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- Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer: Kornweihe steht vor dem Aus
Die Kornweihe ist ein Greifvogel, der in Deutschland kurz vor dem Aussterben steht. Nein, nicht das immer wieder bemühte „Klima“, sondern die Zerstörung der natürlichen Lebensumwelt ist die Ursache für das langsame Verschwinden dieser Art. Als Bodenbrüter leidet dieser Vogel besonders unter der Intensivierung der Landwirtschaft, Rückzugsgebiete waren daher Moore oder die Dünenlandschaften der Inseln. Aber auch auf den Inseln, im Großschutzgebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, europäisches Vogelschutzgebiet und „Weltnaturerbe“, schwindet die Art dramatisch. Bereits 2013 legte die Nationalparkverwaltung ein auf vier Jahre befristetes Schutzprogramm auf, vergeblich. Jetzt, 2019, kam die Ernüchterung: In einer Pressemitteilung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) zusammen mit der Nationalparkverwaltung und deren Leiter Peter Südbeck wird erneut der dramatische Rückgang der Kornweihe auf den Ostfriesischen Inseln beklagt, „trotz optimaler Brut- und Nahrungsbedingungen – Die Ursachen des Rückgangs wurden nicht untersucht“. Das Aussterben der Kornweihe ist nur ein Symptom der desolaten Naturschutzpolitik in Deutschland, Bild: Wikipedia Die hausgemachten Ursachen liegen jedoch nahe, werden aber nicht genannt. Es wird dieser Eindruck erweckt: „Das bestehende Schutzkonzept im Nationalpark sowie kurzfristige Maßnahmen wie Wegesperrungen zum Schutz von Nistplätzen sichern die Brut- und Nahrungslebensräume der Kornweihen in hohem Maße.“ Fakt ist jedoch: Durch die millionenfachen Übernachtung und dem Heer von Tagestouristen gelingt es selbst den elf hauptamtlichen Rangern (die über keine hoheitlichen Befugnisse verfügen!) im gesamten Nationalpark mit 3.500 qkm Gesamtfläche nicht annähernd, Störungen von Tierarten fernzuhalten, nicht nur auf den Inseln. Freilaufende Hunde, Geocacher, Lenkdrachen- oder Drohnenflieger, das Ignorieren von Hinweisschildern oder Absperrungen sind Alltag im Nationalpark. Dazu kommen die ortsfremden Fressfeinde der Bodenbrüter wie streunende Hauskatzen oder entlaufene Frettchen der Freizeitjäger, die eigentlich in den isolierten Lebensräumen wie den Inseln nicht geduldet werden dürfen. Die Nationalparkverwaltung ist selbst stark an der Bewerbung des Großschutzgebietes für den vorgeblichen nun „nachhaltigen Tourismus“ beteiligt - von dem Begriff „sanft“ hat man sich wohl inzwischen verabschiedet. Die Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg registrierte in ihren Veröffentlichungen alleine für die Ostfriesischen Inseln (ohne die Küstenbadeorte!) die Übernachtungszahlen von 10.706.840 (2016) – erfasst werden aber erst Häuser ab 10 Betten. Auf den Inseln haben die Strandbrüter wie Zwergseeschwalbe, See- oder Sandregenpfeifer auch kaum noch Überlebenschancen durch den Massentourismus, deren Bruterfolge gehen ebenfalls dramatisch zurück. Nur ganz selten dringt etwas von diesem desolaten Zuständen nach außen, wie z.B. hier: Langeoog: Aktuelles von der Naturschutzfront – Brutvogelvertreibungen und Eiersammler. Propellerwald: Blick aus dem Großschutzgebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer auf das Festland im Landkreis Aurich, Bild: Eilert Voß Die vom Tourismus lebenden Inselkommunen wollen aber noch mehr Nutzung und keine weiteren „Einschränkungen“ durch das Nationalparkgesetz hinnehmen. Umweltminister Olaf Lies (SPD, auch im Kuratorium der DBU) zeigte bei einem Treffen in Hannover am 06. Februar 2019 „Verständnis“ dafür. Die Kornweihen fliegen von den Inseln auch über das Watt auf das Festland zur Nahrungssuche. Dort erwarten sie Intensivlandwirtschaft und gefährliche Propellerwälder der Windkraftanlagen. Suchflüge durch die Rotoren sind für die Weihen wie Russisches Roulette. Auch die mit der Kornweihe verwandte Wiesenweihe ist Opfer der Intensivlandwirtschaft und der Windenergie. Diese Greifvogelart ist ebenfalls stark gefährdet, genau wie der Rotmilan. Der bisherige Allerweltsvogel Mäusebussard wird das nächste Opfer des massiven Windenergieausbaus „ohne Rücksicht auf Verluste“ werden. Genau diese mit Windparks vollgestellten und intensiv genutzten Flächen, die an den Nationalpark anschließen, sollen nun auch noch „Biosphärenreservat“ werden - noch ein werbewirksames Etikett auf einer längst kaputten Landschaft. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt, die sich aktuell für Kornweihen einsetzt, unterstützt aber genau den Windkraftausbau, der für viele Vogel- und Fledermausarten tödlich ist: Im Kuratorium sitzen Politiker, die das Gegenteil von Artenschutz betreiben. In bekannter Manier werden nun „internationale Bemühungen“ zum Schutz der Greifvögel angemahnt, das Problem also auf die höhere Ebene verlagert, ohne aber die hausgemachten Probleme zu benennen oder „nachhaltig“ etwas vor der Haustür nicht nur zum Schutz der Kornweihe zu tun. Das Aussterben der Kornweihe ist nur ein Symptom der desolaten Naturschutzpolitik in Deutschland: „Global reden, banal denken und fatal handeln“. +++ Kornweihe: Dramatischer Rückgang in den Hauptbrutgebieten auf den Wattenmeerinseln. Bild: Jochen Gerlach
- Jagd kann die Ausbreitung der Räude bei Füchsen begünstigen
Glaubt man den Jägern, nimmt die Zahl der an Räude erkrankten Füchse derzeit zu. Zugleich nutzen sie die Mutmaßung als Argument sowohl für die Aufhebung von Schonzeiten als auch für die Rücknahme von Einschränkungen bei der Fallenjagd. Dabei ist die Jagd kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Räude – im Gegenteil: Sie kann die Ausbreitung der Räudemilben sogar beschleunigen. Das Aktionsbündnis Fuchs, eine bundesweite Initiative von mehr als 60 Tier- und Naturschutzorganisationen, mahnt an, sich bei der Diskussion über die Räude an Fakten statt an Jägerlatein zu orientieren. In Print- und Onlinemedien wurden den Behauptungen der Jäger, eine scharfe Bejagung von Füchsen sei notwendig, um die Räude einzudämmen, viel Raum gegeben. Für Hessen, wo Füchse von März bis August geschont sind, forderte der Jäger und Jagdautor Max Götzfried eine Aufhebung der Schonzeiten, damit gesunde Jungfüchse effektiver bejagt werden. Zudem drängt die Jägerschaft vielerorts darauf, die Jagd mit Totschlagfallen wieder zuzulassen bzw. weniger restriktiv zu handhaben. Zusätzlichen Nachdruck verleiht sie den eigenen Forderungen, indem die Übertragbarkeit der Räude auf freilaufende Hunde betont und damit Angst bei Hundehaltern geschürt wird. Dieser Fuchs hat ein gesundes Fell - für Räudeerkrankungen sind vor allen Dingen Jungtiere und geschwächte Tieren die Risikogruppen. Bild: Ray Hennessy Dabei zeigt sich allein schon an den nicht weniger häufigen Räudemeldungen aus Bundesländern wie Bayern, wo Füchse keine Schonzeit haben und die Jagd mit Totschlagfallen noch erlaubt ist, dass eine Intensivierung der Fuchsjagd die Räude nicht einzudämmen vermag. Im Gegenteil: Wie zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, lässt intensive Bejagung die Geburtenrate der Füchse in die Höhe schnellen und ihre Lebenserwartung sinken. Infolgedessen gibt es in stark bejagten Gebieten keineswegs weniger Füchse; der Anteil an Jungfüchsen steigt jedoch an. Da Jungfüchse für Parasiten und Krankheiten anfälliger sind als erwachsene Tiere, gibt es in solchen Fuchsbeständen ideale Bedingungen für die Ausbreitung der Räude. Mehr noch: Jungfüchse begeben sich im Spätsommer und Herbst auf die Suche nach einem eigenen Revier – und schleppen auf ihren kilometerlangen Wanderungen die Räude möglicherweise in neue Gebiete ein. Die Jagd ist also nicht Teil der Lösung, sondern ein wesentlicher Teil des Problems! Die Masche der Jagdbefürworter ist durchsichtig: Einerseits will man die umstrittene Fuchsjagd vor den Augen einer kritischer werdenden Öffentlichkeit rechtfertigen; andererseits instrumentalisiert man Krankheiten wie die Räude, um gegen unliebsame Einschränkungen bei der Jagdausübung vorzugehen. „Dabei wird geflissentlich verschwiegen, dass gerade die Bejagung auf verschiedenen Wegen zur Ausbreitung der Räude sowie einer erhöhten Anfälligkeit von Fuchsbeständen beiträgt“, so Daniel Peller, einer der Initiatoren des Aktionsbündnisses Fuchs. „Will man gegen die Räude vorgehen, sollte man sich also für die Einstellung der Fuchsjagd einsetzen, statt den Abschuss von Welpen am elterlichen Bau und den verstärkten Einsatz tierquälerischer Jagdmethoden zu propagieren.“
