy fristet sein Leben im spärlich ausgestatteten Zwinger vornehmlich auf Betonboden In den rechten Zwingerteil mündet ein Rohr, durch das der Fuchs aus dem Gangsystem auch direkt in den Zwinger entlassen werden kann. Über dem dortigen sterilen Betonboden haben die Füchse eine Klettermöglichkeit. Der Fuchs, den wir „Vossy“ (von niederländisch Fuchs = vos) nennen, ist dort meistens anzutreffen (Foto vom 16.12.2023). Wie es ihm und dem zweiten Schliefenfuchs in der Anlage ergeht, erfahren Sie in den nächsten Beiträgen. +++ Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen | Schliefenanlagen und Baujagd existieren im Verborgenen. Wir klären mit unserer Serie „SOS Schliefenfuchs“ über diese skandalöse Tierquälerei auf, damit beides endlich verboten wird. Die Bevölkerung soll und wird erfahren, was den Füchsen in Schliefenanlagen und durch die Baujagd angetan wird. Wir fordern ein Verbot der Baujagd, die Schließung aller Schliefenanlagen und die artgerechte Unterbringung bzw. wenn möglich, die fachgerechte Auswilderung der Schliefenfüchse.
- RWE schafft Fakten in Biblis: Vorzeitiger Abbruch des Kühlturms bringt eine der größten Mehlschwalben-Kolonien in Not
Es war Mitte Dezember, als die Ehrenamtliche Wildvogelhilfe e.V. uns darauf aufmerksam machte, dass der Energie-Konzern RWE schon im Januar den verbliebenen Kühlturm des Atomkraftwerks Biblis – das AKW ist heute immer noch Lagerstätte atomaren Mülls – zurückbauen, sprich zerstören und abräumen wollte. Am letzten Kühlturm des Blocks B war befanden sich noch etwa 180 Nester der bis vor kurzem riesigen Mehlschwalbenpopulation mit etwa 800 Tieren. Bei uns schrillten die Alarmglocken. Erst am 11. Dezember 2025 wurde der vorletzte von ursprünglich vier Kühltürmen in Biblis abgebrochen. Mit ihm gingen etwa 160 Mehlschwalbennester verloren. Unsere Hoffnung war, dass die Mehlschwalben dieses Turms bei ihrer Ankunft an den verbliebenen Kühlturm umziehen würden. Das ist nun Geschichte, denn auch dieser Kühlturm wurde samt der dort vorhandenen Lebensstätten von RWE am vergangenen Freitag zerstört. Das Risiko, dass dadurch trotz der durch RWE aufgestellten Schwalbentürme die Mehlschwalben-Population im südhessischen Biblis ausstirbt, ist groß. Offensichtlich war der Erhalt der Mehlschwalben in Biblis keine Option für RWE. Die Vorgeschichte: Noch im Dezember hatten wir uns im Hinblick auf den Erhalt der Mehlschwalben-Brutkolonie mit den Umweltorganisationen BUND Bergstraße, MUNA e.V. und der Ehrenamtliche Wildvogelhilfe e.V. zusammengetan. Wir waren uns einig, dass die gemäß den Vorgaben der Behörden umgesetzten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen („CEF-Maßnahmen“) seit 2023 bis heute völlig wirkungslos waren und das voraussichtlich auch nach Zerstörung der letzten Mehlschwalbennester sein würden. Diesbezüglich konnten wir uns auf die Fachliteratur und die Monitoring-Berichte des von RWE beauftragten Gutachters berufen. Zu den Ausgleichsmaßnahmen gehörte der Bau von acht Schwalbentürmen – das sind bis zu acht Meter hohe Masten, an denen jeweils etwa 50 Kunstnester angebracht wurden – und ein jährliches Monitoring zu den Maßnahmen. Im Vordergrund zwei der insgesamt acht Mehlschwalbentürme. Der Höhenunterschied zum Rand des Kühlturms beträgt ca. 72 m, was die Umsiedlung der Mehlschwalben unwahrscheinlich macht. Bild: Carmen Stürmer RWE musste aufgrund der in einem Umweltgutachten vorliegenden Informationen davon ausgehen, dass die Wirksamkeit von Schwalbentürmen außerhalb bebauter Ortschaften sehr gering ist. Denn fachliche Referenzen gibt es dazu – im Gegensatz zum innerörtlichen Einsatz – bisher nicht. Die RWE-Monitoring-Berichte 2023, 2024 und 2025 konstatierten allesamt die Unwirksamkeit der Schwalbentürme und damit der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen. Um dennoch nicht gegen das Artenschutzrecht zu verstoßen, hätte eine fachliche referenzierte Prognose der Wirksamkeit nach Zerstörung der Nester an den Kühltürmen vorliegen müssen und / oder es hätte ab der Vernichtung der ersten Schwalbennester durch RWE ein naturschutzfachliches Risikomanagement stattfinden müssen. Beides ist nicht passiert und – leider auch von der zuständigen Naturschutzbehörde nicht moniert worden. Anstelle einer fachlich referenzierten Prognose gab es lediglich eine hypothetische, fachlich nicht belegte Meinungsäußerung seitens RWE, dass die Schwalben die Ersatznester schon annehmen würden, sobald die letzten Nester am Kühlturm zerstört seien. Ein Risikomanagement hätte spätestens nach dem Abbruch des vorletzten Kühlturms im Dezember 2025 beauftragt werden müssen. Denn es war offensichtlich, dass die vorhandenen Schwalbentürme nicht die ökologische Funktion der zerstörten Fortpflanzungs- oder