Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen
611 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche
- Sonntagsjäger | Lügen, Tweed und kalter Regen
Hören - Das war eine honorige Geste des hohen Jagdherrn dieses fürstlichen Revieres in Österreich: Im ersten Treiben durften die Schweißhundführer mit ansitzen. „Für Euch sind Frischlinge und Kitze frei“, sagte der Verwalter, der als Jagdleiter fungierte. „Aber kommt nach Beendigung des Treibens bitte sofort zurück, alle Nachsuchen werden zentral von hier gesteuert“. Ok, das kannten wir schon, war Jahr für Jahr das selbe. Aber Jagdleiter Paul hatte diesmal noch eine weitere Botschaft, nur für uns Schweißhundführer und vertraulich: „Wer von Euch einen Frischling oder ein Kitz schießt, schleppt das Stück bitte etwa 100 Meter in den Wald und lässt es dort unauffällig liegen. Dafür aber bitte den Anschuss überdeutlich markieren.“ „Warum das?“ „Ich brauche Nachsuchen mit Erfolgsgarantie“. „Wofür? Hund ausbilden? Hast Du einen Welpen?“ „Dies ist ein Kill-for-Cash Event. Zwei der Kunden haben einen Modehund und möchten Nachsuchen machen“. „Können sie das denn?“ „Nein.“ „Warum sollen sie dann ..?“ „Es ist heute schick, Schweißhundführer zu sein. Beide sind zahlende Kunden und haben darum gebeten. Einer von ihnen ist der Bachenmüller. Den kennt ihr ja, ist der, der immer ungestraft auf die Bachen schießt. Er ist jetzt pensioniert und will noch mehr zur Jagd gehen. Er hat einen Hund gekauft und sich zum Schweißhundführer ernannt.“ Oh je! Auch das noch. Jetzt also der Bachenmüller auch noch. Erst kam die Angeheiratete mit einem schicken Dalmatiner, jetzt er selbst mit einem Schweißhund..! Die Eitelkeit der Menschen treibt groteske Blüten! Der weiß leuchtende Dalmatiner mit der pinken Halsung passte noch irgendwie in dieses Milieu , aber ein Schweißhund zur roten Krawatte mit den Fasanen und neben den Knickerbockern aus englisch Tweed...? „Paul, das geht zu weit. Die Nummer mit dem Dalmatiner geht ja noch. Der wird nur vorgezeigt, der richtet keinen Schaden an. Aber das Nachsuchen schwer verletzter Tiere ist ein ernsthafter Teil der Jagd“. „Der Doktor ist ein Freund des hohen Jagdherrn, ein rotarischer jedenfalls“. „Paul, als Jagdleiter bist du auch den Tieren verpflichtet. Wenn hier schon lebende Tiere Teil eines Events sein müssen, haben wir die Pflicht, sie wenigstens mit den besten Mitteln professionell nachzusuchen und ihr Leiden kurz zu halten. Nachsuche ist Tierschutz.“ „Das Problem des Doktors liegt tiefer. Er leidet doch selbst darunter.“ „Er leidet? Woran?“ „Ihr habt ihn bislang zu oberflächlich gesehen, habt ihn auf Grund seines Auftretens als deplatzierte Jägerkarikatur belächelt und heimlich bespottet, dass seine Feuerkraft im umgekehrten Verhältnis zu seiner jagdlichen Urteilskraft steht.“ „Stimmt“ „Er leidet aber an dem berüchtigten Chefarztsyndrom“. „Wie...? „Na, schaut doch nur mal hin. In der Klinik spielt er den ganzen Tag die Rolle eines Gottes, der alles weiß, alles kann und niemals Fehler macht. Er erlebt die Menschen nur vor ihm liegend, die Kollegen in devoter Verbeugung und Frauen, die ihn überhöflich grüßen. Ein auf solcher Ebene gewachsenes Ich kommt dann am Wochenende als Sonntagsjäger in den Wald und merkt, dass er dort keine Koryphäe ist, sondern ein belächelter Dilettant. So ein Zustand ist schlecht zu ertragen, denn sein Ego hat sich an die Darstellung einer Lichtgestalt gewöhnt.“ „Gut, aber warum dann Nachsuchen?“ „Ein Schweißhund an der Leine suggeriert jagdliche Kompetenz. Der Hund hilft ihm, das Bild seiner Eigenwahrnehmung auch vor Jägern zu spielen und sich von ihnen abzugrenzen. Das glaubt er jedenfalls. „Paul, das mag ja sein, aber das geht zu weit. So ein Spiel ist das Gegenteil von waidgerecht, das ist Missbrauch .., das ist .. Das mache ich nicht mit!“ „Missbrauch wäre es, wenn wir der Kundschaft eine echte Nachsuche mit einem wirklich leidenden Tier verkaufen würden. Dann würden wir das Leid der Tiere zu Geld machen. Da würde auch ich nicht mitmachen. Genau deshalb machen wir die Schleppen mit dem bereits toten Wild.“ So gesehen hatte Paul vielleicht doch Recht. Das war sogar eine gute Idee. Diese Lüge könnte allen helfen. Einem Ego als Stütze, dem Geldgeschäft des hohen Jagdherrn und dem Frischling konnte es egal sein. Also schauten wir alle aufmerksam nach einem Frischling. Der kam aber nicht. Mir jedenfalls nicht. Dafür aber dem Torsten, dem Berufsjägerazubi. Der hatte gut aufgepasst und berichtete nach dem Treiben stolz: „Ich habe meinen Frischling vom Birkensitz über den Hauptweg bis in die Hangdickung geschleppt. War leicht, der hat höchstens 30 Kilo.“ Na, prima. Das hatte also schon mal geklappt. Alles andere funktionierte danach auch. Zunächst jedenfalls. „Herr Doktor, wie schön, dass Sie uns beim Nachsuchen helfen. Sie fahren bitte bis zum Birkensitz. Der Anschuss ist mit rotem Papierband markiert, die Fluchtrichtung auch. Wenn Sie das Stück finden, bringen Sie es bitte direkt zum Streckenplatz“. Paul war sehr zufrieden: „Das läuft gut so. Der Doktor wird stolz sein, der Jagdherr zufrieden, die Kasse stimmt. Was wollen wir mehr?“ Sonst war nur noch eine Nachsuche angemeldet und somit genug Zeit, uns vor der Arbeit etwas aufzuwärmen, denn es hatte ein kalter Dauerregen eingesetzt, den ein nasskalter Wind noch unangenehmer machte. Ein Kollege machte sich zwar Sorgen um den feinen Tweed des Doktors und seine rote Krawatte mit den Fasanen drauf: „Bei dem Wetter! Und damit in die Kieferndickung hinein...“ Aber das sollte uns nicht scheren. Schließlich war es nicht unsere Krawatte und der Bachenmüller längst unterwegs zum Birkensitz. Die andere Nachsuche erwies sich als kurze Totsuche. So waren wir schnell wieder am Streckenplatz und bester Laune. „Das wird ein guter Tag“, sagte Paul und alle waren guter Dinge. Fast alle. Einer stand zwischen uns wie das heulende Elend persönlich. Der Azubi im dritten Lehrjahr. Der stierte nachdenklich ins Leere und wollte keinen Glühwein. „Was ist los?“ „Paul, es tut mir Leid. Da geht was schief, ich habe .., das wird eine Katastrophe!“ „Was wird eine Katastrophe?“ „Ich habe doch den Frischling geschossen und dann in die Dickung geschleppt, damit der Bachenmüller glaubt, eine echte Nachsuche zu machen.“ „Ja, und?“ „Da hätte ich den Frischling doch eigentlich nicht aufbrechen dürfen. Oder?“ Paul war entgeistert: „Herr Gott, wie kann man so blöd sein!“ Uns allen gefror der Glühwein im Glas: „Mann oh Mann, wie peinlich!“ „Können wir nicht noch... irgendwie... von hinten ran?“ „Nein, viel zu spät. Das ist wirklich eine Katastrophe!