- Jäger: „Wir tun etwas Gutes“ - Chronik der Hetzjagd auf einen Fuchs
Der Fall eines von einer Jagdhundemeute gehetzten Fuchses in Kerschlach, Oberbayern, dokumentiert für alle sichtbar, was bei Gesellschaftsjagden an der Tagesordnung ist. Wäre der Kerschlacher Fuchs im Wald gestellt und dort umgebracht worden, hätte niemand davon erfahren. Schon seit August 2018 bekam Andreas Nemitz aus Kerschlach regelmäßigen Fuchsbesuch. Ein hübsches Tier, gesund und mit dichtem Fell, lässt sich immer mal wieder in seinem Garten blicken. Der Besucher ist unaufdringlich und scheu, und obwohl Nemitz Hühner hält, freut er sich jedes Mal, wenn es ihm gelingt, den Fuchs zu erspähen. Irgendwann stellt sich eine gewisse Verbundenheit ein: Nemitz weiß, in welchem Fuchsbau im Kerschlacher Forst „sein“ Fuchs wohnt, und wenn dieser mal für einige Tage nicht bei ihm vorbeischaut, beginnt er, sich Sorgen zu machen. Trotzdem wahrt er Distanz; der Fuchs soll ein Wildtier bleiben und seine Menschenscheu nicht verlieren. Als er seinen wilden Gast am Abend des 3. Januar über seinen Rasen huschen sieht, ahnt er noch nicht, dass der Fuchs schon am nächsten Tag grausam und unter dramatischen Umständen sterben wird. Andreas Nemitz ist am Vormittag des 4. Januar gerade zum Füttern seiner Tiere im Garten, als er aggressives Hundegebell und spitze Schmerzenslaute vernimmt. Augenblicke später sieht er, wie Jagdhunde einen Fuchs entlang der Einfriedung um sein Grundstück hetzen. Das völlig verängstigte Tier versucht, einen Durchschlupf im Gartenzaun zu erreichen, doch die fünf mit Schutzwesten gegen Wildschweine ausgestatteten Jagdhunde attackieren den Fuchs wieder und wieder. Andreas Nemitz geht mutig und ohne zu zögern dazwischen, um „seinen“ völlig erschöpften und aus Lefze, Kopf und Unterbauch blutenden Fuchs zu schützen. Trotz vollem Einsatz gelingt es dem hundeerfahrenen Kerschlacher kaum, die aggressiven Terrier von ihrem Opfer abzubringen – immer wieder tauchen sie unter seinen ausgebreiteten Armen hindurch, um nach dem Fuchs zu schnappen. Von der Flucht vor den Jagdhunden entkräftet und von ihren Beißattacken schwer verletzt liegt der kleine Fuchs völlig verängstigt und schockiert am Rande des Grundstücks von Herrn Nemitz (Foto: Andreas Nemitz) Als die Terrier schließlich doch von diesem ablassen, dringen sie zu allem Überfluss noch in einige offenstehende Pferdeboxen ein, in denen Nemitz‘ verängstigte Hühner Zuflucht gesucht haben. Nur durch rasches Handeln des Hühnerbesitzers gelingt es, diese zu schützen und Schlimmeres zu verhindern. Dennoch zeugen ausgerissene Schwanzdeckfedern junger Gockel von den Angriffen der völlig unkontrolliert agierenden Jagdhundemeute auf die seltenen Hühner einer Rote Liste Rasse. Danach verlassen die Jagdhunde das Grundstück wieder. Für den armen Fuchs, dessen Schutz inzwischen Nemitz‘ achtzigjähriger Vater übernommen hat, kommt jedoch jede Hilfe zu spät. Völlig erschöpft und aus mehreren schweren Bisswunden blutend, wird er wenig später von dem ortsansässigen Revierpächter mit einem Kleinkalibergewehr erschossen und mitgenommen. Für Andreas Nemitz besteht aufgrund von Verhalten und Fellzeichnung des Tieres zu diesem Zeitpunkt kein Zweifel mehr, dass es sich dabei um „seinen“ Fuchs handelt. Zahlreiche Indizien für verbotene Hetzjagd Während des gesamten Vorfalls – und auch in den Wochen danach – meldet sich kein Verantwortlicher der Jägerschaft bei Nemitz. Wie sich später herausstellt, gehören die Jagdhunde zu einer Jagdgesellschaft, die in der Nähe eine Drückjagd veranstaltet hat. Zwar sind solche Jagden, bei denen Jagdhunde Wildtiere aus der Deckung vor die Gewehre wartender Jäger „drücken“ sollen, rechtlich zulässig; sowohl das Tierschutzgesetz als auch das Bundesjagdgesetz verbieten jedoch Hetzjagden, bei denen freilaufende Jagdhunde Wildtiere direkt attackieren. Der Vorsitzende des Kreisjagdverbands Weilheim, Florian Pfütze, beruft sich im Nachhinein der örtlichen Tageszeitung gegenüber darauf, der Fuchs sei im Verlauf der Drückjagd angeschossen worden, und man habe ihn „nachsuchen“ müssen. Andreas Nemitz hatte bei dem Fuchs jedoch keine Schussverletzungen erkennen können. Pikant ist zudem, dass ein Jäger Nemitz im Vertrauen mitteilt, bei der Zuordnung des getöteten Fuchses zu den jeweiligen Schützen habe sich zunächst keiner der Beteiligten zu einem Schuss auf den Fuchs bekannt – erst später habe sich der Jagdleiter mit den Worten: „dann war es eben ich“ „geopfert“. Die Aussage eines Feuerwehrmanns, der mit der Absicherung einer Zufahrtsstraße betraut ist, festigt die Annahme, dass es sich bei den Ereignissen in Kerschlach nicht um eine geordnete Nachsuche, sondern um eine verbotene Hetzjagd gehandelt hat: Er gibt an, zunächst zwei Jagdhunde dabei beobachtet zu haben, einen Fuchs aus dem Wald zu hetzen. Offensichtlich sind erst danach im Ort weitere Jagdhunde hinzugekommen und haben den Fuchs gemeinsam gehetzt und attackiert. Jäger finden qualvollen Tod des Fuchses „in Ordnung“ Als die Presse über die Vorfälle berichtet, geht Jagdverbandsvorsitzender Pfütze in die Offensive: Er sagt, die Jäger täten mit der Fuchsjagd „etwas Gutes“ und ihr Handeln in Kerschlach sei „in Ordnung gewesen“. Er mutmaßt, der Fuchs habe möglicherweise eine Krankheit gehabt, ohne dafür auch nur den geringsten Anhaltspunkt zu haben, und suggeriert, Füchse würden Kinder beißen und mit Krankheiten anstecken. Er schürt damit gezielt Ängste, streut Nebelkerzen und versucht, mit halb- und unwahren Behauptungen von der Schuld der Jäger abzulenken und Füchse als Schädlinge zu diffamieren. Der Gipfel der Unverschämtheit ist jedoch, dass Pfütze Andreas Nemitz unterstellt, mit seinem selbstlosen Einsatz das Leiden des Fuchses womöglich verlängert zu haben – obwohl ausschließlich Pfützes Jagdgenossen für die Qualen und den Tod des Fuchses verantwortlich sind. Schuldbewusstsein oder Mitleid mit dem armen Tier sind auf Seiten der Jäger nicht im Geringsten zu erkennen; Pfütze gibt der Presse gegenüber lediglich an, er bedauere, dass ein Anwohner diese Ereignisse habe mit ansehen müssen. Anwohner: „Der Fuchs gehörte quasi zur Familie“ Nemitz machen diese unerträglichen Äußerungen des Jagdfunktionärs fassungslos. „Der Fuchs hat bei uns quasi zur Familie gehört“, betont er. „Sein Tod war ebenso sinnlos wie grausam; so etwas Schreckliches habe ich nie zuvor erlebt. Trotzdem geht es mir nicht darum, dass ich diese Ereignisse mit ansehen musste, sondern darum, dass sie überhaupt geschehen sind.“ Inzwischen wurden von verschiedenen Seiten Anzeigen wegen Verstoßes gegen mehrere Paragrafen des Tierschutzgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des Bayerischen Jagdgesetzes gegen die Veranstalter der Drückjagd in Kerschlach gestellt. Es bleibt zu hoffen, dass dieser schreckliche Fall, der ganz klar großes öffentliches Interesse auf sich gezogen hat, nun auch mit der gebotenen Sorgfalt untersucht und lückenlos aufgeklärt wird.
