top of page

Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen

611 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche

  • Skorpion im Keller? Das rät die Reptilienstation.

    Hören - Diese Tierchen erwartet man hierzulande eigentlich nicht: Normalerweise kommen Skorpione eher in südlichen Ländern vor - doch momentan entdecken z.B. auch Münchner die Krabbeltiere in ihren Kellern. Die gute Nachricht: Sie sind harmlos und ungefährlich. Sie sind nicht besonders groß, krabbeln, haben Scheren – und viele, die sie entdecken, bekommen erst einmal einen gehörigen Schrecken: Denn mit Skorpionen rechnet man in München eigentlich nicht. Doch momentan kommt es häufiger vor, dass sich die Krabbeltierchen in Kellern, Garagen oder Schuppen der Stadt tummeln. Das berichtet die Reptilienauffangstation München. „Die Skorpione sind meist blinde Passagiere, die im Reisegepäck mitgebracht wurden“, erklärt Thomas Türbl, Fachtierarzt für Reptilien. Vor allem aus Ländern wie Kroatien, Spanien oder Italien kommen die Tiere immer wieder unbemerkt aus dem Urlaub im Auto mit nach Deutschland. Im Sommer fallen sie kaum auf, doch im Herbst gibt es vermehrt Funde. „Wenn es kälter wird, verziehen sich die Skorpione in wärmere Ecken“, erklärt Türbl. Und die finden sie eben oft in Gebäuden. Die gute Nachricht: „Die Skorpione sind nicht gefährlich“. Die Tiere sind maximal zwei bis drei Zentimeter groß, dunkelbraun und haben zwar eine kleine Giftblase. „Die Skorpione lassen sich aber kaum reizen und stechen praktisch nie.“ Ein Stich wäre außerdem in der Regel harmlos. Wer so ein Tier entdeckt sollte es nicht einfach erschlagen oder mit dem Staubsauger einsaugen, appelliert Tierarzt Thomas Türbl. „Auch exotische Tiere haben ein Recht auf Leben und Unversehrtheit“, betont er. Er rät, die Skorpione vorsichtig in ein Glas oder ein anderes Gefäß zu verfrachten und ein Foto davon an die Reptilienauffangstation zu schicken. Dort werden sie als Fundtiere aufgenommen. Zur Zeit sind rund 20 Skorpione auf der Station. „Wir vermitteln sie an fachkundige Halter weiter“, berichtet Türbl. Die Tiere können in Terrarien gehalten werden. Beim Fund eines Skorpions kann man sich an die Reptilienauffangstation wenden, die E-Mail an info@reptilienauffangstation.de oder unter Telefon 089/21 80 50 30 erreichbar ist.

  • Bambi kann sich nicht sicher sein, dass seine Mutter den Herbst noch überlebt

    Petition gegen die Hobbyjagd Hören - Die Jagd ist im Hinblick auf den Tierschutz nicht das ist, was die Lobbyorganisation „Jagdverband“ der Öffentlichkeit suggeriert. Vielmehr verursacht die Jagd unendliches Leid unter den Wildtieren. Von der Politik wird das weitgehend ignoriert: Zum einen deshalb, weil Jäger dort etwa zehnmal stärker präsent sind als in der Bevölkerung. Zum anderen, weil erhebliche wirtschaftliche Interessen wie z.B. die Forstwirtschaft oder der Schweineexport einen höheren Stellenwert haben als der Tierschutz. Schuss … und tot – gibt es auch, aber häufig ist es eben nicht so, dass der Schuss so präzise angesetzt wird, dass das Tier tot umfällt. Im Rahmen bestimmter Jagdformen, die meist im Spätherbst mit großem Jäger- und Hundeaufgebot durchgeführt werden, werden gemäß einer von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) zitierten Studie bis zu 60 Prozent der Rehe mit einem Bauchschuss schwer verletzt. Eine Untersuchung zu Bewegungsjagden auf Wildschweine brachte hervor, dass nur etwa 30 bis 35 Prozent der Tiere unverzüglich mit Blattschuss getötet werden. Wesentlich häufiger sind nicht sofort tödliche Schüsse in den Unterkiefer, in die Beine, in den Rücken oder in den Bauch. Wildvermarkter berichten, dass bei Drückjagden nicht selten bei zehn Rehen – ein erwachsenes Tier wiegt 20 bis 30 kg - insgesamt nur 20 kg des Wildbrets verwertet werden können, der Rest ist aufgrund des Leids der Tiere und dem damit verbunden Ausstoß von Stresshormonen verdorben. Wer das Fleisch dennoch verwertet, veräußert es meist als Wildgulasch. Unter dem Vorwand die Zahl der Fasane, der Rebhühner und der Feldhasen stabilisieren zu wollen, werden seit Jahrzehnten Jahr für Jahr hunderttausende Füchse, Dachse, Baum- und Steinmarder und andere Beutegreifer getötet. Häufig werden dabei nach wie vor Fallen eingesetzt. Nicht nur Totschlagfallen verursachen erhebliches Tierleid, auch die sog. Lebendfallen. In vielen Regionen in Deutschland gibt es dennoch kaum noch Feldhasen, die Zahl der (invasiven) Fasane ist in den letzten 15 Jahren um etwa 80 Prozent zurückgegangen, das Rebhuhn ist vom Aussterben bedroht. Die Fuchsjagd führt lediglich dazu, dass die naturgegebene Geburtenregulierung außer Kraft gesetzt wird und die Vermehrungsraten – mit entsprechend verbundenem Elend - steigen. Bei unseren Nachbarn in Luxemburg ist die Fuchsjagd seit 2015 verboten - und es ist nicht zu den von Jagdkreisen prophezeiten Katastrophen gekommen. Dass die vielgepriesene Weidgerechtigkeit nicht viel mehr ist als Blendwerk, verdeutlicht auch der Umstand, dass viele Tierarten selbst während der Aufzuchtzeiten ihrer Jungtiere gejagt werden. Darauf weist z.B. der Landesverband NRW der Berufsjäger hin: In den Wintermonaten des neuen Jahres seien Frischlinge auf die Bachen angewiesen. Das gilt aber ganzjährig auch für Feldhasen, zu Beginn der Jagd auf Rehe im September und bei der Jagd auf Hirschkühe im Herbst und Winter. Füchse bringen die ersten Welpen bereits im Januar und Februar zur Welt, genau dann, wenn im Rahmen von Fuchswochen die meisten dieser nützlichen Wildtiere getötet werden. In vielen Bundesländern hat der Fuchs nicht einmal eine Schonzeit. Ebenso ergeht es den Waschbären, deren Jungtiere eigentlich bis in den Herbst die Fürsorge ihrer Eltern benötigen. Der Feldhase hat mehrmals im Jahr Nachwuchs – auch dann noch, wenn im Oktober die unsäglichen Treibjagden beginnen. Selbst Bambi kann sich nicht sicher sein, dass seine Mutter den Herbst noch überlebt. +++ Petition gegen die Hobbyjagd Lesen Sie auch: Jagd als rechtsfreier Raum - die Absurdität der Waidgerechtigkeit

