Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen
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- Petition: Die letzten Feldhamster in Hessen
Der Feldhamster ist eine vom Aussterben bedrohte Art. In vielen Bundesländern ist er bereits ausgestorben. Das bedeutendste Vorkommen in Hessen befindet sich zwischen Hanau-Mittelbuchen, Frankfurt-Bergen und Maintal. Dieses Gebiet wird durch die Ausweisung des Baugebietes Mittelbuchen Nordwest verkleinert. Bei der letzten Zählung im Herbst 2017 wurde der Hamster wieder auf der vorgesehen Fläche nachgewiesen. Ein Artenschutzgutachten darüber liegt der Stadt vor. Die Stadt hat nach unseren Erkenntnissen noch kein geeignetes Ausweichgebiet und trotzdem hält die Stadt an diesem Bauvorhaben fest. Laut Gesetz darf kein Exemplar der Feldhamster bedroht, gefährdet oder getötet werden. Seine Lebensräume dürfen nicht zerstört werden. Helfen Sie uns beim Schutz des Feldhamsters. Unterzeichnen Sie diese Petition. Feldhamster, Bild: Berndt Fischer Begründung: Wie aus dem faunistischen Gutachten der Stadt hervorgeht, gibt es ein bedeutendes Vorkommen dieser vom Aussterben bedrohten Art auf dem vorgesehenen Baugebiet. Laut Gesetz darf kein Exemplar der Feldhamster bedroht, gefährdet oder getötet werden. Seine Lebensräume dürfen nicht zerstört werden. Der Feldhamster ist im Untersuchungsgebiet vor allem im südlichen Teil vertreten. Es ist davon auszugehen, dass die Art im Gebiet reproduziert. Sichtbeobachtung, Tot Fund und Nachweis mit der Fotofalle sowie insgesamt 8 Baue des Feldhamsters innerhalb der Untersuchungsfläche deuten auf eine sehr gute Eignung des Gebietes als Lebensraum für Feldhamster. Das Gutachten sagt weiter, dass es angeblich keine Alternativen zum Baugebiet gäbe.
- Landtagswahl 2018 in Hessen: Wie stehen die Parteien zu Tierschutzthemen?
Am 28. Oktober wird in Hessen ein neuer Landtag gewählt. Aus diesem Anlass hat das Hessische Tierschutzbündnis mit seinem Tierschutz-Check die Parteien zu ihren tierschutzpolitischen Positionen befragt und die Antworten jetzt veröffentlicht. Das Hessische Tierschutzbündnis ist ein Zusammenschluss von Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., Landestierschutzverband Hessen e. V., Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V., TASSO e. V. und Wildtierschutz Deutschland e. V. Mit insgesamt 24 Fragen aus verschiedenen Themenbereichen, wie Heimtierschutz, Jagd, Tierversuche, Massentierhaltung und Tierheimförderung haben die Tierschutzverbände die jeweiligen Standpunkte der Parteien abgefragt. In ihren Antworten legen die Parteien unter anderem ihre Positionen zur Tierschutzverbandsklage, zum Ersatz von Tierversuchen, zur finanziellen Förderung von Kastrationsprogrammen bei Streunerkatzen sowie zu einem Verbot der Fallenjagd und des Haustierabschusses durch Jäger dar. Darüber hinaus konnten die Parteien ihre Pläne und Vorhaben im Tierschutz in der kommenden Legislaturperiode aufführen. „Mit unseren Wahlprüfsteinen wollen wir tierschutzinteressierten Wählern und Wählerinnen eine Entscheidungshilfe geben, denn die Landtagswahl wird auch darüber entscheiden, ob es zu nachhaltigen Verbesserungen oder erheblichen Rückschritten im Tierschutz kommt“, erklärt Mike Ruckelshaus von TASSO e.V. für das Hessische Tierschutzbündnis und appelliert an die Wähler und Wählerinnen, ihre Stimme für die Tiere abzugeben. Zusammenfassung und Übersicht der Antworten der Parteien Ausführliche Antworten der Parteien
- Klares Bekenntnis von Schwarz-Grün für den Tierschutz in Hessen gefordert
Das Hessische Tierschutzbündnis, ein Zusammenschluss von Bund gegen Missbrauch der Tiere, Landestierschutzverband Hessen, Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner, TASSO und Wildtierschutz Deutschland, fordert CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf, den Tierschutz im Koalitionsvertrag angemessen zu berücksichtigen. „Das Bewusstsein der Menschen für das Thema Tierschutz wächst. Neben der Massentierhaltung gerät seit Jahren zunehmend die Jagd in die Kritik. Die Novellierung des Landesjagdgesetzes unter der bisherigen Landesregierung war ein erster wichtiger Schritt in Richtung Tierschutz. Es gilt jedoch weiterhin, die Anpassung des Jagdgesetzes an wissenschaftliche Erkenntnisse sowie an Tierschutzbelange voranzubringen und nachhaltige Verbesserungen hierzu – sowie zu anderen wichtigen tierschutzrelevanten Themen – jetzt im Koalitionsvertrag festzuschreiben.“ sagt Daniel Peller, Wildtierschutz Deutschland e.V. Die Fallenjagd und die Jagd nach Füchsen an ihren Rückzugsorten während der Jungenaufzucht sollte verboten werden. Bild: Dominik Schmidli Nach Ansicht des Tierschutzbündnisses sind nun besonders die durch die Landtagswahl gestärkten Grünen gefordert, die umfangreichen Tierschutz-Forderungen und Ziele aus ihrem Wahlprogramm auch im Koalitionsvertrag festzuschreiben. Hierzu zählen besonders die Ablehnung der Massentierhaltung, der Abbau der Tierversuche durch Förderung tierversuchsfreier Methoden, die Einführung der Tierschutzverbandsklage, die Einrichtung einer „Task-Force Tierschutz“ für den Vollzug des Tierschutzrechts, die „auskömmliche“ Finanzierung der Tierheime, die Einführung des Hundeführerscheins und das Verbot von Totschlagfallen. Weiter erwarten die Tierschützer bisher Erreichtes, wie die Schonzeiten für Waschbären und Füchse während der Jungenaufzucht, beizubehalten und mahnen eine grundlegende Reform des Landesjagdgesetzes an, die sich an den Belangen des Tierschutzes orientiert und die neuesten wald- und wildbiologischen Erkenntnisse berücksichtigt. Dazu gehöre auch ein Verbot der Baujagd, der Fallenjagd und der Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren. Abschließend fordert das Hessische Tierschutzbündnis die Umsetzung der noch offenen Punkte aus dem letzten Koalitionsvertrag von CDU und Grünen, wie zum Beispiel das Verbot des Haustierabschusses durch Jäger. Das Bündnis erinnert die Koalitionäre daran, dass sie erst vor wenigen Monaten im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die rechtliche Grundlage für die Einführung des Hundeführerscheins und der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde geschaffen haben. Diese Maßnahmen müssen nun Eingang in die Hundeverordnung finden. +++ Lesen Sie auch: Wie stehen die Parteien zu Tierschutzthemen
- Hessen: Rolle rückwärts im Tierschutz