- In Luxemburg funktioniert die Natur auch ohne Fuchsjagd
In Luxemburg ist der Fuchs seit 2015 keine jagdbare Art mehr. Zu Beginn des Fuchsjagdverbots wurde der inzwischen verstorbene Staatssekretär Camille Gira (Die Grünen /Dei Greng), der sich maßgeblich für das Verbot der Fuchsjagd eingesetzt hat, auch durch Wildtierschutz Deutschland mit einer Petition unterstützt. Im April geht das Jagdverbot in Luxemburg in das fünfte Jagdjahr. Ausufernde Fuchsbestände, die Übertragung von Wildkrankheiten – nichts von dem, was der örtliche Jagdverband FSHCL prophezeit hat, ist eingetreten. Auch nicht die Befürchtungen deutscher Jagdlobby-Organisationen, das Fuchsjagdverbot würde mit einem Anstieg der Zahl der Füchse im benachbarten Rheinland-Pfalz einhergehen. Seit 2015 wurden im gleich großen Saarland etwa 12.000 Rotfüchse erschossen. Unter dem Strich gibt es sowohl in Luxemburg, als auch im Saarland heute so viele Füchse wie vor vier Jahren. Der Unterschied zu Luxemburg ist, dass dieses Ergebnis im Saarland mit erheblicher Tierquälerei einhergegangen ist. Wie etliche wissenschaftliche Forschungsarbeiten belegen, kann selbst durch sehr intensive jagdliche Maßnahmen die Zahl der Füchse mittelfristig nicht reduziert werden. Die Tiere bekommen mehr Nachwuchs und leer geschossene Fuchsreviere finden durch Zuwanderung schnell neue Revierinhaber. Füchse gehören zu den nützlichsten Landsäugetieren. Während der Rotfuchs in Luxemburg seit inzwischen vier Jahren geschont wird, werden im gleich großen Saarland Jahr für Jahr etwa 3.000 dieser schönen Tiere erschossen. Der Bestand ändert sich deshalb aber nicht. Bild: Timo Litters Natur- und Forstverwaltung im Großherzogtum Luxemburg haben keine Probleme durch das Fuchsjagdverbot festgestellt; es gibt keine Indizien für eine Zunahme der Fuchspopulation, und die Befallsrate der Füchse mit dem Fuchsbandwurm hat sich seit dem Jagdverbot verringert. War sie erst im Jahr 2014 bei anhaltender Bejagung auf 39,7% gestiegen, so lag sie 2017 nur noch bei 24,6%. Es gibt ganz offenkundig keine stichhaltigen Argumente, die für die Fuchsjagd und somit für ein Ende des Fuchsjagdverbots sprechen. Das hatte in Luxemburg seinerzeit auch schon das Verwaltungsgericht bestätigt, indem es das Ansinnen des FSHCL, das Jagdverbot zu kippen, abwies. Die Grünen (Dei Greng) hatten – ebenso wie Claude Turmes, Staatssekretär für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur, persönlich – bereits vor den Wahlen im Oktober 2018 angekündigt, ohne Wenn und Aber am Fuchsjagdverbot festzuhalten und sich für eine Verlängerung einzusetzen, denn: Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie die bisherigen Erfahrungen in Luxemburg sprächen klar für die Beibehaltung des Fuchsjagdverbots.
- Von Nilgänsen, Jägern und Naturschützern
Beim Deutschen Jagdverband (DJV) stehen Nilgänse, Waschbären und Marderhunde schon lange als Bereicherung der jagdbaren Fauna auf der Abschussliste. Waschbären und Marderhunde auch deshalb, weil sie sich – da nachtaktiv – am besten mit der Falle jagen lassen. Das nutzen die Lobbyisten, um Politikern – egal ob grün oder schwarz – und einer kritischer werdenden Öffentlichkeit weiszumachen, die Fallenjagd unabdingbar für den Naturschutz zu benötigen. Nabu: "Aus Sicht des Naturschutzes wäre auch eine Freigabe der Nilgans zur Jagd in allen Bundesländern denkbar" Bild: josupewo / pixelio.de Das Interesse des Hobbyjägers am Naturschutz beschränkt sich in aller Regel auf den Erhalt der jagdbaren Arten, sprich Fasane, Rebhühner, Feldhasen. Weil die immer weniger werden und der Deutsche Jagdverband seinen Einfluss auf die Politik in den letzten 30 Jahren eben nicht genutzt hat, Lebensräume und Nahrungsgrundlagen für Rebhuhn und Co. zu erhalten, macht er andere zum Sündenbock: Waschbären, Marderhunde, Füchse. Fakt ist, dass die Bestände dieser Tierarten trotz massiver Tierquälerei im Rahmen der Jagd steigen oder sich kaum verändern und Hasen und Rebhühner trotzdem in die Roten Listen gefährdeter Tierarten rutschen. Pseudoargumente für die möglichst umfassende Bejagung ohne Schonzeiten fallen den Jagdorganisationen etliche ein: die (wissenschaftlich nicht belegte) Verdrängung heimischer Arten; die Unterstellung, diese Tierarten würden Menschen durch Krankheiten gefährden (ganz so wie man die ideologisch verblendeten Rundumschläge des Deutschen Jagdverbands schon vom Fuchs und von anderen Tierarten her kennt); die Lüge, durch die Jagd könnten die Wildtierbestände nachhaltig reguliert werden. Bis vor gar nicht langer Zeit wurde seitens der Jägerschaft allen Ernstes dazu aufgerufen, den Igel, diesen Eierdieb, im Fasanenrevier jagdlich zu bekämpfen! Schützenhilfe hinsichtlich des bundesweiten Abschusses der Nilgans erhalten Jäger nun (mal wieder) von einer Organisation, der viele Tierfreunde das wohl nicht zugetraut hätten: Dem NABU – Naturschutzbund Deutschland. Deren Vogelschutzexperte, Lars Lachmann, äußerte sich kürzlich zur Jagd auf die Nilgans so: „Aus Sicht des Naturschutzes wäre auch eine Freigabe der Nilgans zur Jagd in allen Bundesländern denkbar. „Die Art ist als invasiv eingestuft - vor allem, weil sie in der Umgebung ihres Nestes andere Wasservögel vertreibt“, erklärte er. Dass auch andere Vogelarten ihre Brut gegenüber potentiellen Gefährdern verteidigen, steht wohl auf einem anderen Blatt. Überhaupt nicht aggressiver als andere Vogelarten: brütende Nilgans unter Lachmöwen an der Isar. Bild: Dr. Silke Sorge
- Organisierte Tierquälerei – in vielen Revieren beginnen die Fuchswochen