  • Herbstzeit ist Jagdzeit

    Während in den Sommermonaten viele - leider nicht alle - Wildtiere noch Schonzeit haben, dürfen Jäger im Herbst auch wieder Feldhase, Fasan und Rebhuhn töten. Und damit sind wir auch schon beim Thema: die Treibjagd ist eine Form der Gesellschaftsjagd, bei der Treiber und Hunde das Wild aufscheuchen und die flüchtigen Tiere vor die Flinten (meist, aber nicht nur) von Männern treiben, deren Freizeitbeschäftigung das Töten von Tieren ist. Gerne sind das auch mal Gruppen von Jägern aus den benachbarten Niederlanden (wo die Jagd weitgehend eingeschränkt ist), die hier gegen entsprechendes Entgelt an den Jagdpächter unsere auf roten Listen der gefährdeten Tierarten stehenden Feldhasen oder Rebhühner schießen. In vielen Gegenden Deutschlands gibt es nur noch wenige Feldhasen Bild: Detlef Hinrichs Im Jagdjahr 2015/16 (jeweils April bis März) sind in Deutschland (nach der vom Jagdverband veröffentlichten Statistik) noch 241.899 Feldhasen und 2.683 Rebhühner geschossen worden (ein kleiner Teil dieser Tiere wurde auch überfahren). Vor zehn Jahren waren das noch fünfmal so viele Rebhühner und etwa zweieinhalbmal so viele Feldhasen. Nun sollte man nicht glauben, dass der Rückgang der "Jagdstrecke" auf jagdliche Zurückhaltung zurückzuführen ist, sondern vielmehr darauf, dass der Bestand dieser Tierart signifikant zurückgegangen ist. Hauptursache dafür, dass es kaum noch Rebhühner und relativ geringe Feldhasenbestände gibt, ist die Industrialisierung der Landwirtschaft - Artenfeind Nr. 1. Spritzmittel, die Bearbeitung der Felder mit immer größerem und schnellerem Gerät, in kürzeren Abständen und mit höherer Intensität raubt vielen Tieren die Lebensgrundlagen. Eine Vielfalt von Kräutern und Insekten gibt es heute auf den Feldern kaum, die infrage kommenden Lebensräume wurden zerstört oder werden intensiv bearbeitet – was letztlich auch einer Zerstörung gleichkommt. Das in dieser Situation überhaupt noch Treibjagden auf das sogenannte Niederwild stattfinden, finden wir unverantwortlich. Aus Sicht des Tierschutzes wird neben dem negativen Einfluss dieser Art der Jagd auf gefährdete Bestände insbesondere kritisiert, dass die Treffsicherheit bei Treibjagden gering ist. Die Tiere sind hoch flüchtig und werden nur selten mit dem ersten Schuss getötet, was dann zu erheblichen Todesqualen führen kann. Oft kommt hinzu, dass das jagdliche Handwerk so miserabel ausgeführt wird, dass nur ein geringer Teil der getöteten Wildtiere überhaupt verwertet werden kann. Rebhühner stehen auf der Roten Liste gefährdeter Tierarten und Jagdverbände bestehen darauf, sie weiterhin jagen zu können. Bild: Michal Tusk, Flickr, Creative Commons Beides gilt übrigens nicht nur für Treibjagden auf die kleinen Tierarten, bei der auch jeder Fuchs und jeder Dachs „mitgenommen“ wird, sondern auch bei Bewegungsjagden (z.B. Drückjagd) auf Rotwild (Hirsche) oder Wildschweine. Da beträgt Untersuchungen zufolge die "Blattschuss-Quote" (erster Treffer tödlich) gerade einmal 35 %. Eine "unverzügliche" Nachsuche von verletzten Tieren, wie sie auch von den Jagdgesetzen gefordert wird, findet in der Regel nicht statt. Der Ablauf der Treib- oder Drückjagd würde erheblich gestört werden. Dennoch werden diese und andere Tierquälereien im Rahmen der Jagd so gut wie nicht geahndet - der Nachweis ist für einen Außenstehenden einfach schwer zu führen. Und selbst wenn er ihn führen kann, stößt er bei der Staatsgewalt nicht selten auf pro Jagd eingestellte Richter oder Staatsanwälte. Eine behördliche Genehmigung oder gar Aufsicht von Gesellschaftsjagden ist vom Gesetz her nicht vorgesehen. Man überlässt die Jagd und die Jäger sich selbst - mit der Konsequenz, dass es hier nicht nur unendliches Tierleid gibt, sondern Jahr für Jahr auch einige hundert Personen durch Schusswaffen verletzt und 20 - 40 Menschen getötet werden. Die Politik ist hinsichtlich einer Kontrolle der Jagd und der Umsetzung ihrer eigenen Gesetze weitgehend untätig. Die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel im Rahmen der Verfassungsänderung von 2002 hat bisher nur zu wenigen Änderungen der aktuellen Jagdgesetzgebung geführt. Das Tierschutzgesetz scheint, wenn es um die Jagd geht, immer noch reine Makulatur zu sein. Kein Wunder, denn die führende Vertretung der Jäger in Deutschland, der Deutsche Jagdverband (DJV), ist bestens vernetzt. Die Präsidenten dieses Verbandes sind häufig ehemalige Minister oder Abgeordnete, nicht wenige Politiker sind passionierte Freizeitjäger, die für die Jagdgesetzgebung zuständigen Abteilungen in den Ministerien sind mit Jägern besetzt oder werden von Lobbyisten geleitet.

