Email eingeben und Newsletter erhalten:

08.05.2013

Ein Projekt der Bergischen Greifvogelhilfe

Die Bergische Greifvogelhilfe ist eine Auffangstation für verletzte Greifvögel und Eulen unter professioneller Leitung von Dirk Sindhu. Schon seit vielen Jahren pflegen er und sein Team ehrenamtlich verletzte Greifvögel gesund, um diese wieder auszuwildern – im Jahr etwa 150 Vögel. Diese weisen häufig Knochenbrüche auf, Vergiftungs-erscheinungen, Schusswunden oder sind einfach geschwächt.

Das wird wieder
Bild: Bergische Greifvogelhilfe

Nun muss u.a. dringend eine Großflugvoliere gebaut werden, um alle Tiere gut auf ihre Wieder-Auswilderung vorzubereiten. Wie die meisten Auffangstationen für Wildtiere wird auch diese Station alleine durch Privatgelder und Spenden finanziert.

Die Bergische Greifvogelhilfe bewirbt sich zur Finanzierung dieses Projektes um den „Förderpreis für Zukunftsideen". Dabei dreht sich alles darum, die Erde zu einem zukunftsfähigen Ort zu machen.

Unterstützen Sie dieses Projekt hier durch Ihr VOTING.

Bild: Bergische Greifvogelhilfe


Online shoppen und Wildtierschutz Deutschland unterstützen (ohne Extrakosten)

04.05.2013

Fuchsfähe säugt 9 Welpen - Kurzvideo

In intensiv bejagten Revieren sind 6 bis 9 Jungtiere für eine Fähe (weiblicher Fuchs) keine Seltenheit. Im Nationalpark Bayerischer Wald, wo der Rotfuchs nicht bejagt wird, wurde im Rahmen wissenschaftlicher Forschung festgestellt, dass die durchschnittliche Anzahl pro Wurf nur 1,7 Welpen beträgt (eins komma sieben!).

Online shoppen und Wildtierschutz Deutschland unterstützen (ohne Extrakosten)

02.05.2013

Für eine echte Tierschutzverbandsklage in Niedersachsen

Wenn gegen geltendes Tierschutzrecht verstoßen wird, müssten Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen den Fall vor Gericht bringen und dort klären lassen. Was eigentlich völlig logisch klingt, ist aber fast überall in Deutschland unmöglich.
Weder Organisationen noch Privatpersonen haben grundsätzlich das Recht, für die Tiere zu klagen. In der Praxis heißt das, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und andere Tierschutzregelungen fast nie vor Gericht gebracht werden können. Die (viel zu seltene) Ausnahme ist, dass engagierte Staatsanwaltschaften tätig werden.
Einige Bundesländer haben diesen Missstand bereits erkannt und die Tierschutzverbandsklage eingeführt bzw. planen gerade die Einführung. Auch die neue Landesregierung von Niedersachsen will tätig werden, wobei derzeit jedoch ein viel zu schwaches Klagerecht für Tierschutzorganisationen geplant ist. Bliebe es bei den bisherigen Planungen, dann wäre die Folge, dass Gerichte zwar Verstöße feststellen würden, sich daraus aber keinerlei rechtlich bindende Konsequenzen ergäben.
Eine Aktion der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt,
unterstützt von Wildtierschutz Deutschland
Rufen auch Sie die Landesregierung von Niedersachsen auf, eine echte und wirkungsvolle Tierschutzverbandsklage zu schaffen.


Online shoppen und Wildtierschutz Deutschland unterstützen (ohne Extrakosten)

21.04.2013

Und immer lockt der Fuchs - ein kalendarischer Jagdeinblick


Das Jagdjahr beginnt am 1. April – aber was jagt der gewöhnliche Jagdscheinbesitzer eigentlich im April? Der Feldhase zieht seine ersten Jungen auf, Jungfüchse verweilen noch in ihrem Bau, Vögel bauen ihre Nester. Obwohl die Natur jetzt alle Ruhe verdient hätte, gibt es immer noch Jäger, welche kleinen und großen Wildtieren nachstellen.

Im ersten Monat des Jagdjahres sind das vor allen Dingen Kaninchen, für manch selbsternannten „Artenschützer“ auch Füchse. Beide Tierarten dürfen in weiten Teilen der Republik ganzjährig bejagt werden. Davon ausgenommen sind Elterntiere, die für die Aufzucht von Jungtieren erforderlich sind. Wer allerdings zwischen April und September Kleintiere jagt, nimmt es damit wohl nicht so genau – bei Füchsen schon gar nicht. In den Bundesländern, in welchen die Schonzeit für Wildschweine per Verordnung ausgesetzt ist, werden auch die Schwarzkittel bejagt.

Bündnis90/Die Grünen trauen sich nicht
Ab Mai ist der Rehbock auf. Ihm wird jetzt vorwiegend wegen seines Gehörns nachgestellt. Bündnis90/Die Grünen wollen dem eigentlich Einhalt gewähren, weil die Trophäenjagd in unserer Zeit der Vergangenheit angehören sollte – doch sie trauen sich nicht. Zumindest nicht in Rheinland-Pfalz, wo Frau Höfken gerade eine Änderung der Jagdverordnung plant und in Schleswig-Holstein, wo der Grüne Habeck die Jagdgeschicke lenkt. 

Im Mai findet man auch erste Gitterfallen vor den Ausgängen der Fuchsbaue. Platz ist darin für einen ganzen Wurf – fünf, sechs Füchse oder mehr. Stunden vergehen bis der „Waidmann“ kommt, sie in den Sack steckt und … ach lassen wir das.

Der Sommer ist die Zeit der Jagd auf die Jährlinge von Reh, Hirsch und Damwild. Die Wildsau darf jetzt bundesweit geschossen werden - Tag und Nacht. Kleintierjäger begnügen sich mit Kaninchen und mit Füchsen und mit Katzen. Iltis, Hermelin, Mauswiesel rufen ab August den gemeinen Fallenjäger auf den Plan. Was der wohl mit einem Baummarder macht, der sich in seine Falle verirrt? Wenn’s eine Totschlagfalle war, hat er sowieso Pech gehabt, der Baummarder.

