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Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen

68 Ergebnisse gefunden für „“

  • Aktuelle News zur Abschaffung der Hobbyjagd

    Aktuelles zu Jagd, Tier- und Naturschutz von Wildtierschutz Deutschland e.V. Aktuelle Veranstaltungen Tier- und Naturschutz 7. bis 9. Juni: Tagung der Evangelischen Akademie Hofgeismar: "Tierethik im Konflikt ". vor 23 Stunden Jagdrecht SPD lehnt nicht tierschutzkonforme Bau- und Fallenjagd ab | Klares Statement auch zum Wolf Endlich traut sich eine regierende Bundespartei klar zu sagen, dass sie sich von nicht tierschutzkonformen Jagdmethoden distanziert.... vor 1 Tag Baujagd | Schliefenanlagen Olivia und Ole – warum Füchse ein Recht auf Freiheit haben Olivia und Ole leben in einem Zwinger auf dem Gelände eines Teckelclubs, der sich nicht wie gewohnt außerhalb, sondern in einer kleinen... vor 3 Tagen Füchse Im Mai am Fuchsbau: Überwältigendes Erlebnis, nicht nur für die Fuchswelpen Für uns Fuchsfreunde ist nun die schönste Zeit des Jahres. Jetzt kommen die Fuchswelpen aus ihrem Bau und wagen die ersten unsicheren... vor 6 Tagen Baujagd | Schliefenanlagen Baujagd und Schliefenanlagen halten rechtlicher Überprüfung nicht stand (Teil 1) Eine der wohl meist kritisierten Jagdmethoden ist die Baujagd, bei der vor allen Dingen Fuchs und Dachs mit der Hilfe von Teckeln oder... News zu Naturschutzthemen und zum Wildtierschutz 12. April: Die Beschwerde des NLWKN, einer Behörde des Umweltministerium Niedersachsen, gegen die Aufhebung der Genehmigung zum Schnellabschuss eines Wolfes wurde heute vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg unumstößlich abgewiesen. Eine Klatsche auch für die Umweltministerkonferenz, die das Schnellabschussverfahren beschlossen hatte. Dem Eilantrag der GzSdW wurde voll entsprochen. 5. April: Der Eilantrag zur Aussetzung der Genehmigung zum Schnellabschuss eines Wolfes wurde durch das VG Oldenburg stattgegeben. Bereits gestern hat das Niedersächsische Umweltministerium mitgeteilt, dass man aufgrund mehrerer Eilanträge die Genehmigung bis zur rechtlichen Klärung aussetze. 26. März : Erstmals wird in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes nach dem neuen Schnellabschussverfahren erteilt. Warum die Genehmigung in Niedersachsen möglicherweise gegen artenschutz- und gegen tierschutzrechtliche Normen verstößt und welche Gesellschaft noch am Tag der Bekanntgabe einen Eilantrag zum Aussetzen der Genehmigung gestellt hat, erfahren Sie hier . ​ 25. März: Die EU-Umweltminister haben das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restauration Law) heute überraschend nicht gebilligt . Neue EU-Vorgaben zur Wiedervernässung von Mooren sind damit vorerst vom Tisch und der Green Deal zunächst wohl begraben. ​ 9. Februar: Das Oberverwaltungsgericht NRW hat unanfechtbar beschlossen, dass die Wölfin Gloria aus dem Territorium Schermbeck aufgrund der Verfügung des Kreises Wesel, die mit Unterstützung des Umweltministers in Düsseldorf erlassen wurde, nicht abgeschossen werden darf. ​ 6. Februar: Nach der Glyphosat-Verlängerung durch die EU ist nun auch die Reduzierung von Pestiziden bis 2030 durch das von konservativen Kräften beherrschte EU-Parlament gekippt worden. Gut für den Profit großer Agrarunternehmen, schlechte Aussichten für Artenvielfalt, Wasserqualität und Ernährungssicherheit. ​ 10. Januar: Die EU unter Präsidentin von der Leyen will durch die Herabsenkung des strengen Schutzes der Wölfe in Europa den Weg freimachen für den Abschuss der Tiere. Appellieren Sie mit uns an Bundesumweltministerin Steffi Lemke dafür, den Schutz beizubehalten. Aktuelle Petitionen Wildtierschutz Deutschland ​ Wir lehnen die vergnügungsorientierte Hobbyjagd grundsätzlich ab. Dass es auch ohne geht, zeigen seit 1974 der Kanton Genf in der Schweiz und seit 2015 das Fuchsjagd freie Luxemburg. Zeichnen Sie unsere aktuellen Petitionen und unterstützen Sie unsere Kampagne gegen tierschutzwidrige Jagdgesetze. ​ ​ Der Wolf muss in Deutschland und in Europa streng geschützt bleiben - Appell an Umweltministerin Steffi Lemke ​ Keine Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen – Verbot der tierschutzwidrigen Baujagd ​ Die Jagd zum Vergnügen ist überholt – lasst sie uns abschaffen!

  • Über Wildtierschutz Deutschland | Tierschutz | Naturschutz

    Team Wildtierschutz Deutschland Bettina Becker, Rechnungsprüferin Claudia Ward, WTSD Hessen Dag Frommhold, Fuchsexperte Daniel Peller, Fuchsexperte Eva Biré, Rechtsanwältin Florinde Stürmer, Forstreferentin Lovis Kauertz (Dipl. Betriebswirt), Vorsitzender Margarita Savina, Justiziarin Dr. Martin Steverding (Biologe), stv. Vorsitzender Necla von Gartzen, WTSD Hessen Tela von Mücke, Senior Art Director Thomas Mitschke, WTSD Sektion Niedersachsen Über Wildtierschutz Deutschland e.V. (WTSD) Wildtierschutz Deutschland ist eine Tier- und Naturschutzorganisation, die sich für Wildtiere, ihre Lebensräume und für die Abschaffung der Hobbyjagd einsetzt. ​ Unter Hobbyjagd verstehen wir die sogenannte freiheitliche Jagd. Eine Jagd also, die vergnügungsorientiert durch Freizeitjäger ausgeübt wird - ohne naturschutzfachliche Zieldefinition, Bewertung und Aufsicht. Darüber hinaus lehnen wir jegliche Jagd auf Tiere ab, für deren Tötung es keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt. Wir wollen erreichen, dass die Tierarten, für die es keinen vernünftigen Grund zur Bejagung gibt, dem Jagdrecht entzogen werden oder dass sie zumindest eine ganzjährige Schonzeit haben. Jagdzeiten hätten dann ausschließlich die Tierarten, die überwiegend als Nahrungsmittel verwertet werden: Wildschweine, Rehe, Rotwild und Damwild. Für alle anderen Tierarten gilt: Bejagung nur punktuell und zeitlich begrenzt dort, wo mittels der Bejagung auf Basis einer naturschutzfachlichen Zieldefinition und unter der Voraussetzung, dass keine milderen, sprich nicht-tödlichen Maßnahmen infrage kommen, konkrete Konfliktsituationen gelöst werden können. Auch wollen wir die Abschaffung von tierquälerischen Jagdmethoden wie der Baujagd oder der Fallenjagd erreichen. Tierschutzrelevant ist aber auch die Wald-vor-Wild-Ideologie von Staats- oder Landesforsten, die sich gegen die großen Pflanzenfresser wie Rothirsch, Reh und Damwild richtet. ​ Unsere Ziele wollen wir über Öffentlichkeitsarbeit und Intervention bei politisch Verantwortlichen erreichen. Wir informieren über tierquälerische Praktiken, den ökologischen Unsinn der vergnügungsorientierten Hobbyjagd und die wildtierfeindliche Einstellung weiter Teile der Politik und des Forstes. Wir widerlegen die Propaganda von Jagdverbänden und anderen Lobbyisten und die Desinformation durch zuständige Ministerien anhand von wissenschaftlichen Studien und setzen uns gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern für eine Änderung der Jagdgesetzgebung ein. Einige unserer Forderungen sind in den vergangenen Jahren bereits in die Gesetzgebung eingeflossen. Mit rechtlichen Maßnahmen gehen wir gegen Tierquälerei bei Wildtieren vor und gegen Störung und Zerstörung von Biotopen und Schutzgebieten. ​ Wir unterstützen auch zahlreiche Wildtierstationen hinsichtlich der Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von Füchsen, Mardern, Eichhörnchen, Igeln, Singvögeln, Greifvögeln, Eulen und anderen Wildtieren. Dadurch können Jahr für Jahr viele hundert in Not geratene Tiere aufgenommen und zum überwiegenden Teil wieder ausgewildert werden. ​ Wildtierschutz Deutschland ist vom Finanzamt als gemeinnützige Tierschutz- und Naturschutzorganisation anerkannt. Wir kooperieren mit dem Deutschen Tierschutzbund, dem Bund gegen Missbrauch der Tiere, der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht und weiteren Organisationen. Wildtierschutz Deutschland ist Mitbegründer des Aktionsbündnis Fuchs. ​ Satzung Unsere aktuelle Satzung können Sie hier herunterladen . Unsere Kooperationspartner