  • Wildtiere vor der Kamera - Wandkalender 2023

    Hören - Auch für das kommende Jahr hat Wildtierschutz Deutschland einen dekorativen Wildtierkalender geschaffen. Viele Füchse, drei Dachse, ein Eichhörnchen, ein Luchs aus dem Bayerischen Wald, Rehe und ein wunderschöner Baummarder haben dafür „Modell gestanden“. Neben den vielleicht aus dem erfolgreichen 2022er Kalender noch geläufigen Wildtierfotografen Timo Litters und Berndt Fischer haben wir für das kommende Jahr auch die junge Fotografin Luise Dittombée gewinnen können. Von ihr stammt auch das so warmherzig anmutende Titelbild des neuen Kalenders. Der Wandkalender kommt in gewohnt hoher Qualität auf 250g-Papier in den Formaten DIN A4 und DIN A3 und erscheint in limitierter Auflage. Die Erlöse nutzen wir zugunsten von Wildtierauffangstationen. Preise inklusive Verpackung und Versand (innerhalb von Deutschland) und alle Motive 2023 finden Sie auf der hier verlinkten Bestellseite. Preise für den Auslandsversand erfragen Sie bitte per E-Mail.

  • Schuss und tot - ein Plädoyer für die Abschaffung der Hobbyjagd

    Petition unterzeichnen. Hören - Welche Vorstellungen haben Sie von der Jagd? Dass Jäger sich um kranke und verletzte Wildtiere kümmern? Dass die Jagd gesundes Wildbret hervorbringt? Dass der Jäger ja nicht nur tötet, sondern auch „Hege“ betreibt und dass er den Wildbestand reguliert? Ich habe mich nun schon einige Jahre sehr intensiv mit dem Thema Jagd befasst und komme zu dem Schluss, dass die Jagd in ihrer heutigen Form auf den Freizeitfaktor reduziert werden kann. Es findet weder eine nachhaltige Reduzierung von Wildtierbeständen statt, noch trägt die Jagd - so wie es das Gesetz vorsieht - zu einem artenreichen Wildtierbestand bei. Das Thema Nahrungsbeschaffung - wie neuerdings als Argument für die Jagd immer wieder zu hören - ist ebenfalls nachrangig. In Deutschland gibt es etwa 400.000 Jagdscheinbesitzer im Alter von 16 bis 98 Jahren. Sie töten Jahr für Jahr etwa sechs bis sieben Millionen Tiere. Darunter (legal) auch Tierarten, die nach den Roten Listen der Länder und/oder des Bundes im Bestand als gefährdet gelten (z.B. Rebhuhn, Waldschnepfe, Feldhase), Hunde und Katzen und Tierarten (illegal), die nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt sind (z.B. Dohle, Saatkrähe, Kolkrabe, zahlreiche Wasservogelarten, Greifvögel, in den letzten Jahren auch zunehmend Luchse und Wölfe). In der Falle - Bild: Jo Kurz Jagd sorgt für hohe Wildbestände Gemäß der von Jägern (!) gemachten Jagdgesetze soll die Jagd der Reduzierung von Wildtierbeständen dienen. Ist ja zunächst auch ganz einleuchtend: je mehr Tiere getötet werden, desto geringer sollten doch die Bestände werden. Ein Blick auf die Statistiken lehrt bei vielen Tierarten aber anderes: Anfang der 1980er Jahre wurden jedes Jahr etwa 150.000 Wildschweine und 850.000 Rehe durch Jäger erlegt, heute - 40 Jahre später - sind es in der Spitzen über 800.000 Wildschweine und bis zu 1,2 Millionen Rehe*)! Die Zahl der Rehe und der Wildschweine sinkt nicht, sie steigt kontinuierlich. Das hat viele Gründe. Ein Grund ist die so genannte Hege. Darunter versteht man die Pflege des Wildbestandes und seines Lebensraumes. Sie kommt ausschließlich einigen wenigen jagdbaren Arten zugute und führte in den vergangenen Jahrzehnten insbesondere durch ganzjährige Fütterungen mit zu den heute relativ hohen Beständen von Rehen und Wildschweinen. Ein weiterer Grund für den Anstieg der Wildtierbestände ist die Zerstörung von Sozialstrukturen durch die Jagd. Diese sehen zum Beispiel innerhalb der Wildschweinfamilien eine naturgegebene Geburtenkontrolle vor. Steht dieser Mechanismus nicht mehr zur Verfügung, weil zum Beispiel die regulierende Leitbache erschossen wird, so kommt es zu unkontrollierter Vermehrung. Für diese Zusammenhänge gibt es zahlreiche Belege aus Wissenschaft und Forschung. Nur ein Beispiel aus dem jagdfreien Teil des Nationalparks Bayerischer Wald. Während hier bei Füchsen pro Wurf im Durchschnitt nur 1,7 Welpen zur Welt kommen, sind es in intensiv bejagten Revieren drei- bis viermal so viele. In Luxemburg gibt es seit 2015 sogar überhaupt keine Fuchsjagd mehr - ohne dass es zu einer wie auch immer gearteten Überpopulation kommt. Die Schießfertigkeit von Jägern ist oft mangelhaft - bei untersuchten Drückjagden wiesen 60 % der