Großwildjäger
Zwischen September und Januar werden in Deutschland jeden Tag im Durchschnitt mehr als 6.000 (sechstausend) Rehe erschossen und etwa 2.500 Wildschweine – jeden Tag! Vielen schlägt die letzte Stunde, wenn Jäger in Mannschaftsstärke ausrücken. An so genannten Drückjagden, welche oft über mehrere Reviere stattfinden, nehmen manchmal mehrere Hundert Jäger und Treiber mit ihren Hunden teil. Sie versetzen ganze Landstriche in Aufruhr.

Selbst im Winter, wenn die Beute den Organismus schon auf Sparflamme laufen lässt und dringendst ihre Winterruhe bräuchte, kennt der Jäger kein Pardon. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz schreibt in ihren Nachrichten, dass bei dieser Art zu jagen nur die wenigsten Tiere nach dem ersten Schuss tot sind.

Der Fuchs wird mittels Falle und Waffe und raubwild scharfem Hund bejagt und wem's dann immer noch nicht reicht, der  gräbt ihn aus
Bild: R. Altenkamp


Kleintierjäger
In landwirtschaftlich strukturierten Gegenden ist die Hoch-Zeit der Jagd zwischen Oktober und Dezember – die Zeit der Kleintierjäger. Ein Viertel bis ein Drittel der gesamten Hasenpopulation wird jetzt ausgelöscht und Millionen von Wildvögeln werden in diesen vier Monaten Opfer der Lodenjacken – die wenigsten davon landen im Kochtopf.

Es sind Wildgänsearten, die tausende von Kilometern zurückgelegt haben, um bei uns ein wenig zu verschnaufen; Enten, darunter immer wieder auch geschützte Arten;  Rabenvögel und Fasanen; die auf den Roten Listen geführten Rebhühner; Schwäne und der Kormoran, den eigentlich eine EU-Vogelschutzrichtlinie schützt. Seeadler fallen unter Kollateralschaden, die vergiften sich am Munitionsblei im Körper der Tiere, die liegen geblieben sind. Aber wer regt sich eigentlich darüber auf, in Ägypten, Italien oder auf Malta und Zypern kräht doch auch kein Hahn danach.

Und immer lockt der Fuchs
Der größte Feind des Jägers ist Reineke Fuchs. Deshalb wird ihm ganzjährig nachgestellt, ganz besonders jedoch im Dezember und im Januar, oft auch noch im Februar, wenn die Füchsin längst tragend ist. Jäger organisieren sich dann zu Fuchswochen und legen nicht selten Strecken um die einhundert Füchse. Schnell noch ein Foto für die Presse  - wenn sie sich noch trauen ihr Hobby öffentlich zu machen -  und dann ab zur Tierkörperbeseitigung. 

Wer im März dann immer noch nicht genug hat, schießt sich auf den Beginn des neuen Jagdjahres ein: Fuchs und Kaninchen gehen immer.

05.04.2013

Landesjagdverordnung - Höfken auf dem Holzweg

Konzept zur Jagd auf Wildschweine geht nicht auf
Die vom Forstministerium Rheinland-Pfalz unter Leitung von Ulrike Höfken zum Sommer geplante Änderung der Landesjagdverordnung sieht unter anderem die Abschaffung der Schonzeit für Wildschweine vor – bereits seit 2002 ist diese durch eine Verwaltungsanordnung ausgesetzt. Begründet wird diese Maßnahme damit effizienter jagen zu können, Schäden in der Landwirtschaft zu reduzieren und mehr zum Tierschutz beizutragen.
Dazu erklärt Wildtierschutz Deutschland:
„Bereits mit dem seit 2002 erstmals in Rheinland-Pfalz angewandten Bejagungskonzept für Wildschweine hat die Landesregierung sämtliche bis dahin bestehenden Tabus gebrochen: ganzjährige intensive Jagd ohne Schonzeit; Töten von Frischlingen ohne das Gebot, das Fleisch zu nutzen; verstärkter Abschuss von weiblichen Tieren; mehr Bewegungsjagden (meist in Truppenstärke); Jagd bei Tag und bei Nacht; in früheren Versionen des Handlungsprogramms wurden auch die nächtliche Jagd mit Scheinwerfer und die Fallenjagd propagiert.
Das Ergebnis bestätigt die Kritiker einer solchen Jagd, die es nicht nur unter Tierschützern sondern auch auf Seiten der Jäger gibt. Der seit über zehn Jahren mit allen bis dahin undenkbaren Mitteln geführte Krieg gegen Wildschweine hat bisher keine Auswirkung hinsichtlich der Reduzierung der Bestände oder gar der Wildschäden. Im Durchschnitt der jeweils letzten zehn Jahre stieg die Anzahl der getöteten Schwarzkittel und damit vermutlich deren Bestand kontinuierlich von Jahr zu Jahr an – im gleichen Tempo wie bereits 10 Jahre zuvor.
Gerade Bewegungsjagden, bei welchen revierübergreifend auch mal 150 Jäger und Treiber mit ihren Hunden zusammenkommen, führen zu hochgradig tierschutzwidrigen Abschüssen. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) verweist auf Untersuchungen, wonach dabei nur etwa ein Drittel der Tiere durch den ersten Schuss zu Tode kommen. Fast 70 Prozent der Wildschweine weisen Bauchschüsse, Rückmarkverletzungen, Schüsse in den Kiefer und in die Beine auf.
Die Verwaltungsanordnung soll nun hinsichtlich der ganzjährigen Jagdzeit festgeschrieben werden. Das führt auch weiterhin dazu, dass gesunde Alters- und Sozialstrukturen des Schwarzwildes zerstört werden beziehungsweise gar nicht erst entstehen. In der Konsequenz wird dadurch der Jagderfolg zunichte gemacht, weil die Wildschweine mit mehr Nachwuchs reagieren.
Nicht weniger Wildschweine durch mehr Jagd

