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Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen

67 Ergebnisse gefunden für „“

  • Politische Arbeit | Studien | Stellungnahmen

    2024 01 Infodienst Wildtiere Nachtjagdtechnik 2024 01 Infodienst Wildtiere Bayern-Spezial Nachtjagdtechnik 2024 01 Infodienst Wildtiere Brandenburg-Spezial Nachtjagdtechnik 2024 02 Infodienst Wildtiere Baujagd ​ 2022 12 Literaturverzeichnis Fuchs Dag Frommhold 2024 04 Fragen und Antworten T1: Fuchs Patt „Wieviel Freiheit verträgt die Jagd heute noch?“, NuR (2023) 45: 740-748 Patt "Das Management von invasiven Arten – keine Lizenz zum Töten!"(2024) 2023 Koalitionsvertrag Entwurf Hessen 2023 12 Schreiben an Schweiz wg Wolf ​ 2024 02 Faktencheck Jagd 2023 09 27 offener Brief Katrin Eder Fuchsjagd 2023 07 08 Satzung Wildtierschutz Deutschland 2023 07 08 Beitragsordnung Mitglieder 2023 07 offener Brief Baujagd NRW Minister 2023 09 Anfrage Stellungnahme Baujagd NABU NRW 2023 Strafanzeige Herxheim Nutria 2023 06 Regierungsentwurf Jagdgesetz RLP 2010 Landesjagdgesetz RLP 2019 12 16 Rechtliche Stellungnahme DJGT zu Schliefenanlagen 2022 Säugetiergutach t en 2023 Arbeitsanweisung Schliefanlagen, Ausstattung Fuchsgehege 2011 02 TVT zu Bewegungsjag den 2022 Drückjagdtermine SBS 2022 Untersuchung Jagdmanagement Rotwild Erzgebirge Miller 2022 09 08 SMEKUL wg Eibenstock 2023 01 19 Hegegemeinschaft an SMEKUL 2023 01 22 Hegegemeinschaft Erzgebirge wg Abschussplanung Neudorf Marienberg Eibenstock 2023 03 27 Strafanzeige Sachsenforst ​ ​ 2023 03 PM LJV BW zur Schonzeit Füchse 2023 03 Fragen und Antworten zur Jagd 2023 01 NRW Schonzeitenaufhebung Schwarzwild Verlängerung bis 2028 2023 01 10 Stellungnahme Novellierung RLP ​ 2023 01 Anzeige Jagdhunde Schafe Kirchwald 2023 01 Anzeige Schuss aus dem Fahrzeug Lörrach 2022 10 17 Anzeige Waschbär NRW 2020 02 10 Anfrage Eichelhäher Bayern 2014 02 13 Anfrage Eichelhäher BY Die Grünen 2020/21 Rebhuhnstrecke 2020/21 Feldhasenstrecke 2020/21 Waschbärenstrecke 2022 08 01 Anschreiben Feldhasen u.a. Hessen 2022 07 31 Stellungnahme Hessen BJH 2022 09 12 Anschreiben Umweltministerium wg. Stellungnahme 2022 09 Stellungnahme DJGT Eigentumsrecht 2022 08 12 Anschreiben Umweltuministerin Saarland Baujagd Schliefenanlagen 2022 06 27 Anschreiben EU-Kommission Waschbär 2022 04 21 Stellungnahme Novellierung Jagdgesetz Brandenburg 2022 03 03 Entwurf Novelle Landesjagdgesetz Brandenburg 2022 02 23 Stellungnahme Hessische Landesjagdverordnung 2022 Uckermark Klage an VG Potsdam 2022 06 21 Offenes DJGT Schreiben Landrätin Uckermark Offenes DJGT Schreiben Ministerin Nonnemacher Beschwerde an die EU-Kommission Offener Brief wg. EU-Beschwerde an Axel Vogel, Brandenburg Antrag Wiederaufnahme des Verfahrens Uckermark Offener Brief wg. Wiederaufnahme des Verfahrens an Axel Vogel, Brandenburg Schreiben an Vogel wg. Untätigkeit in Sachen FFH-VP 2021 DJZ Fuchsjagdwettbewerb 2021 12 12 DJV 2021 12 12 LJV RP 2021 12 12 Landwirtschaftsministerium 2021 12 15 Antwort des DJV 2000 Position DJV zur Waidgerechtigkeit 2021 Baden-Württemberg Verordnung Schonzeiten Wildtierbericht 2018 Baden-Württemberg 2021 06 30 Änderung DVO BW (Schonzeiten u.a.) 2021 08 31 Schreiben an Hauk wg DVO 2021 09 29 Schreiben vom Ministerium / Janko 2021 10 23 Anschreiben an Janko Schonzeiten Fuchs 2021 09 14 Reinhold PIX zur Verkürzung der Schonzeit für Füchse ​ ​ 2021 08 02 Fragen und Antworten zu Wildtieren und zur Jagd 2021 07 15 Schreiben Tierschutzverbände zum Verbot der Fallenjagd 2021 06 14 Stellungnahme Wildtierschutz Deutschland zur Anhörung Hessisches Jagdgesetz Totschlagfallen 2021 05 23 Stellungnahme Fallenjagd, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht 2021 04 27 Antrag FDP Hessen zur Finanzierung von Lebendfallen 2021 04 21 Änderung Hessisches Jagdgesetz - Totschlagfallen 2021 04 13 Tötung von Haustieren im Rahmen des Jagdschutzes (DJGT/Vernünftiger Grund) 2021 03 08 Elterntierschutz Niedersachsen, offener Brief an Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast 2021 03 02 Artenschutz ist Bundeshoheit, offener Brief an Bundesumweltministerin Schulze, Svenja ​ 2021 03 01 Stellungnahmen zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes Stellungnahme Helmut Dammann-Tamke, MdL, Präsident Landesjägerschaft Niedersachsen Stellungnahme Prof. Dr. Dr. Sven Herzog, TU Dresden, Wildökologie u. Jagdwirtschaft Stellungnahme Dr. Jens Jacob, Leiter der Forstabteilung im Umweltministerium Rheinland-Pfalz Stellungnahme Moritz Klose, Programmleiter Wildtiere, WWF Deutschland Stellungnahme Prof. Dr. Andreas Bolte, Thünen-Institute, Institut für Waldökosysteme Stellungnahme Dietrich Mehl, Landeswaldoberförsterei Reiersdorf Stellungnahme Prof. Dr. Hackländer, Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Waldbiologie und Jagdwirtschaft ​ 2021 02 21 Offener Brief Pfannenstiel an Woidke, Brandenburg, Wald-vor-Wild 2021 01 26 Rechtliche Stellungnahme DJGT zur Fuchsjagd (Vernünftiger Grund) 2021 01 15 Stellungnahme Bundesjagdgesetz 28 Tierschutzgesellschaften ​ 2021 05 Dieter Bertram offener Brief Verlängerung Schonzeiten Schalenwild ​ 2020 12 BMEL und Länder wg. Schwarzwildbejagung ​ 2020 01 WILD Jahresbericht 2018 ​ 2020 03 Korrespondenz Bayern wg Waschbär 22.4 ​ ​ ​ 2018 12 Literaturhinweise Fuchsforschung ​ 2017 12 15 Koproskopische Untersuchungen zum Nahrungsspektrum des Waschbären, Berit A. Michler ​ 2014 EU-Verordnung Invasive Arten-Unionsliste ​ 2011 Möglichkeiten der Besatzsteigerung und Bewirtschaften von Feldhasenbesätzen, Christoph Hildebrandt

