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  • Lovis Kauertz

Jagdgesetz in Brandenburg: Tierschutz fordert runden Tisch

Hören - Anlässlich der anstehenden Novellierung des Landesjagdgesetzes in Brandenburg fordern wir in einer gemeinsamen Stellungnahme mit führenden Tierschutzorganisationen das bestehende Jagdrecht in Brandenburg grundlegend zu modernisieren und an die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten fünf Jahrzehnte anzupassen. Dazu soll der Gesetzgeber die rechtlichen Eckpunkte für das neue Jagdgesetz gemeinsam mit den Tierschutzorganisationen und weiteren Organisationen an einem runden Tisch erarbeiten.

Dabei gilt es, der rechtlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte hinsichtlich des Tier- und Naturschutzes Rechnung zu tragen. Die Jagd als Freizeitvergnügen gilt als gesellschaftlich überholt und ist nicht mehr vermittelbar. Ziel sollte es sein, ein Jagdrecht zu schaffen, das den tatsächlichen Anforderungen an ein gesellschaftlich akzeptiertes, ethisch vertretbares, modernes und in die Zukunft gerichtetes Wildtiermanagement gerecht wird.


Allein im Jagdjahr 2020/21 blieben in Brandenburg etwa 260.000 Wildtiere auf der Strecke. Diese Zahl vergegenwärtigt, in welch enormen Ausmaß die Freizeitjagd in natürliche oder naturnahe Lebensräume eingreift. Es wird zu wenig beachtet, dass die Jagd in Art und Umfang nicht nur Einfluss auf das natürliche Verhalten von jagdbaren Tierarten hat, sondern sich oftmals auch negativ auf viele andere nicht dem Jagdrecht unterstehenden Wildtierarten auswirkt.


Die ganzjährig in Brandenburg ausgeübte Jagd hat nicht nur gravierende Folgen für die Tierwelt, sondern auch auf BürgerInnen des Landes: So können selbst ursprünglich tagaktive Wildtierarten nicht mehr oder kaum erlebt und beobachtet werden, da diese ihre Aktivitäten in die schützende Dämmerung oder Nacht verlegen. Die Jagd soll deshalb künftig nur noch in wenigen Monaten eines Jahres ausgeführt werden und zwar nur auf die Tierarten, die in der Regel auch als Lebensmittel dienen und auch in ihrem Bestand nicht gefährdet sind. Dazu gehören Rehe, Hirsche und Wildschweine.


In der weiteren Entwicklung der Novellierung des Jagdgesetzes sollten bereits vorgesehene Änderungen im Hinblick auf den Tierschutz auf jeden Fall beibehalten werden: Die Streichung von aus Naturschutzgründen nicht mehr dem Jagdrecht unterstehenden Wildtierarten und ganzjährig geschonten Arten, die Fokussierung auf präventive Maßnahmen bei Konflikten mit Wildtieren in befriedeten Bezirken, das Verbot der Baujagd am Naturbau sowie die Verwendung von Totschlagfallen und die Abschaffung der Abschussmöglichkeit von Hunden und Katzen im Rahmen des Jagdschutzes.

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