Die intensive Wildschweinjagd hat aber auch negative Folgen für alle anderen Wildtiere und für den Wald. Es gibt keinen einzigen Zeitraum mehr, in welchem die Jagdwaffen vollständig ruhen. Das hat dazu geführt, dass Wildtiere ihr Verhalten geändert haben.
Tiere, die einst hauptsächlich tagaktiv waren, suchen nun den Schutz der Nacht. Rehwild und Hirsche werden von den Waldrändern mit ihren Nahrungsgründen in den tiefen Wald gedrückt. Wildtiere werden nachhaltig gestört während sie brüten oder Jungtiere aufziehen. Eine intensive Jagd auf Wildschweine und Rehe im Winter führt dazu, dass gerade letztere während ihrer Winterruhe erhebliche Energieverluste erleiden. Diese wiederum werden mangels anderer Möglichkeiten durch Verbiss an jungen Bäumen kompensiert.
Den Freunden von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN tut Ministerin Höfken mit ihrem Ansatz keinen Gefallen, treten diese doch an, die Jagd auch hinsichtlich des Tier- und Artenschutzes sowie unter ökologischen und Umweltaspekten zu erneuern.
Weitere Informationen: 
Landesjagdverordnung Rheinland-Pfalz - Forschungsergebnisse bleiben auf der Strecke 
Rheinland-Pfalz: Mehr Jagd, mehr Wildschweine!
Online shoppen und Wildtierschutz Deutschland unterstützen (ohne Extrakosten)

02.04.2013

Meldung vom 1. April war ein April-Scherz

Unsere Meldung „Niedersachsen: Jäger und Sportangler verlieren Anerkennung als Naturschutzverband“ war ein April-Scherz, den sich unsere kreativen Freunde von www.wattenrat.de ersonnen haben.

Nichts desto trotz wird die Zeit kommen, dass sich die Politik dieses Themas annimmt. Wir sind davon überzeugt, dass die ökologische Bilanz dessen was Jäger unter dem Vorwand des Natur- oder gar des Artenschutzes tun, negativ ist.

Am schlimmsten sind die Kleintierjäger. Sie glauben Artenschutz zu betreiben, indem sie Jahr für Jahr Millionen von Füchsen, Mardern, Dachsen, Waschbären, Rabenvögeln, Kormoranen und Katzen das Licht ausblasen. Dass diese Art des Natur- und Artenschutzes nicht nur ein Schuss in den Ofen, sondern auch kontraproduktiv ist, können Sie in zahlreichen Arbeiten jagdunabhängiger Forscher nachlesen (einige Zitate aus einer Forschungsarbeit von Bellebaum/Langgemach finden Sie hier).

Viele Jäger sind des Hasen Tod,
Bild: Eilert Voß

Den gefährdeten, meist jagdbaren Arten wie Rebhuhn, Feldhase oder Waldschnepfe wäre sicherlich mehr geholfen, würden Energie und Zeit statt der Jagd der Schaffung und Pflege von Lebensraum gewidmet.

Lesen Sie auch: Meldung vom 1. April

Online shoppen und Wildtierschutz Deutschland unterstützen (ohne Extrakosten)

01.04.2013

Niedersachsen: Jäger und Sportangler verlieren Anerkennung als Naturschutzverband


Aktualisierung vom 2. April 2013: Bei dieser Meldung handelte es sich  - leider -  um einen Aprilscherz. Siehe auch Richtigstellung vom 2. April.

Endlich wird gehandelt: Der neue niedersächsische Landwirtschaftsminister Stefan Wenzel (Grüne) griff nach seinem Amtsantritt die jahrelange Forderung des Wattenrates Ostfriesland auf und entzog der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) per Erlass den Status „anerkannter Naturschutzverband“, die Aberkennung beim „Landessportfischerverband“ werde vorbereitet und stehe bevor. In Niedersachsen gibt es derzeit 14 „anerkannte Naturschutzverbände“, die in bestimmten Verfahren beteiligt werden müssen und auch Klagebefugnis haben.

In seiner Begründung heißt es u.a.: „Die Landesjägerschaft Niedersachsen erfüllt erkennbar nicht die Voraussetzung, nach denen sie ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördert. Das überwiegende Ziel der Landesjägerschaft ist dagegen das Nachstellen und Töten von Tieren und die Pflege jagdlichen Brauchtums, das den heutigen Anforderungen an einen wissenschaftlich begründeten Artenschutz nicht mehr genügt. Damit entfällt die im § 60 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes geforderte Gewähr für eine sachgerechte Verfolgung dieser Ziele. Die Aberkennung tritt mit dem Ablauf des Jahres 2013 in Kraft.“



Der Minister kündigte an, auch die bisherige Anerkennung des Landessportfischerverbandes Niedersachsen zu überprüfen und ebenfalls die Aberkennung als „anerkannter Naturschutzverband“ vorzubereiten. Allein dass das Töten von Fischen als „Sport“ deklariert werde, erfülle schon die Voraussetzung der nicht sachgerechten Verfolgung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und erforde die Aberkennung als „anerkannter Naturschutzverband“.

Der Minister ermahnte zudem die Vorstände der Naturschutzverbände Naturschutzbund Deutschland (NABU) und des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), ihre Klagebefugnis nach § 60c des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes nicht als Geschäftsmodell „Klageverzicht gegen Zahlung“ zu missbrauchen.

Den gesamten Artikel lesen Sie hier.


Online shoppen und Wildtierschutz Deutschland unterstützen (ohne Extrakosten)

29.03.2013

Anzahl der Hasen ist rückläufig - erfreuliches Presseecho

Zu Beginn der Woche berichtete Wildtierschutz Deutschland über den dramatischen Rückgang der Anzahl der Hasen in Deutschland. Minus 45 % in fünf Jahren! Das Thema wurde dankbar von vielen Zeitungs- und Rundfunk-Redaktionen aufgegriffen.

Die Reaktion des Deutschen Jagdschutzverbandes ließ nicht lange auf sich warten. Die Ergebnisse der Hasenzählung der Jäger bestätigen den anhaltenden Trend rückläufiger Bestände. Das sehen auch Sprecher von BUND und NABU so. Eine Gefährdung der Art sieht der Jagdverband dennoch nicht – auch nicht in den östlichen Bundesländern, in welchen man oft bis zum Horizont nicht einen Hasen sieht.  Die Aussage eines Präsidiumsmitglieds des Jagdverbandes, es gäbe noch 3,5 Millionen Feldhasen, halten wir für vollkommen unseriös. Der aktuelle Restbestand dürfte auch gemäß der von den Jägern erfassten Daten bei lediglich einer Millionen plus/minus liegen.

Das Thema wurde in der BILD in Sachsen und in Hessen aufgegriffen, von DIE WELT in Baden-Württemberg und in NRW. Regionale Tageszeitungen (u.a. Kölner Stadtanzeiger, Ruhrnachrichten, Westfälische Nachrichten), Radiosender und zahlreiche Online-Portale berichteten über den Rückgang der Feldhasen:

Grund 1: die Landwirtschaft, Grund 2: die Jagd
BILD Frankfurt 26. März 2013

Erfahren Sie mehr dazu in unserem Pressespiegel



26.03.2013

Jagdgesetz - machen Sie mit: Schreiben Sie an den Bundespräsidenten!