Rehe nicht tödliche Bauchschüsse auf Jagd und Nahrungsgewinnung Von den etwa sechs bis sieben Millionen Tieren, die Jahr für Jahr in Deutschland durch die Jagd umkommen – was denken Sie, wie viele davon im Kochtopf landen? Die Katzen wohl kaum, auch die Schwäne nicht, nicht die Elstern, die Eichelhäher, die Rabenkrähen, selten mal eine Wildgans - das Fleisch alter Gänse ist viel zu zäh - kaum Wildenten oder Wildkaninchen, auch nicht die Füchse, Waschbären, Marder. Was bleibt sind hauptsächlich Wildschweine, Rehe, ein paar Hasen. Aber auch davon nur ein Teil. Wildschweine aus dem Südwesten sind meist radioaktiv verseucht – Tschernobyl lässt grüßen. Ein Großteil der Tiere hat aufgrund von Verletzungen und Flucht Stresshormone ausgeschüttet – ihr Fleisch ist bitter, ungenießbar. Andere Tiere bringen einfach nichts auf die Waage, weil sie noch jung waren oder abgemagert sind. Unter dem Strich können Sie davon ausgehen, dass etwa drei von sechs bis sieben Millionen Tieren nach dem Jagdtod verscharrt oder anderweitig entsorgt werden. Apropos Nahrungsmittel. Etwa 60 % des deutschen Bedarfs an Wildbret wird importiert, meist aus Polen oder Neuseeland. Das Bundesamt für Risikoforschung warnt vor dem Genuss von Wildbret: Wildfleisch gehört zu den am höchsten mit Blei belasteten Lebensmitteln. Schmerz und Leid – was Jagd für Wildtiere bedeutet Schuss … und tot! Das trifft in vielen Fällen nicht zu. Unter anderem haben Untersuchungen in Großbritannien dies gezeigt. Hier wurde die Treffsicherheit von unerfahrenen, angelernten und erfahrenen Jägern auf sich bewegende Papiersilhouetten eines Fuchses untersucht. Anhand der Lage der Einschusslöcher und der errechneten Eindringtiefe der Geschosse wurde abgeleitet, dass unter normalen Geländebedingungen jeder zweite Fuchs durch eine Schussverletzung lediglich verwundet worden wäre. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) berichtet von Untersuchungen, wonach nach Treibjagden zwei Drittel der Wildschweine nicht sofort tödliche Schüsse aufweisen: im Rücken, im Bauch oder an den Beinen. Bei Rehen wiesen ca. 60 % der weiblichen Tiere Bauchschüsse auf. Die meisten Füchse werden in den Wintermonaten gejagt. Der Schnee erleichtert die Jagd und die ansonsten aufmerksamen Tiere sind unvorsichtig, denn für Füchse ist jetzt die Paarungszeit. Für viele ab März das Licht der Welt erblickenden Fuchswelpen heißt das, dass sie ohne den Fuchsvater aufwachsen. Der hat aber durch die Nahrungsbeschaffung eine ganz wichtige Funktion bei ihrer Aufzucht. In der Konsequenz sind die jungen Füchse körperlich häufig geschwächt, ihre Überlebensfähigkeit ist wesentlich geringer als die von Fuchswelpen, die mit einem Versorger aufgewachsen sind. Winterruhe ist für viele Wildtiere eine Überlebensstrategie in den nahrungsarmen Zeiten. Hirsche und Rehe reduzieren im Winter ihre Körpertemperatur, um Energie zu sparen. Werden die Tiere nun durch revierübergreifende Bewegungsjagden mit Jägern, Treibern und mit Hunden gestört und zur Flucht gezwungen, fährt der Körper den reduzierten Stoffwechsel hoch. Der Energieverlust kann wegen fehlender Nahrung nicht kompensiert werden, die Tiere hungern oder sie fressen notgedrungen Knospen und Baumrinde und richten Schäden im Wald an. Schluss mit der Hobbyjagd Wenn die Jagd also gar nicht das ist, was sie vorgibt zu sein, wenn eine nachhaltige Reduzierung von Wildtierbeständen gar nicht gegeben ist, wenn Naturschutzverbände den Beitrag der Jagd zum Naturschutz in Frage stellen, wenn Tierärzte und Tierschutzverbände Tierquälerei im Rahmen der Jagd konstatieren und man der Öffentlichkeit erklären muss, warum jedes Jahr ein Großteil der Jagdopfer für die Tierkörperbeseitigung sterben – warum brauchen wir dann die Jagd in ihrer heutigen Form? Eine Antwort darauf geben Fachliteratur, Jagdzeitschriften und Jagdforen: dort wird die Jagd zum Abenteuer stilisiert, den Jägern bedeutet sie Lust und Leidenschaft. Eine Lust, die Leiden schafft. Wir von Wildtierschutz Deutschland und viele gleichgesinnte Organisationen, Initiativen und Einzelkämpfer wollen diesem Treiben ein Ende setzen. Gerne halten wir Sie auf dem Laufenden. *) darunter ca. 15 % Verkehrsopfer +++ Petition unterzeichnen. Auch interessant: Fragen und Antworten zur Jagd

  • Hessen: Festsetzung von Schonzeiten Verstoß gegen Eigentumsgarantie?