  • Faktencheck zur Jagd (Title) | wildtierschutz-d.de

    Was ist Hobbyjagd? Ist Jagd Artenschutz? Ist Fallenjagd tierschutzgerecht? Fragen und Antworten zu Wildtieren und zur Jagd Alle Fragen und Antworten als PDF Was verstehen wir unter Hobbyjagd? Die Hobbyjagd ist jede Jagd durch Freizeitjäger, die ohne naturschutzfachliche Zieldefinition, Bewertung und Aufsicht erfolgt oder ohne einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Wie unterscheidet sich der Berufsjäger vom Hobbyjäger? Die Jagd ist die Haupteinkunftsquelle des Berufsjägers. Berufsjäger sind bei staatlichen Forstämtern, bei Jagdverbänden oder wohlhabenden Revierinhabern angestellt. Berufsjäger sind in der Regel ausgebildet, nicht lediglich im Rahmen eines 14-Tage-Crash-Kurses angelernt. Wir lehnen die Berufsjagd ebenso ab, wie die Hobbyjagd, wenn sie nicht naturschutzfachlich, also durch Naturschutzbehörden mit Zieldefinition, Bewertung und Aufsicht durchgeführt oder veranlasst wird. Ein Förster versteht sich im Übrigen fast nie als Berufsjäger, wenngleich er von Berufs wegen einen Jagdschein haben muss. ​ Wie viele Tiere werden im Rahmen der Jagd getötet? Hören - Die Jagdstatistik des Deutschen Jagdverbandes weist mit etwa 4,5 bis 5 Millionen getöteten Wildtieren nur einen Teil der gesamten Jagdstrecke aus. Pro Jahr werden in Deutschland etwa sechs Millionen Tiere im Rahmen der Jagd legal oder illegal getötet. Darunter verzeichnete die Jagdstrecke für das Jagdjahr 2020/21 über 1,2 Millionen Rehe, fast 700.000 Wildschweine über 145.000 Feldhasen (gem. Rote Liste Deutschland 2020 im Bestand gefährdet), 459.000 Füchse, 200.000 Waschbären, über 100.000 Nutrias, 147.000 Dachse und andere marderartige Tiere, fast 303.000 Wildtauben, 338.000 Wildenten und Gänse. Nicht aufgeführt werden z.B. Schwäne, Kormorane oder Graureiher. Außen vor gelassen werden auch über eine halbe Million Rabenkrähen, Elstern und Eichelhäher und nicht zu verschweigen schätzungsweise 100.000 Haustiere, vorwiegend Katzen, aber auch Hunde. Viele Tiere sterben unbemerkt an Verletzungen oder an Bleivergiftung Insbesondere bei Wasservögeln werden durch den Schrotschuss in Vogelschwärme nach Schätzungen von Tierschutzorganisationen etwa 300.000 Tiere so verletzt, dass sie früher oder später daran sterben. Kollateralschäden gibt es auch aufgrund der immer noch vorwiegend bleihaltigen Munition. So hat die Öffentlichkeit in den letzten Jahren immer wieder von Seeadlern erfahren, die aufgrund des Verzehrs von kontaminierten Resten von Wildschweinen oder Rehen qualvoll an einer Bleivergiftung zugrunde gingen. ( BR-Beitrag vom 15.3.2021: Steinadler stirbt nach Vergiftung durch Bleimunition ). Der Nabu geht von etwa 150.000 illegal getöteten Vögeln in Deutschland aus, darunter viele Greifvögel. Jäger behaupten, die Jagd ersetze fehlende Wölfe, Bären und Luchse Fakt ist, dass die Bestände von Rehen, Wildschweinen oder Rothirschen nie erheblich durch Beutegreifer wie Wolf, Bär oder Luchs reguliert wurden. Die signifikanten Regulatoren waren immer Nahrungsangebot, Wetterereignisse, Krankheit. Die Nahrung der großen Landraubtiere sind u.a. Rehe und Hirsche. Sie erbeuten vor allen Dingen reaktionsschwache alte und kranke Tiere. Aufgrund der riesigen Reviere von Wolf und Luchs bringt es ein Jäger heutzutage auf der gleichen Fläche auf das 10- bis 15-fache der Beute z.B. eines Luchses. Mehr dazu in unserem Beitrag „Mehr Wölfe – weniger Rehe?“ Jäger behaupten "Jagd sei Artenschutz" Hören (Erstversion) - Fakt ist, dass trotz der intensiven Jagd auf Beutegreifer wie Fuchs oder Waschbär die Artenvielfalt abnimmt und selbst Bestände von Feldhasen und Rebhühnern durch die Jagd nicht einmal stabilisiert werden. Jäger behaupten mittels der Jagd vor allen Dingen gefährdete jagdbare Arten wie Rebhuhn, Fasan oder Feldhase fördern zu wollen. Sie machen das ausschließlich, um sie weiterhin bejagen zu können. 2022 drohte der Landesjagdverband Hessen unterschwellig damit, die Hege für Tierarten, die nicht mehr bejagt werden dürfen, künftig zu unterlassen. Natürliche Feinde wie Fuchs, Waschbär oder Marder hingegen werden von der Jagdlobby als Schädlinge gebrandmarkt und brutal und oft nicht einmal tierschutzgerecht bejagt. Aber dieser „Artenschutz“ ist leicht zu durchschauen: Im Jagdjahr 2020/21 weist die Jagdstrecke hierzulande 2.046 Rebhühner (gem. Rote Liste Deutschland 2020 im Bestand stark gefährdet) aus, 52.074 Fasane (werden für die Jagd gezüchtet und ausgesetzt) und über 145.282 Feldhasen (gefährdet). Im Jagdjahr 2005/2006 sah die Jagdstrecke noch so aus: 11.745 Rebhühner, 445.267 Fasane, 552.882 Feldhasen. Fällt Ihnen etwas auf? Obwohl in diesen 15 Jahren etwa neun Millionen Füchse plus Marder, plus Dachse, plus Waschbären u.a. getötet wurden, ist der Bestand der zu schützenden Arten extrem zurückgegangen. In der Fläche kann die Jagd niemals zum Artenschutz oder gar zur Artenvielfalt auch nur beitragen (u.a. Langgemach T., Bellebaum J. (2005): Prädation und der Schutz bodenbrütender Vogelarten in Deutschland, Vogelwelt 126, 259 – 298). Die Jagdverbände verweisen immer wieder gerne auf den vermeintlichen Erfolg von Vorzeigeprojekten wie dem „Wiesenbrüterschutz im Bremer Blockland“ , bei dem vor allen Dingen Füchse erlegt werden. Zum einen ist ein konkretes, räumlich begrenztes Projekt nicht mit der ansonsten willkürlich stattfindenden Jagd auf Füchse zu vergleichen, zum anderen hat das Aktionsbündnis Fuchs belegt, dass der Bestandszuwachs von Wiesenbrütern im Blockland keinesfalls durch die Jagd auf Fuchs und Co. zurückzuführen ist. Im benachbarten, nicht intensiv bejagten Vergleichsgebiet Niederviehland ergaben sich trotz schlechterer Habitatqualität in etwa die gleichen Bestandszuwächse bei den Wiesenbrütern. Um den Artenverlust aufzuhalten wären derzeit kaum zu erwartende einschneidende Maßnahmen der Politik, vor allen Dingen in der Landwirtschaft, erforderlich. Die Zerstörung von Landschaftsstrukturen zugunsten von „aufgeräumten“ Landwirtschaftsflächen, der Verlust von Brachflächen, Monokulturen soweit das Auge reicht, der intensive maschinelle Einsatz und die Vergiftung von Nahrungsgrundlagen vieler Wildtiere sind die Ursachen des Verlustes der Artenvielfalt. Ohne hier ernsthaft gegenzusteuern, können wir diese Entwicklung nicht aufhalten. Die Tötung von Hunderttausenden von Füchsen, Dachsen, Waschbären zu diesem Zweck ist auch ethisch nicht vertretbar. Sie dient letztlich ausschließlich dem Lustgewinn einer jagenden Minderheit von 0,5 Prozent unserer Gesellschaft. ​ Mehr dazu: Artenschutz mit der Flinte , Fuchsjagd ist kein Artenschutz (mit Literaturquelle) Vom Wiesenvogelschutz im Bremer Blockland Welche und wie viele Tiere werden unter dem Vorwand des Artenschutzes durch Jäger getötet? Tierarten, die unter dem Vorwand des Artenschutzes bejagt werden sind Beutegreifer wie Füchse und Marder, selbst der Dachs, sogenannte invasive Arten wir Waschbär, Marderhund oder Nilgans, Rabenvögel wie Elster oder Eichelhäher u.a. Ein ökologischer Nutzen durch die freiheitliche, sprich willkürliche Jagd auf Beutegreifer oder Vögel für zu schützende Arten kann in der Fläche nicht belegt werden. Im Gegenteil, die „gehegten“ Arten wie Rebhuhn oder Feldhase nehmen seit Jahrzehnten kontinuierlich im Bestand ab. Insgesamt landen so nach der Jagd jedes Jahr etwa 750.000 Beutegreifer inkl. Waschbär und Marderhunde in der Tonne und über eine halbe Million Rabenvögel. Da diese Tiere in der Regel nicht einmal verwertet werden, ist es weder ökologisch noch ethisch vertretbar Jagdzeiten für diese Tierarten freizugeben. Jäger behaupten "Jagd reduziere Wildtierbestände und verhindere die Ausbreitung von Krankheiten" Hören - Fakt ist jedoch, dass die Jagd nur die Bestände der Tierarten reduziert, die gefährdet oder stark gefährdet sind (vgl. Streckenstatistiken DJV) . Dazu gehören in Deutschland zum Beispiel Rebhühner und Feldhasen. Andere Wildtierarten wie etwa Füchse (u.a. Kaphegyi T.A., 2002), Waschbären (Robel R.J. et al. 1990) oder Wildschweine (EFSA 2014) gleichen Verluste durch die Jagd durch mehr Nachwuchs und durch Zuwanderung aus. So sind zum Beispiel bei den Wildschweinen und den Waschbären trotz oder vielleicht sogar wegen der intensiven Jagd die Populationsgrößen über die letzten Jahrzehnte erheblich gestiegen. Bestandsverluste dieser Tierarten verursachen als Gegenreaktion hohe Geburtenraten. Jungtiere sind jedoch für Krankheiten besonders anfällig und schleppen sie zum Beispiel bei der Reviersuche in andere Gebiete ein. So trägt die Jagd dazu bei, dass sich Krankheiten wie Räude oder Staupe oder der Befall mit dem Fuchsbandwurm sogar stärker ausbreiten. Und selbst bei der Afrikanischen Schweinepest ist die intensive Jagd teilweise Mitverursacher des hohen Infektionsgeschehens, wie das Friedrich-Loeffler-Institut immer wieder vermutet (FLI RadarBulletin). Das war so schon der Fall während der Tollwut ab den 1960er Jahren. Man dachte, durch die Jagd die Tollwut ausmerzen zu können. Viel später erst hat man erkannt, dass die Jagd vielmehr zur Verbreitung der Krankheit führte (Debbie, J. 1991) . Erst durch massenhaft per Flugzeug abgeworfene Impfköder konnte man die Tollwut bezwingen (Müller T. et al., 2012). Zahlreiche Forschungsergebnisse weisen darauf hin, dass durch die Jagd letztlich nur die Sozialstrukturen von Fuchs, Waschbär und Co. zerstört werden und das Durchschnittsalter der jeweiligen Population gesenkt wird (Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald 2009 | Robel 1990). Der Kanton Genf zeigt seit 1974, dass auch ohne die Hobbyjagd der Bestand der Wildtiere nicht signifikant zunimmt. Einige angestellte Wildhüter greifen dort ein, wo es zu Konflikten z.B. mit der Landwirtschaft kommt. In Luxemburg ist die Fuchsjagd seit 2015 verboten – in den meisten deutschen Nationalparks übrigens schon viel länger – ohne dass der Fuchsbestand sich in auch nur einem der Fuchsjagd freien Gebiete jemals erhöht hätte. Literaturquellen: Kaphegyi T.A. (2002): Untersuchungen zum Sozialverhalten des Rotfuchses Robel (1990), R.J. et al.: Racoon Populations: Does Human Disturbance Increase Mortality Scientific Report of EFSA 2014: Evaluation of possible mitigation measures to prevent introduction and spread of African swine fever virus through wild boar Debbie, J. (1991): Rabies control of terrestrial wildlife by population reduction. In: Baer, G.M. (Ed.), The natural History of Rabies. CRC Press, Boca Raton FLI / Friedrich-Loeffler-Institut, z.B. RadarBulletin 12/2020 oder 07/2021 Müller T. et al. (2012): SURVIS: a fully-automated aerial baiting system for the distribution of vaccine baits for wildlife, Berliner und Münchener Tierärztliche Wochenschrift 125, Heft 5/6 Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald (2009): Rotfuchs und Dachs - Raumnutzungsverhalten und Habitatwahl ​ Mehr dazu und weitere Literaturquellen: Fuchsjagd und Fuchsbandwurm , Jagd und Räude Der Deutsche Jagdverband behauptet "Fallenjagd sei tierschutzgerecht" ... und beruft sich dabei auf die AIHTS-Kriterien (s.u.) . - Hören - Die sind aber völlig unzureichend, veraltet und aus einer Vielzahl von Gründen nicht tierschutzkonform. Die gesamten AIHTS-Prüfverfahren laufen weder transparent ab, noch genügen sie wissenschaftlichen Vorgaben und stellen daher in dieser Form keine Verbesserung hinsichtlich etwaiger Tierschutzaspekte dar. Der Deutsche Jagdverband behauptet ja auch, die Jagd an sich sei tierschutzgerecht - was sie in sehr vielen Fällen eben nicht ist. Fakt ist vielmehr, dass die Fallenjagd nicht tierschutzkonform ist. Auch legal aufgestellte Totschlagfallen fangen nicht selektiv, sondern gehen mit einem hohen Verletzungsrisiko einher für alle Tierarten, die sich Zugang zum Fangbunker verschaffen können. Aus diesem Grund sind sie in diversen Bundesländern bereits verboten, zuletzt seit 2021 in Hessen. Lebend fangende Fallen bedeuten Angst und Stress für das gefangene Tier ( TVT Merkblatt Nr. 123 ) : Während des Aufenthalts im Fanggerät, während der Entnahme mit einem Schieber (mit dem z.B. der Fuchs zunächst unsanft in einen Fangkorb geschoben wird) und während der Hinrichtung im Fangkorb. Angst ist Leiden (OVG Lüneburg) und stellt für ein Tier eine höhere Belastung dar als für den erwachsenen Menschen (Binder). Wie das Beispiel der Tötung einer Hauskatze zeigt, die Anfang 2021 in einer Falle in Bayern gefangen wurde, ist es längst nicht immer der erste Schuss, der das Tier im Fangkorb tötet. ​ Besonders brutal ist auch Jagd auf Fuchswelpen mittels Jungfuchsfallen. Die Jungtiere werden - bevor sie verhungern oder durch den Jäger getötet werden - bis zu sechs Tage von jeder Versorgung durch die Elterntiere abgeschnitten. Auch verhindert der Fallenjäger die Möglichkeit, dass die Welpen während des oft mehrtägigen Abfangens von der Fähe ausgegraben werden (Hildebrandt, 2011). Weitere Informationen / Literaturquellen: AIHTS: Agreement on Humane Trapping Standards, deutsch: Übereinkommen über internationale humane Fangnormen OVG Lüneburg, 11. Senat, Beschluss vom 15.10.2012, 11 ME 234/12, Rn. 6. (NVwZ-RR, 2013, 182) Binder in Borchers/Luy, Der ethisch vertretbare Tierversuch: Kriterien und Grenzen, S. 244 Christoph Hildebrandt: Möglichkeiten der Besatzsteigerung und Bewirtschaften von Feldhasenbesätzen (2011) Mehr dazu und weitere Literaturquellen in unseren Artikeln zur Fallenjagd und zu Jungfuchsfallen Jagdverbände behaupten, Jagd diene der Lebensmittelgewinnung Hören - Nun, aus Reh, Hirsch oder Wildschwein kann man durchaus wohlschmeckende Lebensmittel gewinnen. Dieses Argument verwenden die Jagdverbände gerne, um der Jagd ein positives Image zu verpassen. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn Fakt ist, dass von den etwa sechs Millionen Tieren, die im Rahmen der Jagd jedes Jahr auf der Strecke bleiben, die Hälfte überhaupt nicht verwertet wird , weder als Lebensmittel noch sonst wie. Etwa drei Millionen Tiere landen bei der Tierkörperbeseitigung oder werden weggeworfen. Das betrifft nicht nur Füchse, Dachse, Wasservögel oder die als invasiv bezeichneten Tierarten, es trifft auch auf einen Großteil der eingangs genannten Paarhufer (von den Jägern als "Schalenwild" bezeichnet) zu. Denn viele Wildtiere werden auf Gesellschaftsjagden im Rahmen nicht tierschutzkonformer Jagd getötet. Das Fleisch dieser Rehe oder Wildschweine ist nicht oder kaum verwertbar, weil es mit Stresshormonen durchsetzt ist und bitter schmeckt. In Süddeutschland ist übrigens immer noch ein hoher Anteil der Wildschweine radioaktiv verseucht. Der Grund dafür sind – bald 40 Jahre nach Tschernobyl - die hohen Bodenbelastungen mit Cäsium-137. ​ Aus der sogenannten Verzehrstudie des BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) ergibt sich außerdem, dass für bestimmte Personengruppen eine gesundheitliche Gefahr durch die Bleibelastung im Wild besteht. Weitere Details in unserem Artikel: Über die Hälfte der Jagdstrecke wird nicht verwertet ​ Jagdverbände behaupten „Jäger seien keine Schädlingsbekämpfer“ Hören - Mit den ersten Drückjagden in den 1980er Jahren hat sich das Bild des Jägers grundlegend gewandelt. Die bis dahin weitgehend noch tierschutzkonforme Ansitzjagd auf das Reh oder die Wildsau war auf einmal nicht mehr das Non-Plus-Ultra. Insbesondere von den Forstbetrieben der Bundesländer und von manchem Waldbesitzer wurde nun die Parole „Wald-vor-Wild“ ausgegeben. Den Waldbesitzern ging es jetzt darum, möglichst viele Hirsche und Rehe zu schießen. Die hat man nämlich schon damals als Waldschädlinge gebrandmarkt – fressen sie doch aus der jagdgemachten Not heraus die Rinde an oder die Knospen junger Bäume. ​ Von den Jagdverbänden kam diesbezüglich kein oder nur zaghafter Widerstand. Als im Jahr 2021 das Bundesjagdgesetz - mit dem Ziel noch mehr Rehe zu erschießen - novelliert werden sollte, hieß es zwar noch einmal z.B. vom Bayerischen Jagdverband, dass man sich entschieden (!) dagegen verwehre, dass Jäger in diesem Zusammenhang zu Schädlingsbekämpfern degradiert werden sollten. Dabei ist Bayern seit Mitte der 1980er Jahre ein Vorkämpfer für genau diese wildtierfeindliche Ideologie. Dozenten der Fakultät Wald und Forstwirtschaft der Hochschule Weihenstephan werden mit Aussagen zitiert wie „Nur ein totes Reh ist ein gutes Reh“ oder „Beim Reh brauchst du nicht hinschauen, was es ist. Hauptsache du machst den Finger krumm“. ​ Spätestens mit der aus Osteuropa herannahenden Afrikanischen Schweinepest im Jahr 2018 hat es der Deutsche Jagdverband dann wohl auch widerstandslos akzeptiert, dass Wildschweine ganzjährig, ohne Schonzeit und ohne Rücksicht auf für die Aufzucht erforderliche Elterntiere bejagt werden. Es sind noch nie so viele führungslose Frischlinge in den Winter- und Frühjahrsmonaten verhungert, wie in den letzten Jahren. Zwar sind die Jäger Maulhelden, wenn sie – wie ein Ex-Präsident des Deutschen Jagdverbandes - behaupten: „Aber eins muss klar sein, wir Jäger sind keine Schädlingsbekämpfer,“ Fakt ist aber, dass Jagdverbände über ihre Organe weiter dazu anstacheln, noch mehr Wildschweine zu erlegen, dass sie jeden Streckenrekord bejubeln und dass sie es sind, die die Jägerschaft zu Schädlingsbekämpfern degradieren. ​ Lesen Sie auch: Arme Sau – Tierschutz wird bei der Wildschweinjagd grob vernachlässigt Die waidgerechte Bejagung der Wildsau… Vorheriger Teil Nächster Teil

