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Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen

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Blogbeiträge (464)

  • Baujagd und Schliefenanlagen halten rechtlicher Überprüfung nicht stand (Teil 1)

    Eine der wohl meist kritisierten Jagdmethoden ist die Baujagd, bei der vor allen Dingen Fuchs und Dachs mit der Hilfe von Teckeln oder Terriern am Bau bejagt werden. Tierschutzrelevant ist die Baujagd selbst und im Rahmen der Baujagd das Training und die Prüfung der Eignung entsprechender Hunde in sogenannten Schliefenanlagen (auch Schliefanlagen) sowie die nicht artgerechte Unterbringung von Füchsen, die oft der Natur entnommen werden. Im ersten Teil zu diesem Thema nehmen wir wie folgt Stellung zur Baujagd: Baujagd Die Baujagd wird hauptsächlich im Winter während der Paarungs- und der beginnenden Setzzeit der Füchse (November bis Ende Februar) durchgeführt[1] und funktioniert so: Die Jagdausübungsberechtigten positionieren sich mit ihren Flinten in der Nähe der Ausgänge des Fuchs- oder des Dachsbaus. Der Erd- oder Bauhund (ein Teckel oder kurzbeiniger Terrier) hat die Aufgabe in den Bau vorzudringen, um die dort verweilenden Tiere zur Flucht aus der manchmal weit verzweigten Höhle zu zwingen. Die Setzzeit der Füchse beginnt inzwischen früher als noch von einigen Jahrzehnten. In den letzten Jahren wurden immer wieder Fuchswelpen schon im Februar, sogar Ende Januar in Wildtierstationen eingeliefert.[2] Sind Welpen im Bau, versucht z.B. die Füchsin ihren Nachwuchs zu verteidigen. Häufig kommt es dann zu Beißereien, bei denen auch der Hund schwer verletzt werden kann. Kommt ein Fuchs aus dem Bau, feuern die draußen wartenden Jäger Schrotsalven auf ihn ab. Gibt der Fuchs im Bau nicht nach, wird er entweder vom Jagdhund totgebissen oder der Bau wird von den Jägern aufgegraben und der Fuchs mit einer stählernen Fuchszange gepackt und aus dem Bau gezerrt. Immer wieder kommt es vor, dass die häufig Jahrzehnte alten Zufluchts- und Lebensstätten von Wildtieren im Rahmen der Baujagd zerstört werden. Jagdzeitschriften berichten über diese Szenarien: Der Hund hat einen Fuchs gestellt und verbellt ihn, ohne dass einer der beiden nachgibt. Oft wird erst eingegriffen, wenn ein Hund mindestens fünf oder sechs Stunden weg ist.[3] Der Grund für das Eingreifen liegt dann schlicht darin, die Baujagd zu einem Ende zu bringen. Eine Röhre ist eingestürzt, der Hund wurde verschüttet oder der er wurde „verklüftet“, also die Röhre wurde durch Grabaktivitäten von Wild bzw. Hund von innen zugegraben.[4] Ist man mit dem Spaten nicht erfolgreich, kommt auch schon mal ein Kleinbagger zum Einsatz. Besonders für eine Füchsin und ihre Welpen ist der Bau ihr letzter, vermeintlich sicherer Rückzugsort. Ausgerechnet dort, wo die Tiere am verletzlichsten sind, und zu einer Zeit, wo Welpen kurz vor der Geburt stehen oder bereits da sind, werden sie durch die Baujagd brutal verfolgt. Die Füchse sind dabei lang anhaltenden Leiden ausgesetzt. Da die Baujagd auch während der beginnenden Setzzeit ab Januar stattfindet, wird das Töten hochtragender oder zur Aufzucht erforderlicher Elterntiere von Baujägern billigend in Kauf genommen. 1.      Effizienz der Baujagd Tatsächlich ist die Baujagd – wie Befürworter dieser hochgradig tierschutzrelevanten Jagdmethode behaupten – wohl hocheffizient. Allerdings lediglich in Bezug auf die Erfolgsquote der getöteten Rotfüchse am bejagten Bau. Denn kaum ein Fuchs kann den Baujägern entkommen. Entgegen der Regeln der Weidgerechtigkeit tendieren die Fluchtchancen des Fuchses bei der Baujagd gegen Null. Dazu gleich mehr. Im Rahmen der Fuchsjagd in Deutschland insgesamt spielt die Baujagd kaum eine Rolle. Aktuelle Zahlen zum Anteil der Baujagd an der gesamten Fuchsstrecke liegen uns ausschließlich aus NRW vor (hier werden nach Bayern und Niedersachsen die meisten Füchse getötet). Dort wird der Anteil der im Rahmen der Baujagd erlegten Füchse mit 1,5 bis 2,3 Prozent der Fuchsstrecke angegeben (ohne Fallwild).[5] Bezogen auf NRW mit ausgewiesenen Strecken von etwa 46.000 Füchsen in den Jagdjahren 2021/22 und 2022/23 (ohne Fallwild) sind das gerade einmal 690 bzw. 1.058 Füchse. Schon der Vergleich mit 3.280 bzw. 3.044 dort als Fallwild erfassten Füchsen indiziert, dass die im Rahmen der Baujagd ausgewiesene Fuchsstrecke keine Bedeutung für eine ökologische Stabilisierung gefährdeter Beutetierarten des Fuchses haben kann. Unterstrichen wird das durch die trotz intensiver Fuchsjagd kontinuierlich zurückgehenden Bestände der Bodenbrüter. 2.      Tierschutzrechtliche Aspekte der Baujagd a)      Zeitraum der Ausübung der Baujagd Die Baujagd beginnt mit Beginn der Paarungszeit der Füchse im November und endet erst Ende Februar, wenn viele Fähen hochträchtig sind oder bereits Welpen gesetzt haben. Entsprechende Meldungen zu Geburten im Februar und sogar im Januar werden dem Aktionsbündnis Fuchs[6] seit einigen Jahren regelmäßig zugetragen.