Um es vorwegzunehmen, auch wenn Jagdverbände bei jeder Gelegenheit das Gegenteil wiederholen, es gibt in der Regel keine naturschutzfachliche Notwendigkeit für die Fuchsjagd: Die Bestände von Fasanen, Rebhühnern, Feldhasen oder Kiebitzen erholen sich nicht, weil Jahr für Jahr fast eine halbe Million Füchse getötet werden. Die Jagd während der Paarungszeit der Füchse ist eine Tierquälerei besonderen Ausmaßes. Bild: Sandro & Bianca Pelli Dazu muss man sich nur mal die letzten 20 Jahre anschauen: trotz der intensiven Fuchsjagd (etwa 10 Millionen Füchse wurden in dieser Zeit erschossen) gibt es heute nur noch rund halb so viele Hasen wie Anfang der 2000er Jahre, die Zahl der Fasanen ist um 75 Prozent zurückgegangen, Rebhühner gibt es nur noch vereinzelt. Grund für den Rückgang dieser Tierarten ist insbesondere die intensive Landwirtschaft, die Lebensräume (Hecken, Brachland) zerstört und Lebensgrundlagen (Insekten) vernichtet. Der Fuchs zahlt als Sündenbock dafür mit seinem kurzen Leben, weil ein Großteil der über 300.000 Jäger sich ansonsten wohl langweilen würde. Die Zahl der Füchse in Deutschland ist trotz intensiver Nachstellung seit über 20 Jahren weitgehend konstant. Durch die Jahr für Jahr hohen Bestandsverluste wird auch die Reproduktion auf hohem Niveau gehalten. In stark bejagten Gebieten gebären Füchsinnen drei- bis viermal so viele Welpen, wie in nicht bejagten Arealen. Wo nicht gejagt wird, sorgt das starke Sozialgefüge unter den Rotfüchsen für eine natürliche Geburtenbeschränkung. In den meisten deutschen Nationalparks werden Füchse seit vielen Jahren nicht bejagt, in Luxemburg seit 2015. Nirgendwo haben Füchse deshalb überhand genommen. Der Winter ist die Paarungszeit der Füchse. Während dieser Zeit sind sie unvorsichtiger und aufgrund der Schneelage in vielen Gegenden für den Jäger leichter auszumachen. Bevorzugt in den Vollmondwochen im Januar und Februar werden deshalb landauf, landab sogenannte „Fuchswochen“ ausgerufen. Während eines definierten Zeitraums beteiligen sich möglichst viele Jäger, häufig revierübergreifend, auf den Fuchs anzusitzen. Im Ergebnis erfreuen (!) sich die Lodenjacken dann jeweils an einigen Dutzend toten Füchsen. Das Durchschnittalter von Füchsen liegt in Deutschland aufgrund der Jagd bei unter zwei Jahren. Bild: Berndt Fischer Die Jagd während der Paarungszeit der Füchse ist eine Tierquälerei besonderen Ausmaßes. Im Januar und Februar sind viele Füchsinnen bereits tragend. Wenn sie nicht selber im Kugelhagel sterben, dann sind es die Väter ihrer künftigen Welpen. Die Fuchsrüden aber werden als Versorger für die junge Familie benötigt. Fallen sie aus, so sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit ihrer Jungtiere dramatisch. In den letzten Jahren erreichen uns auch immer wieder Meldungen über Fuchsgeburten, die bereits im Februar und März stattfinden. Die Fuchsjagd ist überflüssig wie ein Kropf. Sie geht mit erheblicher Tierquälerei einher, führt mittelfristig nicht zu weniger Füchsen (!) und setzt auf Massenelend statt auf natürliche Geburtenbeschränkung. Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema
- NABU Xanten, der Wolf, die Schafe und der Steinkauz
Isegrim kriegt sich nicht mehr ein. Jetzt bläst der NABU selber zum Halali auf die Wölfe. Volker Steck vom NABU Xanten (Niederrhein) erklärt warum: Wenn der Wolf kommt, müssen die Schafe gehen. Dann wächst die Vegetation auf den Wiesen hoch, auf denen die Steinkäuze Beute machen. Deshalb müsse das Wolfskonzept für NRW überdacht werden. „Mit der Entnahme von Wölfen, die regelmäßig Weidetiere töten, würde der bundesweite Bestand in keiner Weise gefährdet.“ Wegen der Steinkäuze. So einfach ist das. Solch ein Unfug ist das. Es steckt ein schlichtes Denken dahinter, das die Natur als ein simples eindimensionales Gefüge begreift, zum Beispiel so: Weniger Füchse – mehr Hasen. Viele Krähen – wenige Bodenbrüter. Und ein paar Wölfe – weniger Schafe, und dann keine Steinkäuze. Dieses Denken, dachte ich, haben wir seit langem ad acta gelegt. Und gerade der NABU hat sich ja unbestreitbare Verdienste erworben, mit dem simplen Nutzen-Schaden-Denken aufzuräumen. NABU Xanten (Niederrhein) will Wölfe entnehmen lassen - wegen der Steinkäuze. Bild: Jochen Gerlach Aber das hört anscheinend dort auf, wo man seine ganz speziellen Lieblinge hat. Hier wird das Verständnis von Vielfalt und Vernetztheit ausgeblendet und fängt extremer Artenschutz an. Da schützt dann jeder seinen eigenen Liebling – und am Ende gibt es nichts mehr zu schützen. Natur – das ist ein ungeheuer kompliziertes Geflecht von Beziehungen zwischen Tieren, Pflanzen und unbelebter Natur. Vielleicht werden die zurückkehrenden Wölfe zu weniger Schafen in der Landschaft führen. Aber der Rückgang der Schafhaltung, die dramatischen (negativen) Veränderungen in unserer Kulturlandschaft haben herzlich wenig mit Wölfen zu tun. Wir stecken seit Jahrzehnten bereits mitten drin in diesem Trend zur Artenverarmung. Ausgerechnet bei den Wölfen jetzt eine Gefahr für die Artenvielfalt zu sehen, mit dem Steinkauz als Galionsfigur – das ist eine schlichte Sicht der Dinge. Da sieht jemand den Wald nicht vor lauter Bäumen. +++ Dieser Artikel ist unter dem Titel "Kauzig" ursprünglich erschienen auf WoelfeInDeutschland.de
- Steuergelder für gewerbliches Pelzprojekt der Jagdverbände
Pelz ist untrennbar mit Leid und Tod von Tieren verbunden. Dennoch versuchen Jagdverbände, Pelz wieder salonfähig zu machen – und nutzen dazu nach Informationen des Aktionsbündnisses Fuchs in erheblichem Maße Steuergelder aus staatlicher Förderung. Große Modedesigner und Kaufhäuser – wie zuletzt etwa Breuninger oder Chanel – nehmen zunehmend Abstand von Produktion und Verkauf von Pelzmode. Der Deutsche Jagdverband hat 2016 gemeinsam mit dem Landesjagdverband Baden-Württemberg die Fellwechsel GmbH gegründet, ein Unternehmen, das Felle getöteter Wildtiere als vermeintlich naturnahe Kleidung und Accessoires verarbeiten und vermarkten soll. So wurde im baden-württembergischen Rastatt eine zentrale Abbalgstation errichtet, in der Füchsen, Mardern und anderen Beutegreifern das Fell über die Ohren gezogen wird. Der Zentralverband des Kürschnerhandwerks steuert das von ihm selbst eingeführte Label „we prefur“ bei, mit welchem dem Projekt ein ökologischer Anstrich gegeben werden soll. Defizitäres Joint Venture der Jagdverbände zieht Füchsen das Fell über die Ohren, subventioniert durch den Steuerzahler. Bild: Luise Dittombée Defizitäres Pelz-Unternehmen mit Mitteln steuerbefreiter Jagdverbände finanziert Obwohl finanzkräftige jagdaffine Firmen wie etwa die Blaser Jagdwaffen GmbH zu den Abnehmern der Fellwechsel GmbH gehören, und obwohl Jäger derzeit angehalten werden, erlegte Tiere gratis zur Verfügung zu stellen, ist das Projekt hochgradig defizitär und hat im ersten Jahr seiner Geschäftstätigkeit Verbindlichkeiten von über 400.000 Euro angehäuft. Bezeichnenderweise bestehen laut Bundesanzeiger 138.000 Euro dieser Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern - obwohl etwa der Deutsche Jagdverband satzungsgemäß ein gemeinnütziger Verein ist. Durch die Hintertür kann damit dessen Steuerbegünstigung genutzt werden, um ein fragwürdiges Wirtschaftsunternehmen zur