Akutalisierung 27.03.2013: "Offener Brief eines betroffenen Grundstückeigentümers"

Nachdem der Bundesrat am 22.3.2013 das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften passieren ließ, soll es in Kürze von Bundespräsident Joachim Gauck gegengezeichnet werden, damit das Gesetz ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann.

Doch das vorliegende Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften ist in vielen Punkten nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.

Rechtsanwalt Dominik Storr hat im Namen von zahlreichen betroffenen Grundstückseigentümern in Deutschland einen Offenen Brief an Bundespräsident Joachim Gauck geschrieben, in dem er den Bundespräsidenten bittet, dieses Gesetz, das zweifelsohne ein Geschenk an die Jagdlobby darstellt, nicht zu unterzeichnen.

Dem Schreiben beigefügt wurde die an den Agrarausschuss gerichtete Stellungnahme, in der im Einzelnen aufgeführt ist, in welchen Punkten das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz verstößt.

Keine Jagd auf meinem Grundstück
Bild: Eilert Voß

Schließen Sie sich in der Online-Aktion der Bürgerinitiative Zwangsbejagung adé und dem Offenen Brief von Rechtsanwalt Dominik Storr an Bundespräsident Gauck an und bitten Sie den Bundespräsidenten, das Gesetz nicht zu unterschreiben: Hier klicken.


Online shoppen und Wildtierschutz Deutschland unterstützen (ohne Extrakosten)

24.03.2013

Bestand der Feldhasen geht dramatisch zurück

Wildtierschutz Deutschland ermittelt jährlich den aktuellen Bestand der Feldhasen in Deutschland. Seit dem Jagdjahr 2007/2008 (April – März) fällt die Anzahl der Langohren dramatisch von Jahr zu Jahr. Wurden im Frühjahr 2007 noch etwa 1,7 Millionen Tiere ermittelt, so waren es im März 2012 gerade noch 940.000. An Ostern 2013 dürften noch etwa 820.000 Hasen über Deutschlands Fluren hoppeln.

Innerhalb von fünf Jahren 45 Prozent weniger Feldhasen


Der Hauptgrund für das Verschwinden der Feldhasen liegt in der Art wie wir unsere Landwirtschaft betreiben: Monokulturen, intensive Düngung, Einsatz immer leistungsfähigerer Maschinen. Der Lebensraum wird zunehmend kleiner, es gibt kaum noch Brachen, Hecken, Deckung; ebenso fehlt die dringend benötigte Vielfalt des Nahrungsangebotes. Die Jagd setzt dem Bestand zusätzlich zu.

Überlebensfähige Bestände gibt es noch in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, sehr eingeschränkt auch noch in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz.


Im Jagdjahr 2011/2012 wurden deutschlandweit etwa 330.000 Feldhasen geschossen. „In dieser Situation ist der Verlust eines Drittels des Vorjahresbestandes durch die Jagd nicht vertretbar. Wenn wir so weitermachen wie in den letzten 10 Jahren, wird es gegen Ende dieses Jahrzehnts noch maximal 400.000 Feldhasen geben,“ erläutert Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. Durch die Jagd würden nicht schwache und kranke Hasen abgeschöpft, sondern überwiegend starke, reproduktionsfähige Tiere. Tiere, welche bei der inzwischen mehr als kritischen Bestandssituation in vielen Landstrichen für das Überleben der Art „systemrelevant“ seien.

Für den Hasen wird die Jagd bestandsgefährdend.


Wildtierschutz Deutschland plädiert dafür aus Artenschutzgründen die Hasenjagd für mindestens fünf bis zehn Jahre vollkommen einzustellen und alle Bemühungen auf die Schaffung geeigneter Lebensräume für den Feldhasen zu richten.

21.03.2013

Gerichte stellen immer mehr Grundstücke jagdfrei

Ergänzung 23.03.2013: "Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Bundesjagdgesetzes wurde mit großer Mehrheit im Bundesrat durchgewunken. Hier finden Sie den Gesetzestext."

Quelle: Dominik Storr
Am 22.03.2013 steht der Gesetzentwurf zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften auf der Tagesordnung des Bundesrats. Die bundesweite Bürgerinitiative „Zwangsbejagung ade“ hat sich in einem Offenen Brief an alle Mitglieder des Bundesrats mit dem Appell gewandt, den geplanten Änderungen des Bundesjagdgesetzes nicht zuzustimmen. Währenddessen werden aufgrund von Gerichtsbeschlüssen immer mehr Grundstücke in Deutschland jagdfrei gestellt.

Änderung des Bundesjagdgesetzes wird zur Farce Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verstoßen Regelungen des aktuellen Bundesjagdgesetzes gegen die Menschenrechte. Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer gegen ihren Willen Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und damit die Jagd auf ihrem Eigentum dulden müssen. Deutschland wurde somit verurteilt, seine Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern.

Vom Aigner-Ministerium wurde daraufhin ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes in den Bundestag eingebracht, der am 28.2.2013 von einer kleinen Schar Bundestagsabgeordneter abgenickt wurde. Dieser Gesetzentwurf entstand unter massiver Einflussnahme der Jagdlobby, was auch der NABU bemängelte. Bei der Öffentlichen Anhörung des Agrarausschusses am 20.2.2013 wurde von Bundestagsabgeordneten sogar offen zugegeben, dass man den Jagdgenossen den Austritt aus der Jagdgenossenschaft so schwer wie möglich machen möchte. Sogar Geld soll den Grundstückseigentümern abgeknöpft werden, damit diese bereits „freiwillig“ auf die Wahrnehmung ihres Menschenrechts verzichten.

Bürgerinitiative „Zwangsbejagung ade“: Offener Brief an den Bundesrat Am 22. März steht der Gesetzentwurf nun auf der Tagesordnung des Bundesrats. Die Bürgerinitiative „Zwangsbejagung ade“, in der sich Grundstückseigentümer aus ganz Deutschland zusammengeschlossen haben, die nicht länger dulden wollen, dass Jäger ihre Grundstücke betreten, um dort Tiere zu töten, hat die Mitglieder des Bundesrats mit einem Offenen Brief angeschrieben. Darin werden die Vertreter der Länder aufgefordert, dem lobbygeprägten Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht zuzustimmen.