Pünktlich vor Weihnachten ist es raus: Der neue Koalitionsvertrag in Hessen hat mit Tierschutz nicht mehr viel zu tun! Während die CDU noch nie einen Hehl aus ihrer Sympathie für die Interessen der Freizeitjäger machte, können die Wahlaussagen der Grünen jetzt nur noch als Täuschung bezeichnet werden – als Schlag ins Gesicht der Wähler, die den Aussagen zum Thema Tierschutz Glauben schenkten! Dabei lesen sich die Absichtserklärungen zum Tierschutz im Koalitionsvertrag erst einmal ganz gut. Allerdings: Der Tierschutz wird auf Bundesebene entschieden und nicht in Hessen! Im Bundesrat hingegen wird sich Hessen der Stimme enthalten, wenn CDU und Grüne unterschiedlicher Meinung sind (wovon in Sachen Tierschutz auszugehen ist). Es wird also wieder nichts passieren, wie die Zementierung der skandalösen Zustände in der Agrarindustrie wie beispielsweise Küken-Schreddern, betäubungslose Ferkelkastration, Kastenstände für Muttersauen usw. zeigen. Der Herodes-Plan der Grünen: Killt die Waschbärbabies! Bild: Heiko Anders Wild- und Haustiere vom Hessischen Jagdgesetz und der Hessischen Jagdverordnung betroffen Im Gegensatz zur Änderung im Tierschutzgesetz hat das Land Hessen allerdings alle Möglichkeiten bei der Ausgestaltung des Jagdrechts – und hier gibt es böse Überraschungen, die Wildtiere und Haustiere gleichermaßen betreffen! Obwohl die Grünen durch ihr gutes Wahlergebnis großen Einfluss auf die Gestaltungsmöglichkeiten in der neuen Landesregierung haben, scheint der Tierschutz nicht mehr unbedingt zu ihren politischen Themen zu gehören: Die schwarz-grüne Koalition hat nun geplant, die kleinen Verbesserungen für den Tierschutz, die die Hessische Jagdverordnung von Dezember 2015 gebracht hatte, wieder rückgängig zu machen. Dabei war es gerade der Verdienst der Grünen, dass erstmals in Hessen eine Schonzeit auch für Fuchs und Waschbär während der Aufzuchtzeit ihrer Jungtiere festgelegt und gegen den erbitterten Widerstand der Freizeitjäger verteidigt wurde – zumindest bis zur Landtagswahl im Oktober 2018! Noch im Spätsommer 2018 positionierten sich die Grünen im „Tierschutzcheck“ für die Beibehaltung und Ausweitung der Schonzeitenregelung: „Die auf unsere Initiative hin per Hessischer Jagdverordnung bereits erreichten Verbesserungen bei den Jagd- und Schonzeiten im Hinblick auf den Arten- und Tierschutz dürfen in der kommenden Legislaturperiode nicht wieder zurückgenommen, sondern sollten mit Blick auf andere Tierarten weiter entwickelt werden. Dazu gehört für uns insbesondere auch die dauerhafte Festlegung ganzjähriger Schonzeiten für Rebhuhn, Blässhuhn, Türkentauben und Möwen.“ Stattdessen wird nun mit dem Herodes-Plan – der ausdrücklichen Erlaubnis zum Töten von Waschbärbabys – nicht nur das Staatsziel Tierschutz geopfert, sondern auch die politische Glaubwürdigkeit. Von der Abartigkeit solcher Pläne ganz zu schweigen. Genauso ernüchternd ist die Ankündigung, das Hessische Jagdgesetz nicht verändern zu wollen, weil es sich bewährt hätte (fragt sich nur, für wen?). Das hatte die CDU bereits vor der Wahl der einflussreichen Jägerlobby versprochen „Dafür haben wir in der auslaufenden Legislatur gesorgt und dafür werden wir uns künftig einsetzen“ - und Wort gehalten, dank der Gleichgültigkeit des grünen Koalitionspartners. Das dieses „Weiter-So“ im Hessischen Jagdgesetz aber zu Lasten des Tierschutzes geht und verfassungswidrig ist, scheint den politisch Verantwortlichen ziemlich egal zu sein. Die Tötungserlaubnis für Hunde und Katzen Wer jetzt als Hunde- oder Katzenbesitzer glauben mag, dass ihn das Alles nichts angeht, irrt sich aber gewaltig: Im Hessischen Jagdgesetz bleibt weiterhin das Töten von Hunden und Katzen erlaubt! Jedes Jahr kommen allein in Hessen tausende von Katzen nicht mehr nach Hause. Bild: DH, Wildtierschutz Deutschland Für den geplanten Haustierabschuss erhält der Jagdgast gar die schriftliche Erlaubnis des Jagdpächters, bevor er auf die Pirsch geht – Pech, wenn die Hauskatze gerade 300 Meter vom Haus entfernt vom Freizeitjäger „jagend angetroffen“ wird, weil sie gerade vor einem Mauseloch lauert … Aber selbst das Nachbargrundstück im Wohngebiet kann für Katze Minka und Kater Schnurri zur tödlichen Falle werden, denn nach dem Hessischen Jagdgesetz darf jeder Hausbesitzer, Mieter oder Gartenpächter mit ausreichend Killerinstinkt in seiner Eigenschaft als „Nutzungsberechtigter von befriedeten Grundstücken … Kaninchen und Beutegreifer fangen, töten und sich aneignen.“ Diese perverse und tierschutzwidrige Erlaubnis ist ebenfalls ein Grund dafür, dass jährlich Tausende von Hauskatzen von ihren Streifzügen in die Nachbarschaft nicht mehr nach Hause kommen. Alleine in Hessen werden laut TASSO jährlich ca. 4.000 kastrierte, gekennzeichnete und registrierte Hauskatzen als vermisst gemeldet, von denen 2.800 spurlos verschwunden bleiben. Kater Schnurri ist weg? Fragen Sie in der Nachbarschaft und beim Jagdpächter nach und bedanken Sie sich bei Schwarz-Grün …. Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren Nach dem Tierschutzgesetz ist es verboten „… ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten und zu prüfen“ – in Hessen allerdings ist und bleibt diese tierschutzwidrige Praxis erlaubt: In Hessen dürfen Jagdhunde sowohl an gezüchteten lebenden Fasanen, Rebhühnern und Stockenten als auch an zahmen Füchsen ausgebildet und geprüft werden. Wer das nicht glauben mag, kann das ganze tierschutzwidrige Prozedere in der Brauchbarkeitsprüfungsordnung (BPO) für Jagdhunde des Landesjagdverbandes Hessen nachlesen, dem die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden 1997 übertragen wurde. Wenn man den Bock zum Gärtner macht … Verbandsklagerecht ade …, Tierschutz ade … „Wo kein Kläger, da kein Richter“ – eine Binsenweisheit. Man muss sich daher nicht wundern, dass das Staatsziel Tierschutz ein zahnloser Papiertiger im Grundgesetz bleibt: Während die Tiernutzer gegen behördliche Auflagen ihrer Tierhaltung und -nutzung klagen dürfen, können die Tiere nicht klagen, die Tierschutzverbände dürfen nicht klagen und die Veterinärbehörden sind weisungsgebunden. In Art. 20a GG ist der Tierschutz gleichberechtigt mit dem Umweltschutz als Staatsziel normiert: „Der Staat schützt … die Umwelt und die Tiere …“. Trotz Gleichstellung im Grundgesetz ist das Verbandsklagerecht für Umwelt- und Naturschutzorganisationen bereits 2002 auf Bundesebene etabliert worden, während das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände Ländersache und damit abhängig von der jeweiligen Landesregierung ist. Die Grünen hatten noch beim „Tierschutzcheck“ vollmundig geantwortet: „Wir Grüne fordern seit vielen Jahren das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen auf Landesebene und werden uns weiterhin dafür einsetzen.“ Im Koalitionsvertrag findet sich allerdings nichts dergleichen, was bestenfalls als grüne politische Amnesie bezeichnet werden kann. Oder einfach nur als Verrat. +++ Quellen: Grundgesetz: Art. 20a Bundesjagdgesetz: §§ 6, 26 Hessisches Jagdgesetz: §§ 5, 23, 32 Hessische Jagdverordnung: § 2 Tierschutzgesetz: §§ 1, 3, 4, 17 BPO Hessen: Punkt 2.3, Punkt 5 Tierschutzcheck zur Landtagswahl 2018 in Hessen – Die Antworten der Parteien Link zur Vereinsseite von TierfreundLich
- Koalitionsvertrag Hessen: Enttäuschungen und offene Fragen für den Tierschutz