[7] § 22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG bestimmt, dass zur Aufzucht notwendige Elterntiere während der Zeit, in der die Tiere ihre Jungen zur Welt bringen (Setzzeit) bis zum Selbständigwerden der Jungtiere nicht bejagt werden dürfen (sogenannter Elterntierschutz). Vor dem Fuchsbau stehend ist es den Jagdausübungsberechtigten aber kaum möglich verlässlich festzustellen, ob im Bau bereits eine Fähe mit ihren Welpen verweilt. Sind aber die Fuchswelpen bereits geboren, wird aus der Durchführung der Baujagd ein Straftatbestand gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 3 BJagdG. Bereits die Bejagung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe belegt werden. Selbst wenn die Welpen noch vor einem Elternteil vom Hund totgebissen, vom Jagdausübungsberechtigten erschlagen oder erschossen werden – das wäre ein Umgehungstatbestand – liegt ein Verstoß gegen die Elternschonzeit vor,[8] der in aller Regel jedoch aus Mangel an Zeugen nicht gerichtsfest nachgewiesen werden kann. Auch ohne Berücksichtigung des Elterntierschutzes stellt sich die Frage, inwieweit die Jagd während und unmittelbar vor der Setzzeit am vermeintlich sicheren Zufluchtsort insbesondere der trächtigen Fähe überhaupt weidgerecht ist. Gemäß § 1 Abs. 3 BJagdG gelten bei der Ausübung der Jagd die „allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit“. Diese umfassen ausdrücklich auch den Tierschutzaspekt und die Einstellung des Jägers zum Tier als Mitgeschöpf, dem vermeidbare Schmerzen – und damit auch das durch die Konfrontation mit dem Bauhund im Fuchsbau unter Umständen länger andauernde Leid – zu ersparen sind.[9] b)     Keine faire Chance zur Flucht Eine anerkannte vom Grundsatz der Weidgerechtigkeit abgeleitete Verpflichtung des Jagd-ausübungsberechtigten ist es weiterhin, dem Wild im Rahmen des Zwecks und Zieles der Jagd ein Maximum an Chancen zu lassen.[10] Das ist bei der Baujagd, deren Ziel es ist, sämtliche im Bau befindlichen Füchse zu töten, aus verschiedenen Gründen nicht gegeben. Der Fuchs hat keine, allenfalls eine minimale Chance der Baujagd zu entkommen. Bei der Baujagd werden i.d.R. sämtliche Ausgänge des Fuchs- oder des Dachsbaus von den Jägern beobachtet, um fliehende Füchse erlegen zu können. Sind mehr Ausgänge als Jäger vorhanden, werden sogenannte Sprengnetze (Fangnetze) über einzelne Ausgänge gelegt, um die Flucht von Füchsen zu verhindern.[11] Die hochträchtige Fähe ist körperlich und somit in ihrer Bewegungs- und Fluchtmöglichkeit eingeschränkt.[12] Ihr ist von vorneherein eine faire Chance zur Flucht versagt. Einige Jäger versuchen den Fuchs, welcher nicht aus dem Bau fliehen möchte, mithilfe eines Spatens in den Bauausgängen einzusperren und per Fangschuss zu töten. Im Rahmen der Baujagd möchten Jagdausübungsberechtigte die totale Kontrolle über den Fuchs erlangen. Der Fuchs hat deshalb gewöhnlich keine reelle Chance, dem Jäger zu entkommen. Die Baujagd als Methode wird gerade auch deswegen ob der hohen Erfolgsquote gelobt. In Konsequenz dessen verstößt die Baujagd aber als Jagdmethode – so, wie sie heutzutage betrieben wird – gegen die Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit und ist dann nach § 1 Abs. 3 BJagdG rechtswidrig. [13] c)      Verletzungen im Bau Gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 TierSchG darf die Tötung eines Wirbeltieres im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Unter Schmerz versteht man eine „unangenehme Sinneswahrnehmung, verursacht durch tatsächliche oder potentielle Verletzung, die motorische oder vegetative Reaktionen auslöst, in einem erlernten Vermeidungsverhalten resultiert und die potentiell spezifische Verhaltensweisen verändern kann, wie z.B. das Sozialverhalten“.[14] Das Eindringen der Jagdhunde in den Fuchsbau bedeutet jedenfalls so einen gravierenden Angstzustand für den Fuchs, dass dies keinesfalls als geringfügige Beeinträchtigung des Wohlbefindens bewertet werden kann. Unvermeidbar wären die im Bau verursachten Schmerzen sowohl beim Fuchs als auch beim Hund, wenn es keine Alternativen zur Bejagung des Fuchses gäbe. Unterstellt man, dass es im konkreten Fall einen vernünftigen Grund zur Tötung des Fuchses gibt, so könnte bei der Ansitzjagd der Fuchs unmittelbar und direkt getötet werden. Bei der Alternative kommt es nicht auf die Erfolgsquoten der Jagdmethoden an, sondern ausschließlich auf die Schmerzen des einzelnen Tieres. Die Baujagd führt daher immer zu einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.[15] Etlichen Berichten zur Baujagd ist zu entnehmen, dass sich Bauhunde mit den Füchsen häufig verbeißen, auf beiden Seiten mitunter erhebliche Verletzungen verursacht werden und Hunde den Füchsen so lange an die Drossel gehen, bis sie ihn meinen getötet zu haben, was mitunter sehr lange dauern kann.[16] Als besonders riskant für Leib und Leben des Bauhundes wird in den Jagdmedien die Bejagung des Dachses am Bau beschrieben. Dachse ergreifen bei der Baujagd in der Regel nicht die Flucht vor dem Jagdhund, sondern liefern sich heftige Kämpfe mit ihm. Um das Leben des Hundes zu retten, enden Dachsbaujagden oft mit Graben, Dachszange und Kleinkaliber-Schuss in den Kopf inkl. der Zerstörung des Baus.[17] 3.      Die Baujagd am Kunstbau Im Rahmen der aktuellen Novellierung des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz soll künftig – wie aktuell bereits in Baden-Württemberg – die Baujagd nicht mehr am Naturbau, sondern ausschließlich am Kunstbau stattfinden dürfen. Begründet wird die Unterscheidung zwischen Kunst- und Naturbau damit, dass beim Naturbau oftmals nicht eindeutig geklärt werden kann, ob der Bau von einem Dachs bewohnt wird. Außerdem komme es immer wieder vor, dass Jagdhunde in Naturbauen feststecken und nur dadurch wieder befreit werden können, dass ein erheblicher Teil des Baus aufgegraben und dadurch zerstört wird. Entscheidung und Begründung für die Zulassung der Baujagd am Kunstbau greifen allerdings auch hier zu kurz: Auch in Kunstbauen flieht nicht jeder Fuchs sofort vor dem Jagdhund; Beißereien zwischen Fuchs und Jagdhund können daher auch dort nicht sicher ausgeschlossen werden. Schwere Verletzungen auf beiden Seiten kommen somit auch am Kunstbau vor. Die Schonung der Elterntiere gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG wird auch im Fall der Jagd am Kunstbau regelmäßig außer Acht gelassen. Selbst, wenn nicht die laktierende Fähe, sondern „nur“ ein Rüde in den Monaten Januar oder Februar erlegt wird. Kein Jäger kann ausschließen, dass es sich dabei nicht um ein für die Aufzucht der Welpen notwendiges Elterntier handelt – selbst wenn die noch im Bauch der tragenden Fähe heranwachsen. 