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- DJV-Ethikpapier setzt die Legitimität der Jagd voraus, statt sie zu prüfen
Wildtierschutz Deutschland fordert verbindliche Nachweise für Notwendigkeit, Wirksamkeit und Folgen jagdlicher Tötungen Das Positionspapier des Deutschen Jagdverbands (DJV) zur Jagdethik beantwortet eine entscheidende Frage nicht: Unter welchen konkreten Voraussetzungen ist es heute vertretbar, ein empfindungsfähiges Wildtier zu töten? Nach Auffassung von Wildtierschutz Deutschland beschreibt das Papier vor allem die Selbstsicht des Jagdverbands und die gesellschaftliche Legitimation der Jagd. Eine ernsthafte Jagdethik müsste diese Legitimität jedoch ergebnisoffen prüfen und auch zu dem Ergebnis kommen können, dass eine Tötung ohne vernünftigen Grund zu unterlassen ist. Nutzen, Erforderlichkeit, Leiden und sonstige Folgen einzelner Jagdpraktiken werden im DJV-Papier nicht anhand eines überprüfbaren Maßstabs bewertet. „Wer über Jagdethik spricht, darf die zentrale Frage nicht überspringen: Unter welchen konkreten Voraussetzungen darf ein empfindungsfähiges Tier getötet werden? Tradition, Freiheit und die bloße Einhaltung jagdrechtlicher Regeln beantworten diese Frage nicht. Begründungspflichtig ist nicht erst die Art und Weise des Tötens, sondern bereits die Entscheidung zur Tötung: Welches konkrete Ziel wird verfolgt, ist die Maßnahme nachweislich geeignet und erforderlich, welche milderen Alternativen bestehen, und welche Leiden und Schäden verursachen sie?“ Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland e.V. Ist die jagdliche Tötung eines jungen Dachses immer geeignet oder erforderlich, um Konflikte zu lösen? Bild: Jan Krawetzke Jagdrechtliche Zulässigkeit ersetzt keine ethische Rechtfertigung Der DJV verweist im Zusammenhang mit dem „vernünftigen Grund“ auf die gesetzlichen Regeln zur Zulässigkeit der Jagd und die anerkannten Grundsätze der Weidgerechtigkeit. Er lässt jedoch offen, wie sich diese Maßstäbe zur vorgelagerten Frage verhalten, ob die Tötung eines Tieres im konkreten Fall überhaupt gerechtfertigt ist. Weidgerechtigkeit betrifft vor allem die Art und Weise der Jagdausübung. Auch eine regelgerecht ausgeführte Tötung bedarf daher eines legitimen Zwecks, belastbarer Nachweise für ihre Eignung und Erforderlichkeit, der Prüfung milderer Mittel sowie einer Abwägung der erwarteten Vorteile, Leiden und Schäden. § 44a BJagdG stellt klar, dass das Tierschutzrecht durch das Jagdrecht nicht pauschal verdrängt wird. § 4 Abs. 1 Satz 2 TierSchG regelt, unter welchen Voraussetzungen eine bereits zulässige weidgerechte Tötung ohne Betäubung durchgeführt werden darf; ob für die Tötung ein vernünftiger Grund besteht, beantwortet die Vorschrift nicht eigenständig. Das Bundesverwaltungsgericht verlangt zwar für jede gezielte Tötung einen vernünftigen Grund, hält es jedoch für möglich, diesen aus dem Sach- und Rechtszusammenhang der Jagdausübung und einer abwägungsgerechten Abschussplanung herzuleiten. Das genaue Verhältnis von Jagd- und Tierschutzrecht ist damit nicht abschließend geklärt. Jagdbarkeit, Jagdzeit oder ein pauschaler Verweis auf Hege können daher jedenfalls nicht ohne weitere Prüfung als Rechtfertigung für eine konkrete Tötung dienen. Artenschutz ist kein pauschaler Rechtfertigungsgrund Der DJV nennt den Artenschutz allgemein als ein wesentliches Argument für die Jagd, ohne die behaupteten Wirkungen näher zu belegen. Ob eine jagdliche Maßnahme bedrohten Arten tatsächlich hilft, muss jedoch für das konkrete Schutzprojekt nachgewiesen werden. Die Forschung zeigt, dass Lebensraumverluste häufig die entscheidende Gefährdungsursache bleiben und eine verstärkte Prädatorenjagd vielfach keine oder nur kurzfristige messbare Wirkungen erzielt. Auf kleinen, isolierten Inseln kann es gelingen, eingeschleppte Arten vollständig zu entfernen. Auf dem Festland ist eine solche Beseitigung etablierter Arten wie Fuchs oder Waschbär dagegen regelmäßig unrealistisch. Die Berufung auf den Artenschutz ersetzt daher weder den Wirksamkeitsnachweis noch die Prüfung milderer Mittel und der verursachten Leiden und Schäden. Auch die Hegeverpflichtung ist für sich genommen kein eigenständiger Rechtfertigungsgrund: Sie ist auf die Populationen jagdbarer Arten und auf die Vermeidung von Beeinträchtigungen land-, forst- und fischereiwirtschaftlicher Nutzungen ausgerichtet. Sie ersetzt weder den individuenbezogenen Schutz des Tierschutzgesetzes noch den vernünftigen Grund für eine konkrete Tötung. Tierschutz muss an den tatsächlichen Folgen gemessen werden Die Stellungnahme kritisiert, dass das DJV-Papier die tierschutzethische Bewertung weitgehend auf regelgerechte Durchführung und technische Optimierung verkürzt. Entscheidend sind jedoch die tatsächlichen Folgen des Jagdgeschehens: Fehlschüsse und Nachsuchenquoten, die Zeit bis zur Bewusstlosigkeit, nicht aufgefundene verletzte Tiere, verwaiste Jungtiere, Stress und Verletzungsrisiken bei Bewegungsjagden sowie Schäden an Nichtzielarten. Ohne transparente Datenerhebung bleibt die Behauptung einer besonders tierschutzgerechten Jagd nicht überprüfbar. Fünf Anforderungen an eine verantwortbare Entscheidung zur jagdlichen Tötung eines Tieres Hinreichend bestimmtes und legitimes Ziel. Zweck, Zielart, Ort, Zeitraum und der konkret erwartete Nutzen müssen vor der Tötung festgelegt und nachvollziehbar begründet werden. Geeignetheit aufgrund belastbarer Erkenntnisse. Die angenommene Problemursache muss projektbezogen belegt sein. Ebenso muss belastbar zu erwarten sein, dass die Tötungsmaßnahme zur Erreichung des festgelegten Ziels tatsächlich beiträgt; pauschale Hege- oder Artenschutzformeln reichen nicht aus. Erforderlichkeit und Vorrang milderer Mittel. Es muss geprüft und dokumentiert werden, ob das Ziel durch Lebensraumverbesserungen, Prävention oder andere nicht-letale Maßnahmen ebenso wirksam erreicht werden kann. Besteht ein gleich geeignetes, für die Tiere aber weniger belastendes Mittel, ist die Tötung nicht erforderlich. Angemessenheit im engeren Sinne. Der nach Art, Umfang und Eintrittswahrscheinlichkeit konkret zu erwartende Nutzen muss gegen die Tötung der Tiere sowie sonstige Tier- und Naturschutzschäden abgewogen werden. Überwiegen die Nachteile oder steht die Tötung außer Verhältnis zum Nutzen, fehlt der vernünftige Grund. Monitoring und Korrektur. Die tatsächliche Wirkung ist transparent zu überwachen. Bleibt der erwartete Erfolg aus, ändern sich die Voraussetzungen oder treten unverhältnismäßige Folgen ein, muss die Maßnahme angepasst oder beendet werden. Freiwillige Selbstverpflichtungen reichen nicht aus, Gesetzgeber gefragt Diese Anforderungen dürfen nicht allein der freiwilligen Selbstreflexion der Jägerschaft überlassen bleiben. Der Gesetzgeber könnte konkrete Begründungs- und Nachweispflichten, den Vorrang nicht-letaler Maßnahmen, verbindliche Tierschutzstandards sowie ein unabhängiges Monitoring mit Korrektur- und Abbruchregeln im Jagdrecht verankern. Wenn Jagdverbände zugleich für die weitgehende Beibehaltung bestehender Jagdgesetze eintreten, verteidigen sie damit auch Regelungslücken, die eine objektive Überprüfung von Notwendigkeit, Wirksamkeit und Folgen jagdlicher Maßnahmen bislang erschweren. „Ethik beginnt nicht bei der Kommunikation eines Abschusses, sondern bei der ergebnisoffenen Entscheidung, ob er überhaupt stattfinden darf. Wo Eignung und Erforderlichkeit nicht nachgewiesen oder Leiden und Schäden nicht vertretbar begrenzt werden können, ist auf die Tötung zu verzichten.“ Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland e.V. +++ Hintergrund Die Stellungnahme prüft das DJV-Positionspapier anhand tierethischer, tierschutzrechtlicher und naturschutzwissenschaftlicher Maßstäbe. Berücksichtigt wurden unter anderem Arbeiten von Christina Patt zur Einordnung des Jagdrechts und zum rechtlichen Freiheitsverständnis der Jagd, Sönke Gerhold zum vernünftigen Grund sowie Torsten Langgemach und Jochen Bellebaum zu Prädation und Bodenbrüterschutz. Die vollständige Stellungnahme können hier Sie herunterladen.