  • Wildtierschutz Deutschland e.V. | Bayern

    Kritische Beiträge zur Jagd ... und mehr in Bayern Aktuelles zu Wildtieren, Jagd, Tier- und Naturschutz von Wildtierschutz Deutschland e.V. - Bayern 3. November: Erfolgreich hat die Naturschutzinitiative gegen Wolfsabschüsse in Bayern und Hessen geklagt. Die Verwaltungsgerichte Kassel und Würzburg untersagen Wolfsabschuss! „Das Leben mit dem Wolf ist sicher eine Herausforderung, aber er ist nicht nur durch das Bundesnaturschutzgesetz und die europäische FFH-Richtlinie streng geschützt, sondern auch durch die völkerrechtlich verbindliche Berner Konvention. Wir können auch in Deutschland lernen mit dem Wolf umzugehen", so die Naturschutzorganisation. Mehr dazu ​ 26. September: Weil sie im Vogelschutzgebiet Plessenteich bei Neu-Ulm im Dunkeln Gänse gejagt haben und die jagdbaren von den nicht jagdbaren Vögeln nicht unterscheiden konnten, sollten 33 Jägern nun ihren Jagdschein verlieren. Wildtierschutz Deutschland hat Strafanzeige gestellt. 21. September: Über 230 Vogelarten wurden bisher am Plessenteich, nördlich von Neu-Ulm gesichtet. Das Areal ist Natura 2000-und Vogelschutzgebiet. Am 15. September fallen Anwohner in benachbarten Orten um 6 Uhr 10 aus dem Bett, weil 35 Jäger, begleitet von ihren Hunden, ein Feuerwerk auf dort rastende und noch schlafenden Vögel , darunter viele Zugvögel, eröffnen. 13. März Nachtjagdtechnik – zweifelhafter Nutzen für den Tier- und Naturschutz Hören | Nachdem in Baden-Württemberg, Niedersachsen und zuletzt in Schleswig-Holstein bei der Bejagung von als invasiv eingestuften... 12. März Reh und Hirsch bringen Artenvielfalt in Wald und Offenland Hören | Die wilden Pflanzenfresser unserer Breiten (sogenannte "Herbivoren"), also Rehe, Hirsche u.a. sind wiederkäuende Paarhufer... 10. März Das Management von invasiven Arten: Keine Lizenz zum Töten Hören | Aktuell gibt es wieder vermehrt Berichte über die Absicht, die Jagd auf invasive Arten zu erleichtern. In Berlin soll es unter... 7. März Neuer Infodienst Wildtiere für politische Entscheidungsträger Hören | Gemeinsam mit dem Bund gegen Missbrauch der Tiere, der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht und dem... 7. März Wie überleben Rehe und Hirsche den nahrungsarmen Winter? Hören | Die Frage nach Winterfütterung wird kontrovers diskutiert. Häufig ist die Ablehnung von Winterfütterung mit der Vorstellung... 20. Feb. Baujagd des Dachshund-Clubs Nordbayern nicht tierschutzkonform Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen (mit vielen weiterführenden Links) +++ Hören | An diesem... 19. Feb. Anleitung zum Wölfe töten: Schießen – Schaufeln – Schweigen Hören | Es ist nicht neu, dass Jägermagazine fleißig Stimmung gegen den Wolf machen, seine Gefährlichkeit aufbauschen und mit den Ängsten... 10. Feb. Wildvögel: Füttern oder nicht füttern? Hören | Das Füttern von Wildvögeln ist kein modernes Hobby. Schon in alten Hindu-Texten, die 3500 Jahre alt sind, ist von der... 9. September: Auftakt zu einer Anzeigenkampagne im Münchner Merkur und der TZ . Die Kampagne macht auf Aspekte der vom Bayerischen Landwirtschaftsministerium per Gesetz geförderte nicht tierschutzkonforme Jagd aufmerksam. Themen sind die Jagd auf Eichelhäher, die Wald-vor-Wild-Ideologie und die tierverachtende Jagd auf Waschbären-Eltern.​ ​ 25. Juli: Lothar Wieler, Veterinär und Ex-RKI-Chef, schürt Angst vor Stadtfüchsen und disqualifiziert sich mit wissenschaftlich nicht haltbaren Behauptungen, in denen er vor vermeintlichen Gefahren, die von Stadtfüchsen ausgehen sollen, warnt. Was Biologen, eine Tierärztin und eine Fuchsexpertin dazu sagen, erfahren Sie in unseren Beiträgen Stadtfüchse I und Stadtfüchse II . ​ 21. Mai: Die vom Wahlkämpfer Söder zum 1. Mai erlassene Bayerische Wolfsverordnung ist rechtswidrig . Dazu kommt z.B. die Stellungnahme der DJGT. Die Verordnung verstößt gegen Bundes- und gegen EU-Recht und berücksichtigt nicht einmal etablierte national und international anerkannte Standards zum Umgang mit dem Wolf.

