Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen
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- Jäger lösen keine Probleme, Jäger verursachen sie
Heute gibt es trotz intensiver Jagd - oder gerade wegen der Jagd? - ein Vielfaches an Rehen, Hirschen, Wildschweinen wie vor Beginn der "Hege"-maßnahmen durch Jäger. Das hat nicht nur Konsequenzen hinsichtlich des Verbisses an jungen Waldkulturen, das wirkt sich auch auf die enorme Zahl von Unfällen mit Wildbeteiligung aus (2016 ca. 260.000 Verkehrsunfälle mit Rehen und Wildschweinen). Um mit den Revieren Geld zu verdienen, muss die Anzahl der jagdbaren Tiere hochgehalten werden Es ist eine Mär, dass der Jäger fehlende natürliche Feinde des Wildes ersetzt. Wild hat sich immer reguliert durch Krankheiten, Kälte und Nahrungsmangel ... und wie bei Wildschweinen oder Füchsen durch Ihre Sozialgefüge. Gewachsene Familienstrukturen ermöglichen vielen Wildtierarten eine natürliche Geburtenkontrolle, die allerdings durch eine intensive Jagd außer Kraft gesetzt wird. "Jäger lösen keine Probleme, sie verursachen sie vielmehr." Sehen und hören Sie was der renommierte Zoologe Prof. Dr. Josef Reichholf dazu sagt. Der SWR-Beitrag wurde etwa 2011 aufgenommen: Auch interessant: Jagd ist ein großes Problem im Naturschutz
- Keine Tollwut mehr unter Deutschlands Füchsen
Wildtierschutz Deutschland e.V. und das Aktionsbündnis Fuchs, ein Zusammenschluss von über 60 Tier- und Naturschutzorganisationen, weisen anlässlich des Welt-Tollwuttages am 28. September darauf hin, dass bereits seit vielen Jahren keine Tollwutgefahr mehr von Füchsen in Deutschland ausgeht. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben weltweit pro Jahr immer über 50.000 Menschen an der hauptsächlich durch Hundebisse übertragenen Tollwut. Deutschland, seine Nachbarn im Westen und im Süden, die iberische Halbinsel, Irland, Großbritannien und die skandinavischen Länder gelten allerdings seit vielen Jahren als „tollwutfrei“ (frei von terrestrischer Tollwut). Der letzte identifizierte Tollwutfall bei einem Wildtier (außer Fledermäusen) trat in Deutschland im Februar 2006 bei einem Fuchs auf und liegt somit lange zurück. In Polen, den baltischen Staaten und in der Slowakei wurden in den letzten Jahren nur noch sporadisch Einzelfälle von Tollwut gemeldet. Seit über 13 Jahren gibt es in Deutschland keine Tollwut mehr unter Füchsen. An neuen Vorwänden für die Fuchsjagd mangelt es den Jagdverbänden dennoch nicht. Bild: Timo Litters In der Vergangenheit stellten in Deutschland Füchse das Hauptreservoir für das klassische Tollwutvirus dar. Insbesondere in den 1970er Jahren wurden viele Füchse Opfer der Tollwut – direkt durch das Virus oder indirekt durch die Jagd. Seinerzeit schreckten Jäger selbst davor nicht zurück, Fuchsbaue zu vergasen. In der Folge wurden Deutschlands Dachse zwar beinahe ausgerottet, die Fuchstollwut ließ sich mittels der Jagdaktivitäten aber nicht besiegen. Vielmehr breitete sich die Tollwut wohl gerade infolge der intensiven Fuchsjagd immer stärker aus. Grund dafür ist das Reproduktionsverhalten der Füchse. Erleiden Fuchsbestände hohe Verluste, beteiligen sich an der Vermehrung auch Füchsinnen, die es ansonsten zum Beispiel aufgrund ihres jungen Alters noch nicht machen würden. Die einzelne Füchsin bekommt dann auch nicht zwei oder drei Welpen, sondern sechs oder acht Junge. In der wissenschaftlichen Literatur spricht man in diesem Zusammenhang von „kompensatorischem Wachstum“. Gerade Jungfüchse waren es aber, die auf ihren langen herbstlichen Wanderungen zur Verbreitung der Tollwut beitrugen: Sie begegneten weit mehr Artgenossen als ein sesshafter Fuchs und liefen Gefahr, sich bei Revierkämpfen mit der Tollwut zu infizieren oder diese weiterzugeben. Fuchsjagd trägt also eher zur Ausbreitung der Tollwut bei als zu ihrer Eindämmung. Erst durch die flächendeckende Ausbringung von Impfködern in den 1990er Jahren – häufig per Flugzeug – konnte die Tollwut in Deutschland und anderen Ländern ausgemerzt werden. Auch die Zahl der Füchse erholte sich wieder und ist inzwischen konstant bis rückläufig. +++ Lesen Sie hier, warum die intensive Fuchsjagd das Krankheitsrisiko für Menschen erhöhen kann
- Warum die Fuchsjagd tierschutzwidrig ist
Mit Petition - bitte unterzeichnen Hören - Um es vorweg zu nehmen: Nicht jeder Jäger ist ein Tierquäler. Dennoch sind wir davon überzeugt, dass zumindest die Niederwildjäger, die regelmäßig dem Rotfuchs nachstellen, zu der Sorte der Jagdausübungsberechtigten zählen, die Tiere nachhaltig quälen. Nicht nur, dass es keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes für die Jagd auf Füchse gibt, es ist auch so, dass die Fuchsjagd die Sozialstrukturen dieser Tiere zerstört und das Reproduktionsverhalten derart beeinflusst, dass der unnötige Tod zahlloser Fuchswelpen in Kauf genommen wird. Für die Tiere, insbesondere für die Fähen (weiblicher Fuchs) und die Welpen, bedeutet die fortlaufende Vermehrung bei zerstörten Sozialgefügen ein erhebliches Drama. Welpen erfrieren oder verhungern, weil die Fähe die Versorgung ohne den Rüden (männlicher Fuchs) alleine bewältigen muss oder weil sie auf Beutestreifzügen, die sie ansonsten nicht unternehmen müsste, erschossen oder überfahren wird. Jungtiere haben auch durch den Verlust des Fuchsvaters, der erheblich zur Versorgung in den ersten Wochen beitragen kann, wesentlich schlechtere Überlebenschancen. Im Durchschnitt erreicht ein Fuchs in Deutschland ein Lebensalter von weit unter zwei Jahren. Der Fuchs ist der am häufigsten gejagte Beutegreifer in Deutschland. Jedes Jahr werden weit über 400.000 Rotkittel im Rahmen der Jagd getötet. Bei allen Jagdarten werden dabei erhebliche