- Schmetterling des Jahres 2026: Wie der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling mit Ameisen lebt
Der außergewöhnliche Lebenszyklus des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings Vor einem Jahr habe ich den Großen Wiesenknopf ganz bewusst in meinen Garten gepflanzt. Seine dunkelroten Blütenköpfe gefielen mir, vor allem aber wusste ich, dass diese heimische Wildpflanze für den Wiesenknopf-Ameisenbläuling wichtig ist. Inzwischen beobachte ich immer wieder mehrere unterschiedliche Schmetterlinge in meinem Garten. Wer weiß, vielleicht kommt auch mal ein Wiesenknopf-Ameisenbläuling vorbei. Denn hinter seiner eher unscheinbaren Erscheinung verbirgt sich eine der erstaunlichsten Lebensgeschichten unserer heimischen Schmetterlingswelt. Seine Flügelunterseiten sind zimtbraun gefärbt und tragen eine Reihe dunkler, hell umrandeter Punkte. Nur wenn das Männchen seine Flügel öffnet oder im Sonnenlicht vorbeifliegt, ist auf der Oberseite ein blauer Schimmer zu erkennen. Wer ihn nur flüchtig sieht, ahnt kaum, wie außergewöhnlich dieser kleine Falter ist. Es lohnt sich, genauer hinzuschauen und ihn kennenzulernen. Die BUND NRW Naturschutzstiftung und die Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen haben ihn zum Schmetterling des Jahres 2026 gewählt. Damit rückt ein Tagfalter aus der Familie der Bläulinge in den Mittelpunkt, dessen Überleben von einem äußerst empfindlichen Zusammenspiel abhängt. Er benötigt nicht nur eine ganz bestimmte Pflanze, sondern auch die Hilfe bestimmter Ameisen. Fehlt nur einer dieser Partner, kann der Schmetterling nicht überleben. Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist Schmetterling des Jahres 2026. Die streng geschützte Art benötigt besondere Pflanzen, Ameisen und sorgfältig gepflegte Wiesen. Bild: Michelle Gutjahr Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling, wissenschaftlich Phengaris nausithous, besitzt eine Flügelspannweite von etwa 28 bis 33 Millimetern. Er lebt vor allem auf feuchten bis wechselfeuchten Wiesen, in Bachauen, an Grabenrändern und auf wenig gedüngtem Grünland. Solche Lebensräume waren früher wesentlich häufiger als heute. Doch es werden zu viele Wiesen intensiv bewirtschaftet, trockengelegt, bebaut oder sich selbst überlassen, sodass sie allmählich verschwinden. Für einen hoch spezialisierten Schmetterling kann jede dieser Veränderungen das Ende seines Vorkommens bedeuten. Der Große Wiesenknopf als Lebensgrundlage Der Große Wiesenknopf ist für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling weit mehr als eine Futterpflanze. Seine dunkelroten, kugeligen Blütenköpfe sind Nahrungsquelle, Treffpunkt, Paarungsplatz, Kinderstube und Ort der Eiablage zugleich. Seit ich weiß, wie eng das Leben des Falters mit dieser einen Pflanze verbunden ist, betrachte ich den Großen Wiesenknopf in meinem Garten mit anderen Augen. Was für uns lediglich wie eine schöne Blüte aussieht, kann für einen Schmetterling eine ganze Welt sein. Während seiner kurzen Flugzeit, die regional unterschiedlich meist von Ende Juni oder Anfang Juli bis in den August reicht, hält sich der Falter fast ausschließlich in der unmittelbaren Nähe des Großen Wiesenknopfs auf. Das Weibchen legt seine Eier einzeln zwischen dessen kleine Blüten. Nach ungefähr einer Woche schlüpfen die Raupen und fressen zunächst im Inneren des Blütenkopfes. Dort sind sie geschützt und finden die Nahrung, die sie für ihre erste Entwicklung benötigen. Doch diese Phase dauert nur wenige Wochen. Anschließend verlässt die junge Raupe ihre Futterpflanze und lässt sich zu Boden fallen. Von nun an entscheidet nicht mehr der Große Wiesenknopf über ihr weiteres Leben, sondern eine Ameise. Wie die Raupe des Ameisenbläulings Knotenameisen täuscht Am Boden wartet die Raupe darauf, von einer Arbeiterin der Roten Knotenameise entdeckt zu werden. Vor allem Myrmica rubra spielt dabei eine entscheidende Rolle. Die Raupe imitiert bestimmte Duftstoffe der Ameisenlarven und gibt zudem ein zuckerhaltiges Sekret ab. Für die Ameise riecht und verhält sie sich offenbar wie ein Jungtier, das außerhalb des Nestes Hilfe benötigt. Die Arbeiterin nimmt die Raupe auf und trägt sie in das unterirdische Ameisennest. Was wie eine Rettung aussieht, ist jedoch eine äußerst wirkungsvolle Täuschung. Im Nest wird die Raupe gepflegt und vor Feinden geschützt. Gleichzeitig ernährt sie sich von der Ameisenbrut. Bis zu ihrer Verpuppung kann eine einzige Raupe mehrere Hundert Ameisenlarven fressen. Fast ihr gesamtes Raupenleben verbringt sie verborgen unter der Erde. Erst im folgenden Frühsommer verpuppt sie sich im Ameisennest. Wenn der fertige Schmetterling schlüpft, muss er das Nest möglichst schnell verlassen. Seine chemische Tarnung verliert ihre Wirkung, und die Ameisen würden ihn nun als Eindringling erkennen und angreifen. Erst außerhalb des Nestes kann der Falter seine Flügel entfalten und ein neues, allerdings sehr kurzes Leben beginnen. Ein einzelner erwachsener Schmetterling lebt häufig nur sieben bis zehn Tage. Dieser außergewöhnliche Entwicklungszyklus zeigt, wie eng Arten miteinander verbunden sein können. Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling braucht eine Wiese, auf der der Große Wiesenknopf zur richtigen Zeit blüht. In unmittelbarer Nähe müssen geeignete Knotenameisen leben. Außerdem darf die Fläche über viele Monate hinweg nicht auf eine Weise bearbeitet werden, die Blüten, Raupen oder Ameisennester zerstört. Warum die Mahd zur falschen Zeit den Ameisenbläuling gefährdet Eine der größten Gefahren ist die intensive Nutzung des Grünlands. Wird eine Wiese während der Flugzeit gemäht, verschwinden mit einem einzigen Arbeitsgang die Nahrungsquellen, Paarungsplätze und Blütenköpfe, in denen sich Eier und junge Raupen befinden. Selbst wenn einige Falter überleben, fehlt ihnen anschließend der Große Wiesenknopf für die Fortpflanzung. Auch eine zu frühe Mahd im Spätsommer kann tödliche Folgen haben. Die Raupen benötigen ausreichend Zeit, um sich in den Blüten zu entwickeln und anschließend den Boden zu erreichen. Deshalb müssen Vorkommen des Schmetterlings bei der Bewirtschaftung bekannt sein und berücksichtigt werden. Geeignete Pflegekonzepte sehen in der Regel eine frühe Mahd vor der Hauptentwicklung des Großen Wiesenknopfs und eine spätere Mahd nach Abschluss der empfindlichen Entwicklungsphase vor. Die genauen Zeitpunkte müssen an die Region, die Witterung und die Entwicklung der jeweiligen Fläche angepasst werden. Wichtig sind außerdem ungemähte Bereiche, die bei jedem Durchgang erhalten bleiben. Eine abschnittsweise Mahd verhindert, dass einer Wiese schlagartig sämtliche Blüten und Rückzugsorte genommen werden. Das Mahdgut sollte abgeräumt werden, damit der Boden nicht mit zusätzlichen Nährstoffen angereichert wird. Mulchen ist auf diesen Flächen ungeeignet, weil Pflanzenreste liegen bleiben und zahlreiche Tiere durch das Zerkleinern getötet werden können. Starke Düngung verändert ebenfalls die Pflanzengesellschaft. Konkurrenzkräftige Gräser breiten sich aus und verdrängen den Großen Wiesenknopf. Gülle und schwere Maschinen können zudem den Boden und die Nester der Knotenameisen beeinträchtigen. Aus einer ehemals artenreichen Wiese wird so eine gleichförmige Fläche, auf der die entscheidenden Partner des Schmetterlings keinen Platz mehr finden. Der Schmetterling des Jahres 2026 besitzt einen außergewöhnlichen Lebenszyklus: Seine Raupen verbringen viele Monate verborgen in den Nestern von Knotenameisen. Bild: Michelle Gutjahr Knotenameisen leiden unter Trockenheit und Lebensraumverlust Lange galt vor allem das Verschwinden des Großen Wiesenknopfs als begrenzender Faktor. Inzwischen zeigt sich jedoch, dass auch das Verschwinden der Wirtsameisen zunehmend zum Problem wird. Die Rote Knotenameise benötigt ausreichend feuchte Böden und ein geeignetes Mikroklima. Durch heiße, trockene Sommer können ihre Kolonien geschwächt oder vollständig von einer Fläche verdrängt werden. Wird eine Wiese entwässert, kurz geschnitten und der Sonne schutzlos ausgesetzt, heizt sich der Boden stärker auf. Andere Ameisenarten, die mit Hitze und Trockenheit besser zurechtkommen, können die verlassenen Bereiche besetzen. Für die Raupe des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings sind diese Ameisen jedoch kein Ersatz. Sie braucht eine passende Knotenameisenart, die auf ihre chemische Täuschung reagiert und sie in das Nest trägt. Hilfreich sind deshalb feuchtere Rückzugsräume, strukturreiche Säume sowie einzelne Gehölze, die Schatten spenden, ohne die gesamte Wiese zu beschatten. Auch vermoderndes Holz kann jungen Ameisenköniginnen vorübergehend Schutz bieten. Dazu gehören spät oder abschnittsweise gemähte Wiesen, blütenreiche Säume, eine geringe Düngung, feuchte Böden und ausreichend ungestörte Bereiche für die Knotenameisen. Der Erhalt des Schmetterlings beginnt damit buchstäblich am Boden. In meinem kleinen Garten versuche ich, der Natur möglichst viel Raum zu lassen, dulde vermeintliche Unordnung und lasse Totholz liegen. Nicht jede dieser Maßnahmen hilft unmittelbar dem Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Aber sie schafft jene Vielfalt an Strukturen, ohne die viele kleine Wildtiere kaum noch Lebensraum finden. Der Ameisenbläuling ist streng geschützt und dennoch gefährdet Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist nach europäischem Recht streng geschützt. Es gibt zwei Arten: den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling und den Hellen. Für seinen Erhalt müssen Schutzgebiete ausgewiesen und seine Lebensstätten bewahrt werden. Dennoch wird sein Erhaltungszustand in Deutschland als ungünstig und unzureichend bewertet. Hinzu kommt, dass der Falter ausgesprochen standorttreu ist. Viele Tiere entfernen sich nur wenige Hundert Meter von ihrer Herkunftswiese. Straßen, Siedlungen, intensiv genutzte Flächen, Wälder und andere Barrieren erschweren die Ausbreitung. Verschwindet eine örtliche Population, kann eine geeignete Wiese deshalb nicht ohne Weiteres von anderen Vorkommen aus neu besiedelt werden. Einzelne Schutzflächen reichen nicht aus. Der Schmetterling benötigt miteinander verbundene Lebensräume. Der Schutz des Ameisenbläulings bewahrt eine ganze Lebensgemeinschaft Dem Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling und ebenso dem Hellen kann geholfen werden, wenn ihre noch vorhandenen Lebensräume erhalten und fachgerecht gepflegt werden. Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling wirkt unscheinbar, besitzt aber einen der außergewöhnlichsten Entwicklungszyklen unserer heimischen Schmetterlinge. Bild: Michelle Gutjahr Wo der Große Wiesenknopf bereits vorkommt, sollte er nicht einfach abgemäht werden, bevor geklärt ist, ob die Fläche von einem der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge genutzt wird. Doch das entspricht leider nicht immer der Realität. Das Pflanzen des Großen Wiesenknopfs allein genügt allerdings nicht. Ohne geeignete Knotenameisen, die richtige Bodenfeuchtigkeit und eine langfristig abgestimmte Pflege entsteht noch kein vollständiger Lebensraum für den Schmetterling. Seine Wahl zum Schmetterling des Jahres 2026 erinnert uns daran, dass Artenschutz mehr bedeutet, als eine einzelne schöne Blume stehen zu lassen oder einige Wochen auf das Mähen zu verzichten. Wir müssen auch die Beziehungen zwischen den Arten schützen. Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling braucht eine Pflanze, eine Ameise, eine passende Wiese und Menschen, die bereit sind, dieser Lebensgemeinschaft Zeit und Raum zu geben. Dazu braucht es auch einen anderen Blick auf unsere Umgebung. Ein naturnaher Garten ist nicht ungepflegt, nur weil dort nicht jede Ecke gemäht, jedes Blatt entfernt und jedes Stück Totholz weggeräumt wird. Was manche Menschen als Unordnung empfinden und lautstark zum Ausdruck bringen, bedeutet für viele Wildtiere Nahrung, Schutz und Leben. Wenn ich heute den kleinen Falter auf dem Großen Wiesenknopf in einer Wiese entdecke, sehe ich deshalb nicht nur einen Schmetterling. Ich sehe eine Verbindung zwischen einer Blüte, einer Raupe, einem Ameisenvolk und dem Boden unter meinen Füßen. Wo der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling fliegt, ist eine Wiese nicht einfach nur grün. Sie ist ein vielschichtiges Geflecht aus Pflanzen, Insekten, Bodenleben und unsichtbaren Beziehungen. Verschwindet der Schmetterling, verlieren wir weit mehr als eine einzelne Art. Wir verlieren einen Teil jener faszinierenden Gemeinschaft, die unsere Natur lebendig macht.