Ruhestätten erfüllten und weiterhin erfüllen würden. Überraschende Nachtschicht: Der vorzeitige Abbruch des letzten Kühlturms Schon im Dezember hatte die Presse die Bedenken der Umweltschützer zum Verlust einer der bedeutendsten Mehlschwalben-Kolonien durch den Abbruch der Kühltürme aufgegriffen. Auf unseren offenen Brief vom 12. Januar an Steffen Kanitz, den Geschäftsführer der RWE Nuclear, haben wir bis heute keine Antwort erhalten. RWE war niemals ernsthaft daran interessiert in den Erhalt der besonders geschützten und im Bestand gefährdeten Mehlschwalben mehr als nötig zu investieren. Auch Pressesprecher Jan-Peter Cirkel quittierte die Fragen nach gemeinsamen Lösungen für die Mehlschwalben in einem Interview nach Abbruch des Kühlturms (s.u.) lediglich mit einem Schulterzucken. Nach Prüfung der vom Rechtsanwalt unseres Bündnisses angeforderten Unterlagen der Naturschutz- und Bauaufsichtsbehörden haben wir am 13. Januar Widerspruch mit aufschiebender Wirkung zur vorliegenden Abbruchgenehmigung des Kühlturms eingelegt, Frist 16. Januar. Spätestens an diesem Tag dürften auch die RWE-Verantwortlichen Wind von unseren konkreten rechtlichen Schritten bekommen haben. Ein Aussetzen der Abbrucharbeiten und möglicherweise der Erhalt des Kühlturms bis zu Schaffung wirksamer Ausgleichsmaßnahmen für die Mehlschwalben-Kolonie hätte Monate oder Jahre dauern können. Offensichtlich war der Erhalt der Mehlschwalben in Biblis keine Option für RWE. Schon am Nachmittag des 14. Januar war Wildtierschutz Deutschland mit seinem Presseteam in Biblis vor Ort: Am verbliebenen Kühlturm stellten wir ein reges Treiben fest: Bagger, LKWs, Hebebühnen, Markierungen und bereits fertiggestellte Bohrungen am Kühlturm, Bauarbeiter, die mit schweren Maschinen weitere Bohrungen am Kühlturm vornahmen. An diesem Tag erfuhren wir, dass der Abbruch des Turms möglicherweise am darauffolgenden Montag (19. Januar) erfolgen könnte. Uns war klar, dass RWE der Umsetzung unseres Widerspruchs zuvorkommen wollte. Noch am Abend informierten wir unseren Anwalt, der dem Kreis Bergstraße die Situation erläuterte und die Frist für einen Bescheid zum Baustopp auf Freitag 10 Uhr vorverlegte. Am 15. Januar überreichten wir mit unserem Presseteam und Vertretern weiterer Naturschutzorganisationen die von Kirsten Dressel initiierte und von fast 11.000 Menschen unterzeichnete Petition zum Schutz der Mehlschwalben an den Kreisbeigeordneten und Bau-Dezernent Matthias Schimpf. Er nahm die Petition in Vertretung des Landrats des Kreises Bergstraße an. Eine Pressevertreterin informierte uns über einen möglichen Abrisstermin 26. Januar. Der sollte eigentlich – wie alle anderen Abrisstermine – durch RWE über eine Pressemitteilung avisiert werden, was in diesem Fall aber – wohl aus guten Gründen – nicht geschah. Nachdem der Kreis Bergstraße RWE am gleichen Nachmittag (15. Januar) mitgeteilt hatte, dass der durch Wildtierschutz Deutschland und die beteiligten Naturschutzorganisationen bewirkte Widerspruch aufschiebende Wirkung hinsichtlich des Abbruchs habe, begaben wir uns erneut zum Kühlturm. Heute achtete Wachpersonal darauf, dass sich niemand dem von einem Radweg bis auf wenige Meter zugänglichen Kühlturm nähert. Uns gelang es trotzdem zu Arbeitern am Turm vorzudringen. Man wolle die ganze Nacht durcharbeiten, hieß es dort. Zu diesem Zeitpunkt war nach Auskunft eines diensthabenden Mitarbeiters die Polizeidienststelle Lampertheim darüber informiert, dass am Freitag (16. Januar) ein Gutachten hinsichtlich der Stabilität des Kühlturms eingeholt werden sollte. Doch es kam noch schlimmer: Aus der Presse erfuhren wir, dass bereits am Donnerstag – kurz nach Eingang des Behördenschreibens zum Baustopp am Kühlturm – eine Einstellung der Arbeiten aus "statischen Gründen" nicht mehr möglich sei. Für uns war klar: RWE wollte der aufschiebenden Wirkung unseres Widerspruchs zuvorkommen. Das konnte nur möglich sein, wenn man Tag und Nacht an der Destabilisierung des Kühlturms arbeitet. Am Freitag, den 16. Januar, wurden wir um 12h43 Zeugen des unseres Erachtens widerrechtlichen Abbruchs des letzten Kühlturms auf dem AKW-Gelände. Mit großer Wahrscheinlichkeit geht damit eine der bedeutendsten Mehlschwalben-Brutkolonien Deutschlands für immer verloren – es sei denn, es erfolgen noch im Februar und März sinnvolle Maßnahmen, die neue Standorte für die aus Afrika anreisenden Mehlschwalben attraktiv machen. RWE zeigt daran bisher kein Interesse. +++ Gemeinsam für den Erhalt der Mehlschwalben-Brutkolonie in Biblis Mehlschwalben am AKW Biblis: Gefahr in Verzug Mehlschwalben-Kolonie in Biblis - offener Brief an RWE-Nuklear Mehr über die Mehlschwalbe in diesem Beitrag: Mehlschwalben – wie geht es den Sommerboten?