Pelzvermarktung zu finanzieren. (1) Das Land Sachsen-Anhalt subventioniert Pelzprojekt der Jagdverbände Doch damit nicht genug: Wie zwei Kleine Anfragen aus Sachsen-Anhalt zeigen, wird „Fellwechsel“ in erheblichem Umfang direkt mit Steuergeldern subventioniert. So heißt es in den Ausführungen der schwarz-rot-grünen Landesregierung in Magdeburg, dass im Jahr 2018 Haushaltsmittel von 100.000 Euro „zur Umsetzung des Projektes „Fellwechsel“ in Sachsen-Anhalt“ reserviert seien. Zudem wurden Mittel für die Anschaffung von 40 Gefriertruhen und vier Kühlcontainern in Einrichtungen des Landesforsts bereitgestellt (2). Es ist wohl davon auszugehen, dass für deren laufenden Betrieb ebenfalls der Steuerzahler aufkommen soll. Pelz als Rechtfertigung für die Jagd auf Füchse und andere Beutegreifer Die Pelzgewinnung aus zum großen Teil tierquälerischer Jagd wird kaum rentabel werden - das Projekt Fellwechsel dient deshalb wohl vor allem als Propagandainstrument. Mit dem Hinweis auf vermeintlich „ökologisch korrekten“ Pelz will man die gesellschaftlich geächtete Pelzkleidung wieder salonfähig machen und eine Rechtfertigung für die fragwürdige Verfolgung von Füchsen und anderen Beutegreifern schaffen. So wird in Verbindung mit der Vermarktung der Pelzprodukte behauptet, dass die Jagd auf Fuchs und Co. notwendig und eine Nutzung der Felle daher nicht verwerflich sei. Tatsächlich setzt sich hingegen immer mehr die Erkenntnis durch, dass die Jagd auf Füchse oder Marder keineswegs notwendig, sondern ökologisch unsinnig ist und beispielsweise die Ausbreitung von Wildtierkrankheiten fördert. Dabei ist es schlichtweg abstrus, Pelz als nachhaltige Kleidung zu bewerben. Tatsächlich kommen etwa beim Gerben der Felle hochgradig toxische Chemikalien zum Einsatz, und beim Schuss auf die Tiere wird meist umweltschädliches Bleischrot verwendet. Hinzu kommt, dass gerade Füchse oft durch besonders grausame Jagdpraktiken wie die Fallen- oder die Baujagd zu Tode kommen. Die auf Initiative des Deutschen Jagdverbands und des Jagdverbands Baden-Württemberg gegründete Fellwechsel GmbH will das Tragen von Pelz wieder salonfähig machen. Bild: B. u. S. Pelli Bundesrat: Keine Notwendigkeit, sich mittels Pelz gegen Kälte zu schützen Der Deutsche Jagdverband hat die Zeichen der Zeit offensichtlich ebenso wenig erkannt wie die Landesregierung in Magdeburg. Die bei weitem überwiegende Bevölkerungsmehrheit spricht sich gegen Produkte aus Echtpelz aus, und auch der Deutsche Bundesrat sieht in einem 2015 vorgelegten, bislang aber nicht umgesetzten Gesetzentwurf keine Notwendigkeit, sich hierzulande mittels Pelzkleidung gegen Kälte zu schützen (3). +++ Quellen: Jahresabschluss 2017 der Fellwechsel GmbH Landtag von Sachsen-Anhalt, Drucksache 7/3109 vom 28.06.2018, sowie Drucksache 7/3030 vom 14.06.2018 Gesetzentwurf des Bundesrates, Drucksache 217/15 (Beschluss), vom 10.07.2015 Ausführliche Darstellungen über Füchse und Fuchsjagd sowie wissenschaftliche Nachweise finden Sie in den Erläuterungen und Quellenangaben des Aktionsbündnisses Fuchs.
- „Wolfsattacke“ verkommt zum politischen Theaterspiel
Der Aufschrei nach dem angeblichen Wolfsangriff auf einen Friedhofsgärtner in Niedersachsen war nicht zu überhören und zu übersehen. Damit einhergehend auch der gigantische Interessenkonflikt, der Teile unserer Gesellschaft zu scheinbar völlig irrationalen, voreiligen und unsachlichen Schlussfolgerungen verleitet. Seit Dienstag ist nun klar, dass es keinerlei Nachweise für einen Wolfsangriff gibt. Doch wer Einsicht oder Klarstellungen erwartet hat, wurde mal wieder enttäuscht. Stattdessen zeigt sich auch beim Wolf der generelle Trend zu Verschwörungstheorien und der sehr vielfältigen Interpretation von Fakten. Der ersehnte Moment „Wolfsangriff in Niedersachsen“! In der öffentlichen Debatte war schon lange zu erkennen, wie sehr sich manche Menschen nach dieser Nachricht sehnten. Es gibt Schäfer, die sich sogar vor laufender Kamera einen Wolfsangriff auf Kinder von Wolfsbefürwortern wünschten. Man kann sich ausmalen, welche Mühlen in Gang gesetzt worden wären, wenn der Vorfall in Niedersachsen der erste nachgewiesene „Wolfsangriff“ gewesen wäre. Meine Anführungszeichen sind kein Zufall, denn selbst wenn es den Nachweis einer Wolfs-DNA gegeben hätte, weigere ich mich bei diesem angeblichen Vorfall von einem Angriff zu sprechen. Wer sich ein bisschen mehr mit dem Verhalten junger Wölfe beschäftigt weiß, dass sie neugierig sind und einen auf dem Boden knienden und von sich abgewandten Menschen nicht als solchen identifizieren. Ich jedenfalls hätte nicht ausschließen wollen, dass es wirklich ein Wolf war, aber würde zumindest einen Angriff ausschließen. Die Neugier von Jungwölfen ist aber schon seit der Rückkehr des Wolfs ein häufiger Auslöser für Missverständnisse und Fehleinschätzungen. Doch wenn wir ehrlich sind, führen wir hier auch eigentlich keine Sicherheitsdebatte. In Deutschland lechzen wir zwar gerne nach 100 Prozent Sicherheit, aber die aktuelle Debatte wird nicht durch ängstliche Menschen angeheizt. Es sind Menschen, die ihre eigenen Interessen durchsetzen wollen. Es geht um Geld, Mehraufwand, finanzielle Unsicherheit und natürlich auch Wählerstimmen. Jeder von uns könnte im Handumdrehen mindestens fünf Gefahren in unserer Natur nennen, die um ein Vielfaches größer sind, aber eben nicht im Konflikt mit anderen Interessen stehen. Politiker wie Niedersachsens SPD-Umweltminister Lies öffnen Verschwörungstheoretikern Tür und Tor. Bild: Stefan Suittenpointner Eindeutig uneindeutig? Erschreckend muss man zur Kenntnis nehmen, dass sich Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies mal wieder nicht zum Wolf bekennt und die Debatte damit erneut anheizt. Freund einer lebhaften Debatte ist er. Da habe ich keinen Zweifel dran, denn mit der Aussage, dass er sich „ein eindeutigeres Ergebnis gewünscht hätte“, hat er es mal wieder versäumt Ruhe und Sachlichkeit in die Debatte zu bekommen. Nochmal kurz den Fakten: Es wurden mehrere Haar- und Speichelprobem vor Ort entnommen, von denen aber keine Probe einem Wolf zuzuordnen war. Nicht nur an der Wunde des Mannes, sondern vom gesamten Friedhofsgelände hat man Spuren gesichert. Herr Lies stellt nun das Ergebnis als unsicher dar, weil die Wunde bereits ausgewaschen und über 24 Stunden alt war. Die Tatsache, dass aber auch sonst nirgendwo auf dem Friedhof