  • Unsere Waldgrundstücke | wildtierschutz-d.de

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  • Wildtierschutz Deutschland e.V. | Abschaffung Hobbyjagd

    >>> Wildtierstation Hünfelden schließen ... oder retten? Eine Lösung haben wir - die hat aber noch einen Haken. <<< Wildtierschutz Deutschland e.V. kritische Beiträge zur Jagd ... und mehr Unser Team Was wir für Tiere und ihre Lebensräume tun Wildtierschutz Deutschland wurde 2011 gegründet, ist eine gemeinnützige Tier- und Naturschutzorganisation und setzt sich für Wildtiere, ihre Lebensräume und für die Abschaffung der Hobbyjagd ein. Veranstaltungen zu Wildtieren Aktuelle Themen und Meldungen zu Tier- und Naturschutz Wildtiere in Not: Erste Hilfe | Wildtierstationen nach PLZ Biber - Baumeister der Biodiversität Wildtiere, Tierschutz und Naturschutz in Deutschland Der Rotfuchs ist eines der erfolgreichsten Säugetiere der Welt, der Beutegreifer mit der weltweit größten Verbreitung, ein Geniestreich der Evolution. In ihm vereinen sich Schönheit und sprichwörtliche Schläue, unbändiger Überlebenswille und einzigartige Anpassungsfähigkeit. Füchse Warum wir uns für Füchse einsetzen Blogbeiträge Fuchsjagd und Tierschutz Faktencheck Fuchsjagd Fuchsforschung Bei der Jagd auf Wildschweine gibt es schon lange keine Tabus mehr. Sie werden ohne Schonzeit und zu jeder Tages- und Nachtzeit bejagt. Frischlinge erfrieren und verhungern, weil ihre Mütter gesetzeswidrig während Drück- oder Erntejagden erschossen werden. Die Politik nimmt das billigend in Kauf, weil sie den Bauernmob fürchtet. Wildschweine Blogbeiträge zur Jagd auf Schwarzwild Afrikanische Schweinepest Faktencheck zur Jagd auf Wildschweine Seit Beginn der 2000er Jahre kommen Wölfe wieder nach Deutschland. Meist aus Osteuropa, gelegentlich auch über die Alpen. Wölfe sind eine Schlüsselart und fördern die Biodiversität in vielerlei Hinsicht. Die Rückkehr der großen Beutegreifer ist allerdings auch mit Konflikten verbunden. Wölfe in Deutschland und in Europa Blogbeiträge zum Wolf , seinem Nutzen und der Bewältigung von Konflikten Alle Grundstücke auf dem Land dürfen durch Jäger betreten werden. Sie dürfen dort Fallen aufstellen und jagen. Sowohl als Privatperson wie auch als juristische Person (Verein, Stiftung, Unternehmen) haben Sie die Möglichkeit das durch eine jagdliche Befriedung zu unterbinden. Jagdliche Befriedung von Grundstücken Anleitung zur jagdlichen Befriedung Blogbeiträge zu jagdfreien Grundstücken So wird Ihr Grundstück jagdfrei Anleitung zur jagdlichen Befriedung von Grundstücken Für Wildtiere aktiv werden Mahnwachen - Infostände - Prospekte - Flyer Wildtierradio - hier spielt die Musik

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    Hilfe für verletzte Wildtiere - Postleitzahl 0 Wildtierauffangstationen und Pflegestellen in Sachsen, Dresden, Leipzig und angrenzend Ratgeber: Was bei Wildtiernotfällen beachtet werden sollte Wildvogelhilfe : Der FB-Gruppe beitreten, Foto des Vogels posten, Umstände erläutern - schnelle sachkundige Hilfe! +++++++++++++++++ Fledermaus -Betreuer in Sachsen: bitte diesem Link folgen in Sachsen-Anhalt: bitte diesem Link folgen in Thüringen: bitte diesem Link folgen ​ ​ 01067 Dresden Wildvogelauffangstation des Umweltzentrum Dresden e.V., M. 01514 2077174 ​ 01445 Radebeul Igel. M. 0157 747 032 72 ​ 01796 Pirna Kleine Nager: Mäuse, Ratten, Hamster, Bilche. T. 0172 / 8341757 ​ 01809 Müglitztal Eichhörnchen , T. 035027 62859 , M. 0162 2707160 ​ 02730 Ebersbach/Sachsen Vogel-Pflegestation, Aufnahme von Greifvögeln, Eulen, Singvögeln, T: 0 35 86 / 30 07 06 02943 Weißwasser Tierpark Weißwasser e. V. - Alle Vögel , T: 03576 20 83 66 03116 Drebkau / OT Leuthen Gelber Hund und Freunde e.V., Igel, Eichhörnchen. M. 0173 5 610 603 , T. 035602 51 437 03185 Drehnow Wildtierstation Drehnow, Greifvögel und heimische Säugetiere (Reh, Rothirsch, Wildschwein etc.), andere Tiere auf Anfrage. Tel.: 0174/6230477 ​ 04347 Leipzig​ NABU Wildvogelhilfe Leipzig , T: 0341 927 62 027 , Schwerpunkt: Mauersegler, Schwalben, Singvögel (keine Greifvögel und Rabenvögel), , erreichbar Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils 16 bis 18 Uhr. Mittwoch, Samstag und Sonntag keine Telefonberatung. ​ 04600 Altenburg Igelhilfe Altenburg e.V., T: 03447 83 34 83 04886 Arzberg Arzberger Igel - und Naturfreunde e.V., T: 03422 24 37 07 Eichhörnchen Pflegestelle "Päppelstelle Kathrin MO" (alle anderen Wildtierarten nur auf Anfrage) M. 0176 61046532 Reptilien-Auffangstation Döberichau e.V. , T. 0180 - 500 96 91 ​ 06493 Ballenstedt Klein- und Wiltierhilfe e.V. Harz , kleine Wildtiere , Aufnahme nach Kapazität, Mäuse und Ratten können nicht aufgenommen werden. M. 0152 38 022 192 ​ 06537 Kelbra Igel: Angela Windrich, T: 0173 39 69 691 ​ 06886 Lutherstadt- Wittenberg Igelfreunde Sachsen-Anhalt e.V., T: 03491 61 27 76 und 03374 76 06 49 08280 Aue Tiergarten Aue/Sachsen, Singvögel, Greifvögel, Eulen, Störche und Kraniche werden aufgenommen und weitergegeben, Fon: 03771.2 37 73, urfin@freenet.de 08645 Bad Elster Vogel- und Igelpflegestation Bad Elster, Singvögel, Schwalben, Mauersegler und Kleinsäuger (Igel, Eichhörnchen) T: 037.437 39 25 , heinrich-foerdermittelberatung@t-online.de ​ 09337 Hohenstein Nur Jungtiere: Marderartige, Eichhörnchen, Hasen, Füchse, Waschbären . M. 0152 24 146 764 09477 Jöhstadt "Wilde Bande Erzgebirge", Mauersegler, Eichhörnchen, Sing- und Rabenvögel nach Kapazität. Gerne auch bei anderen Tierarten melden, ich versuche dann eine entsprechende Stelle in der Umgebung zu vermitteln. Bitte nur per WhatsApp oder SMS: 0173 60 02 154 (private Pflegestation), da ich arbeitsbedingt nicht immer ans Telefon gehen kann. ​ 09575 Eppendorf „Wildnis im Herzen“, Rehkitze, verletzte Rehe, Füchse (Welpen bzw. Jungtiere), Waschbären (Welpen bzw. Jungtiere). Bei dringenden "Notfellen" anderer Tierarten gern Kontaktaufnahme zur Weitervermittlung. M. 0162 657 84 85 ​ ​ Weitere Igel-Pflegestellen PLZ 0 ​ Wildvogelhilfe : Der FB-Gruppe beitreten, Foto des Vogels posten, Umstände erläutern - schnelle sachkundige Hilfe! Vorherige PLZ Ergänzungsvorschläge? Schreiben Sie uns . Nächste PLZ