Vor den Landtagswahlen hatte das Hessische Tierschutzbündnis – ein Zusammenschluss von Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Landestierschutzverband Hessen e.V., Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V., TASSO e.V. und Wildtierschutz Deutschland e. V. – die Parteien zu ihren tierschutzpolitischen Positionen befragt. Die damaligen Bekenntnisse, insbesondere die der dem Tierschutz vermeintlich nahen Grünen, und die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag klaffen an etlichen Stellen weit auseinander. „Aus Tierschutzsicht hat der Koalitionsvertrag viel Luft nach oben. Alleine die Aufhebung der Schonzeiten für Waschbären ist eine tierschutzpolitische Katastrophe und ein Geschenk der Politik an die Jägerlobby“, kommentiert Dr. Hans-Jürgen Kost-Stenger, Erster Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Hessen, die Inhalte des vorgelegten Vertragsdokuments. Auch sonst wird der Tierschutz hinlänglich ausgebremst: Verbandsklagerecht Obwohl sich die Grünen für diese wichtige und oftmals einzige Möglichkeit, Tierschutzrecht durchzusetzen, stark machen wollten, sucht man das Thema Verbandsklagerecht im Koalitionsvertrag vergeblich. So bleibt auch weiterhin nur Tiernutzern das Recht vorbehalten, ihre Interessen gerichtlich prüfen zu lassen. Tierschützer können weiterhin allenfalls Strafanzeige stellen; doch nicht jeder Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ist ein Straftatbestand und selbst diese werden erfahrungsgemäß oft nicht konsequent verfolgt oder geahndet. Auf Drängen der Jäger werden in Hessen auch schonmal Schonzeiten für Jungfüchse oder Waschbärenwelpen aufgehoben. Bild: Timo Litters Jagd und Fischerei Das erschreckende Bekenntnis der Landesregierung zur Jagd als vermeintlich notwendiges Mittel zur Wildbestandsregulierung steht im krassen Widerspruch zum Vorhaben, das Jagdrecht „in Zusammenarbeit mit den Umwelt- und Jagdverbänden ggf. an wildbiologische Erkenntnisse anpassen“ zu wollen. So sollen die Schonzeiten für Jungwaschbären aufgehoben und die Bejagung von Füchsen während der Schonzeiten im Rahmen von Sonderregelungen genehmigt werden – obwohl es aus wissenschaftlicher Sicht keinen klaren Beleg für schädliche Auswirkungen durch Waschbären auf das deutsche Ökosystem gibt und die Fuchsjagd seit Jahren in der Kritik von Wissenschaft und Tierschutz steht. Ebenso im Fadenkreuz stehen Wildschweine: Obwohl die Bejagung von Schwarzwild der Einschleppung und Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest nach Meinung von Experten nicht entgegenwirken wird, sollen die Schonzeiten weiterhin ausgesetzt und eine „deutliche Reduzierung der Schwarzwildbestände“ durchgeführt werden. Die Idee der Einrichtung einer „Fachdienststelle für jagdkundliche und jagdbiologische Forschung“ könnte sich als weiterer Schritt hin zu einer einseitig jagdideologisch geprägten Sichtweise und Entscheidungsgewalt in Hessen entpuppen. Anstatt einer engeren „Zusammenarbeit mit der hessischen Jägerschaft“ wären vielmehr eine engere Zusammenarbeit mit unabhängigen Ökologen, Biologen und Tierschutzverbänden sowie eine stärkere Regulierung der Jagd nötig und sinnvoll. Obwohl die Grünen im Vorfeld geäußert hatten, ein Verbot des Abschusses von Hunden und Katzen im Zuge einer Novellierung des Landesjagdgesetzes anzustreben, wird auch das Thema Haustierabschuss im Koalitionsvertrag völlig ausgespart. So wird es Jägern weiterhin erlaubt sein, geliebte Haustiere unter bestimmten Bedingungen zu erschießen. Ein klares Bekenntnis gegen den Abschuss von Wölfen oder die Jagd auf im Bestand bedrohte Arten fehlt im Koalitionsvertrag ebenfalls. Die Formulierung „in besonderen Härtefällen oder bei besonderer Gefahr für den Menschen“ eine Tötung zuzulassen, lässt viel Spielraum zur Interpretation und muss dringend durch eine klare Definition abgelöst werden, um nicht als Freibrief zum Wolfsabschuss zu gelten. Das Vorhaben der Grünen, ganzjährige Schonzeiten für Rebhuhn, Blässhuhn, Türkentauben und Möwen einzuführen, wurde im Koalitionsvertrag leider ebenfalls nicht festgeschrieben. Das Vorhaben, Totschlagfallen endlich verbieten zu wollen, ist zwar sehr zu grüßen, ob es jedoch tatsächlich umgesetzt werden wird, bleibt abzuwarten. Andere grausame Praktiken, wie etwa die Baujagd und die Jagdhundeausbildung an lebenden Füchsen, werden im Koalitionsvertrag nicht angesprochen, so dass hier die im Sinne des Tierschutzes lange überfälligen Verbote erneut nicht in Angriff genommen werden. Zu weiteren wichtigen Themen wie etwa die Einführung eines Schießfertigkeitsnachweises für Jäger, des Nachweises der körperlichen Eignung beim Lösen eines Jagdscheins sowie die Gestattung des Antrags auf Jagdfreistellung von Grundbesitz für juristische Personen werden keine Aussagen getroffen. Das Bekenntnis zur Fischerei als angeblich „wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz“ ist nicht nachvollziehbar und die Zusage weitreichender Unterstützungen für diese Form der Naturnutzung ist geradezu skandalös. Auch in Zukunft werden viele Hauskatzen in Hessen nicht heimkehren, weil sie Opfer eines Hobbyjägers wurden. Bild: Wildtierschutz Deutschland (DH) Schutz von Lebensräumen „Bewährte Naturparke erhalten und weiterentwickeln“ heißt es im Koalitionsvertrag. Und weiter: „die Interessen des Naturschutzes, der Landnutzer, der Landschaftspflege und die Bedürfnisse der Erholungssuchenden gut aufeinander abstimmen.“ Angesichts von über 3.000 Hektar Vorrangflächen für Windkraftanlagen, die das grün geführte Darmstädter Regierungspräsidium allein für den hessischen Teil des Odenwaldes plant, kommen gelinde gesagt Zweifel an der Ernsthaftigkeit dieser Aussagen auf. (Zum Vergleich: Der Hambacher Forst bemisst 200 Hektar.) Wie beide Parteien bereits vor den Wahlen im Tierschutz-Check verlauten ließen, sei die Erschließung von Waldgebieten zur Erfüllung des 2%-Ziels der Landesfläche als Windvorrangfläche im waldreichen Bundesland Hessen unumgänglich und demgemäß ist im Koalitionsvertrag nun zu lesen: „Wir werden weiterhin Windkraft im Wald ermöglichen und hierzu auch Flächen im Eigentum des Landes bereitstellen.“ Das Schicksal der Schwarzstörche, Uhus, Milane, etlicher Fledermausarten und anderer bereits jetzt vom Aussterben bedrohter Arten in diesem Naturraum wäre damit besiegelt. 3.000 Hektar für Windkraftanlagen im Odenwald: Das Schicksal der Schwarzstörche, Uhus, Milane, etlicher Fledermausarten und anderer bereits jetzt vom Aussterben bedrohter Arten in diesem Naturraum wäre damit besiegelt. Bild: Eilert Voß Landwirtschaft Ebenfalls nur vage wird der Tierschutz in der Landwirtschaft angegangen. Als Willensbekundung kann man dem Koalitionsvertrag entnehmen, das Hessen „Vorreiter beim Tierschutz“ werden will und dafür den Runden Tisch Tierwohl fortsetzt, um gemeinsam mit Landwirten innen und Verbänden ein Tierwohl-Aktionsplan zu erarbeiten. Was dieser Aktionsplan beinhaltet, bleibt offen. Bereits im nächsten Satz wird in diesem Zusammenhang setzen auf die Bundesebene verwiesen und dass Tierschutz und die entsprechende Gesetzesänderungen dort stattfinden. Hier gibt das Land Hessen quasi die Verantwortung an die Bundesregierung ab. Es sollen Strategien für eine nachhaltige Landwirtschaft für ganz Hessen erarbeitet werden, um weiterhin einen fairen Ausgleich zwischen konventioneller und ökologischer Landwirtschaft zu ermöglichen. Optimale Bewirtschaftungsmethoden sollen entwickelt und Betriebe dabei unterstützt werden, nachhaltige und am Tierwohl orientierte Landwirtschaft auszubauen. Für die gezielte Förderung nachhaltiger Landwirtschaft möchte man sich für eine auskömmliche finanzielle Ausstattung der gemeinsamen Agrarpolitik einsetzten. An dieser Stelle