top of page
  • Lovis Kauertz

Petition: Keine Bogenjagd gegen Wildschweine in Brandenburg

Gemäß § 19 Bundesjagdgesetz ist es verboten, Tiere mit Pfeil und Bogen zu jagen. Aus gutem Grund: es ist nicht nachgewiesen, dass der abgeschossene Pfeil das Tier sofort tötet. Die Jagdmethode gilt deshalb dem Gesetz nach als nicht „weidgerecht“ – wir nennen das tierquälerisch.

Wildschwein, Bache mit Frischlingen

Wehret den Anfängen: Keine Bogenjagd in Deutschland. Bild: Detlef Hinrichs

Das SPD-geführte Umweltministerium will dennoch Ausnahmegenehmigungen für die Jagd mit Pfeil und Bogen auf Wildschweine in zwei Gemeinden in Brandenburg erlassen. Entsprechende Forderungen kamen wohl zunächst von der SPD Stahnsdorf, die mit unqualifizierten Aussagen zitiert wird wie: „…nehmen Sie es mal mit der Weidgerechtigkeit nicht so genau“, oder „… bei der Schwarzwildbekämpfung ist jedes Mittel Recht“.

Neben dem Aspekt der Tierquälerei wird die zusätzliche Jagdmethode mittelfristig aber auch nicht die gewünschte Entlastung hinsichtlich der Zahl der Wildschweine bringen: In Brandenburg wurden im vergangenen Jagdjahr fast 90.000 Schwarzkittel getötet, mehr als je zuvor. Die wenigen Tiere, die zusätzlich innerhalb der Ortschaften verbotswidrig, aber mit Ausnahmegenehmigung getötet werden, bringen insgesamt keine Entlastung. Neue Tiere werden nachrücken.

Wie die letzten 40 Jahre mit kontinuierlich steigenden Zahlen getöteter Wildschweine zeigen, ist die Jagd insgesamt keine Lösung für die Reduzierung der Wildschweinbestände. Im Umland von Barcelona hat man deshalb erfolgreich zu einer anderen Methode gegriffen: mit dem Einsatz von Empfängnisverhütungsmitteln für Wildschweine konnte die Zahl der Neugeburten signifikant reduziert werden.

Hintergrundinformation:

Comments


bottom of page