  • Keine Jagd auf meinem Grundstück

    Keine Jagd auf meinem Grundstück! Anleitung zur jagdlichen Befriedung ... auch für Vereine, Stiftungen und andere juristische Personen Jeder, der ein ländliches Grundstück besitzt, ist Zwangsmitglied in der Jagdgenossenschaft und muss die Jagd auf seinem Grundstück erdulden. Ausgenommen von der „Zwangsbejagung“ sind lediglich „jagdlich befriedete“ Grundstücke. Jagdlich befriedet sind zum Beispiel sämtliche Grundstücke, die zu Wohnzwecken genutzt werden, aber auch Parkanlagen und Friedhöfe. Für letztere werden allerdings immer wieder Sondergenehmigungen für die Jagd erteilt. Jagdfreie Grundstücke auch für Organisationen Nach jahrelangen Protesten und Gerichtsprozessen von Tierschützern, Jagdgegnern und Grundstückseigentümern wurde 2013 nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte auch in Deutschland das Bundesjagdgesetz (BJagdG) entsprechend geändert. Seitdem können Grundstückseigentümer die jagdliche Befriedung für ihr Grundstück aus ethischen Gründen beantragen. Inzwischen konnte die Rechtsanwältin Eva Biré aus Berlin entgegen der Formulierung des Paragrafen 6a Absatz 1, Satz 1, Bundesjagdgesetz auch die jagdliche Befriedung für die Flächen einer juristische Person , in diesem Fall einen Tierschutzverein, erwirken. Link Bundesjagdgesetz, § 6a Erläuterung für juristische Personen ​ Vorsicht bei der Kommunikation mit den Jagdbehörden - jagdliche Befriedungen werden ungerne bearbeitet ​ Wichtig: Die zuständigen unteren Jagdbehörden legen Antragstellern erfahrungsgemäß immer wieder Steine in den Weg. Seitens der Politik und der Behörden besteht in der Regel kein Interesse, dass es zu jagdlichen Befriedungen kommt. Anträge werden nicht bearbeitet und liegen gelassen. Telefonisch oder schriftlich gemachte Aussagen können im anschließenden Verfahren gegen den Antragsteller verwendet werden. Wir empfehlen deshalb dringend ausschließlich in Textform mit den Behörden zu kommunizieren - besser noch gleich im Rahmen des Antragsverfahrens eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu beauftragen. Das spart letztlich viel Zeit und Ärger, wahrscheinlich auch Geld und ist in den meisten Fällen von Erfolg gekrönt. Gerne beraten wir Sie. Antrag auf jagdliche Befriedung zum 1. April eines Jahres Nur der Eigentümer eines Grundstücks kann Antragsteller einer jagdlichen Befriedung sein. Er muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben den Behörden glaubhaft machen, dass er die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnt. Mit der Antragsstellung sind insbesondere die genauen Lagebezeichnungen des freizustellenden Grundstücks anzugeben. Wir empfehlen die jagdliche Befriedung jeweils zum Beginn des jeweils anstehenden Jagdjahres zu beantragen. Das Jagdjahr beginnt jeweils am 1. April eines Jahres. Ein Abwarten auf das Auslaufen eines vielleicht kürzlich erst für vielen Jahre verlängerten Pachtvertrages wäre im Hinblick auf die EU-Menschenrechtskonvention nicht verhältnismäßig. Die Kosten für die jagdliche Befriedung entstehen Ihnen bei der Behörde, beim Rechtsanwalt und - im Falle einer Klage - bei den Gerichten. Die behördlichen Kosten liegen i.d.R. bei etwa 200 bis 800 Euro. Bei wesentlich höheren Kosten kann man gerichtlich auch erfolgreich gegen einen Kostenbescheid vorgehen. Dazu kommen Anwaltsgebühren bis zu ca. 1.000 Euro. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen entstehen insgesamt wesentlich höhere Kosten. Wenn Sie die Kosten scheuen, sprechen Sie mit uns. Vielleicht haben wir eine Lösung. Gehen Sie bei der Antragstellung so vor: ​ Wir empfehlen Ihnen, möglichst schon bei der Antragstellung einen spezialisierten Anwalt oder eine Anwältin zu beauftragen. Telefonieren Sie nie mit der Behörde! Uns wird berichtet, dass man versucht jedes Wort gegen den Antragsteller zu verwenden. Machen Sie alles schriftlich, kommen Sie auf den Punkt, lassen Sie sich nicht auf Diskussionen ein. ​ Zuständig für den Antrag ist die untere Jagdbehörde in der Kreisverwaltung oder im Landratsamt des Landkreises, in welchem Ihr Grundstück liegt. Orientieren Sie sich an diesem Musterantrag . Sie haben alle Unterlagen beisammen und können einen ethisch begründeten Antrag formulieren . Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Befriedung mit Wirkung zum Ende des Jagdpachtvertrages erfolgt. Ein Jagdpachtvertrag kann aber durchaus noch eine Restlaufzeit von vielen Jahren haben. Falls Sie der Meinung sind, dass Ihnen ein weiteres, mitunter auch jahrelanges Zuwarten auf die Gewährung Ihres Rechts nicht zuzumuten ist, bestehen Sie auf die jagdliche Freistellung zum Ende des laufenden Jagdjahres zum 1. April des laufenden oder des kommenden Jahres. (Formulierungsbeispiele) Die Behörde ist gemäß § 75 VwGO verpflichtet, innerhalb von drei Monaten einen Bescheid zu diesem Antrag zu erteilen. Macht die Behörde das nicht fristgerecht, kann man das Thema ggf. zunächst beim Landrat, übergeordneten Behörden oder der Presse eskalieren oder auch gleich wegen Untätigkeit rechtlich gegen die Behörde vorgehen. (Textvorschlag Landrat) Spätestens an diesem Punkt angekommen, sollten Sie einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Am 29. April 2024 haben wir den Vertrag über eine 15.700 qm große Waldwiese mit Bachlauf im Hintertaunus unterzeichnet. Diese Wiese wurde uns von einer Tierfreundin aus Bad Camberg geschenkt. Karte und Bilder Waldwiese mit Bachlauf Eine Woche später konnten wir den Vertrag über den Kauf eines weiterer über 14.000 qm große Waldgrundstücke in Rheinhessen . Mehr als die Hälfte davon macht eine Waldwiese aus. Letzter konnten wir zu 90 % aus Ihren dafür vorgesehenen Spenden finanzieren. Vielen Dank! Karte und Bilder Waldwiese Westerberg ​ Schaffen Sie gemeinsam mit uns weitere jagdfreie Rückzugsorte für Wildtiere. Bitte nutzen Sie das nebenstehende Spendenformular oder unsere Bankverbindung: GLS Bank | IBAN DE61 4306 0967 6008 6395 00 | Bei Auslandsüberweisung: BIC: GENODEM1GLS ​ Weitere Beiträge zum Thema Link Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade Unsere Waldgrundstücke

  • Wildtierschutz Deutschland e.V. | Mecklenburg-Vorpommern

    Kritische Beiträge zur Jagd ... und mehr in Mecklenburg-Vorpommern Aktuelles zu Wildtieren, Jagd und Naturschutz von Wildtierschutz Deutschland e.V. - Mecklenburg-Vorpommern 13. Oktober 2023: Nach der Erhebung der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) gibt es in Deutschland Ende des Berichtsjahres 2022/2023 etwa 1339 Wölfe . Wildtierschutz Deutschland geht davon aus, dass Deutschland Habitate für bis zu 5000 Wölfe bietet. Lesen Sie hier, wo die meisten Rudel leben und was die häufigste Todesursache von Wölfen in Deutschland ist. 25. März Was sind eigentlich Schliefenanlagen? Was haben Jäger und ihre Jagdhunde damit zu tun? Hören | Schliefanlagen oder Schliefenanlagen (beide Schreibweisen sind gebräuchlich) sind künstliche Gangsysteme, die einen Fuchsbau... 17. März Fressen Rehe den Lebensraum Wald auf? Hören | Es gibt keinen „Wald-Wild-Konflikt“, sondern einen Zielkonflikt verschiedener Interessengruppen. Dabei geht es einem Großteil... 7. März Neuer Infodienst Wildtiere für politische Entscheidungsträger Hören | Gemeinsam mit dem Bund gegen Missbrauch der Tiere, der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht und dem... 12. Okt. 2023 Der Bestand der Wölfe in Deutschland wächst nur langsam Appell für den strengen Schutz der Wölfe in Europa zeichnen Hören - Das erste Wolfsrudel nach der Ausrottung der Art in Deutschland gab... 14. Sept. 2023 Wald vor Wild: Greenwashing der Holzindustrie? Hören - Zweifellos ist der Schutz des Klimas eine der wichtigsten Aufgaben unserer Gesellschaft. Sie sollte möglichst wirksam und zügig... 4. Apr. 2020 Mecklenburg-Vorpommern: Mehr Treibjagden, kürzere Schonzeiten "Wald vor Wild" im Nordosten. Backhaus verkürzt die Schonzeiten und verlängert den Zeitraum für Treib- und Drückjagden. 8. Jan. 2018 Längst überfällig: Die Pille für das Wildschwein Eine Maßnahme gegen Wildschweine, die Landwirtschaft, Gemeinden und Städten helfen könnte, könnte die Pille für das Wildschwein sein. Von de 18. Dez. 2017 Keine Schonzeit für Wildschweine: Backhaus (MV), Schulze Föcking (NW), Otte-Kinast (NI) & Co ver Einen neuen Höhepunkt erfährt die Nachstellung des Schwarzwildes in diesen Monaten. Da schüren insbesondere die Jagdverbände Ängste vor der