“ Der Tag war gelaufen. Aber das Schlimmste sollte noch kommen. Wie würde der Jagdherr reagieren? Bachenmüller war einer seiner besten Jagdkunden! Und gewährte im Gegenzug der ganzen Familie Privilegien im Wartezimmer. Katastrophe! Einer wollte flüchten. Aber nein! Jetzt stehen wir das auch gemeinsam durch. Keiner geht vor dem Streckelegen. Egal, was passiert. Schließlich hat Paul doch nur im Sinne des Anstandes und der Waidgerechtigkeit gehandelt. Und der Lehrling hat es doch auch nur gut gemeint. Wir sollten dazu stehen. Aber peinlich war das schon. Sehr peinlich! Das war ein schlechter Tag! Es dauerte ungewöhnlich lange. Aber der hohe Jagdherr wollte nicht anfangen mit dem Streckelegen und Brücheverteilen: „Wir warten noch auf Doktor B. Der sucht noch eine Sau nach. Scheint eine schwierige Suche zu sein.“ Dann kam er. Das heißt, er fuhr vor. Das war kein Kommen, das war ein Auftritt, weil alle schon gewartet hatten. „Jetzt wird er davon ein öffentliches Gericht machen. Paul wird es abkriegen.“ Bachenmüller war so nahe an das Streckenfeuer herangefahren, dass ihn jeder sehen konnte. Ja, er sah sehr adrett aus. Absolut trockener Tweed, feine Schuhe, ein Gentleman, very british. Er stieg aus und holte aus dem Kofferraum des SUV nicht die Sau, sondern seinen Schweißhund mit Halsung und einen Regenschirm. Spannte diesen über sich, trat nach vorne und berichtete etwas zu laut und etwas zu theatralisch, es sei eine schwere Nachsuche gewesen, aber die Sau habe nur einen Streifschuss und sei nicht zu kriegen. Der hohe Jagdherr nickte anerkennend. Viele andere auch. Nur unser armer Lehrling fiel von einer Starre in die andere. Jetzt verstand er gar nichts mehr. Nur Paul hatte es sofort begriffen. Angesichts der trockenen, sauberen Kleidung des Doktors hatte er gleich geahnt: Der war zwar hingefahren, aber gar nicht ausgestiegen. Zu kalt, zu nass. Paul hieb dem verblüfften Azubi auf die hängende Schulter: „Begreifst Du nicht? Dieses Sauwetter hat Dich gerettet. Heute ist ein guter Tag!“ Ja, so wurde es am Ende doch noch ein guter Tag. Für alle. Für fast alle. Nur für den armen Lehrling nicht. Der verfluchte diesen Tag. Jetzt musste er auch noch hinfahren und den Frischling holen. Aus der dunklen, klatschnassen, saukalten Dickung am Hang. „Naja“, sagte Paul, „er wird das schaffen, immerhin ist die Sau ja schon aufgebrochen“. Wir konnten einstweilen einen heißen Punsch trinken und mit dem Doktor etwas fachsimpeln. So unter Kollegen. +++ Über den Autor Seeben Arjes ist pensionierter Forstbeamter, ehemaliger Schweißhundführer, Naturfotograf und Autor zahlreicher kritischer Bücher über die Jagd und von Bildbänden, die das Ziel haben, Verständnis und Respekt von Natur und Tieren zu fördern. Er kritisiert Kommerzialisierung und Technisierung der Jagd, einhergehend mit mangelndem handwerklichen Können vieler Jagdausübungsberechtigter und den zunehmenden Verlust jagdlicher Ethik. Facebook: https://www.facebook.com/christian.arjes
- Fuchswochen in vielen deutschen Jagdrevieren nicht tierschutzkonform
Hören - An diesem Wochenende hellt der Schneemond – so wird der Vollmond im Februar genannt – das dämmrige Licht gegen Abend und in der Nacht auf. Viele Jagdvereine, wie auch der Jagdverein Hubertus aus Gießen, rufen dann zur sogenannten Fuchswoche auf. Ziel der Fuchswoche ist es, innerhalb weniger Tage möglichst viele Füchse zu töten und die auf der mit Würstchen und Bier gefeierten Jagdstrecke zu präsentieren. Im Februar Jagd auf Reineke Fuchs zu machen, ist viel einfacher als zum Beispiel in den Sommermonaten. Immer noch sind Fuchsrüden auf der Suche nach der passenden Fähe: Es ist Paarungszeit. In der Ranzzeit, wie die Jäger sie nennen, sind Füchse oft nicht so aufmerksam, was den Beutekonkurrenten auf zwei Beinen angeht. Außerdem können die Tiere im Schnee – sofern der überhaupt mitspielt – leichter ausgemacht werden. Die Fuchsjagd im Februar gilt als weidgerecht – was noch lange nicht heißt, dass sie auch tierschutzkonform ist. Das beginnt schon damit, dass die Fuchswochen mit etlichen revierlosen Jagdausübungsberechtigten durchgeführt wird. Die kennen weder das Revier, noch die dort vorkommenden Füchse, was das Ansprechen des zu erlegenden Tieres erheblich erschwert. Vor dem Schuss müsste sich nämlich jeder Jäger dessen sicher sein, was er schießt. Nur dann darf er den Finger krumm machen: Ist es ein Fuchs oder Nachbars rote Miez? Ein Rüde oder eine Fähe? Könnte die Fähe ggf. schon Nachwuchs haben? In vielen Fällen müsste sich der Schütze enthalten. Wir bezweifeln, dass das immer so ist. Ein weiterer Grund, warum die Fuchsjagd – gerade während der Wintermonate und erst recht im Februar – nicht tierschutzkonform ist, begründet sich dadurch, dass zum jetzigen Zeitpunkt bereits die meisten Füchsinnen tragend sind. Mal abgesehen davon, dass zuhauf hochschwangere Fähen erschossen werden – was die Niederwildjäger emotional eher nicht berührt – trifft es zigtausende Rüden, die ihre Rolle als Hauptversorger der jungen Fuchsfamilien nicht mehr erfüllen können. Zum einen besteht dadurch die Gefahr, dass das Muttertier bei der Futtersuche umkommt und der Wurf von sechs bis acht Welpen erfriert oder verhungert, zum anderen haben die jungen Füchse ohne den Fuchsvater von vornherein geringere Entwicklungs- und Überlebenschancen. [1] Dass viele Jäger schlechte Schützen sind, ist ja inzwischen bekannt. Das liegt unter anderem daran, dass der Gesetzgeber es zulässt, dass selbst mit miserablen Prüfungsergebnissen im Schießen der Jagdschein erteilt wird. Auch später gibt es zum Beispiel für die Teilnahme an Bewegungsjagden lediglich die Auflage, Übung im Schießen nachzuweisen, nicht aber die Schießleistung. So ist es nicht verwunderlich, dass eine englische Studie nachweist, dass aufgrund der mangelnden Treffsicherheit vieler Jäger auf jeden getöteten Fuchs ein verletzter Fuchs kommt [2]. Last but not least ist es zweifelhaft, ob bei der Tötung von Füchsen im Rahmen einer lustgesteuerten Fuchsjagd überhaupt ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes vorliegt. Denn dieses Gesetz regelt zwar, dass im Rahmen der Jagd ein Wirbeltier getötet werden darf, wenn die Tötung weidgerecht erfolgt, aber nach übereinstimmender Meinung vieler Juristen, die sich des Tierschutzes verschrieben haben, eben nicht, „Ob“ ein Tier getötet werden darf. Die pauschale Behauptung, dass durch die freiheitliche Jagd den in großen Teilen Deutschlands fast ausgerotteten Rebhühnern oder Feldhasen geholfen wird, dürfte dem nicht entsprechen. +++ Petition gegen die Hobbyjagd zeichnen [1] Vergara, V. (2001): Comparison of parental roles in male and female Red Foxes, Vulpes vulpes, in southern Ontario. Canadian Field Naturalist 115(1), 22-33 [2] Fox, N. et al. (2005): Wounding rates in shooting foxes (Vulpes vulpes). Animal Welfare UK Lesen Sie auch: Gießen: Eine dummdreiste Einladung zur Jagd auf Füchse Fakten zur Fuchsjagd - Fragen und Antworten