- Das Eichhörnchen im Winter – Überleben zwischen Frost, Futterknappheit und menschlichen Gefahren
Wenn die ersten frostigen Nächte einsetzen und der Herbst allmählich in den Winter übergeht, verändert sich der Alltag vieler Wildtiere grundlegend. Für das Eichhörnchen, eines der bekanntesten Waldbewohner und zugleich ein vertrauter Gast in unseren Gärten und Parks, beginnt dann eine besonders anspruchsvolle Zeit. Obwohl wir es häufig als flink, anpassungsfähig und verspielt wahrnehmen, ist der Winter für Eichhörnchen mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Was für uns oft verspielt und unbeschwert wirkt, ist für die Tiere in Wahrheit ein täglicher Balanceakt zwischen Energiegewinn und -verlust, bei dem jede falsche Entscheidung lebensbedrohlich werden kann. AdobeStock_1866557816 Ein vertrautes Wildtier mit wachsenden Risiken Eichhörnchen zählen zu den beliebtesten Wildtieren Mitteleuropas. Mit ihrem rotbraunen Fell, dem buschigen Schwanz, den im Winter markanten Ohrpinseln und ihrer akrobatischen Bewegungsweise prägen sie das Bild vieler Wälder ebenso wie Grünanlagen und Siedlungsräume. In Deutschland ist das Eurasische Eichhörnchen nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt und gilt derzeit nicht als gefährdet. Doch dieser rechtliche Status darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Lebensbedingungen der Tiere zunehmend verschlechtern. Wie viele andere Wildtiere leiden auch Eichhörnchen unter dem Verlust geeigneter Lebensräume , der fortschreitenden Zerschneidung von Landschaften, dem Straßenverkehr, klimatischen Veränderungen und einem immer knapper werdenden, veränderten Nahrungsangebot. Kein Winterschlaf, sondern täglicher Überlebenskampf Im Gegensatz zu anderen Säugetieren hält das Eichhörnchen keinen Winterschlaf, sondern eine Winterruhe. Es bleibt auch in der kalten Jahreszeit aktiv und muss täglich Nahrung finden, um seinen hohen Energiebedarf zu decken. Sein Stoffwechsel läuft dauerhaft auf Hochtouren, da die Körpertemperatur selbst bei Frost konstant gehalten werden muss. Um dennoch den Kalorienverbrauch zu reduzieren, verlangsamt sich sein Herzschlag. Bei extremen Wetterlagen ziehen sich Eichhörnchen in ihre sogenannten Kobel zurück, kugelförmige Nester aus Zweigen, Moos und Blättern, die im Winter zusätzlich mit Federn oder Tierhaaren ausgepolstert sind. Meist verfügen die Tiere über mehrere Kobel, die unterschiedliche Funktionen erfüllen. Echte Ruhephasen sind jedoch begrenzt. Spätestens nach ein oder zwei Tagen müssen Eichhörnchen wieder aktiv werden und den Kobel verlassen, um Nahrung oder Wasser aufzunehmen oder ihren Kot abzusetzen. Um auch außerhalb der Nester überleben zu können, wechseln Eichhörnchen im Winter zu einem dichteren Fell mit höherem Grauanteil, das zusätzlich der Tarnung dient. Da sich das Eichhörnchen im Gegensatz zu den Winterschläfern keine Fettreserven anfuttert, sind besonders längere Kälteperioden oder geschlossene Schneedecken bei der notwendigen Nahrungssuche eine erhebliche Herausforderung. Was Eichhörnchen fressen und warum Vielfalt entscheidend ist Die Ernährung des Eichhörnchens ist vielfältig und saisonal angepasst. Zu den wichtigsten Nahrungsquellen zählen Haselnüsse, Walnüsse, Bucheckern, Kastanien sowie Samen aus Fichten- und Kiefernzapfen. Hinzu kommen Knospen, Beeren, Pilze und Rindenbestandteile. Ergänzend nehmen Eichhörnchen auch tierische Nahrung auf, wozu Insekten und Larven gehören, in Ausnahmesituationen aber auch Schnecken, Vogeleier oder Jungvögel, insbesondere in Phasen erhöhten Energiebedarfs wie während der Jungenaufzucht. Vorratshaltung als Überlebensstrategie Im Herbst legen Eichhörnchen umfangreiche Vorräte in sogenannten Nahrungsdepots an. Um Fressfeinde nicht anzulocken, horten sie Futtervorräte nicht im Kobel, sondern vergraben Nüsse und Samen im Boden unter Moos und Laub oder verstecken sie in Baumritzen, hinter Rinde oder in Astgabeln. Dieses sogenannte Streuen der Vorräte ist eine effektive Strategie , um auch dann Nahrung zu finden, wenn einzelne Verstecke verloren gehen oder geplündert werden. Gleichzeitig tragen Eichhörnchen auf diese Weise zur natürlichen Verbreitung von Bäumen bei, da ein Teil der versteckten Samen nicht wiedergefunden werden. Problematisch wird diese Strategie, wenn das Nahrungsangebot insgesamt zurückgeht. Monotone Wälder, fehlende Altbäume, intensive Forstwirtschaft und aufgeräumte Gärten reduzieren die Menge geeigneter Nahrung erheblich. In Wintern, in denen Eichhörnchen ihre Depots unter harter Schneedecke oder in gefrorenem Boden nicht mehr erreichen können, wird die Situation schnell lebensbedrohlich. Die Tiere müssen dann deutlich länger suchen, was wertvolle Energie kostet, die sie dringend benötigen, um den Winter zu überstehen. Klimawandel und seine Folgen für das Eichhörnchen Auch das Eichhörnchen bleibt von den Auswirkungen des Klimawandels nicht verschont. Milde Winter und ungewöhnlich warme Frühjahre verändern die natürlichen Abläufe. Die Paarungszeit der Eichhörnchen beginnt häufig bereits im späten Winter. Durch klimatische Verschiebungen kann es zu früheren oder zusätzlichen Würfen kommen. Was zunächst positiv erscheint, birgt erhebliche Risiken. Finden die Weibchen nicht ausreichend Nahrung, um den erhöhten Energiebedarf zu decken, können Jungtiere geschwächt sein oder eine geringere Überlebenschance haben. Gefahren durch den Menschen im Winter Neben den natürlichen Herausforderungen sind es vor allem menschengemachte Gefahren, die Eichhörnchen im Winter zusätzlich belasten . Der Straßenverkehr stellt eine der größten Bedrohungen dar, da die Tiere auf der Suche nach Nahrung größere Distanzen zurücklegen müssen. Vor allem freilaufende Katzen aber auch Hunde, können Eichhörnchen erheblich stressen oder verletzen. Baumfällungen, der