4.      Verbot der Baujagd in Kantonen der Schweiz Wie schon kurz erwähnt, werden Füchse bei der Baujagd an einem Ort attackiert, der von ihnen als sicherer Rückzugs- und Ruheort genutzt wird. Die Baujagd ist daher geeignet, Tiere zu traumatisieren. Wie z.B. der Biologe Darius Weber feststellte, kann intensiv betriebene Baujagd dazu führen, dass Füchse ihre Baue deutlich seltener aufsuchen.[18] Ein Gutachten zur Tierschutzgerechtigkeit der Baujagd in der Schweiz kommt unter anderem aus diesem Grund zu dem Ergebnis, dass die Baujagd grundsätzlich als tierquälerisch und tierschutzwidrig zu bewerten ist.[19] Seitdem haben die Kantone Thurgau, Zürich, Baselland, Waadt und Bern die Baujagd bereits verboten; es ist fest damit zu rechnen, dass weitere Kantone folgen werden. +++ Fortsetzung folgt Im Vorfeld der Baujagd erfolgt das Training und die Prüfung der Eignung entsprechender Hunde in sogenannten Schliefenanlagen. Über die Tierschutzrelevanz der Nutzung dieser meist bei Teckel- und bei Terrier-Clubs untergebrachten Anlagen und die nicht artgerechte Haltung von Füchsen in diesen Anlagen berichten wir in weiteren Ausgaben von Infodienst Wildtiere. +++ Der Infodienst Wildtiere wird von Wildtierschutz Deutschland in Zusammenarbeit mit Bund gegen Missbrauch der Tiere, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, Deutscher Tierschutzbund herausgegeben: aktuelle Ausgabe 2/2024 | Baujagd Ausgabe 1/2024 | Nachtjagdtechnik Ausgabe 1/2024 | Nachtjagdtechnik Brandenburg-Spezial Ausgabe 1/2024 | Nachtjagdtechnik Bayern-Spezial Literaturquellen [1] Baujagd des Dachshund-Clubs Nordbayern am letzten Februar-Wochenende 2024 [2] Aktueller Fund eines Ende Januar 2024, Anfang Februar geborenen Fuchswelpen auf facebook.com/wildtierschutz [3] Martin Weber, Wenn der Bauhund im Fuchsbau bleibt, in PIRSCH, 13.12.2019 [4] s. Fußnote 3 [5] jährlich erscheinende „Erläuterungen zur Jagdstrecke“, Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung NRW [6] Information zum Aktionsbündnis Fuchs [7] s. Fußnote 2 [8] Mitzschke/Schäfer, Bundesjagdgesetz, § 22 Rdnr. 13, LG Aschaffenberg Urteil v. 16.09.1980-Cs 108 Js 10296/7 [9] Position des Deutschen Jagdverbands zur Weidgerechtigkeit (2000) [10] Internationale Jagdkonferenz 1971 „„Katalog von Grundsätzen für eine einheitliche Jagdgesetzgebung“ und Schuck in BJagdG, 3. Aufl., § 1 Rn. 27 [11] Janko/Börner, Fuchsjagd – Erfolgreich jagen mit Büchse, Flinte und Falle (2018), S. 77 [12] Schmook, „Der Fuchs – Wie er lebt, jagt und gejagt wird“, S. 50 (Fuchsfähe) [13] Wüstenberg, Rechtswidrigkeit der Fuchsbaujagd, in NWVBI 10/2023, S. 400 ff. [14] so Lagrange/Hoffmann „Ist das Töten von tropischen Großgarnelen in Eiswasser zur Lebensmittelgewinnung tierschutzgerecht?“, Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle 2006, 154-159, 156) [15] Tierschutzrechtliche Unzulässigkeit von Schliefenanlagen und Bewertung des Filmmaterials unter Bezugnahme auf die gutachterlichen Stellungnahmen von Robin Jähne vom 15.10.2019 sowie von Dr. Claudia Stommel, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (LANUV) vom 25.02.2019, DJGT [16] z.B. Schmook, „Der Fuchs – Wie er lebt, jagt und gejagt wird“, S. 113. oder Meyer, M. „Sicher zur Beute“ in Niedersächsischer Jäger – 24/2017, S. 19 ff. oder PIRSCH, Unfallort Bau, 03.12.2018: https://www.pirsch.de/news/unfallort-bau-33014 [17] Sascha Numssen „Der Dachs in Deutschland …“ in PIRSCH 04.05.2022 [18] Weber, D. (1988): Wie und wann Füchse ihre Baue benutzen. Deutsche Jagd-Zeitung (12), 50-56 [19] Bolliger G., Gerritsen V., Rüttimann A. (2010): Die Baujagd unter dem Aspekt des Tierschutz- und Jagdrechts. Gutachten. TIR-Schriften (10)

  • Deutscher Wursthund: Zur Geschichte des Dackels

    Wer kennt ihn nicht, den Wackeldackel? Ein in den 1970er-Jahren geschätzter Beifahrer, der unsere Eltern oder Großeltern kopfnickend auf sämtlichen Autofahrten begleitete. Dackel sind beliebt, sie sind urdeutsch und haben eine lange Geschichte. Ein erster Nachweis befindet sich bereits in einem Rechtstext des frühen Bayerischen Stammesherzogtums zwischen dem sechsten und achten Jahrhundert: „Cane quem bibarhunt vocant qui sub terra venature“, was so viel heißt wie: Dem Hund, den wir Bibarhunt nennen und der unter der Erde jagt. Diese Hunde waren speziell für Biber gezüchtet. Sie drangen in ihre Burgen ein und trieben die Biber heraus. Der französische Adelige Jacques du Fouilloux beschreibt 1560 in seinem Werk „La Vénerie“ zwei Arten von Bassethunden, „die leicht unter die Erde kommen und die Bauten mit großer Wut und Kühnheit betreten“. In der deutschen Fassung liest man bereits von dem uns bekannten Begriff „Schliefer“ vom Altdeutschen „schliefen“, was so viel heißt, wie in einen engen Raum schlüpfen. Bereits 1593 findet man im Buch des Arztes und Pfarrers Johannes Coler „Oeconomica Ruralis et Domestica“, wie mit kleinen Hunden Dachse gejagt werden. Die Hunde zeigen dem Jäger durch Bellen an, wo sich die Dachse befinden und wo der Waidmann graben muss. Für die Hunde mit dem langen dünnen Körper und kleinen niedrigen Gliedmaßen gibt es viele Begriffe: Dachswürger, Dachsfinder, Lochhundle und Schlieferhundlein. Vom Aussehen her sollen die meisten Dachshunde des 18. Jahrhunderts eher einem Terrier oder Pinscher geähnelt haben. Sie wurden gezielt aus Bracken gezüchtet. Diese alte ursprünglich keltische Jagdhunderasse gilt als Urvater der Dackel. Zu dieser Zeit war der Dachshund ein Arbeitsbegriff und noch keine Rasse. Erst 1879 wurde die Zucht geregelt und 1888 gründete man den ersten deutschen Teckelclub in Berlin. Heute haben die ca. 300 Teckelclubs mehr als 20.000 Mitglieder in Deutschland. Als