Keine Jagd auf meinem Grundstück
Bild: Fabien Gagnon


„Es kann und darf nicht sein, dass die Jägerlobby über die Grenzen der Europäischen Menschenrechtskonvention bestimmt und die Gewissensentscheidung von Grundstückseigentümern, die in einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft Achtung verdient, ohne jegliche wissenschaftliche Rechtfertigung mit Füßen treten darf“, sagt Rechtsanwalt Dominik Storr, der die Grundstückseigentümer vertritt.

Gerichtsbeschlüsse: Die ersten jagdfreien Grundstücke in Deutschland  Verwaltungsgerichte in Regensburg und Würzburg haben im Februar und März d.J. in Eilverfahren diverse Grundstücke von der Zwangsbejagung freigestellt. Sie schlossen sich somit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an, der am 30.01.2013 in zwei Eilverfahren entschieden hatte, dass auf den Grundstücken von zwei Jagdgegnern aus Unterfranken vorläufig nicht mehr gejagt werden darf. Auch in Baden-Württemberg können die Jagdgegner erste Erfolge verzeichnen. In Konstanz hat eine Jagdbehörde einem Landwirt vorläufig den Austritt aus der Jagdgenossenschaft gestattet, um einer Verurteilung durch das Verwaltungsgericht Freiburg zu entgehen.


Auch zu Ostern: Online shoppen und Wildtierschutz Deutschland unterstützen (ohne Extrakosten)

19.03.2013

Landesjagdverordnung Rheinland-Pfalz - Forschungsergebnisse bleiben auf der Strecke

Aktualisierung am 25.04.2013 zu Bleimunition.

Zusammenfassung: Eine in Rheinland-Pfalz vorgesehene Änderung der Landesjagdverordnung durch Ministerin Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) lässt aktuelle Ergebnisse von Wissenschaft und Forschung auf der Strecke. Die Ministerin wird ihren eigenen Vorgaben eine „umwelt-, tier- und artenschutzgerechtere Jagd“  zu schaffen nicht gerecht.


Die in diesem Sommer geplante Änderung der Landesjagdverordnung des Mainzer Landwirtschaftsministeriums sieht gemäß Aussagen der rheinland-pfälzischen Ministerin Ulrike Höfken eine Jagd vor, die „umwelt-, tier- und artenschutzgerechter“ sein soll. Ferner soll durch eine Konsolidierung von Jagdzeiten eine effektivere und fehlerfreiere Jagd ermöglicht werden.

Es sind u.a. folgende Änderungen vorgesehen:
Für Rehe und Hirsche soll eine einheitliche Jagdzeit vom 1. August bis 31. Januar gelten. Ausnahmen gibt es für Jungtiere und für Rehböcke, die bereits ab Mai bejagt werden dürfen. Für Hirsche und Damwild, welche sich nur in sogenannten „Bewirtschaftungsbezirken“ aufhalten sollen, soll der Schießbefehl künftig ohne Schonzeit ganzjährig gelten. Die Abschaffung der Schonzeit für Wildschweine soll ebenfalls manifestiert werden.

Der Iltis soll künftig ganzjährig geschont werden; erwachsene Füchse, Waschbären und Marderhunde soll eine Schonzeit vom 1. März bis 31. Juli gewährt werden. Die Jagdzeiten für männliche und weibliche Fasanen werden angeglichen und ebenso die für Rabenkrähen und Elstern. Ferner entfallen die Jagdzeiten für Türkentauben und für Möwen.

Dazu erklärt Lovis Kauertz, Wildtierschutz Deutschland e.V.:

„Wir hätten es begrüßt, wenn das Ministerium den Mut gehabt hätte, einen einheitlichen längeren Zeitraum zu schaffen, in dem die Jagd für alle Tierarten ruht.  Auch hätten wir die ganzjährige Einstellung der Jagd auf Füchse, Marder, Dachse und andere Beutegreifer oder zumindest wesentlich längere Schonzeiten für diese Wildtiere von einem „Grünen“ Ministerium erwartet.  Viele Erkenntnisse aus der Wildtierforschung bleiben mit dem vorliegenden Entwurf auf der Strecke.

•             Wäre es dem Ministerium ernst mit der Zielsetzung eine „umweltgerechtere Jagd“ zu schaffen, so hätte  - wie es zum Beispiel in diversen Staatsforsten in Deutschland schon der Fall ist – jegliche Jagd mit Bleimunition unterbunden werden müssen (Anm. v. 25.04.2013: Im Rahmen der sogenannten Regiejagd  - das Land nimmt in eigenen Forsten die Jagdaufgaben selbst wahr - wird in Rheinland-Pfalz inzwischen bleifreie Munition verwendet).  Giftige Bleimunition trägt unnötigerweise zur Bleibelastung von Feld und Flur und zur Vergiftung aasfressender Wildtiere bei. Diese Position vertritt im Übrigen auch Cornelia Behm, Sprecherin für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. 

Wiederkäuendes Schalenwild:
•             Nach uns vorliegenden Informationen soll für wiederkäuendes Schalenwild (Rehe, Hirsche) künftig eine einheitliche Jagdzeit vom 1. August bis 31. Januar gelten. Gleichwohl gibt es Ausnahmen, zum Beispiel für Rehböcke und Jungtiere. Es ist vor der Zielsetzung tierschutzrechtlicher Belange nicht nachvollziehbar, warum nicht eine einheitliche Zeit der vollständigen Jagdruhe für das gesamte Schalenwild (Rehe, Hirsche, Wildschweine u.a.) - besser noch für alle jagdbaren Arten -  eingeführt wird. 

•             Der vorgesehene Beginn der Jagdzeit am 1. August ist insbesondere für Ricken (weibliche Rehe) und ihre Kitze viel zu früh und sollte nicht vor dem 1. September beginnen.  Diese Meinung vertritt auch der Landesjagdverband. Wir gehen davon aus, dass sich ein einheitlicher Beginn am 1. September auch nur unwesentlich auf die Gesamtanzahl der getöteten Tiere und überhaupt nicht auf die Gesamt-Wildschadenssituation in Rheinland-Pfalz auswirkt.