Verlust alter Gehölze und das Entfernen von Hecken nehmen ihnen wichtige Rückzugsorte und geeignete Plätze für den Bau ihrer Kobel. Schwache oder verletzte Tiere sollten immer gesichert werden und dann zeitnah fachkundige Hilfe erhalten, etwa durch eine auf Wildtiere spezialisierte Tierarztpraxis oder eine Auffangstation. Fütterung als Unterstützung, nicht als Ersatz Besonders in städtischen Gebieten kann das Nahrungsangebot knapp werden. Eine gezielte, verantwortungsvolle Fütterung kann daher unterstützend wirken, sowohl beim Anlegen der Vorräte im Herbst als auch über den Winter hinweg. Wal- und Haselnüsse (auch mit Schale), Sonnenblumenkerne, Bucheckern, Kürbiskerne und spezielles Eichhörnchenfutter sind geeignet. Auf Erdnüsse und Mandeln sollte verzichtet werden, ebenso auf Brot sowie gesüßte oder gewürzte Lebensmittel, da sie der Gesundheit der Tiere schaden. Wichtig ist eine abwechslungsreiche Mischung aus naturbelassenen, ungesalzenen und ungerösteten Komponenten. Spezielle Futterstationen sollten erhöht und möglichst sicher angebracht werden, um Gefahren durch Beutegreifer zu minimieren. Auch Wasser spielt im Winter eine wichtige Rolle, da natürliche Quellen häufig gefroren sind. Bitte immer regelmäßig reinigen, um Krankheiten zu vermeiden. Naturnahe Lebensräume als Schlüssel zum Schutz Langfristig hilft dem Eichhörnchen als Kulturfolger vor allem der Erhalt naturnaher Lebensräume, auch in unseren Siedlungen. Gärten mit Bäumen, Sträuchern, Wildhecken, liegengelassenem Laub, aber auch Reisig, Zweigen oder Nadeln bieten Nahrung und Schutz. Alte Bäume mit Höhlen oder dichten Astgabeln sind besonders wertvoll. Nussbäume, allen voran Walnussbäume, aber auch Haselnusssträucher, gehören zu den bevorzugten Lebensräumen. Weniger Ordnung, mehr Rückzugsorte und geeignetes Kobelmaterial wie Wolle oder ungewebte Stoffreste aus Baumwolle, Leinen, Hanf oder Jute, die keine Fäden ziehen, leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz dieser und vieler anderer Wildtiere. Wer den eigenen Garten auch aus der Perspektive der Tiere betrachtet und ihn nicht ständig verändert, hilft Eichhörnchen zudem dabei, ihre Vorratsverstecke wiederzufinden. Ein stiller Mitbewohner unserer Welt Das Eichhörnchen lebt mitten unter uns und bleibt doch oft unbeachtet in seinem täglichen Überlebenskampf. Sein Schicksal macht deutlich, wie eng unser eigenes Handeln mit dem Wohlergehen der Wildtiere verknüpft ist. Wer Eichhörnchen schützt, schützt zugleich ganze Lebensgemeinschaften. Gerade der Winter macht sichtbar, wie verletzlich selbst vertraute Arten sind und wie sehr sie auf unsere Rücksicht und Verantwortung angewiesen bleiben. +++ Hat es auch nicht leicht: Der Igel im Winter
- Mehlschwalben am AKW Biblis: Gefahr in Verzug
Gemeinsam mit Wildtierschutz Deutschland in Vertretung für die MUNA e.V. und BUND Bergstraße haben die Initiatoren der Artenschutzinitiative für den Erhalt der Mehlschwalben in Biblis, Gaby Weiß und Kirsten Dressel gegen den Abbruch des letzten Kühlturms des AKW heute am Landratsamt Bergstraße eine Petition mit fast 11.000 Unterzeichnern an den Kreisbeigeordneten Matthias Schimpf übergeben. Brisant ist, dass RWE die Abbruchmaßnahmen bereits in die Wege geleitet hat. Eine entsprechende Verlautbarung, wie von RWE angekündigt, hat es dagegen bisher nicht gegeben. Nach der Übergabe der Petition zur Rettung der Mehlschwalben an den Kreistagsabgeordneten. Bild: Thomas Weiß Falls der Turm tatsächlich in Kürze zerstört wird, nimmt RWE billigend in Kauf, dass die Lebensstätte einer geschützten Art in diesem Gebiet und dort heimische Population von ca, 800 Mehlschwalben unwiederbringlich verloren geht. Dazu genügt bei Mehlschwalben der Brutausfall einer einzigen Saison. Im Vordergrund nicht funktionierende Schwalbentürme, im Hintergrund der letzte Kühlturm. Bild: Carmen Stürmer Auf das bereits erfolgte Monitoring wurde bisher nicht mit einem Wechsel der Maßnahmen reagiert, obwohl es von höchster Dringlichkeit wäre, auf die ungeeigneten und laut Monitoring erfolglosen „Ausgleichsmaßnahmen“ zu reagieren, die ob ihrer Wirkungslosigkeit den Begriff „CEF-Maßnahme“ nicht erfüllen. Die Monitoring-Ergebnisse sowie das Wissen um die Verhaltensbiologie der Mehlschwalbe und die Zusammenhänge der Standortfaktoren außerorts schließen es aus, dass die niedrigen, fünf bis acht Meter hohen, Fressfeinden ausgelieferten Schwalbentürme – das sind auf Stangen montierte Gebilde, an denen Kunstnester angebracht wurden – jemals den Fortbestand dieser Teilpopulation gewährleisten können. Wissenschaftliche Ergebnisse zeigen keine Belege für den sicheren Erfolg von Schwalbentürmen außerorts. „Für die von den Verantwortlichen verlautbarte Hypothese, die Schwalben nähmen die Ersatznester an, sobald der letzte Turm gefallen sei, gibt es keine fachlichen Referenzen. Sie offenbart vielmehr wildbiologisches Nichtwissen und verantwortungslose Ignoranz der Standort-Situation“, erläutert Florinde Stürmer, Pressesprecherin von Wildtierschutz Deutschland. Laut Bundesnaturschutzgesetz müssen Ausgleichmaßnahmen vor der Zerstörung der Lebensräume Wirkung zeigen. Stürmer ergänzt: „Das Naturschutzbündnis hat bereits am Montag ein Widerspruchsverfahren gegen die Abbruchgenehmigung eingeleitet. Aufgrund der Dringlichkeit erwarten wir heute im Laufe des Tages eine Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde. „Eine positive Entscheidung im Sinne des Erhalts der Schwalben hätte hinsichtlich der Abbrucharbeiten eine aufschiebende Wirkung und würde den Weg frei machen für akzeptable Lösungen zur Schwalbenrettung.“ +++ Gemeinsam für den Erhalt der Mehlschwalben-Brutkolonie in Biblis Petition Mehlschwalbenkolonie unterzeichnen Mehr über die Mehlschwalbe in diesem Beitrag: Mehlschwalben – wie geht es den Sommerboten?