  • Wildtierschutz Deutschland e.V. | Niedersachsen

    Kritische Beiträge zur Jagd ... und mehr in Niedersachsen Aktuelles zu Wildtieren, Jagd und Naturschutz von Wildtierschutz Deutschland e.V. - Niedersachsen 27. März Schnellschüsse in Niedersachsen: Eilantrag zur Aussetzung des Abschusses eines Wolfes Appell für den strengen Schutz der Wölfe in Europa zeichnen | mit Update vom 30.03.2024 Hören | Am vergangenen Wochenende wurde ein... 13. März Nachtjagdtechnik – zweifelhafter Nutzen für den Tier- und Naturschutz Hören | Nachdem in Baden-Württemberg, Niedersachsen und zuletzt in Schleswig-Holstein bei der Bejagung von als invasiv eingestuften... 7. März Neuer Infodienst Wildtiere für politische Entscheidungsträger Hören | Gemeinsam mit dem Bund gegen Missbrauch der Tiere, der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht und dem... 14. Feb. Jagd hilft dem Naturschutz nicht - ein Blick auf den Naturschutztöter Hören - | Naturschutztöter töten den Naturschutz? Aber nicht doch, im Gegenteil: Sie töten für den Naturschutz! Naturschutztöter sind... 9. Feb. Fundstücke - Füchse in der Schotenheide ... über die Rolle des Fuchses im Ökosystem Hören - |Nur wenige Gehminuten von unserem Haus entfernt beginnt die Schotenheide, ein... 7. Feb. Sonntagsspaziergang im Moor - auf den Spuren der Wölfe Hören - Zwischen der Allermarsch im Norden und dem hügeligen Rand der Hannover­schen Moorgeest im Süden liegt das Lichtenmoor, eine... 14. Jan. Fuchsjagd: Wenn die Not der Füchse am größten ist Wahrheit oder Lüge - das Dilemma der Jäger Hören - „Ich schieße jeden Fuchs, den ich sehe!“, das sagt der Berufsjäger Paul Rößler. Wer... 29. Okt. 2023 Worum geht es bei der Jagd? Klartext von Raubwildjäger Paul Rößler Hören - Mut zur Ehrlichkeit beweist der Niederwild- und Raubwildjäger Paul Rößler in seinem aktuellen Bericht vom 28.10.2023 in der... 12. April: Die Beschwerde des NLWKN, einer Behörde des Umweltministerium Niedersachsen, gegen die Aufhebung der Genehmigung zum Schnellabschuss eines Wolfes wurde heute vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg unumstößlich abgewiesen. Eine Klatsche auch für die Umweltministerkonferenz, die das Schnellabschussverfahren beschlossen hatte. Dem Eilantrag der GzSdW wurde voll entsprochen. ​ 5. April: Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe berichtet in ihrer heutigen Pressemitteilung, dass ihrem Eilantrag zur Aussetzung der Genehmigung zum Schnellabschuss eines Wolfes durch das VG Oldenburg stattgegeben wurde. Bereits gestern hat das Niedersächsische Umweltministerium mitgeteilt, dass man aufgrund mehrerer Eilanträge die Genehmigung bis zur rechtlichen Klärung aussetze. 26. März: Erstmals wird in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes nach dem neuen Schnellabschussverfahren erteilt. Warum die Genehmigung in Niedersachsen möglicherweise gegen artenschutz- und gegen tierschutzrechtliche Normen verstößt und welche Gesellschaft noch am Tag der Bekanntgabe einen Eilantrag zum Aussetzen der Genehmigung gestellt hat, erfahren Sie hier . 13. Oktober 2023: Nach der Erhebung der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) gibt es in Deutschland Ende des Berichtsjahres 2022/2023 etwa 1339 Wölfe . Wildtierschutz Deutschland geht davon aus, dass Deutschland Habitate für bis zu 5000 Wölfe bietet. Lesen Sie hier, wo die meisten Rudel leben und was die häufigste Todesursache von Wölfen in Deutschland ist.

  • Strenger Schutz für Wölfe | Appell an Umweltministerin Lemke

    Der Wolf muss in Deutschland und Europa streng geschützt bleiben. Appell an Bundesumweltministerin Steffi Lemke Appell an Bundesumweltministerin Steffi Lemke: ​ Bleiben Sie dabei, den Schutzstatus des Wolfes in Deutschland und Europa nicht herabzusetzen. ​ Die Jagd auf Wölfe löst keine Probleme, wie Tschechien, Frankreich oder Schweden zeigen. ​ Setzen Sie sich für die flächendeckende Förderung von Herdenschutzmaßnahmen ein. Nur dadurch lassen sich Weidetierverluste - auch bei hoher Wolfsdichte - vermeiden. ​ Lehnen Sie es bitte weiterhin ab, den Schutz des Wolfes zu schwächen, Frau Ministerin!​ ​ Petition unterstützen: Per Lastschrift oder Paypal spenden Teilen Schutzstatus des Wolfes beibehalten - Appell an Bundesumweltministerin Steffi Lemke Sehr geehrte Frau Ministerin, die unterzeichnenden Tier- und Naturschutzorganisationen und xx xxx private Unterzeichner dieses Schreibens [1] appellieren an Sie, sich für die Beibehaltung des strengen Schutzes der Wölfe in Deutschland und in Europa – auch gegen Widerstände in der Ampelkoalition – einzusetzen. Bitte stimmen Sie im Kreis der EU-Umweltminister gegen den von Bauern- und Jagdvertretern lancierten und nicht wissenschaftlich begründeten Vorschlag der EU-Kommission, den aktuellen Schutzstatus des Wolfes herabzusetzen. Vor allen Dingen diese Argumente sprechen für die Beibehaltung des strengen Schutzes von Wölfen: Die Herabsetzung des streng geschützten Wolfes bedeutet letztlich, den Weg für den seinen Abschuss im Rahmen von „Wolfsmanagement-Maßnahmen“ freizumachen. Das, was Agrar- und Jagdlobby fordern und die EU-Präsidentin wahltaktisch und als Betroffene eines Wolfsrisses unterstützt, ist weder erforderlich noch sinnvoll, noch im Sinne der Biodiversitätsziele der EU. Aufgrund bereits bestehender gesetzlicher Möglichkeiten der Tötung einzelner Wölfe können ernsthafte Mensch-Wolf-Konflikte auch letal gelöst werden. Ein mit der Tötung von Wölfen verbundenes Wolfsmanagement ist – wie andere europäische Länder, z.B. Schweden, Frankreich oder Tschechien zeigen – weder im Hinblick auf die Akzeptanz des Wolfes in Tiernutzerkreisen noch im Hinblick auf weniger Weidetierrisse zielführend. Durch jagdliche Maßnahmen freiwerdende Territorien werden durch Zuwanderung neu besetzt. Verbleibende nicht adulte Wölfe werden zu einem zusätzlichen Risiko für die Weidetierhaltung. Dagegen führt ein stabiles Reviergefüge durch Lernen und Weitergabe an den Nachwuchs zu dauerhaft geringen Risszahlen, sofern die Wölfe funktionstüchtigen Herdenschutz kennengelernt haben. Auch ist nicht zu erwarten, dass dadurch die Zahl illegal getöteter Wölfe zurückgeht. Die Savanta-Studie (2023) belegt, dass entgegen der Stimmen der sich als Sprachrohr der ländlichen Bevölkerung gerierenden Bauern- und Jagdverbände die überwältigende Mehrheit der Landbevölkerung in zehn EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, der Meinung ist, dass große Beutegreifer, darunter auch Wölfe, in der EU weiterhin streng geschützt sein und ein Recht auf Koexistenz mit dem Menschen haben sollten [2]. In Deutschland und in weiten Teilen Europas müssen die Menschen erst wieder lernen, mit dem Wolf zu leben. Das A & O dafür sind geeignete Herdenschutzmaßnahmen, die derzeit in Deutschland in vielen Gebieten mit sesshaften Wolfsrudeln kaum umgesetzt werden. Andererseits ist belegt, dass dort, wo viele Wolfsterritorien besetzt sind, die Weidetierrisse aufgrund von Präventionsmaßnahmen rückläufig sind [3]. Weidetierrisse durch Wölfe finden in Europa quantitativ in einem volkswirtschaftlich kaum relevanten Bereich statt: Es werden überwiegend nicht geschützte Schafe und Ziegen gerissen. Der Anteil im Vergleich zu geschlachteten und geschächteten Tieren ist in Europa mit 0,065 Prozent verschwindend gering [3]. Sehr geehrte Frau Ministerin, bitte bekennen Sie sich zum aktuell geltenden Recht. Stehen Sie dazu, dass Sie wie Anfang 2023 gemeinsam mit den Umweltministern und -ministerinnen aus weiteren 11 EU-Mitgliedstaaten „in einer Zeit der weltweiten Krise der biologischen Vielfalt die Tendenz, den gesetzlichen Schutz des Wolfes zu schwächen, eindeutig ablehnen“. Wölfe sind ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Naturerbes. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufrechterhaltung des Gleichgewichts der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt. Die Wiederausbreitung des Wolfes in Europa ist ein beachtlicher Erfolg für den Naturschutz, der durch einseitige Meinungsmache nicht gefährdet werden darf. Mit freundlichen Grüßen ... ​ +++ [1] Petition Schutzstatus Wolf [2] Savanta (2023): Understanding Rural Perspectives. A survey on attitudes towards large carnivores in rural communities . [Ländliche Sichtweisen verstehen. Eine Umfrage zur Einstellung gegenüber Großraubtieren in ländlichen Gemeinden.] [3] Blanco JC and Sundseth K (2023). The situation of the wolf (Canis lupus) in the European Union – An In-depth Analysis. A report of the N2K Group for DG Environment, European Commission.