Tierquälereien billigend in Kauf genommen. Hier die beim Fuchs praktizierten Jagdarten: Ansitzjagd - Die Ansitzjagd ist eine Einzeljagd, bei welcher der Jäger das Wildtier meist vom Hochsitz aus erwartet, um es zu töten. Untersuchungen in Großbritannien haben gezeigt, dass unter normalen Geländebedingungen jeder zweite Fuchs durch eine Schussverletzung lediglich verwundet worden wäre. Wohl erst recht bei Treibjagden, denn hier flüchten die Tiere in Panik. Bei der Baujagd werden kleine, aber aggressive („raubwildscharfe“) Jagdhunde in den Fuchsbau geschickt, um die darin verharrenden Füchse vor die Flinten davor wartender Jäger zu treiben. Mutige Füchse lassen es dabei bisweilen auf einen Kampf mit dem Hund ankommen, der im schlimmsten Fall für beide Beteiligten tödlich enden kann, meist aber zumindest zu gravierenden Verletzungen führt. Einschlägige Internetforen für Baujäger sind voll von Hinweisen, wie man bei verletzten Bauhunden erste Hilfe leisten sollte und welche Utensilien (etwa Medikamente, Verbandszeug, Nähausrüstung) unverzichtbar sind. Ein in der Schweiz erstelltes Gutachten zur Baujagd kommt zu dem Ergebnis, dass diese Praktik als „ein Aufeinanderhetzen von Tieren bezeichnet werden (kann). (…) Füchse und Dachse werden bei dieser Jagdmethode außerdem an einem Ort attackiert, der von ihnen als sicheres Rückzugsrefugium genutzt wird und zur Jungenaufzucht dient. Aus der Sicht des Tierschutzrechts erfüllt die Ausübung der Baujagd gleich mehrfach den Tatbestand der Tierquälerei“. In den Schweizer Kantonen Thurgau, Zürich und Baselland wurde die Baujagd daher bereits verboten. Bleibt ein Hund etwa im Bau stecken, wird mit Schaufel und Spaten gleich der ganze Bau zerstört, um ihn zu befreien und die Fuchswelpen zu töten. Hinzu kommt, dass die Abrichtung „raubwildscharfer“ Hunde für die Baujagd an lebenden Füchsen erfolgt. In sogenannten Schliefanlagen kommen bevorzugt junge, unerfahrene Füchse zum Einsatz, die zuvor in der Regel mit Lebendfallen gefangen wurden. Um die Tötung des Übungsfuchses in frühen Phasen der Ausbildung durch den Jagdhund zu vermeiden, sind einzelne Abschnitte der Anlage durch Schieber abtrennbar. Dennoch bedeutet das wiederholte Gejagtwerden für den Fuchs extremen Stress und Todesangst; er ist ohne Fluchtmöglichkeiten seinen Feinden Mensch und Jagdhund ausgeliefert, was bis hin zum Tod durch Herzinfarkt führen kann. Zwischen den Ausbildungseinheiten werden die Schliefenfüchse in Käfigen gehalten. Eine ausführliche rechtliche Stellungnahme zur Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Füchsen in Schliefanlagen hat die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) erstellt. Fallenjagd - Sowohl legal als auch illegal aufgestellte Totschlagfallen führen bei Füchsen immer wieder zu schwersten Verletzungen, insbesondere der Vorderläufe. Die Jagd von Fuchswelpen mit Drahtgitterfallen direkt am besetzen Fuchsbau und die anschließende Tötung gehen mit erheblichem Stress nicht nur für die Kleinen, die oft das „Abmurksen“ der Geschwister miterleben, einher, sondern auch für die die Fuchsmutter, die ihren Welpen nicht mehr helfen kann. Auch die Jagd mit Schlagfallen ist in Deutschland noch in nahezu allen Bundesländern zulässig. Bei diesen vermeintlich „sofort tötenden“ Fallen wird das Tier, das den Köder annimmt, meist durch den Schlag eines Metallbügels auf Hals oder Brustkorb getötet – aber nur, wenn ein Tier der richtigen Größe den Köder aus der richtigen Position mit dem richtigen Körperteil berührt. Wenn einer dieser Parameter nicht stimmt – etwa, weil ein Fuchs auf die dumme Idee kommt, den Köder mit der Pfote anzunehmen – resultiert das in Quetschungen und blutigen Verletzungen bis hin zur Verstümmelung. Die gesetzlich vorgeschriebenen „Fangbunker“ können dabei weder die Selektivität noch die rasche Tötung des gefangenen Tieres gewährleisten. Tiermediziner an der Veterinärmedizinischen Universität Wien stellten beispielsweise fest, dass von mehreren Hundert zu Untersuchungszwecken eingesandter Füchse gut ein Drittel schwerste Laufverletzungen aufwiesen, die eindeutig von Fallenbügeln stammten. Auch in sogenannten Lebendfallen kann ein Tier Schmerzen haben, in jedem Fall leidet es aber, denn auch Angst ist Leiden. „Angst stellt für ein Tier eine höhere Belastung dar als für den erwachsenen Menschen, da dieser auf Grund seiner intellektuellen Fähigkeiten im Regelfall in der Lage ist, Rationalisierungsstrategien und Sinnfindungsmechanismen zu entwickeln.“ (Hirt/Maisack/Moritz, Kommentar zum TierSchG) Ein Rechtfertigungsgrund für einen solchen Schmerz und solches Leid kann in der Jagd per se nicht gesehen werden. Für Fuchswelpen bestehen in Deutschland nur in vier Bundesländern überhaupt Schonzeiten – in Baden-Württemberg, dem Saarland sowie in Berlin. Überall sonst dürfen sie das ganze Jahr über gejagt werden. Daher werden viele Jungfüchse bereits am elterlichen Bau mit Schrot erschossen oder in speziellen Fallentypen wie der „Eberswalder Jungfuchsfalle“ gefangen, die auf den Eingang des Fuchsbaus aufgesetzt werden. Die in diesen Drahtgitterfallen gefangenen Jungfüchse – bisweilen ein ganzer Wurf – werden daraufhin erschossen oder erschlagen. Beim Einsatz von Jungfuchsfallen werden die Fallen in eine oder mehrere Röhren des Baus gesteckt. Weitere Ausgänge werden so versperrt, dass die Jungen nicht entweichen können und die Alten sie nicht ausgraben. Den noch im Bau befindlichen Welpen wird dadurch die Versorgung durch die Elterntiere verwehrt wird und die Welpen leiden bis zu sechs Tage lang an Hunger, Durst und Vernachlässigung. Sie erleben währenddessen, wie ihre Geschwister in die Falle tappen und erschossen werden und haben selbst