- Mehlschwalbenkolonie Biblis - offener Brief an RWE-Nuklear
Der Adressat unseres offenen Briefes ist Steffen Kanitz, Geschäftsführer RWE Nuclear und Ressortvorstand Kernenergie RWE Power AG Die etwa 400 Nester der im Bestand gefährdeten und besonders geschützten Mehlschwalbe sollen noch in diesem Januar durch RWE-Nuclear gemeinsam mit dem verbliebenen Kühlturm des ehemaligen Atomkraftwerks zerstört werden. Sehr geehrter Herr Kanitz, am letzten von einst vier Kühltürmen des ehemaligen AKW Biblis befinden sich in 80 m Höhe die Nester einer der mit etwa 800 Tieren bedeutsamsten Brutkolonien der standorttreuen Mehlschwalbe in Deutschland. Entsprechend einer Pressverlautbarung soll der letzte Kühlturm noch in diesem Januar abgebrochen werden. Bereits heute hat Ihr Unternehmen den besonders geschützten und gemäß Roter Liste der Brutvögel gefährdeten Zugvögeln durch den Abriss von drei Kühltürmen nachteilige Bedingungen geschaffen. Das Risiko, dass die Schwalbenkolonie nach dem Abbruch des letzten Kühlturms ohne weitere Maßnahmen erlischt, ist enorm hoch. Die 2023 getroffenen Maßnahmen zur Umsiedlung der Schwalbenkolonie in Biblis durch das Aufstellen von acht bis zu acht Meter hohen Schwalbentürmen mit insgesamt 423 Kunstnestern sind gescheitert: Kein einziger Anflug einer Mehlschwalbe konnte bisher dokumentiert werden. Da somit weder eine Nutzung noch eine funktionale Gleichwertigkeit der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme belegt ist, kann aus fachlicher Sicht nicht davon ausgegangen werden, dass die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungsstätten ausreichend gesichert ist. Vor der Zerstörung von bestehenden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ist gemäß Bundesnaturschutzgesetz die Wirksamkeit von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen sicherzustellen oder sie muss mit einer hohen Prognosesicherheit fachgutachterlich attestiert werden. Die seitens RWE Nuclear in der Presse geäußerte Meinung, dass nach dem Abbruch des verbliebenen Kühlturms die Mehlschwalben schon die künstlichen Nester an den von Ihnen bereitgestellten Schwalbentürmen beziehen würden, ist eine völlig unbelegte Hypothese, aber kein fachgutachterliches Votum. Wir weisen darauf hin, dass die Errichtung von Schwalbentürmen zur Umsiedlung eine Methode ist, die innerhalb bebauter Ortschaften unter bestimmten Voraussetzungen funktionieren kann. Untersuchungen zum Erfolg von Schwalbentürmen in offener Landschaft liegen dagegen nicht vor. Mit den Schwalbentürmen ergeben sich zudem weitere Risiken für die Brutvögel: Fehlender Schutz vor Luftprädatoren, extreme klimatische Bedingungen. Es freut uns zu hören, dass dem Energiekonzern RWE der „Naturschutz am Standort Biblis ein wichtiges Anliegen“ ist – wir erwarten, dass Sie auch entsprechend handeln. Aufgrund der dramatischen Situation der Mehlschwalben in Biblis appellieren wir an Ihr Unternehmen den Abbruch des verbliebenen Kühlturms zunächst auszusetzen. Wir sind gerne bereit gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu finden, die sowohl den Verbleib der Mehlschwalbenkolonie ermöglicht als auch den gesetzeskonformen Rückbau der Anlage. +++ Der offene Brief ist ein gemeinsames Schreiben von Wildtierschutz Deutschland e.V. | MUNA e.V. | BUND Kreisverband Bergstraße | Ehrenamtliche Wildvogelhilfe e.V. +++ Gemeinsam für den Erhalt der Mehlschwalben-Brutkolonie in Biblis Petition Mehlschwalbenkolonie unterzeichnen Mehr über die Mehlschwalbe in diesem Beitrag: Mehlschwalben – wie geht es den Sommerboten?