Jagdhelfer für die Baujagd gezüchtet hat der Dackel die verkürzten Beine und die langgestreckte Körperform, die es ihm ermöglicht, in die engen Gänge der Dachs- und Fuchsbauten einzuschliefen. Er gleicht einer Wurst auf vier kurzen Beinen. Der Schriftsteller und Hundefreund Mark Twain (Huckleberry Finn) begegnete 1895 während einer Zugfahrt einem Inder mit einem ganz bemerkenswerten Hund, der überaus lang war. Die Beine waren dafür erschreckend kurz, dabei nach innen gewölbt wie falsch herum gesetzte Klammern. Er sah in ihm einen Hund nach Plan mit grundlegenden Schwächen. „Er wäre ein besserer und stärkerer Hund, hätte man ihm mit ein paar mehr Beinen versehen“, schreibt Twain. Er hatte offenbar schon damals einen guten Blick für deformierte Hunde. Als er diesen in seiner Erstausgabe von Twains Reisenotizen illustrierte, wusste er noch nicht, dass es sich bei diesem Wursthund um einen Dackel handelte. Die Engländer bezeichnen ihn bis heute liebevoll auch als German Hotdog, Sausage Dog oder Wiener Dog bzw. Weenie. Der Niedlichkeitsfaktor des Dackels ist hoch, diese Qualzucht hat jedoch ihren Preis. Typisch für diesen Hund ist die sogenannte Dackellähme. Dabei handelt es sich um einen Bandscheibenvorfall durch den genetisch bedingt geschwächten Bandscheibenknorpel, der bereits bei vergleichsweise geringer Belastung auftreten kann. Beschwerden können über starke Schmerzen bis hin zu einer vollständigen Lähmung vor allem der Hinterbeine reichen. Zudem leiden sie unter rheumatischen Erkrankungen, Epilepsie und Herzklappenfehlern. Aus gutem Grund sieht der aktuelle Referentenentwurf zum Tierschutzgesetz vor, die Qualzuchtmerkmale erneut zu definieren (s. § 11 b TierSchG). +++ Falls Sie mehr über die nicht tierschutzkonforme Jagd mit Dackeln am Fuchs- oder am Dachsbau erfahren möchten oder über den Einsatz in der Schliefenanlage: https://www.wildtierschutz-deutschland.de/search?q=schliefenanlagen

  • Übungsfuchs Ronja leidet in der Schliefenanlage bei Hanau

    Ronja liegt auf einem erhöhtem Liegebrett und träumt mit offenen Augen von einer verlorenen Zeit. Sie träumt von ihren Geschwistern ... und von der Freiheit. Sie träumt von der Wärme und Geborgenheit, welche sie als junger Welpe spürte. Was ist passiert, wo ist ihre Mutter, wo sind ihre Geschwister, wo ist sie jetzt, warum ist sie eingesperrt hinter dicken Gitterstäben? Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen Schliefanlagen: Versteckt vor den Augen der Öffentlichkeit Anfang März 2023: Wir sind auf dem Weg zur Schliefanlage nach Hanau Klein-Auheim. Hinweisen entsprechend soll dort Füchse unter haltlosen Bedingungen eingesperrt sein. Als wir an der Schliefanlage des Foxterrier Clubs in Hanau Klein-Auheim ankommen, steigt uns sofort ein beißender Geruch in die Nase. Es ist nicht der übliche Fuchsgeruch, sondern es riecht extrem nach Fäkalien. Als wir näher an den Fuchs-Käfig herantreten, entdecken wir, dass der gesamte Boden des Käfigs übersät ist vom Kot der Füchse. Zudem entspricht der Zwinger nicht den geringsten Tierschutz-Mindestanforderungen für die Haltung von Füchsen, die dem aktuellen Säugetiergutachten zu entnehmen sind. Auf gerade mal 40 qm Betonboden ohne Beschäftigung- und kaum Versteckmöglichkeiten müssen Ronja und Robin - ihr jüngerer Mitgefangener - ihr Leben fristen. Ob die beiden Füchse täglich Futter bekommen wissen wir nicht. Näpfe können wir keine entdecken. Wir sind fassungslos und können es nicht glauben, aber das soll es noch nicht gewesen sein. Außerhalb des Geländes, direkt hinter dem Fuchszwinger, liegt ein toter verwesender Fuchs, welcher bereits von Maden übersät ist. Eine Woche später bei einem weiteren Besuch der Anlage sehen wir das erste Mal die Füchsin Ronja im Zwinger. Einen weiteren kleineren und sehr ängstlichen Fuchs können wir schemenhaft im abgedunkelten Bereich erkennen. Mit großen angsterfüllten Augen schaut er uns an. Ronja liegt apathisch auf dem erhöhten morschen und mit Kot übersäten Liegebrett. Traurig schaut sie gedankenverloren durch Raum und Zeit. Sie registriert uns nicht, obwohl ihr Blick direkt auf uns gerichtet ist. Ronja ist eigentlich gar nicht anwesend, es scheint so als wolle sie ihrer ausweglosen Situation durch Tagträume entfliehen. Es ist längst belegt, dass die Gefangenhaltung – und erst recht in viel zu kleinen und nicht annähernd artgerechten Zwingern – Wildtiere psychisch krank macht. Verhaltensstörungen wie Apathie werden von weiteren Symptomen begleitet wie: Bewegungsstereotypien, agitiertes Verhalten, Essstörungen, Hyperaggressivität, Selbstmutilation (=Selbstverstümmelung), Angststörungen. Heute ist Übungsschliefen. Vor der Anlage stehen viele Autos. Die Jäger haben Fox-Terrier und Teckel (Dackel) mitgebracht. Die nächsten Stunden werden wieder qualvoll für Ronja und ihren kleinen Freund. Immer wieder werden sie in das Tunnelsystem eingelassen, verfolgt vom Jagdhund der sie minutenlang am Kessel anbellt. Todesangst, Panik, Verzweiflung. Der einzige Ausweg für Ronja ist, wenn der Schliefenwart den Kessel öffnet und sie in den vermeintlichen sicheren Abfangkorb rennt. Bis sie erneut an der Reihe ist. Ronja und der ängstliche Robin, der immer nur fluchtartig zu sehen ist, leiden unschuldig und sind ohne Hoffnung. Ronja muss physische und psychische Qualen erleiden. Beide Füchse werden immer wieder zum Jagdhundetraining missbraucht! Nach einer Anzeige beim zuständigen Veterinäramt wurde das Gehege zwar vergrößert und auch ein kleiner Bereich mit Rasen wurde mit in den Zwinger einbezogen, aber Ronja und ihr kleiner Mithäftling sind weiterhin eingesperrt und müssen Angst und Schmerz über sich ergehen lassen - immer und immer wieder. Ob Ronja jemals wieder das Gefängnis lebend verlassen kann wissen wir nicht. Aber wir werden alles versuchen damit diese Tierquälerei in Deutschland verboten wird. +++ Links mit wissenswerten Informationen zum Thema: Das stille Leid der Füchsin Vossy Alles über Baujagd und Schliefenanlagen - mit Petition Fragen und Antworten zur Fuchsjagd