schließlich nur die Wahl, im Bau zu sterben oder sich mit letzter Kraft auch in die Falle zu schleppen, wo ebenfalls der sichere Tod auf sie wartet. Jagdzeiten – Dem Fuchs wird in den meisten Bundesländern immer noch ganzjährig nachgestellt, am häufigsten während der Paarungszeit zwischen Dezember und Ende Februar. Aus Sicht des Tierschutzes ist das besonders problematisch, zum einen, weil schon im Februar die ersten Jungtiere geboren werden und somit billigend in Kauf genommen wird, dass beide Elternteile während der Aufzuchtzeit getötet werden. Aber auch wenn noch keine Welpen da sind, führt der zigtausend fache Verlust der Fuchsväter, welche die Rolle des Versorgers während der Aufzucht übernehmen, zu einem Drama: die jungen Füchse haben eine wesentlich geringere Überlebenschance als diejenigen, die in einem intakten sozialen Umfeld mit dem Vaterrüden aufwachsen. Im Tierschutzgesetz, § 1 heißt es: „… Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Die Jäger haben dafür gesorgt, dass dieses Gesetz für ihresgleichen in weiten Teilen nicht zur Anwendung kommt. Darüber hinaus gilt: wo kein Kläger, da kein Richter - und das ist bei der Jagd wohl der Regelfall. +++ Aktionsbündnis Fuchs: Literaturquellen und Erläuterungen DJGT: Rechtliche Stellungnahme zur Fuchsjagd DJGT: Tierschutzrechtliche Unzulässigkeit von Schliefanlagen Über die ganze Brutalität der Jungfuchsbejagung Weitere Artikel zum Thema Fuchs Petition - bitte unterzeichnen
- Acht Dinge, die ihr über den Eisvogel wissen solltet
Hören Funkelnde Tarnung Der Eisvogel ist aufgrund seines schillernden Aussehens unverwechselbar. Die Natur hat ihn jedoch nicht nur aus optischen Gründen mit seinem farbigen Federkleid ausgestattet. Vielmehr dient es als perfekte Tarnung gegenüber Beute und Feinden. Die orangebraune Unterseite lässt ihn auf einem Baum sitzend kaum auffallen, während ihn die türkisfarbene bis dunkelblaue Oberseite seines Gefieders mit der Farbe des Wassers verschmelzen lässt. Auf dem aufsteigenden Ast Lange hatte der Eisvogel mit starken Lebensraumverlusten zu kämpfen bis er im Jahr 1973 zum Vogel des Jahres gekürt wurde. Ab diesem Zeitpunkt wurde viel zu seinem Schutz getan. Nachdem er 2009 noch einmal zum Vogel des Jahres wurde, profitiert er von Renaturierungsmaßnahmen an den Gewässern und folglich auch steigender Wasserqualität in vielen Regionen. Die Populationen von Kleinfischen wie Stichlingen und Weißfischen steigen wieder an. Dies erlaubt es dem Eisvogel mittlerweile auch in urbanere Gebiete zu ziehen. Seit 2020 wird er auf der Roten Liste für Deutschland nicht mehr als gefährdet eingestuft. Erstklassiger Fischer Der Eisvogel ist ein ausgezeichneter Fischer. In seltenen Fällen jagt er wie ein Turmfalke aus dem Rüttelflug heraus, aber in der Regel bevorzugt er die Jagd von einem Ansitz aus. Wippt er auf seinem Ansitz ganz plötzlich mit dem Kopf, hat die Sekunde eines jeden Fotografen und Filmer geschlagen. In diesem Moment justiert er die genaue Position seiner Beute und taucht wenige Sekunden später mit geöffneten Flügeln und Augen ins Wasser ein. Die Sehfähigkeit unter Wasser verdankt er einer Nickhaut auf den Augen, die beim Eintauchen vorgezogen wird. War die Jagd erfolgreich, fliegt der Eisvogel in der Regel zurück zu seinem Ansitz und verspeist den Fisch entweder direkt oder schlägt ihn mit mehreren Hieben am Ast bewusstlos. Hohe Fortpflanzung gegen harte Winter Besonders kalte Winter können für den Eisvogel zur Qual werden. Mit einer dicken Eisschicht auf dem Wasser kann er nicht genügend Nahrung beschaffen. Eisvögel versuchen dieses mit hohen Fortpflanzungsraten auszugleichen. Zwei- bis dreimal im Jahr pflanzen sie sich fort und zeugen in der Regel sechs bis sieben Junge im Jahr. Um eine solche Fortpflanzung gewährleisten zu können, benötigt der Eisvogel jedoch ein geeignetes Territorium. Er benötigt unverbaute Steilufer, in denen er seine Nisthöhlen sicher vor Fuchs, Waschbär und anderen Prädatoren anlegen kann. Auch auf lebendige Flüsse mit sauberem Wasser ist er angewiesen. Fehlender Putzplan Der Eisvogel nistet in bis zu 140 cm langen Nisttunneln, die in einer Nistkammer enden. Die Erstellung kann mehrere Tage dauern. Trotzdem bezieht er für jede Brut ein neues Nest. Das liegt daran, dass ein Eisvogel das Nest nach der Brut nicht säubert. Sind die Jungen flügge geworden, ist der Tunnel in der Regel voller verwesender Fische und ist nicht mehr bewohnbar. Einfache Bestimmung Die Bestimmung des Geschlechts und des Alters ist beim Eisvogel recht leicht. Während weibliche Eisvögel einen orangen Unterschnabel haben, ist dieser bei Männchen dunkel gefärbt. Junge Eisvögel lassen sich recht einfach an den schwarzen Füßen und der hellen Schnabelspitze erkennen. Adulte Eisvögel haben orange Füße und eine Schnabelspitze mit konstanter Färbung. Kein Gesangskünstler Auch wenn er die ein oder andere Lautäußerung von sich gibt, gehört der Eisvogel zu den seltener zu hörenden Vögeln. Am Anfang von meinem zuvor bereits verlinkten Video, hört Ihr das junge Männchen ein lautes “tjiii” von sich geben. Dieser Ruf dient in erster Linie als Lockruf. Bei Aufregung geben Eisvögel auch noch ein raues “khrit-rit-rit” von sich. Unerwarteter Gartenbesucher Als Gartenvögel kommen euch sicher andere Vogelarten in den Sinn. Doch auch der Eisvogel kann durchaus mal auf einen Besuch in euren Garten kommen. Dieses ist vor allem dann der Fall, wenn sich Gewässer wie Teiche oder kleine Flüsse in der Nähe befinden. In besonders strengen Wintern ernähren sie sich sogar an den Vogeltischen. +++ Zur Eisvogel-Bildergalerie Auch von Stephan Schulz: Der Buntspecht auf Nahrungssuche
- Fuchsjagd wegen fehlender natürlicher Feinde?