ein einziges Haar von einem Wolf gefunden wurde, erscheint nicht erwähnenswert. Hiermit eröffnet Herr Lies Verschwörungstheoretikern mal wieder Tür und Tor, anstatt ein eindeutiges Ergebnis anzuerkennen. Man muss sich ernsthaft fragen, auf welchen eindeutigeren Nachweis Herr Lies eigentlich gewartet hat? Ein Umweltminister, der sich einen Wolfsangriff wünscht. Anders kann man das gar nicht mehr interpretieren. Taktik statt Strategie. Populismus statt Aufklärung. Partei- statt Sachpolitik. Heutzutage nichts Neues, oder? Mein Mitleid, dass Herr Lies nun keine noch stärkere Anti-Wolfs-Kampagne fahren kann, hält sich auf jeden Fall sehr in Grenzen. Und doch gelingt es ihm, mit seinen verschwommenen Aussagen eine weitere Scheindebatte in Gang zu bringen. Die Liste an Vorurteilen über den Wolf ist lang. Bild: Michael Hamann Nach Lügenpresse nun Lügeninstitut? Eine Scheindebatte, die irgendwie typisch für unsere heutige Gesellschaft in Zeiten der sozialen Medien und auch typisch für die Diskussion um den Wolf ist. Die Liste an Vorurteilen über den Wolf ist lang. Viele Thesen wurden aufgestellt und doch hat sich irgendwie keines dieser Vorurteile so wirklich in die Realität umwandeln können. Von Naturschützern wurde er ausgesetzt. Den Wald würde er leer fressen. Kindern an Bushaltestellen auflauern. Menschen am Spaziergang im Waldern hindern. Touristen aus ländlichen Gegenden vertreiben und auch uns irgendwann als Hauptmahlzeit ansehen. Die Realität sieht so aus: Der Wolf ist nachweislich von alleine wieder nach Deutschland gekommen. Die Wildbestände sind so hoch wie nie. Kinder können weiterhin zur Schule und Erwachsene weiterhin spazieren gehen. Kein Mensch in Deutschland wurde je von einem Wolf angegriffen und die deutsche Natur erlebt einen regelrechten Tourismus-Boom. Es muss manchmal schon sehr frustrierend sein, wenn man so viele Theorien hat, die sich am Ende aber nie als Wahrheiten herausstellen. So auch am Dienstag, als eine neue Hoffnung mal wieder im Keim erstickt wurde. In Zeiten, in denen populistische Forderungen zum Trend geworden sind, entfernt man sich aber auch immer mehr davon, Fakten als Fakten zu akzeptieren. Selbst das Misstrauen gegenüber unabhängigen Institutionen wächst stetig an. Ich sehe diese Entwicklung schon lange sehr kritisch. Und so überrascht mich die aktuelle Folgedebatte nach Bekanntwerden der DNA-Analyse schon gar nicht mehr. Wenn jemandem ein Ergebnis heutzutage nicht passt, muss erstmal grundsätzlich derjenige in Frage gestellt werden, der das Ergebnis veröffentlicht hat. Nun ist es halt das Senckenberg Institut. CDU-„Umweltexperte“ Martin Bäumer ist ja schon länger als lautstarker Wolfsgegner bundesweit bekannt. Auch hier bleibt er seiner Linie treu und bezweifelt nun, dass das Senckenberg Institut das richtige Institut für die Untersuchung von angeblichen Wolfsangriffen ist. Herr Bäumer wünscht sich stattdessen zukünftig forensische Institute mit in die Beweisaufnahme aufzunehmen. „Durch ein forensisches Institut wäre auch eine rechtssichere Rekonstruktion des Angriffs anhand von Blutspritzern und ähnlichen Indizien möglich gewesen.“ Martin Bäumer (CDU) Da ist er wieder. Ich möchte ihn mittlerweile nur noch liebevoll Blutspritzer-Martin nennen. „Blutspritzer“ scheint bei ihm jedenfalls in keinem Satz fehlen zu dürfen, wenn es um den Wolf geht. Hat er doch vor wenigen Wochen erst im niedersächsischen Landtag davon berichtet, dass das Blut der Weidetiere bis an die Häuserwände spritzt. Nach solchen Vorbildern lechzt das Anti-Wolfs-Klientel regelrecht. Es ist schon erstaunlich wie häufig die beiden Worte „forensische Institute“ alleine in den letzten zwei Tagen gefallen sind. Als hätten wir seit Jahren über nichts anderes diskutiert als Forensik. Schon verblüffend wie sich der Schwerpunkt einer Diskussion immer wieder verlagern kann. Doch dieses Theaterspiel reiht sich nur in die vielen verzweifelten Versuche ein, die Akzeptanz des Wolfs weiter zu beschädigen und eigene Interessen durchzusetzen. Schlicht und einfach ein neuer Anker im immer stärker werdenden Sturm. Wenn einem in diesem Sturm immer wieder Fakten um die Ohren fliegen, welche der eigenen Weltanschauung widersprechen, muss man sich neue Mittel und Wege suchen. Die Frage ist, wie lange das noch glaubwürdig ist? Mit der neuesten Entwicklung haben sich die Wolfsgegner nun endgültig aus einer sachlichen Debatte verabschiedet. Erfreulicherweise bemerken dies auch einige Medien und schlagen nicht in die gleiche Kerbe. Doch der nun eingeschlagene Weg wird wieder dazu führen, dass wir uns in Zukunft häufiger auf Theorien wie „Senckenberg wird vom NABU bezahlt“ freuen dürfen. Die Diskussion dreht sich damit – wie schon seit Jahren – weiter im Kreis. Glückwunsch an die Herren von SPD und CDU! Mittlerweile muss man sich wirklich fragen, ob das Schüren von Unsicherheiten und Ängsten zur Hauptaufgabe eines Politikers gehört. Ich werde den Eindruck nicht los. Mit der neuesten Entwicklung haben sich die Wolfsgegner nun endgültig aus einer sachlichen Debatte verabschiedet. Bild: Stefan Suittenpointner Umweltkriminalität mal anders Forensische Institute werden üblicherweise nur bei kriminellen Handlungen beauftragt. Doch wen überrascht das noch? Mittlerweile wird man ja das Gefühl nicht los, dass sogar Wölfe, die ein frei lebendes Reh gerissen haben, wie ein Straftäter behandelt und dargestellt werden. „Lieber Wolf: Bitte beim Nachstellen deiner Beute immer mindestens einen Kilometer Abstand zum nächsten Dorf einhalten. Alles andere zeigt, dass du deine Scheu verloren hast. Trotzdem heißen wir dich in Deutschland natürlich herzlich willkommen!“ Parallel zu solch banalen Gedankengängen wurde vor kurzem in Nordrhein-Westfalen (einer Hochburg der illegalen Wilderei auf Greifvögel) die von Grünen und SPD gegründete Stabsstelle gegen Umweltkriminalität von CDU und FDP aufgelöst. Nur ein verschwindend geringer Anteil der in Deutschland begangenen Straftaten gegen die Natur wurde überhaupt aufgeklärt, aber wir unternehmen nichts dagegen. Stattdessen suchen wir nun nach pelzigen Straftätern. Offenbar auch mit Mitteln, die jenseits jeglicher Rationalität liegen. Wie naturfremd und interessengesteuert können wir eigentlich noch werden? +++ Stephan Schulz ist leidenschaftlicher Tierfilmer. Einen Blog, Tier- und Naturfilme veröffentlicht er auf www.stephan-schulz-naturfilm.de.