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  • Politische Arbeit | Studien | Stellungnahmen

    2024 01 Infodienst Wildtiere Nachtjagdtechnik 2024 01 Infodienst Wildtiere Bayern-Spezial Nachtjagdtechnik 2024 01 Infodienst Wildtiere Brandenburg-Spezial Nachtjagdtechnik 2024 02 Infodienst Wildtiere Baujagd ​ 2022 12 Literaturverzeichnis Fuchs Dag Frommhold 2024 04 Fragen und Antworten T1: Fuchs Patt „Wieviel Freiheit verträgt die Jagd heute noch?“, NuR (2023) 45: 740-748 Patt "Das Management von invasiven Arten – keine Lizenz zum Töten!"(2024) 2023 Koalitionsvertrag Entwurf Hessen 2023 12 Schreiben an Schweiz wg Wolf ​ 2024 02 Faktencheck Jagd 2023 09 27 offener Brief Katrin Eder Fuchsjagd 2023 07 08 Satzung Wildtierschutz Deutschland 2023 07 08 Beitragsordnung Mitglieder 2023 07 offener Brief Baujagd NRW Minister 2023 09 Anfrage Stellungnahme Baujagd NABU NRW 2023 Strafanzeige Herxheim Nutria 2023 06 Regierungsentwurf Jagdgesetz RLP 2010 Landesjagdgesetz RLP 2019 12 16 Rechtliche Stellungnahme DJGT zu Schliefenanlagen 2022 Säugetiergutach t en 2023 Arbeitsanweisung Schliefanlagen, Ausstattung Fuchsgehege 2011 02 TVT zu Bewegungsjag den 2022 Drückjagdtermine SBS 2022 Untersuchung Jagdmanagement Rotwild Erzgebirge Miller 2022 09 08 SMEKUL wg Eibenstock 2023 01 19 Hegegemeinschaft an SMEKUL 2023 01 22 Hegegemeinschaft Erzgebirge wg Abschussplanung Neudorf Marienberg Eibenstock 2023 03 27 Strafanzeige Sachsenforst ​ ​ 2023 03 PM LJV BW zur Schonzeit Füchse 2023 03 Fragen und Antworten zur Jagd 2023 01 NRW Schonzeitenaufhebung Schwarzwild Verlängerung bis 2028 2023 01 10 Stellungnahme Novellierung RLP ​ 2023 01 Anzeige Jagdhunde Schafe Kirchwald 2023 01 Anzeige Schuss aus dem Fahrzeug Lörrach 2022 10 17 Anzeige Waschbär NRW 2020 02 10 Anfrage Eichelhäher Bayern 2014 02 13 Anfrage Eichelhäher BY Die Grünen 2020/21 Rebhuhnstrecke 2020/21 Feldhasenstrecke 2020/21 Waschbärenstrecke 2022 08 01 Anschreiben Feldhasen u.a. Hessen 2022 07 31 Stellungnahme Hessen BJH 2022 09 12 Anschreiben Umweltministerium wg. Stellungnahme 2022 09 Stellungnahme DJGT Eigentumsrecht 2022 08 12 Anschreiben Umweltuministerin Saarland Baujagd Schliefenanlagen 2022 06 27 Anschreiben EU-Kommission Waschbär 2022 04 21 Stellungnahme Novellierung Jagdgesetz Brandenburg 2022 03 03 Entwurf Novelle Landesjagdgesetz Brandenburg 2022 02 23 Stellungnahme Hessische Landesjagdverordnung 2022 Uckermark Klage an VG Potsdam 2022 06 21 Offenes DJGT Schreiben Landrätin Uckermark Offenes DJGT Schreiben Ministerin Nonnemacher Beschwerde an die EU-Kommission Offener Brief wg. EU-Beschwerde an Axel Vogel, Brandenburg Antrag Wiederaufnahme des Verfahrens Uckermark Offener Brief wg. Wiederaufnahme des Verfahrens an Axel Vogel, Brandenburg Schreiben an Vogel wg. Untätigkeit in Sachen FFH-VP 2021 DJZ Fuchsjagdwettbewerb 2021 12 12 DJV 2021 12 12 LJV RP 2021 12 12 Landwirtschaftsministerium 2021 12 15 Antwort des DJV 2000 Position DJV zur Waidgerechtigkeit 2021 Baden-Württemberg Verordnung Schonzeiten Wildtierbericht 2018 Baden-Württemberg 2021 06 30 Änderung DVO BW (Schonzeiten u.a.) 2021 08 31 Schreiben an Hauk wg DVO 2021 09 29 Schreiben vom Ministerium / Janko 2021 10 23 Anschreiben an Janko Schonzeiten Fuchs 2021 09 14 Reinhold PIX zur Verkürzung der Schonzeit für Füchse ​ ​ 2021 08 02 Fragen und Antworten zu Wildtieren und zur Jagd 2021 07 15 Schreiben Tierschutzverbände zum Verbot der Fallenjagd 2021 06 14 Stellungnahme Wildtierschutz Deutschland zur Anhörung Hessisches Jagdgesetz Totschlagfallen 2021 05 23 Stellungnahme Fallenjagd, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht 2021 04 27 Antrag FDP Hessen zur Finanzierung von Lebendfallen 2021 04 21 Änderung Hessisches Jagdgesetz - Totschlagfallen 2021 04 13 Tötung von Haustieren im Rahmen des Jagdschutzes (DJGT/Vernünftiger Grund) 2021 03 08 Elterntierschutz Niedersachsen, offener Brief an Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast 2021 03 02 Artenschutz ist Bundeshoheit, offener Brief an Bundesumweltministerin Schulze, Svenja ​ 2021 03 01 Stellungnahmen zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes Stellungnahme Helmut Dammann-Tamke, MdL, Präsident Landesjägerschaft Niedersachsen Stellungnahme Prof. Dr. Dr. Sven Herzog, TU Dresden, Wildökologie u. Jagdwirtschaft Stellungnahme Dr. Jens Jacob, Leiter der Forstabteilung im Umweltministerium Rheinland-Pfalz Stellungnahme Moritz Klose, Programmleiter Wildtiere, WWF Deutschland Stellungnahme Prof. Dr. Andreas Bolte, Thünen-Institute, Institut für Waldökosysteme Stellungnahme Dietrich Mehl, Landeswaldoberförsterei Reiersdorf Stellungnahme Prof. Dr. Hackländer, Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Waldbiologie und Jagdwirtschaft ​ 2021 02 21 Offener Brief Pfannenstiel an Woidke, Brandenburg, Wald-vor-Wild 2021 01 26 Rechtliche Stellungnahme DJGT zur Fuchsjagd (Vernünftiger Grund) 2021 01 15 Stellungnahme Bundesjagdgesetz 28 Tierschutzgesellschaften ​ 2021 05 Dieter Bertram offener Brief Verlängerung Schonzeiten Schalenwild ​ 2020 12 BMEL und Länder wg. Schwarzwildbejagung ​ 2020 01 WILD Jahresbericht 2018 ​ 2020 03 Korrespondenz Bayern wg Waschbär 22.4 ​ ​ ​ 2018 12 Literaturhinweise Fuchsforschung ​ 2017 12 15 Koproskopische Untersuchungen zum Nahrungsspektrum des Waschbären, Berit A. Michler ​ 2014 EU-Verordnung Invasive Arten-Unionsliste ​ 2011 Möglichkeiten der Besatzsteigerung und Bewirtschaften von Feldhasenbesätzen, Christoph Hildebrandt

  • Faktencheck zur Jagd (Title) | wildtierschutz-d.de