  • Hobbyjagd abschaffen | Petition unterzeichnen

    Die Jagd zum Vergnügen ist überholt – lasst sie uns abschaffen! Unsere Forderungen: ​ Jagdstopp in sämtlichen internationalen Schutzgebieten in Europa Keine Jagd auf gefährdete Tierarten (Rote Liste ab Vorwarnstufe) Keine Jagd auf Großraubtiere wie Luchs oder Wolf Ganzjährige Schonzeit für Beutegreifer wie Fuchs, Dachs, Goldschakal und Co. EU-weites Verbot von tierquälerischen Jagdmethoden (Fallenjagd, Baujagd, Bogenjagd u.a.) Streichung aller Vogelarten aus dem Katalog der jagdbaren Arten ​ Schluss mit der Hobbyjagd ​ Petition unterstützen: Per Lastschrift oder Paypal spenden Teilen Begründung Die Skepsis gegenüber der Jagd nimmt auch in Europa kontinuierlich zu. Selbst im EU-Umweltkommissariat scheint man seit einigen Jahren zu sehen, dass die als Freizeitgaudi willkürlich ausgeübte Jagd erheblichen Schaden im Hinblick auf die Biodiversität anrichtet. ​ Die Jagd erfüllt keinen ökologischen Zweck, vielmehr gehen die Bestände der gefährdeten jagdbaren Arten kontinuierlich zurück (1). Die Freizeitjagd dient in all ihren Facetten beinahe ausschließlich nur eigenen individuellen Interessen der Jagdausübungsberechtigten, der Pflege von Traditionen und der Lust am Töten. Jagd und Jäger sind Teil unserer Naturschutzprobleme und stellen eine große Belastung für die Natur dar. Das wird auch dadurch deutlich, dass das Jagdrecht von allen arten-, natur- und tierschutzrechtlichen Neuregelungen der letzten Jahrzehnte abgeschottet wurde. Damit hat sich das Jagdrecht den Allgemeininteressen endgültig entzogen. ​ Auch in Konfliktsituationen (Naturschutz, Waldumbau, Wildtierkrankheiten, wirtschaftliche Schäden) ist die vergnügungsgeleitete Jagd keine Lösung. Das zeigt u.a. die Entwicklung der Bestände von Wildschweinen oder Waschbären in Deutschland, die trotz – oder gerade wegen – der intensiven Jagd seit Jahrzehnten zunehmen (2). Die Natur ist ein dynamisches, eigengesetzliches, grundsätzlich zur Selbsterhaltung fähiges, aber auch störungsanfälliges Wirkungsgefüge. ​ Dort, wo es offensichtlich zu Konflikten mit Wildtieren kommt, sollten jeweils im Einzelfall Managementpläne durch die Naturschutzbehörden erarbeitet und verfolgt werden. Zwingend erforderlich in diesem Zusammenhang halten wir eine Beurteilung aller Maßnahmen (Evaluierung) hinsichtlich ihrer Zielerreichung innerhalb jeweils kurzer Zeiträume. Das findet bis heute bei jagdlichen Maßnahmen so gut wie nicht statt. ​ Die Petition wendet sich an Cem Özdemir (Bundeslandwirtschaftsminister), Steffi Lemke (Bundesumweltministerin), Virginijus Sinkevičius (EU-Umweltkommissar) und an zuständige Ministerien in den Bundesländern. ​ ​ Quellenangaben: (1) u.a. Langgemach T., Bellebaum J. (2005): Prädation und der Schutz bodenbrütender Vogelarten in Deutschland , Vogelwelt 126, 259 – 298 || FAQ zur Jagd || kontinuierlicher Rückgang geschützter jagdbarer Arten wie Rebhühner und Feldhasen (2) Anzahl der getöteten Wildschweine seit 1982 | Jagdstrecke Waschbären

