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Lovis Kauertz

Die ganze Brutalität der Jungfuchsfallen


Hören - Über Bilder, welche Welpenfallen für Füchse zeigen, die direkt in die Eingänge der Baue montiert sind, empören sich Tierfreunde aus gutem Grund. Diese Art der Jagd ist in unseren Augen nichts als Tierquälerei.


Dabei vermittelt das Bild noch nicht einmal ansatzweise die Grausamkeiten, die Jäger beim Einsatz solcher Methoden bereitwillig in Kauf nehmen. In einer Abschlussarbeit zum Jagdwirt beschreibt der Kleintierjäger Hildebrandt, wie man seiner Meinung nach eine Besatzsteigerung im Wesentlichen zur eigenen „jagdlichen Nutzung des Feldhasen“ erreichen könne.


Jungfuchsfallen und deren Anwendung ist nicht tierschutzkonform
Beim Einsatz von Jungfuchsfallen wird den noch im Bau befindlichen Welpen die Versorgung durch die Elterntiere verwehrt. Die Welpen leiden bis zu sechs Tage lang an Hunger, Durst und Vernachlässigung. Dann sind sie verhungert oder sie werden vom Killer liquidiert.

Zum Thema Jungfuchsfallen heißt es dort auf den Seiten 40-41: "Die darin gefangenen Jungfüchse sind mit einem gezielten Kleinkaliber-Schuss zu erlegen. Nachdem einige Jungfüchse gefangen sind, sollte man mindestens nach dem Fang des letzten Jungfuchses die Falle noch weitere fünf Tage eingebaut lassen und kontrollieren. Meine Erfahrungen haben gezeigt, dass selbst nach sechs Tagen noch der aller letzte Jungfuchs in die Falle läuft."


Hildebrand berichtet weiter, dass sämtliche weiteren Zugänge zum Bau verschlossen werden: „Die Jungfuchsfallen müssen fast komplett in die Röhren eingebaut werden und am noch herausstehenden Teil nach oben hin gegen schlechte Witterung geschützt werden. Zusätzlich empfiehlt es sich, diese Fallen mit einem stabilen Hering aus Draht zu verankern. Ist die Falle eingebaut, kontrolliert man noch die Beweglichkeit der Fangklappen, um auszuschließen, dass die nach oben gedrückte Klappe zum Beispiel durch Wurzeln oben gehalten wird und so die Jungfüchse wieder aus der Falle in den Bau zurück laufen können. Alle anderen Röhren, die noch zu dem Fuchsbau gehören, aber nicht sehr stark belaufen sind, sind abzusuchen und gegen Ein- und Auslaufen zu verstopfen. Hierzu empfiehlt es sich, ca. 50 cm bis 100 cm lange Fichtenstangen o.ä. dabei zu haben, um die Röhren massiv zu verkeilen. Nach Einbau der Fallen ist es ratsam, den Jungfuchsbau mit menschlicher Witterung zu verwittern. Hierfür kann man das verschwitzte, grüne Hemd oder T-Shirt in die darüber liegenden Sträucher hängen oder um den Jungfuchsbau herum „nässen“. Damit wird verhindert, dass Altfüchse von außen die Röhren freigraben und ihre Jungfüchse befreien.“


Zurückgebliebene Welpen bleiben so ohne Nahrung ... bis das Killerkommando kommt oder sie verhungert sind. Im Klartext bedeutet das, dass beim Einsatz von Jungfuchsfallen den noch im Bau befindlichen Welpen die Versorgung durch die Elterntiere verwehrt wird und die Welpen bis zu sechs Tage lang an Hunger, Durst und Vernachlässigung leiden. Sie erleben währenddessen, wie ihre Geschwister in die Falle tappen und erschossen werden und haben selbst schließlich nur die Wahl, im Bau zu sterben oder sich mit letzter Kraft auch in die Falle zu schleppen, wo ebenfalls der sichere Tod auf sie wartet.


Der Autor spricht sich in derselben Arbeit auf Seite 49 übrigens auch völlig ungeniert für die intensive Bejagung trächtiger Fuchsfähen im Rahmen von revierübergreifenden Fuchsjagdwochenenden im Januar/Februar aus. Er zeigt zum Beweis sogar ein eigenes Foto, auf dem der aufgeschlitzte Bauch einer trächtigen Fähe zu sehen ist. Wer also denkt, "Jäger machen sowas nicht", irrt sich gewaltig: Die Grausamkeit solcher Handlungen sowie die Selbstverständlichkeit und Kälte, mit der Befürworter der Fuchsjagd nicht nur darüber berichten, sondern Gleichgesinnte auch zu entsprechenden Handlungen anleiten, lassen tief blicken. Und dennoch sind diese Praktiken auch hierzulande weit verbreitet und meist sogar legal. Das muss sich ändern!

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Quellenangabe: „Möglichkeiten der Besatzsteigerung und Bewirtschaften von Feldhasenbesätzen“, 2011, von Christoph Hildebrandt

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Rechtliche Stellungnahme zur Fallenjagd, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht

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