wird auf die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission hingewiesen, die diese Anforderungen nicht in ausreichendem Maße erfüllen und man sich für eine Nachbesserung einsetzten will. Ambitioniert ist das niedergeschriebene Ziel, bis 2025 die Ökolandbauflächen in Hessen auf 25 Prozent zu erhöhen und somit den Spitzenplatz unter den Ländern zu behaupten. Dabei setzt die neue Landesregierung jedoch auf eine breite Akzeptanz des gesamten Berufsstands und einen freiwilligen Umstieg der einzelnen Betriebe. Lediglich die Praxis des regelhaften Tötens männlicher Eintagsküken soll im Laufe dieser Legislaturperiode in Hessen beendet werden. Als in Aussicht gestellte Verbesserung auf die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern wird der undefinierte Zeitraum einer „angemessenen Übergangszeit“ in Hessen für die Beendigung benannt. Ambitioniert ist das niedergeschriebene Ziel, bis 2025 die Ökolandbauflächen in Hessen auf 25 Prozent zu erhöhen und somit den Spitzenplatz unter den Ländern zu behaupten. Bild: Eiler Voß Unterstützung von Tierheimen und Wildauffangstationen Auch auf Support vom Land haben die Tierheime und Tierschutzvereine vergeblich gehofft und bleiben trotz ihrer wertvollen gemeinnützigen Arbeit im wirtschaftlichen Überlebenskampf weitgehend auf sich allein gestellt. Die Verantwortung liegt weiterhin in kommunaler Hand und bleibt damit in einem Finanzierungssystem stecken, das auf Basis des Fundrechts in vielen hessischen Kommunen nicht funktioniert. Immerhin haben die Koalitionspartner aber die kommunalen Kontrollbehörden und ihre personelle Ausstattung im Visier. Ein Experten-Pool in Form einer „Task Force Tierschutz“ für Tiertransporte, Zirkus-, Exoten- und Wildtierhaltung soll den Vollzug des Tierschutzrechtes unterstützen. Die Frage nach der Finanzierung bleibt offen. Zudem soll die Stiftung Hessischer Tierschutz, bei der notleidende Tierheime und Tierschutzvereine unter bestimmten Bedingungen Gelder beantragen können, finanziell besser ausgestattet werden, und soll ihnen das wie auch immer geartete Programm „Tierheimmodernisierung“ bei Investitionen unter die Arme greifen. Das Vorhaben der Grünen, in Zusammenarbeit mit den Tierheimen einen „Aktionsplan Tierschutz“ aufzulegen, um junge Menschen für die natürlichen Bedürfnisse von Tieren zu sensibilisieren, Wissen in Pflege, Haltung und Umgang mit Tieren zu vermitteln und somit langfristig für eine Entlastung der Tierheime zu sorgen, hat es leider nicht in den Koalitionsvertrag geschafft. Ebenso vergebens sucht man darin ein Bekenntnis zur immer wichtiger werdenden Arbeit von Wildauffangstationen. Der ernsten Problematik des wachsenden Bedarfs an Pflegestellen sowie Auffangstationen für Wildtiere bei gleichzeitig steigenden behördlichen Anforderungen und finanziellen Belastungen dieser Einrichtungen schenkt die Landesregierung leider keine Beachtung. Rasselisten bei Hunden Statt den von Tierschutzorganisationen lange eingeforderten „Hundeführerschein“ für alle Hunde endlich einzuführen, hält auch diese hessische Landesregierung – allen Beißstatistiken und guten Beispielen aus anderen Bundesländern zum Trotz – an der Rasseliste für sog. gefährliche Hunde fest. In den Antworten beider Parteien auf die Wahlprüfsteine des Hessischen Tierschutzbündnisses wurde die Abschaffung der Rasseliste zwar auch nicht in Aussicht gestellt, aber immerhin war dort das Vorhaben zur Steigerung der Hundehaltungskompetenz/Sachkunde nicht ausdrücklich auf vermeintlich “gefährliche Hunde“ beschränkt. Die Formulierung im Koalitionsvertrag dazu überrascht: „Wir wollen einen Sachkundenachweis für die Halterinnen und Halter eines gefährlichen Hundes auf den Weg bringen.“ Sollte CDU und Grünen tatsächlich entgangen sein, dass dieser in Hessen bereits seit 2000 Pflicht ist, noch dazu von Volker Bouffier selbst initiiert worden ist?! Forschung / Tierversuche Eine Landesregierung, die den Ausstieg aus dem Tierversuch erfolgreich verfolgen will, muss hierfür einen Plan haben. Doch konkrete Zielsetzungen für den Abbau der Tierversuche in der neuen Legislaturperiode stehen nicht im Koalitionsvertrag. Er enthält nur allgemeine Aussagen. So soll der Abbau der Tierversuche durch die konsequente Umsetzung des „3R-Prinzips“ -Verringerung (Reduce), Verbesserung (Refine) und Vermeidung (Replace) sowie die Aufnahme anerkannter Alternativmethoden in die EU-Regularien erfolgen. Das ist mehr als enttäuschend, zumal die Koalitionspartner in der letzten Legislatur die Entwicklung von 3R-Verfahren durch die Einrichtung von zwei Stiftungsprofessuren und der Wiederbesetzung einer verwaisten Tierschutz-Professur gefördert und mit 2 Millionen Euro (für fünf Jahre) unterstützt haben. Diese Professuren sollen zwar beibehalten werden, so der aktuelle Koalitionsvertrag, aber neue, zielführende Leistungsvereinbarungen wie die Wahlaussagen der Grünen: „…Auf Bundesebene setzen wir uns weiter für ein Verbot besonders belastender Tierversuche ein…“ und „…Wir werden uns für einen Abbauplan für Tierversuche am Beispiel der Niederlande einsetzen…“ stehen nicht im Koalitionsvertrag. Das aber wäre aber für ein Vorwärtskommen unbedingt erforderlich. Ehrenamt stärken Die Stärkung des Ehrenamts zieht sich durch den gesamten Koalitionsvertrag – ein wichtiger, richtiger Schritt der Koalitionspartner, diesen Personenkreis in den Fokus zu stellen und auf die tragende Rolle bei der unentgeltlichen Übernahme zentraler gesellschaftlicher Aufgaben hinzuweisen. Auch die Tierschutzarbeit wird zum großen Teil von ehrenamtlichem Engagement getragen. Bleibt abzuwarten, wie viele der geplanten Ansätze – zum Beispiel ein Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr für Ehrenamtliche – tatsächlich realisiert werden. Unser Fazit… Viele ungeklärte Probleme und unbeantwortete Fragen, Widersprüchlichkeiten und vor allem Rückschritte. Viele Konjunktive sowie das Verschieben von Verantwortlichkeiten vom Land zum Bund oder gleich auf EU Ebene begleiten diesen Koalitionsvertrag – wohlwissend, dass sich dort ebenfalls in der nächsten Zeit nichts tut – aber die neue Landesregierung kann sagen: „Wir würden ja“. Aber in Zeiten, in denen auf Bundesebene offen der Abschuss von Wölfen und das „Ausschöpfen“ von EU-Richtlinien diskutiert werden, befindet sich die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen offenbar voll im Trend. Besonders zu bedauern ist, dass die Grünen sich ausgerechnet in ihrem eigentlichen Kernthemengebiet mit einigen positiven Vorhaben nicht gegen den Koalitionspartner durchsetzen konnten. So bleibt zu hoffen, dass wenigstens die wenigen geplanten Verbesserungen in dieser Legislaturperiode tatsächlich umgesetzt werden. Abschließend fordern wir die Landesregierung auf, die von uns und von zahlreichen anderen Tierschutzorganisationen geäußerte Kritik ernst zu nehmen, die kritisierten Punkte des Koalitionsvertrages im Hinblick auf das Staatsziel Tierschutz nochmals zu überdenken, sich dabei ausschließlich an Fakten anstatt an Lobbyinteressen zu orientieren und Hessen nicht durch Stagnation oder Rückschritte in der Tierschutzpolitik in Verruf zu bringen.