  • Zum Wald gehört das Wild - Antworten zum Wald-Wild-Konflikt

    Was bedeuten Pflanzenfresser wie Reh oder Hirsch für den Wald? Warum brauchen wir einen Wald mit Wild und keine Leitlinie 'Wald vor Wild'? Hier alle Fragen und Antworten als PDF Stand Februar 2024 Teil 1 - Fakten zur Jagd allgemein Teil 2 - Füchse und Fuchsjagd Teil 3 - Wildschweine und Schwarzwildjagd Teil 4 - Invasive Arten Teil 5 - Wald und Wild Große Pflanzenfresser in Mitteleuropa – welche wilden Huftierarten gab es hier eigentlich früher? In Mitteleuropa lebten Jahrtausende lang verschiedene Arten von wilden Pflanzenfressern (sog. Herbivoren). Artenvielfalt und Populationsdichte waren in der ursprünglichen, von Menschen nicht beeinflussten, gemäßigten Zone höher als heute. [1] Heute gibt es einen großen Teil der Pflanzenfresser nicht mehr. Es fehlen die zwei großen Wildrinder-Arten: Der Ur (Auerochse) ist ausgestorben bzw. ausgerottet. Das Wisent lebt nur noch in Wiederansiedlungsprojekten, hauptsächlich in Osteuropa, und auch der Elch ist nicht mehr in unseren Wäldern vertreten. Wenige einzelne von Polen aus durchziehende Exemplare wurden in den letzten Jahren in Brandenburg beobachtet. Zur ursprünglichen Großtierfauna gehörten außerdem der eurasische Wildesel und das Wildpferd sowie Alpensteinbock und Gämse ; letztere befindet sich heute auf der Vorwarnliste der Roten Liste. Für die Gams verschiebt und verkleinert sich momentan der Lebensraum durch den Klimawandel, da diese Art zwar gut mit Kälte, aber weniger gut mit Hitze zurechtkommt. [2] Rehe und Hirsche können sich an die vorhandenen Lebensräume in Deutschland anpassen, allerdings dürfen Rothirsche in einigen Bundesländern nicht frei umherziehen und sollen getötet werden, sobald sie ihr Rotwildgebiet verlassen haben. [1] Senn, J. (2019) in: Wohlgemuth et al.: Störungsökologie, Bern 2019. [2] Arnold, W. (2015) Überleben im Hochgebirge, in: Die Zukunft des Gamswildes in den Alpen, Schriftenreihe Bayerischer Jagdverband (Hrsg.) Bd. 21. Wie sorgen große Pflanzenfresser (Herbivoren) eigentlich für mehr Artenvielfalt im Wald? Und was sind eigentlich Paarhufer? Die wilden Pflanzenfresser unserer Breiten (sogenannte "Herbivoren"), also Rehe, Hirsche u.a. sind wiederkäuende Paarhufer (Jägersprache: "Schalenwild") - zu den Paarhufern gehören auch die Wildschweine, die allerdings Allesfresser sind. Paarhufer sind Huftiere, bei denen zwei Zehen stark entwickelt und die übrigen zurückgebildet sind. Sie sind wichtiger Bestandteil von Ökosystemen: Denn dadurch, dass sie Boden und Vegetation verändern, können sie die biologische Vielfalt erhöhen . Sie gestalten als "Habitatbildner" ihren Lebensraum. [3] Die Einwirkungen auf Boden und Vegetation durch wilde Pflanzenfresser werden in der Ökologie als „Störungen “ bezeichnet. Das ist in diesem Zusammenhang ein wertfreier Begriff. Die Vorgänge solcher Störungen können bedeuten, dass sich das Konkurrenzverhältnis von Pflanzen untereinander verändert und manche Pflanzenarten dadurch begünstigteren Bedingungen unterliegen. Keimfähige Samen von Bäumen und Sträuchern werden durch wilde Huftiere über weite Strecken transportiert: Zwischen den Hufen, im Fell und auch durch die Verdauung; so tragen sie zur Biodiversität bei . [4] Sie gestalten ihren Lebensraum durch Tritt und durch Fraßeinwirkung, der Boden wird durch die Hufe und durch das Wälzen großer Körper geöffnet, so können hier neue Samen keimen . [5] Suhlen bieten dabei zusätzlich Lebensräume für Amphibien und Insekten . Die Paarhufer sind Schlüsselarten für eine Reihe von Prozessen in der Natur (man spricht von „ökosystemaren Prozessen“). In den Ausscheidungen von Wiederkäuern leben Insektenarten, die wiederum vielen Vogelarten Nahrung liefern; das Fell der Paarhufer dient als Nistmaterial und in ihren Kadavern, von denen auch kleinere Beutegreifer und Aasfresser wie Füchse und Marder profitieren, können ganze Artengesellschaften entstehen. [6] Für große Prädatoren (Wolf, Luchs) sind Herbivoren Beute und Nahrung, so zählen z.B. Rehe und das Rotwild bei uns zu den Hauptbeutearten des Wolfes . Huftiere erfüllen eine Reihe ökologischer Zwecke (sog. „Ökosystemleistungen“) und sollten in dieser wichtigen Funktion sowie als fühlende Mitlebewesen geachtet werden. Die Reduzierung dieser für die Biodiversität wichtigen Tierarten auf "Waldschädlinge" ist falsch und wird auch der Zielsetzung zur Schaffung klimastabiler Wälder nicht gerecht. [3] Reck, H. et al (2009): Pilotstudie Wild und biologische Vielfalt, Stiftung Natur und Mensch, Bonn 2009. [4] Ebd. [5] Vgl. Senn, J. (2019) in: Wohlgemuth et al: Störungsökologie, Bern 2019. [6] Stöcker et al (2010) Wild im Wald - Rothirsch und Co als Retter der Artenvielfalt? Hamburg 2010. Wie überleben Rehe und Hirsche den nahrungsarmen Winter? Warum sollte man das Rotwild im Winter füttern? Die Frage nach Winterfütterung wird kontrovers diskutiert. Häufig ist die Ablehnung von Winterfütterung mit der Vorstellung verbunden, dass Pflanzenfressern ein intakter, ruhiger Winter-Lebensraum zur Verfügung stehe. Außerhalb der Kernzonen von Nationalparks und Schutzgebieten gelten solche Zustände leider nicht für Wildtiere. Sie leben in einer „Landscape of Fear“, sie werden bis zu zehn Monate im Jahr gejagt und teilen sich ihren Lebensraum mit der Holz- und Landwirtschaft. Aus dieser permanenten Unruhe resultiert ein hoher Energiebedarf ; versuchen die Tiere diesen durch Nahrungsaufnahme zu decken, wird ihr natürliches Fraßverhalten häufig als Schaden interpretiert. Winterfütterungen können ein Kompromiss sein , um Tiere an bestimmte Orte zu binden und Forstkulturen zu entlasten. Die Lebensbedingungen von großen Pflanzenfressern, insbesondere dem Rotwild, sind in Mitteleuropa heute meistens nicht mehr artgemäß . Normalerweise würde Rotwild zwischen Sommer- und Wintereinstand wechseln. Weil aber die tiefer gelegenen Winterlebensräume von Menschen besiedelt und von Straßen zerteilt sind, kann es seiner natürlichen Überlebensstrategie, dem Wandern, nicht nachkommen. So wird das Rotwild gezwungen, auch im Winter in seinem Sommereinstand zu bleiben . Hier, häufig in höheren Lagen, ist es daher zumindest in den Notzeiten auf Fütterung angewiesen . Ein weiterer Faktor, der das natürliche Verhalten der Wanderungsbewegung junger Hirsche unterdrückt und verhindert, ist das Abschussgebot außerhalb der sogenannten Rotwildbezirke . In Deutschland sind diese kleinen, inselartigen Rotwildbezirke in vielen Bundesländern (z.B. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen) festgelegt. Ausschließlich in diesen Gebieten darf Rotwild leben. Sobald es einen Huf über diese unsichtbare Grenze setzt, soll es erschossen werden. Durch die Begrenzung der Lebensräume wird der Transport von Genvarianten zwischen verschiedenen Teilpopulationen verhindert und damit die zukünftige Existenz von gesundem Rotwild gefährdet. In Hessen ist dieser beginnende Aussterbeprozess bereits am Fund eines Individuums mit verkürztem Unterkiefer und eines Rotwildkalbs ohne Hufschalen sichtbar geworden. [7] [8] Eigentlich haben wiederkäuende Pflanzenfresser eine eigene biologische Methode zu überwintern , wenn sie dazu einen ruhigen, ungestörten Einstand haben: Hirsche und Rehe verlangsamen in Abhängigkeit von der Tageslänge ihren Stoffwechsel, um weniger Energie zu verbrauchen und dementsprechend weniger Nahrung zu benötigen. [9] Die Tiere können ihre Körpertemperatur senken und sich damit durch geringeren Energieverbrauch an das fehlende Nahrungsangebot anpassen . Diese Situation kann allerdings nur eintreten, wenn die Wiederkäuer nicht gestört werden. Werden sie durch Fluchten und Unruhe doch gezwungen, Energiereserven zu verbrauchen, entsteht dadurch wieder ein erhöhter Nahrungsbedarf, der im Winter aber nicht auf natürliche Art und Weise gedeckt werden kann. Durch die intensive menschliche Nutzung der Agrar- und Forstflächen können große Pflanzenfresser bei uns kaum mit dieser natürlichen Anpassung überwintern. Die permanente Unruhe erlaubt es den Tieren nicht, die für die nahrungsarme Zeit erforderliche Energie zu sparen, da sie häufig gezwungen sind, zu fliehen. Um diese Umstände zu kompensieren, sollte Rotwild während des Hochwinters gefüttert werden. Bei der Diskussion um Fütterung von wiederkäuenden Paarhufern, insbesondere Rotwild, sollte auch aus Tierschutzsicht beachtet werden, dass wir Menschen verpflichtet sind, eine Tierart in ihrer heimischen Landschaft zu erhalten, und dass wir dabei zwischen bewirtschafteter Kulturlandschaft und intakter Wildnis differenzieren müssen. Nur in letztgenannter gilt es, dass Rotwild keine Fütterung braucht. Um den Lebensbedürfnissen unserer großen Pflanzenfresser entgegenzukommen und deren Arterhalt zu sichern, fordern wir die Abschaffung von Rotwildgebieten und Jagdruhe ab Mitte Dezember eines Jahres. Auch sollten die Lebensräume der Tiere durch Grünbrücken miteinander verbunden werden, um dem mangelnden Genaustausch verschiedener wandernder Arten entgegen zu wirken. [7] Reiner et al. (2019): Sicherung der Genetischen Vielfalt beim hessischen Rotwild als Beitrag der Biodiversität , Gießen 2019. [8] Hoher Inzuchtgrad beim Rotwild in Hessen [9] Arnold, W. (2013): Schluss mit der Jagd im Januar Fressen Rehe den Lebensraum Wald auf? Was ist von Verbissgutachten zu halten? Welche tierschutzrelevanten Konsequenzen hat der steigende Jagddruck? Es gibt keinen „Wald-Wild-Konflikt“ , sondern einen Zielkonflikt verschiedener Interessengruppen. Dabei geht es einem Großteil von Waldbesitzenden und Forstbetrieben um eine möglichst schnelle Wiederbewaldung ihrer Kulturflächen mit bestimmten Baumsorten, einer anderen Gruppe geht es um die Existenzbedingungen der im Wald und in halboffenen Landschaften lebenden pflanzenfressenden Wildtiere. Diese sind von forstlichen und landwirtschaftlichen Eingriffen in ihrem Habitat betroffen. Das Fraßverhalten von Pflanzenfressern wird als Bedrohung für zukünftige Wälder inszeniert, die auf beeinträchtigten Flächen wachsen sollen. Dafür werden forstliche Gutachten erstellt, die den Zustand der Verjüngung dokumentieren. In diesen Gutachten werden jedoch nicht alle Faktoren berücksichtigt, die auf Bäume einwirken, sondern einzig der sogenannte „Verbiss“ durch Pflanzenfresser – die Standortsituation im Zusammenspiel aus Licht, Boden, Niederschlägen usw. fehlt hier. Anhand dieser sogenannten, unseres Erachtens wildbiologisch unvollständigen „Verbissgutachten“ , werden in vielen Fällen vom Forst Forderungen nach mehr Jagd gestellt. Die tatsächliche Bestandsgröße von Rehpopulationen lässt sich allerdings durch Verbissgutachten nicht ermitteln, ebenso wenig können daraus Rückschlüsse gezogen werden über die Eignung eines Lebensraums und seine Kapazitäten. Diese Faktoren werden in einer Lebensraumanalyse untersucht, die allerdings nicht verbindlich ist. Aus Tierschutzgründen sollte im Wildtiermanagement diesen Zusammenhängen mehr Gewicht beigemessen werden. Es ist belegt, dass Pflanzenfresser zwar Pflanzenzusammensetzungen verändern, aber nicht ganze Wälder zerstören können . [10] Heute kennen wir die Ergebnisse von Langzeitstudien, etwa durch ein Projekt in Österreich, das sich über einen Zeitraum von 30 Jahren mit dem Einfluss von Pflanzenfressern auf Wald beschäftigt hat und zeigt, dass sich selbiger nach dem anfänglichen sog. „Wildschaden“ im Jungwuchs trotzdem gut entwickeln kann und dass kein eklatanter Zusammenhang zwischen Verbiss und Prognose auf den im Lauf der Jahre entstandenen Wald besteht. [11] Unsere Wälder wurden durch menschliche Eingriffe geschwächt. Auf Kahlschlag-Flächen und durch schwere Maschinen verdichteten Böden ist es schwierig und teils unmöglich, einen „neuen“ Wald zu begründen, Saat oder Pflanzung können vertrocknen und selbst die heute bevorzugte Naturverjüngung leidet auf vormals malträtierten Flächen unter dem sich verändernden Klima. Da es eigentlich nicht möglich ist, zuverlässig zu prognostizieren, welche Baumarten zukünftig passend wären, existiert der Begriff des „klimastabilen Mischwalds“. Sofern dabei standortgerechte Baumarten eingesetzt werden, könnten bei Mischwald mehr waldbauliche Chancen bestehen als bei Monokulturen. Von vielen Waldbesitzenden und Forstbetrieben wird pauschal gefordert, angeblich zu hohe Wilddichten zu verringern. Davon verspricht man sich erhebliche Kosteneinsparungen in der Forstwirtschaft. Dabei wird die berechtigte Sorge der Menschen um den allgemeinen Zustand des Waldes und seine Funktion als Klimaschutz-Mechanismus allerdings als Vorwand genutzt, um Akzeptanz zu erreichen für massiv gesteigerten Jagddruck, der erhebliche Tierschutzprobleme mit sich bringt . Dazu zählen Nachtjagd, Mindestabschüsse, aufgeweichter oder nicht eingehaltener Muttertierschutz, Schonzeitverkürzungen und große Drück-Stöber-Jagden bis nach der Wintersonnenwende. Vielerorts wird zudem eine Vorverlegung des Jagdbeginns auf Anfang April gefordert, wenn die Pflanzenfresser noch ausgehungert vom Winter und weibliche Tiere hochträchtig sind. Zu den genannten Problemen gehören auch große Drückjagden mit Freigabe einzeln anwechselnder Alttiere (gebärfähige Hirschkühe), wodurch der Muttertierschutz gefährdet oder billigend übergangen wird. Beim Rotwild kann das Töten eines eigentlich führenden Alttiers, das aber einzeln vor den Schützen getrieben wird, zu andauerndem Tierleid beim überlebenden Kalb führen. Ein Rotkalb ist mindestens ein Jahr lang von seinem Muttertier abhängig und braucht dieses, um in der strengen Hierarchie von Rotwildrudeln einen Platz zu behalten und um seinen Lebensraum kennenzulernen, auch wenn es nicht mehr gesäugt wird. [12] Diese absolut nicht tierschutzgerechten Jagdmethoden werden gesellschaftlich nicht akzeptiert, allenfalls dann wenn in den Tieren eine vermeintliche Bedrohung gesehen wird, weshalb das dafür erzeugte Bild des Rehs als Waldschädling eng damit verknüpft ist. Derartige Methoden können schwerwiegende Veränderungen in der Dynamik von in sozialen Strukturen lebenden Herdentieren bewirken. Die daraus resultierenden Tierschutzprobleme werden von Forstbetrieben öffentlich nicht angesprochen. Es scheint, als wären die stetigen Forderungen nach mehr Abschüssen von pflanzenfressenden Huftieren ein Ablenkungsmanöver von strukturellen und ökologischen Problemen der Waldbewirtschaftung. Pflanzenfressende Tierarten aus vermeintlichem „Waldschutz“ rigoros in großer Anzahl zu töten ist u. E. weder ethisch noch rechtlich noch wildbiologisch vertretbar. [10] Bei einer Untersuchung fand man heraus, dass auf zwei Dritteln des untersuchten Gebiets weder für die gesamte Waldfläche noch für die Verjüngung bedeutende Einflüsse durch Verbiss entstanden, Senn 2019 unter Verweis auf Kupferschmid et al. 2015. [11] Reimoser, Stock et al. 2022: Does Ungulate Herbivory Translate into Diversity of woody Plants? A Long-Term Study in a Montane Forest Ecosystem in Austria. Kurzfassung . [12] Vgl Guber, Herzog: Muttertierschutz auf Drück-Stöber-Jagden aus biologischer und rechtlicher Sicht am Beispiel des Rotwildes , Symposium Jagd und Tierschutz Gibt es „zu viele“ Rehe? Oder fehlt der Wille zu wildgerechten Wald-Konzepten? Der Begriff „angepasste Wildbestände“ ist nicht zwangsläufig bezogen auf die ökologische Kapazität eines Lebensraums, sondern auf die wirtschaftliche Kapazität in Form von Holzerträgen. In zahlreichen Forsten - allen voran in den Landes- und Bundesforsten - wird scheinbar einzig die Wilddichte als Ursache von Problemen angesehen, obgleich es im Wildtiermanagement mehrere, auch nicht-jagdliche Stellschrauben gibt, um Pflanzenfresser in Agrar- und Forstflächen so zu lenken, dass forstliche Ziele erreicht werden können. Zu diesen ineinandergreifenden Maßnahmen gehört beispielsweise das Anlegen von jagdfreien Ruhezonen und Äsungsflächen , z.B. auch Blühstreifen in Agrargebieten , um Verjüngungsgebiete zu entlasten. Da die meisten Wälder forstwirtschaftlich genutzt werden, sind unsere Wildtiere gezwungen, in dieser menschlich stark geformten Landschaft ihren Lebensraum zu finden. Der Lebensraum hat zudem eine weite Schere zwischen Winter- und Sommerlebensraum. Während der Vegetationszeit finden Wildtiere sehr viel Nahrung und Deckung, die plötzlich mit dem Erntezeitpunkt wegfällt. Die reviertreuen Tiere können dadurch in einen regelrechten Schock geraten. Daher müssen ethisch vertretbare Konzepte zur Koexistenz für unsere Wildtiere erarbeitet und umgesetzt werden und Lebensräume wildtierverträglich gestaltet werden. Holz-Zertifikate: Tierschutz und Wildtiermanagement berücksichtigt? Viele Holzprodukte besitzen die Zertifikate „PEFC und FSC“. Obwohl beide Zertifikate laut eigenen Angaben Nachhaltigkeit und Biodiversität fördern, werden in ihren Richtlinien Wildtiere u.E. nicht als natürlicher Bestandteil von Waldökosystemen verstanden, sondern eher als Schadfaktoren angesehen, deren Bestände „angepasst“ d.h. stark dezimiert werden sollen. Der positive ökologische Einfluss großer Pflanzenfresser oder wenigstens ihre Zugehörigkeit zum Ökosystem wird bei den beiden großen als nachhaltig geltenden Holzzertifikaten nicht aufgegriffen, sondern es werden Pflanzenfresser bei FSC als dem Wald schadende Tierart dargestellt, von der es eine zu hohe Anzahl gäbe. Weiter mit .. Teil 1 - Fakten zur Jagd allgemein Teil 2 - Füchse und Fuchsjagd Teil 3 - Wildschweine und Schwarzwildjagd Teil 4 - Invasive Arten