Hören - Das seit April 2015 in Luxemburg geltende Verbot der Fuchsjagd hat seinerzeit auch in Deutschland viele Diskussionen ausgelöst. Immer wieder taucht dabei von verschiedenen Seiten die Behauptung auf, die Jagd auf den Fuchs wäre unumgänglich, denn er habe keine natürlichen Feinde und würde sich deshalb ungebremst vermehren. Die seit über einhundert Jahren in jagdfreien Gebieten gewonnenen Erkenntnisse sprechen eine andere Sprache. Obwohl hier jagdlich nicht in die Fuchsbestände eingegriffen wird, nehmen diese dort nicht zu. Beispiel Nationalpark Bayerischer Wald: hier wurden Füchse im jagdfreien Teil über einen mehrjährigen Zeitraum beobachtet (man spricht vom sogenannten Monitoring). In der entsprechenden wissenschaftlichen Publikation des Nationalparks erfährt man, dass die durchschnittlichen Reviergrößen eines Fuchsrüden hier bei 4,3 Quadratkilometern liegen und nur 1,7 Welpen pro Wurf zur Welt kommen. Die Ursache für die geringe Geburtenrate liege in der stabilen Sozialstruktur der Füchse. In intensiv bejagten Arealen bringen Füchse drei- bis viermal so viele Jungtiere zur Welt. Als natürliche Feinde von Füchsen gelten Wolf, Luchs, Uhu und Steinadler. Einen entscheidenden Anteil in deren Beuteschema stellen Füchse aber nicht dar. Beim Luchs beispielsweise macht Fuchsfleisch gerade mal vier Prozent seiner Nahrung aus. Unter Berücksichtigung der relativ großen Reviere von Luchsen (von 80 qkm bis über 300 qkm) kommt man unweigerlich zu dem Schluss, dass deren Wirkung auf den Fuchsbestand viel zu gering ist, als dass sie eine regulierende Wirkung annehmen könnten. Gerne übersehen wird auch, dass an die Stelle von natürlichen Feinden der Straßenverkehr getreten ist. Dieser fordert mitunter mehr Opfer unter den Wildtieren, als das auf selber Fläche durch das Vorhandensein natürlicher Feinde der Fall wäre. Ein interessanter Aspekt in diesem Zusammenhang ist übrigens auch das Verbot der Greifvogeljagd. Als dieses 1970 in Deutschland eingeführt wurde, prognostizierten große Teile der Jägerschaft ein regelrechtes Schreckensszenario. Der Bestand der Greifvögel würde bedrohlich ansteigen, sie würden Singvögel und Kleinsäuger in Deutschland binnen weniger Jahre gänzlich ausrotten. Sogar eine Bedrohung für den Menschen wurde allen Ernstes propagiert. Und man müsse die Greifvögel weiterhin unbedingt bejagen um deren Bestand zu regulieren, da sie keine natürlichen Feinde hätten, so die Jagdbefürworter. Seit über 50 Jahren nun dürfen Greifvögel in Deutschland nicht mehr bejagt werden, bis heute hat sich nichts von den furchterregenden Weissagungen bewahrheitet. Die Natur braucht den Menschen nicht als Regulator, sie regelt sich selbst durch Nahrungsangebot, Sozialstrukturen, Krankheiten und durch klimatische Einflüsse. Lesen Sie auch: Welche Auswirkungen hat die Jagd auf das ökologische Gleichgewicht
- Deutsches Tierärzteblatt: Keine Plattform für Jägerlatein!
Leserbrief der Tierärztin Dr. Cornelia Konrad zu einer Kurzmeldung "Jagdverband fordert Bekenntnis der Politik zur Fallenjagd" im Deutschen Tierärzteblatt 2/2019. „Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert ein klares Bekenntnis von Politik und Naturschutzlobby zur Fallenjagd, um die Vorgaben der EU für invasive Arten zu erfüllen. … Ohne die Fallenjagd sei die von EU-Seite geforderte effektive Reduzierung der Waschbärenbestände nicht möglich.“ Unabhängig von der Absurdität dieser Forderung – warum bietet das Presseorgan der Deutschen Tierärzteschaft dem DJV überhaupt eine Plattform für dessen Agitation? Weil die ganzjährige Fallenjagd (die in vielen Bundesländern noch immer mit Totschlagfallen erlaubt ist) tierschutzgerecht ist? Weil den Diffamierungskampagnen des DJV Glauben geschenkt wird, dass Waschbär, Nutria und Co. „effektiv reduziert“ werden müssen? Die EU-VO 1143/14, auf die sich der DJV bezieht, verlangt in Art. 19 (Managementmaßnahmen) keine „effektive Reduzierung“ sondern Kontrolle der inkriminierten Arten. Dieses Management obliegt aber ausschließlich den Naturschutzbehörden der einzelnen Bundesländer und nicht der Jagdbehörde - geschweige denn dem Club der Freizeitjäger! Dabei ist die EU-VO 1143/14 ein Paradebeispiel europäischer Lobbypolitik: Klimawandel? Verlust von Lebensräumen? Pestizideinsatz? Überdüngung? Nicht Waschbär, Nutria, Nilgans, Streifenhörnchen oder andere gelistete Arten sind die Verursacher des Artensterbens – sie sind im wahrsten Sinne des Wortes die Bauernopfer einer fehlgeleiteten Agrar- und Umweltpolitik und sollen dank der Lobbyarbeit von Monsanto/Bayer und der Agrarindustrie von den eigentlichen Problemen und eigentlichen Verursachern ablenken. Zu den eifrigsten Befürwortern der EU-VO 1143/14 zählt auch die Jäger-Lobby, die die Chance nutzt, um eine ganzjährige Bejagung der Beutegreifer (auch in befriedeten Bezirken und in Schutzgebieten) durchzusetzen und um die Fallenjagd wieder salonfähig zu machen. Im Gegensatz zu der qualitativ und quantitativ eher anspruchslosen Ausbildung von Privatpersonen für die Jägerprüfung in Jagdschulen und Jagdvereinen (100 Stunden à 45 Minuten inkl. Schießübungen, Ausbildung und Prüfung durch Jäger, Mindestanforderung: Keine, außer Mindestalter von 15 Jahren) – in gewohnter Selbstüberschätzung als „grünes Abitur“ bezeichnet – kommen Tierärzte in den Genuss einer umfassenden naturwissenschaftlichen Ausbildung. Wir sollten daher eher in der Lage sein, die Komplexität der Materie zu verstehen und nicht einfach nachplappern (und veröffentlichen) was der DJV gebetsmühlenartig – aber trotzdem falsch – verbreitet. Ansonsten gilt immer noch die Maxime: Lesen bildet und Recherche hilft! Die EU-VO 1143/14, die Umsetzung in nationales (Naturschutz-) Recht und die Managementmaßnahmen sind für jede(n) zugänglich. +++ Link zur EU-VO 1143/2014 Lesen Sie auch: Jäger können die Verbreitung des Waschbären nicht verhindern