- Baujagd und Schliefenanlagen halten rechtlicher Überprüfung nicht stand (Teil 1)
Hören | Eine der wohl meist kritisierten Jagdmethoden ist die Baujagd, bei der vor allen Dingen Fuchs und Dachs mit der Hilfe von Teckeln oder Terriern während der Paarungs- und beginnenden Setzzeit im Januar, Februar am Bau bejagt werden. Tierschutzrelevant ist die Baujagd selbst und im Rahmen der Baujagd das Training und die Prüfung der Eignung entsprechender Hunde in sogenannten Schliefenanlagen (auch Schliefanlagen) sowie die nicht artgerechte Unterbringung von Füchsen, die oft der Natur entnommen werden. Hunde jagen sie aus ihrem Bau. Davor gieren Schützen auf den Schuss ... der in vielen Fällen nicht einmal tödlich ist. Baujagd Die Baujagd wird hauptsächlich im Winter während der Paarungs- und der beginnenden Setzzeit der Füchse (November bis Ende Februar) durchgeführt[1] und funktioniert so: Die Jagdausübungsberechtigten positionieren sich mit ihren Flinten in der Nähe der Ausgänge des Fuchs- oder des Dachsbaus. Der Erd- oder Bauhund (ein Teckel oder kurzbeiniger Terrier) hat die Aufgabe in den Bau vorzudringen, um die dort verweilenden Tiere zur Flucht aus der manchmal weit verzweigten Höhle zu zwingen. Die Setzzeit der Füchse beginnt inzwischen früher als noch von einigen Jahrzehnten. In den letzten Jahren wurden immer wieder Fuchswelpen schon im Februar, sogar Ende Januar in Wildtierstationen eingeliefert.[2] Sind Welpen im Bau, versucht z.B. die Füchsin ihren Nachwuchs zu verteidigen. Häufig kommt es dann zu Beißereien, bei denen auch der Hund schwer verletzt werden kann. Kommt ein Fuchs aus dem Bau, feuern die draußen wartenden Jäger Schrotsalven auf ihn ab. Gibt der Fuchs im Bau nicht nach, wird er entweder vom Jagdhund totgebissen oder der Bau wird von den Jägern aufgegraben und der Fuchs mit einer stählernen Fuchszange gepackt und aus dem Bau gezerrt. Immer wieder kommt es vor, dass die häufig Jahrzehnte alten Zufluchts- und Lebensstätten von Wildtieren im Rahmen der Baujagd zerstört werden. Jagdzeitschriften berichten über diese Szenarien: Der Hund hat einen Fuchs gestellt und verbellt ihn, ohne dass einer der beiden nachgibt. Oft wird erst eingegriffen, wenn ein Hund mindestens fünf oder sechs Stunden weg ist.[3] Der Grund für das Eingreifen liegt dann schlicht darin, die Baujagd zu einem Ende zu bringen. Eine Röhre ist eingestürzt, der Hund wurde verschüttet oder der er wurde „verklüftet“, also die Röhre wurde durch Grabaktivitäten von Wild bzw. Hund von innen zugegraben.[4] Ist man mit dem Spaten nicht erfolgreich, kommt auch schon mal ein Kleinbagger zum Einsatz. Besonders für eine Füchsin und ihre Welpen ist der Bau ihr letzter, vermeintlich sicherer Rückzugsort. Ausgerechnet dort, wo die Tiere am verletzlichsten sind, und zu einer Zeit, wo Welpen kurz vor der Geburt stehen oder bereits da sind, werden sie durch die Baujagd brutal verfolgt. Die Füchse sind dabei lang anhaltenden Leiden ausgesetzt. Da die Baujagd auch während der beginnenden Setzzeit ab Januar stattfindet, wird das Töten hochtragender oder zur Aufzucht erforderlicher Elterntiere von Baujägern billigend in Kauf genommen. 1. Effizienz der Baujagd Tatsächlich ist die Baujagd – wie Befürworter dieser hochgradig tierschutzrelevanten Jagdmethode behaupten – wohl hocheffizient. Allerdings lediglich in Bezug auf die Erfolgsquote der getöteten Rotfüchse am bejagten Bau. Denn kaum ein Fuchs kann den Baujägern entkommen. Entgegen der Regeln der Weidgerechtigkeit tendieren die Fluchtchancen des Fuchses bei der Baujagd gegen Null. Dazu gleich mehr. Im Rahmen der Fuchsjagd in Deutschland insgesamt spielt die Baujagd kaum eine Rolle. Aktuelle Zahlen zum Anteil der Baujagd an der gesamten Fuchsstrecke liegen uns ausschließlich aus NRW vor (hier werden nach Bayern und Niedersachsen die meisten Füchse getötet). Dort wird der Anteil der im Rahmen der Baujagd erlegten Füchse mit 1,5 bis 2,3 Prozent der Fuchsstrecke angegeben (ohne Fallwild).[5] Bezogen auf NRW mit ausgewiesenen Strecken von etwa 46.000 Füchsen in den Jagdjahren 2021/22 und 2022/23 (ohne Fallwild) sind das gerade einmal 690 bzw. 1.058 Füchse. Schon der Vergleich mit 3.280 bzw. 3.044 dort als Fallwild erfassten Füchsen indiziert, dass die im Rahmen der Baujagd ausgewiesene Fuchsstrecke keine Bedeutung für eine ökologische Stabilisierung gefährdeter Beutetierarten des Fuchses haben kann. Unterstrichen wird das durch die trotz intensiver Fuchsjagd kontinuierlich zurückgehenden Bestände der Bodenbrüter. 2. Tierschutzrechtliche Aspekte der Baujagd a) Zeitraum der Ausübung der Baujagd Die Baujagd beginnt mit Beginn der Paarungszeit der Füchse im November und endet erst Ende Februar, wenn viele Fähen hochträchtig sind oder bereits Welpen gesetzt haben. Entsprechende Meldungen zu Geburten im Februar und sogar im Januar werden dem Aktionsbündnis Fuchs[6] seit einigen Jahren regelmäßig zugetragen.