- Ein bisschen ausgestorben
Prof. Hans-Dieter Pfannenstiel hat sich wieder mal zum Wolf geäußert, diesmal im Celler Kurier. Der Wolf, meint er, sei „bei uns nie richtig ausgestorben.“ Diesen Unfug hat Gregor Beyer vom Forum Natur in die Welt gesetzt, Pfannenstiel betet ihn nach. Ich wüsste von den beiden Herren gerne, wie man eigentlich „richtig“ ausstirbt? Das ist wie „ein bisschen schwanger“. Das Kriterium für „Ausgestorben“ ist eindeutig: Eine Tierart, die sich nicht reproduziert (keine Jungtiere aufzieht), gilt in dem betreffenden Gebiet als ausgestorben. So war es in Deutschland mit dem Wolf über hundert Jahre lang. Dass gelegentlich Wölfe aus dem Osten eingewandert (und umgehend geschossen worden) sind, ändert daran gar nichts. Und mit dem gegenwärtigen Schutzstatus hat es nicht das Geringste zu tun. Wolf: Im Visier des ehemaligen Jagdfunktionärs Professor Pfannenstiel. Bild: Michael Hamann Es stimmt, dass im Raum Cuxhaven Rinder auf der Flucht vor Wölfen in Wassergräben geraten und dort getötet, ja sogar bei lebendigem Leib angefressen worden sind – aber dass Wölfe Rinder vorsätzlich nur verletzen, um sie als „lebende Kühlschränke“ später umzubringen, ist ein Schauermärchen. Pfannenstiels Behauptung, das habe „in Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen Ausmaße angenommen, die man sich einfach nicht mehr vorstellen könne“, ist maßlos übertrieben. Beispielsweise sind im Jahr 2014 in Brandenburg mehr als 10.000 Kälber auf der Weide umgekommen, bevor sie sechs Monate alt waren – aber gerade mal 23 Kälber durch damals genau 23 Wolfsrudel. Eins pro Rudel und Jahr. Es sind inzwischen mehr geworden, das stimmt, wie ich auch die Probleme mit Wölfen und Weidetierhaltung keineswegs kleinreden will. Aber Pfannenstiel verbreitet Panik, und das hilft uns bei der Suche nach Lösungen nicht weiter. Pfannenstiel behauptet, unsere Wolfspopulation hätte den günstigen Erhaltungszustand, der von der FFH-Richtlinie gefordert wird, längst erreicht. Die EU sieht das ganz anders, hat es sogar erst voriges Jahr durch einen Faktencheck der FFH-Richtlinie noch einmal unterstrichen. Keineswegs macht sie es, wie Pfannenstiel suggeriert, an der Zahl eintausend erwachsenen Tiere fest. Dazu gibt es umfangreiche Fachliteratur und ich räume gerne ein, dass sie nicht immer leicht zu lesen ist. Aber offenbar fällt dem Herrn Professor die gründliche Recherche schwer. Lieber versteigt er sich dazu, die persönliche Integrität von Jochen Flasbarth in dessen Funktion als Staatssekretär im Bundesumweltministerium infrage zu stellen, weil der mal Vorsitzender des NABU war. Ich kann mir nicht vorstellen, was einen für diesen Posten besser qualifizieren könnte als langjährige politische Arbeit im Naturschutz. Ich finde auch nichts Anstößiges daran, dass Pfannenstiel mal Vizepräsident des Brandenburger Jagdverbandes war. Persönliche Herabwürdigungen haben allerdings in einer Fachdiskussion nichts zu suchen. Pfannenstiel mag nicht einsehen, warum man die Wölfe nicht jetzt schon bejagen könnte. Hier liegt der Hase im Pfeffer: Der Herr Professor möchte einfach Wölfe schießen. An dem Jäger Pfannenstiel ist die Zeit vorbei gegangen. Er meint, unsere Gesellschaft habe auf nichts anderes gewartet, als zurück kehrende Tiere gleich wieder totzuschießen. Ich bin selber Jäger seit über fünfzig Jahren und kenne viele, die damit nicht einverstanden wären. Zudem lösen wir mit einer Bejagung der Wölfe keine Probleme. Und ob ein Wolfsfell an der Wand als ausreichender Grund zum Schießen akzeptiert wird – das werden wir sehen. +++ Der Artikel ist erstmals erschienen auf woelfeindeutschland.de
- Oldenburg: Ulmenhof bleibt jagdfrei
Bereits seit 2015 sind etwa 5 Hektar Fläche des Ulmenhofs - einem Tierheim mit Gnadenhof - im Landkreis Aurich (Ostfriesland) offiziell jagdfrei. 2017 hat der Landkreis Aurich zwei weitere Grundstücke, die der Ulmenhof erworben hat, jagdrechtlich befriedet. Doch der betroffene Jagdpächter verklagte den Landkreis auf Rücknahme der Befriedung der beiden Grundstücke. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat in seinem Urteil vom 22.10.2018 die Klage des Jägers abgewiesen: Der Ulmenhof bleibt auf allen Flächen jagdfrei! Auf dem Ulmenhof, einem ehemaligen Bauernhof in Uttum, in der Krummhörn (zwischen Emden und Greetsiel) hat das Ehepaar Huber in Eigeninitiative und Eigenarbeit ein kleines Tierheim mit Gnadenhof aufgebaut. Gnadenbrot-Tiere wie Pferde, Ziegen, Mini-Schweine, Gänse und Fundtiere, wie zahlreiche Katzen, dürfen hier ihren Lebensabend verbringen. Als der Jagdpächter vor einigen Jahren einen Hochsitz in Sichtweite aufgestellt und das Grundstück mit Jagdfreunden betreten hatte, fürchtete das Ehepaar Huber um seine Tiere. Antrag eines Jägers auf Bejagung abgelehnt, Bild: Ulmenhof Seit 2015 sind 5 Hektar Grundstück jagdfrei Darum stellten die Grundstückseigentümer im Sommer 2013 für ihre etwa 5 Hektar Fläche einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen. Sie beriefen sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012, in dem festgestellt wurde: Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer, welche die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen. Am 28.7.2014 gab die Untere Jagdbehörde des Landkreises Aurich dem Befriedungsantrag statt: Mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2015 wurden die Grundstücksflächen des Ulmenhofs offiziell jagdfrei. Jagdpächter will in unmittelbarer Nähe des Gnadenhofs weiter die Jagd ausüben Nun beharrte der Jagdpächter darauf, einen Heckenstreifen von etwa drei (!) Metern Breite in unmittelbarer Nähe des Hofs – nur eineinhalb Meter neben dem Parkplatz für die Tierheim-Besucher - zu bejagen. Er schaltete sogar die Jagdbehörde ein, um den Bewohnern des Hofes mitzuteilen, dass die Jagd dort keinesfalls be- oder verhindert werden darf. Die Behinderung des Jagdausübungsrechts wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Das Ehepaar Huber, die Betreiber der Ulmenhofs, waren dadurch extrem beunruhigt: Jagdausübung direkt neben dem Parkplatz? Wo nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder unterwegs sind, die Fundtiere bringen oder abholen? 