- Fallensteller sind auch während der Setzzeit noch zugange
Noch bevor die ersten Sträucher Mitte März in der Blüte stehen, werden Wildtierauffangstationen erste verwaiste Dachs- und Fuchsbabys gebracht. Die sind nicht selten schon im Februar zur Welt gekommen. Häufig sind es die Jungtiere von durch Verkehrsunfälle oder die Jagd umgekommene Muttertiere. Die Setzzeit beginnt für Füchse und für Dachse entgegen der Auffassung vieler Jagdbehörden bereits Ende Januar! Gemäß den Aufzeichnungen verschiedener Fuchsauffangstationen werden Füchse im Februar sogar schon recht häufig gesetzt, bevor der Höhepunkt der Geburten im März und April stattfindet und letzte Fuchsbabys im Mai das Licht der Welt erblicken. Tierschutzrechtlich relevant ist das, weil bis Ende Februar in weiten Teilen der Republik noch Tierfallen aktiv sind und selbst sogenannte „Fuchswochen“ angesetzt werden, bei denen meist so viele Füchse getötet werden, wie ansonsten nie im Jahr. Der Deutsche Jagdverband rühmt sich seines Wildtier-Monitorings, also der Beobachtung und Zählung von Wildtieren. Da wundert es uns schon sehr, dass die Lobbyisten-Organisation bisher kein Wort zu den wesentlich früher einsetzenden Brut- und Setzzeiten verliert. Jegliche Form der Jagd, inklusive der Fallenjagd, sollte während der Brut- und Setzzeit der Tiere tabu sein – alles andere ist nicht weidgerecht. Leider ist es in Deutschland immer noch erlaubt, Wildtieren mit Fallen nachzustellen, zum Beispiel Füchsen, Waschbären und Dachsen. In der Praxis werden dazu überwiegend Kasten- oder Betonröhrenfallen eingesetzt. Einmal gefangen wird etwa ein Fuchs unsanft mittels Schiebestange in einen Fangkorb, meist ein Kasten aus Drahtgeflecht, verfrachtet und mit einer Kurzwaffe getötet. Etwa 98 Prozent der durch die Fallenjagd in Deutschland erbeuteten Tiere werden verscharrt oder zur Tierkörperbeseitigung gebracht. In den meisten Bundesländern sind aber auch weiterhin Schlagfallen erlaubt. Sie sollen sofort töten und dürfen nur in sogenannten Fangbunkern eingesetzt werden. Das Problem ist, dass sie nicht selektiv, also zum Beispiel ausschließlich Steinmarder töten, und häufig Tiere Zugang haben, die zwar nicht sofort getötet, denen aber Körperteile zertrümmert werden. Schlagfallen sind – ob zugelassen oder nicht – frei verkäuflich. Von daher kommt es immer wieder zu Unfällen bei denen Tiere illegal getötet oder schwer verletzt werden. Auch Kinder und Erwachsene sind gelegentlich Opfer solcher Fallen. Eine einfache Kastenfalle: Am Eingang und am Ausgang sind hier Schiebebleche angebracht, die beim Berühren eines Auslösers in der Falle herunterfallen und den Kasten schließen. Vereinzelt werden von den politisch Verantwortlichen, wie z.B. in Baden-Württemberg, auch Fallen für Wildschweine, sogenannte Saufänge, genehmigt. Dieser Fallentyp ist zwar – wie man aus der Erfahrung und entsprechender Literatur weiß – ineffektiv hinsichtlich der Reduzierung des Wildschweinbestandes, aber er ist in höchstem Maße tierschutzrelevant. Ganze Familienverbände, in der Fachsprache „Rotten“, werden durch Köder in meist mit Holzwänden geschlossene Gehege gelockt, um dann vom Hochsitz aus mit der Büchse getötet zu werden. Spätestens nach dem ersten Schuss geraten die eingesperrten Tiere auf engstem Raum in Panik, schreien und versuchen erfolglos die Wände zu überwinden. +++ Lesen Sie auch: Die ganze Brutalität der Jungfuchsfallen Rechtliche Stellungnahme zur Fallenjagd, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT)
- Über die Hälfte der Jagdstrecke wird nicht verwertet
Anlässlich einer Drückjagd des staatlichen hessischen Forstbetriebs zeigt Wildtierschutz Deutschland auf, dass jedes zweite im Rahmen der Jagd getötete Tier entsorgt wird. 30. Dezember. Waldspaziergang in der Wetterau, 40 km nördlich von Frankfurt. In der Nacht gab es ein wenig Schnee. Schüsse, zwei Jagdhunde, die einem Reh hinterherjagen, der tannengrüne Dienstwagen des Landesbetriebs Hessenforst, ein Anhänger. Darin vier tote Wildschweine, zwei Rehe. Der Fall ist klar: Der Hessenforst jagt für die Tonne. Diese Tiere landen auf keinem Teller. Die Jäger des staatlichen Forstbetriebs fahren sie direkt zur Tierkörperbeseitigung. Anderenfalls hätten Rehe und Schwarzkittel schnellstmöglich nach dem Schuss aufgebrochen werden müssen. Bereits 30 bis 45 Minuten nach dem Tod beginnt die Diffusion von Gasen und Bakterien durch den Darm in die Körperhöhlen, Organe und die Muskulatur. Wird erst dann aufgebrochen, können bereits giftige Substanzen entstanden sein. In Deutschland werden Jahr für Jahr etwa sechs bis sieben Millionen Tiere im Rahmen der Jagd getötet. Wildtierschutz Deutschland geht davon aus, dass nur etwa die Hälfte der getöteten Tiere als Lebensmittel verwertet wird. Zur Verarbeitung zu Pelz oder zur sonstigen Verwertung gelangen etwa 0,2 Prozent aller Jagdopfer. Alle anderen Tiere