top of page
Lovis Kauertz

Warum die Fuchsjagd tierschutzwidrig ist

Mit Petition - bitte unterzeichnen


Hören - Um es vorweg zu nehmen: Nicht jeder Jäger ist ein Tierquäler.


Dennoch sind wir davon überzeugt, dass zumindest die Niederwildjäger, die regelmäßig dem Rotfuchs nachstellen, zu der Sorte der Jagdausübungsberechtigten zählen, die Tiere nachhaltig quälen. Nicht nur, dass es keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes für die Jagd auf Füchse gibt, es ist auch so, dass die Fuchsjagd die Sozialstrukturen dieser Tiere zerstört und das Reproduktionsverhalten derart beeinflusst, dass der unnötige Tod zahlloser Fuchswelpen in Kauf genommen wird.


Für die Tiere, insbesondere für die Fähen (weiblicher Fuchs) und die Welpen, bedeutet die fortlaufende Vermehrung bei zerstörten Sozialgefügen ein erhebliches Drama. Welpen erfrieren oder verhungern, weil die Fähe die Versorgung ohne den Rüden (männlicher Fuchs) alleine bewältigen muss oder weil sie auf Beutestreifzügen, die sie ansonsten nicht unternehmen müsste, erschossen oder überfahren wird. Jungtiere haben auch durch den Verlust des Fuchsvaters, der erheblich zur Versorgung in den ersten Wochen beitragen kann, wesentlich schlechtere Überlebenschancen.


Im Durchschnitt erreicht ein Fuchs in Deutschland ein Lebensalter von weit unter zwei Jahren.


Der Fuchs ist der am häufigsten gejagte Beutegreifer in Deutschland. Jedes Jahr werden weit über 400.000 Rotkittel im Rahmen der Jagd getötet. Bei allen Jagdarten werden dabei erhebliche Tierquälereien billigend in Kauf genommen.

spielende Fuchswelpen am Bau
Ausgegraben: Acht Fuchswelpen. In Teilen der Schweiz ist die Baujagd verboten, im Kanton Genf und in Luxemburg auch die Fuchsjagd.

Hier die beim Fuchs praktizierten Jagdarten:

Ansitzjagd - Die Ansitzjagd ist eine Einzeljagd, bei welcher der Jäger das Wildtier meist vom Hochsitz aus erwartet, um es zu töten. Untersuchungen in Großbritannien haben gezeigt, dass unter normalen Geländebedingungen jeder zweite Fuchs durch eine Schussverletzung lediglich verwundet worden wäre. Wohl erst recht bei Treibjagden, denn hier flüchten die Tiere in Panik.

Bei der Baujagd werden kleine, aber aggressive („raubwildscharfe“) Jagdhunde in den Fuchsbau geschickt, um die darin verharrenden Füchse vor die Flinten davor wartender Jäger zu treiben. Mutige Füchse lassen es dabei bisweilen auf einen Kampf mit dem Hund ankommen, der im schlimmsten Fall für beide Beteiligten tödlich enden kann, meist aber zumindest zu gravierenden Verletzungen führt. Einschlägige Internetforen für Baujäger sind voll von Hinweisen, wie man bei verletzten Bauhunden erste Hilfe leisten sollte und welche Utensilien (etwa Medikamente, Verbandszeug, Nähausrüstung) unverzichtbar sind.


Ein in der Schweiz erstelltes Gutachten zur Baujagd kommt zu dem Ergebnis, dass diese Praktik als „ein Aufeinanderhetzen von Tieren bezeichnet werden (kann). (…) Füchse und Dachse werden bei dieser Jagdmethode außerdem an einem Ort attackiert, der von ihnen als sicheres Rückzugsrefugium genutzt wird und zur Jungenaufzucht dient. Aus der Sicht des Tierschutzrechts erfüllt die Ausübung der Baujagd gleich mehrfach den Tatbestand der Tierquälerei“. In den Schweizer Kantonen Thurgau, Zürich und Baselland wurde die Baujagd daher bereits verboten. Bleibt ein Hund etwa im Bau stecken, wird mit Schaufel und Spaten gleich der ganze Bau zerstört, um ihn zu befreien und die Fuchswelpen zu töten.


Hinzu kommt, dass die Abrichtung „raubwildscharfer“ Hunde für die Baujagd an lebenden Füchsen erfolgt. In sogenannten Schliefanlagen kommen bevorzugt junge, unerfahrene Füchse zum Einsatz, die zuvor in der Regel mit Lebendfallen gefangen wurden. Um die Tötung des Übungsfuchses in frühen Phasen der Ausbildung durch den Jagdhund zu vermeiden, sind einzelne Abschnitte der Anlage durch Schieber abtrennbar. Dennoch bedeutet das wiederholte Gejagtwerden für den Fuchs extremen Stress und Todesangst; er ist ohne Fluchtmöglichkeiten seinen Feinden Mensch und Jagdhund ausgeliefert, was bis hin zum Tod durch Herzinfarkt führen kann. Zwischen den Ausbildungseinheiten werden die Schliefenfüchse in Käfigen gehalten. Eine ausführliche rechtliche Stellungnahme zur Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Füchsen in Schliefanlagen hat die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) erstellt.