- Jagdhunde reißen 15 Schafe in Kirchwald/Rheinland-Pfalz
Hören - Als sie am friedlichen Samstagmorgen des 3. Dezember 2022 mit ihren Hunden einen Spaziergang über die Wiesen Richtung Wald machten, ahnten Petra und Günther T. (Namen geändert) noch nicht, welches Unheil der milde Wintertag bringen sollte. Als Ihnen auf einem Weg zwei Jagdhunde der Rasse Deutsch Drahthaar zunächst entgegenstürmten und dann in eine Wiese liefen, die Spaziergänger im nahen Wald die ersten Schüsse vernahmen, galt ihr erster Gedanke den Schafen eines Nachbarn. Mit dem Auto begab sich das Ehepaar unverzüglich zu der Schafweide auf der anderen Seite eines Höhenzugs. Doch es war zu spät. Die Hunde hatten bereits Schafe getötet und waren im Begriff ein weiteres Schaf zu reißen. Am oberen Waldrand gab es ebenfalls Blutvergießen. Auch dort war einer der Hunde der Jagdgesellschaft auf Schafe gestoßen. Am Ende des Tages waren gemäß der Schafhalterin zunächst neun tote Schafe zu beklagen, letztlich sind 15 Tiere verendet oder mussten erlöst werden. Wildtierschutz Deutschland hat die Zeugen befragt und bei der Staatsanwaltschaft Koblenz Strafanzeigen gegen Jagdleiter und Hundeführer eingereicht, zumal die gleichen Hunde, die nun wohl nicht mehr als „brauchbar“ im Sinne des Jagdgesetzes bezeichnet werden konnten, auf einer weiteren Drückjagd am Nachmittag eingesetzt wurden. Auch dort kam es zu einem Zwischenfall, als etwa zehn Hunde der Jagdgesellschaft eine Rotte Wildschweine über die Landstraße L 83 hetzten und dabei ein Keiler zu Tode kam. „Wir werfen dem Jagdleiter und seinem Hundeführer vor, mit dem Einsatz von nicht brauchbaren Hunden gegen die anerkannten Grundsätze der deutschen Weidgerechtigkeit verstoßen zu haben“, erläutert Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland e.V. „Das ist ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, der die jagdrechtliche Unzuverlässigkeit des Jagdleiters im Sinne des Bundesjagdgesetzes begründet.“ Bei Drückjagden fallen in den letzten Jahren immer wieder hochläufige Hunderassen wie Deutsch Drahthaar u.a. auf, die – obwohl als jagdrechtlich „brauchbar“ eingeordnet – eigentlich für diese Jagdart nicht geeignet sind. Sie jagen das Wild schnell und schließen sich immer wieder zu Rudeln zusammen, anstatt die Wildtiere – wie kurzbeinige Teckel es machen – nur langsam aus ihren Einständen vor die Schützen zu drücken. Beim Einsatz der hochläufigen Hunde kommt es immer wieder zu nicht tierschutzkonformen Vorfällen, sei es mit Rehen oder Wildschweinen, Rindern oder Schafen oder während der Jagdausübung selbst. Hochflüchtige Rehe oder Wildschweine können durch den Jäger kaum eindeutig „angesprochen“ werden. Das bedeutet, dass der Jäger nicht mit Sicherheit weiß, ob er z.B. auf eine Jungtiere führende Wildsau schießt und elternlose Frischlinge zurücklässt oder einen mittelalten Überläufer vor sich hat. Die Gefahr ist in diesem Maße nicht gegeben, wenn Wildtiere langsam „verhoffend“ (sich umschauend, Witterung aufnehmend) durch Teckel lediglich aus den Stellungen gedrückt werden. Ein Nachsatz: Stellen Sie sich vor, ein Wolf hätte dieses Massaker verursacht. +++ Anzeige Kirchheim
- Die waidgerechte Bejagung der Wildsau …
ist lange Vergangenheit - oder hat es die überhaupt nie gegeben? Artikel hören - Der durch viele kritische Veröffentlichungen und Vorträge zur Jagd bekannte Schweißhundführer Seeben Arjes äußerte sich schon vor 20 Jahren dahingehend, dass nach seinen Beobachtungen die Hälfte aller im Sommer in den Feldern erlegten Sauen säugende Muttertiere sind [1]. Ein eklatanter Verstoß gegen alle Regeln, der aber selten zu strafrechtlichen Konsequenzen, nicht einmal zur Ächtung entsprechend handelnder Jäger führt. Dieter Bertram, Bundesobmann der Berufsjäger a.D., beklagt im Mai 2021 in einem offenen Schreiben [2] an zuständige PolitikerInnen, dass selbst gestandene Schweißhundführer ihre Nachsuchenarbeit einstellen, weil es unerträglich geworden sei, verendete Bachen aufzufinden, an denen die Frischlinge säugen. Petition zeichnen Richtig ist wohl, dass klimatische Veränderungen das Nahrungsangebot für Wildschweine verbessern und das die Reproduktion begünstigt. Richtig ist aber auch, dass riesige Mais- und Rapskulturen das Nahrungsangebot zumindest kurzfristig bereichern, ebenso wie das in vielen Bundesländern noch immer nicht restriktiv geregelte Kirren [Füttern zum Anlocken des Wildes]. Ein ganz wesentlicher Aspekt der gefühlt hohen Schwarzwildbestände ist aber auch die politisch forcierte völlig undifferenzierte und damit kontraproduktive Bejagung dieser hochentwickelten Tierart. Einen bislang letzten Todesstoß für jegliche tierschutzverträgliche Jagd auf das Borstenvieh haben wir Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und seinen Ressortkollegen in den Ländern zu verdanken, die sich 2018 von der bundesweiten Aufhebung der Schonzeit für das Schwarzwild eine präventive Maßnahme im Hinblick auf die nahende Afrikanische Schweinepest (ASP) versprachen. Dabei hätte man schon seit 2013 in Rheinland-Pfalz beobachten können, dass jegliche Intensivierung der Schwarzwildjagd hinsichtlich einer wirksamen Bestandsreduzierung nicht zielführend ist. In Nordrhein-Westfalen wird die Schonzeitaufhebung in diesem Monat zunächst (!) bis zum Jahr 2028 festgeschrieben [3]. Die Berater gestehen gar ein, dass der Bestandsentwicklung des Schwarzwildes in NRW mittels ihrer Maßnahmen gar nicht nachgekommen werden kann. Für diese Politklasse gibt es Tierschutz allenfalls auf dem Papier: Es geht bei der Jagd auf das Schwarzwild wohl allein darum, Konflikten mit der exportierenden Schweineindustrie (über 60 Millionen Hausschweine werden pro Jahr in Deutschland geschlachtet) mit seinen oft prekären Arbeitsverhältnissen aus dem Weg zu gehen. Die Massentierhalter befürchten die Kontaminierung ihrer in engen Ställen und tierquälerischen Sauständen gehaltenen Geschöpfe durch die Wildsau. Dass dieses Szenario durch extrem hohe Hygienestandards rund um die Höfe kaum möglich ist, interessiert dabei niemanden. Die ASP gelangt nicht durch die Wildsau in den Schweinestall, sondern wie erst im vergangenen Jahr in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg durch Menschen, die