- Endlich dürfen Hessenjäger wieder Fuchsbabys jagen
Eine Klage der oppositionellen FDP in Wiesbaden war teilweise erfolgreich – Hessenjäger sind glücklich, die Jagdpresse jubelt: Endlich dürfen sie während der Schonzeit von Füchsen und Waschbären und weiteren Tierarten wenigstens die Tierbabys wieder mit Fallen fangen und erschießen. Häufig werden sie einfach erschlagen oder dem Hund zur Belohnung überlassen. Wird es am Bau durch Störungen zu gefährlich, zieht die Füchsin mit ihren Welpen um. In Hessen wird das vielen Fuchsfamilien nach der Aufhebung der Schonzeiten für Jungtiere nicht mehr viel nutzen. Bild: Timo Litters Der Hessische Staatsgerichtshof hat entschieden, dass Schonzeiten für Jungtiere einen „unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht“ darstellen und „der Tierschutzgedanke als solcher nicht geeignet ist, eine Verkürzung der Jagdzeiten zu rechtfertigen, sofern mit ihm allein die Absicht verbunden ist, Tiere vor ihrer Tötung auch dann zu bewahren, wenn diese zulässigerweise im Rahmen einer waidgerechten Jagdausübung erfolgt.“ Was unter „waidgerechter Jagdausübung“ im Detail zu verstehen ist, wird allerdings wohl keiner dieser Richter konkret beantworten können. Die Definition der Waidgerechtigkeit überlässt der deutsche Rechtsstaat der Willkür von Jagdverbänden und Behörden. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Jungtiere, die Kleintierjäger im Rahmen dieser nun wieder möglichen Jagd in Hessen töten, werden fast ausschließlich „entsorgt“: Jäger werfen sie in die nächste Hecke oder nutzen sie bestenfalls als Luder für Wildschweine oder – so pervers es ist – für die Jagd auf Fuchseltern, deren Schonzeit ab Mitte August endet. Jagdverbände und einschlägige Zeitschriften gaukeln der Öffentlichkeit vor, dass die Jagd während der Aufzuchtzeit erforderlich sei, um Feldhasen, Fasanen und Rebhühnern auf die Beine zu helfen, weil die ins Beutespektrum der bejagten Tierarten fallen. Mal abgesehen davon, dass der einzige Zweck solcher „Hegemaßnahmen“ wohl die anschließende jagdliche „Ernte“ genau dieser gefährdeten Arten ist, ist sie keineswegs zielführend. Obwohl junge und erwachsene Füchse und Waschbären in den Jahrzehnten vor der Einführung einer Schonzeit in 2016 in Hessen und anderen Bundesländern beliebig gejagt wurden, sind die Zahlen der Feldhasen, Rebhühner und Fasanen in dieser Zeit beständig und signifikant zurückgegangen. Die erneute Zulassung der Jagd auf „juvenile“ Füchse oder Waschbären – auf Deutsch: Tierkinder – wird an der prekären Situation der vielen gefährdeten Arten nichts ändern. Die deutsche und die europäische Politik haben es schon lange – nach der Musik der Bauernlobby tanzend – geschafft, Lebensräume von Rebhühnern, Feldhasen und Co. nachhaltig zu zerstören und die Nahrungsgrundlagen zu vergiften. +++ Hintergrundinformationen: Waidgerechtigkeit - Jagd als rechtsfreier Raum Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs zur Hessischen Jagdverordnung
- Nicht mehr waidgerecht: Jagdzeit in Hessen jetzt schon im April
Die hessische Umweltministerin Hinz, Bündnis 90/Die Grünen, hat nicht nur die Schonzeiten für Tierkinder aufgehoben – junge Waschbären, Füchse und Marderhunde dürfen nun ganzjährig bejagt werden – ihr Umweltministerium hat jetzt u.a. den Rehbock, Hirsche und Damwild für die Jagd ab April freigegeben. Damwild: Für Hinz (Die Grünen in Hessen) und Höfken (Die Grünen in Rheinland-Pfalz), für Backhaus (SPD Mecklenburg-Vorpommern) oder Kaniber (CSU Bayern) sind (nicht nur) das Waldschädlinge, die angesichts der jahrzehntelangen Fehlentwicklungen im deutschen Forst dort nichts mehr zu suchen haben. Ein Aktionismus, der schon in der Vergangenheit zu nichts geführt hat. Bild: Detlef Hinrichs Die Tendenz ist derzeit bundesweit zu beobachten. Wir berichteten bereits im Januar über die Freigabe von tierquälerischen Drückjagden in Brandenburg (B90/Die Grünen), die hier erstmals bis in den Hochwinter (Ende Februar) hinein möglich waren. Während in Brandenburg die nahende Afrikanische Schweinepest als Begründung herhält, sind es in Hessen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern der Waldumbau hin von Fichtenäckern zu Mischwäldern. Während Backhaus (SPD) in MV den Beginn der Jagdzeit auf Mitte April vorverlegt, ist es in Hessen gar der 1. April. Im benachbarten Rheinland-Pfalz (B90/Die Grünen) soll ausschließlich in den Wäldern des Landesforstes ab dem 15. April zur Jagd geblasen werden. Deutschland hat bereits heute die längsten Jagdzeiten in Europa. Das Wild findet in den intensiv bejagten Wäldern kaum mehr sichere Rückzugsmöglichkeiten. Die Tatsache, dass jetzt wie in Brandenburg bis spät in den Winter hinein gejagt wird, oder in Hessen ab Anfang April, bedeutet für die Tiere enormen Stress und hindert sie, nach der nahrungsarmen Winterzeit ihre Reserven wieder aufzubauen. Das ist keine waidgerechte Jagd mehr, wie sie das Tierschutzgesetz fordert. Hinzu kommt im April die Störung des Brutgeschäfts der Bodenbrüter und der Aufzucht von Jungtieren. Dabei gäbe es vielfältige Möglichkeiten, den Waldumbau auch mit hohen Rehwildbeständen zu meistern. So trägt die intensive Jagd durch die immensen Störungen des Lebensrhythmus der Tiere wesentlich dazu bei, dass das Rehwild überhaupt junge Bäume verbeißt. Waldbauliche Maßnahmen wie die Bereitstellung von gerne als Nahrung angenommenen Unterholzarten wie Holunder, Berberitze, Weide, Hartriegel oder Brombeeren können einen wichtigen Beitrag zu weniger Verbiss von jungen Bäumen leisten. Man könnte junge Pflanzen auch preiswert und einfach durch für Rehe unangenehm riechenden Anstrich schützen oder durch spezielle Manschetten für den Leittrieb der jungen Pflanzen, das Stück für 13 Cent. In Teilen der Schweiz wird erfolgreich ein Ruhezonenmodell praktiziert, welches auch in wenigen Privatwäldern in Deutschland praktiziert wird: Auf etwa 25-30 Prozent der Fläche werden großräumige jagdfreie Areale und jagdfreie Äsungsflächen geschaffen. Dort finden Hirsche und Rehe Rückzugsgebiete. Ohne den permanenten Jagddruck finden sie dort regelmäßig Nahrung und werden für die Waldbesitzer nicht zu „Waldschädlingen“. +++ Weitere Informationen: Mehr Zeit für Treib- und Drückjagden in Mecklenburg-Vorpommern Ungeliebte Wildtiere in Bayern Das Ende der Waidgerechtigkeit Tierkinder jagen in Hessen
- Jagdfrei: Grundstück im Main-Kinzig-Kreis (Hessen)