    Hören - Das Hessische Umweltministerium hat kürzlich einen Entwurf zur Änderung der Landesjagdverordnung vorgelegt. Daraus geht unter anderem die Festlegung von ganzjährigen jagdlichen Schonzeiten für Feldhasen und für Rebhühner hervor. Aus gutem Grund: Die Bestände beider Tierarten sind in den letzten Jahrzehnten dramatisch zurückgegangen. Gemäß den Roten Listen [1] gelten sie als im Bestand gefährdet. Zu erwarten war, dass der Hessische Landesjagdverband mal wieder auf die Barrikaden geht. Einschränkungen der Jagdzeiten für Feldhase und Rebhuhn seien nicht nur wissenschaftlich nicht begründbar (Anm.: Die Zahlen lesen sich ganz anders [2]), sondern es handele sich auch um eine verfassungsrechtlich nicht begründbare Einschränkung des Jagdrechts und des Jagdausübungsrechtes und verstoße damit gegen die Eigentumsgarantie. Gemeinsam mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT), dem Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt), dem Deutschen Tierschutzbund, dem Landestierschutzverband Hessen und Tasso haben wir nun eine rechtliche Stellungnahme [3] beim Hessischen Umweltministerium eingereicht. Danach zeugen die in diesem Zusammenhang seitens der Jagdverbände regelmäßig geltend gemachten Verstöße gegen die Eigentumsgarantie von einem überholten Rechtsverständnis. Sie lassen völlig außer Acht, dass Tier-, Natur- und Artenschutz heutzutage Interessen von überragender Bedeutung für die Allgemeinheit sind. Sie müssen im Zweifel Vorrang vor den persönlichen, freiheitlichen Nutzungsinteressen einzelner Jagdausübungsberechtigter haben. Gerade der Gebrauch von Eigentum soll nach Artikel 14 Abs. 2 Satz 2 GG dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Die aktuell immer noch freiheitliche (=willkürliche) Ausgestaltung des deutschen Jagdrechts stellt dies jedoch nicht mehr hinreichend sicher. Die Juristin Christina Patt, Mitglied im Vorstand der DJGT, kommt in der Stellungnahme weiter zu dem Ergebnis, dass sich der Verordnungsgeber im Rahmen seines weiten Gestaltungsermessens auch dafür entscheiden kann, den im Gesetz verankerten Erfordernissen des Tier- und Naturschutzes den Vorrang gegenüber dem Eigentumsrecht einzuräumen. Damit könne er – entgegen der Auffassung des Hessischen Staatsgerichtshofes aus dem Jahr 2020 [4] (damals wurde die Rechtmäßigkeit einer Schonzeit für Fuchs- und Waschbärwelpen verneint) – eine Verkürzung oder Aufhebung der Jagdzeit für einzelne Tierarten begründen. +++ [1] Rote Listen [2] Hessische Jäger wollen Feldhasen weiterhin bejagen [3] Anschreiben Ministerium | Rechtliche Stellungnahme DJGT [4] Schonzeit für Füchse: Prüfung durch den Hessischen Staatsgerichtshof unzureichend

  • Petition zur Abschaffung der Hobbyjagd

    Hier unterzeichnen Hören - Die Skepsis gegenüber der Jagd nimmt auch in Europa kontinuierlich zu. Selbst im EU-Umweltkommissariat scheint man seit einigen Jahren zu sehen, dass die als Freizeitgaudi willkürlich ausgeübte Jagd erheblichen Schaden im Hinblick auf die Biodiversität anrichtet. ​ Die Jagd erfüllt keinen ökologischen Zweck, vielmehr gehen die Bestände der gefährdeten jagdbaren Arten kontinuierlich zurück (1). Die Freizeitjagd dient in all ihren Facetten beinahe ausschließlich nur eigenen individuellen Interessen der Jagdausübungsberechtigten, der Pflege von Traditionen und der Lust am Töten. Unsere Forderungen: ​Jagdstopp in sämtlichen europäischen Schutzgebieten Keine Jagd auf gefährdete Tierarten (Rote Liste ab Vorwarnstufe) Keine Jagd auf Großraubtiere wie Luchs oder Wolf Keine Jagd auf Beutegreifer wie Fuchs, Dachs, Goldschakal und Co. EU-weites Verbot von tierquälerischen Jagdmethoden (Fallenjagd, Baujagd, Bogenjagd u.a.) Streichung aller Vogelarten aus dem Katalog der jagdbaren Arten ​Schluss mit der Hobbyjagd - Hier unterzeichnen Jagd und Jäger sind Teil unserer Naturschutzprobleme und stellen eine große Belastung für die Natur dar. Das wird auch dadurch deutlich, dass das Jagdrecht von allen arten-, natur- und tierschutzrechtlichen Neuregelungen der letzten Jahrzehnte abgeschottet wurde. Damit hat sich das Jagdrecht den Allgemeininteressen endgültig entzogen. ​ Auch in Konfliktsituationen (Naturschutz, Waldumbau, Wildtierkrankheiten, wirtschaftliche Schäden) ist die vergnügungsgeleitete Jagd keine Lösung. Das zeigt u.a. die Entwicklung der Bestände von Wildschweinen oder Waschbären in Deutschland, die trotz – oder gerade wegen – der intensiven Jagd seit Jahrzehnten zunehmen (2). Die Natur ist ein dynamisches, eigengesetzliches, grundsätzlich zur Selbsterhaltung fähiges, aber auch störungsanfälliges Wirkungsgefüge. ​ Dort, wo es offensichtlich zu Konflikten mit Wildtieren kommt, sollten jeweils im Einzelfall Managementpläne durch die Naturschutzbehörden erarbeitet und verfolgt werden. Zwingend erforderlich in diesem Zusammenhang halten wir eine Beurteilung aller Maßnahmen (Evaluierung) hinsichtlich ihrer Zielerreichung innerhalb jeweils kurzer Zeiträume. Das findet bis heute bei jagdlichen Maßnahmen so gut wie nicht statt. ​ Die Petition wendet sich Cem Özdemir (Bundeslandwirtschaftsminister), Steffi Lemke (Bundesumweltministerin), Virginijus Sinkevičius (EU-Umweltkommissar). ​ ​ Quellenangaben: (1) u.a. Langgemach T., Bellebaum J. (2005): Prädation und der Schutz bodenbrütender Vogelarten in Deutschland, Vogelwelt 126, 259 – 298 || FAQ zur Jagd || kontinuierlicher Rückgang geschützter jagdbarer Arten wie Rebhühner und Feldhasen (2) Anzahl der getöteten Wildschweine seit 1982 | Jagdstrecke Waschbären