sich nicht an Regeln halten. Es ist eine dreiste Fehleinschätzung, wenn eine Verordnung wie jetzt in Nordrhein-Westfalen, damit begründet wird, durch die dauerhafte Aufhebung der Schonzeit für Wildschweine deren Bestand zu reduzieren. Die von der Politik forcierte Intensivierung der Schwarzwildjagd, die seit etwa 15 Jahren nach und nach sämtliche Tierschutznormen abgebaut und dazu sämtliche noch intakten Sozialstrukturen im Bestand zerschossen hat, ist – wie die Zahlen belegen – nicht mehr als ein Rohrkrepierer. Wenn die Wildschweinbestände nach der Jagd höher sind als davor, sollte sich doch auch mal eine Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung fragen, warum die technische Aufrüstung der Jägerschaft, die Jagd während der Nacht mit künstlichen Lichtquellen, der Einsatz tierquälerischer Saufänge und die Aufhebung der Schonzeiten nicht zum Erfolg hinsichtlich der Reduzierung der Zahl der Wildschweine führt. Die Entwicklung der Zahl der jährlich getöteten Wildschweine steigt trotz größter jagdlicher Anstrengungen kontinuierlich: Von durchschnittlich 477.000 erlegten Wildschweinen pro Jahr vor zehn Jahren auf 625.000 im Jagdjahr 2020/21. Der aktuelle Bestand des Schwarzwilds in Deutschland dürfte nach den Berechnungen von Wildtierschutz Deutschland bei etwa 1,5 bis 1,7 Million Tieren liegen, etwa 500.000 Wildschweine mehr als noch vor 10 Jahren. Zuletzt im Dezember 2020 hat Wildtierschutz Deutschland das mit Julia Klöckner unglücklich besetzte Landwirtschaftsministerium und die zuständigen MinisterInnen in den Ländern darauf hingewiesen, dass mit einem immer mehr und immer weiter so, die Politik in Sachen tierschutzkonformer Bestandsreduzierung auch in Zukunft scheitern wird [4]. Sämtliche Maßnahmen – damals wie heute - resultierten aus dem Herdenverhalten der zuständigen Politiker und deren Beratern und werden nach jahrelangem Misserfolg auch künftig das Blatt nicht wenden. Wildtierschutz Deutschland empfiehlt im Hinblick auf eine Begrenzung des Bestands, der bei einem „weiter so“ in den kommenden Jahren die Zahl von über zwei Millionen Wildschweinen überschreiten dürfte, die folgenden Maßnahmen: Zentrale, bundesweite Koordinierung eines Schwarzwild-Bestandsmanagements in Zusammenarbeit mit lokalen Hegegemeinschaften. Ziel: koordinierte einheitliche bundesweite Vorgehensweise, ohne Ausnahmen in ASP-freien Revieren. Reduzierung des Jagddrucks durch die Einführung von Schonzeiten für alle Altersklassen vom 1. Januar bis 30. September eines Jahres. Jagdlicher Eingriff ausschließlich in die Klasse der Frischlinge und Überläufer. Vollschonung von adulten Sauen, insbesondere von Bachen. Konsequente strafrechtliche Verfolgung nicht waidgerechter Jagdausübung. Verpflichtende Erfassung der Altersstruktur der erlegten Tiere. Ziel: Hohes ASP-Ansteckungsrisiko durch Jungtiere reduzieren. Aufbau von intakten reproduktionsmindernden Rottenstrukturen. Durchführung von Bewegungsjagden im November und Dezember ausschließlich als Ansitzjagden. Unterbindung des Einsatzes von hochläufigen und/oder stumm jagenden Hunderassen im Rahmen von Drückjagden. Ziel: Beibehaltung der Ortstreue adulter Tiere. Gewährleistung der Einhaltung von Tierschutznormen. Schaffung von Überwachungsinstrumenten für die Populationsdichte von Wildschweinen, die möglicherweise nicht ausschließlich auf Streckendaten basieren. Begleitende Forschung und Feldversuche zur Verabreichung von Kontrazeptiva. Begleitende Forschung zur Dynamik der Wildschweinpopulationen und den Möglichkeiten zur Kontrolle der Schwarzwildbestände. +++ [1] Seeben Arjes "Die Würde des Tieres ist antastbar" u.a. veröffentlicht in „Wildhüter St Hubertus“, Sonderheft „Denkschrift Jagd“ 2022 [2] Offener Brief Bertram Mai 2021 [3] Verlängerung Schonzeitaufhebung Schwarzwild NRW 2023 [4] Schwarzwild: Schreiben an Ministerien 2020
- Jagd in Rheinland-Pfalz - "Argumente" des Jagdverbands
Hören - Der SWR hat in einem Artikel „Jagd in RLP: Wie zeitgemäß ist das noch?“ sowohl die Argumente der Jagdkritiker als auch die des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz aufgegriffen. Im Folgenden wollen wir uns kurz den pro-Jagd-Argumenten des Landesjagdverbands Rheinland-Pfalz widmen: LJV: „Durch das Jagen als Ehrenamt [gemeint ist wohl die Hobbyjagd] könne nachhaltig Fleisch gewonnen werden.“ WTSD: Gegen Wildbret gibt es in der Gesellschaft nur wenige Vorbehalte, wenngleich aufgrund des Bleigehaltes zumindest für schwangere Frauen und Kleinkinder seitens des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)[1] vom Genuss abgeraten wird. Das Argument der Nahrungsgewinnung wird immer wieder gerne von den Jagdverbänden genutzt, um von der Tötung von etwa 3 Millionen Tieren pro Jahr, die nach dem Schuss ohne Verwertung entsorgt werden, abzulenken[2]. Dieses Argument wird dann auch gerne von Frauen aufgegriffen, die sich für die Jagd entscheiden. Von den Füchsen, Dachsen, Schwänen, Waldschnepfen, die nach dem Tod in der Tonne landen und eben nicht verwertet werden, spricht dagegen beim LJV niemand. +++ LJV: „Jäger legen Blühflächen für bedrohte Arten an.“ WTSD: Einige wenige Jäger legen meist mit Fördergeldern aus Landes- oder EU-Mitteln oft unzureichend große Blühflächen für gefährdete, aber nach wie vor bejagbare Arten wie das Rebhuhn an. In Rheinland-Pfalz dürfte der Anteil solcher Flächen gerade mal 0,001 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ausmachen. Die „ehrenamtlichen“ Jäger würden das wohl kaum machen, wenn Ihnen nicht zugestanden würde, die Rote-Listen-Art auch bejagen zu dürfen. Die Fläche, die für das Aufstellen von Hochsitzen abgeholzt wird, ist übrigens um ein Vielfaches größer, als die der Blühflächen. +++ LJV: „Jäger machen Projekte zur Naturbildung mit Kindern.“ WTSD: Jäger machen sich die Unbefangenheit von Kindern zunutze, um sie hinsichtlich ihrer Einstellung zu Tieren, ihrer Meinung und der Werthaltung zu manipulieren. Ziel ist es nicht, Kinder für die Natur und den Respekt vor allen Tieren zu gewinnen, sondern die moralische Diskriminierung von Lebewesen aufgrund ihrer Artzugehörigkeit zu lehren (sog. Speziesismus). Das nennt man nicht Naturbildung, sondern Indoktrination und sollte an Kindergärten und Schulen grundsätzlich untersagt sein. +++ LJV: „Jäger halten Hochsitze instand." WTSD: Hochsitze verschandeln die Landschaft, zumindest dort, wo sie gehäuft aufgestellt wurden. Für Hochsitze werden erhebliche Flächen abgeholzt, nicht genutzte Hochsitze werden fast nie beseitigt, sie verrotten und vermodern und herausstehende Nägel werden zur Gefahr für Wildtiere. +++ LJV: „Den vielen ehrenamtlichen Jägern stünden nur etwa 1.000 Berufsjäger gegenüber. Diese wären nicht im Ansatz dazu fähig, das ehrenamtliche Engagement der JägerInnen in der Fläche zu realisieren". WTSD: Ehrenamt definiert sich wie folgt: „Unter einer ehrenamtlichen Tätigkeit versteht man das Ausüben einer nicht bezahlten Aufgabe, die dem Gemeinwohl der Gesellschaft dient. … Damit rücken vor allem drei zentrale Begriffe in den Fokus, die mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit verbunden werden: freiwillig, unentgeltlich und gemeinwohlorientiert.