- Abschuss von 40 Prozent der Jungwölfe in Hessen: Rechtswidrige Politik auf Kosten des Artenschutzes
Hör mal rein |Die politische Jagd auf den Wolf erreicht einen neuen Tiefpunkt: Unter dem Deckmantel des „Bestandsmanagements“ fordert nach der Jagdlobby nun auch Hessens Landwirtschaftsminister Ingmar Jung im Management Plan Wolf eine Abschussquote von 40 Prozent des Wolfsnachwuchses in seinem Bundesland. Das ist einem Beitrag des Hessischen Rundfunks zu entnehmen. Dieses Vorhaben entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage und ist ein Frontalangriff auf den Artenschutz. Der Managementplan soll bereits am 1. Juli in Kraft treten. Hessens Landwirtschaftsminister Jung will vier von zehn Wolfswelpen zum Abschuss freigegen | Bild Detlev Hinrichs Rechtlich haltlos, trotz Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes Selbst nach der Herabstufung des Wolfes von Anhang IV in Anhang V der europäischen FFH-Richtlinie bleibt eine pauschale Abschussquote illegal. Artikel 14 verpflichtet die Staaten, den „günstigen Erhaltungszustand“ der Art zu sichern. Eine starre Quote ignoriert die regionale Realität: In Hessen stagniert der Bestand nach einem Rückgang von sieben Rudeln im Jahr 2023 bei aktuell nur drei Rudeln. Ein jagdlicher Eingriff dieser Tragweite gefährdet das Überleben der Population in Hessen und bricht geltendes EU-Recht. Biologischer Blindflug gegen die Wissenschaft Das Vorhaben ignoriert auch die natürliche Sterblichkeit. Eine Langzeitstudie des Leibniz-IZW zeigt, dass bereits rund 25 Prozent der Welpen im ersten Lebensjahr natürlich oder durch den Verkehr sterben. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) warnt: "Eine Gesamtmortalität ab 40 Prozent ist der kritische Kipppunkt, an dem Populationen kollabieren." Wer eine Abschussquote von bis zu 40 Prozent verlangt, nimmt die Ausrottung regionaler Bestände bewusst in Kauf. Ein ethisches und ökologisches Desaster Der Abschuss von Wolfswelpen ist auch ethisch unvertretbar, da er wehrlose Jungtiere tötet und hochsoziale Rudelfamilien traumatisiert, ohne einen messbaren Nutzen für den Herdenschutz zu bringen. Gerade Hessen riskiert dadurch den Verlust seiner schon jetzt labilen Wolfspopulation. Der Abschuss von Wolfswelpen bringt keinen Nutzen für den Herdenschutz und entbehrt somit des im Tierschutzgesetz geforderten „vernünftigen Grundes“. Ab Oktober eines Jahres ist zudem ein Jungtier kaum noch von einem adulten Wolf zu unterscheiden. +++ Protest gegen den Wolfsmanagementplan Hessen und den Abschuss von Welpen des Greifensteiner Rudels im Lahn-Dill-Kreis Erfahren Sie hier mehr über Wölfe in Deutschland
- Hessens Wolfsmanagementplan könnte gegen EU-Naturschutzrecht verstoßen
Wildtierschutz Deutschland: Landesregierung plant Wolfsjagd ohne wissenschaftliche Grundlage Wiesbaden, 2. Juli 2026. Mit scharfer Kritik reagiert Wildtierschutz Deutschland auf den von der Hessischen Landesregierung veröffentlichten Wolfsmanagementplan. Nach Auffassung der Naturschutzorganisation verstößt der Plan in wesentlichen Punkten gegen die Vorgaben der FFH-Richtlinie und gefährdet den ohnehin kleinen Wolfsbestand in Hessen. Zwar wurde der Wolf auf europäischer Ebene inzwischen in Anhang V der FFH-Richtlinie eingestuft. Damit sind unter bestimmten Voraussetzungen jagdliche Eingriffe grundsätzlich möglich. Der europäische Gesetzgeber hat jedoch ausdrücklich festgelegt, dass jede Entnahme nur zulässig ist, wenn der günstige Erhaltungszustand der Population dauerhaft gewährleistet bleibt. Genau diesen Nachweis bleibt die Landesregierung schuldig. Besonders problematisch ist die vorgesehene Möglichkeit, jährlich bis zu 40 Prozent der Jungwölfe eines Rudels zu töten. Weder liefert der Managementplan eine wissenschaftlich belastbare Herleitung dieser Quote, noch wird nachvollziehbar dargelegt, weshalb ausgerechnet eine derart hohe Entnahme mit der langfristigen Sicherung der hessischen Wolfspopulation vereinbar sein soll. In europäischen Wolfsbeständen sterben je nach Jahr und Lebensraum etwa 30 bis 60 % der Welpen bereits im ersten Lebensjahr auf natürliche Weise.. Bild: Detlev Hinrichs Gefahr für eine fragile, im Aufbau befindliche Wolfspopulation Dabei verschweigt der Managementplan einen entscheidenden Umstand: Hessen verfügt nach wie vor nur über eine kleine, im Aufbau befindliche Wolfspopulation. Jeder zusätzliche Abschuss wirkt sich dort erheblich stärker aus als in Bundesländern mit deutlich größeren Beständen. Gerade deshalb verlangt Artikel 14 der FFH-Richtlinie eine besonders sorgfältige populationsbiologische Prüfung. Eine solche sucht man im Managementplan jedoch vergeblich. Ebenso fehlt der wissenschaftliche Nachweis, dass die geplanten Abschüsse ihr erklärtes Ziel – die Verringerung von Nutztierrissen – überhaupt erreichen können. Zahlreiche internationale Studien zeigen vielmehr, dass Eingriffe in Wolfsrudel keineswegs automatisch zu weniger Übergriffen auf Weidetiere führen. Durch die Zerstörung stabiler Rudelstrukturen können Konflikte sogar zunehmen. Dennoch verzichtet die Landesregierung auf eine unabhängige Schaden-Nutzen-Analyse und belastbare Wirksamkeitsprüfung ihrer Maßnahmen. Der Managementplan legt darüber hinaus weder nachvollziehbare Schwellenwerte fest, bei deren Unterschreiten Abschüsse ausgesetzt werden müssten, noch beschreibt er ein adaptives Management, das auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder eine Verschlechterung des Erhaltungszustands reagieren würde. Stattdessen sollen weitreichende Eingriffe ermöglicht werden, ohne deren Auswirkungen auf die hessische Wolfspopulation wissenschaftlich abzusichern. Politisch, nicht wissensorientiert motivierte Wolfsbejagung in Hessen „Die Herabstufung des Wolfs bedeutet keinen Freibrief für eine politisch motivierte Bejagung“, erklärt Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. „Die FFH-Richtlinie verpflichtet Hessen weiterhin, jede Entnahme wissenschaftlich zu begründen und sicherzustellen, dass sich der Erhaltungszustand der Population nicht verschlechtert. Genau diesen Nachweis bleibt der Managementplan schuldig.“ Nach Auffassung von Wildtierschutz Deutschland besteht deshalb ein erhebliches Risiko, dass die vorgesehenen Maßnahmen den ohnehin fragilen Wolfsbestand in Hessen weiter schwächen. Eine Bejagung auf Grundlage unzureichender populationsbiologischer Daten widerspricht dem Vorsorgeprinzip des europäischen Naturschutzrechts und könnte sich als rechtswidrig erweisen. Wildtierschutz Deutschland fordert die Hessische Landesregierung auf, den Managementplan grundlegend zu überarbeiten. Vor jeder jagdlichen Nutzung des Wolfs müssen eine unabhängige populationsbiologische Bewertung, eine wissenschaftlich belastbare Risikoanalyse sowie eine objektive Prüfung der Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der vorgesehenen Maßnahmen erfolgen. „Wer den Wolf bejagen will, trägt die Beweislast“, so Kauertz abschließend. „Nicht Naturschutzverbände müssen nachweisen, dass Abschüsse schaden – die Landesregierung muss belegen, dass sie dem Erhalt der Art nicht schaden. Diesen Beleg bleibt sie bis heute schuldig.“ Protest gegen den Wolfsmanagementplan Hessen und den Abschuss von Welpen des Greifensteiner Rudels im Lahn-Dill-Kreis
- Kiebitzschutz am Schmiechener See: Warum die Fuchsjagd das Problem nicht löst (Teil 2)