[7] § 22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG bestimmt, dass zur Aufzucht notwendige Elterntiere während der Zeit, in der die Tiere ihre Jungen zur Welt bringen (Setzzeit) bis zum Selbständigwerden der Jungtiere nicht bejagt werden dürfen (sogenannter Elterntierschutz). Vor dem Fuchsbau stehend ist es den Jagdausübungsberechtigten aber kaum möglich verlässlich festzustellen, ob im Bau bereits eine Fähe mit ihren Welpen verweilt. Sind aber die Fuchswelpen bereits geboren, wird aus der Durchführung der Baujagd ein Straftatbestand gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 3 BJagdG. Bereits die Bejagung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe belegt werden. Selbst wenn die Welpen noch vor einem Elternteil vom Hund totgebissen, vom Jagdausübungsberechtigten erschlagen oder erschossen werden – das wäre ein Umgehungstatbestand – liegt ein Verstoß gegen die Elternschonzeit vor,[8] der in aller Regel jedoch aus Mangel an Zeugen nicht gerichtsfest nachgewiesen werden kann. Auch ohne Berücksichtigung des Elterntierschutzes stellt sich die Frage, inwieweit die Jagd während und unmittelbar vor der Setzzeit am vermeintlich sicheren Zufluchtsort insbesondere der trächtigen Fähe überhaupt weidgerecht ist. Gemäß § 1 Abs. 3 BJagdG gelten bei der Ausübung der Jagd die „allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit“. Diese umfassen ausdrücklich auch den Tierschutzaspekt und die Einstellung des Jägers zum Tier als Mitgeschöpf, dem vermeidbare Schmerzen – und damit auch das durch die Konfrontation mit dem Bauhund im Fuchsbau unter Umständen länger andauernde Leid – zu ersparen sind.[9] b) Keine faire Chance zur Flucht Eine anerkannte vom Grundsatz der Weidgerechtigkeit abgeleitete Verpflichtung des Jagd-ausübungsberechtigten ist es weiterhin, dem Wild im Rahmen des Zwecks und Zieles der Jagd ein Maximum an Chancen zu lassen.[10] Das ist bei der Baujagd, deren Ziel es ist, sämtliche im Bau befindlichen Füchse zu töten, aus verschiedenen Gründen nicht gegeben. Der Fuchs hat keine, allenfalls eine minimale Chance der Baujagd zu entkommen. Bei der Baujagd werden i.d.R. sämtliche Ausgänge des Fuchs- oder des Dachsbaus von den Jägern beobachtet, um fliehende Füchse erlegen zu können. Sind mehr Ausgänge als Jäger vorhanden, werden sogenannte Sprengnetze (Fangnetze) über einzelne Ausgänge gelegt, um die Flucht von Füchsen zu verhindern.[11] Die hochträchtige Fähe ist körperlich und somit in ihrer Bewegungs- und Fluchtmöglichkeit eingeschränkt.[12] Ihr ist von vorneherein eine faire Chance zur Flucht versagt. Einige Jäger versuchen den Fuchs, welcher nicht aus dem Bau fliehen möchte, mithilfe eines Spatens in den Bauausgängen einzusperren und per Fangschuss zu töten. Im Rahmen der Baujagd möchten Jagdausübungsberechtigte die totale Kontrolle über den Fuchs erlangen. Der Fuchs hat deshalb gewöhnlich keine reelle Chance, dem Jäger zu entkommen. Die Baujagd als Methode wird gerade auch deswegen ob der hohen Erfolgsquote gelobt. In Konsequenz dessen verstößt die Baujagd aber als Jagdmethode – so, wie sie heutzutage betrieben wird – gegen die Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit und ist dann nach § 1 Abs. 3 BJagdG rechtswidrig. [13] c) Verletzungen im Bau Gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 TierSchG darf die Tötung eines Wirbeltieres im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Unter Schmerz versteht man eine „unangenehme Sinneswahrnehmung, verursacht durch tatsächliche oder potentielle Verletzung, die motorische oder vegetative Reaktionen auslöst, in einem erlernten Vermeidungsverhalten resultiert und die potentiell spezifische Verhaltensweisen verändern kann, wie z.B. das Sozialverhalten“.[14] Das Eindringen der Jagdhunde in den Fuchsbau bedeutet jedenfalls so einen gravierenden Angstzustand für den Fuchs, dass dies keinesfalls als geringfügige Beeinträchtigung des Wohlbefindens bewertet werden kann. Unvermeidbar wären die im Bau verursachten Schmerzen sowohl beim Fuchs als auch beim Hund, wenn es keine Alternativen zur Bejagung des Fuchses gäbe. Unterstellt man, dass es im konkreten Fall einen vernünftigen Grund zur Tötung des Fuchses gibt, so könnte bei der Ansitzjagd der Fuchs unmittelbar und direkt getötet werden. Bei der Alternative kommt es nicht auf die Erfolgsquoten der Jagdmethoden an, sondern ausschließlich auf die Schmerzen des einzelnen Tieres. Die Baujagd führt daher immer zu einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.[15] Etlichen Berichten zur Baujagd ist zu entnehmen, dass sich Bauhunde mit den Füchsen häufig verbeißen, auf beiden Seiten mitunter erhebliche Verletzungen verursacht werden und Hunde den Füchsen so lange an die Drossel gehen, bis sie ihn meinen getötet zu haben, was mitunter sehr lange dauern kann.[16] Als besonders riskant für Leib und Leben des Bauhundes wird in den Jagdmedien die Bejagung des Dachses am Bau beschrieben. Dachse ergreifen bei der Baujagd in der Regel nicht die Flucht vor dem Jagdhund, sondern liefern sich heftige Kämpfe mit ihm. Um das Leben des Hundes zu retten, enden Dachsbaujagden oft mit Graben, Dachszange und Kleinkaliber-Schuss in den Kopf inkl. der Zerstörung des Baus.