Hören - Das Grundstück von Lisa und Moto in Mittelgründau im Main-Kinzig-Kreis (Hess en) ist jetzt jagdfrei! Das Ehepaar hatte am 28.12.2017 das Jagdverbot auf ihrem Grundstück aus ethischen Gründen beantragt. Die Tierfreunde sind davon überzeugt, dass Tiere wie wir Menschen ein Recht auf Leben haben. Sie ernähren sich daher ausschließlich vegan. »Durch die Wiedererschaffung eines weitgehend natürlichen Lebensraumes für Pflanzen und Tiere sowie einer selbstverantwortlichen ökologischen Lebensmittelversorgung wollen wir unseren Beitrag für die Nachhaltigkeit leisten«, so Lisa und Moto. Nach ihrer Hochzeit im April 2017 erfüllten sich die beiden Lehrer mit dem Kauf eines Stückchen Lands einen Traum: »Wir wollen unser eigenes kleines Paradies aufbauen.« Auf der zuvor als Pferdekoppel genutzten Landwirtschaftsfläche von fast 1,5 Hektar in Mittelgründau erschaffen die beiden ihr Familien-Domizil in Form eines Permakultur-Waldgartens: »Auf einem Viertel der Fläche sollen Bäume, Sträucher und mehrjähriges Gemüse wachsen. Weitere Flächen sollen für eine bio-vegane Landwirtschaft genutzt werden. Ein lebendiger Zaun aus Bäumen und Sträuchern soll in ovaler Form den Großteil der Grundstücksinnenfläche eingrenzen. Für ein natürliches Gleichgewicht von Flora und Fauna soll auch ein Teich für Amphibien und Wasserpflanzen entstehen.« Da Lisa und Moto in Frankfurt am Main leben, bauten sie auf ihrem Grundstück eine Jurte auf, in der sie übernachten können, um die intensiven und zeitaufwändigen Gartenarbeiten vor Ort gut zu bewältigen. Im Dezember 2017 erhielt das Ehepaar einen Anruf von der Behörde: »Die Behörde teilte uns mit, dass wir aufgrund einer Anzeige eines Jägers die Jurte wieder abbauen müssen.« Wie konnte das sein? Was hatten die Jäger mit ihrem Grundstück zu tun? Die Anzeige des Jägers führte dazu, dass sich das Ehepaar mehr mit dem Thema auseinandersetzen musste. Lisa und Moto erfuhren, dass alle Grundstückseigentümer außerhalb geschlossener Ortschaften automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind. Dies bedeutet, dass Jäger auf den privaten Grundstücken, die zwangsweise Teil einer Jagdgenossenschaft sind, die Jagd ausüben dürfen. Sie dürfen Hochsitze aufstellen und Futterstellen anlegen, Tiere erschießen, Fallen aufstellen und sogar Treibjagden abhalten. Davon hatte man ihnen beim Kauf des Grundstücks gar nichts gesagt! Lisa und Moto stießen bei ihren Internetrecherchen schnell auf die Bürgerinitiative »Zwangsbejagung ade« und erfuhren, dass es Grundstückseigentümern aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte möglich ist, einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks zu stellen. Am 28.12.2017 stellten Lisa und Moto den Antrag bei der Unteren Jagdbehörde des Main-Kinzig-Kreises und schalteten Rechtsanwalt Peer Fiesel ein, der bereits über hundert Grundstückseigentümer bei der jagdrechtlichen Befriedung ihrer Flächen unterstützt. Fast vier Jahre mussten Lisa und Moto warten. Dann endlich kam die gute Nachricht: Das Grundstück ist seit Beginn des neuen Jagdjahres 2021/22 am 1.4.2021 befriedet. „Ja, das Grundstück ist seit unseren 4. Hochzeitstag am 1.4.2021 befriedet!“, jubeln Lisa und Moto, die inzwischen glückliche Eltern von Söhnchen Yasu sind. Und: „Wir haben auch ein Buch geschrieben“, berichten die beiden. +++ Lesen Sie auch: So wird Ihr Grundstück jagdfrei
- Hessen will die Jagd mit Schlagfallen verbieten
Aktuell: Am 7. Juli 2021 wurde im Hessischen Landtag die Jagd mit Totschlagfallen verboten, Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hören - Noch immer können in den meisten deutschen Bundesländern neben den Kasten- und Röhrenfallen, in denen Füchse, Katzen, Waschbären und andere Tiere lebend gefangen, um dann getötet zu werden, sogenannte Totschlagfallen im Rahmen der Jagd legal eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um schwere Schlagbügel, die auf Abzug eines Köders regieren und das Tier möglichst im Genick tödlich treffen sollen. Lediglich Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben die Verwendung dieser tierquälerischen Abzugeisen oder Schwanenhälse, wie sie genannt werden, schon abgeschafft. In Sachsen und in Rheinland-Pfalz werden sie auf Antrag durch den Jagdausübungsberechtigten noch zugelassen. Wir gehen davon aus, dass Hessen diesen Ländern schon bald folgen wird. Der Gesetzentwurf für das Verbot von Totschlagfallen liegt vor und wurde von Wildtierschutz Deutschland im Rahmen der schriftlichen Anhörung wie folgt kommentiert: „1. A Stellungnahme zum Entwurf für ein Gesetz zum Verbot der Verwendung von Totschlagfallen Wildtierschutz Deutschland e.V. lehnt den Einsatz von jeglichen Fallen im Rahmen der Jagdausübung, insbesondere auch den von Totschlagfallen, ab. Von daher begrüßen wir die Initiative der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zum Verbot der Verwendung von Totschlagfallen und stimmen dem Gesetzesentwurf soweit zu. Begründung Totschlagfallen töten nicht selektiv. Verwendete Köder sind für jeden Fleisch- und Allesfresser attraktiv. Wo der Fuchs Zugang zum obligatorischen Fangbunker hat, können auch Dachs, Marder, Katze u.a. eintreten. Hieraus ergibt sich bereits ein Problem, welches aus unterschiedlichen Jagdzeiten resultiert. So hat z.B. der Dachs eine wesentlich kürzere Jagdzeit als der Fuchs, der Baummarder ist gar ganzjährig zu schonen. Hauskatzen dürfen im Rahmen des Jagdschutzes ausschließlich während der Zeiten getötet werden, wenn andere Beutegreifer aufgrund des Elterntierschutzes zu schonen sind, und wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, um die Gefahr für Wild abzuwehren, die von der Katze ausgeht. Die regelkonforme Anwendung von Totschlagfallen ist schon aus diesen Gründen nicht realisierbar. Deshalb sind Totschlagfallen bereits in Baden-Württemberg, Berlin und im Saarland verboten. Totschlagfallen sind Fanggeräte, die nicht ausschließlich unversehrt fangen und nicht immer sofort töten. Gemäß § 19 Abs. 9 BJagdG ist die Verwendung derartiger Fanggeräte verboten. Begründung Beim Einsatz von Totschlagfallen ist eine augenblickliche Tötung des Tieres nicht immer sicherzustellen, da der jeweilige Mechanismus der Fallen das Tier an unterschiedlichen Körperstellen treffen kann. Dabei kommt es u.a. auch auf die Größe des jeweils betroffenen Tieres an. Wenn ein Tier in eine nicht für diese Art vorgesehene Falle gerät, die eben entweder „zu groß" oder „zu klein" ist, kann es zu Zerquetschungen oder zerschlagenen Knochen kommen und dies bei anhaltendem und vollständigem Bewusstsein des Tieres. Das trifft auch für Fälle zu, in denen ein Tier versucht, den Köder mit der Pfote abzuziehen. Dr. med. vet. Hans Frey, ehemals Veterinärmedizinische Universität Wien, Gründer und wissenschaftlicher Leiter der Eulen- und Greifvogelstation Haringsee, Niederösterreich, berichtet dazu in einem Schreiben an Prof. Fürst, Vizepräsident des Steirischen Naturschutzbunds: "Ich habe hunderte eingesendete Füchse untersucht und wurde dadurch auf die erhebliche Problematik der Fallenjagd aufmerksam. Gut ein Drittel der untersuchten Füchse wies schwerste Verletzungen der Läufe auf, die eindeutig von Fallenbügeln stammten und intra vitam zustande gekommen waren. In den Mägen mehrerer Füchse fanden wir Extremitätenteile, die von diesen Individuen stammten. Diese Füchse hatten sich in ihrer Not selbst verstümmelt. Da ich nicht annehmen kann, dass die ausschließlich von Jägern eingeschickten Füchse mit Tritteisen gefangen worden waren, die ja seit Jahrzehnten in Österreich verboten sind, können diese Fallenverletzungen nur durch Abzugeisen verursacht worden sein." "Dass selbst bei vorsichtigster Anwendung von Abzugeisen Fehlfänge (andere Tierarten, andere Körperteile betroffen) nicht ausgeschlossen werden können, ist eine Tatsache. Da nützten auch die beste Schulung und langjährige Erfahrung nichts. Abzugeisen sind nun einmal nicht selektiv, denn der Köder ist für jeden Fleisch- und Allesfresser interessant." Die Fangjagd mittels Totschlagfallen spielt in Hessen im Hinblick auf die Effizienz der damit bejagten Spezies kaum eine Rolle: „Totschlagfallen sind nicht sehr weitverbreitet“ Zitat Markus Stifter, Landesjagdverband Hessen (Frankfurter Rundschau 27. April 2021). Selbst wenn 10 Prozent der in Fallen gefangenen Füchse und Waschbären mittels Totschlagfallen gefangen werden – was unseres Erachtens ein recht hoher Anteil wäre – hätte bei Füchsen der Anteil der Strecke in Hessen aus 2019/20 aus diesen Fallen gerade einmal 0,4 % ausgemacht, bei Waschbären 2,7 %: Gesamtstrecke Hessen 2019/20: 26.929 Füchse 29.113 Waschbären Im Rahmen der Fallenjagd: 1.072 Füchse 7.873 Waschbären Geschätzter Anteil Totschlagfallen (10 %) 107 Füchse 787 Waschbären Anteil Totschlagfallen an Gesamt 0,4 % 2,7 % Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ein Verbot von Totschlagfallen nur ganz unwesentlich zur Reduzierung der Gesamtstrecke beiträgt, zumal dieser Streckenanteil sehr wahrscheinlich durch andere jagdliche Maßnahmen sogar ausgeglichen wird.