    Was ist Hobbyjagd? Ist Jagd Artenschutz? Ist Fallenjagd tierschutzgerecht? Fragen und Antworten zu Wildtieren und zur Jagd Alle Fragen und Antworten als PDF Was verstehen wir unter Hobbyjagd? Die Hobbyjagd ist jede Jagd durch Freizeitjäger, die ohne naturschutzfachliche Zieldefinition, Bewertung und Aufsicht erfolgt oder ohne einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Wie unterscheidet sich der Berufsjäger vom Hobbyjäger? Die Jagd ist die Haupteinkunftsquelle des Berufsjägers. Berufsjäger sind bei staatlichen Forstämtern, bei Jagdverbänden oder wohlhabenden Revierinhabern angestellt. Berufsjäger sind in der Regel ausgebildet, nicht lediglich im Rahmen eines 14-Tage-Crash-Kurses angelernt. Wir lehnen die Berufsjagd ebenso ab, wie die Hobbyjagd, wenn sie nicht naturschutzfachlich, also durch Naturschutzbehörden mit Zieldefinition, Bewertung und Aufsicht durchgeführt oder veranlasst wird. Ein Förster versteht sich im Übrigen fast nie als Berufsjäger, wenngleich er von Berufs wegen einen Jagdschein haben muss. ​ Wie viele Tiere werden im Rahmen der Jagd getötet? Hören - Die Jagdstatistik des Deutschen Jagdverbandes weist mit etwa 4,5 bis 5 Millionen getöteten Wildtieren nur einen Teil der gesamten Jagdstrecke aus. Pro Jahr werden in Deutschland etwa sechs Millionen Tiere im Rahmen der Jagd legal oder illegal getötet. Darunter verzeichnete die Jagdstrecke für das Jagdjahr 2020/21 über 1,2 Millionen Rehe, fast 700.000 Wildschweine über 145.000 Feldhasen (gem. Rote Liste Deutschland 2020 im Bestand gefährdet), 459.000 Füchse, 200.000 Waschbären, über 100.000 Nutrias, 147.000 Dachse und andere marderartige Tiere, fast 303.000 Wildtauben, 338.000 Wildenten und Gänse. Nicht aufgeführt werden z.B. Schwäne, Kormorane oder Graureiher. Außen vor gelassen werden auch über eine halbe Million Rabenkrähen, Elstern und Eichelhäher und nicht zu verschweigen schätzungsweise 100.000 Haustiere, vorwiegend Katzen, aber auch Hunde. Viele Tiere sterben unbemerkt an Verletzungen oder an Bleivergiftung Insbesondere bei Wasservögeln werden durch den Schrotschuss in Vogelschwärme nach Schätzungen von Tierschutzorganisationen etwa 300.000 Tiere so verletzt, dass sie früher oder später daran sterben. Kollateralschäden gibt es auch aufgrund der immer noch vorwiegend bleihaltigen Munition. So hat die Öffentlichkeit in den letzten Jahren immer wieder von Seeadlern erfahren, die aufgrund des Verzehrs von kontaminierten Resten von Wildschweinen oder Rehen qualvoll an einer Bleivergiftung zugrunde gingen. ( BR-Beitrag vom 15.3.2021: Steinadler stirbt nach Vergiftung durch Bleimunition ). Der Nabu geht von etwa 150.000 illegal getöteten Vögeln in Deutschland aus, darunter viele Greifvögel. Jäger behaupten, die Jagd ersetze fehlende Wölfe, Bären und Luchse Fakt ist, dass die Bestände von Rehen, Wildschweinen oder Rothirschen nie erheblich durch Beutegreifer wie Wolf, Bär oder Luchs reguliert wurden. Die signifikanten Regulatoren waren immer Nahrungsangebot, Wetterereignisse, Krankheit. Die Nahrung der großen Landraubtiere sind u.a. Rehe und Hirsche. Sie erbeuten vor allen Dingen reaktionsschwache alte und kranke Tiere. Aufgrund der riesigen Reviere von Wolf und Luchs bringt es ein Jäger heutzutage auf der gleichen Fläche auf das 10- bis 15-fache der Beute z.B. eines Luchses. Mehr dazu in unserem Beitrag „Mehr Wölfe – weniger Rehe?“ Jäger behaupten "Jagd sei Artenschutz" Hören (Erstversion) - Fakt ist, dass trotz der intensiven Jagd auf Beutegreifer wie Fuchs oder Waschbär die Artenvielfalt abnimmt und selbst Bestände von Feldhasen und Rebhühnern durch die Jagd nicht einmal stabilisiert werden. Jäger behaupten mittels der Jagd vor allen Dingen gefährdete jagdbare Arten wie Rebhuhn, Fasan oder Feldhase fördern zu wollen. Sie machen das ausschließlich, um sie weiterhin bejagen zu können. 2022 drohte der Landesjagdverband Hessen unterschwellig damit, die Hege für Tierarten, die nicht mehr bejagt werden dürfen, künftig zu unterlassen. Natürliche Feinde wie Fuchs, Waschbär oder Marder hingegen werden von der Jagdlobby als Schädlinge gebrandmarkt und brutal und oft nicht einmal tierschutzgerecht bejagt. Aber dieser „Artenschutz“ ist leicht zu durchschauen: Im Jagdjahr 2020/21 weist die Jagdstrecke hierzulande 2.046 Rebhühner (gem. Rote Liste Deutschland 2020 im Bestand stark gefährdet) aus, 52.074 Fasane (werden für die Jagd gezüchtet und ausgesetzt) und über 145.282 Feldhasen (gefährdet). Im Jagdjahr 2005/2006 sah die Jagdstrecke noch so aus: 11.745 Rebhühner, 445.267 Fasane, 552.882 Feldhasen. Fällt Ihnen etwas auf? Obwohl in diesen 15 Jahren etwa neun Millionen Füchse plus Marder, plus Dachse, plus Waschbären u.a. getötet wurden, ist der Bestand der zu schützenden Arten extrem zurückgegangen. In der Fläche kann die Jagd niemals zum Artenschutz oder gar zur Artenvielfalt auch nur beitragen (u.a. Langgemach T., Bellebaum J. (2005): Prädation und der Schutz bodenbrütender Vogelarten in Deutschland, Vogelwelt 126, 259 – 298). Die Jagdverbände verweisen immer wieder gerne auf den vermeintlichen Erfolg von Vorzeigeprojekten wie dem „Wiesenbrüterschutz im Bremer Blockland“ , bei dem vor allen Dingen Füchse erlegt werden. Zum einen ist ein konkretes, räumlich begrenztes Projekt nicht mit der ansonsten willkürlich stattfindenden Jagd auf Füchse zu vergleichen, zum anderen hat das Aktionsbündnis Fuchs belegt, dass der Bestandszuwachs von Wiesenbrütern im Blockland keinesfalls durch die Jagd auf Fuchs und Co. zurückzuführen ist. Im benachbarten, nicht intensiv bejagten Vergleichsgebiet Niederviehland ergaben sich trotz schlechterer Habitatqualität in etwa die gleichen Bestandszuwächse bei den Wiesenbrütern. Um den Artenverlust aufzuhalten wären derzeit kaum zu erwartende einschneidende Maßnahmen