•             Das Ende der Jagdzeit am 31. Januar ist viel zu spät gewählt. Dieser Termin lässt die Biologie von Rehwild und von Hirschen, welche ab ca. Mitte/Ende Dezember in die Winterruhe übergehen und ihre Ressourcen schonen müssen, vollkommen außer Acht und wird weitgehend unabhängig von den Schalenwildstrecken (Anzahl der getöteten Huftiere = Schalenwild) zu unvermindertem Pflanzenverbiss führen.

•             Die  Aufhebung der Schonzeiten für Wildtierarten wie den Hirschen oder das Damwild außerhalb von sogenannten Bewirtschaftungsbezirken ist tierschutzrechtlich nicht zu vertreten. Eine ähnliche Meinung vertritt auch der Landesjagdverband.

Wildschweine:
•             Das Bejagungskonzept Schwarzwild der Landesregierung mit dem Ziel die Bestände in den Griff zu bekommen, ist  - wie leicht den kontinuierlich steigenden Strecken (Durchschnitte der jeweils letzten 10 Jahre) für Rheinland-Pfalz zu entnehmen ist -  vollkommen gescheitert. Die Aufhebung von Schonzeiten, tierquälerische Bewegungsjagden mit jeweils hoher Anzahl angeschossener Tiere, die Jagd bei Tag und Nacht, selbst mit Scheinwerfern, die Möglichkeit Saufänge einzusetzen, all‘ das hat hinsichtlich der Zielsetzung, Wildschäden zu vermeiden zu überhaupt nichts geführt – außer zu unermesslichem Tierleid. Die Schonzeit für Wildschweine nun endgültig aufheben zu wollen, ist der falsche Weg und wird nicht einmal von Jägern unterstützt.

auf's Bild klicken für größere Ansicht


Beutegreifer (Fuchs, Dachs, Waschbär, Marderhund, Iltis u.a.):
•             So sehr wir die Einführung von Schonzeiten für Beutegreifer begrüßen, so sehr ist es nicht nachvollziehbar, warum sich das Ministerium dabei nicht an den aktuellen Ergebnissen von Forschung und Wissenschaft orientiert. 

•             Eine Bejagung von Fuchs, Waschbär, Marderhund und Co.  mit dem Ziel der Regulierung oder gar Reduktion von Beständen ist zumindest in der Breite nach weitgehend übereinstimmender Meinung führender Biologen, Forscher und Wissenschaftler mit jagdlichen Mitteln nicht erreichbar  (z.B. Bellebaum/Langgemach, Harris, Michler, Baker, Kaphegyi /Breitenmoser u.a.).

Im unbejagten Nationalpark Bayerischer Wald liegt die durchschnittliche Wurfgröße von Füchsen bei 1,7 Welpen – in bejagten Revieren ist die Anzahl der Nachkommen durchschnittlich drei- bis viermal so hoch. Verluste durch die Jagd werden durch stärkere Vermehrung überkompensiert. Die Jagd ist hinsichtlich einer Regulierung von Beutegreiferbeständen kontraproduktiv.

•             Die Beschränkung der Schonzeit auf erwachsene Füchse wird vermutlich dazu führen, dass gerade auch diese nach wie vor bejagt werden. Der Jäger kann sich ja auf eine Verwechslung mit einem Jungtier berufen. Eine einheitliche Regelung für alle Tiere einer Art wäre sicherlich zielführender.

•             Dass es auch anders geht, zeigt die im Saarland 2010 eingeführte Schonzeit für Füchse aller Altersklassen vom 15. Februar bis 15. August.  Es werden durch die Jagd weniger Füchse getötet, dennoch steigen weder die Bestände signifikant, noch ergeben sich daraus Probleme für den Artenschutz oder das Seuchengeschehen.  Wie das Beispiel Nationalpark Bayerischer Wald zeigt, würde auch eine ganzjährige Schonzeit für Füchse diese Situation vermutlich kaum ändern.

Jungfüchse dürfen weiterhin ganzjährig bejagt werden.
Bild: Fabien Gagnon


•             Waschbären werden in Deutschland ohne Frage immer mehr. Waschbären sind aber weder aus ökonomischer, noch aus ökologischer oder epidemiologischer Sicht in Deutschland ein Problem. Es gibt keinerlei belastbare wissenschaftliche Daten, die etwas anderes vermuten ließen. Auch aus den USA oder Kanada gibt es dazu allenfalls wissenschaftliche Untersuchungen, welche diese Aussage bestätigen.

•             Dass die Bejagung von Waschbären keineswegs zu einer Reduktion der Bestände führt, wusste 1981 bereits die Pionierin der Waschbärenforschung, Frau Dr. Walburga Lutz. Ähnlich äußern sich Forscher wie Michler, Robler (US-Waschbärenforscher), Bellebaum und andere. Ebenfalls hilfreich ist der Blick auf die bundesdeutsche Streckenstatistik. Trotz einer Intensivierung der Waschbärenjagd in den vergangenen Jahrzehnten steigen die Strecken jährlich auf hohem Niveau weiter an. Die Jagd ist vermutlich nicht einmal in der Lage, die Bestandsentwicklung von Waschbären zu verlangsamen (Bellebaum 1995).

•             Die Bejagung des Marderhundes entbehrt unseres Wissens jeglicher wissenschaftlichen Grundlage. Es ist zwar ein sogenanntes Neozoon, aber eben nicht invasiv. Seine Nachstellung ist ebenso wie die Jagd auf den Waschbär auch nicht durch das Artenschutzprotokoll von Rio 1992 zu rechtfertigen.

•             Wir begrüßen die geplante Vollschonzeit für den Iltis, fragen uns jedoch warum nicht auch Hermeline und Marder geschont werden.

Federwild
•             Unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten erschließt sich uns nicht, warum die Jagdzeit für Fasanen insgesamt verlängert wird, anstatt diese im Sinne einer Konsolidierung der Jagdzeiten insgesamt zu verkürzen.

•             Nach artenschutzrechtlichen Erwägungen ist es vollkommen unverständlich, warum - wenn auch unter Vorbehalt -  nach wie vor eine Bejagung von Rebhühnern zugelassen wird. Die Restbestände sind in den vergangenen 20 Jahren soweit gesunken, dass die Tierart bereits auf den Roten Listen gefährdeter Arten zu finden ist.