werden verbrannt, verbuddelt, in die Hecke geworfen oder als Luder genutzt, um Füchse oder Wildschweine unter den Hochsitz zu locken. Es sind nicht nur Rabenkrähen, Füchse oder Schwäne, die nicht verwertet werden, auch ein beträchtlicher Teil der erlegten Wildschweine oder Rehe wird nicht als Nahrungsmittel genutzt. Wir gehen davon aus, dass regelmäßig etwa 100.000 bis 200.000 Rehe und etwa ein Drittel bis die Hälfe der Wildschweinstrecke (im Jagdjahr 2019/2020 waren das über 880.000 Tiere) nach der Jagd entsorgt werden. Die aktuelle Corona-Pandemie verschärft diese Situation nochmal, da die Gastronomie als Abnehmer ausfällt. Die Jagd macht in vielen Fällen weder ökologisch, noch wirtschaftlich, noch aus Gründen der Seuchenprophylaxe einen Sinn. Das in weiten Teilen immer noch auf dem Reichsjagdgesetz beruhende Bundesjagdgesetz bedarf dringend einer Novellierung, die diesen Namen auch verdient. Zahlreiche Kritiker vermissen bei der aktuell anstehenden Änderung des Jagdgesetzes nicht nur die Orientierung an Erkenntnissen der Forschung der vergangenen Jahrzehnte, sondern auch die Anpassung an gesellschaftliche Entwicklungen, die sich nicht zuletzt im Staatsziel Tierschutz widerspiegeln. +++ Überhaupt nicht oder kaum verwertet werden (Streckenstatistik 2018/19): 62.000 Nutria 29.000 Marderhunde 166.000 Waschbären 3.000 Wiesel 8.000 Iltisse 50.000 Marder 80.000 Dachse 422.000 Füchse 400.000 Wildtauben ca. 1.000.000 Rabenkrähen, Elstern, Eichelhäher ca. 12.000 Schwäne, Graureiher und andere nicht in den Streckenlisten des DJV gelistete Tierarten ca. 200 bis 300 Tausend Haustiere. Das sind bereits 2,5 Millionen Tiere, die nicht nach der Jagd verwertet wurden. Es ist auch davon auszugehen, dass von den 390.000 erlegten Wasservögeln oder Waldschnepfen maximal 10 bis 20 Prozent im Eigenbedarf der Jäger verwertet werden. Vermarktet werden diese Tiere ja nicht. Das sind noch einmal 310.000 Tiere werden nicht verwertet. Mindestens 20 Prozent aller wiederkäuenden Paarhuferarten (sog. Schalenwild wie Hirsche, Rehe, Damwild, Gämse und Muffel) werden nicht verwertet, entweder weil sie zerschossen wurden oder einfach nicht zu vermarkten sind. Das sind dann auch nochmal 280.000 Tiere. Wildschweine aus dem Südwesten Deutschlands sind aufgrund der radioaktiven Belastung nicht verwertbar (geschätzt 40.000), aufgrund des Preisverfalls des Wildschweinfleisches in vielen Regionen, wurden in den letzten zwei Jahren wahrscheinlich mehr Tiere entsorgt als verwertet. (vgl. "Gesunde Sauen werden verbrannt"). Wir gehen davon aus, dass von den in 2018/19 gem. Strecke erlegten 600.000 Wildschweinen maximal die Hälfe verwertet wurden. Summa summarum kommen wir auf 3,4 Millionen Tiere, die Jäger verbuddelt oder in die Büsche geworfen haben, die als Luder verwendet oder durch die Tierkörperbeseitigung verbrannt wurden. +++ Lesen sie auch: Für die Mülltonne jagen: Die Doppelmoral des Jagdpräsidenten
- Nachwuchs während der Hauptjagdsaison: erste Fuchsbabys im Januar
In den Vollmondnächten im Januar und Februar werden im Schwarzwald, bei Gießen oder in der Eifel bei sogenannten "Fuchswochen" so viele Füchse erschossen, wie ansonsten zu keiner Zeit des Jahres. Der meist schneebedeckte Boden ermöglicht bei Mondschein beste Nachtsicht und ... Reineke Fuchs ist ungewohnt unvorsichtig. Während der Paarungszeit sind die Sinne auf die Fuchsdamen seines Reviers fokussiert. Das macht die Wintermonate für viele Jäger zu den Fuchsmonaten schlechthin. Tierschutzorganisationen wenden sich bereits seit Jahren gegen die Fuchsjagd in den ersten Monaten des Jahres. Nicht nur, weil Fuchsauffangstationen bereits im Februar erste, oft drei oder vier Wochen alte Fuchswelpen aufnehmen, sondern auch, weil während dieser Zeit die Fuchsväter der meist noch nicht geborenen Fuchswelpen massenweise getötet werden. Auch in Jagdkreisen ist unbestritten, dass der Fuchsrüde für die Aufzucht der Jungtiere erforderlich ist. Er unterstützt insbesondere in den ersten Wochen die Aufzucht hinsichtlich der Ernährung der Fähe und ihrer Welpen. Wo der Erzeuger fehlt, werden Überlebensfähigkeit und Konstitution der Füchsinnen und der Jungtiere erheblich beeinträchtigt. Eigentlich darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. "Eigentlich" deshalb, weil gemäß des Tierschutzrechts die weidgerechte Tötung eines Tieres als vernünftiger Grund ausgelegt wird. Von der Weidgerechtigkeit wiederum geht man u.a. dann aus, wenn die Gesetze und Verordnungen des Jagdrechts eingehalten werden. Und das ist der Fall, weil die Monate der "Ranz" - so nennt der Jäger die Paarungszeit - keiner Schonzeit unterliegen und nach gängiger Auslegung des Bundesjagdgesetzes auch nicht unter den Schutz der zur Aufzucht von Jungtieren erforderlichen Elterntiere fallen. Der Deutsche Jagdverband - Lobbyorganisation der konservativen Jäger - behauptet zwar, dass der Tierschutz einer der wesentlichen Aspekte der Grundsätze der Weidgerechtigkeit sei, nur scheint er nicht (immer) danach zu handeln. Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland spricht der Fuchsjagd während der Wintermonate jegliche Weidgerechtigkeit ab: "Sie schafft erhebliches Leid durch die Tötung des Hauptversorgers der Fuchsfamilie und - nicht auszuschließen - von säugenden Füchsinnen und entspricht deshalb nicht dem Verständnis, welches viele Menschen vom Tierschutz haben."