  • Petition: Keine Bogenjagd gegen Wildschweine in Brandenburg

    Die Petition war erfolgreich. Vielen Dank allen Unterzeichnern. Der Protest vieler Tierschützer hat das Land Brandenburg dazu bewegt, die Pläne zur Bogenjagd abzublasen. Es bleibt dabei, Bogenjagd ist Tierquälerei und deshalb durch das Bundesjagdgesetz verboten! Gemäß § 19 Bundesjagdgesetz ist es verboten, Tiere mit Pfeil und Bogen zu jagen. Aus gutem Grund: es ist nicht nachgewiesen, dass der abgeschossene Pfeil das Tier sofort tötet. Die Jagdmethode gilt deshalb dem Gesetz nach als nicht „weidgerecht“ – wir nennen das tierquälerisch. Wehret den Anfängen: Keine Bogenjagd in Deutschland. Bild: Detlef Hinrichs Das SPD-geführte Umweltministerium will dennoch Ausnahmegenehmigungen für die Jagd mit Pfeil und Bogen auf Wildschweine in zwei Gemeinden in Brandenburg erlassen. Entsprechende Forderungen kamen wohl zunächst von der SPD Stahnsdorf, die mit unqualifizierten Aussagen zitiert wird wie: „…nehmen Sie es mal mit der Weidgerechtigkeit nicht so genau“, oder „… bei der Schwarzwildbekämpfung ist jedes Mittel Recht“. Neben dem Aspekt der Tierquälerei wird die zusätzliche Jagdmethode mittelfristig aber auch nicht die gewünschte Entlastung hinsichtlich der Zahl der Wildschweine bringen: In Brandenburg wurden im vergangenen Jagdjahr fast 90.000 Schwarzkittel getötet, mehr als je zuvor. Die wenigen Tiere, die zusätzlich innerhalb der Ortschaften verbotswidrig, aber mit Ausnahmegenehmigung getötet werden, bringen insgesamt keine Entlastung. Neue Tiere werden nachrücken. Wie die letzten 40 Jahre mit kontinuierlich steigenden Zahlen getöteter Wildschweine zeigen, ist die Jagd insgesamt keine Lösung für die Reduzierung der Wildschweinbestände. Im Umland von Barcelona hat man deshalb erfolgreich zu einer anderen Methode gegriffen: mit dem Einsatz von Empfängnisverhütungsmitteln für Wildschweine konnte die Zahl der Neugeburten signifikant reduziert werden. Hintergrundinformation: Stellungnahme Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutz Stahnsdorfer SPD erhebt schwere Vorwürfe Informationen zur Wildschweinjagd

  • Umweltministerium zieht sich in Brandenburg aus der Verantwortung

    Hören - In einem Schreiben an Umweltminister Vogel wirft Wildtierschutz Deutschland dem brandenburgischen Ministerium vor, sich aus der Verantwortung für die fehlende Umwelt-Verträglichkeitsprüfung für die durch den Landkreis Uckermark rechtswidrig aufgestellten ASP-Schutzzäune zu winden. Das Umweltministerium kommentiere den fortwährenden Rechtsbruch durch den Landkreis lediglich als Zuschauer, nehme aber nicht sein Weisungsrecht gemäß des Brandenburgischen Naturschutzrechts wahr. Die bundesweit agierende Tierschutzorganisation hat aufgrund der unterlassenen FFH-Verträglichkeitsprüfung bereits Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Gemeinsam mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) und in Brandenburg anerkannten Umweltverbänden wurden am 8. Februar auch erste einstweilige Verfügungen gegen den Landkreis Uckermark beantragt. Ziel ist der Abbau und eine rechtskonforme Verlegung der Schutzzäune im hochsensiblen Natura 2000-Gebiet des Nationalparks Unteres Odertal. In einer von Oppositionsparteien beantragen Ausschusssitzung am 7. Februar äußerten sich sowohl das Umwelt- als auch das in Sachen Zaunbau federführende Gesundheitsministerium dahingehend, dass die naturschutzrechtlichen Prüfungen vor Beginn des Zaunbaus nicht vorgenommen wurden, weil eine angebliche „Gefahr im Verzug“ bestanden habe. Die Gefahr im Verzug hat es bereits zum Zeitpunkt des ersten Zaunbaus nicht mehr gegeben. Die grünen Ministerien flüchten sich hier in Schutzbehauptungen, wohl um die Rechtswidrigkeit ihres Handels zu vertuschen. Schon in der ersten Verfügung des Landkreises Uckermark heißt es: „Seit 2019 bereitet sich die ASP in Wild- und Hausschweinebeständen in Westpolen aus. Das Tierseuchengeschehen dort bleibt dynamisch und breitet sich auch entlang der deutsch-polnischen Grenze in nördlicher Richtung aus. Am 10.09.2020 wurde der erste ASP-Fall in Deutschland amtlich festgestellt. Seitdem breitet sich die ASP im Land Brandenburg in den Landkreisen Spree-Neiße (SPN) und Oder-Spree (LOS) weiter aus.“ Bei der Entscheidung über den "Schutzkorridor" am 27.08.2021 wussten sowohl die Ministerien als auch der Landkreis Uckermark bereits seit zwei Jahren, dass die Afrikanische Schweinepest sich von Polen aus nähert. Zu diesem Zeitpunkt war die ASP seit einem Jahr in Brandenburg angekommen. Auch die Problematik für die Wildtiere war zumindest dem Landkreis damals schon seit vier Monaten bekannt: Seitdem der erste feste Zaun (Fertigstellung April 2021) gebaut wurde, gab es immer wieder einzelne Meldungen über tot aufgefundene Rehe am Zaun. Die Gefahrensituation ist also keineswegs – wie die Ministerien glauben machen wollen – plötzlich und unerwartet eingetreten. Der Landkreis und die grünen Ministerien hätten schon lange rechtskonforme Maßnahmen treffen können, um die drohende Gefahr abzuwenden. Das war im Landkreis Uckermark ersichtlich nicht der Fall. Nicht einmal eine vom Nationalpark vorgeschlagene weniger schädigende Zauntrasse wurde in Betracht gezogen. Die Errichtung der beiden Zäune war bereits nach nationalem und internationalem Recht rechtswidrig. +++ Offener Brief an Minister Vogel vom 10. Februar 2022 Alle Berichte zum Thema Bitte unterstützen Sie uns: Wildtieren helfen und Artenvielfalt im Nationalpark erhalten

