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Größte Mehlschwalbenkolonie Deutschlands: Klage für wirksamen Artenschutz am RWE-Kraftwerk in Biblis

  • Florinde Stürmer / Lovis Kauertz
  • vor 2 Tagen
  • 4 Min. Lesezeit

Der Abbruch der Kühltürme des AKW Biblis, die eine Kolonie von etwa 800 Mehlschwalben beherbergten, wird ein juristisches Nachspiel haben. Der Kreis Bergstraße ist bisher nicht unserer Forderung von Nachbesserungen der nicht funktionalen Ausgleichsmaßnahmen für die Zerstörung der Mehlschwalbennester nachgekommen.


Unser Monitoring hat gezeigt, dass einige der heimatlos gemachten Schwalben abermals auf dem RWE-Gelände einen neuen Nist -und Brutplatz gefunden haben. Die aktuelle Dokumentation eines Teils der ehemaligen Mehlschwalbenkolonie an einem neuen Ort auf dem Kraftwerksgelände durch Wildtierschutz Deutschland dürfte die Situation auch für den Kreis Bergstraße ändern. Mit einer Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt gegen die Abbruchgenehmigung wollen wir gemeinsam mit unseren Bündnispartnern MUNA e.V. und dem BUND Hessen eine artenschutzgemäß wirksame Lösung erwirken.


Im Vordergrund einer von acht Schwalbentürmen, im Hintergrund ein Reaktorgebäude mit Hubgerüst (rechts), Bild: Wildtierschutz Deutschland
Im Vordergrund einer von acht Schwalbentürmen, im Hintergrund ein Reaktorgebäude mit Hubgerüst (rechts), Bild: Wildtierschutz Deutschland

Der Kühlturm ist verloren – der Rechtsstreit ist es nicht

Mit dem Kühlturm verschwanden die letzten Nester einer Kolonie, die über Jahrzehnte bis zu 800 Mehlschwalben beherbergt hatte. Der Abbruch erfolgte trotz der durch Wildtierschutz Deutschland und seine Bündnispartner kurzfristig erreichten aufschiebenden Wirkung. Doch die rechtliche Verantwortung für den Verlust der geschützten Brutstätten besteht nach unserer Auffassung fort.


Deshalb gehen wir jetzt den nächsten Schritt: Im Rahmen unseres gemeinsamen Einsatzes hat MUNA e.V., unterstützt von Wildtierschutz Deutschland und dem Kreisverband Bergstraße des BUND Hessen, Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt eingereicht. Angegriffen wird die Abbruchgenehmigung des Kreises Bergstraße vom 5. Februar 2025 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 7. Juli 2026.



Warum eine Klage nach dem Abbruch noch sinnvoll ist

Mit dem Abriss des Kühlturms hat sich das Verfahren nicht erledigt. Denn ein wesentlicher Teil der Abbruchgenehmigung wirkt weiter: Die Verpflichtung, den Verlust der Mehlschwalbennester durch sogenannte CEF-Maßnahmen auszugleichen.


CEF-Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die ökologische Funktion der zerstörten Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang ohne Unterbrechung erhalten bleibt. Genau darauf stellt auch § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes ab. Es genügt daher aus unserer Sicht nicht, lediglich eine bestimmte Zahl künstlicher Nester an einem für die Art nicht geeigneten Platz bereitzustellen. Die Ersatznistplätze müssen für die betroffenen Tiere auch tatsächlich geeignet und funktional sein.


Die Abbruchgenehmigung verpflichtet RWE zu einem fünfjährigen Monitoring der acht 2023 aufgestellten Schwalbenhäuser. Sie enthält zudem eine wichtige Vorgabe: Sollte nach drei Jahren keine Besiedlung stattgefunden haben, müssen weitere Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und das Monitoring fortgesetzt werden.


Genau dieser Punkt ist nun von zentraler Bedeutung. Nach inzwischen vier vollständigen Brutperioden sind die acht Schwalbenhäuser weiterhin unbesiedelt. Die Prognose, die Vögel würden sie nach dem Wegfall des letzten Kühlturms nutzen, hat sich nicht bestätigt. Stattdessen zeigen unsere Beobachtungen vom 11. August d. J. an beiden Reaktorgebäuden, dass die Mehlschwalben hohe Gebäudestrukturen auf dem Kraftwerksgelände annehmen.


Acht unbesiedelte Schwalbenhäuser sind kein wirksamer Ersatz

Die bisherigen Ersatznistplätze unterscheiden sich grundlegend von den zerstörten Brutstätten. Die Mehlschwalben nisteten geschützt unter dem Rand der rund 80 Meter hohen Kühltürme. Die neuen Schwalbenhäuser stehen dagegen auf nur etwa fünf bis acht Meter hohen Masten in weitgehend offener Landschaft.


