Aktuell: Am 7. Juli 2021 wurde im Hessischen Landtag die Jagd mit Totschlagfallen verboten, Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Hören - Noch immer können in den meisten deutschen Bundesländern neben den Kasten- und Röhrenfallen, in denen Füchse, Katzen, Waschbären und andere Tiere lebend gefangen, um dann getötet zu werden, sogenannte Totschlagfallen im Rahmen der Jagd legal eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um schwere Schlagbügel, die auf Abzug eines Köders regieren und das Tier möglichst im Genick tödlich treffen sollen.
Lediglich Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben die Verwendung dieser tierquälerischen Abzugeisen oder Schwanenhälse, wie sie genannt werden, schon abgeschafft. In Sachsen und in Rheinland-Pfalz werden sie auf Antrag durch den Jagdausübungsberechtigten noch zugelassen. Wir gehen davon aus, dass Hessen diesen Ländern schon bald folgen wird. Der Gesetzentwurf für das Verbot von Totschlagfallen liegt vor und wurde von Wildtierschutz Deutschland im Rahmen der schriftlichen Anhörung wie folgt kommentiert:
„1. A Stellungnahme zum Entwurf für ein Gesetz zum Verbot der Verwendung von Totschlagfallen
Wildtierschutz Deutschland e.V. lehnt den Einsatz von jeglichen Fallen im Rahmen der Jagdausübung, insbesondere auch den von Totschlagfallen, ab. Von daher begrüßen wir die Initiative der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zum Verbot der Verwendung von Totschlagfallen und stimmen dem Gesetzesentwurf soweit zu.
Begründung
Totschlagfallen töten nicht selektiv. Verwendete Köder sind für jeden Fleisch- und Allesfresser attraktiv. Wo der Fuchs Zugang zum obligatorischen Fangbunker hat, können auch Dachs, Marder, Katze u.a. eintreten. Hieraus ergibt sich bereits ein Problem, welches aus unterschiedlichen Jagdzeiten resultiert. So hat z.B. der Dachs eine wesentlich kürzere Jagdzeit als der Fuchs, der Baummarder ist gar ganzjährig zu schonen. Hauskatzen dürfen im Rahmen des Jagdschutzes ausschließlich während der Zeiten getötet werden, wenn andere Beutegreifer aufgrund des Elterntierschutzes zu schonen sind, und wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, um die Gefahr für Wild abzuwehren, die von der Katze ausgeht. Die regelkonforme Anwendung von Totschlagfallen ist schon aus diesen Gründen nicht realisierbar. Deshalb sind Totschlagfallen bereits in Baden-Württemberg, Berlin und im Saarland verboten.
Totschlagfallen sind Fanggeräte, die nicht ausschließlich unversehrt fangen und nicht immer sofort töten. Gemäß § 19 Abs. 9 BJagdG ist die Verwendung derartiger Fanggeräte verboten.
Begründung
Beim Einsatz von Totschlagfallen ist eine augenblickliche Tötung des Tieres nicht immer sicherzustellen, da der jeweilige Mechanismus der Fallen das Tier an unterschiedlichen Körperstellen treffen kann. Dabei kommt es u.a. auch auf die Größe des jeweils betroffenen Tieres an. Wenn ein Tier in eine nicht für diese Art vorgesehene Falle gerät, die eben entweder „zu groß" oder „zu klein" ist, kann es zu Zerquetschungen oder zerschlagenen Knochen kommen und dies bei anhaltendem und vollständigem Bewusstsein des Tieres. Das trifft auch für Fälle zu, in denen ein Tier versucht, den Köder mit der Pfote abzuziehen.
Dr. med. vet. Hans Frey, ehemals Veterinärmedizinische Universität Wien, Gründer und wissenschaftlicher Leiter der Eulen- und Greifvogelstation Haringsee, Niederösterreich, berichtet dazu in einem Schreiben an Prof. Fürst, Vizepräsident des Steirischen Naturschutzbunds:
"Ich habe hunderte eingesendete Füchse untersucht und wurde dadurch auf die erhebliche Problematik der Fallenjagd aufmerksam. Gut ein Drittel der untersuchten Füchse wies schwerste Verletzungen der Läufe auf, die eindeutig von Fallenbügeln stammten und intra vitam zustande gekommen waren. In den Mägen mehrerer Füchse fanden wir Extremitätenteile, die von diesen Individuen stammten. Diese Füchse hatten sich in ihrer Not selbst verstümmelt. Da ich nicht annehmen kann, dass die ausschließlich von Jägern eingeschickten Füchse mit Tritteisen gefangen worden waren, die ja seit Jahrzehnten in Österreich verboten sind, können diese Fallenverletzungen nur durch Abzugeisen verursacht worden sein."
"Dass selbst bei vorsichtigster Anwendung von Abzugeisen Fehlfänge (andere Tierarten, andere Körperteile betroffen) nicht ausgeschlossen werden können, ist eine Tatsache. Da nützten auch die beste Schulung und langjährige Erfahrung nichts. Abzugeisen sind nun einmal nicht selektiv, denn der Köder ist für jeden Fleisch- und Allesfresser interessant."
Die Fangjagd mittels Totschlagfallen spielt in Hessen im Hinblick auf die Effizienz der damit bejagten Spezies kaum eine Rolle: „Totschlagfallen sind nicht sehr weitverbreitet“ Zitat Markus Stifter, Landesjagdverband Hessen (Frankfurter Rundschau 27. April 2021). Selbst wenn 10 Prozent der in Fallen gefangenen Füchse und Waschbären mittels Totschlagfallen gefangen werden – was unseres Erachtens ein recht hoher Anteil wäre – hätte bei Füchsen der Anteil der Strecke in Hessen aus 2019/20 aus diesen Fallen gerade einmal 0,4 % ausgemacht, bei Waschbären 2,7 %:
Gesamtstrecke Hessen 2019/20: 26.929 Füchse 29.113 Waschbären
Im Rahmen der Fallenjagd: 1.072 Füchse 7.873 Waschbären
Geschätzter Anteil Totschlagfallen (10 %) 107 Füchse 787 Waschbären
Anteil Totschlagfallen an Gesamt 0,4 % 2,7 %
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ein Verbot von Totschlagfallen nur ganz unwesentlich zur Reduzierung der Gesamtstrecke beiträgt, zumal dieser Streckenanteil sehr wahrscheinlich durch andere jagdliche Maßnahmen sogar ausgeglichen wird.“
Im Rahmen der Anhörung sind wir auch auf die Verlängerung des aktuellen Hessischen Jagdgesetzes eingegangen und auf einen Antrag der FDP, die verbleibende Fallenjagd in sogenannten Lebendfallen finanziell zu bezuschussen.
Die vollständige Stellungnahme zur Änderung und Verlängerung des Hessischen Jagdgesetzes und zum Antrag der FDP lesen Sie hier.
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