Hör mal rein |Betonrohrfallen im Schutzgebiet: Jagd auf den Fuchs intensiviert Anfang des Jahres erreichte uns die Information, dass im Natura 2000-Schutzgebiet „Schmiechener See“ die Bejagung des Fuchses intensiviert und der örtlichen Jägerschaft zu diesem Zweck mehrere Betonrohrfallen zur Verfügung gestellt werden sollen. Als Grund für diese Maßnahme wurde der seit mehreren Jahren ausbleibende Bruterfolg bei den Kiebitzen angeführt. Wir wandten uns daraufhin sowohl an die zuständige Behörde auf Landkreisebene als auch an die übergeordnete Behörde und wollten unter anderem wissen, welche Maßnahmen zur Lebensraumgestaltung und zum passiven Prädationsmanagement bisher umgesetzt wurden, ob vor Ort ein entsprechendes Fuchsmanagement durchgeführt wird und wie die einzelnen vor Ort umgesetzten Maßnahmen ausgewertet werden. Seit 2020 kaum bis keine Kiebitzbruten am Schmiechener See: Den Behörden in Baden-Württemberg sind die empfohlenen Maßnahmen des Prädationsmanagements zu aufwendig. Sie setzen auf die Fuchsjagd. Auf Landkreisebene verwies man vornehmlich auf den öffentlich einsehbaren Managementplan Vogelschutzgebiet Schmiechener See. Zwar gibt man zu, dass dem ausbleibenden Bruterfolg auch andere Ursachen zugrunde liegen könnten, aber: „Die Wahrscheinlichkeit, dass durch das Prädatorenmanagement eine Trendumkehr erreicht werden kann, ist hoch und es handelt sich hierbei um einen beeinflussbaren Faktor.“ „Optionen eines passiven Prädatorenmanagements“ seien bereits ohne den gewünschten Erfolg erprobt. Belastbare Daten für diese Einschätzung stellte man uns jedoch nicht zur Verfügung. Behörde verweigert den empfohlenen passiven Vogelschutz wegen „zu hohem Aufwand“ Da wir an dieser Stelle nicht weiterkamen, wandten wir uns noch einmal an die übergeordnete Behörde. Die Kommunikation gestaltete sich auch hier mehr als schwierig und gipfelte schließlich in einem nur als völlig absurd zu bezeichnenden Skype-Meeting. Aber auch wenn der größte Teil des Gesprächs völlig surreal war und man sich einer fachlichen Diskussion zur Sinnhaftigkeit des gewählten Ansatzes konsequent entzog, gab es doch ein paar interessante Aussagen. So wurde während des Gesprächs mehrmals erwähnt, dass der hausinterne „Kollege vom Artenschutz“ ebenfalls ein passives Prädationsmanagement bevorzugen würde – so wie es auch im Managementplan vorgesehen ist. Denn dort steht: „Als Ergänzung zur Beweidung sind insbesondere zum Schutz von Gelegen und Jungvögeln vor Prädatoren wie dem Fuchs eine geeignete Einzäunung, Nestschutzkörbe oder eine Erhöhung der Anzahl der Litzen des Wasserbüffelzauns von 3 auf 5 bis 6 denkbar und wurde in vergleichbaren Projekten (STEINER 2018, LAMERS 2018) bereits erfolgreich eingesetzt. Eine Einzäunung ist jedoch aufwändig und müsste an die speziellen Bedingungen im Gebiet angepasst werden.“ Die Behörde bestätigte uns schriftlich, dass es bisher keine Versuche gegeben hat, die vulnerablen Gebiete durch Elektrozäune zu schützen und dass ein solches Vorgehen auch in Zukunft nicht angedacht sei. Begründet wird dies mit einem „zu hohen Betreuungsaufwand“. Ein Versuch, die Gelege mit Nestschutzkörben zu sichern, scheiterte laut Angabe der Behörde am hohen Wasserstand bei den Kiebitz-Brutplätzen – wobei jedoch letztlich nicht geklärt ist, ob der ausbleibende Bruterfolg tatsächlich auf den Einsatz der Nestschutzkörbe zurückzuführen ist oder ob nicht vielmehr der hohe Wasserstand selbst zur Aufgabe der Gelege geführt hat. Die Hilfestellung für den Kiebitz beschränkt sich zurzeit auf den Versuch, die Brutflächen offenzuhalten, unter anderem durch die Wasserbüffelbeweidung, das Anlegen einer Schwarzbrache und weiteren landschaftsgestalterischen Maßnahmen wie etwa dem Entfernen von Kulissenbäumen oder dem Mulchen von Flächen. Die zuständige Behörde räumte im Gespräch jedoch ein, dass selbst diese Maßnahmen nicht immer im gewünschten Umfang umgesetzt werden können. Pflegemaßnahmen seien aufgrund der schweren Zugänglichkeit des Gebietes mit hohem zeitlichem und personellem Aufwand verbunden und beides würde nicht immer in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Weder Monitoring noch fundierte Daten – Flugprädatoren bleiben unberücksichtigt Aus unserer Sicht ist das Vorhaben, die komplexen Probleme vor Ort mit der verstärkten Bejagung des Fuchses lösen zu wollen, aus zwei Gründen nicht nachvollziehbar: 1. Es gibt keinerlei Belege dafür, dass tatsächlich der Fuchs für den ausbleibenden Bruterfolg verantwortlich ist. Der Fuchs geriet vor allem deshalb in den Fokus der Behörden, weil es in den vergangenen Jahren vermehrt Fuchssichtungen im betreffenden Gebiet gegeben haben soll. Belastbare Zahlen oder Quellen für diese Beobachtungen legt man nicht vor, es findet kein wissenschaftlich fundiertes Fuchsmonitoring vor Ort statt und ein solches ist wohl auch in Zukunft nicht geplant, wie uns die zuständige Behörde bestätigt hat. Die Fokussierung auf den Fuchs wird der Problematik auch deshalb nicht gerecht, weil es im Schutzgebiet zahlreiche weitere potenzielle Prädatoren gibt, unter anderem die ebenfalls streng geschützte Rohrweihe, auf deren Speiseplan ebenfalls Kiebitze stehen. Die Prädation durch die Rohrweihe und andere Vögel wirkt sich tendenziell negativer auf den Bruterfolg aus, denn der Prädation aus der Luft fallen überwiegend bereits geschlüpfte Küken zum Opfer, deren Verlust in der Regel nicht mehr über ein Nachgelege ausgeglichen werden kann. 2. Wenn im Schutzgebiet in den letzten Jahren vermehrt Füchse beobachtet wurden, deutet das auf ein tieferliegendes Problem hin, etwa auf den Wegfall der zuvor noch in ausreichendem Ausmaß vorhandenen natürlichen Wasserbarriere. Auch hier werden im Managementplan geeignete Gegenmaßnahmen aufgeführt. Die Bejagung des Fuchses ist keine davon … Dass die Umsetzung notwendiger Maßnahmen unter den vorherrschenden Bedingungen mit den schwankenden Wasserständen zeitintensiv und aufwendig ist, soll gar nicht abgestritten werden. Doch es mit Verweis auf den hohen finanziellen und personellen Aufwand gar nicht erst zu versuchen und stattdessen in blindem Aktionismus die Bejagung des Fuchses zu forcieren, ist mehr als fragwürdig. +++ Literatur: Managementplan für das Vogelschutzgebiet 7624-402 »Schmiechener See« (Staatliche Naturschutzverwaltung Baden-Württemberg, 2020) --- Teil 1: Kiebitzschutz am Schmiechener See oder wie man ein komplexes Problem auf die Fuchsjagd reduziert
- Kiebitzschutz am Schmiechener See oder wie man ein komplexes Problem auf die Fuchsjagd reduziert (Teil 1)
Hör mal rein |Der Schmiechener See im Urdonautal auf der Schwäbischen Alb ist ein Flachwassersee ohne eigenen Abfluss, der einzige Zufluss ist der Siegenbach. Der See ist von jeher sehr witterungsabhängig, die Wasserstände schwanken stark: Durch den fehlenden Abfluss und die geringe Tiefe dehnt sich der See bei starken Regenfällen schnell aus und überflutet das Gebiet weiträumig, während längere Trockenheit regelmäßig dazu führt, dass der See fast austrocknet und nur noch vereinzelt kleine Wasserstellen zu finden sind. Zudem besteht das Problem der zunehmenden Verlandung, Weiden und Büsche breiten sich aus, Nährstoffeinträge aus der umliegenden Landwirtschaft befördern das in diesem Fall unerwünschte Pflanzenwachstum zusätzlich. Trotz der genannten Probleme ist das Gebiet für viele Arten überlebenswichtig. Von den schwankenden Wasserständen profitieren hochspezialisierte Amphibien ebenso wie Insekten oder Brutvögel, die an dynamische Feuchtgebiete angepasst sind. Zudem ist das Gebiet ein wichtiger Rückzugsort für viele Arten, die hier Lebensbedingungen vorfinden, die außerhalb des Schutzgebietes lange verlorengegangen sind. Auch Zugvögel nutzen das Gebiet gerne als Rastplatz. Im Naturschutzgebiet Schmiechener See wurde seit 2020 kein Bruterfolg bei den Kiebitzen mehr dokumentiert. Meilenstein im Kiebitzschutz: Die Rückkehr des Bodenbrüters Der Kiebitz ist um das Jahr 2006 nach etwa 15 Jahren Abwesenheit wieder als Brutvogel an den Schmiechener See zurückgekehrt. Anfangs war der Bestand mit 1-2 Brutpaaren sehr instabil, Bruterfolge blieben aus. Erst mit Beginn der Wasserbüffelbeweidung im Jahr 2011 schien sich das Blatt zu wenden: in den Folgejahren stieg die Zahl der Brutpaare an und es konnten auch regelmäßig flügge gewordene Jungvögel dokumentiert werden. Klimawandel und Wassermangel: Bedrohung für die Kiebitzbrut Dennoch gehen Kiebitze am Schmiechener See von jeher ein hohes Risiko ein: Sie setzen darauf, dass der Wasserstand während der Brutdauer stabil bleibt. Aufgrund des fehlenden Abflusses kann nach einem heftigen Regenfall das Gebiet weiträumig unter Wasser stehen, Nester werden überflutet. Ein einziges derartiges Wetterereignis kann die gesamte Jahresbrut vernichten. Aber auch extreme Trockenheit wirkt sich negativ auf den Bruterfolg aus: zieht sich das Wasser zu schnell zurück, trocknet der Schlamm aus, der Boden wird hart, die Vögel kommen mit ihren Schnäbeln nicht mehr an die Nahrung, bereits geschlüpfte Küken verhungern. Die Auswirkungen der beschriebenen Wetterphänomene auf den Bruterfolg der Kiebitze sind insgesamt gut belegt. Doch am Schmiechener See kommt ein weiterer Punkt hinzu, der die Problematik noch verschärft: Jahrzehntelang wurde das Abwasser aus der Kläranlage Altheim in den Siegenbach abgeleitet, seit dem Jahr 2021 wird das Abwasser nun nach Ehingen umgeleitet. Aus Naturschutzsicht ist dieser Schritt durchaus zu begrüßen, da damit auch der erhöhte Nährstoffeintrag in den Schmiechener See mit all seinen negativen Auswirkungen ein Ende hatte. Andererseits lieferte die Einleitung des Abwassers eine konstante Wassermenge zwischen 200 und 400 m³ pro Tag, wodurch die von Natur aus schwankenden Wasserpegel etwas stabilisiert