der Politik, vor allen Dingen in der Landwirtschaft, erforderlich. Die Zerstörung von Landschaftsstrukturen zugunsten von „aufgeräumten“ Landwirtschaftsflächen, der Verlust von Brachflächen, Monokulturen soweit das Auge reicht, der intensive maschinelle Einsatz und die Vergiftung von Nahrungsgrundlagen vieler Wildtiere sind die Ursachen des Verlustes der Artenvielfalt. Ohne hier ernsthaft gegenzusteuern, können wir diese Entwicklung nicht aufhalten. Die Tötung von Hunderttausenden von Füchsen, Dachsen, Waschbären zu diesem Zweck ist auch ethisch nicht vertretbar. Sie dient letztlich ausschließlich dem Lustgewinn einer jagenden Minderheit von 0,5 Prozent unserer Gesellschaft. ​ Mehr dazu: Artenschutz mit der Flinte , Fuchsjagd ist kein Artenschutz (mit Literaturquelle) Vom Wiesenvogelschutz im Bremer Blockland Welche und wie viele Tiere werden unter dem Vorwand des Artenschutzes durch Jäger getötet? Tierarten, die unter dem Vorwand des Artenschutzes bejagt werden sind Beutegreifer wie Füchse und Marder, selbst der Dachs, sogenannte invasive Arten wir Waschbär, Marderhund oder Nilgans, Rabenvögel wie Elster oder Eichelhäher u.a. Ein ökologischer Nutzen durch die freiheitliche, sprich willkürliche Jagd auf Beutegreifer oder Vögel für zu schützende Arten kann in der Fläche nicht belegt werden. Im Gegenteil, die „gehegten“ Arten wie Rebhuhn oder Feldhase nehmen seit Jahrzehnten kontinuierlich im Bestand ab. Insgesamt landen so nach der Jagd jedes Jahr etwa 750.000 Beutegreifer inkl. Waschbär und Marderhunde in der Tonne und über eine halbe Million Rabenvögel. Da diese Tiere in der Regel nicht einmal verwertet werden, ist es weder ökologisch noch ethisch vertretbar Jagdzeiten für diese Tierarten freizugeben. Jäger behaupten "Jagd reduziere Wildtierbestände und verhindere die Ausbreitung von Krankheiten" Hören - Fakt ist jedoch, dass die Jagd nur die Bestände der Tierarten reduziert, die gefährdet oder stark gefährdet sind (vgl. Streckenstatistiken DJV) . Dazu gehören in Deutschland zum Beispiel Rebhühner und Feldhasen. Andere Wildtierarten wie etwa Füchse (u.a. Kaphegyi T.A., 2002), Waschbären (Robel R.J. et al. 1990) oder Wildschweine (EFSA 2014) gleichen Verluste durch die Jagd durch mehr Nachwuchs und durch Zuwanderung aus. So sind zum Beispiel bei den Wildschweinen und den Waschbären trotz oder vielleicht sogar wegen der intensiven Jagd die Populationsgrößen über die letzten Jahrzehnte erheblich gestiegen. Bestandsverluste dieser Tierarten verursachen als Gegenreaktion hohe Geburtenraten. Jungtiere sind jedoch für Krankheiten besonders anfällig und schleppen sie zum Beispiel bei der Reviersuche in andere Gebiete ein. So trägt die Jagd dazu bei, dass sich Krankheiten wie Räude oder Staupe oder der Befall mit dem Fuchsbandwurm sogar stärker ausbreiten. Und selbst bei der Afrikanischen Schweinepest ist die intensive Jagd teilweise Mitverursacher des hohen Infektionsgeschehens, wie das Friedrich-Loeffler-Institut immer wieder vermutet (FLI RadarBulletin). Das war so schon der Fall während der Tollwut ab den 1960er Jahren. Man dachte, durch die Jagd die Tollwut ausmerzen zu können. Viel später erst hat man erkannt, dass die Jagd vielmehr zur Verbreitung der Krankheit führte (Debbie, J. 1991) . Erst durch massenhaft per Flugzeug abgeworfene Impfköder konnte man die Tollwut bezwingen (Müller T. et al., 2012). Zahlreiche Forschungsergebnisse weisen darauf hin, dass durch die Jagd letztlich nur die Sozialstrukturen von Fuchs, Waschbär und Co. zerstört werden und das Durchschnittsalter der jeweiligen Population gesenkt wird (Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald 2009 | Robel 1990). Der Kanton Genf zeigt seit 1974, dass auch ohne die Hobbyjagd der Bestand der Wildtiere nicht signifikant zunimmt. Einige angestellte Wildhüter greifen dort ein, wo es zu Konflikten z.B. mit der Landwirtschaft kommt. In Luxemburg ist die Fuchsjagd seit 2015 verboten – in den meisten deutschen Nationalparks übrigens schon viel länger – ohne dass der Fuchsbestand sich in auch nur einem der Fuchsjagd freien Gebiete jemals erhöht hätte. Literaturquellen: Kaphegyi T.A. (2002): Untersuchungen zum Sozialverhalten des Rotfuchses Robel (1990), R.J. et al.: Racoon Populations: Does Human Disturbance Increase Mortality Scientific Report of EFSA 2014: Evaluation of possible mitigation measures to prevent introduction and spread of African swine fever virus through wild boar Debbie, J. (1991): Rabies control of terrestrial wildlife by population reduction. In: Baer, G.M. (Ed.), The natural History of Rabies. CRC Press, Boca Raton FLI / Friedrich-Loeffler-Institut, z.B. RadarBulletin 12/2020 oder 07/2021 Müller T. et al. (2012): SURVIS: a fully-automated aerial baiting system for the distribution of vaccine baits for wildlife, Berliner und Münchener Tierärztliche Wochenschrift 125, Heft 5/6 Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald (2009): Rotfuchs und Dachs - Raumnutzungsverhalten und Habitatwahl ​ Mehr dazu und weitere Literaturquellen: Fuchsjagd und Fuchsbandwurm , Jagd und Räude Der Deutsche Jagdverband behauptet "Fallenjagd sei tierschutzgerecht" ... und beruft sich dabei auf die AIHTS-Kriterien (s.u.) . - Hören - Die sind aber völlig unzureichend, veraltet und aus einer Vielzahl von Gründen nicht tierschutzkonform. Die gesamten AIHTS-Prüfverfahren laufen weder transparent ab, noch genügen sie wissenschaftlichen Vorgaben und stellen daher in dieser Form keine Verbesserung hinsichtlich etwaiger Tierschutzaspekte dar. Der Deutsche Jagdverband behauptet ja auch, die Jagd an sich sei tierschutzgerecht - was sie in sehr vielen Fällen eben nicht ist. Fakt ist vielmehr, dass die Fallenjagd nicht tierschutzkonform ist. Auch legal aufgestellte Totschlagfallen fangen nicht