  • Jagdgesetz in Brandenburg: Tierschutz fordert runden Tisch

    Hören - Anlässlich der anstehenden Novellierung des Landesjagdgesetzes in Brandenburg fordern wir in einer gemeinsamen Stellungnahme mit führenden Tierschutzorganisationen das bestehende Jagdrecht in Brandenburg grundlegend zu modernisieren und an die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten fünf Jahrzehnte anzupassen. Dazu soll der Gesetzgeber die rechtlichen Eckpunkte für das neue Jagdgesetz gemeinsam mit den Tierschutzorganisationen und weiteren Organisationen an einem runden Tisch erarbeiten. Dabei gilt es, der rechtlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte hinsichtlich des Tier- und Naturschutzes Rechnung zu tragen. Die Jagd als Freizeitvergnügen gilt als gesellschaftlich überholt und ist nicht mehr vermittelbar. Ziel sollte es sein, ein Jagdrecht zu schaffen, das den tatsächlichen Anforderungen an ein gesellschaftlich akzeptiertes, ethisch vertretbares, modernes und in die Zukunft gerichtetes Wildtiermanagement gerecht wird. Allein im Jagdjahr 2020/21 blieben in Brandenburg etwa 260.000 Wildtiere auf der Strecke. Diese Zahl vergegenwärtigt, in welch enormen Ausmaß die Freizeitjagd in natürliche oder naturnahe Lebensräume eingreift. Es wird zu wenig beachtet, dass die Jagd in Art und Umfang nicht nur Einfluss auf das natürliche Verhalten von jagdbaren Tierarten hat, sondern sich oftmals auch negativ auf viele andere nicht dem Jagdrecht unterstehenden Wildtierarten auswirkt. Die ganzjährig in Brandenburg ausgeübte Jagd hat nicht nur gravierende Folgen für die Tierwelt, sondern auch auf BürgerInnen des Landes: So können selbst ursprünglich tagaktive Wildtierarten nicht mehr oder kaum erlebt und beobachtet werden, da diese ihre Aktivitäten in die schützende Dämmerung oder Nacht verlegen. Die Jagd soll deshalb künftig nur noch in wenigen Monaten eines Jahres ausgeführt werden und zwar nur auf die Tierarten, die in der Regel auch als Lebensmittel dienen und auch in ihrem Bestand nicht gefährdet sind. Dazu gehören Rehe, Hirsche und Wildschweine. In der weiteren Entwicklung der Novellierung des Jagdgesetzes sollten bereits vorgesehene Änderungen im Hinblick auf den Tierschutz auf jeden Fall beibehalten werden: Die Streichung von aus Naturschutzgründen nicht mehr dem Jagdrecht unterstehenden Wildtierarten und ganzjährig geschonten Arten, die Fokussierung auf präventive Maßnahmen bei Konflikten mit Wildtieren in befriedeten Bezirken, das Verbot der Baujagd am Naturbau sowie die Verwendung von Totschlagfallen und die Abschaffung der Abschussmöglichkeit von Hunden und Katzen im Rahmen des Jagdschutzes. +++ Stellungnahme Landestierschutzverband Brandenburg, Bund gegen Missbrauch der Tiere, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, Deutscher Tierschutzbund, Wildtierschutz Deutschland vom 21. April 2022 Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Jagdgesetz für das Land Brandenburg vom 3. März 2022

  • Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Wildschwein-Zäunen im Nationalpark Unteres Odertal