“ Unseres Erachtens ist die Jagd in weiten Teilen weder gemeinwohlorientiert, noch werden als „ehrenamtlich“ ausgeführte jagdliche Tätigkeiten unentgeltlich erbracht. Das „Entgelt“ besteht im Recht, Grund und Boden für die Jagdausübung nutzen zu dürfen. Ohne das Rebhuhn, den Fasan, den Feldhasen irgendwann erlegen zu dürfen, würden wohl die meisten Jäger für diese Tierarten nicht einen Finger krumm machen. Der Jagdausübungsberechtigte orientiert sich i.d.R. allein an seinen vergnügungsgeleiteten Jagdinteressen, nicht am Gemeinwohl. Das nennt man nicht "ehrenamtliches Engagement", sondern "Freizeitgestaltung". Tier-, Natur- und Artenschutz sind heutzutage Interessen von überragender Bedeutung für die Allgemeinheit. Sie müssen im Zweifel Vorrang vor den persönlichen, freiheitlichen Nutzungsinteressen einzelner Jagdausübungsberechtigter haben. Wir wollen im Übrigen nicht die Jagd abschaffen, sondern lediglich die freiheitliche, also willkürliche Jagdausübung. Diesem Ziel kommt man nahe, indem die Jagd auf wenige von einer breiten Gesellschaft akzeptierte Tierarten, die in der Regel als Nahrung verwertet werden und die nicht gefährdet sind, beschränkt. Dann gäbe es keine Vogeljagd mehr und keine Jagd auf Fuchs, Dachs und Co. Ehrenamtliche Hobbyjäger würde es dann tatsächlich geben. Die würden in Konfliktsituationen mit Wildtieren unter der Leitung des Naturschutzes eingesetzt, würden Nachsuchen nach Unfallopfern machen und dürften den Forst bei jagdlichen Maßnahmen unterstützen. +++ LJV: Ohne Jagd würden Wildbestände laut Jagdverband überhandnehmen. „Die Folgen: Der unter Trockenstress stehende Wald könnte sich durch Verbiss- und Schälschäden nicht ausreichend verjüngen. Gleichzeitig würden Krankheiten und Tierseuchen zunehmen.“ WTSD: Bundesregierung und Landesregierungen sind da anderer Meinung: Gerade deshalb, weil Hobbyjäger in den letzten 70 Jahren eben nicht in der Lage waren, Wildbestände, insbesondere Rehe und Hirsche, zu reduzieren, haben sie Gesetze lanciert oder umgesetzt, die nun eine viel intensivere Jagd z.B. durch die Landesforsten ermöglicht. Wie die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest zeigt, waren sämtliche vorbeugenden Maßnahmen zur Verhinderung dieser „Seuche“ nicht zielführend. Es gibt keine Belege für die Aussage, dass Krankheiten und Tierseuchen ohne Jagd zunehmen würden. In der Literatur gibt es sogar Studien [3,4], die zu dem Ergebnis kommen, dass gerade durch die Jagd Krankheiten oder Seuchen verbreitet werden. +++ LJV: Eine Selbstregulierung der Natur, wie sie Tierschützer fordern, gebe es nur bedingt. Als Beispiel führt der LJV den Rotschenkel an, der zur Brut dringend Salzwiesen benötigt. "Sollten diese durch Landwirtschaft oder Beutegreifer wie Fuchs, Marder, Waschbär etc. bedroht sein, bleibt ein Bruterfolg gänzlich aus und die Art stirbt schlussendlich aus." WTSD: Da fragt man sich doch zum einen, was der Rotschenkel mit dem Thema Selbstregulierung zu tun hat, und zum anderen, warum überhaupt der Rotschenkel vom LJV Rheinland-Pfalz angeführt wird. Der Rotschenkel brütet in Rheinland-Pfalz nicht, der ist hier allenfalls auf der Durchreise anzutreffen und von daher per se nicht durch irgendwelche Fressfeinde bedroht. Die Jagd ist darüber hinaus auch gar nicht in der Lage, Bestände von Füchsen, Waschbären oder Mardern in irgendeiner Form in der Breite zu regulieren. Das zeigen viele Studien zur Populationsdynamik dieser Tierarten auf, aber auch (weitgehend) jagdfreie Gebiete wie der Kanton Genf, Luxemburg (keine Fuchsjagd) oder Kernzonen von Nationalparks, in denen z.B. keine Füchse erlegt werden dürfen, und sich die Tiere dennoch nicht übermäßig verbreiten. +++ Petition: Die Jagd zum Vergnügen ist überholt – lasst sie uns abschaffen! [1] Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Forschungsprojekt „Lebensmittelsicherheit von jagdlich gewonnenem Wildbret“. 12.2014. (aufgerufen: 10.2022) [2] Wildtierschutz Deutschland. „Über die Hälfte der Jagdstrecke wird nicht verwertet“ https://www.wildtierschutz-deutschland.de/single-post/verwertung-wildtiere-jagd. 01.2021 [3] Debbie, J. (1991): Rabies control of terrestrial wildlife by population reduction. In: Baer, G.M. (Ed.), The natural History of Rabies. CRC Press, Boca Raton. [4] Kaphegyi, T.A. (2002): Untersuchungen zum Sozialverhalten des Rotfuchses (Vulpes vulpes L.). Dissertation, Forstwissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Brsg, Freiburg im Breisgau. Lesen Sie auch: Fragen und Antworten zu Wildtieren und zur Jagd
- Keine Jagd ohne vernünftigen Grund – bundesweite Tierschutzkampagne
Mit Petition Hören - Mit Großflächenplakaten in Berlin, Bonn und Hannover und der Website stopkilling.info bewerben zehn Tierschutzorganisationen unter dem Dach von Wildtierschutz Deutschland die Kampagne „Keine Jagd ohne vernünftigen Grund“. Ziel der Kampagne ist es, Öffentlichkeit und Politik dafür zu sensibilisieren, die bisherigen jagdrechtlichen Regelungen insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit dem nun bereits seit über 18 Jahren bestehenden Staatsziel Tierschutz zu überprüfen und bestehende Defizite zu bereinigen. Zwar wird über das Tierschutzgesetz bereits geregelt, „wie“ die Jagd tierschutzkonform auszuführen ist, nicht aber „ob“ es überhaupt einen vernünftigen Grund für jede der über 100 jagdbaren Tierarten gibt. Eine solche Regelung gehört nach Meinung der Tierschutzverbände in jedes Jagdgesetz. Vor diesem Hintergrund ist es längst überfällig, die über 80 Jahre alte Liste der jagdbaren Tierarten anzupassen. Dabei sind die aktuellen wissenschaftlichen, wildbiologischen und wildökologischen Erkenntnisse, insbesondere auch über die Populationsdynamik zu berücksichtigen. Für viele Tierarten besteht schon deshalb kein vernünftiger Grund für deren Bejagung, weil eine Bestandsregulierung mit jagdlichen Mitteln nicht erfolgreich möglich ist oder weil die Tierart in der Regel nicht sinnvoll als Lebensmittel verwertet wird. Verdeutlicht wird das Thema anhand von Beispielen zur Fuchs- und zur Vogeljagd und auch anhand der Regelung zum Jagdschutz. Das Töten von Haustieren wird dort auf Länderebene meist aufgrund der gesetzlichen Vermutung geregelt, dass z.B. eine Katze ab einer Entfernung von 300 Metern zum nächsten bewohnten Haus wildert. Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) hat zum vernünftigen Grund beispielhaft Stellungnahmen zum einen zur Fuchsjagd und zum anderen zur Jagdschutzregelung zum Töten von Haustieren erstellt. Die Autorinnen prüfen systematisch, ob überhaupt ein anerkennungsfähiger Grund für die Bejagung der entsprechenden Tierart vorliegt bzw. inwiefern die Jagd verhältnismäßig ist. Es wird also danach gefragt, ob jeweils ein legitimer Zweck für die Jagd der entsprechenden Tierart gegeben ist, ob die Jagd oder das Töten von Tieren der Tierart geeignet ist, diesen Zweck zu erfüllen, ob es überhaupt erforderlich ist, das Tier zu töten und ob das Nutzungsinteresse das beeinträchtige Integritäts– und Wohlbefindensinteresse des Tieres wesentlich überwiegt. Sowohl hinsichtlich der Fuchsjagd, als auch bezüglich des Abschusses von Haustieren kommen die Rechtsexperten zu dem Ergebnis, dass jeweils kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes vorliegt. +++ Weitere Informationen zur Kampagne, rechtliche Stellungnahmen und Plakatmotive auf www.stopkilling.info. Der vernünftige Grund am Beispiel der Fuchsjagd +++
- Waschbären - Offener Brief an die Landesregierung in Hessen
In einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten des Landes Hessen, Herrn Volker Bouffier, und die Umweltministerin Priska Hinz, fordern hessische Jäger wieder einmal die Aufhebung der erst kürzlich eingeführten Schonzeit für Waschbären in Hessen. Den Text des offenen Briefes der Jäger können Sie hier nachlesen. Wird von den Jagdverbänden schlecht gemacht Im Folgenden hierzu unsere Entgegnung an die politisch Verantwortlichen in Hessen: Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Bouffier, sehr geehrte Frau Staatsministerin Hinz, sehr geehrter Herr Staatsminister Grüttner, dem Deutschen Jagdverband, dem Hessischen Jagdverband und vielen Jägern in Hessen ist die von der Landesregierung Hessen vorgenommene Anpassung der Jagdzeiten an wissenschaftliche und ökologische Erkenntnisse ein Dorn im Auge. Deshalb ist diesen Organisationen auch jedes Mittel recht, die Errungenschaften Ihrer Koalitionsarbeit auf der einen Seite und das Ansehen der Waschbären auf der anderen Seite in ein schlechtes Licht zu rücken. Ein Beispiel ist die aktuelle Diffamierungskampagne der Lakaien des Landesjagdverbandes Hessen, der Jägervereinigung Oberhessen. Durch die tendenziöse Interpretation eines beim Hessischen Landeslabor erschienen Fachbeitrags zum Spulwurm, unter Auslassung von signifikanten Fakten, die den Waschbären hinsichtlich des Risikos der Übertragung von Krankheiten auf den Menschen entlasten, wird dieser mit dem Ziel der Aufhebung von Schonzeiten zum Schädling degradiert. Dass die Untersuchung des Hessischen Landeslabors, aus welchem die Jägervereinigung zitiert, ausdrücklich zu dem Schluss kommt, dass das Infektionsrisiko für den Menschen als äußerst gering eingeschätzt wird, fällt in der Bewertung der Jägervereinigung Oberhessen unter den Tisch. Auch findet keine Erwähnung, dass der Spulwurm auch durch jeden Haushund übertragen werden kann. Ähnliche Diffamierungskampagnen kommen und kamen in der Vergangenheit vom Deutschen Jagdverband bezüglich weiterer „Jagdkonkurrenz“, z. B. dem Marderhund und dem Rotfuchs. Gerade erst wurde in einer weiteren wissenschaftlichen Studie aus Frankreich veröffentlicht, dass durch die intensive Bejagung des Rotfuchses das Risiko des Befalls der Tiere mit dem sogenannten Fuchsbandwurm nicht etwa reduziert, sondern erhöht (!) wird [Echinococcus multilocularis management by fox culling: An inappropriate paradigm, Sebastien Comtea, Gérald Umhang et. al.]. Erst diffamieren - dann zerstören: Die Beutegreiferstrategie des Deutschen Jagdverbandes, Bild: Louise Dittombée Dass die Jagd keinerlei positiven Einfluss auf Krankheiten bei Beutegreifern hat, wissen wir seit den 1980er Jahren. Zu dieser Zeit setzte sich die Erkenntnis durch, dass die Tötung von Füchsen ein völlig ungeeignetes Mittel im Kampf gegen die Tollwut war: Einerseits vermochte man damit die Fuchsdichte nicht zu reduzieren, andererseits wurde der Tollwuterreger durch die verstärkte Migration reviersuchender Jungfüchse noch schneller verbreitet. Warum sollte das bei Waschbären anders sein? Wir möchten an Sie appellieren, sich im Hinblick auf die Gestaltung der Jagdzeiten weiterhin auf wissenschaftlich fundierte Studien von jagdunabhängigen Forschern und Wissenschaftlern zu verlassen. Mit besten Grüßen nach Wiesbaden Lovis Kauertz Wildtierschutz Deutschland e.V. Untersuchung des Hessischen Landeslabors Studie zur Schädlichkeit der Jagd im Hinblick auf die Eindämmung des Befalls von Füchsen mit Fuchsbandwurm
- Guantánamo für Füchse im Wildpark Frankenberg (Eder), Hessen
Ein beschaulicher Ort im Norden Hessens, ein Wildpark mit heimischen oder heimisch gewordenen Tieren. Doch der Eindruck trügt: Schon 2012 machte der Kreisverband Waldeck-Frankenberg des BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Politik und Öffentlichkeit auf diverse Missstände in Frankenbergs Wildpark aufmerksam. Im Hinblick auf einen Zwinger, in welchem freiheitsliebende Füchse Verhaltensstörungen zeigen, leider ohne Erfolg. Vom Vertinäramt als tierschutzkonforme Tierhaltung bewertet, Bild: Rudi Schäfer Eine Mitarbeiterin des Vereins bezeichnete diese Haltung treffend als Guantánamo für Füchse und handelte sich bzw. der Kreisgruppe des BUND eine Anzeige des Jagdterrier-Clubs ein, der die Tiere zwecks Ausbildung der Jagdterrier für die Baujagd dort hält. Der Jagdhunde-Club legte ein Protokoll des Veterinäramtes vor, wonach sowohl die Unterbringung der Füchse als auch die Arbeit mit den Tieren in der Schliefanlage (siehe unten) tierschutzkonform seien. Das sah zumindest 2002 wohl auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof so, es sah in der Verwendung von Füchsen im Rahmen der Jagdhundeausbildung in der Schliefanlage keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Besucher des Wildparks Frankenberg (Eder) berichteten uns in diesen Tagen, dass sich an der Unterbringungssituation der Füchse in Frankenberg wohl nichts geändert habe und die beiden dort in einem ärmlichen Zwinger gehaltenen Füchse schwere Verhaltensstörungen zeigen. An einer Änderung der Situation scheinen die verantwortlichen Lokalpolitiker, nicht interessiert zu sein. Der BUND mutmaßte seinerzeit, dass das eventuell auch daran liege, dass Stadtverordnete zum Teil der Jägerschaft angehören. Füchse im Gehege der von Wildtierschutz Deutschland unterstützten Fuchsauffangstation Auf dem Gelände des Wildparks Frankenberg betreibt der örtliche Jagdterrier-Club auch eine Schliefanlage. Schliefanlagen dienen der Ausbildung von Erdhunden zur Baujagd auf Füchse und Dachse. Bei dieser Art der Jagd werden kleine, aggressive Jagdhunde in den Fuchsbau geschickt, um dort verharrende Füchse heraus zu jagen. An den Ausgängen warten währenddessen die Schützen darauf, zum Schuss zu kommen. Mutige Füchse lassen es bisweilen auf einen Kampf mit dem Hund ankommen, der im schlimmsten Fall für beide Beteiligten tödlich enden kann, meist aber zumindest zu gravierenden Verletzungen führt. In Internet-Foren zur Jagd finden sich zahlreiche Bilder übel zugerichteter Jagdhunde, mit denen Jäger die "Raubwildschärfe" ihrer Hunde beweisen. Es besteht ein breiter Konsens darüber, dass Wildtiere Rückzugsgebiete und Ruhezonen brauchen, in denen Eingriffe und Störungen vermieden werden sollten. Für die vielen Jägern verhassten Füchse scheint dies nicht zu gelten: Bei der Baujagd werden sie an genau jenem Ort bekämpft, an dem sie Schutz suchen, an den sich zurückziehen, wo sie ihre Jungen zur Welt bringen und während der ersten Wochen großziehen. Ihr letzter Rückzugsort wird so zur Falle, an dem sie in Panik versetzt und getötet werden. In der Schliefanlage werden Jagdhunde an lebenden Füchsen zur Baujagd abgerichtet. Die betreffenden Füchse werden oft zu Beginn der „Ausbildungssaison" gefangen, zwischen den Ausbildungsabschnitten in Käfigen wie dem im Frankenberger Wildpark gehalten, und am Ende der Saison von Hund oder Jäger getötet. Die Schliefanlage selber besteht aus einem System von Betonröhren, durch das der abzurichtende Hund den Fuchs jagt. Um die Tötung des Übungsfuchses in frühen Phasen der Ausbildung durch den Jagdhund zu vermeiden, sind einzelne Abschnitte der Anlage durch Schieber abtrennbar. Dennoch kommt es Augenzeugenberichten zufolge immer wieder zu schweren, nicht selten tödlichen Verletzungen auf Seiten des Fuchses. Aus jagdlicher Sicht ist dies bisweilen durchaus nicht unerwünscht, da nur so "der Fuchs (...) in seiner unmittelbaren Wehrhaftigkeit (...) kennengelernt wird", wie Jagdautor Dirk Neumann schreibt. Unabhängig davon bedeutet das wiederholte Gejagtwerden für den Fuchs extremen Stress und Todesangst; er ist ohne Fluchtmöglichkeiten seinen Feinden Mensch und Jagdhund ausgeliefert, was bis hin zum Tod durch Herzinfarkt führen kann. Im Auftrag des Schweizer Tierschutzes STS kam 2009 eine Studie, durchgeführt von Dr. Sandra Gloor und Dr. Fabio Bontadina von SWILD, zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von lebenden Füchsen bei Bauprüfungen und Übungen am Kunstbau aus verhaltensbiologischer Sicht als Tierquälerei bezeichnet werden muss. Lesen Sie auch: Baujagd ist Tierquälerei – jetzt wieder in vielen Teilen von NRW
- Wolf in Hessen: Umweltministerium fördert Herdenschutz mit 500.000 Euro
Mit einem neuen Förderprogramm „Sichere Schaf- und Ziegenbeweidung“ in Höhe von jährlich 500.000 Euro möchte Umweltministerin Prinz (Die Grünen, Hessen) Weidetierhaltern bei der Sicherung ihrer Herden gegen Wolfsangriffe finanziell unterstützen. Mit der neuen Fördermöglichkeit, angesiedelt im bestehenden Programm für Umwelt- und Landschaftspflege in der Landwirtschaft (HALM), setzt sich Hessen nach eigenen Angaben bundesweit an die Spitze vergleichbarer Programme zum präventiven Herdenschutz. Bereits seit dem 15. März können bei den Landratsämtern mit Fachdienst Landwirtschaft Zuwendungsanträge für erhöhte Aufwendungen bei der Zaun- und Herdenkontrolle gestellt werden. Antragsberechtigt sind alle hessischen Schaf- und Ziegenhalter, die mindestens 5,4 Hektar Dauergrünland bei einer Besatzstärke von mindestens zwei Tieren pro Hektar bewirtschaften. Die Förderrichtlinie soll einen Investitionszuschuss von bis zu 80 % der Kosten für die Anschaffung von wolfssicheren Zäunen und Herdenschutzhunden beinhalten. In der bisher erarbeiteten Entwurfsfassung ist vorgesehen, dass diese Förderung allerdings nur dann greifen kann, wenn in den vergangenen 12 Monaten im Landkreis oder im Nachbarlandkreis Wolfsübergriffe auf Nutztiere bekannt geworden sind oder wenn sich ein Wolfsrudel ortsfest niedergelassen hat. Die Förderung von Herdenschutzhunden ist nach Informationen des Ministeriums nur möglich, wenn Erfahrung oder eine Schulung nachgewiesen werden kann. Die Schulung selbst wird nicht gefördert. Durch entsprechende Präventivmaßnahmen lernen Wölfe schnell, dass es ein Risiko ist, Weidetiere zu reißen. Bild: Stefan Suittenpointner Kleinbetriebe unter 5,4 Hektar können ebenfalls einen Zuschuss für wolfssichere Zäune beantragen und im Schadensfall für eine Entschädigungszahlung berücksichtigt werden. Die Förderrichtlinie werde so konzipiert, dass der bürokratische Aufwand so gering wie möglich gehalten wird. Auch Rinder- und Pferdehalter können einen Zuschuss für die Anschaffung von Herdenschutzhunden beantragen und im Schadensfall für eine Entschädigungszahlung berücksichtigt werden. „Über die rein präventiven Maßnahmen für die Errichtung von Schutzzäunen und dem Erwerb von Herdenschutzhunden wird es in Hessen auch eine geregelte Form von Entschädigungszahlungen im Falle eines Wolfsrisses geben. Werden trotz ordentlichem Herdenschutz schwere Schäden durch einen Wolf behördlich bestätigt, dann werden die Schaf- und Ziegenhalter auch eine finanzielle Unterstützung erhalten“, kündigte Landwirtschaftsministerin Hinz an. Dazu werden in den nächsten Monaten die entsprechenden Vorbereitungen getroffen. Das Umweltministerium steht im engen Austausch mit Ziegen- und Schafhaltern, Jägern, und Waldbesitzern und bietet nebenfinanzieller Unterstützung auch Beratung an. „Es ist wichtig, dass die Halterrinnen und Halter die Möglichkeiten des Herdenschutzes kennen und rechtzeitig vorsorgen. Wölfe sind scheue Tiere und gute Zäune führen dazu, dass die Raubtiere weiterhin Wildtiere jagen“, so Hinz bei der Präsentation des Förderprogramms. „Es ist möglich, dass Wolf, Mensch und Nutztier weitestgehend friedlich mit- und nebeneinander leben können. Hierfür bedarf es einer sachgerechten Aufklärung und einer wirksamen Prävention. Hierfür schafft Hessen die bestmöglichen Rahmenbedingungen“, bekräftigt die Ministerin. Weitere Links zum Thema Wolf in Deutschland
- Landtagswahl 2018 in Hessen: Wie stehen die Abgeordneten zu Tierschutzthemen?
In Hessen findet am 28. Oktober 2018 die Landtagswahl statt. Bei der Wahl 2013 gingen die meisten Stimmen an die CDU, gefolgt von der SPD und den Grünen. Ebenfalls sind Die Linken und die FDP im Landtag vertreten. Die derzeitige schwarz-grüne Landesregierung steht unter der Leitung von Volker Bouffier. Im Oktober werden viele Tierfreunde ihre Wahlentscheidung davon abhängig machen, welche Positionen ihnen die einzelnen Parteien zum Tierwohl für Heim-, Wild- und „Nutz“tiere anbieten. Um diesen Menschen die Positionen der Parteien näher zu bringen, haben wir – Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., Wildtierschutz Deutschland e. V., Menschen für Tierrechte Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V., TASSO e. V. und Landestierschutzverband Hessen e. V. – als die mitgliederstärksten Tierschutzverbände in Hessen die drängendsten tierschutzpolitischen Fragen formuliert und zur Beantwortung an die Parteien versandt. Die Positionen der Parteien (ggf. auch nicht eingenommene) werden wir der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Hier zunächst der Fragenkatalog
- In der Wetterau in Hessen wollen Jäger Fuchsbestände ausrotten
Die Einführung von Schonzeiten für Füchse und Waschbären in Hessen in 2015 war im Hinblick auf den Tierschutz lange überfällig. Die Schonzeit soll Elterntiere und ihre Welpen vor den Nachstellungen der Jäger während der Aufzucht schützen. Eine bisherige Regelung des Bundesjagdgesetzes überlässt den Schutz weitgehend der Entscheidung des einzelnen Jägers, mit der Konsequenz, dass Jahr für Jahr zahlreiche Tierbabys ihre Eltern verlieren und verhungern. Gemessen an der Streuung der realen Geburtstermine und der Zeit bis zur Selbständigkeit der Jungtiere müssten die aktuellen Schonzeiten jedoch noch deutlich ausgeweitet werden, um Fuchs und Waschbär ein Mindestmaß an Tierschutz zu gewähren. Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Fuchs, einer Initiative von über 60 deutschen Natur- und Tierschutzorganisationen, fordert Wildtierschutz Deutschland die ganzjährige Schonung des Rotfuchses und beruft sich dabei auf einen umfassenden Katalog wissenschaftlicher Quellen, die die vermeintliche „Notwendigkeit“ der Fuchsjagd widerlegen. Jäger in der Wetterau: "kompletten Zuwachs an Jüngfüchsen getötet". Bild: Timo Litters Umgehung gesetzlicher Schonzeiten durch Ausnahmeregelungen Ungeachtet dessen fordern Jagdorganisationen mit regelrechten Hetzkampagnen gegen Fuchs und Waschbär vehement die Rückkehr zur schonungslosen, ganzjährigen Bejagung. Bereits im Jagdjahr 2016/17 hatte das Hessische Umweltministerium auf Drängen der Jäger diese Schonzeiten in 40 Jagdrevieren in der Wetterau aufgehoben. Jäger gaben später bekannt, dass sie während dieser Zeit nahezu den kompletten Zuwachs an Jungfüchsen getötet haben. Dennoch wurden die gesetzlichen Schonzeiten Ende Mai 2018 erneut, diesmal in 89 Revieren im Rebhuhnhegering Wetterau, aufgehoben. Begründung der Schonzeitaufhebung ist haltlos Angeblich diene diese Ausnahmegenehmigung dem Schutz des Feldhamsters. Eine vermeintliche Störung des biologischen Gleichgewichts durch Fuchs und Waschbär konnte allerdings nicht belegt werden, sondern basiert lediglich auf Mutmaßungen. Auch das als Begründung angeführte Feldhamster-Artengutachten erwähnt das Erfordernis einer „jagdlichen Regulierung“ von Beutegreifern mit keinem Wort. Stattdessen wird dort auf Maßnahmen zur Biotopverbesserung vor allem durch die Landwirte gesetzt, um den wirklichen Ursachen des Artensterbens entgegenzuwirken. Nicht nur der Rebhuhnhegering Wetterau hat im vermeintlichen Artenschutz ein Hintertürchen gefunden, um die Schonzeiten für die unter Jägern oft regelrecht verhassten und mit Freude getöteten Beutegreifer umgehen zu können. Auch in der Hessischen Rhön wurden die gesetzlichen Schonzeiten aufgehoben. Seit Jahren versucht man hier – bisher und wohl auch künftig ohne greifbares Ergebnis – die bereits als ausgestorben geltenden Birkhühner wieder anzusiedeln. Doch es geht hierbei keineswegs um wirksamen Artenschutz, sondern vielmehr darum, die möglichst intensive und schonungslose Bejagung von Fuchs und Waschbär als vermeintlich sinnvoll oder gar notwendig darzustellen und so die Freizeitinteressen von Jägern durchzusetzen. +++ Lesen Sie dazu auch unseren „Betreff: Jagd – Märchenstunde des Hessischen Umweltministeriums“
- Petition: Die letzten Feldhamster in Hessen
Der Feldhamster ist eine vom Aussterben bedrohte Art. In vielen Bundesländern ist er bereits ausgestorben. Das bedeutendste Vorkommen in Hessen befindet sich zwischen Hanau-Mittelbuchen, Frankfurt-Bergen und Maintal. Dieses Gebiet wird durch die Ausweisung des Baugebietes Mittelbuchen Nordwest verkleinert. Bei der letzten Zählung im Herbst 2017 wurde der Hamster wieder auf der vorgesehen Fläche nachgewiesen. Ein Artenschutzgutachten darüber liegt der Stadt vor. Die Stadt hat nach unseren Erkenntnissen noch kein geeignetes Ausweichgebiet und trotzdem hält die Stadt an diesem Bauvorhaben fest. Laut Gesetz darf kein Exemplar der Feldhamster bedroht, gefährdet oder getötet werden. Seine Lebensräume dürfen nicht zerstört werden. Helfen Sie uns beim Schutz des Feldhamsters. Unterzeichnen Sie diese Petition. Feldhamster, Bild: Berndt Fischer Begründung: Wie aus dem faunistischen Gutachten der Stadt hervorgeht, gibt es ein bedeutendes Vorkommen dieser vom Aussterben bedrohten Art auf dem vorgesehenen Baugebiet. Laut Gesetz darf kein Exemplar der Feldhamster bedroht, gefährdet oder getötet werden. Seine Lebensräume dürfen nicht zerstört werden. Der Feldhamster ist im Untersuchungsgebiet vor allem im südlichen Teil vertreten. Es ist davon auszugehen, dass die Art im Gebiet reproduziert. Sichtbeobachtung, Tot Fund und Nachweis mit der Fotofalle sowie insgesamt 8 Baue des Feldhamsters innerhalb der Untersuchungsfläche deuten auf eine sehr gute Eignung des Gebietes als Lebensraum für Feldhamster. Das Gutachten sagt weiter, dass es angeblich keine Alternativen zum Baugebiet gäbe.