- Kein vernünftiger Grund für die Fuchsjagd
Mit Petition Hören - An mich wurde die Frage herangetragen, was denn ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes überhaupt ist. Ich möchte deshalb hier nochmal versuchen, dieses Thema für uns juristisch weniger bewandten Menschen am Beispiel der Fuchsjagd zu erläutern. Das wesentliche Grundprinzip des Tierschutzrechts ist, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. So steht es sinngemäß im Tierschutzgesetz. "Vernünftig ist ein Grund, wenn er als triftig, einsichtig und von einem schutzwürdigen Interesse getragen anzuerkennen ist und wenn er unter den konkreten Umständen schwerer wiegt als das Interesse des Tieres an seiner Unversehrtheit und an seinem Wohlbefinden". So ist es in einem Kommentar zum Tierschutzgesetz (Lorz-Metzger, TierSchG § 1 Rn 62) nachzulesen. Ein Handeln aus vernünftigem Grund kann nur angenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Es muss ein rechtmäßiger, billigenswerter Zweck verfolgt werden Einer der am häufigsten angeführten Gründe für die Bejagung eines Tieres ist der Nahrungserwerb. Für Füchse spielt dieser Aspekt jedoch keine Rolle, denn sie dienen eindeutig und unbestritten nicht der Nahrungsmittelgewinnung. Im Zusammenhang mit der Fuchsjagd werden häufig folgende Gründe angeführt: Regulierung des Fuchsbestands, Schutz von Bodenbrütern, Bekämpfung von Krankheiten. Darauf wollen wir nun nachfolgend kurz eingehen: Einer der zentral angeführten Gründe für die Fuchsjagd ist die vermeintlich erforderliche Regulierung der Zahl der Füchse. Schon 1991 heißt es beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hierzu: „Es ist nach wie vor offensichtlich vielen mit Verminderungsmaßnahmen befassten Menschen unklar, dass Reduzierungen in aller Regel die natürlichen innerartlichen Regulationsmechanismen außer Funktion setzen und zu einer ständigen Ankurbelung der Vermehrung führen.“ Auch danach hat es immer wieder zahlreiche Gutachten gegeben, die genau dieses Ergebnis immer wieder bestätigt haben. Last but not least belegen das auch die Fuchsjagd freien Gebiete in deutschen Nationalparks, im Kanton Schweiz oder in Luxemburg. Auch der immer wieder angeführte Rückgang der Bodenbrüter oder gar der Biodiversität kann dem Fuchs nicht angelastet werden. Trotz der intensiven Fuchsjagd der letzten Jahrzehnte, ließ sich der Rückgang von Rebhühnern, Fasanen und Feldhasen nicht einmal ansatzweise aufhalten. Der Verlust der Artenvielfalt, insbesondere unter den Bodenbrütern, beruht vielmehr auf der Zerstörung ihres Lebensraumes und dem damit einhergehenden Insektenverlust als Futterquelle. Im Kanton Genf in der Schweiz wurde nach der Einstellung der Fuchsjagd im Jahr 1974 sogar eine Zunahme der Artenvielfalt festgestellt. Seitens der Politik und der Jagdverbände wird immer wieder die Bedeutung der Jagd im Hinblick auf die Bekämpfung von Krankheiten und einem damit zusammenhängenden Infektionsschutz geltend gemacht. Seit den 1960er Jahren hatte man versucht, mittels verschiedener Methoden wie das Auslegen von Giftködern, das Fallenstellen, das Ausgraben von Fuchswelpen und die Fuchsbaubegasung (1970) die damals unter Füchsen grassierend Tollwut auszumerzen. Eine wirksame Eindämmung des Seuchengeschehens ließ sich mit diesen tierquälerischen Verfahren nie erreichen. Damit hat sich gezeigt, dass die Fuchsjagd kein geeignetes Mittel zur Prävention oder Bekämpfung der Tollwut ist. Erst durch das großflächige Auslegen von Impfködern konnte man die Tollwut eindämmen. Auch beim Fuchsbandwurm kann die Jagd schon allein deshalb nicht als Grund für die Bejagung des Fuchses herangezogen werden, weil sie völlig unverhältnismäßig wäre. Mittels Entwurmungsködern konnte z.B. im Landkreis Starnberg die Rate der mit dem Bandwurm befallenen Füchse von 51 auf unter ein Prozent reduziert werden. Die Jagd ist auch hier nicht zielführend, und - wie dieses Projekt am Starnberger See zeigt – gibt es deutlich tierschutzgerechtere Methoden zur Reduzierung des Fuchsbandwurms. 2. Das eingesetzte Mittel muss dafür geeignet sein. Wie unter 1. in Kürze dargelegt, ist durch die Jagd weder die Regulierung der Fuchsbestände, noch der Erhalt bestimmter Tierarten oder gar die Bekämpfung von Krankheiten überhaupt zielführend. Die Jagd (= das eingesetzte Mittel) ist weder geeignet, Fuchsbestände zu regulieren, noch gefährdeten Tierarten im Fortbestand zu helfen. Denn die Ursache für deren Gefährdung sind nicht die Füchse, sondern vor allen Dingen die Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Futterquellen. Ein Problem lösen kann man aber nur dann, wenn man auch die Ursache angeht. 3. Das eingesetzte Mittel muss erforderlich sein, d.h. von mehreren geeigneten Mitteln darf nur dasjenige eingesetzt werden, das den Tieren am wenigsten Schmerzen, Leiden und Schäden zufügt. Wir haben oben bereits ausgeführt, dass die Jagd (= eingesetztes Mittel) für die Regulierung der Fuchsbestände nicht erforderlich ist. Das belegen neben vielen Studien u.a. der seit 1974 weitgehend Fuchsjagd freie Kanton Genf und das seit 2015 Fuchsjagd freie Luxemburg. Der Verlust der Artenvielfalt, insbesondere unter den Bodenbrütern, beruht wesentlich auf der Zerstörung ihres Lebensraumes und dem damit einhergehenden Insektenverlust als Futterquelle. Die Jagd ist auch hier keineswegs erforderlich, um diesen Symptomen beizukommen. Es hat sich vielmehr gezeigt, dass sich trotz intensiver Fuchsjagd nichts an der fortschreitenden Gefährdungssituation vieler Tierarten ändert. Der letzte Fall der Tollwut bei Füchsen wurde in Deutschland 2006 registriert. Das mildere und auch erfolgreichere Mittel zur Bekämpfung des Fuchsbandwurms ist das Auslegen von Entwurmungsködern. Weder auf das Räudegeschehen, noch auf die Staupe hat die Jagd irgendeinen nachweisbaren positiven Einfluss. 4. Das eingesetzte Mittel muss angemessen sein, d.h. das menschliche Nutzungsinteresse muss das beeinträchtige tierliche Integritäts– und Wohlbefindensinteresse wesentlich überwiegen – also der angestrebte Nutzen muss deutlich schwerer wiegen als der angerichtete Schaden. Das Nutzungsinteresse der Fuchsjagd erschöpft sich im Wesentlichen auf die Möglichkeit einer Freizeitgestaltung durch Hobbyjäger. Ein Nutzen im Hinblick auf die Regulierung der Fuchsbestände, des Schutzes gefährdeter Tierarten oder der Eindämmung von Krankheiten kann nicht belegt werden. So kann man davon ausgehen, dass die Fuchsjagd (= menschliches Nutzungsinteresse) im Hinblick auf das Interesse des Wohlbefindens der Füchse hinten ansteht und keineswegs schwerer wiegt. +++ Link zur Petition "Keine Jagd ohne vernünftigen Grund" Link zur Kampagne "Keine Jagd ohne vernünftigen Grund" DJGT: Rechtliche Stellungnahme zur Fuchsjagd Aktionsbündnis Fuchs: Literaturquellen und Erläuterungen Weitere Artikel zum Thema Fuchs
- Stoppt die Fuchsjagd!
