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  • Prof. Dr. Josef Reichholf

Was bedeutet es für das öffentliche Interesse, wenn einzelne Grundstücke nicht bejagt werden?

Die Nichtbejagung einzelner Flächen und die Einstellung von Maßnahmen zur Wildhege auf jagdlich befriedeten Flächen hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Auswirkungen auf die öffentlichen Interessen, zumal wenn die Flächen „inselhaft“ in der Landschaft liegen.

stolz schreitender Fuchs

Jagdlich befriedete Grundstücke haben keine negativen Auswirkungen auf das öffentliche Interesse. Bild: Berndt Fischer

Im Gegenteil: Öffentliche Interessen können gefördert werden durch abnehmende Scheu von Wildtieren auf diesen Flächen, was interessierten Menschen die Erlebbarkeit heimischer Tiere begünstigt. Nicht einmal auf größeren unbejagten Flächen treten automatisch Probleme auf. Das beweisen die Verhältnisse in Großstädten (Berlin gilt als „Hauptstadt der Wildschweine“, aber auch als „Hauptstadt der Nachtigallen“) ganz allgemein, in denen z. B. Füchse ganz normal am Tag aktiv sind und sich kaum anders als frei laufende Hauskatzen verhalten, sowie die wenigen Naturschutzgebiete, die bei uns völlig frei von Jagd sind (z. B. NSG Hagenauer Bucht bei Braunau am Inn; eine großflächige Inselwelt mit Landanbindung) oder in weit größerer Dimension in Mitteleuropa der Schweizerische Nationalpark (seit über 100 Jahren jagdfrei) und der weitgehend jagdfreie Kanton Genf.

Das häufig vorgebrachte Argument, eine Einstellung der Bejagung wäre in einer dicht von Menschen besiedelten Kulturlandschaft nicht möglich, widerlegen die Gegebenheiten in Indien mit den gleichen oder sehr ähnlichen Wildarten, wie sie auch bei uns vorkommen. Dass mehr als eine Milliarde Menschen praktisch ohne Jagd auf Wildtiere mit diesen zusammenleben können, drückt in aller Klarheit aus, dass es an der Grundeinstellung der Bevölkerung liegt, ob überhaupt gejagt wird, und wenn ja, wo und wie. Die jagdliche Befriedung von Privatgrundstücken bietet zudem die Möglichkeit, objektiv zu überprüfen, wie die Wildtiere in ihren Vorkommen und Häufigkeiten darauf reagieren. Das kann nur im Interesse der Jagd sein, wenn sie über die Auswirkungen der Freistellung Beweise für ihre Ansicht erhält. Jagdpolitisch sollten solche Testgebiete daher geradezu wünschenswert sein.

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