  • Über Wildtierschutz Deutschland | Tierschutz | Naturschutz

    Team Wildtierschutz Deutschland Bettina Becker, Rechnungsprüferin Claudia Ward, WTSD Hessen Dag Frommhold, Fuchsexperte Daniel Peller, Fuchsexperte Eva Biré, Rechtsanwältin Florinde Stürmer, Forstreferentin Lovis Kauertz (Dipl. Betriebswirt), Vorsitzender Margarita Savina, Justiziarin Dr. Martin Steverding (Biologe), stv. Vorsitzender Necla von Gartzen, WTSD Hessen Tela von Mücke, Senior Art Director Thomas Mitschke, WTSD Sektion Niedersachsen Über Wildtierschutz Deutschland e.V. (WTSD) Wildtierschutz Deutschland ist eine Tier- und Naturschutzorganisation, die sich für Wildtiere, ihre Lebensräume und für die Abschaffung der Hobbyjagd einsetzt. ​ Unter Hobbyjagd verstehen wir die sogenannte freiheitliche Jagd. Eine Jagd also, die vergnügungsorientiert durch Freizeitjäger ausgeübt wird - ohne naturschutzfachliche Zieldefinition, Bewertung und Aufsicht. Darüber hinaus lehnen wir jegliche Jagd auf Tiere ab, für deren Tötung es keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt. Wir wollen erreichen, dass die Tierarten, für die es keinen vernünftigen Grund zur Bejagung gibt, dem Jagdrecht entzogen werden oder dass sie zumindest eine ganzjährige Schonzeit haben. Jagdzeiten hätten dann ausschließlich die Tierarten, die überwiegend als Nahrungsmittel verwertet werden: Wildschweine, Rehe, Rotwild und Damwild. Für alle anderen Tierarten gilt: Bejagung nur punktuell und zeitlich begrenzt dort, wo mittels der Bejagung auf Basis einer naturschutzfachlichen Zieldefinition und unter der Voraussetzung, dass keine milderen, sprich nicht-tödlichen Maßnahmen infrage kommen, konkrete Konfliktsituationen gelöst werden können. Auch wollen wir die Abschaffung von tierquälerischen Jagdmethoden wie der Baujagd oder der Fallenjagd erreichen. Tierschutzrelevant ist aber auch die Wald-vor-Wild-Ideologie von Staats- oder Landesforsten, die sich gegen die großen Pflanzenfresser wie Rothirsch, Reh und Damwild richtet. ​ Unsere Ziele wollen wir über Öffentlichkeitsarbeit und Intervention bei politisch Verantwortlichen erreichen. Wir informieren über tierquälerische Praktiken, den ökologischen Unsinn der vergnügungsorientierten Hobbyjagd und die wildtierfeindliche Einstellung weiter Teile der Politik und des Forstes. Wir widerlegen die Propaganda von Jagdverbänden und anderen Lobbyisten und die Desinformation durch zuständige Ministerien anhand von wissenschaftlichen Studien und setzen uns gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern für eine Änderung der Jagdgesetzgebung ein. Einige unserer Forderungen sind in den vergangenen Jahren bereits in die Gesetzgebung eingeflossen. Mit rechtlichen Maßnahmen gehen wir gegen Tierquälerei bei Wildtieren vor und gegen Störung und Zerstörung von Biotopen und Schutzgebieten. ​ Wir unterstützen auch zahlreiche Wildtierstationen hinsichtlich der Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von Füchsen, Mardern, Eichhörnchen, Igeln, Singvögeln, Greifvögeln, Eulen und anderen Wildtieren. Dadurch können Jahr für Jahr viele hundert in Not geratene Tiere aufgenommen und zum überwiegenden Teil wieder ausgewildert werden. ​ Wildtierschutz Deutschland ist vom Finanzamt als gemeinnützige Tierschutz- und Naturschutzorganisation anerkannt. Wir kooperieren mit dem Deutschen Tierschutzbund, dem Bund gegen Missbrauch der Tiere, der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht und weiteren Organisationen. Wildtierschutz Deutschland ist Mitbegründer des Aktionsbündnis Fuchs. ​ Satzung Unsere aktuelle Satzung können Sie hier herunterladen . Unsere Kooperationspartner