selektiv, sondern gehen mit einem hohen Verletzungsrisiko einher für alle Tierarten, die sich Zugang zum Fangbunker verschaffen können. Aus diesem Grund sind sie in diversen Bundesländern bereits verboten, zuletzt seit 2021 in Hessen. Lebend fangende Fallen bedeuten Angst und Stress für das gefangene Tier ( TVT Merkblatt Nr. 123 ) : Während des Aufenthalts im Fanggerät, während der Entnahme mit einem Schieber (mit dem z.B. der Fuchs zunächst unsanft in einen Fangkorb geschoben wird) und während der Hinrichtung im Fangkorb. Angst ist Leiden (OVG Lüneburg) und stellt für ein Tier eine höhere Belastung dar als für den erwachsenen Menschen (Binder). Wie das Beispiel der Tötung einer Hauskatze zeigt, die Anfang 2021 in einer Falle in Bayern gefangen wurde, ist es längst nicht immer der erste Schuss, der das Tier im Fangkorb tötet. ​ Besonders brutal ist auch Jagd auf Fuchswelpen mittels Jungfuchsfallen. Die Jungtiere werden - bevor sie verhungern oder durch den Jäger getötet werden - bis zu sechs Tage von jeder Versorgung durch die Elterntiere abgeschnitten. Auch verhindert der Fallenjäger die Möglichkeit, dass die Welpen während des oft mehrtägigen Abfangens von der Fähe ausgegraben werden (Hildebrandt, 2011). Weitere Informationen / Literaturquellen: AIHTS: Agreement on Humane Trapping Standards, deutsch: Übereinkommen über internationale humane Fangnormen OVG Lüneburg, 11. Senat, Beschluss vom 15.10.2012, 11 ME 234/12, Rn. 6. (NVwZ-RR, 2013, 182) Binder in Borchers/Luy, Der ethisch vertretbare Tierversuch: Kriterien und Grenzen, S. 244 Christoph Hildebrandt: Möglichkeiten der Besatzsteigerung und Bewirtschaften von Feldhasenbesätzen (2011) Mehr dazu und weitere Literaturquellen in unseren Artikeln zur Fallenjagd und zu Jungfuchsfallen Jagdverbände behaupten, Jagd diene der Lebensmittelgewinnung Hören - Nun, aus Reh, Hirsch oder Wildschwein kann man durchaus wohlschmeckende Lebensmittel gewinnen. Dieses Argument verwenden die Jagdverbände gerne, um der Jagd ein positives Image zu verpassen. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn Fakt ist, dass von den etwa sechs Millionen Tieren, die im Rahmen der Jagd jedes Jahr auf der Strecke bleiben, die Hälfte überhaupt nicht verwertet wird , weder als Lebensmittel noch sonst wie. Etwa drei Millionen Tiere landen bei der Tierkörperbeseitigung oder werden weggeworfen. Das betrifft nicht nur Füchse, Dachse, Wasservögel oder die als invasiv bezeichneten Tierarten, es trifft auch auf einen Großteil der eingangs genannten Paarhufer (von den Jägern als "Schalenwild" bezeichnet) zu. Denn viele Wildtiere werden auf Gesellschaftsjagden im Rahmen nicht tierschutzkonformer Jagd getötet. Das Fleisch dieser Rehe oder Wildschweine ist nicht oder kaum verwertbar, weil es mit Stresshormonen durchsetzt ist und bitter schmeckt. In Süddeutschland ist übrigens immer noch ein hoher Anteil der Wildschweine radioaktiv verseucht. Der Grund dafür sind – bald 40 Jahre nach Tschernobyl - die hohen Bodenbelastungen mit Cäsium-137. ​ Aus der sogenannten Verzehrstudie des BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) ergibt sich außerdem, dass für bestimmte Personengruppen eine gesundheitliche Gefahr durch die Bleibelastung im Wild besteht. Weitere Details in unserem Artikel: Über die Hälfte der Jagdstrecke wird nicht verwertet ​ Jagdverbände behaupten „Jäger seien keine Schädlingsbekämpfer“ Hören - Mit den ersten Drückjagden in den 1980er Jahren hat sich das Bild des Jägers grundlegend gewandelt. Die bis dahin weitgehend noch tierschutzkonforme Ansitzjagd auf das Reh oder die Wildsau war auf einmal nicht mehr das Non-Plus-Ultra. Insbesondere von den Forstbetrieben der Bundesländer und von manchem Waldbesitzer wurde nun die Parole „Wald-vor-Wild“ ausgegeben. Den Waldbesitzern ging es jetzt darum, möglichst viele Hirsche und Rehe zu schießen. Die hat man nämlich schon damals als Waldschädlinge gebrandmarkt – fressen sie doch aus der jagdgemachten Not heraus die Rinde an oder die Knospen junger Bäume. ​ Von den Jagdverbänden kam diesbezüglich kein oder nur zaghafter Widerstand. Als im Jahr 2021 das Bundesjagdgesetz - mit dem Ziel noch mehr Rehe zu erschießen - novelliert werden sollte, hieß es zwar noch einmal z.B. vom Bayerischen Jagdverband, dass man sich entschieden (!) dagegen verwehre, dass Jäger in diesem Zusammenhang zu Schädlingsbekämpfern degradiert werden sollten. Dabei ist Bayern seit Mitte der 1980er Jahre ein Vorkämpfer für genau diese wildtierfeindliche Ideologie. Dozenten der Fakultät Wald und Forstwirtschaft der Hochschule Weihenstephan werden mit Aussagen zitiert wie „Nur ein totes Reh ist ein gutes Reh“ oder „Beim Reh brauchst du nicht hinschauen, was es ist. Hauptsache du machst den Finger krumm“. ​ Spätestens mit der aus Osteuropa herannahenden Afrikanischen Schweinepest im Jahr 2018 hat es der Deutsche Jagdverband dann wohl auch widerstandslos akzeptiert, dass Wildschweine ganzjährig, ohne Schonzeit und ohne Rücksicht auf für die Aufzucht erforderliche Elterntiere bejagt werden. Es sind noch nie so viele führungslose Frischlinge in den Winter- und Frühjahrsmonaten verhungert, wie in den letzten Jahren. Zwar sind die Jäger Maulhelden, wenn sie – wie ein Ex-Präsident des Deutschen Jagdverbandes - behaupten: „Aber eins muss klar sein, wir Jäger sind keine Schädlingsbekämpfer,“ Fakt ist aber, dass Jagdverbände über ihre Organe weiter dazu anstacheln, noch mehr Wildschweine zu erlegen, dass sie jeden Streckenrekord bejubeln und dass sie es sind, die die Jägerschaft zu Schädlingsbekämpfern degradieren. ​ Lesen Sie auch: Arme Sau – Tierschutz wird bei der Wildschweinjagd grob vernachlässigt Die waidgerechte Bejagung der Wildsau… Vorheriger Teil Nächster Teil

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