Fallenjagd - Sowohl legal als auch illegal aufgestellte Totschlagfallen führen bei Füchsen immer wieder zu schwersten Verletzungen, insbesondere der Vorderläufe. Die Jagd von Fuchswelpen mit Drahtgitterfallen direkt am besetzen Fuchsbau und die anschließende Tötung gehen mit erheblichem Stress nicht nur für die Kleinen, die oft das „Abmurksen“ der Geschwister miterleben, einher, sondern auch für die die Fuchsmutter, die ihren Welpen nicht mehr helfen kann.


Auch die Jagd mit Schlagfallen ist in Deutschland noch in nahezu allen Bundesländern zulässig. Bei diesen vermeintlich „sofort tötenden“ Fallen wird das Tier, das den Köder annimmt, meist durch den Schlag eines Metallbügels auf Hals oder Brustkorb getötet – aber nur, wenn ein Tier der richtigen Größe den Köder aus der richtigen Position mit dem richtigen Körperteil berührt. Wenn einer dieser Parameter nicht stimmt – etwa, weil ein Fuchs auf die dumme Idee kommt, den Köder mit der Pfote anzunehmen – resultiert das in Quetschungen und blutigen Verletzungen bis hin zur Verstümmelung.


Die gesetzlich vorgeschriebenen „Fangbunker“ können dabei weder die Selektivität noch die rasche Tötung des gefangenen Tieres gewährleisten. Tiermediziner an der Veterinärmedizinischen Universität Wien stellten beispielsweise fest, dass von mehreren Hundert zu Untersuchungszwecken eingesandter Füchse gut ein Drittel schwerste Laufverletzungen aufwiesen, die eindeutig von Fallenbügeln stammten.


Auch in sogenannten Lebendfallen kann ein Tier Schmerzen haben, in jedem Fall leidet es aber, denn auch Angst ist Leiden. „Angst stellt für ein Tier eine höhere Belastung dar als für den erwachsenen Menschen, da dieser auf Grund seiner intellektuellen Fähigkeiten im Regelfall in der Lage ist, Rationalisierungsstrategien und Sinnfindungsmechanismen zu entwickeln.“ (Hirt/Maisack/Moritz, Kommentar zum TierSchG) Ein Rechtfertigungsgrund für einen solchen Schmerz und solches Leid kann in der Jagd per se nicht gesehen werden.


Für Fuchswelpen bestehen in Deutschland nur in vier Bundesländern überhaupt Schonzeiten – in Baden-Württemberg, dem Saarland sowie in Berlin. Überall sonst dürfen sie das ganze Jahr über gejagt werden. Daher werden viele Jungfüchse bereits am elterlichen Bau mit Schrot erschossen oder in speziellen Fallentypen wie der „Eberswalder Jungfuchsfalle“ gefangen, die auf den Eingang des Fuchsbaus aufgesetzt werden. Die in diesen Drahtgitterfallen gefangenen Jungfüchse – bisweilen ein ganzer Wurf – werden daraufhin erschossen oder erschlagen.


Beim Einsatz von Jungfuchsfallen werden die Fallen in eine oder mehrere Röhren des Baus gesteckt. Weitere Ausgänge werden so versperrt, dass die Jungen nicht entweichen können und die Alten sie nicht ausgraben. Den noch im Bau befindlichen Welpen wird dadurch die Versorgung durch die Elterntiere verwehrt wird und die Welpen leiden bis zu sechs Tage lang an Hunger, Durst und Vernachlässigung. Sie erleben währenddessen, wie ihre Geschwister in die Falle tappen und erschossen werden und haben selbst schließlich nur die Wahl, im Bau zu sterben oder sich mit letzter Kraft auch in die Falle zu schleppen, wo ebenfalls der sichere Tod auf sie wartet.

Jagdzeiten – Dem Fuchs wird in den meisten Bundesländern immer noch ganzjährig nachgestellt, am häufigsten während der Paarungszeit zwischen Dezember und Ende Februar. Aus Sicht des Tierschutzes ist das besonders problematisch, zum einen, weil schon im Februar die ersten Jungtiere geboren werden und somit billigend in Kauf genommen wird, dass beide Elternteile während der Aufzuchtzeit getötet werden. Aber auch wenn noch keine Welpen da sind, führt der zigtausend fache Verlust der Fuchsväter, welche die Rolle des Versorgers während der Aufzucht übernehmen, zu einem Drama: die jungen Füchse haben eine wesentlich geringere Überlebenschance als diejenigen, die in einem intakten sozialen Umfeld mit dem Vaterrüden aufwachsen.

Im Tierschutzgesetz, § 1 heißt es: „… Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Die Jäger haben dafür gesorgt, dass dieses Gesetz für ihresgleichen in weiten Teilen nicht zur Anwendung kommt. Darüber hinaus gilt: wo kein Kläger, da kein Richter - und das ist bei der Jagd wohl der Regelfall.

+++

Comments


Commenting has been turned off.
bottom of page