2017: Der Landkreis Aurich befriedet zwei neue Grundstücke Nach intensiven Gesprächen mit den Behörden kristallisierte sich als einzige Möglichkeit der Kauf der betroffenen Flurstücke heraus, die im Eigentum der Gemeinde standen. Die Hubers traten also in Kaufverhandlungen mit der Gemeinde und konnten - zu ihrer größten Freude – die zwei Grundstücke in unmittelbarer Nähe des Anwesens erwerben. Das eine Grundstück ist die etwa drei Meter breite Hecke entlang des Ulmenhofs, das andere Grundstück ist ein daran angrenzendes Vogelschutz-Gehölz, in dem nicht nur Vögel Schutz finden, sondern das auch zahlreichen weiteren wildlebenden Tieren wie Rehen einen Rückzugsort bietet. Nach dem Erwerb der beiden Grundstücke stellte das Ehepaar Huber den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung. Der Landkreis Aurich hat die beiden Grundstücke, die der Ulmenhof von der Gemeinde erworben hat, mit dem Beginn des neuen Jagdjahres 2017/18 jagdrechtlich befriedet. Der Jagdpächter verklagt den Landkreis Doch der betroffene Jagdpächter verklagte den Landkreis: Der Landkreis Aurich sollte den Befriedungsbescheid für die beiden Grundstücke aufheben oder zumindest den Bescheid so abändern, dass die jagdrechtliche Befriedung erst zum Ende des Jagdpachtvertrags am 31. März 2022 in Kraft tritt. In seiner Klage zweifelte der Jäger einerseits die ethischen Gründe der Hubers an. Andererseits sei der Verkauf der Grundflächen durch die Gemeinde nur zu dem Zweck erfolgt, dem neuen Grundstückseigentümer einen Befriedungsantrag zu ermöglichen. Dies sei sehr fragwürdig. Insbesondere hob der Jäger hervor, dass durch die Befriedung eine vernünftige Revierpflege nicht mehr möglich sei, da das Raubzeug, dass sich gerade auf den betroffenen Flächen aufhalte, nicht mehr bejagt werden könne. Urteil des Verwaltungsgerichts: Die ethischen Gründe des Grundstückseigentümers wiegen schwerer als die Interessen des Jagdpächters Am 17.10.2018 fand die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg statt. Thomas Huber war als Betroffener beigeladen und führte seine ethischen Gründe gegen die Jagd auf seinen Grundstücken, auf dem er mit seiner Ehefrau ein Tierheim mit Gnadenhof aufgebaut hat, erneut mündlich aus. Am 22.102018 fällte das Verwaltungsgericht sein Urteil: Die Klage des Jägers wurde abgewiesen. Der Ulmenhof bleibt auf allen Flächen jagdfrei! (Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 22.10.2018, Az. 11 A 100/17) Das neunseitige Gerichtsurteil ist wirklich lesenswert, da es explizit auf die ethischen Gründe eingeht: Der Grundstückseigentümer habe glaubhaft gemacht, dass er die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehne. Wörtlich heißt es in dem Urteil: „Der Beigeladene betreibt auf den für befriedet erklärten Flächen ein Tierheim bzw. einen Tiergnadenhof. Nach seinen glaubhaften Angaben im Verwaltungsverfahren ist er seit mehr als 30 Jahren aktiv im Tierschutz tätig und hat gemeinsam mit seiner Ehefrau unter hohem Einsatz das Tierheim und den Gnadenhof errichtet. Mit seinem Einsatz für die Tiere kämpfe er tagtäglich um deren Leben. Demgemäß könne er es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, wenn zugleich auf seinem Grundstück Tiere erschossen würden. Diese Angaben hat der Beigeladene auch in der mündlichen Verhandlung glaubhaft bestätigt.“ Der Befriedung der Grundfläche stünden keine Versagungsgründe im Sinne des § 6a Abs. 1 Satz 2 BJagdG entgegen. Auch der Antrag des Jägers, die Befriedung erst zum Ende des Pachtvertrages 2022 auszusprechen, wurde abgewiesen. Dem Grundstückseigentümer sei es , so das Verwaltungsgericht, unter Abwägung mit den schutzwürdigen Belangen der Jagdgenossenschaft nicht zuzumuten, die Befriedung bis zum Ablauf des laufenden Jagdpachtvertrags abzuwarten. Einerseits handle es sich um relativ kleine Flächen, die unmittelbar an bereits bestandskräftig befriedete Flächen angrenzten, die Jagdausübung werde nicht nennenswert beeinträchtigt. „Auf der anderen Seite war gewichtig zu berücksichtigen, dass der Beigeladene in unmittelbarer Nähe zu den fraglichen Flächen ein Tierheim/Tiergnadenhof betreibt, wodurch sich ein erhebliches Interesse an der Nichtausübung der Jagd in diesem Bereich ergibt“, heißt es in dem Urteil wortwörtlich weiter. +++ Lesen Sie auch: Keine Jagd auf meinem Grundstück Informationen zum Ulmenhof
- Ohne die Jagd gäbe es nicht signifikant mehr Wildschweine
Obwohl Wildschweine seit Jahrzehnten intensiv und inzwischen fast ohne jegliche Tabus gejagt werden, nimmt ihre Zahl immer weiter zu. In den 1980er Jahren wurden im langjährigen Mittel pro Jahr etwa 200.000 Wildschweine erschossen, 2006 waren es schon 400.000 pro Jahr. Im Durchschnitt der letzten 10 Jahre wurden jedes Jahr über 570.000 Schwarzkittel erlegt. Absoluter Höhepunkt war das Jagdjahr 2017/18 mit etwa 820.000 erlegten Wildsäuen. Die Jagd ist überhaupt nicht in der Lage, den Bestand dieser Tierart zu reduzieren, geschweige denn zu regulieren. Das hat verschiedene Gründe: Die Tiere sind intelligent und können sich relativ schnell auf neue Situationen einstellen. Bei unserer land- und forstwirtschaftlichen Struktur ist es für die Wildsau relativ einfach, sich – selbst während einer Drückjagd – so zu verstecken, dass sie nicht aufgestöbert wird. Regelmäßig hohe Bestandsverluste durch die Jagd werden relativ schnell durch die verbliebenen Tiere kompensiert. Kaum eine Tierart hierzulande ist so flexibel hinsichtlich ihrer Vermehrung wie das Schwarzwild. Zerstörte Familienstrukturen – die ansonsten regulativ wirken -, ein gutes Nahrungsangebot für die überlebenden Tiere und relativ milde Winter mit wenigen Kälteverlusten tragen dazu bei, dass schon kaum einjährige Bachen (weibliches Wildschwein) wieder Jungtiere bekommen und sich insgesamt mehr Tiere an der Reproduktion beteiligen, als in unbejagten Beständen. Die Forschung spricht hier von kompensatorischem Wachstum: es kommen mehr Jungtiere zur Welt, als Alttiere erschossen werden. Insgesamt steigt die Population bei abnehmendem Durchschnittsalter. Es ist und bleibt wohl auch eine Vermutung, dass wir ohne oder mit deutlich reduzierten jagdlichen Maßnahmen mittelfristig nicht signifikant mehr Wildscheine in Deutschland hätten. Um diesen Beweis anzutreten, bräuchte Deutschland mutige, charismatische Politiker, die eine Wende in Sachen Tierschutz einleiten wollten. Die Schäden, welche Wildschweine anrichten, können für den Einzelnen sicherlich hoch sein, rein volkswirtschaftlich betrachtet sind das aber Peanuts. Unser Ansatz wäre es deshalb, die Jagd auf Wildschweine (durch Berufsjäger) stark einzugrenzen, in Problemzonen auf Vergrämung und Verhütung zu setzen, erhebliche wirtschaftliche Schäden durch den Staat zu ersetzen. Wir sprechen hier nicht von Milliardenbeträgen, sondern von maximal zweistelligen Millionenbeträgen. Das sollte uns der Tierschutz wert sein. +++ Mehr über Wildschweine erfahren Sie hier