•             Nach wie vor wird die Jagdzeitenverordnung in Rheinland-Pfalz die Jagd auf Zugvögel zulassen.  Dadurch erfolgt weder eine landesweit relevante Wildschadenreduzierung noch werden die Tiere in der Regel genutzt. Über die Größenordnung einer Reduzierung der Bestände in weiteren Ländern, welche von den Zugvögeln passiert werden, ist wenig bis nichts Genaues bekannt. Wir halten die Zugvogeljagd in Deutschland, genauso wie in Italien oder Malta für tier- und artenschutzrechtlich nicht vertretbar.

•             Die Bejagung von Rabenvögeln widerspricht der EU-Vogelschutzrichtlinie und entbehrt fundierter Daten hinsichtlich der Sinnhaftigkeit.  Sie ist weder aus arten- noch aus tierschutzrechtlichen Gründen vertretbar. In der Regel erfolgt durch die Jagd lediglich eine Vertreibung der Schwärme auf andere Felder oder in die vor der Jagd geschützten Städte.

•             Die Bejagung von Waldschnepfen, eine mittlerweile gefährdete Tierart, dürfte ebenfalls der artenschutzrechtlichen Zielsetzung der Ministerin widersprechen.


Der Entwurf des Landwirtschaftsministeriums zur Landesjagdverordnung und zu den Jagdzeiten wird weder dem Tier- noch dem Artenschutz gerecht. Aktuelle Ergebnisse aus jagdunabhängiger Forschung werden missachtet, nicht einmal bleihaltige Munition wird unterbunden. Frau Ministerin Höfken wird mit diesen Änderungen ihrer eigenen Zielsetzung nicht gerecht.“

Was Rheinland-Pfalz unter Ministerin Conrad gemacht hat, lesen Sie hier.

12.03.2013

Im italienischen Nationalpark Gran Paradiso ist die Welt noch in Ordnung

Von Abschaffung der Jagd
In den weiträumigen italienischen Nationalparks wird seit Jahrzehnten nicht mehr gejagt. Gran Paradiso ist der bekannteste und zugleich der größte italienische Nationalpark. Seit 1922 ist in dem 72.000 Hektar großen Waldgebiet die Jagd abgeschafft. Wir sprachen mit dem Tierarzt Bruno Bassano, der für die gesundheitlichen Belange der Tiere im Nationalpark Gran Paradiso verantwortlich ist.

Welche Tiere leben im Nationalpark Gran Paradiso?

Bassano: In unseren Bergen leben verschiedene Huftiere, insbesondere der Steinbock, der unser Symbol ist, und natürlich auch viele Gemsen. Zur Zeit sehen wir auch wieder Rehe und Hirsche, aber in kleiner Anzahl und nur in Teilbereichen. Die Wildschweine leben nur in niedrigeren Lagen, etwa bis 2000 m Höhe. Dann haben wir verschiedene Hasenarten. Unter den Fleischfressern finden wir natürlich Füchse und verschiedene Arten von Mardern. In jüngster Zeit sind auch wieder Luchse und Wölfe gesehen worden. Heimisch ist in Gran Paradiso auch der Goldadler - und immer öfter werden auch Bartgeier gesehen, welche im ganzen Alpengebiet wieder eingeführt werden. Und natürlich leben hier überall Murmeltiere.

In Deutschland wird auch in Nationalparks gejagt. Wird bei Ihnen im Nationalpark Gran Paradiso gejagt?
Bassano:
Nein, seit Gründung des Nationalparks im Jahre 1922 gibt es keine Jagd mehr. Es gab einige kurze Zeiten am Anfang und dann in den Jahren 1965-69, in denen selektiv etwas gejagt wurde auf Druck von außen. Aber es wurden nur alte oder kranke Tiere getötet. Das kann man nicht als übliche Jagd definieren, in der frei lebende Tiere abgeschossen werden um die Zahl zu vermindern. Seither wird gar nicht mehr gejagt.


Entstanden daraus Schwierigkeiten? Denn hier bei uns in Deutschland sagt man, wenn es keine Jagd gibt, würden die Tiere überhand nehmen.
Bassano:
Wir haben nie Schaden gehabt und mussten nie die Population der Tiere irgendwie verringern. Selbst als die Population der Steinböcke auf 6000 Tiere anstieg, haben wir keine Probleme mit Schäden gehabt.

Ein Hauptargument der Jäger in Deutschland ist, dass die Rehe die jungen Bäume im Wald fressen. Wenn man in ganz Italien oder in ganz Deutschland die Jagd abschaffen würde, meinen Sie, dass der Verbiss ein Problem wäre?
Bassano:
In bestimmten Gegenden, in denen z.B. die Anzahl der Hirsche groß ist, könnte es natürlich einige Schwierigkeiten für die Aufforstung oder für die Erneuerung der Pflanzen bringen. Hier sind Umzäunungen der neuen Aufforstungen sicher angebracht. Es ist klar, dass man bestimmte Grenzen erreicht, wenn der Eingriff der Tiere auf die Pflanzen zu groß ist. Aber ich muss hier daran erinnern, dass diese Probleme den Jägern hausgemacht sind. Und natürlich passt sich die Pflanzenwelt dem Tierbestand an und umgekehrt. Es kommt darauf an, was man mit dem Wald vorhat.

Wenn man bei uns in Deutschland aufforstet, werden oft 20.000 Bäume gepflanzt, obwohl letztendlich Platz nur Platz für 2.000 oder 3.000 ausgewachsene Bäume ist. Der größte Teil wird also ausgeschlagen. Davon fressen die Tiere doch nicht einmal einen Bruchteil...
Bassano:
Genau, das meinte ich, als ich sagte, es kommt darauf an, was man mit dem Wald vorhat. Wenn der Wald aus rein wirtschaftlichen Gründen gepflanzt wird - so, wie es die Förster sehen, welche den Wald als Produktion von Holz ansehen - dann ist es klar, dass ein Huftier wie der Hirsch Probleme verursachen kann. Wenn man aber den Wald aus ökologischer Sicht betrachtet, dann muss dieses Problem nicht existieren; dann werden Tier und Pflanze ein Gleichgewicht finden.
Es ist aber klar: Immer wenn der Mensch eingreift und - so, wie es in manchen Gebieten in der Schweiz passiert ist - in den Lawinenschluchten Nadelbäume pflanzt, die für dieses Gebiet nicht üblich sind, dann ist es möglich, dass die Steinböcke diesen Pflanzen Einhalt gebieten. Aber die Pflanzen wuchsen ursprünglich nicht dort. 



