top of page
  • Lovis Kauertz

Herbstzeit ist Jagdzeit

Während in den Sommermonaten viele - leider nicht alle - Wildtiere noch Schonzeit haben, dürfen Jäger im Herbst auch wieder Feldhase, Fasan und Rebhuhn töten. Und damit sind wir auch schon beim Thema: die Treibjagd ist eine Form der Gesellschaftsjagd, bei der Treiber und Hunde das Wild aufscheuchen und die flüchtigen Tiere vor die Flinten (meist, aber nicht nur) von Männern treiben, deren Freizeitbeschäftigung das Töten von Tieren ist.

Gerne sind das auch mal Gruppen von Jägern aus den benachbarten Niederlanden (wo die Jagd weitgehend eingeschränkt ist), die hier gegen entsprechendes Entgelt an den Jagdpächter unsere auf roten Listen der gefährdeten Tierarten stehenden Feldhasen oder Rebhühner schießen.

Feldhasen hoppeln über den Weg

In vielen Gegenden Deutschlands gibt es nur noch wenige Feldhasen

Bild: Detlef Hinrichs

Im Jagdjahr 2015/16 (jeweils April bis März) sind in Deutschland (nach der vom Jagdverband veröffentlichten Statistik) noch 241.899 Feldhasen und 2.683 Rebhühner geschossen worden (ein kleiner Teil dieser Tiere wurde auch überfahren). Vor zehn Jahren waren das noch fünfmal so viele Rebhühner und etwa zweieinhalbmal so viele Feldhasen.

Nun sollte man nicht glauben, dass der Rückgang der "Jagdstrecke" auf jagdliche Zurückhaltung zurückzuführen ist, sondern vielmehr darauf, dass der Bestand dieser Tierart signifikant zurückgegangen ist. Hauptursache dafür, dass es kaum noch Rebhühner und relativ geringe Feldhasenbestände gibt, ist die Industrialisierung der Landwirtschaft - Artenfeind Nr. 1. Spritzmittel, die Bearbeitung der Felder mit immer größerem und schnellerem Gerät, in kürzeren Abständen und mit höherer Intensität raubt vielen Tieren die Lebensgrundlagen. Eine Vielfalt von Kräutern und Insekten gibt es heute auf den Feldern kaum, die infrage kommenden Lebensräume wurden zerstört oder werden intensiv bearbeitet – was letztlich auch einer Zerstörung gleichkommt. Das in dieser Situation überhaupt noch Treibjagden auf das sogenannte Niederwild stattfinden, finden wir unverantwortlich.

Aus Sicht des Tierschutzes wird neben dem negativen Einfluss dieser Art der Jagd auf gefährdete Bestände insbesondere kritisiert, dass die Treffsicherheit bei Treibjagden gering ist. Die Tiere sind hoch flüchtig und werden nur selten mit dem ersten Schuss getötet, was dann zu erheblichen Todesqualen führen kann. Oft kommt hinzu, dass das jagdliche Handwerk so miserabel ausgeführt wird, dass nur ein geringer Teil der getöteten Wildtiere überhaupt verwertet werden kann.

Rebhuhn auf der Roten Liste

Rebhühner stehen auf der Roten Liste gefährdeter Tierarten und Jagdverbände bestehen darauf, sie weiterhin jagen zu können. Bild: Michal Tusk, Flickr, Creative Commons

Beides gilt übrigens nicht nur für Treibjagden auf die kleinen Tierarten, bei der auch jeder Fuchs und jeder Dachs „mitgenommen“ wird, sondern auch bei Bewegungsjagden (z.B. Drückjagd) auf Rotwild (Hirsche) oder Wildschweine. Da beträgt Untersuchungen zufolge die "Blattschuss-Quote" (erster Treffer tödlich) gerade einmal 35 %. Eine "unverzügliche" Nachsuche von verletzten Tieren, wie sie auch von den Jagdgesetzen gefordert wird, findet in der Regel nicht statt. Der Ablauf der Treib- oder Drückjagd würde erheblich gestört werden. Dennoch werden diese und andere Tierquälereien im Rahmen der Jagd so gut wie nicht geahndet - der Nachweis ist für einen Außenstehenden einfach schwer zu führen. Und selbst wenn er ihn führen kann, stößt er bei der Staatsgewalt nicht selten auf pro Jagd eingestellte Richter oder Staatsanwälte. Eine behördliche Genehmigung oder gar Aufsicht von Gesellschaftsjagden ist vom Gesetz her nicht vorgesehen. Man überlässt die Jagd und die Jäger sich selbst - mit der Konsequenz, dass es hier nicht nur unendliches Tierleid gibt, sondern Jahr für Jahr auch einige hundert Personen durch Schusswaffen verletzt und 20 - 40 Menschen getötet werden. Die Politik ist hinsichtlich einer Kontrolle der Jagd und der Umsetzung ihrer eigenen Gesetze weitgehend untätig. Die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel im Rahmen der Verfassungsänderung von 2002 hat bisher nur zu wenigen Änderungen der aktuellen Jagdgesetzgebung geführt. Das Tierschutzgesetz scheint, wenn es um die Jagd geht, immer noch reine Makulatur zu sein. Kein Wunder, denn die führende Vertretung der Jäger in Deutschland, der Deutsche Jagdverband (DJV), ist bestens vernetzt. Die Präsidenten dieses Verbandes sind häufig ehemalige Minister oder Abgeordnete, nicht wenige Politiker sind passionierte Freizeitjäger, die für die Jagdgesetzgebung zuständigen Abteilungen in den Ministerien sind mit Jägern besetzt oder werden von Lobbyisten geleitet.

Empfohlene Einträge
Aktuelle Einträge
bottom of page