werden konnten. Durch das fehlende Wasser verschärft sich die natürliche Dynamik, sowohl der Siegenbach als auch der Schmiechener See fallen früher und länger trocken – mit verheerenden Auswirkungen auf den potenziellen Bruterfolg der Kiebitze. Nicht zuletzt hat auch der Klimawandel erkennbare Auswirkungen auf den Bruterfolg der Kiebitze, und das nicht nur am Schmiechener See. Allerdings wirken sich Extremwetterlagen und die Häufung zu trockener Frühjahre aufgrund der beschriebenen Eigenheiten vor Ort dort noch stärker aus als anderswo. Warum Pflegemaßnahmen wie Schwarzbrache und Beweidung durch Wasserbüffel an ihre Grenzen stoßen Die Problematik ist also komplex. Letztlich steht und fällt der Bruterfolg mit stabilen Wetterverhältnissen während der Brutsaison und dem Vorhandensein von flachen Wasserstellen und feuchten Bodensenken, die gleichzeitig als natürlicher Schutz vor Prädation durch Landraubsäuger fungieren. Zusätzlich benötigen Kiebitze für eine erfolgreiche Brut vegetationslose bis schütter bewachsene Flächen – diese Flächen versucht man am Schmiechener See durch das Anlegen einer Schwarzbrache und der Wasserbüffelbeweidung zu erreichen. Doch bei fehlendem Niederschlag und zu früher Austrocknung des Gebietes erweisen sich diese Maßnahmen als nicht ausreichend. Seit dem Jahr 2020 konnte am Schmiechener See kein Bruterfolg beim Kiebitz mehr nachgewiesen werden. Ein Blick in den offiziellen Managementplan für das Gebiet zeigt, dass den Verantwortlichen die komplexe Problematik durchaus bewusst ist – und doch werden die im Managementplan aufgeführten Maßnahmen nur zum Teil umgesetzt. Stattdessen sollen sich die Maßnahmen vor Ort nun vermehrt auf die Bekämpfung des Fuchses konzentrieren, gegen den man künftig mit staatlich finanzierten Betonrohrfallen und Ansitzleitern vorgehen will. Mit der Prädatorenbejagung verfolgt hier einen Ansatz, dessen Sinnhaftigkeit wissenschaftlich hinreichend widerlegt ist. Und man spricht nicht gerne darüber. Ausblick: Defizite im Managementplan und mangelnde Behördenkommunikation Im nächsten Beitrag werden wir zeigen, wie schwierig sich die Kommunikation mit den zuständigen Behörden gestaltete, wo die vor Ort umgesetzten Maßnahmen vom Managementplan abweichen und wie die Verantwortlichen dieses abweichende Vorgehen begründen. +++ Teil 2 lesen Sie hier: Kiebitzschutz am Schmiechener See: Warum die Fuchsjagd das Problem nicht löst Weitere Beiträge zum Wiesenvogelschutz Auch lesenswert: Wiesenbrüterschutz mit Schrot und Kugel? Ministerien antworten unwissend bis ablehnend. Kiebitze - gefiederte Luftverteidigung
- Rehkitz-Rettung: Wildtierschutz Deutschland veröffentlicht bundesweites Verzeichnis mit Drohnenteams
Hör mal rein |Zur aktuellen Hauptsaison der Mahd bietet Wildtierschutz Deutschland e.V. Landwirten und Freiwilligen aus Tierschutz und Jagd eine zentrale Anlaufstelle: ein umfassendes bundesweites Verzeichnis für Rehkitz-Rettungsteams ist ab sofort online verfügbar. Die Datenbank ermöglicht die gezielte Suche nach professioneller Unterstützung per Postleitzahl. Kitzrettung per Drohne: Effiziente Hilfe gegen den Mähtod Mai und Juni sind für Wildtiere die gefährlichsten Monate des Jahres. Während die Rehe ihre Kitze im hohen Gras ablegen, beginnt die Zeit der ersten Grasmahd. Da Kitze in den ersten Lebenswochen keinen Fluchtreflex haben, sondern sich bei Gefahr tief ins Gras drücken, werden sie von modernen Mähmaschinen aus übersehen und bei lebendigem Leib zerschnitten – ohne dass sie sofort daran sterben. Experten schätzen die Zahl der jährlich durch Mahd verstümmelten und getöteten Kitze bundesweit auf eine hohe fünfstellige Zahl. Von der Mähmaschine aus nicht zu erkennen: Das Rehkitz hat noch keinen Fluchtreflex, bei Gefahr duckt es sich ins Gras. Bild: AdobeStock Das neue Online-Verzeichnis der Rehkitz-Rettungsteams schließt hier eine entscheidende Lücke. Landwirte können über die PLZ-Suche schnell und unkompliziert Kontakt zu erfahrenen Drohnenpiloten in ihrer Region aufnehmen. Doch nicht nur Landwirte profitieren: Auch engagierte Tierschützer, die die Teams als Helfer am Boden unterstützen möchten, finden dort die passenden Ansprechpartner. Rehkitz-Rettung: Rechtliche Pflicht für Landwirte Die Rechtslage ist eindeutig: Die Verantwortung liegt beim Landwirt. „Rechtlich ist die für die Mahd verantwortliche Person verpflichtet, vor dem Schnitt die betreffende Fläche effizient abzusuchen oder dafür zu sorgen, dass dies unmittelbar vor den Arbeiten durch Dritte geschieht“, erläutert Florinde Stürmer, Pressesprecherin von Wildtierschutz Deutschland. „Heutzutage kann durch Absprachen und Technik so gearbeitet werden, dass Rehkitzen nicht mehr bei lebendigem Leib Körperteile abgetrennt werden, weil sie vor der Mahd gesichert wurden." Lange Zeit galt das Durchgehen mit Hund als Absuche. Doch dabei wird meist ein großer Teil sich ins Gras duckender und geruchsneutraler Kitze und Feldhasenjunge oder Gelege von Bodenbrütern übersehen. Die Suche mittels Wärmebilddrohnen hat sich inzwischen als die zuverlässigste und effizienteste Methode etabliert. Kitze sind extrem klein. Die Wärmebilddrohne findet sie aufgrund ihrer Körperwärme. Bild: AdobeStock Drohnenförderung: Pionierarbeit im Tier- und Naturschutz Wildtierschutz Deutschland hat die Anschaffung von Wärmebilddrohnen bereits finanziell gefördert, noch bevor staatliche Subventionen vornehmlich an Jagdorganisationen flossen. „Heute gibt es bundesweit mehrere hundert Rettungsteams, die sowohl von Jagdvereinen als auch von Tier- und Naturschützern organisiert werden. Hier zählt letztlich, dass alle an einem Strang ziehen und trotz Mahd die Tiere im betroffenen Gebiet unversehrt bleiben. Unser Ziel ist es, diese wertvolle Arbeit flächendeckend sichtbar und nutzbar zu machen“, so Stürmer weiter. Das bundesweite Verzeichnis 'Rehkitzretter mit Drohne' ist ab sofort abrufbar. +++
- Niedersächsisches Jagdgesetz 2026: Mehr Tierschutz – aber Baujagd, Schliefenanlagen und Katzenabschuss bleiben
Niedersächsisches Jagdgesetz: Diese Verbesserungen sind zu begrüßen Hör mal rein |Mit der Verabschiedung des novellierten Niedersächsischen Jagdgesetzes wurden einige Forderungen aufgegriffen, die Wildtierschutz Deutschland bereits im Gesetzgebungsverfahren erhoben hatte. Besonders zu begrüßen ist das Verbot der Baujagd am Naturbau. Diese Jagdmethode bedeutet für Füchse und Dachse enormen Stress und birgt erhebliche Verletzungsrisiken – auch für die eingesetzten Hunde. Dass das Land diese Praxis beendet, ist ein wichtiger Schritt zu mehr Tierschutz. Positiv sind außerdem das Aus für Jagdgatter sowie das Verbot, wildernde Hunde zu töten. Auch das grundsätzliche Verbot von Schlagfallen stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage dar. Doch die Reform bleibt auf halbem Weg stehen. Baujagd bleibt am Kunstbau erlaubt – ein unvollständiger Tierschutz Denn ausgerechnet dort, wo das Tierleid unverändert fortbesteht, fehlte der politische Mut zu einer konsequenten Entscheidung. Die Baujagd am Kunstbau bleibt weiterhin zulässig. Für den Fuchs macht es jedoch keinen Unterschied, ob er in einem natürlichen oder künstlich angelegten Bau von Hunden bedrängt wird. Angst, Stress und das Risiko schwerer Verletzungen bleiben dieselben. Wer die Baujagd aus Tierschutzgründen am Naturbau verbietet, müsste sie folgerichtig insgesamt beenden. Tunnelsystem einer Schliefanlage zum Training von Teckeln und Terriern mit lebenden Füchsen Training von Jagdhunden mit lebenden Füchsen bleibt zulässig Besonders enttäuschend ist auch der vollständige Rückzieher bei der Ausbildung von Jagdhunden. Noch im Gesetzgebungsverfahren war vorgesehen, die Ausbildung an lebenden Füchsen zu beenden. Nach dem massiven Widerstand der Jagdverbände verschwand diese Regelung jedoch vollständig aus dem Gesetz. Damit dürfen Füchse auch künftig in Schliefenanlagen zur Ausbildung von Jagdhunden eingesetzt werden – obwohl tierschonende Alternativen längst zur Verfügung stehen. Schlagfallen nur teilweise verboten Auch beim Einsatz von Schlagfallen bleibt ein Wermutstropfen. Zwar werden diese Fallen künftig grundsätzlich verboten – eine Forderung, die wir ausdrücklich begrüßen. Allerdings gilt ausgerechnet für Steinmarder in befriedeten Bezirken eine Ausnahme. Aus Tierschutzsicht wäre ein ausnahmsloses Verbot konsequenter gewesen, denn auch dort können Tötungsfallen Fehlfänge verursachen und erhebliche Tierschutzprobleme mit sich bringen. Nicht nachvollziehbar ist, dass zwar freilaufende Hunde künftig geschont werden, dass wildernde Katzen aber weiterhin getötet werden dürfen. Statt auf den Abschuss zu setzen, wären flächendeckende Kastrationsprogramme, eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sowie die konsequente Eindämmung ausgesetzter Hauskatzen die deutlich wirksameren und tierschutzgerechteren Maßnahmen. Das neue Niedersächsische Jagdgesetz bleibt hinter seinen Möglichkeiten zurück Unser Fazit fällt daher gemischt aus: Niedersachsen hat einige überkommene Jagdpraktiken beendet und wichtige Verbesserungen auf den Weg gebracht. Gleichzeitig zeigt das Gesetz aber auch, wie groß der Einfluss der Jagdlobby nach wie vor ist. Wo echter Paradigmenwechsel möglich gewesen wäre, blieb die Landesregierung auf halber Strecke stehen. Die Novelle ist deshalb kein Endpunkt, sondern allenfalls eine Zwischenstation. Wildtierschutz Deutschland wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass auch Baujagd am Kunstbau, die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Füchsen und die Tötung freilaufender Katzen der Vergangenheit angehören. +++ U
