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Artenschutz ausgehebelt: Fünf weitere Jahre Feuerwerk im Natura 2000-Gebiet Nonnenau in Ginsheim/Hessen

  • Autorenbild: Claudia Ward
    Claudia Ward
  • vor 3 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Heute startet das Altrheinfest in der hessischen Kleinstadt Ginsheim. Seinen Abschluss wird es – nach Beschluss der Stadt Ginsheim-Gustavsburg – mit einem großen Feuerwerk im Natura 2000- und Vogelschutzgebiet feiern.  Während viele Städte und Gemeinden bereits auf Alternativen wie Laser oder Drohnenshows zurückgreifen, soll es in Ginsheim zunächst für die kommenden fünf Jahre beim klassischen Feuerwerk bleiben.


Naturschutzbehörde lenkt nach Einwand zunächst ein

Über Jahrzehnte wurde das Feuerwerk auf der Insel Nonnenau gezündet – mitten im FFH- und Vogelschutzgebiet Ginsheimer Altrhein. Dafür wurde sogar eine Fläche auf der Insel freigemäht, damit die Abschussanlage innerhalb des Schutzgebietes aufgebaut werden konnte. Dies geschah Jahr für Jahr während der Brut- und Setzzeit, also genau in jener Zeit, in der Wildtiere besonders störungsempfindlich sind.


In direkter Nachbarschaft zum Ginsheimer Altrheinfest. Weißstorch mit einem Jungtier. Bild: Claudia Ward
In direkter Nachbarschaft zum Ginsheimer Altrheinfest. Weißstorch mit einem Jungtier. Bild: Claudia Ward

Erst im vergangenen Jahr wurde die Untere Naturschutzbehörde durch uns auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht. Im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest und den errichteten Wildschutzzäunen wurde auch die Frage gestellt, ob für das Feuerwerk in einem Natura 2000-Gebiet eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde.  Kurz darauf wurde das Vorhaben auf der Naturschutz-Insel Nonnenau gestoppt.


Die Behörde teilte damals schriftlich mit, dass das Feuerwerk aufgrund der Kurzfristigkeit einmalig noch am Steinkreis neben dem Festgelände, aber nach wie vor im Schutzgebiet, stattfinden dürfe. Gleichzeitig wurde erklärt, die Veranstalter und das Ordnungsamt Ginsheim-Gustavsburg müssten künftig einen Platz außerhalb des Schutzgebietes finden. Eine weitere Genehmigung könne nicht in Aussicht gestellt werden.


Umso erstaunlicher ist die aktuelle Entwicklung. Statt einer Verlagerung aus dem Schutzgebiet heraus wurde das Feuerwerk nun für weitere fünf Jahre am sog. Steinkreis genehmigt. Zwar erfolgt der Abschuss nun nicht mehr auf der Insel Nonnenau selbst, jedoch weiterhin innerhalb des europäischen Vogelschutzgebietes – und weiterhin während der Brut- und der Aufzuchtzeit vieler geschützter Vogelarten.


Kinderstube störungssensibler Vogelarten wie Uhu, Eisvogel, Baumfalke

Der Ginsheimer Altrhein und die Mainmündung bei Gustavsburg gehören zu den ökologisch wertvollsten Gebieten Hessens und sind Teil des europaweiten Natura 2000-Netzwerks. Das Gebiet wurde ausgewiesen, um besonders störungsempfindliche und bedrohte Vogelarten dauerhaft zu schützen.


Die Insel Nonnenau im Altheinarm bei Ginsheim liegt wie das Festgelände im Natura 2000- und Vogelschutzgebiet. Bild: Claudia Ward
Die Insel Nonnenau im Altheinarm bei Ginsheim liegt wie das Festgelände im Natura 2000- und Vogelschutzgebiet. Bild: Claudia Ward

Zu den geschützten Arten zählen unter anderem Uhu, Eisvogel, Weißstorch, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Grauspecht, Mittelspecht und Neuntöter. Hinzu kommen Pirol, Nachtigal, Turteltaube, Baumfalke, Beutelmeise, Graureiher, Kormoran, Höckerschwäne und zahlreiche weitere Brut- und Rastvögel. Erst seit Kurzem brüten auch wieder Störche in unmittelbarer Nähe des Festgeländes Altrhein.


Zweierlei Maß: Rücksichtnahme durch Bürger, Freifahrtschein fürs Großfeuerwerk

Gleichzeitig wird Bürgern an anderer Stelle regelmäßig erklärt, wie wichtig Rücksichtnahme auf Wildtiere sei. Spaziergänger mögen während der Brut- und Setzzeit ihre Hunde anleinen. Wege werden gesperrt. Freizeitnutzungen werden eingeschränkt. Unter Hinweis auf den Artenschutz werden richtigerweise teils weitreichende Maßnahmen angeordnet.


Wenn aber ein großes Feuerwerk mit tausenden Besuchern, lauten Detonationen, Lichtblitzen und Rauchentwicklung in einem europäischen Schutzgebiet stattfindet, sollen plötzlich keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sein. Genau zu diesem Ergebnis kommt eine Vorverträglichkeitsprüfung, die im Auftrag der Naturschutzbehörde erstellt wurde. Zahlreiche Studien und Fachzeitschriften zeigen ein anderes Bild vom Störungspotenzial eines Feuerwerks.


Diese Schlussfolgerung wirft Fragen auf. Die Zielsetzung eines Vogelschutzgebietes besteht darin, störungsempfindlichen Arten Rückzugsräume zu sichern. Wenn selbst während der sensiblen Brut- und Aufzuchtzeit Feuerwerke in einem solchen Areal als unproblematisch gelten, stellt sich die grundsätzliche Frage nach dem Stellenwert des europäischen Naturschutzrechts.


Der Ginsheimer Altrhein ist nicht irgendeine Kulisse für ein Feuerwerk. Er ist ein nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richlinie (FFH_RL) unter Schutz gestellter Lebensraum für seltene und störungsempfindliche Arten. Die Frage, ob ein Feuerwerk während der Brutzeit an diesem Ort wirklich notwendig ist, wird seitens der Veranstalter damit gerechtfertigt, dass mehr Besucher kommen und die Kassen klingeln. Die Genehmigung der Naturschutzbehörde wurde auch damit begründet, dass der Veranstalter keine alternative Fläche außerhalb des Vogelschutzgebietes finden konnte.

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