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Erneute Anzeige gegen Fuchshaltung in der Schliefanlage Klein-Auheim / Hanau (Hessen)

  • Autorenbild: Lovis Kauertz
    Lovis Kauertz
  • vor 1 Stunde
  • 2 Min. Lesezeit

Den Foxterrier-Club des Hanauer Stadtteils Klein-Auheim hatten wir schon im März 2023 wegen der nicht tierschutzkonformen Haltung von zwei Füchsen beim zuständigen Veterinäramt angezeigt. Vor unseren Augen: Immer noch der verdreckte, viel zu kleine Zwinger ohne jegliche Abwechslungsmöglichkeiten für die dort gehaltenen Füchse. Nicht einmal die Möglichkeit in der Erde zu graben war gegeben.


Fuchs in der Schliefanlage des Foxterrierklubs Klein-Auheim (2023)
So präsentierte sich das Gehege 2023. Inzwischen wurde es auf 80 qm vergrößert und direkt unter eine vierspurige Bundesstraße verlegt. Es gibt die Möglichkeit zu Graben und einige Einrichtungsgegenstände mehr. Wir wir feststellen mussten hat sich der gesundheitliche Zustand der Füchse dennoch erheblich verschlechtert. Bild: Wildtierschutz Deutschland

Auf Anordnung des Veterinäramts wurde die Füchse wegen der völlig unzureichenden Haltung zwar nicht konfisziert, aber es gab Auflagen, die uns im Detail nicht bekannt sind. Letztlich wurde das „Gehege“ auf dem Gelände des Foxterrier-Clubs verlegt und auf etwa 80 qm vergrößert, in einem Teil der Unterkunft können die Füchse graben und es gibt eine Baumwurzel und eine weitere Hundehütte im Gehege.


Seit etwa einem Jahr beobachten wir die Anlage sehr intensiv. Bei Besuchen vor Ort stellten wir sehr bald fest, dass sich der oder die verbliebenen Füchse sehr scheu verhalten und bei Anwesenheit von Personen zurückziehen. Auch ist das Gehege nun so platziert, dass es direkt unter einer vielbefahrenen vierspurigen Bundesstraße steht. Der kontinuierliche Lärm dürfte neben der völlig fehlenden Beschäftigung der Füchse eine Hauptursache für den Stress sein, den zumindest eines der Tiere anschaulich zeigt.


Bewegungsstereotypie deutet auf erhebliches Leiden des oder der Füchse hin

Erst Drohnenaufnahmen durch ein engagiertes Vereinsmitglied ermöglichten es, einen der beiden Füchse über längere Zeiträume zu beobachten. Dieser Fuchs zeigt über Perioden von etwa fünf Minuten ein dauerndes Auf- und Ablaufen auf einer Länge von vielleicht zwei bis drei Metern. Eine typische Bewegungsstereotypie, die eines sofortigen Einschreitens der Veterinärbehörde bedarf.


Bewegungsstereotypien werden vom Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit als Zeichen erheblichen Leidens bewertet.


In unserer Anzeige gegen den Betreiber der Schliefanlage beantragen wir beim Veterinäramt des Main-Kinzig-Kreises den sofortigen Ausschluss des oder der Füchse von der Schliefenarbeit zu veranlassen, die Prüfung eines Haltungs- und Betreuungsverbots sowie die Fortnahme bzw. Abgabe in geeignete Haltung. Durch unsere jahrelange Zusammenarbeit mit ausgewählten Wildtierstationen sind wir in der Lage die Tiere in ein großzügig strukturiertes, über 1.000 qm großes Fuchsgehege zu vermitteln.

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