In einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner kritisieren 16 Tier- und Naturschutzorganisationen den aus ihrer Sicht verfassungswidrigen Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes. Die Tierschützer fordern das Bundesministerium auf, den Tierschutz bei den Überlegungen mit einzubeziehen und Alternativen zum erhöhten Abschuss von Rehen und anderen Wildtieren in Erwägung zu ziehen.
16 Tier- und Naturschutzorganisationen für kürzere Jagdzeiten, ein komplettes Verbot der Nachtjagd und für die Definition von vernünftigen Gründen für das Töten von Tieren gem. Tierschutzgesetz im Rahmen der Jagd
Ziel des Gesetzgebers ist es in diesem Fall, mittels einer noch intensiveren Jagd auf Rehe – es soll zwischen Waldbesitzern und Jägern jeweils ein Mindestabschuss vereinbart werden – eine Naturverjüngung des Walds ohne Schutzmaßnahmen zu erreichen.
Das Grundgesetz gebietet es, dass es zur Erreichung dieses Ziels nicht zu einer Verschlechterung des Staatsziels Tierschutz kommen darf. Vielmehr wäre es Aufgabe des von Klöckner geleiteten Bundesministeriums, zumindest nach Alternativen zu schauen und Abwägungen zu treffen zwischen dem theoretisch möglichen Totalabschuss von Rehen und Hirschen und milderen Maßnahmen. Das ist wohl nicht passiert. Ebenso hat man die Chance verpasst, bereits im Vorfeld der Novellierung Vertreter des Tierschutzes mit einzubinden.
Es gibt zahlreiche Ansätze für mildere, nicht letale Maßnahmen. Eine von Tier- und Naturschutzorganisationen vorgebrachte Option ist die radikale Kürzung der Jagdzeiten auf etwa drei Monate im Jahr. So spricht sich Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland dafür aus, die Jagdzeiten erheblich zu reduzieren: „Wenn es neun Monate im Jahr keinerlei Jagddruck gäbe, würden die Rehe ihre Scheu ablegen und verstärkt dorthin zurückkehren, wo ihr eigentlicher Lebensraum ist – in die Fluren, am liebsten auf die Wiesen. Wenn andererseits im Januar und Februar, selbst im März noch Drückjagden stattfinden und Jäger künftig auch mit Nachtzielgeräten den Tieren nachstellen, muss sich niemand wundern, wenn es zu verstärktem Verbiss in den Wäldern kommt.“
Andere Optionen sind Schutzmaßnahmen zum Beispiel bei kompletten Neuaufforstungen, die Förderung von wildtierfreundlichen Übergangszonen zwischen Flur und Wald, der komplette Verzicht auf die Jagd während der Nachtstunden, die Schaffung von jagdfreien Flächen, nicht zuletzt auch durch die Anerkennung von Gründen des Tier- und Naturschutzes bei der jagdlichen Befriedung von Grundstücken durch natürliche und (!) juristische Personen.
Eine weitere wichtige Forderung ist es, endlich auch klarstellend in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen, dass die Tötung eines jeden Tieres eines vernünftigen Grundes bedarf, so wie es das Tierschutzgesetz verlangt und diese Gründe dort auch konkretisiert werden.
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