Hinzu kommt, dass im März an allen acht Schwalbenhäusern Schimmel festgestellt wurde. Laboruntersuchungen wiesen Cladosporium-Arten nach. RWE ließ die betroffenen Flächen anschließend reinigen; nach der Brutsaison sollen sie neu lackiert werden. Damit wird allerdings weiterhin die Tatsache ignoriert, dass Standort, Höhe und Bauweise dieser Schwalbenhäuser den Bedürfnissen der ortstreuen Kolonie nicht gerecht werden.


Bislang weigerte sich der Kreis Bergstraße, RWE entsprechend den Nebenbestimmungen der Abbruchgenehmigung zu weiteren Maßnahmen zu verpflichten. Er hält die Schwalbenhäuser weiterhin für voraussichtlich wirksam. Doch die Bilanz ist eindeutig: acht Türme, inzwischen vier Brutperioden, keine Besiedlung.


Dagegen etablierte sich an den Hubgerüsten der hohen Reaktorgebäude ein neuer Platz für die verbliebene Schwalbenkolonie der ehemaligen Kühltürme. Die einst auffallend große Teilpopulation hat durch den künstlich herbeigeführten Habitatverlust der Turmzerstörung bei ihrer Rückkehr aus Afrika bereits starke Verluste erlitten. Durch die diesjährigen Hitzeperioden wurde die Schwalbenkolonie zusätzlich in nie dagewesener Art stark geschädigt und verlor viele ihrer Bruten.


Umsiedlung gescheitert: Artenschutz-Klage auf Basis umfangreicher Belege

Zu den Belegen gehören die Abbruchgenehmigung, unsere aktuellen Monitoring-Erkenntnisse, wissenschaftliche Untersuchungen zu Mehlschwalbentürmen, der Laborbefund zum Schimmel, die Korrespondenz mit dem Kreis Bergstraße und nun unsere Dokumentation von Schwalben und Nestern an beiden Reaktorgebäuden. Nach Einsicht in die Verwaltungsakten wird die Klage innerhalb der gesetzlichen Frist weiter begründet.


Das Verwaltungsgericht wird damit Gelegenheit haben, unabhängig zu prüfen, ob die festgelegten Ausgleichsmaßnahmen den gesetzlichen Anforderungen genügen und ob die ökologische Funktion der zerstörten Brutstätten tatsächlich erhalten geblieben ist.


Eine Garantie für den Ausgang des Verfahrens gibt es nicht. Doch selbst der Kreis erklärt in seinem Widerspruchsbescheid, dass bei ausbleibender ausreichender Besiedlung Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen angeordnet werden können. Diese Voraussetzung ist jetzt erfüllt. Dass zugleich Nester an den Reaktorgebäuden entstehen, zeigt, wo die notwendigen Nachbesserungen ansetzen müssen.


Einige Mehlschwalben bauen neue Nester an den Hubgerüsten der Reaktorgebäude, dort wo wir vor Monaten die Empfehlung gegeben haben, Kunstnester anzubringen. Bild: Wildtierschutz Deutschland
Einige Mehlschwalben bauen neue Nester an den Hubgerüsten der Reaktorgebäude, dort wo wir vor Monaten die Empfehlung gegeben haben, Kunstnester anzubringen. Bild: Wildtierschutz Deutschland


Mehlschwalben suchen gezielt Nistmöglichkeiten an Gebäuden im RWE-Gelände

Zwischen Juli und August haben wir an den Hubgerüsten beider Reaktorgebäude Mehlschwalben und Nester dokumentiert. Genau dort hatten wir der Behörde von Anfang an Schwalbenbretter und Kunstnester empfohlen. Die rund 40 Meter hohen Gebäude liegen nahe den früheren Brutplätzen und bieten wesentlich bessere Voraussetzungen als niedrige, frei stehende Masten außerhalbe der Bebauung. Der aktuelle Befund bestätigt unsere Empfehlung.


Jetzt muss der Kreis Bergstraße RWE auf Grundlage der Nebenbestimmungen zur Abbruchgenehmigung verpflichten, die Wiederansiedlung zu sichern und auszubauen. An beiden Reaktorgebäuden müssen dringend geeignete Nisthilfen angebracht und fachlich begleitet werden. Ziel muss sein, dass die Kolonie wieder auf ihre ursprüngliche Stärke von bis zu 800 Mehlschwalben anwachsen kann.

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Unsere bisherigen Beiträge und die ganze Vorgeschichte finden Sie am Ende unseres Artikels „Deutschlands größte Mehlschwalbenkolonie – neuer Funken Hoffnung auf Rettung“.

 

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