    Petition unterzeichnen Spendenaktion: Wildtieren helfen und Artenvielfalt im Nationalpark erhalten Hören - Auf Basis erster Ergebnisse rechtlicher Überprüfungen zum Bau von Schutzzäunen im Nationalpark Unteres Odertal ergeben sich Verdachtsmomente hinsichtlich strafbarer Handlungen durch den Landkreis Uckermark: Offensichtlich wurden seitens des Landkreises Allgemeinverfügungen zum Bau von Zäunen rechtswidrig erlassen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es zwingend erforderlich zu prüfen, welche Auswirkungen derart gravierenden Eingriffe in den einzigartigen Auennationalpark Unteres Odertal mit seiner nach Anhang II geschützten Pflanzen- und Tierwelt hat. Eine sogenannte FFH-Prüfung für das Natura-2000-Gebiet hat nach unseren bisherigen Recherchen wohl nicht stattgefunden. Auch findet eine Begründung für die Unterlassung von Umweltverträglichkeitsprüfungen, geschweige denn die Tatsache, dass die Zaunbarrieren in Naturschutzgebieten höchster internationaler Kategorie errichtet wurden, keine Erwähnung in den Allgemeinverfügungen des Landkreises. Derweil wird wohl weiteres Tierleid an den Zäunen billigend in Kauf genommen. Bisher getroffene Maßnahmen ermöglichen es Tieren kaum, dem Hochwasser in den Flutungspoldern des Nationalparks zu entkommen. Wildtiere ertrinken, bleiben beim Versuch den Zaun zu überwinden in den engen Maschen hängen (auch im Bestand gefährdete Vogelarten sind betroffen) oder sterben auf der Suche nach einem Ausweg an Erschöpfung. Der Landkreis ist im Vorfeld des Zaunbaus durch den Nationalpark auf die Konsequenzen den Zaunbaus, die sich durch das alljährliche Hochwasser ergeben, aufmerksam gemacht worden. Dazu wurde auch ein Vorschlag zu einem alternativen Zaunverlauf unterbreitet, aber vom Landkreis nicht umgesetzt. Der Verdacht liegt deshalb nahe, dass auch vorsätzliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz begangen wurden und werden. Einen umfassenden Überblick über die Situation im Krisengebiet in der Uckermark und mögliche rechtliche Versäumnisse geben auch offene Briefe der DJGT (Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht) an Landrätin Karina Dörk und die zuständige Verbraucherschutzministerin Nonnemacher. Wildtierschutz Deutschland wird sich in den nächsten Tagen mit Rechtsexperten und Tier- und Naturschutzverbänden hinsichtlich einer weiteren Vorgehensweise beraten. +++ Bitte lesen Sie auch: Drama im Oder-Nationalpark - Tiere ertrinken Alle Berichte zu den rechtswidrigen Zäunen im FFH-Gebiet Unteres Odertal finden Sie hier

  • Beschwerde bei der EU-Kommission - Unteres Odertal

    Petition unterzeichnen Spendenaktion: Wildtieren helfen und Artenvielfalt im Nationalpark erhalten EU-Beschwerde wegen Einzäunung des Natura 2000-Gebiets im Bereich des Nationalparks Untere Oder Am 31. Januar d.J. hat Wildtierschutz Deutschland über seine Anwältin Dr. Cornelia Ziehm, Berlin, wegen der Errichtung eines Schutzzaunes gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) im international bedeutsamen Natura 2000-Gebiet des Nationalparks Untere Oder im Landkreis Uckermark eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission wegen des Verstoßes gegen die FFH-Richtlinie eingereicht. In Anbetracht der aktuell und in den kommenden Monaten voraussichtlich sehr dramatischen Situation in dem Natura 2000-Gebiet „Unteres Odertal“ wird darin die EU-Kommission um möglichst umgehendes Herantreten an die Bundesrepublik Deutschland gebeten. Wildtierschutz Deutschland prüft derzeit gemeinsam mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) weitere rechtliche Schritte gegen den Landkreis Uckermark. Die vom Landkreis Uckermark ohne die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung errichteten ASP-Schutzzäune im Bereich des Nationalparks Unteres Odertal haben eine massive schädliche Auswirkung auf die Wildtierpopulation und die geschützten Tierarten in diesem einzigartigen Natura 2000-Gebiet. Tiere ertrinken, weil sie dem jährlich wiederkehrenden Hochwasser nicht entkommen können, verenden beim Versuch den Zaun zu überwinden oder sterben an Unterkühlung und Erschöpfung. Lebensräume werden brutal zerschnitten und der Zugang zu den für das Nahrungsangebot erforderlichen Winterlebensräumen erschwert oder unmöglich gemacht. Dadurch wird die Habitatqualität des international bedeutsamen Natura 2000-Gebietes erheblich geschädigt. Die Schutzfunktion der Zäune und des damit angelegten Korridors wird dazu zunehmend angezweifelt, vor allen Dingen deshalb, weil das ASP-Virus längst jenseits der den Nationalpark schädigenden Zäune auftritt, weil Poldertore auf der Seite der Oder nicht einmal eingezäunt sind und weil das Virus möglicherweise über infizierte Kadaver von verendeten Wildschweinen durch die Oder oder durch aasfressende Vögel weitergetragen werden kann. Gemäß Herrn Prof. Dr. Dr. habil. Sven Herzog, TU Dresden, leiste der Zaun keinen signifikanten Beitrag zur ASP-Bekämpfung. Die bisher – erst nach erheblichen Protesten aus der Bevölkerung, von Tier- und Naturschutzorganisationen und öffentlichem Druck durch die Medien – eingeleiteten Maßnahmen zur Reduzierung des Tierleids sind völlig unzureichend und lösen auch nicht ansatzweise das Problem einer nachhaltigen Schädigung des Natura-2000-Gebiets. In einem offenen Brief fordert Wildtierschutz Deutschland den in Brandenburg für Naturschutzgebiete zuständigen Umweltminister Alex Vogel auf, sich persönlich für einen Abbau der wohl nur noch von zuständigen Behörden als effektiv bezeichneten ASP-Zäune einzusetzen oder wenigstens den Zaunverlauf in der von der fachkundigen Verwaltung des Nationalparks vorgeschlagenen Art und Weise zu verändern. +++ Beschwerde an die Europäische Kommission wegen Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 2, Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie 92/43/EWG im Natura 2000-Gebiet „Unteres Odertal“ Offener Brief wg. FFH-Beschwerde an Umweltminister Axel Vogel, Brandenburg Alle Berichte zu den rechtswidrigen Zäunen im FFH-Gebiet Unteres Odertal finden Sie hier

bottom of page