- Wiesenvogelschutz in der Praxis: Warum die Jagd auf Beutegreifer oft ins Leere läuft
Vorbemerkung: „Passives Prädatorenmanagement“ beinhaltet Methoden der Prädatorenabwehr, ohne den Prädatoren (z.B. Füchsen) nachzustellen. „Aktives Prädatorenmanagement“ bedeutet hingegen die gezielte Tötung von Beutegreifern (z.B. Füchsen) mit dem Ziel ihrer Bestandreduktion. Hör doch mal rein | Im letzten Beitrag zum Wiesenvogelschutz konnten wir zeigen, dass eine echte und abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Behörden und Jägerschaft in der Regel nicht stattfindet, dass viele Naturschutzbehörden aber trotz fehlender Datenlage einem aktiven Prädatorenmanagement erstaunlich unkritisch gegenüberstehen und die Jäger bei der Anschaffung von Fallen gerne finanziell unterstützen. Doch wie sieht es nun mit der Zusammenarbeit zwischen Jägern und Artenschützern aus? Stimmt man hier die Maßnahmen miteinander ab? Welchen Anteil hat das Prädatorenmanagement durch die Jägerschaft nach Einschätzung der Fachleute vor Ort am Bruterfolg der Vögel? Jäger und Artenschützer: Kaum Kooperation beim Wiesenbrüterschutz Kleinere Wiesenbrüterschutzgebiete werden oft von einer Handvoll Ehrenamtlicher betreut, Berührungspunkte zur örtlichen Jägerschaft gibt es kaum, eine Abstimmung der Maßnahmen fand in keinem einzigen der von uns angefragten Gebiete statt. In der Regel sah man sich außerstande, eine Einschätzung zur Sinnhaftigkeit eines aktiven Prädatorenmanagements zu geben und verwies uns diesbezüglich an die zuständige Naturschutzbehörde oder die örtliche Jägervereinigung. Praxis-Check: Warum Experten auf passiven Prädationsschutz setzen In größeren, von entsprechenden Fachleuten geführten Wiesenbrüterschutzgebieten wurde man deutlicher. Man setzt auf passives Prädationsmanagement und Lebensraumgestaltung, eine Zusammenarbeit mit den Jägern findet in aller Regel nicht statt: Wiesenweihen-Schutzgebiet Brandenburg: Warum die Fuchsjagd kontraproduktiv ist Aus einem Wiesenweihen-Schutzgebiet in Brandenburg kam folgende Einschätzung: „Bitte unterscheiden zwischen Prädationsmanagement und Prädatorenmanagement. Prädatoren zu bekämpfen, bringt trotz hohem Aufwand meist nichts. Außer vielleicht bei Insellagen. Allgemeine Prädatorenjagd wie beim Fuchs erhöht die Reproduktion und ist kontraproduktiv…“ Wiesenpieper sind stark gefährdet. Die intensive Grünlandnutzung beraubt sie ihrer Brutplätze | Bild: Stephan Sprinz Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Bodensee: Elektrozäune schützen Wiesenbrüter Die Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Bodensee teilt uns zum Wiesenbrüterschutz im Kreis Konstanz folgendes mit: „Prädationsmanagement findet insofern statt, dass in zwei von vier Haupt-Brutgebieten im Landkreis ein Elektrozaun zum Schutz vor dem Fuchs um den Brutbereich angebracht wurde. Wir begleiten die Projekte mit einem Monitoring, so dass wir einschätzen können, wie der Schlupf- und der Bruterfolg ist.“ Zugleich bestätigt man uns, dass keine Zusammenarbeit mit den Jägern stattfindet, man keine Kenntnis darüber hat, wie viele Beutegreifer im betreuten Gebiet getötet werden und welchen Einfluss das möglicherweise auf den Bruterfolg hat. Berlin-Brandenburgischer Ornithologen beim NABU: Absprache mit Landwirten Die Arbeitsgemeinschaft Berlin-Brandenburgischer Ornithologen beim NABU äußert sich so: „Es spielt dabei das Aufsuchen der Gelege und deren Markierung sowie nachfolgende Absprachen mit Landwirten eine zentrale Rolle. Daneben werden Flächen mit besonderen Brutkonzentrationen mit einem mobilen Prädatorenschutzzaun abgezäunt. Mit Solarpumpen werden Feuchtflächen vor Austrocknung bewahrt…. Eine spezifische Bejagung erfolgt hier nicht.“ Stiftung NordWest Natur: Lebensraumverbesserung statt Prädatorenmanagement Auch die Stiftung NordWest Natur, welche unter anderem das Naturschutzgebiet Borgfelder Wümmewiesen (Bremen) betreut, setzt auf Lebensraumverbesserung durch ein gesteuertes Wassermanagement und steht einem aktiven Prädatorenmanagement kritisch gegenüber: „Ein auf die Belange des Vogelschutzes ausgelegtes Prädatorenmanagement gibt es nicht. Die Wiesenvogelbestände werden im Rahmen eines Monitorings genau erfasst. Über Zusammenhänge von Prädationsstrecken und Bruterfolgen kann in diesem Gebiet keine Aussage getroffen werden. Dafür müsste auch der Bestand an Prädatoren über ein Monitoring erhoben werden.“ BUND Sachsen-Anhalt: Effektiver Nestschutz durch Zäunung statt Jagd Eine Gebietsbetreuung des BUND in Sachsen-Anhalt teilt uns folgendes mit: „Wie sie richtig erkannt haben, wird das Nest durch passive Maßnahmen, durch Zäunung, vor Prädation geschützt. Dies funktioniert sehr gut. Eine begleitende Bejagung findet nicht statt. Dies wäre auch schwierig umzusetzen, da die Brutvorkommen sich auf einen großen Raum verteilen und eine solche begleitende Jagd sehr aufwändig wäre.“ Ausblick: Wie stehen die Umweltministerien zum aktiven Prädatorenmanagement? Im nächsten Beitrag werden wir zeigen, wie die Umweltministerien der einzelnen Bundesländer als übergeordnete Behörden zum aktiven Prädatorenmanagement stehen. +++ Lesen Sie hier weitere Beiträge zum Thema Wiesenvogelschutz: Kiebitze – gefiederte Luftverteidigung Prädationsmanagement mit der Waffe nicht zielführend Vorrang für den Lebensraumschutz Wiesenbrüterschutz: Schöner Schein - ernüchternde Realität Scheitern eines Großprojekt zum Wiesenbrüterschutz Deutschlandweit unkoordinierter Wiesenvogelschutz
- Lebensraum Garten im Winter: Wie du Wildtieren beim Überwintern hilfst
In vielen Gärten, die zunehmend als wichtige Lebensräume für zahlreiche Tierarten gelten, zeigt sich besonders im Winter, wie bedeutend naturnahe Strukturen für das ökologische Gleichgewicht sind. Wenn Begriffe wie Artenvielfalt, Lebensraumverlust, Winterruhe, Schutzräume und Biodiversität immer häufiger diskutiert werden, wird klar, dass selbst kleine Gärten entscheidende Rückzugsorte für Wildtiere darstellen, die auf natürliche Ressourcen angewiesen sind, die in unserer Kulturlandschaft immer seltener werden. Nach dem Mauswiesel ist das Hermelin der zweitkleinste heimische Beutegreifer. Bild: Adobe Stock Lebensraum Wintergarten: Das heimliche Überleben vor unserer Haustür Wenn die Tage kürzer werden und der Frost in den Boden kriecht, verändert sich unser Garten auf leise, aber bedeutsame Weise. Was für uns wie eine Zeit der Ruhe wirkt, ist für viele kleine Wildtiere eine Phase des Überlebens, die oft im Verborgenen stattfindet. Zwischen den Wurzeln alter Obstbäume, unter Hecken und in Laubhaufen leben unzählige Arten, die wir nur selten zu Gesicht bekommen, obwohl sie nur wenige Schritte von unserer Haustür entfernt ihren Alltag meistern. Welche Tiere im Garten überwintern Mäuse, Regenwürmer, Hummeln, Käfer, Salamander, Spinnen, Raupen, Igel, aber auch Eichhörnchen, Erdkröten, Blindschleichen, Tag- und Nachtfalter, Marienkäfer, Laufkäfer, Wildbienen, Amseln, Rotkehlchen, Zaunkönige, Gartenschläfer, Maulwürfe, Wiesel, Fledermäuse und zahlreiche andere kleine und größere Wildtiere, von denen manche sogar nachtaktiver sind als man denkt, nutzen unseren Garten als Rückzugsort, der ihnen Schutz bietet, wenn die Welt draußen kälter und unwirtlicher wird. Mehr Mut zur „Unordnung“: Natürliche Schutzräume für Igel, Vögel und Co. Obwohl Wildtiere seit Jahrtausenden hervorragend an die Winterzeit angepasst sind und natürliche Strategien besitzen, um mit Kälte und Nahrungsmangel umzugehen, geraten viele von ihnen zunehmend unter Druck, weil wir ihnen in unseren Siedlungen immer mehr Lebensräume nehmen. Gerade im Herbst und Winter wird sichtbar, wie sehr diese Tiere auf Strukturen angewiesen sind, die wir oft als „unordentlich“ empfinden und sogleich entfernen. Blätter, die sich am Boden sammeln, bilden eine isolierende Schicht, die Kälte abhält und gleichzeitig Nahrung und Versteck bietet. Abgestorbene Blüten und Pflanzen, deren Samen dienen immer noch als Futterquelle, doch wir schneiden sie im Herbst ab. Selbst der kleinste Haufen aus Moos oder Laub kann zum Zufluchtsort werden, der über Leben und Tod entscheidet. Nistkästen und Laubhaufen: Kleine Strukturen, große Wirkung Nistkästen auch als Schutz im Winter, Igeltunnel, Fledermauskästen, Gartenschläfer-Häuschen oder Wieselkasten können die kalte Zeit im Winter unterstützen. Artenschutz vor der Haustür: Greifen wir in die Natur ein? Unser Garten bleibt auch im Winter ein lebendiger Kreislauf, der sich selbst erhält, wenn wir ihm nur die Chance dazu geben. In Zeiten, in denen Lebensräume außerhalb unserer Siedlungen schwinden und Flächen versiegelt werden, tragen Gärten eine Bedeutung, die weit über ihre Grenzen hinausreicht. Die Tiere, die dort wohnen, stellen Fragen, die uns Menschen oft erst bewusstwerden, wenn wir genauer hinsehen und hinhören. Welche Rechte sprechen wir ihnen zu, und welche nehmen wir uns heraus? Haben wir das Recht, ihnen Regeln aufzuerlegen, ihre Lebensräume einzuschränken oder ihr Überleben bewusst oder unbewusst zu beeinflussen? Die oft wiederholte Aussage, Tiere hätten keine Stimme, stimmt nur auf den ersten Blick, denn die meisten von uns haben lediglich verlernt, ihre Sprache wahrzunehmen. Ein Rascheln im Laub, ein leises Piepen, ein kaum sichtbares Zittern in einem Schlafnest, all diese Zeichen sind Stimmen, die von Bedürfnissen erzählen, die ebenso echt sind wie unsere eigenen. Wenn wir Tieren im Winter helfen, indem wir Laub liegen lassen, oder sogar in unseren Garten holen, weil es an Ort und Stelle nicht genügend gibt, Futter und Wasser bereitstellen oder Unterschlupfmöglichkeiten schaffen, stehen wir unweigerlich vor einer moralischen Frage. Unterstützen wir die Natur oder greifen wir in sie ein? Nehmen wir der natürlichen Selektion ihren Lauf, oder geben wir jenen eine Chance, die ohne unseren Einfluss vielleicht nicht überleben würden? Manche argumentieren, dass nur gefährdete Arten gefördert werden sollten, während andere die Meinung vertreten, jede Art sei wertvoll, ganz unabhängig von ihrer Anzahl. Was würde wohl eine Blaumeise antworten, wenn man sie fragte, warum sie am Futterhaus sitzt, obwohl ihre Population stabil ist? Vielleicht würde sie sagen, dass jedes Leben zählt, nicht weil es selten ist, sondern weil es existiert. Vielleicht würde sie daran erinnern, dass auch häufige Arten nur so lange häufig bleiben, wie ihre Lebensräume intakt sind. Verantwortung für ein Stück Wildnis im Hinterhof In einer Welt voller Meinungen, Regeln und Paragrafen bleibt oft etwas auf der Strecke, dass wir eigentlich intuitiv in uns tragen müssten: die Bereitschaft, Mitgeschöpflichkeit zu spüren. Es geht nicht darum, die Natur zu kontrollieren oder zu verzerren, sondern darum, ihr Raum zu geben, damit sie ihren eigenen Rhythmus bewahren kann. Der Winter ist kein Feind der Wildtiere, sondern ein Teil ihres Jahreskreislaufs, und unser Garten ist ein Ort, der ihnen helfen kann, diese Zeit zu überstehen, wenn wir ihn nicht zu sehr zähmen. Am Ende ist es ein stiller Dialog zwischen uns und den Tieren, der in jedem Garten geführt wird. Ein Dialog, der ohne Worte auskommt und dessen Inhalt sich in kleinen Gesten zeigt. Ein Laubhaufen, der nicht beseitigt wird, weil jemand weiß, dass darunter ein Igel schläft. Eine Futterstelle, die nicht für große Dramen sorgt, aber vielen Vögeln durch die kälteste Zeit hilft. Ein Garten, der im Winter nicht tot, sondern voller Leben ist, das nur leiser geworden ist. Vielleicht ist es genau das, was uns der Winter lehren möchte, dass wir Verantwortung tragen, auch wenn sie unsichtbar ist, und dass jeder von uns ein Stück Wildnis bewahren kann, selbst wenn sie nur so groß ist wie ein Hinterhof. Und vielleicht merken wir dabei, dass wir nicht nur die Tiere schützen, sondern auch etwas in uns selbst, dass wir manchmal vergessen – die Fähigkeit zur Rücksicht, zur Achtsamkeit und zur Verbundenheit mit der Welt, die uns umgibt. +++ Lesen Sie auch: Der Igel im Herbst - zwischen Vorbereitung, Gefahren und Klimawandel Dazu passend: Wildnis zum Aufhängen – Das große Ebook der selbstgemachten Tierwohnungen
- Feindbild Wolf: Die Psychologie hinter der Wolfsdebatte
Der Hass auf den Wolf ist kein Zufall. Er ist kein Naturschutzproblem, kein Sicherheitsproblem und schon gar kein ökologisches Problem. Er ist ein psychologisches und politisches Problem. Und er offenbart schonungslos, wie Teile der Politik – insbesondere CDU/CSU und AfD – arbeiten: nicht lösungsorientiert, sondern emotionalisierend, eskalierend und verantwortungslos. "Ein Wolf in freier Wildbahn – Symbolfigur in der politischen Debatte.". Bild: Michael Hamann Der Wolf steht heute nicht wegen realer Gefahren unter Beschuss, sondern weil er etwas verkörpert, das autoritäres Denken kaum erträgt: Autonomie, Unabhängigkeit und Unkontrollierbarkeit. Er überschreitet menschengemachte Grenzen, er ordnet sich nicht unter, er funktioniert nicht nach Besitzlogik. Genau das macht ihn zum perfekten Feindbild. Die Radikalisierung der Wolfsdebatte: Wenn Welpen zum Politikum werden Was wir erleben, ist keine sachliche Debatte, sondern eine bewusste Radikalisierung. Die Diskussion wird immer weiter ins Extreme getrieben – nicht, um Probleme zu lösen, sondern um dem lautesten Geschrei nachzugeben. Statt in funktionierenden Herdenschutz, Beratung und Prävention zu investieren, wird der Ruf nach dem Gewehr salonfähig gemacht. Inzwischen sogar nach dem Abschuss von Wolfswelpen. Spätestens hier sollte jedem klar sein: Es geht nicht um Sicherheit. Es geht um Machtdemonstration. Psychologisch ist das entlarvend. Welpen sind harmlos. Sie stellen keine Gefahr dar. Wer trotzdem ihre Tötung fordert, verlässt den Bereich rationaler Argumente. Hier wird Gewalt nicht mehr als letztes Mittel diskutiert, sondern als politisches Symbol gefeiert. Das ist brandgefährlich. Kontrollverlust und Populismus: Warum Freiheit Angst macht Der Wolf triggert ein tiefsitzendes Gefühl von Kontrollverlust. Rechte Politik lebt jedoch vom Versprechen totaler Kontrolle: Ordnung, Dominanz, Durchsetzung. Ein streng geschütztes, wissenschaftlich gut erforschtes Tier, das sich dieser Kontrolle entzieht und zudem durch EU-Recht abgesichert ist, passt nicht in dieses Weltbild. Also wird nicht das eigene Narrativ hinterfragt – sondern das Tier bekämpft. Der Widerspruch im jagdlichen Selbstbild Auffällig ist auch der Widerspruch im Selbstbild: Man inszeniert sich als naturverbunden, stark, stolz. Doch diese „Stärke“ gilt nur, solange sie beherrschbar ist. Ein Hirsch im Fadenkreuz gilt als Tradition. Ein Wolf in Freiheit gilt als Provokation. Stärke wird nur akzeptiert, wenn sie unterlegen bleibt. Alles andere macht Angst. Fakten gegen Bauchgefühl: Methode statt Versehen Populismus braucht einfache Schuldige. Der Wolf eignet sich perfekt: sichtbar, emotional, symbolisch aufgeladen. Komplexe Ursachen – verfehlte Agrarpolitik, mangelhafter Herdenschutz, ökonomischer Druck – werden ausgeblendet. Statt Lösungen gibt es Parolen. Statt Verantwortung gibt es Eskalation. Besonders perfide ist dabei die Missachtung von Wissenschaft und Recht. Die Faktenlage ist eindeutig, der Schutzstatus klar. Doch Fakten stören, wenn Politik auf Bauchgefühl und Empörung setzt. Also werden Expertise und europäisches Recht diffamiert, relativiert oder offen angegriffen. Das ist kein Versehen – das ist Methode. Fazit: Ein Spiegel, den viele nicht ertragen wollen Die Wahrheit ist unbequem, aber simpel: Nicht die Natur ist auf die Jagd angewiesen. Die Jagd ist auf politische Rückendeckung angewiesen. Und genau diese Rückendeckung wird geliefert. Laut, aggressiv und auf Kosten von Anstand, Recht und Vernunft. Der Wolf wird dabei nicht bekämpft, weil er gefährlich ist – sondern weil er frei ist. Eine Politik, die den Abschuss von Jungtieren diskutiert, hat jedes moralische Maß verloren. Sie schützt nicht die Menschen, sie schützt nicht die Natur. Sie schützt nur ein Weltbild, das mit Freiheit nicht umgehen kann. Der Wolf ist kein Problem. Er ist ein Spiegel. Und was er zeigt, scheint manchen unerträglich zu sein.