“ Im Rahmen der Anhörung sind wir auch auf die Verlängerung des aktuellen Hessischen Jagdgesetzes eingegangen und auf einen Antrag der FDP, die verbleibende Fallenjagd in sogenannten Lebendfallen finanziell zu bezuschussen. Die vollständige Stellungnahme zur Änderung und Verlängerung des Hessischen Jagdgesetzes und zum Antrag der FDP lesen Sie hier. +++ Weitere Informationen: Änderung Hessisches Landesjagdgesetz Antrag FDP Fallenjagd Rechtliche Stellungnahme Fallenjagd (DJGT) Rechtliche Stellungnahme Fuchsjagd (DJGT) Rechtliche Stellungnahme Haustierabschuss (DJGT)
- Hessens CDU und Grüne reden dem Jagdverband das Wort
Der Koalitionsvertrag zwischen der CDU und den Grünen in Hessen ist – was das Thema Jagd anbelangt – kein Bekenntnis zum Tierschutz (1). Er zeugt vielmehr von der Ignoranz der Parteien gegenüber wissenschaftlichen Erkenntnissen hinsichtlich der ökologischen Sinnlosigkeit jagdlicher Maßnahmen und redet überwiegend den Nutzungsinteressen der Jäger das Wort. Wir begrüßen, dass gemäß Koalitionsvertrag die Jagd im Nationalpark Kellerwald-Edersee weiter eingeschränkt werden soll. Schon heute werden dort Füchse, Dachse und andere Beutegreifer nicht bejagt. Auch Rehe, Hirsche, Wildschweine u.a. sollten in einem Nationalpark vor jagdlicher Verfolgung geschützt sein. Die Parteien haben auch die Absicht formuliert, endlich die in hohem Maße tierquälerische Jagd mit Totschlagfallen zu verbieten. Das sind zweifellos Maßnahmen, die den Tierschutz stärken. Auf 75 % der Fläche des Nationalparks Kellerwald-Edersee sollen jagdfreie Zonen geschaffen werden. Bild: Heiko Anders Das wars aber schon, was die positiven Absichten von Schwarz-Grün in Hessen anbelangt. Bei allen weiteren Aussagen und Absichtserklärungen sehen wir als Tierschutzorganisation große Fragezeichen: So sind sich CDU und die Grünen einig, dass sich das Hessische Jagdgesetz „bewährt“ habe. Da sollte die Frage erlaubt sein, im Hinblick auf was sich das Gesetz bewährt habe. Wir vermuten im Hinblick auf die sich im Rahmen haltenden Klagen seitens der Jägerschaft, sicherlich aber nicht hinsichtlich des Tierschutzgedankens. Denn was hat es mit Tierschutz zu tun, wenn im Rahmen von Gesellschaftsjagden ein hoher Prozentsatz der Rehe und Wildschweine mit Bauchverletzungen, zerschossenen Gliedern und gar mit weggeschossenem Unterkiefer im Unterholz verrecken? wenn noch im Januar und Februar den künftigen Fuchswelpen die Väter, die eine wesentliche Versorgerrolle während der Aufzucht der Jungtiere spielen, massenweise abgeschossen werden? wenn die unsägliche Tierquälerei an Füchsen und Jagdhunden im Rahmen der Baujagd (kurzbeinige Jagdhunde werden in den Fuchsbau geschickt, um die häufig schwangeren Füchsinnen vor die Flinten der Jäger zu treiben) zugelassen wird? wenn schon im August die für die Aufzucht ihrer Jungen erforderlichen Waschbären-Mütter erschossen werden dürfen? wenn Tierarten ganzjährig ohne Schonzeit bejagt werden dürfen? wenn Schonzeiten für Jungtiere - hier Waschbären - wieder aufgehoben werden? Auch im Hinblick auf den Erhalt der Vielfalt der Tierarten hat sich das Hessische Jagdgesetz – wie auch die Jagdgesetze anderer Bundesländer – noch nie nachweislich bewährt. Die Zahlen sämtlicher jagdbarer Arten, die es zu schützen gilt, insbesondere die der Feldhasen und Rebhühner, sind seit Jahren extrem rückläufig. Und das, obwohl Jäger vorgeben, diese Arten zu hegen, und obwohl Jäger für die Hege dieser Niederwildarten und diverser Bodenbrüter allein in Hessen jedes Jahr über 40.000 Füchse, Waschbären, Dachse u.a. töten. Die Jagd auf Wildschweine wird auch in Hessen gnadenlos fortgesetzt. Bild: Timo Litters Damit der Hessische Jagdverband auch künftig einer weitgehend schlecht informierten Öffentlichkeit das tierquälerische Treiben seiner Hobbyjäger als Ehrenamt verkaufen kann, prüft die hessische Landesregierung gar die Einrichtung einer „Fachdienststelle für jagdkundliche und jagdbiologische Forschung“. Die dürfte dann wohl mehrheitlich oder gar ausschließlich durch jagdverbandsaffine Mitarbeiter besetzt sein. Dabei gibt es bereits heute zahlreiche Forschungsarbeiten von jagdunabhängigen Wissenschaftlern, die häufig genug zu Ergebnissen kommen, welche die Jagd in vielen Aspekten in Frage stellen. Davon wollen aber auch die Grünen nichts wissen – denn das hieße Konfrontation und Unruhe auf einem Nebenkriegsschauplatz, den der Tierschutz auch für diese Politiker allenfalls einnimmt. Künftig wäre dann auch eine schwarz-grüne Landesregierung weniger angreifbar, wenn sie auf Basis der „Expertise“ ihrer Fachdienststelle für „Jagdbiologie“ Schonzeiten z.B. für Füchse und Waschbären per Sondergenehmigung wieder aufhebt. Genau so oder ähnlich funktioniert das in anderen Bundesländern. Auch das sollten die Grünen eigentlich besser wissen: Wildbestände lassen sich entgegen der Behauptung im Koalitionsvertrag nicht oder kaum durch die Jagd regulieren. Beispiel Wildschweine: Trotz der erheblichen Intensivierung der Jagd und trotz der Aufhebung der Schonzeiten für diese Tiere kompensieren Schwarzkittel sämtliche Verluste durch die Jagd innerhalb kürzester Zeit: jegliche natürliche Geburtenkontrolle wird durch die Jagd ausgesetzt, einzelne Bachen bekommen einfach mehr Junge, und Tiere, die sich ansonsten nicht fortpflanzen würden, beteiligen sich an der Reproduktion. So geht das in Deutschland seit 40 Jahren. Heute werden fünf- bis sechsmal so viele Wildschweine erschossen, wie noch in den 1980er Jahren. Dass durch die Jagd der Wildschweinbestand einfach nicht reguliert werden kann, zeigt sämtliche verfügbare Literatur zu diesem Thema. Nun ist ein Koalitionsvertrag immer erst einmal eine Willenserklärung. Was am Ende dabei herauskommt steht vielleicht auf einem anderen Blatt. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Grünen, die das zuständige Umweltministerium in den nächsten fünf Jahren führen, nicht ausschließlich den Lodenjacken nach dem Munde reden, sondern sich auch von jagdunabhängigen Beratern und von Tierschutzorganisationen beraten lassen. Bisher gab es immer noch den oder die eine(n) grüne(n) Abgeordnete(n), dem oder der der Tierschutz eine Herzensangelegenheit war. +++ (1) Koalitionsvertrag Hessen, zur Jagd Seiten 106-107
- Wildschweine Baden-Württemberg: Hauk an tierschutzkonformen Lösungen nicht interessiert