  • Wildtierschutz Deutschland | Tier- und Naturschutz

    Impressum Wildtierschutz Deutschland e.V. Lovis Kauertz, Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim ​ Vertreten durch: Lovis Kauertz, Vorsitzender (alleinvertretungsberechtigt) Dr. Martin Steverding (gemeinsam vertretungsberechtigt) ​ facebook.com/wildtierschutz instagram.com/wildtierschutzdeutschland ​ Registereintrag: Eingetragen im Vereinsregister. Registergericht: Amtsgericht Mainz Registernummer: 40782 Verantwortlich für den Inhalt: Lovis Kauertz, Wildtierschutz Deutschland e.V., Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim ​ Bankverbindung GLS Bank, IBAN DE61 4306 0967 6008 6395 00 | BIC GENODEM1GLS | Spendenform ular ​ Wildtierschutz Deutschland e.V. ist vom Finanzamt Bingen als Tier- und Naturschutzorganisation als gemeinnützig anerkannt, Spenden sind absetzbar. ​ Ansprechpartn er Lovis Kauertz für Redaktion Online-Medien, Öffentlichkeitsarbeit, Jagdgesetze, Spenden Rechtsanwältin Eva Biré für die Rechtsgebiete Tier- und Natu rschutz, jagdli che Befri edung Dr. Martin Steverding für die Fachgebiete Natur- und Artenschutz Daniel Peller für das Thema Füchse Necla von Gartzen für Hessen Thomas Mitschke für Niedersachsen ​ Über Wildtierschutz Deutschland ​ Satzung Unsere aktuelle Satzung können Sie h ier herunterladen . ​ Ihre Nachricht an Wildtierschutz: Danke! Die Nachricht wurde gesendet. Senden Fotografen / Bildrechte Ein besonderer Dank an die Fotografen, die unser Projekt mit ihren besten Bildern unterstützen: ​ Heiko Anders, andersfotografiert.com Luise Dittombée, fotocommunity.de Thorsten Emberger, frecherfuchs.de Berndt Fischer, berndtfischer.de Mirko Fuchs, mf-picture.de Jochen Gerlach, focus-on-wildlife.de Detlev Hinrichs, naturfotograf-detlev-hinrichs.de Gunther Kopp, koppfoto.de Jo Kurz, facebook.com Timo Litters, tnsm.de Andreas Nowak, Wildtierfotografie René Schleichardt, facebook.com Werner Schmäing, facebook.com Dominik Schmidli, dominikschmidli.blogspot.com Alexander und Theresia Schulz, schulzfoto.de Stephan Schulz, stephan-schulz-naturfilm.de Helmut Suetsch, fuchsfilm.de Stefan Suittenpointner imago-lupus.de ​ Logo / Creativ Karoline Baumwolf, diewoelfin.net Tela von Mücke Inge Eichelkraut, konterkariert Unterstützt durch: ​ Wildschweine auf dem Weg zu neuen Ufern - Bild: Heiko Anders D atenschutzerklärung: ​ Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Verantwortlicher Lovis Kauertz Vorsitzender Wildtierschutz Deutschland e.V. Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim info@wildtierschutz-deutschland.de ​ Die Verwendung der Kontaktdaten des Impressums zur gewerblichen Werbung ist ausdrücklich nicht erwünscht. Wildtierschutz Deutschland und alle auf dieser Webseite genannten Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten. Arten der verarbeiteten Daten: - Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen). - Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern). - Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos). - Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten). - Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen). ​ Kategorien betroffener Personen Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“). Zweck der Verarbeitung - Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte. - Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern. - Sicherheitsmaßnahmen. - Reichweitenmessung/Marketing. Verwendete Begrifflichkeiten „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. „Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten. „Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden. „Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen. Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet. „Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. ​ Maßgebliche Rechtsgrundlagen Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Sicherheitsmaßnahmen Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO). ​ Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.). Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO. ​ Übermittlungen in Drittländer Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“). ​ Rechte der betroffenen Personen Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO. Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen. Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen. Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern. Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. ​ Widerrufsrecht Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. ​ Widerspruchsrecht Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen. ​ Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“). Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf. Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen. Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können. ​ Löschung von Daten Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen. Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe). Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird. Erbringung unserer satzungs- und geschäftsgemäßen Leistungen Wir verarbeiten die Daten unserer Mitglieder, Unterstützer, Interessenten, Kunden oder sonstiger Personen entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, sofern wir ihnen gegenüber vertragliche Leistungen anbieten oder im Rahmen bestehender geschäftlicher Beziehung, z.B. gegenüber Mitgliedern, tätig werden oder selbst Empfänger von Leistungen und Zuwendungen sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten betroffener Personen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z.B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder Öffentlichkeitsarbeit handelt. Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Dazu gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Personen (z.B., Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (z.B., E-Mailadresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, mitgeteilte Inhalte und Informationen, Namen von Kontaktpersonen) und sofern wir zahlungspflichtige Leistungen oder Produkte anbieten, Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie, etc.). Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Im Fall geschäftlicher Verarbeitung bewahren wir die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Kontaktaufnahme Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b. (im Rahmen vertraglicher-/vorvertraglicher Beziehungen), Art. 6 Abs. 1 lit. f. (andere Anfragen) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System ("CRM System") oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden. Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten. ​ Newsletter Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Inhalte unseres Newsletters sowie das Anmelde-, Versand- und das statistische Auswertungsverfahren sowie Ihre Widerspruchsrechte auf. Indem Sie unseren Newsletter abonnieren, erklären Sie sich mit dem Empfang und den beschriebenen Verfahren einverstanden. Inhalt des Newsletters: Wir versenden Newsletter, E-Mails und weitere elektronische Benachrichtigungen mit werblichen Informationen (nachfolgend „Newsletter“) nur mit der Einwilligung der Empfänger oder einer gesetzlichen Erlaubnis. Sofern im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter dessen Inhalte konkret umschrieben werden, sind sie für die Einwilligung der Nutzer maßgeblich. Im Übrigen enthalten unsere Newsletter Informationen zu unseren Leistungen und uns. Double-Opt-In und Protokollierung: Die Anmeldung zu unserem Newsletter erfolgt in einem sog. Double-Opt-In-Verfahren. D.h. Sie erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail, in der Sie um die Bestätigung Ihrer Anmeldung gebeten werden. Diese Bestätigung ist notwendig, damit sich niemand mit fremden E-Mailadressen anmelden kann. Die Anmeldungen zum Newsletter werden protokolliert, um den Anmeldeprozess entsprechend den rechtlichen Anforderungen nachweisen zu können. Hierzu gehört die Speicherung des Anmelde- und des Bestätigungszeitpunkts, als auch der IP-Adresse. Ebenso werden die Änderungen Ihrer bei dem Versanddienstleister gespeicherten Daten protokolliert. Anmeldedaten: Um sich für den Newsletter anzumelden, reicht es aus, wenn Sie Ihre E-Mailadresse angeben. Optional bitten wir Sie einen Namen, zwecks persönlicher Ansprache im Newsletters anzugeben. Der Versand des Newsletters und die mit ihm verbundene Erfolgsmessung erfolgen auf Grundlage einer Einwilligung der Empfänger gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7 DSGVO i.V.m § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG oder falls eine Einwilligung nicht erforderlich ist, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen am Direktmarketing gem. Art. 6 Abs. 1 lt. f. DSGVO i.V.m. § 7 Abs. 3 UWG. Die Protokollierung des Anmeldeverfahrens erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser Interesse richtet sich auf den Einsatz eines nutzerfreundlichen sowie sicheren Newslettersystems, das sowohl unseren geschäftlichen Interessen dient, als auch den Erwartungen der Nutzer entspricht und uns ferner den Nachweis von Einwilligungen erlaubt. Kündigung/Widerruf - Sie können den Empfang unseres Newsletters jederzeit kündigen, d.h. Ihre Einwilligungen widerrufen. Einen Link zur Kündigung des Newsletters finden Sie am Ende eines jeden Newsletters. Wir können die ausgetragenen E-Mailadressen bis zu drei Jahren auf Grundlage unserer berechtigten Interessen speichern bevor wir sie löschen, um eine ehemals gegebene Einwilligung nachweisen zu können. Die Verarbeitung dieser Daten wird auf den Zweck einer möglichen Abwehr von Ansprüchen beschränkt. Ein individueller Löschungsantrag ist jederzeit möglich, sofern zugleich das ehemalige Bestehen einer Einwilligung bestätigt wird. Newsletter - Newsletter2Go Der Versand der Newsletter erfolgt mittels des Versanddienstleisters Newsletter2Go GmbH, Köpenicker Str. 126, 10179 Berlin, Deutschland. Die Datenschutzbestimmungen des Versanddienstleisters können Sie hier einsehen: https://www.newsletter2go.de/datenschutz/ . Der Versanddienstleister wird auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO und eines Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO eingesetzt. Der Versanddienstleister kann die Daten der Empfänger in pseudonymer Form, d.h. ohne Zuordnung zu einem Nutzer, zur Optimierung oder Verbesserung der eigenen Services nutzen, z.B. zur technischen Optimierung des Versandes und der Darstellung der Newsletter oder für statistische Zwecke verwenden. Der Versanddienstleister nutzt die Daten unserer Newsletterempfänger jedoch nicht, um diese selbst anzuschreiben oder um die Daten an Dritte weiterzugeben. Newsletter - Erfolgsmessung Die Newsletter enthalten einen sog. „web-beacon“, d.h. eine pixelgroße Datei, die beim Öffnen des Newsletters von unserem Server, bzw. sofern wir einen Versanddienstleister einsetzen, von dessen Server abgerufen wird. Im Rahmen dieses Abrufs werden zunächst technische Informationen, wie Informationen zum Browser und Ihrem System, als auch Ihre IP-Adresse und Zeitpunkt des Abrufs erhoben. Diese Informationen werden zur technischen Verbesserung der Services anhand der technischen Daten oder der Zielgruppen und ihres Leseverhaltens anhand derer Abruforte (die mit Hilfe der IP-Adresse bestimmbar sind) oder der Zugriffszeiten genutzt. Zu den statistischen Erhebungen gehört ebenfalls die Feststellung, ob die Newsletter geöffnet werden, wann sie geöffnet werden und welche Links geklickt werden. Diese Informationen können aus technischen Gründen zwar den einzelnen Newsletterempfängern zugeordnet werden. Es ist jedoch weder unser Bestreben, noch, sofern eingesetzt, das des Versanddienstleisters, einzelne Nutzer zu beobachten. Die Auswertungen dienen uns viel mehr dazu, die Lesegewohnheiten unserer Nutzer zu erkennen und unsere Inhalte auf sie anzupassen oder unterschiedliche Inhalte entsprechend den Interessen unserer Nutzer zu versenden. Ein getrennter Widerruf der Erfolgsmessung ist leider nicht möglich, in diesem Fall muss das gesamte Newsletterabonnement gekündigt werden. Hosting und E-Mail-Versand Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen. Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag). Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider. Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen. Google Analytics Wir setzen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google LLC („Google“) ein. Google verwendet Cookies. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Benutzung des Onlineangebotes durch die Nutzer werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active ). Google wird diese Informationen in unserem Auftrag benutzen, um die Nutzung unseres Onlineangebotes durch die Nutzer auszuwerten, um Reports über die Aktivitäten innerhalb dieses Onlineangebotes zusammenzustellen und um weitere, mit der Nutzung dieses Onlineangebotes und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen, uns gegenüber zu erbringen. Dabei können aus den verarbeiteten Daten pseudonyme Nutzungsprofile der Nutzer erstellt werden. Wir setzen Google Analytics nur mit aktivierter IP-Anonymisierung ein. Das bedeutet, die IP-Adresse der Nutzer wird von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Die von dem Browser des Nutzers übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die Nutzer können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung ihrer Browser-Software verhindern; die Nutzer können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf ihre Nutzung des Onlineangebotes bezogenen Daten an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de . Weitere Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung von Google (https://policies.google.com/technologies/ads ) sowie in den Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen durch Google (https://adssettings.google.com/authenticated ). Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden nach 14 Monaten gelöscht oder anonymisiert. Google AdWords und Conversion-Messung Wir nutzen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) die Dienste der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, („Google“). Google ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active). Wir nutzen das Onlinemarketingverfahren Google "AdWords", um Anzeigen im Google-Werbe-Netzwerk zu platzieren (z.B., in Suchergebnissen, in Videos, auf Webseiten, etc.), damit sie Nutzern angezeigt werden, die ein mutmaßliches Interesse an den Anzeigen haben. Dies erlaubt uns Anzeigen für und innerhalb unseres Onlineangebotes gezielter anzuzeigen, um Nutzern nur Anzeigen zu präsentieren, die potentiell deren Interessen entsprechen. Falls einem Nutzer z.B. Anzeigen für Produkte angezeigt werden, für die er sich auf anderen Onlineangeboten interessiert hat, spricht man hierbei vom „Remarketing“. Zu diesen Zwecken wird bei Aufruf unserer und anderer Webseiten, auf denen das Google-Werbe-Netzwerk aktiv ist, unmittelbar durch Google ein Code von Google ausgeführt und es werden sog. (Re)marketing-Tags (unsichtbare Grafiken oder Code, auch als "Web Beacons" bezeichnet) in die Webseite eingebunden. Mit deren Hilfe wird auf dem Gerät der Nutzer ein individuelles Cookie, d.h. eine kleine Datei abgespeichert (statt Cookies können auch vergleichbare Technologien verwendet werden). In dieser Datei wird vermerkt, welche Webseiten der Nutzer aufgesucht, für welche Inhalte er sich interessiert und welche Angebote der Nutzer geklickt hat, ferner technische Informationen zum Browser und Betriebssystem, verweisende Webseiten, Besuchszeit sowie weitere Angaben zur Nutzung des Onlineangebotes. Ferner erhalten wir ein individuelles „Conversion-Cookie“. Die mit Hilfe des Cookies eingeholten Informationen dienen Google dazu, Conversion-Statistiken für uns zu erstellen. Wir erfahren jedoch nur die anonyme Gesamtanzahl der Nutzer, die auf unsere Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Wir erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen. Die Daten der Nutzer werden im Rahmen des Google-Werbe-Netzwerks pseudonym verarbeitet. D.h. Google speichert und verarbeitet z.B. nicht den Namen oder E-Mailadresse der Nutzer, sondern verarbeitet die relevanten Daten cookie-bezogen innerhalb pseudonymer Nutzerprofile. D.h. aus der Sicht von Google werden die Anzeigen nicht für eine konkret identifizierte Person verwaltet und angezeigt, sondern für den Cookie-Inhaber, unabhängig davon wer dieser Cookie-Inhaber ist. Dies gilt nicht, wenn ein Nutzer Google ausdrücklich erlaubt hat, die Daten ohne diese Pseudonymisierung zu verarbeiten. Die über die Nutzer gesammelten Informationen werden an Google übermittelt und auf Googles Servern in den USA gespeichert. Weitere Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung von Google (https://policies.google.com/technologies/ads ) sowie in den Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen durch Google (https://adssettings.google.com/authenticated ). Onlinepräsenzen in sozialen Medien Wir unterhalten Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke und Plattformen, um mit den dort aktiven Kunden, Interessenten und Nutzern kommunizieren und sie dort über unsere Leistungen informieren zu können. Beim Aufruf der jeweiligen Netzwerke und Plattformen gelten die Geschäftsbedingungen und die Datenverarbeitungsrichtlinien deren jeweiligen Betreiber. Soweit nicht anders im Rahmen unserer Datenschutzerklärung angegeben, verarbeiten wir die Daten der Nutzer sofern diese mit uns innerhalb der sozialen Netzwerke und Plattformen kommunizieren, z.B. Beiträge auf unseren Onlinepräsenzen verfassen oder uns Nachrichten zusenden. Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter Wir setzen innerhalb unseres Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Inhalts- oder Serviceangebote von Drittanbietern ein, um deren Inhalte und Services, wie z.B. Videos oder Schriftarten einzubinden (nachfolgend einheitlich bezeichnet als “Inhalte”). Dies setzt immer voraus, dass die Drittanbieter dieser Inhalte, die IP-Adresse der Nutzer wahrnehmen, da sie ohne die IP-Adresse die Inhalte nicht an deren Browser senden könnten. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung dieser Inhalte erforderlich. Wir bemühen uns nur solche Inhalte zu verwenden, deren jeweilige Anbieter die IP-Adresse lediglich zur Auslieferung der Inhalte verwenden. Drittanbieter können ferner so genannte Pixel-Tags (unsichtbare Grafiken, auch als "Web Beacons" bezeichnet) für statistische oder Marketingzwecke verwenden. Durch die "Pixel-Tags" können Informationen, wie der Besucherverkehr auf den Seiten dieser Website ausgewertet werden. Die pseudonymen Informationen können ferner in Cookies auf dem Gerät der Nutzer gespeichert werden und unter anderem technische Informationen zum Browser und Betriebssystem, verweisende Webseiten, Besuchszeit sowie weitere Angaben zur Nutzung unseres Onlineangebotes enthalten, als auch mit solchen Informationen aus anderen Quellen verbunden werden. Vimeo Wir können die Videos der Plattform “Vimeo” des Anbieters Vimeo Inc., Attention: Legal Department, 555 West 18th Street New York, New York 10011, USA, einbinden. Datenschutzerklärung: https://vimeo.com/privacy . WIr weisen darauf hin, dass Vimeo Google Analytics einsetzen kann und verweisen hierzu auf die Datenschutzerklärung (https://www.google.com/policies/privacy ) sowie Opt-Out-Möglichkeiten für Google-Analytics (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de ) oder die Einstellungen von Google für die Datennutzung zu Marketingzwecken (https://adssettings.google.com/. ). Youtube Wir binden die Videos der Plattform “YouTube” des Anbieters Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, ein. Datenschutzerklärung: https://www.google.com/policies/privacy/ , Opt-Out: https://adssettings.google.com/authenticated . Verwendung von Facebook Social Plugins Wir nutzen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland betrieben wird ("Facebook"). Hierzu können z.B. Inhalte wie Bilder, Videos oder Texte und Schaltflächen gehören, mit denen Nutzer Inhalte dieses Onlineangebotes innerhalb von Facebook teilen können. Die Liste und das Aussehen der Facebook Social Plugins kann hier eingesehen werden: https://developers.facebook.com/docs/plugins/ . Facebook ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000GnywAAC&status=Active ). Wenn ein Nutzer eine Funktion dieses Onlineangebotes aufruft, die ein solches Plugin enthält, baut sein Gerät eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an das Gerät des Nutzers übermittelt und von diesem in das Onlineangebot eingebunden. Dabei können aus den verarbeiteten Daten Nutzungsprofile der Nutzer erstellt werden. Wir haben daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Facebook mit Hilfe dieses Plugins erhebt und informiert die Nutzer daher entsprechend unserem Kenntnisstand. Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass ein Nutzer die entsprechende Seite des Onlineangebotes aufgerufen hat. Ist der Nutzer bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch seinem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Nutzer mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den Like Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Gerät direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Falls ein Nutzer kein Mitglied von Facebook ist, besteht trotzdem die Möglichkeit, dass Facebook seine IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert. Laut Facebook wird in Deutschland nur eine anonymisierte IP-Adresse gespeichert. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie die diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer, können diese den Datenschutzhinweisen von Facebook entnehmen: https://www.facebook.com/about/privacy/ . Wenn ein Nutzer Facebookmitglied ist und nicht möchte, dass Facebook über dieses Onlineangebot Daten über ihn sammelt und mit seinen bei Facebook gespeicherten Mitgliedsdaten verknüpft, muss er sich vor der Nutzung unseres Onlineangebotes bei Facebook ausloggen und seine Cookies löschen. Weitere Einstellungen und Widersprüche zur Nutzung von Daten für Werbezwecke, sind innerhalb der Facebook-Profileinstellungen möglich: https://www.facebook.com/settings?tab=ads oder über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ . Die Einstellungen erfolgen plattformunabhängig, d.h. sie werden für alle Geräte, wie Desktopcomputer oder mobile Geräte übernommen. Twitter Innerhalb unseres Onlineangebotes können Funktionen und Inhalte des Dienstes Twitter, angeboten durch die Twitter Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA, eingebunden werden. Hierzu können z.B. Inhalte wie Bilder, Videos oder Texte und Schaltflächen gehören, mit denen Nutzer Inhalte dieses Onlineangebotes innerhalb von Twitter teilen können. Sofern die Nutzer Mitglieder der Plattform Twitter sind, kann Twitter den Aufruf der o.g. Inhalte und Funktionen den dortigen Profilen der Nutzer zuordnen. Twitter ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000TORzAAO&status=Active ). Datenschutzerklärung: https://twitter.com/de/privacy , Opt-Out: https://twitter.com/personalization . 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  • Wildtierschutz Deutschland e.V. | Sachsen