Jedes Jahr werden in Deutschland weit über 400.000 Füchse bei der Ausübung der Jagd getötet. Die Jagd auf die für das gesamte Ökosystem besonders nützlichen Tiere ist grausam, brutal und tierquälerisch. Füchse werden erschossen, erschlagen, ertränkt, in Fallen gefangen und immer wieder auch einfach ihrem Schicksal darin überlassen oder bei Baujagden auf sadistische Art und Weise getötet. Auch gibt es in den meisten Bundesländern keine Gnade für Fuchswelpen, diese werden ebenfalls brutal und grausam getötet. Nach heutigem Wissen und vielen zuverlässigen Studien zur die Fuchsbejagung gibt es keinen vernünftigen Grund für die Jagd auf Füchse. Dennoch halten die Jagdverbände an längst überholten Traditionen fest. Auch die immer wieder von Jägern gerne verwendete Ausrede zum Artenschutz ist völlig absurd. Trotz der seit Jahrzehnten andauernden unsinnigen Fuchsjagd mit hohen Abschusszahlen geht der Bestand der Wiesenbrüter wie Rebhuhn, Kiebitz, Uferschnepfe, Waldschnepfe aber auch von Feldhasen fortlaufend zurück. Hierfür verantwortlich ist eine intensive Landwirtschaft mit ständig neuer Flächenversiegelung, den Einsatz von Gülle und Pestiziden oder aber auch die frühe Mahd vor Mitte Juni. Auch die Jagd selber ist wahrscheinlich ein Grund, der zum Rückgang dieser Tierarten beiträgt. Füchse dienen weder als Nahrungsmittel, noch findet ihr Fell Abnehmer. Von 100 getöteten Füchsen werden 97 einfach wie Müll in die Büsche geworfen oder auf Luderplätzen zerstückelt ausgelegt um damit weitere Füchse anzulocken um diese gleichermaßen zu brutal töten. Füchse sind äußerst nützliche Tiere, gelten sie doch als Gesundheitspolizei unter den Landtieren. Sie fressen Aas, erlösen kranke, alte und schwache Tiere von ihrem Leiden und verhindern somit eine Ausbreitung von Seuchen unter den Beutetieren. Dazu kommt, dass ein Fuchs bis zu 5.000 Mäuse pro Jahr verspeist und damit ein Spitzenreiter in Sachen Schädlingsbekämpfung ist. Gifteinsätze sind nicht nötig und völlig unverantwortlich. Bitte unterstützt uns und unterschreibt die wichtige Petition zur Abschaffung der Fuchsjagd. Weitere Informationen: www.stopkilling.info Der Fuchs aus dieser (illegalen) Falle konnte letzten Endes befreit werden.
- Rabenvögel - Beutekonkurrenz für Kleintierjäger
Mit Petition - bitte unterzeichnen Hören - Illegal in Fallen gefangen - mit der Hand, den Schuhen oder dem Rundholz getötet. Von unten mit Schrot in das Nest mit der brütenden Krähe samt Eiern oder Jungvögeln geschossen. Mit vergifteten Eiern getötet oder früh morgens von ihren Schlafplätzen aus den Bäumen geschossen. Die Art der Bejagung von Krähen durch konservative Jäger war schon immer sehr vielfältig und abstoßend. Die Rabenvögel wurden schon immer von den Jägern verteufelt und aus Beuteneid falsch dargestellt. Da sie krächzen und schwarz sind, während der Brutzeit auch mal einen Junghasen oder ein Gelege nicht verschmähen, was im Kreislauf der Natur völlig normal ist, war es leicht, die Menschen zu beeinflussen und diese wunderbaren, intelligenten Geschöpfe als das Böse darzustellen. So ist es nicht verwunderlich, dass Rabenvögel heute wieder bejagt werden und das sogar intensiver als vor ihrer Unterschutzstellung in 1987. Rabenkrähe: In Fallen gefangen - mit der Hand, den Schuhen oder dem Rundholz getötet. Bild: Bärchen 57 Dohle, Saatkrähe, Rabenkrähe, Elster und Eichelhäher werden alle in einen Topf geworfen, der Kolkrabe als angeblichen Schafs-, Schweine- und Rinderkiller an die Spitze gesetzt, wird versucht, die Bevölkerung auf „Abschuss“ zu stimmen. Obwohl Gutachten unabhängiger Institute das Gegenteil beweisen, hier besonders zu nennen Dr. Wolfgang Epple*), Dr. Ulrich Mäck*) und Dr. Hans-Wolfgang Helb*), hält die Jägerschaft in Zusammenarbeit mit den Landwirten an ihren unbewiesenen Argumenten fest. Bauern werden angeblich in ihrer Existenz bedroht, unsere Singvögel sterben aus und auch das Niederwild ist vom Aussterben bedroht. Und an allem ist der Rabenvogel schuld? Jäger wollen nur einen unliebsamen Beutekonkurrenten los werden um mehr Niederwild zu schießen, vergessen aber dabei, dass der Verlust eines Junghasen durch Rabenkrähen während der Setzzeit wieder ausgeglichen wird, während der Abschuss von ausgewachsenen Hasen während der Treibjagden den kompletten Verlust eines fortpflanzungsfähigen Tieres bedeutet. Jäger verbünden sich mit den Bauern, die ihre dünne Kunststofffolie als Bezug für ihre Viehfutterberge mitten in der Natur in Gefahr sehen. Landwirte werden von Jägern beraten ihre Anträge für Abschüsse außerhalb der Jagdzeiten zu stellen und ihnen somit die Gelegenheit für Abschüsse auch von Brutpaaren zu bieten. Dabei sollten sich die Bauern glücklich schätzen, denn die Krähen holen sämtliche, bei ihnen unerwünschten Krabbeltiere aus der Erde. Zum Beispiel Engerlinge, Werren, Maulwurfsgrillen und viele Mäuse. Somit ist der Nutzen insgesamt wesentlich größer als der Schaden, den sie mitunter anrichten. Mit der nach amerikanischem Vorbild eingeführten Lockjagd mittels Tarnzelt, Fleckentarnanzug, mit Handschuhen und Flinte sowie heftiger Kriegsbemalung, wird wieder intensive Jagd auf diese Vögel gemacht. Für viele Jungjäger ist es eine regelrechte Sucht geworden die Tiere im Donnerhall ihrer Flinten vom Himmel zu holen. Dabei kann es auch vorkommen, dass geschützte Arten, wie Saatkrähen und Dohlen den getarnten Jägern zum Opfer fallen. Konservative Regierungen, die gut mit der Jägerschaft und den Bauern zusammen arbeiten, machen dieses möglich, obwohl die Jagd auf Rabenvögel völlig sinnlos ist und generell eingestellt gehört. Erbeutete Rabenkrähen und Elstern werden meist wie Müll entsorgt. Kein vernünftiger Grund rechtfertigt die Jagd auf diese Vögel. Schon gar nicht die Lust einiger wilder Männer auf Kriegsspiele. *) Dr. Hans-Wolfgang Helb von der Universität Kaiserslautern (Fachbereich Biologie, Abteilung Ökologie; Rabenvogelgutachter des Landes Rheinland-Pfalz), Dr. Ulrich Mäck (Biologe, Rabenvogelgutachter der Bundesregierung) und Dr. Wolfgang Epple (Biologe & Ethologe, freier Gutachter, Buchautor von "Rabenvögel - Göttervögel - Galgenvögel") Lesen Sie auch: Gescheiterter Freilandversuch – Totalabschuss von Füchsen und Rabenvögeln ohne Zunahme der jagdbaren Arten