Peter Hauk (CDU) ist Landwirtschaftsminister in Baden-Württemberg. Wie viele seiner Kollegen nutzt er die Hysterie um die Afrikanische Schweinepest, um fragwürdigen Maßnahmen zur Reduzierung der Wildschweinbestände in Baden-Württemberg die Türe zu öffnen. Nach der Jagd werden mehr Wildschweine da sein, als vor Jagd. Bild: Detlef Hinrichs „Das Ausbreiten der Afrikanischen Schweinepest lässt sich am besten durch Massentötungen von Wildschweinen verhindern“, wird er in der Stuttgarter Zeitung zitiert. Hauk hat vor, sogenannte Saufänge im Staatswald aufzustellen – das sind Fallen, mit denen sich ganze Rotten fangen lassen -, die Schonzeiten auszusetzen, Nachtsichtgeräte zu erlauben, erfahrene Leitbachen abzuschießen und die Jagd in Schutzgebieten zu ermöglichen. Reinhold Pix, ehemaliger tierschutzpolitischer Sprecher der Grünen, applaudiert und fordert zusätzliche Drückjagden. Pix ist Jäger, Hauk als Diplom-Forstwirt wohl auch, beiden steht ein Beraterstab zur Seite – „dennoch haben die Herren wohl keinen blassen Schimmer davon, wovon sie sprechen,“ behauptet Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. „In ihrem Aktionismus bereiten sie Tierquälereien Tür und Tor, um am Ende doch zu scheitern.“ Das Töten von Tieren in Saufängen ist mit erheblicher Panik und schwerem Leid der Tiere verbunden. Die Aussetzung von Schonzeiten und die Jagd in Schutzgebieten geht mit Störungen für alle Wildtiere einher, ebenso wie die durch Scheinwerfer und Nachtsichtgeräte erleichterte Jagd während der Nachtstunden. Seit langem ist bekannt, dass bei Drückjagden mitunter mehr Tiere verletzt als getötet werden. Wildschweine sind clever - sie tricksen ihre Jäger aus. Bild: Michael Hamann Im Ergebnis werden Hauck und Konsorten – wie in den vergangenen 30 Jahren schon andere vor ihnen – scheitern. Nach der Jagd werden mehr Wildschweine da sein, als vor Jagd. Die European Food Safety Authority (EFSA) hat in einem wissenschaftlichen Report schon 2014 festgestellt, dass eine noch so intensive Jagd kein Mittel ist, um das Risiko der Einschleppung und Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu reduzieren. In der gesamten wissenschaftlichen Literatur zur Jagd haben die Mitarbeiter des Instituts nicht einen Hinweis dafür gefunden, dass es in der Vergangenheit jemals durch jagdliche Eingriffe möglich war, Wildschweinbestände zu reduzieren. Denn Wildschweine können sich sehr schnell an neue Umweltsituation anpassen. Auf Deutsch: sie tricksen ihre Jäger einfach aus. Bestandsverluste werden innerhalb kürzester Zeit durch höhere Reproduktion ausgeglichen und überkompensiert. Dazu kommen Zuwanderungen aus benachbarten Revieren. Wildtierschutz Deutschland schließt sich einer Empfehlung der ESFA an, die darauf abzielt, Strategien zu entwickeln, welche die derzeitige Populationsdichte und Dynamik der Wildschweine stabil hält. Eine unterstützende Maßnahme dazu kann – zumindest in Problemzonen – die Empfängnisverhütung bei Wildschweinen sein. Das Medikament ist bereits seit langem marktreif. Die sichere Verabreichung an Wildschweine bedarf allerdings noch einer wissenschaftlichen Begleitforschung. Dazu sind Forschungsgelder erforderlich. Hier allerdings blocken die Landwirtschaftsministerien. Die Vermutung liegt nahe, dass die von jagdlichen Interessen infiltrierten Entscheidungsgremien an tierschutzkonformen Lösungen, die andere als die Jagd sein könnten, gar nicht interessiert sind. Lesen Sie auch: Längst überfällig - die Pille für das Wildschwein Infos zur Afrikanischen Schweinepest European Food Safety Authority: Evaluation of possible mitigation measures to prevent introduction and spread of African swine fever virus through wild boar
- Verkürzung der Schonzeit für Füchse in Baden-Württemberg
Hauk (CDU) nimmt Tötung von Elterntieren billigend in Kauf Peter Hauk ist seit diesem Sommer erneut Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in der grün-schwarzen Landesregierung in Baden-Württemberg. Bereits 2015 wurde unter seinem Vorgänger Alexander Bonde (Grüne) das Landesjagdgesetz reformiert. Das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz – kurz JWMG – sollte das in die Jahre gekommene Regelwerk unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Entwicklungen modernisieren. Wesentliche Neuerungen waren u.a. die Einführung von Managementgruppen für die dem Jagdrecht zugeordneten Tierarten (Nutzungs-, Entwicklungs- oder Schutzmanagement) und einer allgemeinen Schonzeit – zunächst vom 1. März bis 30. April, seit Juli d.J. zwischen 15. Februar und 15. April -, das Verbot Hunde und Katzen im Rahmen des Jagdschutzes zu töten, die Einschränkung der Nutzung von Totschlagfallen, das Verbot der Baujagd auf Füchse und Dachse im Naturbau, nicht aber im eigens dafür angelegten Kunstbau. Die allgemeine Schonzeit, die den Wildtieren während der Setz-, der Brut- und der Aufzuchtzeit nach dem Winter etwas Ruhe vor jagdlicher Nachstellung gewähren sollte, wurde wohl auf Druck des Landesjagdverbandes bereits mit der Einführung des JWMG durch die Ausnahme, Wildschweine zu bejagen, konterkariert. Inzwischen ermöglichte Hauk wohl mittels allgemeiner und unbegrenzter Ermächtigung die beliebige Aussetzung dieser Jagdruhe auf dem parlamentarisch nicht steuerbaren Verordnungsweg und führt so das Gesetz in diesem Punkt ad absurdum. Nun hat der Minister per Verordnung zum 1. Juli d.J. erwirkt, dass Schonzeiten von Fuchs und anderen Beutegreifern während der Aufzuchtzeit von Jungtieren um einen ganzen Monat von bisher 30. Juli auf nun den 30. Juni verkürzt werden. Hauk nimmt damit billigend in Kauf, dass die Elterntiere von gerade mal sechs Wochen alten Fuchswelpen im Rahmen der Jagd getötet werden und letztere somit verhungern. Selbstständig sind junge Füchse erst im Alter von etwa drei bis vier Monaten. Die Verkürzung der Schonzeit begründet der Minister wie folgt: „Zwar sind die Jungfüchse im Juli unter Umständen noch nicht vollständig raubmündig, allerdings ist die Vorverlegung unter Abwägung der Belange von Elterntierschutz und Artenschutz vertretbar.“ Übersetzt heißt das: „Jungfüchse können sich zwar noch nicht selbständig ernähren, aus Tierschutzsicht und wegen des Artenschutzes ist das aber vertretbar“. Apropos Artenschutz: Auch auf Nachfrage konnte Hauks Ministerium uns nicht widerlegen, dass die willkürlich ausgeübte Fuchsjagd in Baden-Württemberg gar keine Auswirkung auf die Bestände von gefährdeten Tierarten hat. Trotz intensiver Fuchsjagd ist z.B. das Rebhuhn in vielen Regionen Baden-Württembergs bereits ausgestorben. Nicht einmal der letzte Wildtierbericht aus 2018 gibt fundierte Hinweise auf ein Erfordernis der Fuchsjagd hinsichtlich des Artenschutzes. Wohl aber bestätigt er die Angemessenheit der bisherigen Schonzeit für Füchse bis zum 31. Juli eines Jahres. Erschreckend ist allerdings ebenso, dass Reinhold Pix, Sprecher der Grünen für Wald, Wild und Wein, ins gleiche Horn bläst. Pix hält es für erforderlich, dass in Baden-Württemberg Jahr für Jahr 50 bis 70 Tausend Füchse erschossen werden, obwohl man seit Jahrzehnten durch die Fuchsjagd im Ländle keine messbaren Artenschutzerfolge erzielt, eine Verwertung der Fuchsfelle in der Regel nicht erfolgt, die artinterne Geburtenregulierung durch die Jagd zerstört wird und es zahlreiche Belege dafür gibt, dass Fuchsbestände in Deutschland und im Ausland ohne jegliche Jagd weder zunehmen, noch epidemiologisch auffallen. +++ Den aktuellen Schriftwechsel des Aktionsbündnis Fuchs mit den Behörden in Baden-Württemberg finden Sie hier: 2021 08 31 Schreiben an Minister Hauk wg. Durchführungsverordnung (DVO) 2021 09 29 Antwortschreiben vom Ministerium / Janko 2021 10 23 Erwiderung an Janko Schonzeiten Fuchs 2021 09 14 Reinhold PIX zur Verkürzung der Schonzeit für Füchse Und hier dem Schriftwechsel zugrunde liegende Dokumente: Wildtierbericht 2018 Baden-Württemberg 2021 06 30 Änderung DVO BW (Schonzeiten u.a.)