- Schnecken im Garten: Warum die vermeintlichen Schädlinge unersetzlich sind
Hör mal rein |Schnecken sind keine Schädlinge, die bekämpft werden müssen. Sie leben seit über 500 Millionen Jahren auf dieser Erde. Vermutlich gibt es zwischen 40.000 und 100.000 verschiedene Arten weltweit, einige im Wasser, andere an Land, und manche von ihnen sind bereits bedroht. Die Spanische Wegschnecke, die übrigens vermutlich nicht ursprünglich aus Spanien stammt, ist erst seit etwa fünfzig Jahren bei uns weit verbreitet. Die Schneckenparty findet bevorzugt nach einem leichten Regen statt. Bild: Lovis Kauertz Verantwortung im eigenen Grün: Der Garten als geschützter Lebensraum Wir erleben täglich, wie der Lebensraum vieler wildlebender Tierarten durch den Menschen schwindet. Wenn wir auf eine wilde Wiese blicken, sehen wir heute oft nur noch eine Handvoll Insekten, wo es früher vor Leben wimmelte. Statt summender Vielfalt herrscht heute oft Stille. Gerade in unseren eigenen Gärten sollten wir Verantwortung tragen, denn sie sind Teil der Landschaft und Teil der Natur. Solange ein privater Garten nicht vollständig abgeschlossen ist, werden Tiere ihn aufsuchen, und diese Tiere sind in gewissem Maße von uns abhängig. Unser Tun hat Konsequenzen. Diese können hilfreich sein oder tragisch. Und letztlich betreffen sie auch uns selbst. Deshalb sollten wir uns nicht länger fragen, ob bestimmte Tiere gut oder schlecht für unseren Garten sind. Jedes Lebewesen auf dieser Erde hat seine Daseinsberechtigung, Schnecken ebenso wie wir Menschen. Der ökologische Nutzen von Schnecken im Kreislauf der Natur Schnecken sind Teil eines großen ökologischen Zusammenhangs. Sie helfen beim Zersetzen organischer Materialien, tragen zur Bodenverbesserung bei und leisten so ihren Beitrag zum Kreislauf des Lebens. Leere Schneckenhäuser werden von Wildbienen als Nistplatz genutzt, und für viele Tiere sind Schnecken eine wichtige Nahrungsquelle. Diese feinen Verbindungen können sich nur entwickeln, wenn wir Menschen nicht ständig eingreifen. Doch weil wir unsere Gärten gestalten, liegt es in unserer Verantwortung, den Tieren dort einen möglichst natürlichen Lebensraum zu ermöglichen. Wenn wir Schnecken fragen könnten, würden sie vermutlich lieber Salatblätter stehen lassen, als einen qualvollen Tod durch Gift, Salz oder Schere zu erleiden. Auch sie verdienen, genauso wie die Salatblätter unseren Schutz und unsere Aufmerksamkeit. Achtsamkeit im Gartenalltag: Warum Schneckenkorn und Chemie tabu sein sollten Ich begegne im Alltag Menschen, die sensibel mit Schnecken umgehen, etwa ein Nachbarpaar, das regelmäßig, wenn die Biotonne geleert wird, bei ihrem Spaziergang die Tiere rettet, die unter den Deckeln gefangen sind. Dieses Verhalten hat mich zum Erstaunen und Nachmachen gebracht. Seitdem kontrolliere ich vor dem Abholen der Biotonne den Deckel, zumal ich kaum Schnittgut habe, weil alles im Garten verwertet wird. Schneckenkorn ebenso wie Bierfallen, Salz, kochendes Wasser und die Schere sollten absolut tabu sein. Selbst sogenanntes „Bioschneckenkorn“ ist nicht völlig risikofrei. Viele dieser Produkte enthalten Wirkstoffe wie Eisen-III-Phosphat, die als weniger schädlich gelten, aber dennoch Auswirkungen auf andere Tiere und den Boden haben können. Offen liegendes Schneckenkorn kann von Igeln oder Vögeln aufgenommen werden, die sich dadurch indirekt schädigen oder vergiften können, insbesondere wenn andere Wirkstoffe enthalten sind. Außerdem gefährdet es Vögel und ihre Brut, Igel, Spitzmäuse, Haustiere und sogar Kleinkinder. Die Stoffe gelangen in den Boden, in die Pflanzen und damit unter Umständen auch auf unsere Teller. Aufräumer und Humusbildner: Warum Schnecken in den Garten gehören Warum gehören Schnecken in den Garten? Weil sie Teil des Lebens sind. Sie sind faszinierend, schön und notwendig. Schnecken haben Durst, genau wie andere Tiere auch. Sie lieben es, sich im Sommer, in einer flachen Wasserschale abzukühlen. Sie fressen Fallobst, abgestorbene Pflanzenteile, Aas, Pilze und sogar ihre eigenen Artgenossen und helfen so beim Aufräumen. Sie tragen zur Humusbildung bei und verbreiten teilweise auch Samen, indem diese über ihren Verdauungstrakt transportiert werden. Wenn wir nicht mehr jede verwelkte Pflanze sofort entfernen, können wir feststellen, dass die Schäden durch Schneckenfraß oft nachlassen, weil sich ein natürliches Gleichgewicht einstellt. Die Weinbergschnecke frisst unter anderem Eier anderer Schneckenarten, ebenso wie der Tigerschnegel. So reguliert sich das Gleichgewicht auf natürliche Weise. Und wir können beobachten, dass viele Vögel, darunter Amseln, Elstern, Stare, Raben, Krähen und Rotkehlchen, Schnecken fressen. Der Kalk aus deren Gehäusen hilft ihnen beim Bau stabiler Eierschalen. Auch Laufkäfer und ihre Larven fressen Schneckeneier, ebenso wie die Larven der Glühwürmchen, die inzwischen ebenfalls gefährdet sind. Auch Schnecken stillen ihren Durst am Wasser Natürliche Feinde fördern: So reguliert sich der Schneckenbestand von allein Ein naturnaher Garten kann dazu beitragen, dass sich ein stabiles Gleichgewicht zwischen Schnecken und ihren natürlichen Feinden entwickelt. Vögel, Igel, Kröten, Frösche und auch viele Insekten wie Laufkäfer sind auf strukturreiche Lebensräume angewiesen. Wer Laub liegen lässt, kleine Totholzhaufen anlegt, Hecken wachsen lässt oder auf chemische Mittel verzichtet, schafft Rückzugsorte für diese Tiere. Auch das Vermeiden von Mährobotern in der Nacht schützt viele nachtaktive Arten. Je vielfältiger ein Garten gestaltet ist, desto größer ist die Chance, dass sich natürliche Gegenspieler ansiedeln. Auf diese Weise reguliert sich der Schneckenbestand auf natürliche und schonende Weise, ohne dass einzelne Tierarten gezielt bekämpft werden müssen. Artenporträt im Faktencheck: Diese drei Schnecken solltest du kennen: Die Spanische Wegschnecke – Der anpassungsfähige Einwanderer Die Spanische Wegschnecke ist heute eine der häufigsten Nacktschneckenarten in Deutschland. Sie kann bis zu 14 cm lang werden, zeigt eine große Farbvariabilität und ist zwittrig. Eine vollständige Selbstbefruchtung ist möglich, kommt jedoch seltener vor als die Paarung. Pro Gelege werden typischerweise einige Dutzend bis wenige hundert Eier abgelegt, nicht mehrere hundert in einem einzigen Gelege. Unter günstigen Bedingungen kann sie sich stark vermehren und Schäden im Gartenbau verursachen. Die Weinbergschnecke – Schützenswerter Riese mit Gehäuse Die Weinbergschnecke gehört zu den größten heimischen Gehäuseschnecken und kann mehrere Jahre alt werden, in Einzelfällen sogar deutlich älter. Sie lebt bevorzugt in kalkhaltigen, feuchten Lebensräumen und steht in Deutschland unter Schutz. Ihre Nahrung besteht überwiegend aus welkem Pflanzenmaterial und Algen, wodurch sie eher zur Zersetzung als zur Schädigung beiträgt. Der Tigerschnegel – Der nützliche Jäger unter den Nacktschnecken Der Tigerschnegel ist eine große, auffällig gemusterte Nacktschnecke, die sich vor allem von abgestorbenem Material, Pilzen und Aas ernährt. Zusätzlich frisst er Eier und Jungtiere anderer Schneckenarten und trägt so zur natürlichen Regulation bei. Entgegen seiner Größe ist er kein Schädling, sondern ein wichtiger Bestandteil eines funktionierenden Gartens.