[17] 3. Die Baujagd am Kunstbau Im Rahmen der aktuellen Novellierung des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz soll künftig – wie aktuell bereits in Baden-Württemberg – die Baujagd nicht mehr am Naturbau, sondern ausschließlich am Kunstbau stattfinden dürfen. Begründet wird die Unterscheidung zwischen Kunst- und Naturbau damit, dass beim Naturbau oftmals nicht eindeutig geklärt werden kann, ob der Bau von einem Dachs bewohnt wird. Außerdem komme es immer wieder vor, dass Jagdhunde in Naturbauen feststecken und nur dadurch wieder befreit werden können, dass ein erheblicher Teil des Baus aufgegraben und dadurch zerstört wird. Entscheidung und Begründung für die Zulassung der Baujagd am Kunstbau greifen allerdings auch hier zu kurz: Auch in Kunstbauen flieht nicht jeder Fuchs sofort vor dem Jagdhund; Beißereien zwischen Fuchs und Jagdhund können daher auch dort nicht sicher ausgeschlossen werden. Schwere Verletzungen auf beiden Seiten kommen somit auch am Kunstbau vor. Die Schonung der Elterntiere gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG wird auch im Fall der Jagd am Kunstbau regelmäßig außer Acht gelassen. Selbst, wenn nicht die laktierende Fähe, sondern „nur“ ein Rüde in den Monaten Januar oder Februar erlegt wird. Kein Jäger kann ausschließen, dass es sich dabei nicht um ein für die Aufzucht der Welpen notwendiges Elterntier handelt – selbst wenn die noch im Bauch der tragenden Fähe heranwachsen. 4. Verbot der Baujagd in Kantonen der Schweiz Wie schon kurz erwähnt, werden Füchse bei der Baujagd an einem Ort attackiert, der von ihnen als sicherer Rückzugs- und Ruheort genutzt wird. Die Baujagd ist daher geeignet, Tiere zu traumatisieren. Wie z.B. der Biologe Darius Weber feststellte, kann intensiv betriebene Baujagd dazu führen, dass Füchse ihre Baue deutlich seltener aufsuchen.[18] Ein Gutachten zur Tierschutzgerechtigkeit der Baujagd in der Schweiz kommt unter anderem aus diesem Grund zu dem Ergebnis, dass die Baujagd grundsätzlich als tierquälerisch und tierschutzwidrig zu bewerten ist.[19] Seitdem haben die Kantone Thurgau, Zürich, Baselland, Waadt und Bern die Baujagd bereits verboten; es ist fest damit zu rechnen, dass weitere Kantone folgen werden. +++ Fortsetzung folgt Im Vorfeld der Baujagd erfolgt das Training und die Prüfung der Eignung entsprechender Hunde in sogenannten Schliefenanlagen . Über die Tierschutzrelevanz der Nutzung dieser meist bei Teckel- und bei Terrier-Clubs untergebrachten Anlagen und die nicht artgerechte Haltung von Füchsen in diesen Anlagen berichten wir in weiteren Ausgaben von Infodienst Wildtiere. +++ Der Infodienst Wildtiere wird von Wildtierschutz Deutschland in Zusammenarbeit mit Bund gegen Missbrauch der Tiere, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, Deutscher Tierschutzbund herausgegeben: Ausgabe 4/2025 | Prädationsmanagement im Wiesenbrüterschutz Ausgabe 3/2024 | Schliefenanlagen Ausgabe 2/2024 | Baujagd Ausgabe 1/2024 | Nachtjagdtechnik Ausgabe 1/2024 | Nachtjagdtechnik Brandenburg-Spezial Ausgabe 1/2024 | Nachtjagdtechnik Bayern-Spezial Literaturquellen [1] Baujagd des Dachshund-Clubs Nordbayern am letzten Februar-Wochenende 2024 [2] Aktueller Fund eines Ende Januar 2024, Anfang Februar geborenen Fuchswelpen auf facebook.com/wildtierschutz [3] Martin Weber, Wenn der Bauhund im Fuchsbau bleibt, in PIRSCH, 13.12.2019 [4] s. Fußnote 3 [5] jährlich erscheinende „Erläuterungen zur Jagdstrecke“, Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung NRW [6] Information zum Aktionsbündnis Fuchs [7] s. Fußnote 2 [8] Mitzschke/Schäfer, Bundesjagdgesetz, § 22 Rdnr. 13, LG Aschaffenberg Urteil v. 16.09.1980-Cs 108 Js 10296/7 [9] Position des Deutschen Jagdverbands zur Weidgerechtigkeit (2000) [10] Internationale Jagdkonferenz 1971 „„Katalog von Grundsätzen für eine einheitliche Jagdgesetzgebung“ und Schuck in BJagdG, 3. Aufl., § 1 Rn. 27 [11] Janko/Börner, Fuchsjagd – Erfolgreich jagen mit Büchse, Flinte und Falle (2018), S. 77 [12] Schmook, „Der Fuchs – Wie er lebt, jagt und gejagt wird“, S. 50 (Fuchsfähe) [13] Wüstenberg, Rechtswidrigkeit der Fuchsbaujagd, in NWVBI 10/2023, S. 400 ff. [14] so Lagrange/Hoffmann „Ist das Töten von tropischen Großgarnelen in Eiswasser zur Lebensmittelgewinnung tierschutzgerecht?“, Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle 2006, 154-159, 156) [15] Tierschutzrechtliche Unzulässigkeit von Schliefenanlagen und Bewertung des Filmmaterials unter Bezugnahme auf die gutachterlichen Stellungnahmen von Robin Jähne vom 15.10.2019 sowie von Dr. Claudia Stommel, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (LANUV) vom 25.02.2019, DJGT [16] z.B. Schmook, „Der Fuchs – Wie er lebt, jagt und gejagt wird“, S. 113. oder Meyer, M. „Sicher zur Beute“ in Niedersächsischer Jäger – 24/2017, S. 19 ff. oder PIRSCH, Unfallort Bau, 03.12.2018: https://www.pirsch.de/news/unfallort-bau-33014 [17] Sascha Numssen „Der Dachs in Deutschland …“ in PIRSCH 04.05.2022 [18] Weber, D. (1988): Wie und wann Füchse ihre Baue benutzen. Deutsche Jagd-Zeitung (12), 50-56 [19] Bolliger G., Gerritsen V., Rüttimann A. (2010): Die Baujagd unter dem Aspekt des Tierschutz- und Jagdrechts . Gutachten. TIR-Schriften (10)