  • Aktiv werden für den Wildtierschutz

    Jetzt für Wildtiere aktiv werden Fuchsflyer: Unser Freund der Fuchs können hier bestellt werden (100 Stück/12 Euro). Fuchsflyer: Stoppt die Fuchsjagd - Keine Jagd ohne vernünftigen Grund können hier bestellt werden (100 Stück/12 Euro). Tierschutz: Infokarten zur Fuchsjagd Wir haben Ihnen hier Päckchen mit einer Auswahl von jeweils ca. 50 Infokarten (Postkartenformat) zusammengestellt. Die Karten eignen sich für den Einwurf in Briefkästen und die Auslage (bitte vorher fragen) in Geschäften oder Arztpraxen. Die Kosten für die Karten inklusive Versand (innerhalb von Deutschland) betragen 12 Euro pro 50er-Päckchen und können hier bestellt werden. ​ Nachfolgend ein Auswahl von insgesamt sechs Fuchsmotiven: Plakate und Flyer für Dein Street-Team - gegen eine Spende Möchtest Du eine Mahnwache gegen die Jagd veranstalten oder ein Street-Team für die Wildtiere aufstellen? Wir beraten Dich und stellen dafür eine Basisausstattung zur Verfügung: Plakate auf Hohlkammerplatten DIN A1, Flyer und eine Informationsbroschüre zur Fuchsjagd. Für weitere Informationen sende bitte eine E-Mail an info@wildtierschutz-deutschland.de mit folgenden Informationen: Name, Anschrift und Telefon. Wir kontaktieren Dich dann kurzfristig. Hier noch die Information zur Anmeldung einer Mahnwache . Weitere Hohlkammer-Plakate für Dein Street-Team in DIN A1 - E-Mail an info@wildtierschutz-deutschland.de DIN A1 Hohlkammer-Plakate für Mahnwachen anlässlich der Hubertusmessen im November E-Mail an info@wildtierschutz-deutschland.de Info zur Anmeldung einer Mahnwache Flyer zu Hubertusmessen - einfach vor und nach der Messe verteilen oder Mahnwache veranstalten können hier bestellt werden (100 Stück/12 Euro). Plakate zum Ausdrucken und Laminieren Zwischen Februar und Juni bekommen Füchse, Feldhasen, Rehe, Rebhühner, Fasane und viele andere Wildtiere ihre Jungen oder versorgen sie bis zur Selbständigkeit. Jede Störung durch den Menschen oder durch Hunde kann den Tod bedeuten. Wir haben ein Plakat im Format DIN A4 vorbereitet, welches Du ausdrucken, laminieren und dort, wo es Sinn macht, aufhängen kannst (Ausdruck über das PDF):

  • Wildtierschutz Deutschland | Tier- und Naturschutz

    Impressum Wildtierschutz Deutschland e.V. Lovis Kauertz, Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim ​ Vertreten durch: Lovis Kauertz, Vorsitzender (alleinvertretungsberechtigt) Dr. Martin Steverding (gemeinsam vertretungsberechtigt) ​ facebook.com/wildtierschutz instagram.com/wildtierschutzdeutschland ​ Registereintrag: Eingetragen im Vereinsregister. Registergericht: Amtsgericht Mainz Registernummer: 40782 Verantwortlich für den Inhalt: Lovis Kauertz, Wildtierschutz Deutschland e.V., Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim ​ Bankverbindung GLS Bank, IBAN DE61 4306 0967 6008 6395 00 | BIC GENODEM1GLS | Spendenform ular ​ Wildtierschutz Deutschland e.V. ist vom Finanzamt Bingen als Tier- und Naturschutzorganisation als gemeinnützig anerkannt, Spenden sind absetzbar. ​ Ansprechpartn er Lovis Kauertz für Redaktion Online-Medien, Öffentlichkeitsarbeit, Jagdgesetze, Spenden Rechtsanwältin Eva Biré für die Rechtsgebiete Tier- und Natu rschutz, jagdli che Befri edung Dr. Martin Steverding für die Fachgebiete Natur- und Artenschutz Daniel Peller für das Thema Füchse Necla von Gartzen für Hessen Thomas Mitschke für Niedersachsen ​ Über Wildtierschutz Deutschland ​ Satzung Unsere aktuelle Satzung können Sie h ier herunterladen . ​ Ihre Nachricht an Wildtierschutz: Danke! Die Nachricht wurde gesendet. Senden Fotografen / Bildrechte Ein besonderer Dank an die Fotografen, die unser Projekt mit ihren besten Bildern unterstützen: ​ Heiko Anders, andersfotografiert.com Luise Dittombée, fotocommunity.de Thorsten Emberger, frecherfuchs.de Berndt Fischer, berndtfischer.de Mirko Fuchs, mf-picture.de Jochen Gerlach, focus-on-wildlife.de Detlev Hinrichs, naturfotograf-detlev-hinrichs.de Gunther Kopp, koppfoto.de Jo Kurz, facebook.com Timo Litters, tnsm.de Andreas Nowak, Wildtierfotografie René Schleichardt, facebook.com Werner Schmäing, facebook.com Dominik Schmidli, dominikschmidli.blogspot.com Alexander und Theresia Schulz, schulzfoto.de Stephan Schulz, stephan-schulz-naturfilm.de Helmut Suetsch, fuchsfilm.de Stefan Suittenpointner imago-lupus.de ​ Logo / Creativ Karoline Baumwolf, diewoelfin.net Tela von Mücke Inge Eichelkraut, konterkariert Unterstützt durch: ​ Wildschweine auf dem Weg zu neuen Ufern - Bild: Heiko Anders D atenschutzerklärung: ​ Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Verantwortlicher Lovis Kauertz Vorsitzender Wildtierschutz Deutschland e.V. Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim info@wildtierschutz-deutschland.de ​ Die Verwendung der Kontaktdaten des Impressums zur gewerblichen Werbung ist ausdrücklich nicht erwünscht. Wildtierschutz Deutschland und alle auf dieser Webseite genannten Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten. Arten der verarbeiteten Daten: - Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen). - Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern). - Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos). - Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten). - Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen). ​ Kategorien betroffener Personen Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“). Zweck der Verarbeitung - Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte. - Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern. - Sicherheitsmaßnahmen. - Reichweitenmessung/Marketing. Verwendete Begrifflichkeiten „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. „Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten. „Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden. „Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen. Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet. „Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. ​ Maßgebliche Rechtsgrundlagen Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Sicherheitsmaßnahmen Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO). ​ Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.). Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO. ​ Übermittlungen in Drittländer Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“). ​ Rechte der betroffenen Personen Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO. Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen. Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen. Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern. Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. ​ Widerrufsrecht Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. ​ Widerspruchsrecht Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen. ​ Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“). Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf. Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen. Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können. ​ Löschung von Daten Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen. Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe). Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird. Erbringung unserer satzungs- und geschäftsgemäßen Leistungen Wir verarbeiten die Daten unserer Mitglieder, Unterstützer, Interessenten, Kunden oder sonstiger Personen entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, sofern wir ihnen gegenüber vertragliche Leistungen anbieten oder im Rahmen bestehender geschäftlicher Beziehung, z.B. gegenüber Mitgliedern, tätig werden oder selbst Empfänger von Leistungen und Zuwendungen sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten betroffener Personen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z.B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder Öffentlichkeitsarbeit handelt. Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Dazu gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Personen (z.B., Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (z.B., E-Mailadresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, mitgeteilte Inhalte und Informationen, Namen von Kontaktpersonen) und sofern wir zahlungspflichtige Leistungen oder Produkte anbieten, Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie, etc.). Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Im Fall geschäftlicher Verarbeitung bewahren wir die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Kontaktaufnahme Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b. (im Rahmen vertraglicher-/vorvertraglicher Beziehungen), Art. 6 Abs. 1 lit. f. (andere Anfragen) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System ("CRM System") oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden. Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten. ​ Newsletter Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Inhalte unseres Newsletters sowie das Anmelde-, Versand- und das statistische Auswertungsverfahren sowie Ihre Widerspruchsrechte auf. Indem Sie unseren Newsletter abonnieren, erklären Sie sich mit dem Empfang und den beschriebenen Verfahren einverstanden. Inhalt des Newsletters: Wir versenden Newsletter, E-Mails und weitere elektronische Benachrichtigungen mit werblichen Informationen (nachfolgend „Newsletter“) nur mit der Einwilligung der Empfänger oder einer gesetzlichen Erlaubnis. Sofern im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter dessen Inhalte konkret umschrieben werden, sind sie für die Einwilligung der Nutzer maßgeblich. Im Übrigen enthalten unsere Newsletter Informationen zu unseren Leistungen und uns. Double-Opt-In und Protokollierung: Die Anmeldung zu unserem Newsletter erfolgt in einem sog. Double-Opt-In-Verfahren. D.h. Sie erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail, in der Sie um die Bestätigung Ihrer Anmeldung gebeten werden. Diese Bestätigung ist notwendig, damit sich niemand mit fremden E-Mailadressen anmelden kann. Die Anmeldungen zum Newsletter werden protokolliert, um den Anmeldeprozess entsprechend den rechtlichen Anforderungen nachweisen zu können. Hierzu gehört die Speicherung des Anmelde- und des Bestätigungszeitpunkts, als auch der IP-Adresse. Ebenso werden die Änderungen Ihrer bei dem Versanddienstleister gespeicherten Daten protokolliert. Anmeldedaten: Um sich für den Newsletter anzumelden, reicht es aus, wenn Sie Ihre E-Mailadresse angeben. Optional bitten wir Sie einen Namen, zwecks persönlicher Ansprache im Newsletters anzugeben. Der Versand des Newsletters und die mit ihm verbundene Erfolgsmessung erfolgen auf Grundlage einer Einwilligung der Empfänger gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7 DSGVO i.V.m § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG oder falls eine Einwilligung nicht erforderlich ist, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen am Direktmarketing gem. Art. 6 Abs. 1 lt. f. DSGVO i.V.m. § 7 Abs. 3 UWG. Die Protokollierung des Anmeldeverfahrens erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser Interesse richtet sich auf den Einsatz eines nutzerfreundlichen sowie sicheren Newslettersystems, das sowohl unseren geschäftlichen Interessen dient, als auch den Erwartungen der Nutzer entspricht und uns ferner den Nachweis von Einwilligungen erlaubt. Kündigung/Widerruf - Sie können den Empfang unseres Newsletters jederzeit kündigen, d.h. Ihre Einwilligungen widerrufen. Einen Link zur Kündigung des Newsletters finden Sie am Ende eines jeden Newsletters. Wir können die ausgetragenen E-Mailadressen bis zu drei Jahren auf Grundlage unserer berechtigten Interessen speichern bevor wir sie löschen, um eine ehemals gegebene Einwilligung nachweisen zu können. Die Verarbeitung dieser Daten wird auf den Zweck einer möglichen Abwehr von Ansprüchen beschränkt. Ein individueller Löschungsantrag ist jederzeit möglich, sofern zugleich das ehemalige Bestehen einer Einwilligung bestätigt wird. Newsletter - Newsletter2Go Der Versand der Newsletter erfolgt mittels des Versanddienstleisters Newsletter2Go GmbH, Köpenicker Str. 126, 10179 Berlin, Deutschland. Die Datenschutzbestimmungen des Versanddienstleisters können Sie hier einsehen: https://www.newsletter2go.de/datenschutz/ . Der Versanddienstleister wird auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO und eines Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO eingesetzt. Der Versanddienstleister kann die Daten der Empfänger in pseudonymer Form, d.h. ohne Zuordnung zu einem Nutzer, zur Optimierung oder Verbesserung der eigenen Services nutzen, z.B. zur technischen Optimierung des Versandes und der Darstellung der Newsletter oder für statistische Zwecke verwenden. Der Versanddienstleister nutzt die Daten unserer Newsletterempfänger jedoch nicht, um diese selbst anzuschreiben oder um die Daten an Dritte weiterzugeben. Newsletter - Erfolgsmessung Die Newsletter enthalten einen sog. „web-beacon“, d.h. eine pixelgroße Datei, die beim Öffnen des Newsletters von unserem Server, bzw. sofern wir einen Versanddienstleister einsetzen, von dessen Server abgerufen wird. Im Rahmen dieses Abrufs werden zunächst technische Informationen, wie Informationen zum Browser und Ihrem System, als auch Ihre IP-Adresse und Zeitpunkt des Abrufs erhoben. Diese Informationen werden zur technischen Verbesserung der Services anhand der technischen Daten oder der Zielgruppen und ihres Leseverhaltens anhand derer Abruforte (die mit Hilfe der IP-Adresse bestimmbar sind) oder der Zugriffszeiten genutzt. Zu den statistischen Erhebungen gehört ebenfalls die Feststellung, ob die Newsletter geöffnet werden, wann sie geöffnet werden und welche Links geklickt werden. Diese Informationen können aus technischen Gründen zwar den einzelnen Newsletterempfängern zugeordnet werden. Es ist jedoch weder unser Bestreben, noch, sofern eingesetzt, das des Versanddienstleisters, einzelne Nutzer zu beobachten. Die Auswertungen dienen uns viel mehr dazu, die Lesegewohnheiten unserer Nutzer zu erkennen und unsere Inhalte auf sie anzupassen oder unterschiedliche Inhalte entsprechend den Interessen unserer Nutzer zu versenden. Ein getrennter Widerruf der Erfolgsmessung ist leider nicht möglich, in diesem Fall muss das gesamte Newsletterabonnement gekündigt werden. Hosting und E-Mail-Versand Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen. Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag). Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider. Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen. Google Analytics Wir setzen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google LLC („Google“) ein. Google verwendet Cookies. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Benutzung des Onlineangebotes durch die Nutzer werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active ). Google wird diese Informationen in unserem Auftrag benutzen, um die Nutzung unseres Onlineangebotes durch die Nutzer auszuwerten, um Reports über die Aktivitäten innerhalb dieses Onlineangebotes zusammenzustellen und um weitere, mit der Nutzung dieses Onlineangebotes und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen, uns gegenüber zu erbringen. Dabei können aus den verarbeiteten Daten pseudonyme Nutzungsprofile der Nutzer erstellt werden. Wir setzen Google Analytics nur mit aktivierter IP-Anonymisierung ein. Das bedeutet, die IP-Adresse der Nutzer wird von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Die von dem Browser des Nutzers übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die Nutzer können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung ihrer Browser-Software verhindern; die Nutzer können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf ihre Nutzung des Onlineangebotes bezogenen Daten an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de . Weitere Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung von Google (https://policies.google.com/technologies/ads ) sowie in den Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen durch Google (https://adssettings.google.com/authenticated ). Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden nach 14 Monaten gelöscht oder anonymisiert. Google AdWords und Conversion-Messung Wir nutzen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) die Dienste der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, („Google“). Google ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active). Wir nutzen das Onlinemarketingverfahren Google "AdWords", um Anzeigen im Google-Werbe-Netzwerk zu platzieren (z.B., in Suchergebnissen, in Videos, auf Webseiten, etc.), damit sie Nutzern angezeigt werden, die ein mutmaßliches Interesse an den Anzeigen haben. Dies erlaubt uns Anzeigen für und innerhalb unseres Onlineangebotes gezielter anzuzeigen, um Nutzern nur Anzeigen zu präsentieren, die potentiell deren Interessen entsprechen. Falls einem Nutzer z.B. Anzeigen für Produkte angezeigt werden, für die er sich auf anderen Onlineangeboten interessiert hat, spricht man hierbei vom „Remarketing“. Zu diesen Zwecken wird bei Aufruf unserer und anderer Webseiten, auf denen das Google-Werbe-Netzwerk aktiv ist, unmittelbar durch Google ein Code von Google ausgeführt und es werden sog. (Re)marketing-Tags (unsichtbare Grafiken oder Code, auch als "Web Beacons" bezeichnet) in die Webseite eingebunden. Mit deren Hilfe wird auf dem Gerät der Nutzer ein individuelles Cookie, d.h. eine kleine Datei abgespeichert (statt Cookies können auch vergleichbare Technologien verwendet werden). In dieser Datei wird vermerkt, welche Webseiten der Nutzer aufgesucht, für welche Inhalte er sich interessiert und welche Angebote der Nutzer geklickt hat, ferner technische Informationen zum Browser und Betriebssystem, verweisende Webseiten, Besuchszeit sowie weitere Angaben zur Nutzung des Onlineangebotes. Ferner erhalten wir ein individuelles „Conversion-Cookie“. Die mit Hilfe des Cookies eingeholten Informationen dienen Google dazu, Conversion-Statistiken für uns zu erstellen. Wir erfahren jedoch nur die anonyme Gesamtanzahl der Nutzer, die auf unsere Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Wir erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen. Die Daten der Nutzer werden im Rahmen des Google-Werbe-Netzwerks pseudonym verarbeitet. D.h. Google speichert und verarbeitet z.B. nicht den Namen oder E-Mailadresse der Nutzer, sondern verarbeitet die relevanten Daten cookie-bezogen innerhalb pseudonymer Nutzerprofile. D.h. aus der Sicht von Google werden die Anzeigen nicht für eine konkret identifizierte Person verwaltet und angezeigt, sondern für den Cookie-Inhaber, unabhängig davon wer dieser Cookie-Inhaber ist. Dies gilt nicht, wenn ein Nutzer Google ausdrücklich erlaubt hat, die Daten ohne diese Pseudonymisierung zu verarbeiten. Die über die Nutzer gesammelten Informationen werden an Google übermittelt und auf Googles Servern in den USA gespeichert. Weitere Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung von Google (https://policies.google.com/technologies/ads ) sowie in den Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen durch Google (https://adssettings.google.com/authenticated ). Onlinepräsenzen in sozialen Medien Wir unterhalten Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke und Plattformen, um mit den dort aktiven Kunden, Interessenten und Nutzern kommunizieren und sie dort über unsere Leistungen informieren zu können. Beim Aufruf der jeweiligen Netzwerke und Plattformen gelten die Geschäftsbedingungen und die Datenverarbeitungsrichtlinien deren jeweiligen Betreiber. Soweit nicht anders im Rahmen unserer Datenschutzerklärung angegeben, verarbeiten wir die Daten der Nutzer sofern diese mit uns innerhalb der sozialen Netzwerke und Plattformen kommunizieren, z.B. Beiträge auf unseren Onlinepräsenzen verfassen oder uns Nachrichten zusenden. Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter Wir setzen innerhalb unseres Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Inhalts- oder Serviceangebote von Drittanbietern ein, um deren Inhalte und Services, wie z.B. Videos oder Schriftarten einzubinden (nachfolgend einheitlich bezeichnet als “Inhalte”). Dies setzt immer voraus, dass die Drittanbieter dieser Inhalte, die IP-Adresse der Nutzer wahrnehmen, da sie ohne die IP-Adresse die Inhalte nicht an deren Browser senden könnten. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung dieser Inhalte erforderlich. Wir bemühen uns nur solche Inhalte zu verwenden, deren jeweilige Anbieter die IP-Adresse lediglich zur Auslieferung der Inhalte verwenden. Drittanbieter können ferner so genannte Pixel-Tags (unsichtbare Grafiken, auch als "Web Beacons" bezeichnet) für statistische oder Marketingzwecke verwenden. Durch die "Pixel-Tags" können Informationen, wie der Besucherverkehr auf den Seiten dieser Website ausgewertet werden. Die pseudonymen Informationen können ferner in Cookies auf dem Gerät der Nutzer gespeichert werden und unter anderem technische Informationen zum Browser und Betriebssystem, verweisende Webseiten, Besuchszeit sowie weitere Angaben zur Nutzung unseres Onlineangebotes enthalten, als auch mit solchen Informationen aus anderen Quellen verbunden werden. Vimeo Wir können die Videos der Plattform “Vimeo” des Anbieters Vimeo Inc., Attention: Legal Department, 555 West 18th Street New York, New York 10011, USA, einbinden. Datenschutzerklärung: https://vimeo.com/privacy . WIr weisen darauf hin, dass Vimeo Google Analytics einsetzen kann und verweisen hierzu auf die Datenschutzerklärung (https://www.google.com/policies/privacy ) sowie Opt-Out-Möglichkeiten für Google-Analytics (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de ) oder die Einstellungen von Google für die Datennutzung zu Marketingzwecken (https://adssettings.google.com/. ). Youtube Wir binden die Videos der Plattform “YouTube” des Anbieters Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, ein. Datenschutzerklärung: https://www.google.com/policies/privacy/ , Opt-Out: https://adssettings.google.com/authenticated . Verwendung von Facebook Social Plugins Wir nutzen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland betrieben wird ("Facebook"). Hierzu können z.B. Inhalte wie Bilder, Videos oder Texte und Schaltflächen gehören, mit denen Nutzer Inhalte dieses Onlineangebotes innerhalb von Facebook teilen können. Die Liste und das Aussehen der Facebook Social Plugins kann hier eingesehen werden: https://developers.facebook.com/docs/plugins/ . Facebook ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000GnywAAC&status=Active ). Wenn ein Nutzer eine Funktion dieses Onlineangebotes aufruft, die ein solches Plugin enthält, baut sein Gerät eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an das Gerät des Nutzers übermittelt und von diesem in das Onlineangebot eingebunden. Dabei können aus den verarbeiteten Daten Nutzungsprofile der Nutzer erstellt werden. Wir haben daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Facebook mit Hilfe dieses Plugins erhebt und informiert die Nutzer daher entsprechend unserem Kenntnisstand. Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass ein Nutzer die entsprechende Seite des Onlineangebotes aufgerufen hat. Ist der Nutzer bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch seinem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Nutzer mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den Like Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Gerät direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Falls ein Nutzer kein Mitglied von Facebook ist, besteht trotzdem die Möglichkeit, dass Facebook seine IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert. Laut Facebook wird in Deutschland nur eine anonymisierte IP-Adresse gespeichert. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie die diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer, können diese den Datenschutzhinweisen von Facebook entnehmen: https://www.facebook.com/about/privacy/ . Wenn ein Nutzer Facebookmitglied ist und nicht möchte, dass Facebook über dieses Onlineangebot Daten über ihn sammelt und mit seinen bei Facebook gespeicherten Mitgliedsdaten verknüpft, muss er sich vor der Nutzung unseres Onlineangebotes bei Facebook ausloggen und seine Cookies löschen. Weitere Einstellungen und Widersprüche zur Nutzung von Daten für Werbezwecke, sind innerhalb der Facebook-Profileinstellungen möglich: https://www.facebook.com/settings?tab=ads oder über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ . Die Einstellungen erfolgen plattformunabhängig, d.h. sie werden für alle Geräte, wie Desktopcomputer oder mobile Geräte übernommen. Twitter Innerhalb unseres Onlineangebotes können Funktionen und Inhalte des Dienstes Twitter, angeboten durch die Twitter Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA, eingebunden werden. Hierzu können z.B. Inhalte wie Bilder, Videos oder Texte und Schaltflächen gehören, mit denen Nutzer Inhalte dieses Onlineangebotes innerhalb von Twitter teilen können. Sofern die Nutzer Mitglieder der Plattform Twitter sind, kann Twitter den Aufruf der o.g. Inhalte und Funktionen den dortigen Profilen der Nutzer zuordnen. Twitter ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000TORzAAO&status=Active ). Datenschutzerklärung: https://twitter.com/de/privacy , Opt-Out: https://twitter.com/personalization . 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  • Machen Waschbären krank ... und andere Fragen und Antworten

    Was sind invasive Arten? Warum werden jedes Jahr über 200.000 Waschbären erschossen? Hier alle Fragen und Antworten als PDF Stand Februar 2024 Teil 1 - Fakten zur Jagd allgemein Teil 2 - Füchse und Fuchsjagd Teil 3 - Wildschweine und Schwarzwildjagd Teil 4 - Invasive Arten Teil 5 - Wald und Wild Was sind invasive Arten? Laut Biodiversitäts-Konvention von Rio 1992 ist eine Art dann invasiv, wenn sie eine ökonomische, gesundheitliche oder ökologische Gefahr in ihrem neuen Lebensraum darstellt. Die EU hat u.a. diese Tierarten als invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung eingeordnet: Waschbär, Marderhund, Nutria, Nilgans. Von keiner dieser Tierarten gehen in Deutschland signifikante wirtschaftliche, gesundheitliche oder ökologische Gefahren aus. Zumindest Waschbär und Nutria sind seit Jahrzehnten bei uns etabliert. Die einzigen, die ein großes Interesse an der Verfolgung dieser Tierarten haben, ist die Jägerschaft. Mit häufig unsachlichen und tendenziösen Argumenten verunglimpfen die Jagdverbände sämtliche Tierarten, die eventuelle Jagdkonkurrenten für ihr Niederwild sein könnten. Leider greift die Presse diese einseitige Darstellung zu gerne und auch reißerisch immer wieder auf. Was fordert die EU hinsichtlich „invasiver gebietsfremder Arten“? Die EU fordert, dass im Hinblick auf Maßnahmenpläne zur Reduzierung von Schäden durch invasive Arten zunächst die Schäden der invasiven Arten und der Nutzen der Maßnahmen gegeneinander abgewogen werden müssen. Sie fordert, dass Maßnahmen "verhältnismäßig", das heißt angemessen sein müssen. Und letztlich fordert die Verordnung, dass die Wirksamkeit von Maßnahmen ganz konkret nachgewiesen werden muss. Das findet im Rahmen der bisher veranlassten Maßnahmen in Deutschland nicht oder kaum statt. Vielmehr scheint es im Sinne der Behörden, dass die Jägerschaft ihren Freifahrtschein hinsichtlich der willkürlichen und damit nicht tierschutzkonformen Jagd auf Waschbären, Nutrias u.a. einlöst. Warum werden in Deutschland jedes Jahr über 200.000 Waschbären und über 100.000 Nutrias erschossen? Die Jägerschaft, angestiftet durch den Deutschen Jagdverband, maßt sich an, durch die freiheitliche Jagd auf Waschbären, Nutrias und andere als invasiv stigmatisierte Arten einen Beitrag zur Reduzierung von Schäden oder gar zum Naturschutz zu leisten. Das ist definitiv nicht der Fall. Die Jägerschaft interpretiert den Auftrag der EU-Verordnung völlig falsch, wenn sie diese als Freibrief oder gar als rechtliche Verpflichtung zur unbeschränkten Jagd oder Tötung darstellen will. Für die weitgehend uneingeschränkte Jagd auf Waschbären oder Nutrias gibt es keinen vernünftigen Grund: Sie hat absolut keinen nachweislichen Effekt hinsichtlich einer Bestandsreduzierung, kann die weitere Verbreitung dieser Tierarten nicht verhindern und ist im Hinblick auf das Staatsziel Tierschutz nicht verhältnismäßig. Weitere Informationen: Jäger können Ausbreitung der Waschbären nicht verhindern Verrohung im Umgang mit sog. invasiven Arten Wie kamen Waschbären und Nutrias nach Deutschland? Waschbären kommen ursprünglich aus Nordamerika. Alle in Europa vorkommenden Waschbären gehen auf Tiere zurück, die im 20. Jahrhundert aus Pelztierfarmen und Gehegen entkommen sind oder ausgesetzt wurden. Als das für die Verbreitung des Waschbären in Europa wichtigste Ereignis gilt das Aussetzen von vier Waschbären im April 1934 am hessischen Edersee zur „Bereicherung der heimischen Fauna“. Der Oberkasseler Zeitung (Düsseldorf) vom 1. September 1934 ist außerdem zu entnehmen, dass in der Eifel bereits in den Jahren 1929 und 1930 fünf Waschbären aus einer Pelztierzucht entlaufen waren, die sich bis dahin auf etwa 40 Tiere vermehrt hatten. Der Ausbruch von etwa zwei Dutzend Waschbären aus einer Pelzfarm in Brandenburg im Jahr 1945 führte zu einem weiteren Verbreitungsgebiet. Auch die Verbreitung der Nutrias geht auf Pelzfarmen zurück. Erste Nutrias wurden bereits zwischen 1880 und 1890, also vor über 140 Jahren, in Deutschland beobachtet (Kinzelbach 2002). Wie hoch ist das Risiko durch Waschbären oder andere Wildtiere zu erkranken? Alle Wildtiere, so auch Waschbären oder Marderhunde, sind von Parasiten befallen. Einige davon können dem Menschen unter bestimmten Umständen gefährlich werden, z.B. Spulwürmer oder Bandwürmer. Allerdings ist das Risiko, sich durch ein Wildtier eine Krankheit einzufangen, ausgesprochen gering. So ist die durch den sogenannten Fuchsbandwurm übertragene alveoläre Echinokokkose eine der seltensten durch Tiere auf den Menschen übertragenen Krankheiten. In Deutschland gibt es gem. Robert-Koch-Institut pro Jahr etwa 30 bis 40 Erkrankungen. In den USA, wo der Waschbär fast flächendeckend vorkommt, sind im Jahr 2018 gerade mal 23 Infektionen durch den Waschbären diagnostiziert worden. Vergleichen Sie dieses Risiko, mit der Wahrscheinlichkeit an der Grippe oder an Covid19 zu erkranken oder gar zu sterben! ​ Weitere Informationen: Gesundheitsrisiken durch Wildtiere gering Warum ist die Waschbärenjagd nicht zielführend? Im Jagdjahr 2019/20 wurden erstmals über 200.000 Waschbären in Deutschland im Rahmen der Jagd getötet. Die Bestandsentwicklung wird dadurch allerdings nicht einmal aufgehalten, ein messbarer Beitrag zum Artenschutz ist ebenfalls nicht zu erkennen. Eine amerikanische Studie an Waschbären zeigte auf, dass die Bejagung zu keinerlei Bestandsreduktion führte, sondern lediglich zu einer Verschiebung im Altersklassenaufbau mit einem deutlich höheren Anteil an Jungtieren und trächtigen Fähen gegenüber unbejagten Populationen (ROBEL). Für Nutrias dürfte das ebenso gelten. ​ Weitere Informationen und Literaturquellen Ist es überhaupt wichtig, den Bestand der Nutrias zu reduzieren? Die Nutria wird vor allen Dingen von der Jägerschaft gerne als Sündenbock genutzt. Man schiebt der Tierart alle möglichen Schäden an Deichen in die Schuhe, Fraßschäden an Bäumen und Feldfrüchten, Uferschäden, selbst die, die durch Hochwasser entstehen. In der einseitigen Betrachtung durch die Jagdverbände unterstellt man ihnen sogar, die Biodiversität zu schädigen. Die Intention der Jagdlobbyisten ist offensichtlich: Man schürt Angst vor dem Nager und verschleiert der Öffentlichkeit die wahren Gründe der oft tierquälerischen Jagd auf Nutrias und meint so, gute Argumente für die Jagd zu haben. Es gibt unseres Wissens keine wissenschaftlich belastbaren Belege dafür, dass Nutria Uferpflanzen in dem Umfang schädigen, dass signifikante ökologische Schäden entstehen. Bekannt ist vielmehr, dass Nutrias die Uferbereiche von übermäßigem Bewuchs freihalten. Im Münsterland wurden sie dort deswegen speziell angesiedelt. Andernorts siedelten sich dadurch wieder seltene Vogelarten an, die nun optimale Brutbedingungen hatten. Die Anwesenheit von Nutrias kann so zu mehr Artenvielfalt führen. Dort, wo tatsächlich erhebliche Konflikte mit Nutrias entstehen, könnte man wohl in den meisten Fällen auch mittels nicht tödlicher Maßnahmen gegensteuern. Weitere Informationen zu Nutrias Weiter mit ... Teil 1 - Fakten zur Jagd allgemein Teil 2 - Füchse und Fuchsjagd Teil 3 - Wildschweine und Schwarzwildjagd Teil 5 - Wald und Wild

  • Wildtierschutz Deutschland | Spenden | Wildtiere | Petition

    Schluss mit der Baujagd... Danke für die Zeichnung der Petition Bitte unterstützen Sie uns auch mit einer Spende oder fördern Sie unsere Tier- und Naturschutz-organisation durch einen wieder-kehrenden Förderbetrag . Nur so können wir möglichst viele Menschen über die tierquälerische Baujagd und die Ausbildung von Jagdhunden mit lebenden Füchsen informieren und für die Abschaffung der Hobbyjagd und tierquälerischer Jagdmethoden gewinnen. Herzlichst, Ihr Lovis Kauertz Unsere Forderungen: ​ Wir lehnen die vergnügungsorientierte Hobbyjagd grundsätzlich ab. Dass es auch ohne geht, zeigen seit 1974 der Kanton Genf in der Schweiz und seit 2015 das Fuchsjagd freie Luxemburg. Besonders tierschutzwidrig sind die Jagd im und am Bau trächtiger Füchse und die dazu als erforderlich erachtete Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen. Deshalb fordern wir: ​ ​ Keine Jagd auf Fuchs und Dachs an ihren Rückzugsorten im Fuchs- oder Dachsbau ​ ​ Keine Ausbildung von Jagdhunden mit lebenden Füchsen in Schliefanlagen ​ ​​ Spenden Sie jetzt – Sie haben viele gute Gründe: ​ Wildtierschutz Deutschland e.V. ist gemeinnützig Spenden können von der Steuer abgesetzt werden. Sie spenden für Kampagn en zur Abschaffung der vergnügungsgeleit eten Hobbyjagd und tierquälerischer Jagdmethoden Spendenquittung automatisch im Januar des Folgejahres nach oben

  • Alles über Wildschweine | Afrikanische Schweinepest

    Alles über Wildschweine und die Afrikanische Schweinepest (ASP) Alle Themen rund um das Wildschwein finden Sie hier (bitte klicken) Wie viele Wildschweine gibt es in Deutschland? Warum Tiere bei Drückjagden besonders leiden "Die Pille" für das Wildschwein Alle Themen rund um die Afrikanische Schweinepest (bitte klicken) Afrikanischen Schweinepest: Fakten statt Panik by Prof. Herzog Warum die Wildschweinjagd in Sachen ASP nicht weiterführt

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