    Kritische Beiträge zur Jagd ... und mehr in Sachsen Aktuelles zu Wildtieren, Jagd und Naturschutz von Wildtierschutz Deutschland e.V. - Sachsen 13. Oktober 2023: Nach der Erhebung der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) gibt es in Deutschland Ende des Berichtsjahres 2022/2023 etwa 1339 Wölfe . Wildtierschutz Deutschland geht davon aus, dass Deutschland Habitate für bis zu 5000 Wölfe bietet. Lesen Sie hier, wo die meisten Rudel leben und was die häufigste Todesursache von Wölfen in Deutschland ist. ​ 25. Juli: Lothar Wieler, Veterinär und Ex-RKI-Chef, schürt Angst vor Stadtfüchsen und disqualifiziert sich mit wissenschaftlich nicht haltbaren Behauptungen, in denen er vor vermeintlichen Gefahren, die von Stadtfüchsen ausgehen sollen, warnt. Was Biologen, eine Tierärztin und eine Fuchsexpertin dazu sagen, erfahren Sie in unseren Beiträgen Stadtfüchse I und Stadtfüchse II . ​ 24. Juni: Am 23. Juni veranstaltete das Netzwerk Fuchs, welches u.a. vom Aktionsbündnis Fuchs und von Wildtierschutz Deutschland unterstützt wird, Mahnwachen in vielen Landeshauptstädten - darunter in Dresden - und in Bautzen. Hintergrund ist die Forderung des Verbots der Baujagd und der entsprechenden Prüfung von raubwildscharfen Hunden mit lebenden Füchsen in Schliefanlagen: Hintergrundinformationen 12. März Reh und Hirsch bringen Artenvielfalt in Wald und Offenland Hören | Die wilden Pflanzenfresser unserer Breiten (sogenannte "Herbivoren"), also Rehe, Hirsche u.a. sind wiederkäuende Paarhufer... 7. März Neuer Infodienst Wildtiere für politische Entscheidungsträger Hören | Gemeinsam mit dem Bund gegen Missbrauch der Tiere, der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht und dem... 7. März Wie überleben Rehe und Hirsche den nahrungsarmen Winter? Hören | Die Frage nach Winterfütterung wird kontrovers diskutiert. Häufig ist die Ablehnung von Winterfütterung mit der Vorstellung... 13. Feb. Straftat Tierrettung – vom Helfer zum Wilderer Was Sie unbedingt bei der Aufnahme von in Not befindlichen Wildtieren berücksichtigen sollten. Hören | Wer einem verletzten Wildtier... 11. Dez. 2023 Baujagd: Rechtswidrig und ineffizient Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen (mit vielen weiterführenden Links) Hören - Am Beispiel... 12. Okt. 2023 Der Bestand der Wölfe in Deutschland wächst nur langsam Appell für den strengen Schutz der Wölfe in Europa zeichnen Hören - Das erste Wolfsrudel nach der Ausrottung der Art in Deutschland gab... 12. Sept. 2023 Wald vor Wild - oder Krieg gegen Wildtiere Hören - Wald vor Wild ist eine Ideologie, die auch mit „Krieg gegen Wildtiere“ übersetzt werden kann. Bayern ist der Protagonist der von... 6. Juli 2023 Jagd auf Fuchsfamilie an Dresdener Grundschule Wichtiges Update 7. Juli: Hören - Wir konnten erreichen, dass die Fuchsfallen an der Grundschule Dresden-Löbtau heute deaktiviert...

  • Petitionen | Wildtierschutz | Hobbyjagd abschaffen

    Aktuelle Petitionen Wildtierschutz Deutschland Wir lehnen die vergnügungsorientierte Hobbyjagd grundsätzlich ab. Dass es auch ohne geht, zeigen seit 1974 der Kanton Genf in der Schweiz und seit 2015 das Fuchsjagd freie Luxemburg. Zeichnen Sie unsere aktuellen Petitionen und unterstützen Sie unsere Kampagne gegen tierschutzwidrige Jagdgesetze. Der Wolf muss in Deutschland und in Europa streng geschützt bleiben - Appell an Umweltministerin Steffi Lemke Kein Jagdhunde-Training mit lebenden Füchsen – Verbot der tierschutz widrigen Baujagd Die Jagd zum Vergnügen ist überholt – lasst sie uns abschaffen!

  • Wildtierschutz Deutschland | Spenden | Wildtiere | Petition

    Schluss mit der Hobbyjagd ... Danke für die Zeichnung der Petition Bitte unterstützen Sie uns auch mit einer Spende oder fördern Sie unsere Tier- und Naturschutz-organisation durch einen wieder-kehrenden Förderbetrag. Nur so können wir gemeinsam die vergnügungsgeleitete Hobbyjagd abschaffen. Das wird nicht von heute auf morgen geschehen, aber Stück für Stück höhlt der stete Tropfen den Stein. Das zeigen auch unsere bisherigen Erfolge. Herzlichst, Ihr Lovis Kauertz nach oben Spenden Sie jetzt – Sie haben viele gute Gründe: ​ Wildtierschutz Deutschland e.V. ist gemeinnützig Spenden können von der Steuer abgesetzt werden. Sie spenden für Kampagn en zur Abschaffung der vergnügungsgeleit eten Hobbyjagd Spendenquittung automatisch im Januar des Folgejahres Unsere Forderungen: ​ Jagdstopp in sämtlichen internationalen Schutzgebieten in Europa Keine Jagd auf gefährdete Tierarten (Rote Liste ab Vorwarnstufe) Keine Jagd auf Großraubtiere wie Luchs oder Wolf Ganzjährige Schonzeit für Beutegreifer wie Fuchs, Dachs, Goldschakal und Co. EU-weites Verbot von tierquälerischen Jagdmethoden (Fallenjagd, Baujagd, Bogenjagd u.a.) Streichung aller Vogelarten aus dem Katalog der jagdbaren Arten ​ Schluss mit der Hobbyjagd

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