Gran Paradiso, Bild Alessandro Cantamessa

Immer mehr Ökologen kommen zu dem Ergebnis, dass sich Tierpopulationen selbst regulieren würden, wenn man sie nur ließe.
Bassano:
Das beobachten wir auch in Gran Paradiso. Insbesondere im Winter sterben etliche Tiere. Wenn der Schnee schmilzt, kommen die Füchse und fressen das Aas.

In Deutschland sagt man, dass es notwendig sei, die Füchse zu jagen, weil sonst die Hasen aussterben würden. Sind im Nationalpark die Hasen schon ausgestorben?
Bassano:
(lacht) Nein, nein, wir haben sehr viele Hasen, eine große Population von verschiedenen Hasenarten und Wildkaninchen.

Bei uns in Deutschland ist ein weiteres Argument für die Jagd auf Füchse die angebliche Gefahr durch Tollwut und den Fuchsbandwurm.
Bassano:
Bei den Tollwut-Epidemien in den 70er Jahren kam man zu dem Ergebnis, dass es falsch war, die Füchse zur Bekämpfung der Tollwut zu jagen. Durch die Jagd auf Füchse mussten die Füchse ihre Reviere verlassen, was zur Ausbreitung der Krankheit führte. Deswegen ist man in Italien inzwischen zur Impfung übergegangen. Im Nationalpark vertreten wir bezüglich der Gesundheit der Tiere den Standpunkt, dass wir den natürlichen Lauf der Dinge lassen - damit sich ein Gleichgewicht innerhalb der Population der Füchse einstellen kann.

Glauben Sie, dass die Jagd aus irgendwelchen ethischen oder ökologischen Gründen notwendig ist? 
Bassano:
 Ganz klar: Nein! Derzeit ist in Italien im Großteil des Landes die Jagd erlaubt. Unter ökologischen Gesichtpunkt ist es daher sehr wichtig, dass die Anwesenheit des Menschen als Jäger wenigstens in den Parkgebieten ausgeschlossen wird um die natürliche Evolution mancher Tierarten ohne Eingriff durch den Menschen zu messen. In den anderen Gebieten, für die bislang keine Schutzregelung gilt, wird die Abschaffung der Jagd eine politische Entscheidung sein. Wenn einer an eine alte oder ursprüngliche Tradition des Menschen als Jäger anknüpfen will - dann ist es klar, dass Elemente ins Spiel gebracht werden, die mit der Ökologie nichts zu tun haben. Das Ziel der Jäger ist, die Zahl ihrer Opfer konstant hoch zu halten. Die Umwelt würde sich selbst optimal erhalten mit einem inneren Regelungsmechanismus, ohne dass der Mensch schießt. Ich sehe für die Jagd wirklich keine andere Funktion, als dass es ein Vergnügen ist.


Auch in Deutschland mehren sich die Stimmen, dass sich Tierpopulationen von selbst regulieren würden, wenn man sie nur ließe. Können Sie sich nach Ihren Erfahrungen im Nationalpark vorstellen, dass man auch in Deutschland ohne Jagd auskäme?
Bassano: Ja, auf jeden Fall! Die Jagd dient nur den Jägern. 




Über diesen Link online shoppen und Wildtierschutz Deutschland unterstützen (ohne Extrakosten)

09.03.2013

Fakt ist ...

… wird im MDR Erfurt am Montag, den 11. März, um 22h05 zum Thema „Zuviel Wild – zu wenig Jäger?“ ausgestrahlt. Es diskutieren
  • Steffen Liebig, Präsident des Landesjagdverbandes Thüringen e.V.
  • Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland e.V.
  • Rüdiger Biehl, stellv. Leiter des Nationalpark Hainich.


Die Aufzeichnung der Sendung des MDR vom 11. März 2013 finden Sie hier.

(aktualisiert am 12.03.2013)

22.02.2013

Das dritte Grundstück in Deutschland ist jagdfrei!

Von Julia Brunke, www.zwangsbejagung-ade.de

Nachtrag 26.02.2013: "Durch Rechtsanwalt D. Storr wurde heute ein Eilantrag für die Befriedung von 60 Grundstücken eines Biohotels bei Mainz eingereicht, ein weiterer Antrag für 50 Grundstücke eines Landwirtes aus der Nähe von Regensburg ist in Arbeit."

Das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 19.02.2013 in einem Eilverfahren entschieden, dass auch auf dem Grundstück einer ethischen Jagdgegnerin aus Landshut vorläufig nicht mehr gejagt werden darf. Damit ist das dritte Grundstück in Deutschland jagdfrei gestellt!

Das Gericht schloss sich der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) an, der in zwei Eilverfahren entschieden hatte, dass auf den Grundstücken von zwei Jagdgegnern in Unterfranken mit Beginn des neuen Jagdjahres (ab dem 1. April 2013) vorläufig nicht mehr gejagt werden darf. Mit den beiden Beschlüssen vom 30.01.2013 hatte der Bayerische Verwaltungs-gerichtshof Rechtsgeschichte geschrieben: Zum ersten Mal seit Bestehen des Bundesjagdgesetzes gelang es Bürgern, die aus ethischen Gründen die Jagd ablehnen, ihr der generellen Jagdpflicht unterliegendes Grundstück gegen den Willen der Behörden jagdfrei zu stellen.

Keine Jagd auf meinem Grundstück
Bild: Helmut Sütsch www.fuchsfilm.de


Grundstückseigentümer aus ganz Deutschland haben bereits Eilanträge auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Grundstücke gestellt und fast täglich kommen neue hinzu. Die Lawine rollt!

Wir empfehlen Grundstückseigentümern, welche die Jagd auf ihrem Eigentum nicht länger dulden wollen, ebenfalls entsprechende Eilverfahren unter Berufung auf die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.01.2013 einzuleiten. Um einem Antrag mehr Nachdruck zu verleihen, gibt es das Angebot der Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade, Herrn Rechtsanwalt Dominik Storr mit der Durchsetzung Ihrer Rechte zu beauftragen, was auch ratsam ist, damit Ihr Begehren ernst genommen wird:

Kontakt per e-mail: storr@buergeranwalt.com 
Internet: www.buergeranwalt.com                       



Wir benötigen Deine / Ihre Unterstützung für mehr Öffentlichkeit!
Wildtierschutz Deutschland e.V.
Konto-Nr. 6008 639 500, GLS Bank, BLZ: 430 609 67

Hier klicken:

Banner für Ihre Homepage: