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Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen

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  • Auch in Rhede (NRW): Füchse aus Schliefenanlage gerettet

    Hören | Noch im April berichteten wir über das Leid der Füchsin Vossy und ihrem Artgenossen Zorro. Beide Rotfüchse mussten in der Schliefenanlage des Deutschen Teckelklubs Westmünsterland immer wieder in einem künstlichen Tunnelsystem zum Training mit Jagdhunden herhalten. Auf gerade einmal 40 qm eingesperrt zeigten beide Füchse zwanghafte Verhaltensmuster. Die sogenannten Bewegungsstereotypien sind Anzeichen für erhebliche Leiden und erfordern unverzügliches Handeln zum Wohl der Tiere. Nachdem Wildtierschutz Deutschland den Betreiber der Anlage Ende März angezeigt hat, ist viel passiert. Aufgrund von Absprachen können wir erst jetzt die Erfolgsgeschichte teilen :   Umfangreiches Foto- und Videomaterial belegt die Verhaltensstörungen der Füchse und offenbart die mangelhaften Haltungszustände. Das Veterinäramt Borken zeigte sich kooperativ und handelte umgehend, nachdem sich die zuständigen Personen vor Ort einen Eindruck verschafft hatten. Dem Vernehmen nach, wird die Schliefenanlage in Rhede dauerhaft geschlossen.   Am 02. Juli wurden beide Füchse in eine Wildtierstation nach Mönchengladbach überführt. Dort hatten sie mit 600 qm ein großzügiges Gehege mit vielen Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Die zwei Jahre alten Füchse sah man nur nachts an der Futterstelle, tagsüber hielten sie sich versteckt und waren für die Betreuer nicht sichtbar. Aufgrund ihrer natürlichen Scheu den Menschen gegenüber, entschieden sich die Mitarbeiter in Absprache mit Fuchsexperten im August zu einer sanften Auswilderung (sog. Soft Release) ins angrenzende jagdfreie Gebiet . Die Tür zum Gehege steht den Füchsen immer noch offen. Hin und wieder sieht man Vossy und Zorro auf der Wildkamera, wenn sie sich dort bereitgestelltes Futter holen. Zu unserer großen Freude ist die Auswilderung geglückt. Das Leiden dieser Füchse hat nun endlich ein Ende. Sie können ein artgerechtes Leben in Freiheit führen. Ein großes Dankeschön geht an das Netzwerk Fuchs, die Fuchs-Hilfe, Tierschutz Mönchengladbach e. V., das Veterinäramt Borken und allen, die uns ermutigt und uns in unseren Bemühungen um die Rettung der Füchse und die Schließung der Schliefenanlage unterstützt haben. +++ Das stille Leid der Füchsin Vossy Kranke Füchse aus Eiterfeld-Ufhausen gerettet Bitte unterstützen Sie uns dabei, weiteren Füchsen helfen zu können. Unser Ziel ist das Verbot der Jagdhundeausbildung mit Füchsen in Schliefenanlagen, der nicht tierschutzkonformen Baujagd und der ökologisch nicht erforderlichen Fuchsjagd:

  • 110 getötete Biber - Strenger Artenschutz und wie man ihn aufweicht

    Während des jüngsten Hochwassers an der Oder in Brandenburg sind laut dem Liveblog auf rbb24.de 110 Biber präventiv getötet worden , 70 Tiere im Kreis Märkisch-Oderland und 40 im Kreis Oder-Spree (1). Als Grund wurde die Gefahr angegeben, dass die bei Hochwasser auf den Deichen Schutz suchenden Biber diese durch Graben von Höhlen bzw. Bauen gefährden könnten. Eine Anfrage von Wildtierschutz Deutschland an die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Märkisch-Oderland blieb bisher unbeantwortet. Lediglich einer der vier ehrenamtlichen Biberberater meldete sich umgehend: Ihm sei die Tötungsaktion nicht bekannt – sehr erstaunlich, da darüber sogar auf tagesschau.de und im Spiegel berichtet wurde. Ob eine nennenswerte Gefahr für die Deiche durch Biber bestanden hat, die eine Ausnahme vom strengen Artenschutz gerechtfertigt hätte, bezweifeln wir, wie wir hier bereits berichteten . Nicht nur in Brandenburg wird mit dem hohen Schutzstatus des Bibers recht locker umgegangen, noch gravierender ist die Situation in Bayern . Dort heißt es in der „Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung: „Zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden, im Interesse der Gesundheit des Menschen sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit wird nach Maßgabe der Abs. 2 bis 7 abweichend von § 44 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BNatSchG gestattet, Bibern (Castor fiber) in der Zeit vom 1. September bis 15. März nachzustellen, sie zu fangen und zu töten. Abweichend von § 44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BNatSchG dürfen Biberdämme, soweit besetzte Biberburgen nicht beeinträchtigt werden, und nicht besetzte Biberburgen beseitigt werden.“ Erlaubt sind die Tötungen z. B. an Kläranlagen und an gefährdeten Hochwasserschutzanlagen wie Stauwehren, Dämmen und Deichen, sowie in Bereichen, die von der Unteren Naturschutzbehörde festgesetzt werden können. Bei dieser Festsetzung besteht offensichtlich ein erheblicher Ermessensspielraum. Als Folge dieser systematischen Aufweichung des strengen Artenschutzes werden in Bayern jährlich mehr als 2.000 Biber nach bayerischer Gesetzgebung legal getötet . Für 2021 lag die Zahl der „entnommenen“ (= getöteten) Biber laut einem Artikel der Süddeutschen Zeitung bei etwa 2.100 (2). Biber, Otter und Wolf waren noch vor wenigen Jahren in Deutschland fast oder ganz verschwunden. Sie haben aktuell Teile ihres ursprünglichen Verbreitungsgebietes wiederbesiedelt, alle drei sind aber von einem flächendeckenden guten Erhaltungszustand noch sehr weit entfernt. Dennoch stehen sie unter Druck, der Biber durch die oben genannten Tötungen und auch viele Otter wurden in Bayern bereits „entnommen“. Ganz besonders unter Druck steht der Wolf, dessen EU-weite Senkung des Schutzstatus in die Wege geleitet wird. Alle drei Arten zeigen, dass selbst die höchste mögliche Schutzkategorie den Arten nur bedingt Schutz bietet. Eine Koexistenz von Menschen und großen Wildtieren ist möglich, wenn der Wille dazu vorhanden ist. Dieser Wille muss auch die Bereitschaft von Politikern und Behörden beinhalten, wirklich Betroffene hinreichend zu unterstützen. Für eine friedliche Koexistenz mit Bibern gibt es viele gute und in der Praxis geprüfte Möglichkeiten, die ohne Tötung auskommen (1). +++ Gemeinsames Biberprojekt Oder mit dem BUND Brandenburg: Massentötungen des streng geschützten Bibers wollen wir so nicht weiter durchgehen lassen und haben deshalb ein gemeinsames Projekt mit dem BUND Brandenburg startet, um künftige Bibertötungen zu verhindern. Dazu benötigen wir Ihre finanzielle Unterstützung für die Erstellung eines ökologischen und eines rechtlichen Gutachtens. Die wollen wir der Öffentlichkeit über die Presse vorstellen. Ziel ist es einerseits, den Behörden aufzuzeigen, dass sie gegen geltendes Recht verstoßen und wir uns bei weiteren Bibertötungen rechtliche Maßnahmen vorbehalten, andererseits aber auch zu zeigen, welche Möglichkeiten es gibt, den Deich ohne die "Entnahme" von Bibern wirksam zu schützen. Bitte spenden Sie hier für den Schutz von Bibern . (1)   Hölzler & Parz-Gollner (2018):    Die Biber-Praxisfibel - Maßnahmen zur Konfliktlösung im Umgang mit dem Biber

  • Kranke Füchse aus der Schliefenanlage Eiterfeld-Ufhausen gerettet

    Hören | Nach Monate langem Einsatz vieler Mitwirkenden rund um das Netzwerk Fuchs und die Fuchs-Hilfe sind die kranken Rotfüchse Fritz und Frieda heute aus der Schliefenanlage des Jagdterrier-Klubs AG Kuppenrhön in Eiterfeld-Ufhausen in eine nahegelegene Wildtierstation überführt worden. Dort werden sie kundigen Tierärzten vorgestellt, mit artgerechtem Futter versorgt und in einem gut strukturierten, etwa 250 qm großen Freigehege mit vielen Versteckmöglichkeiten von Wildtierexperten beobachtet. Ob eine Auswilderung irgendwann möglich ist, muss sich in den nächsten Wochen bzw. Monaten zeigen. Im Frühsommer haben Tierfreunde vor Ort bereits damit begonnen, die Füchse, die in der Schliefenanlage zum Training mit Jagdhunden gehalten werden, zu beobachten, den schlechten Zustand sowohl der Tiere als auch des Geheges schriftlich und auf Video zu dokumentieren. Sie fanden einen viel zu kleinen Zwinger (Gehege möchte man dazu nicht sagen), mit Durchfall verdreckt und mit unzureichenden Versteckmöglichkeiten vor. Die Füchse waren offensichtlich in einem schlechten gesundheitlichen Zustand. Zwei Tierärztinnen, denen wir Bilder und Videos der Füchse präsentierten, diagnostizierten neben der für jedermann erkennbaren Bewegungsstereotypie schwere Atemstörungen bei einem der Füchse.  Im Juli waren wir so weit, dass wir die Zustände dem Veterinäramt Fulda anzeigen konnten. Allein die auf die völlig unzureichende Haltung zurückgehende Verhaltensstörung einer der Füchse erfordert unverzügliches Handeln der zuständigen Behörde.   Irgendwann wurden dann die Verunreinigungen beseitigt und die nicht artgerechte Fütterung mit Trockenfutter umgestellt. Auch wurden zwei Hundehütten im Zwinger platziert. Ansonsten war aber keine Hilfe für die Füchse in Sicht. Die Fuldaer Zeitung berichtete .   Erst als der Druck auf die Behörden durch zahlreiche Anrufe bis hin zum zuständigen Ministerium und sogar eine Dienstaufsichtsbeschwerde, durch im gesamten Bereich um Ufhausen verteilte Postwurfsendungen und eine Briefaktion vieler Leser unseres Newsletters größer wurde, erreichte uns von der hessischen Tierschutzbeauftragten die erlösende Nachricht: Die Füchse dürfen in eine kundige Wildtierstation überführt werden.     Das ist heute passiert. Die Füchse sind in Sicherheit und sollen sich nun an das ihnen zustehende artgerechte Leben in Freiheit gewöhnen. +++   Bitte unterstützen Sie uns dabei, weiteren Füchsen helfen zu können. Unser Ziel ist das Verbot der Jagdhundeausbildung mit Füchsen in Schliefenanlagen, der nicht tierschutzkonformen Baujagd und der ökologisch nicht erforderlichen Fuchsjagd:

  • Wildtiere weniger regulieren – Mut zu mehr Natur!

    Hören | Zurecht wird in vielen Lebensbereichen über zu viel Regulation geklagt. Im Dschungel aus Regeln und Vorschriften blickt kaum noch jemand durch. Überregulierung gibt es aber bei weitem nicht nur in unserer Bürokratie, sondern vor allem in unserer Natur und Landschaft. Alles, was nicht unseren Regeln entsprechend wächst oder sich verhält, wird gefällt, ausgerissen, totgespritzt, gefangen, erschossen und vergiftet. Pflanzen und Tiere werden schnell zu Plagen erklärt, die es zu beseitigen gilt, weil sie Erträge mindern, Dinge beschädigen, unbequem sind, mit uns Menschen konkurrieren oder einfach nur in unserer Wahrnehmung für Unordnung sorgen. Wildtierschutz Deutschland streitet für weniger Regulation: Im Zweifelsfall leben lassen, denn meistens ist ein Beseitigen oder Töten nicht notwendig, meistens gibt es mildere Lösungen und die Möglichkeit einer friedlichen Koexistenz. Jagd Die Jäger rechtfertigen ihr Tun mit der angeblichen Notwendigkeit, Tierbestände regulieren zu müssen. Im Gegensatz zur intakten Wildnis bestünde in unserer Kulturlandschaft kein natürliches Gleichgewicht, bestimmte Arten würden überhandnehmen. In Wirklichkeit verstehen wir sehr wenig von den natürlichen Regulationsmechanismen und von den komplexen Beziehungsgeflechten zwischen Beutegreifern (Prädatoren) und Beutetieren. Wir kennen daher die Folgen von Eingriffen, wie etwa der Bejagung von Prädatoren, nicht. Beispielsweise wird in neueren Forschungen immer deutlicher, dass die bloße Präsenz von Prädatoren sich auf das Verhalten und damit auch auf die Ressourcennutzung von Beutetieren auswirkt und somit auf ihre Bestände einwirkt. Eingriffe durch Jagd (z. B. Fuchsjagd) in diese Regulationsmechanismen können zur Übervermehrung von Beutetieren wie etwa Wühlmäusen führen, was Fraßschäden an Baumkeimlingen und eine verstärkte Verbreitung von Krankheiten wie der Borreliose zur Folge haben kann. Weiterhin wird in der aktuellen Forschung immer deutlicher, dass Wildtiere über soziale Mechanismen der Populationskontrolle verfügen, die sich in Jahrtausenden der Evolution entwickelt haben, damit die Lebensräume und ihre Ressourcen nicht übernutzt werden. Beispielsweise werden die Würfe bei hoher Populationsdichte kleiner und/oder nur ein bestimmter Teil der gebärfähigen Weibchen pflanzt sich fort. Eingriffe durch Jagd in diese Regulationsmechanismen führen regelmäßig zum Gegenteil ihrer vorgegebenen Ziele, nämlich zu besonders starken Vermehrung von Wildbeständen mit einer Zunahme der Wildschäden, die die Jagd vorgibt zu vermeiden. Jagd führt weiterhin zu massiven Verhaltensänderungen der Wildtiere mit weitreichenden und vielschichtigen Folgen für die Ökosysteme. Die jagdbedingte Nachtaktivität verhindert vor allem im Sommer mit seinen langen Tagen, dass Rehe und Hirsche Lichtungen und Wiesen nutzen können. Stattdessen verbeißen sie in der Deckung des Waldes die Rinde junger Bäume. Die vorgegebenen Ziele der Vermeidung von Fraßeinwirkungen konterkariert die Jagd damit selbst. Beutegreifer werden durch die Jagd in ihrer ökologischen Funktion als natürliche Regulatoren behindert. Die häufig beklagten Schäden durch Grau-, Kanada- und Nilgänse wären ohne die rigorose Jagd auf Füchse wahrscheinlich geringer, da unbejagte Füchse ebenso tag- wie nachtaktiv sind. Nachts befinden sich quasi alle Gänse für Füchse unerreichbar auf dem Wasser, jagdbedingt nachtaktive Füchse können somit keine Gänse erbeuten. Wie effektiv Füchse bei der Gänsejagd aber sein können, zeigen diverse Aufnahmen aus fuchsjagdfreien Gebieten der Niederlande.

  • Jagdhundetraining mit kranken Füchsen in Ufhausen / Osthessen – Was Sie konkret tun können

    Hören | Im Landkreis Fulda, auf dem Ufhausener Sportplatz findet am 08. November eine Kirmesdisco statt, die alljährlich zu einem mehrtägigen Volksfest mit Musik, Tanz etc. einlädt. Kirmes hat auch dort eine lange Tradition, die bis ins Mittelalter zurückreicht. Bis heute feiert sie Gemeinschaft und das Leben.  Unweit des Sportplatzes wird eine ebenfalls mittelalterlich anmutende Tradition gepflegt, die vielen Ufhausern unbekannt sein dürfte. Sie beschäftigt sich mit dem Training von Jagdhunden . Das erfolgt mit lebenden Füchsen in einer Schliefenanlage, die dort tief im Wald versteckt liegt. Schliefenanlagen bestehen aus einem künstlichen Tunnelsystem, in dem Terrier für die Baujagd auf Füchse trainiert werden. Dazu werden in Ufhausen zwei Füchse im Zwinger gehalten, deren ausschließlicher Lebenszweck im Training von Hunden für die Tötung ihrer Artgenossen bei der Baujagd besteht. Die Praxis ist höchst umstritten, da sie mehrfach gegen Tierschutzrecht verstößt und ethische Fragen aufwirft: Die Füchse geraten in eine stressige, von Todesängsten geprägte Situation, aus der die Tiere keinen Ausweg finden. Dieser massive Stress hat gravierende Folgen für die körperliche und seelische Gesundheit. Die Ufhausener Füchse leiden seit mindestens sechs Monaten unter Durchfall und Bewegungsstereotypien. Ein Fuchs zeigt eine abnormale Atmung, die auf eine ernsthafte Erkrankung der Lunge, des Herzens oder des Zwerchfells hinweist. Uns ist nicht bekannt, ob dieses Tier mittlerweile tierärztlich untersucht und eine Diagnose gestellt wurde. Eine Kontaktperson vor Ort dokumentiert seit Anfang Mai die Zustände der Anlage und das Verhalten der Füchse. Das Veterinäramt im Landkreis Fulda und das Regierungspräsidium Kassel sind seit Anfang Juli darüber informiert. Laut Auskunft wird der Fall bearbeitet. In der Zwischenzeit haben wir uns um ein artgerechtes Zuhause bemüht. Eine nahegelegene Wildtierauffangstation wartet auf den Einzug der Tiere. Noch weigert sich der Deutsche Jagdterrier Klub die kranken Füchse herauszugeben, damit diese gesunden können. Bisherige Gespräche mit den Behörden, dem Landestierschutzverband Hessen, sowie mit dem Vorsitzenden des DJT Klub führten leider nicht dazu, dass den kranken Tieren geholfen wurde. Eine Fachaufsichtsbeschwerde wurde eingereicht. Wir sind empört darüber, dass die Füchse vier Monate nach der Anzeige durch Wildtierschutz Deutschland noch immer in dieser Anlage untergebracht sind und scheinbar alle Verantwortlichen stillschweigend über das Leid hinwegsehen. Diese beiden Füchse brauchen dringend Ihre Stimme. Helfen Sie uns, auf die Missstände in der Schliefenanlage Ufhausen/Eiterfeld aufmerksam zu machen und sich für die Rettung der beiden Füchse einzusetzen. Das können Sie konkret tun: Wenden Sie sich mit einem Anschreiben an den deutschen Jagdterrier-Klub oder an die zuständige Veterinärbehörde. Jagdterrier-Klub AG Kuppenrhön: michaelschwalbach@gmx.de | sthohmann@t-online.de Veterinärbehörde: veterinaeramt@landkreis-fulda.de Regierungspräsidium Kassel: veterinaer@rpks.hessen.de Nachfolgend der Text für einen Musterbrief: Betreff: Bitte um tierärztliche Untersuchung und Behandlung von Füchsen in Ufhausen, sowie um Überführung in eine artgerechte Haltung   Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an Sie mit der dringenden Bitte um tierärztliche Diagnosestellung und Behandlung zweier Füchse, die sich in einem Zwinger an der Schliefenanlage des deutschen Jagdterrier-Klub AG Kuppenrhön in Eiterfeld/Ufhausen befinden. Beide Tiere zeigen besorgniserregende Symptome: Anhaltenden Durchfall, abnormale Atmung und zwanghafte, sich wiederholende Verhaltensmuster. Diese sogenannten Bewegungsstereotypien sind deutliche Anzeichen für erhebliche Leiden und erfordern sofortiges Handeln. Ein Fuchs hat darüber hinaus möglicherweise eine potentiell lebensbedrohliche Erkrankung der Lunge, des Herzens oder des Zwerchfells. Die aktuelle Situation der Füchse erfordert dringend eine fachkundige Untersuchung und geeignete Maßnahmen, um ihre Gesundheit wiederherzustellen. Zudem möchte ich darum bitten, die Tiere dauerhaft in eine Wildtierstation zu überführen, wo sie die nötige Pflege und Behandlung erhalten können. Wildtierschutz Deutschland wird dabei gerne behilflich sein.   Mit freundlichen Grüßen +++ Auf www.facebook.com/wildtierschutz finden Sie Informationen, die Sie teilen können, um auf die Notlage der Füchse aufmerksam zu machen. Unterschreiben Sie hier die Petition: https://www.wildtierschutz-deutschland.de/petition-baujagd-schliefanlagen   Wildtierschutz Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Jagdhundearbeit mit Füchsen und andere tierschutzwidrige Formen der Jagd und Jagdvorbereitung verboten werden. Diese wichtige Arbeit können Sie durch eine Mitgliedschaft oder eine finanzielle Spende unterstützen.

  • Everfox oder Mechanical Mikkel machen Schluss mit dem Leid der Füchse im Jagdhundetraining der Schliefenanlagen

    Hören | Was aussieht wie eine Handspielpuppe für Kinder, ist eine tierschutzkonforme Alternative zur Jagdhundeausbildung am lebenden Fuchs. Dieses ausgestopfte Tier ist nicht für Kinderhände bestimmt. Randvoll mit Elektronik simuliert es Bewegungen und Fuchsgeräusche. Seit 2018 gibt es ihn auf dem skandinavischen Markt. „Mechanical Mikkel“, so wird er dort auch genannt. Zwei Jahre zuvor, 2016, wurde in Dänemark die Hundeausbildung am lebenden Fuchs verboten . Andreas Tjernshaugen schreibt in seinem 2023 erschienene Buch „Das verborgene Leben der Füchse“ folgendes: „Bis vor kurzem wurden norwegische Hunde an lebenden Füchsen trainiert und getestet, die Jagdhundeclubs einzig und allein für diesen Zweck in Gefangenschaft hielten. Ingrid hieß der letzte Hundetrainingsfuchs in meinem Bezirk. Ingrid und ihre Kollegen wurden auf Pelztierfarmen gekauft und in künstliche Bauten eingesetzt, einer Art Labyrinth, an dessen Ende ein Käfig stand, in dem der Fuchs saß. Der Hund musste sich durch ein Rohrtunnelsystem vorarbeiten, um zu zeigen, ob er einer Begegnung mit einem lebendigen Fuchs gewachsen war. Hund und Fuchs waren durch eine Käfigwand voneinander getrennt. Trotzdem hatten die staatlichen Stellen, die für das Tierwohl verantwortlich sind, Sorge, dass diese Füchse einem unangemessen großen Stress ausgesetzt sind. Trotz der Proteste aus dem Jagdhundemilieu wurde es 2020 in Norwegen verboten, lebendige Füchse zum Hundetraining einzusetzen “. Auch in Deutschland erheben sich zunehmend kritische Stimmen gegen die Hundeausbildung an lebenden Füchsen. Gemäß DJGT (Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht) liegen bei der Nutzung von lebenden Füchsen für das Jagdhundetraining nach tierschutzrechtlicher Betrachtung Verstöße gegen § 1 Satz 2, § 3 Nr. 7 und 8, § 17 Nr. 2 b TierSchG vor, da hier Füchsen ohne vernünftigen Grund erhebliche, sich wiederholende und länger anhaltende Leiden zugefügt werden. Leider liegt die bisherige Rechtsprechung so weit zurück, dass das seit 2002 bestehende Staatsziel Tierschutz bisher unberücksichtigt blieb. In Dänemark ist Everfox oder Mechanical Mikkel mittlerweile seit 6 Jahren im Einsatz. Der dänische Jägerverband findet lobende Worte für diese tierschutzgerechte Ausbildungsmethode. Zur Erklärung: Der Hund schlieft (kriecht) durch die engen Gänge der Trainings-/Schliefenanlage und nimmt dabei die synthetisch hergestellte Duftspur des Fuchses auf. Er folgt ihr bis zum sogenannten Kessel. Hier trifft der Hund auf den mechanischen Fuchs. Laut Prüfungsordnung muss er ihn dort fünf Minuten lang verbellen. Weitere Vorteile liegen auf der Hand: Es werden keine Zwinger mehr benötigt, somit fallen Baukosten, Genehmigungen, Tierarztkosten, artgerechte Ernährung, Reinigung der Gehege etc. weg. Es wird Platz eingespart und Sichtschutzwände werden nicht mehr benötigt. Auch der finnische Jägerverband lobt den Fuchsroboter. Dieser wurde mittlerweile weiterentwickelt und umfasst auch ein neues Richterausbildungsprogramm und eine von der FCI (Federation Cynologique International) anerkannte Prüfung für Bauhunde. Der Vorstand des finnischen Kennelclubs (Bauhundeclub) schlug ein Verbot des Einsatzes von lebenden Füchsen vor, doch der Rat des Clubs beschloss mit einer knappen Mehrheit von einer Stimme (58:57) den Einsatz weiterhin zu erlauben. Everfox ist eine erprobte und sinnvolle Alternative, die das Leid der Füchse in Schliefenanlagen endgültig beendet. Dies ist ein unerlässlicher Schritt zu mehr Tierschutz, bis auch die ebenso grausame und tierschutzwidrige Baujagd verboten wird. Wie „World Animals Voice“ (England) am 28.03.2021 schreibt, sind Töten und Quälen der Füchse in Übungsanlagen „Fetische der deutschen Jägerschaft“. Diese traditionellen Gepflogenheiten sind angesichts des Leids der Schliefenfüchse nicht länger hinzunehmen. +++ Weitere Informationen zu Everfox Ausführliche Information zu Schliefanlagen und Baujagd , mit weiterführenden Links Petition und weiterführende Informationen

  • Niedersachsen: Konstruktive Vorschläge für das Jagdrecht

    Hören | Es rauscht mal wieder mächtig im Blätterwald der Jäger: Die Grünen in Niedersachsen planen erneut Änderungen im Jagdrecht und greifen teilweise unsere langjährigen Forderungen auf: Die Jagd soll zumindest etwas weniger grausam werden. Die Vorschläge von Miriam Staudte  (Die Grünen), der zuständigen Landwirtschaftsministerin, sind: Duldungspflicht von Wildrettungsmaßnahmen: Der Jagdausübungsberechtigte (JAB) muss Rettungsmaßnahmen für in Not geratenes Wild durch Nichtjäger dulden, wenn er selbst innerhalb von 24 Stunden keine Maßnahmen veranlasst oder durchgeführt hat. Grundsätzlich sollte es analog zum Bundesnaturschutzgesetz zulässig sein, nach der Meldung beim Jagdpächter oder der Polizeidienststelle verletzte, hilflose oder kranke jagdbare Wildtiere kurzzeitig aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen und nach der Pflege am Fundort wieder auszuwildern. Ein bis zu 24 Stunden langes Abwarten wäre nicht verhältnismäßig.+++   Es soll verboten werden, lebende Tiere zur Ausbildung oder Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden zu halten oder einzusetzen. Dies würde das überfällige Ende der Schliefenanlagen, der Saugatter und des Einsatzes von lebenden Enten („Müller-Ente“) bedeuten. Das wäre ein wirklich großer Fortschritt hinsichtlich des Tierschutzes!+++   Die Nutria soll von der Liste der jagdbaren Arten gestrichen werden. Den meisten Jägern dürfte es egal sein, denn Nutrias sind bei ihnen kein beliebtes Jagdwild. Der Hintergrund des Vorschlages ist vermutlich das Beispiel NRW: Dort sind Nutrias nicht im Jagdrecht, sondern werden von den Behörden als Schädlinge eingestuft. Beauftragte Nutria- und Bisamfänger stellen Totschlagfallen auf (im Rahmen der Jagd sind Schlagfallen in NRW verboten). Der im Jagdrecht vorgeschriebene Elterntierschutz besteht nicht, allerdings ist auch hier das Tierschutzrecht zu berücksichtigen.+++   Das Töten von Hunden und Katzen soll verboten werden. Auch das ist überfällig, aber es wird in der Praxis weder Kontrolle noch Ahndung geben.+++   Totschlagfallen sollen im Rahmen der Jagd verboten werden. Ein bundesweites Verbot von Totschlagfallen ist überfällig. Es wäre gut, wenn Niedersachsen dem Beispiel von NRW und bisher fünf weiteren Bundesländern folgen und ein landesweites Verbot verhängen würde. Allerdings ist die gesamte Fallenjagd zu verbieten. Der Lebendfang mag zwar als weidgerecht gelten, ist aber nicht tierschutzkonform. Lebend gefangene Wildtiere werden bei Eintreffen des Jagdausübungsberechtigen getötet.+++   Die Baujagd soll in Naturbauen verboten werden. Ein Verbot der Baujagd in Naturbauen wäre auf jeden Fall ein Fortschritt. Allerdings muss die Baujagd komplett verboten werden, ob in Natur- oder Kunstbau. Diese extrem grausame Jagdpraktik, bei der sowohl die eingesetzten Hunde als auch die im Bau befindliche Dachse oder Füchse teilweise schwer verletzt werden, ist in keiner Form vertretbar.+++   Der Abschussplan für Rehe soll abgeschafft werden. Dieser Vorschlag bedeutet einen Rückschritt und scheint der immer populäreren Logik „Wald vor Wild“ zu folgen. Pflanzenfressende Huftiere leben in artentsprechenden Sozialstrukturen. Durch die Abschaffung des Abschussplans würde Tür und Tor geöffnet, diese nachhaltig zu zerstören und Rehe noch rigoroser und tierschutzwidriger zu bejagen. So ist es seit Jahren schon im Bereich des Sachsenforstes oder der Bayerischen Staatsforsten zu beobachten.+++   Jagdgehege sollen nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren verboten werden. Ein Ende der Gatterjagd wäre ein wirklicher Fortschritt. Es ist unerträglich, dass es bis dato erlaubt ist, Tiere ohne ausreichende Fluchtmöglichkeit zu jagen und zu töten.+++   Die von den Grünen vorgeschlagenen Änderungen des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes würden einen echten Beitrag im Hinblick auf den Tierschutz leisten. Ihre Umsetzung wäre ein großer Fortschritt, auch wenn die Änderungen nicht weit genug gehen. Die Herausnahme der Nutria aus dem Jagdrecht und die Abschaffung der Abschusspläne für Rehe könnten allerdings Rückschritte in die falsche Richtung bedeuten. Wohl wird die Jägerschaft und ihre zahlreichen Lobbyisten in Politik, Wirtschaft und Behörden jegliche substanziellen Fortschritte zu verhindern wissen, damit eine kleine Minderheit weiterhin ungebremst in ihrer Freizeit empfindungsfähige Wesen töten, quälen und verängstigen darf. +++ Lesen Sie auch: Baujagd im neuen Jagdgesetz in Rheinland-Pfalz

  • Eiterfeld-Ufhausen – nicht tierschutzkonforme Haltung von Füchsen | Behörde bleibt untätig

    Hören | Genau hingeschaut, haben aufmerksame Bürger, die unhaltbare Zustände in einer Schliefenanlage in Eiterfeld-Ufhausen (Landkreis Fulda) akribisch dokumentiert haben. Schliefenanlagen dienen der Abrichtung von Jagdhunden am lebenden Fuchs. Die Hunde sollen dort den Fuchs in einem System aus Gängen und Kesseln aufspüren. Die Füchse werden dazu lebenslang als Trainingsobjekte unter nicht artgerechten Bedingungen in Zwingern gehalten, obwohl es seit Jahren tierleidfreie Alternativen, wie beispielsweise den Fuchsroboter ‚Everfox‘, gibt. Everfox wird bereits seit 2018 in Dänemark genutzt, da dort, wie auch in weiteren Ländern das Abrichten am lebenden Fuchs aus tierschutzrechtlichen Gründen bereits 2016 verboten wurde. Die Schliefenanlage des Deutschen Jagdterrierclubs AG Kuppenrhön steht seit Anfang Mai dieses Jahres unter Beobachtung. Dort leben zwei Füchse auf etwa 40 m² in einem gem. Säugetiergutachten viel zu kleinen Zwinger ohne Beschäftigungsmöglichkeiten. Über einen Zeitraum von fast drei Monaten bis Ende Juli wurde dieser kein einziges Mal gereinigt, die Füchse standen in ihrem eigenen Dreck. Mindestens eines der beiden Tiere leidet seit fünf Monaten oder länger anhaltend unter Durchfall. Neben Parasitenbefall ist eine wahrscheinliche Ursache die nicht artgerechte Fütterung mit Hunde-Trockenfutter. Dieses wurde in einem großen Futterspender verabreicht, ganz offensichtlich um nicht täglich nach den Tieren schauen zu müssen. Mindestens seit Anfang Mai leidet einer der beiden Füchse auch unter schweren Atemproblemen, die von zwei von Wildtierschutz Deutschland zu Rate gezogenen Tierärztinnen anhand von Videoaufnahmen als potenziell lebensbedrohlich eingestuft wurden. Ursache kann eine Verletzung der Lunge oder des Zwerchfells sein. Zudem zeigen die Füchse zwanghafte Bewegungsmuster, laufen im Kreis oder am Zaun auf und ab. Diese sogenannten Bewegungsstereotypien sind Ausdruck von erheblichem Leiden und erfordern sofortiges Handeln. Bereits Anfang Juli wurde das zuständige Veterinäramt des Kreises Fulda und nachrichtlich weitere übergeordnete Behörden über die Zustände informiert und mit umfangreichem Beweismaterial versorgt. Dennoch geschah bisher nichts, außer einer Reinigung des Zwingers und einer Umstellung der Fütterung – der Futterspender wurde aber nicht entfernt. Die zusätzliche Fütterung mit jagdlichen Überresten hat bis dato nicht dazu geführt, dass der Durchfall zum Stillstand gekommen ist. Auch eine Strafanzeige bei der Polizei und das direkte Vorsprechen bei dem Veterinäramt und dem Landratsamt in Fulda zeigten bisher keine Wirkung – offensichtlich schützen sich die zuständigen Behörden hier gegenseitig. Wir fordern einen sofortigen Stopp des Einsatzes dieser Füchse für das Hundetraining, eine adäquate tierärztliche Behandlung und eine umgehende Überführung in eine artgerechte Haltung. Letztere steht in einer nahe gelegenen Wildtierstation zur Verfügung. +++ Petition: Kein Jagdhunde-Training mit lebenden Füchsen – Verbot der tierschutzwidrigen Baujagd Info : Everfox - tierschutzkonformes Hundetraining mit mechanischem Fuchs

  • Erneute Katastrophe für Wildtiere durch ASP-Zäune im Nationalpark Unteres Odertal absehbar

    Es erscheint wie ein grausames Déjà-vu: Nachdem erstmals im Jahre 2022 durch wenig durchdachte Projektierung der ASP-Schutzzäune im Nationalpark Unteres Odertal viele Wildtiere qualvoll zu Tode gekommen sind, steht in diesen Tagen eine ähnliche Katastrophe bevor. Rehe, Rotwild, Wildschweine und zahlreiche andere Tiere sterben langsam an Entkräftung, nachdem sie keinen Ausweg aus den Zäunen finden konnten oder verhedderten sich bei Versuchen, den Zaun zu überwinden. Eine aus Tierschutzgründen notwendige umfängliche Öffnung der Zäune durch den Landkreis Uckermark unterblieb seinerzeit mit Hinweis auf die vermeintlich erforderliche Seuchenprophylaxe [Anm. Redaktion: Eine durch Wildtierschutz Deutschland lancierte Klage den LK Uckermark wird seit Juli 2023 durch das Verwaltungsgericht Potsdam nicht bearbeitet]. Wir müssen uns fragen, ob man daraus gelernt hat und jetzt die Zäune öffnen wird. Seit diesem Sommer grassiert die Afrikanische Schweinepest Mitten in Deutschland: Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind mittlerweile betroffen. Das Friedrich-Löffler- Institut registrierte in Deutschland 76 Neuinfektionen in den vergangenen vier Wochen (Stand 17.9.2024). Doch Brandenburg wird weiterhin tapfer verteidigt: Bislang sieht es so aus, als ob man selbst in dieser akuten Hochwassersituation eisern an den bestehenden Zäunungskonzepten festhält. Speziell die polnischen Flüsse in Schlesien weisen extrem hohe Wasserstände auf, teilweise durch einen Dammbruch noch verstärkt. Neisse und Oder entlassen gerade enorme Wassermassen in Richtung Ostsee. Angesichts der im Vergleich zum Jahr 2022 noch umfassenderen Einzäunung kann man nun bereits  mutmaßen, dass das überschwemmungsbedingte Massensterben der Wildtiere  deutlich schlimmer ausfallen wird . Medial berichtet wurde, dass in Vorbereitung auf die Flut, die Zäune versetzt wurden, allerdings dürfte dies nur für ein etwa zehn Kilometer langes Stück zwischen Stützkow und Schwedt zutreffen (Nationalparkzentrum). Weite Zaunabschnitte liegen noch wasserwärts des (rettenden) Winterdeiches und stellen eine tödliche Falle für die Tiere bei Hochwasser dar. Die verantwortlichen müssen sich fragen lassen, warum sie bewusst Tierleid entlang der Oder in erheblichem Umfang in Kauf nehmen, obwohl die eigentlichen Probleme derzeit bereits mitten in Deutschland liegen. Wenn wir davon ausgehen müssen, dass sich die ASP mittelfristig in ganz Deutschland verbreiten wird, ist es jetzt an der Zeit, diesen Umstand zur Kenntnis zu nehmen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Letztlich haben sowohl die massive Einzäunung der Landschaften als auch intensive Schwarzwildentnahmen in den Pufferzonen nicht die gewünschte Wirkung erzielt und dabei enorme Kollateralschäden in Form von Tierleid in Kauf genommen. Die zuständigen Behörden sollten nun schnell und überlegt handeln, um nicht erneut zahlreiche Opfer in Form von Wildtieren verantworten zu müssen. +++ Anmerkungen Wildtierschutz Deutschland: Chronologie zum Rechtsstreit mit dem LK Uckermark Das Verwaltungsgericht Potsdam (VG) sitzt den aktuellen Rechtsstreit gegen den Landkreis Uckermark aus. Schon die Begründung zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg hat gezeigt, dass hier die Gewaltenteilung wohl nur auf dem Papier steht: Das OVG hat die Entscheidung im Rahmen einer Interessenabwägung mit Landkreis, Ministerium und VG getroffen. Wir brauchen weiterhin Ihre Unterstützung um den Rechtsstreit gegen den Landkreis Uckermark fortzuführen. Bitte nutzen Sie dieses Spendenformular:

  • Ist der Naturpark Neckartal-Odenwald die Marionette von Bauern- und Jagdlobbyisten?

    Hören - Es könnte so schön sein: In einem Naturpark sollen sich Tiere und Menschen gleichermaßen erholen. Vor allem sollen die natürlichen Lebensräume für Flora und Fauna bewahrt und verbessert werden. So steht es zumindest unter „§ 3 Zweck“ in der Verordnung über den Naturpark. Der Naturpark als teilweise steuerfinanzierter Verein hat die Aufgabe, die Ziele aus dieser Verordnung umzusetzen. Während auf dem Papier der Erhalt und die Verbesserung der natürlichen Lebensräume eine hohe Priorität haben, sieht die Realität oft anders aus. Es gibt zahlreiche Berichte und Beobachtungen, die auf Konflikte zwischen Naturschutzinteressen und anderen Interessen hinweisen.   Ein Beispiel hierfür ist die Unterstützung und Förderung der Jagdaktivitäten im Naturpark . Obwohl Jagd ein Eigentumsrecht ist und der Naturpark keine direkte Zuständigkeit hat, stellt sich die Frage, warum der Naturpark Neckartal-Odenwald Werbung für die Jagd macht und das Image der Jagd verbessern möchte. So steht es zumindest auf deren Website beim Projekt „Wilde Sau“: Die Kernziele des Projekts sind sowohl die Inwertsetzung von Wildschweinfleisch und -produkten als auch die Sensibilisierung der Öffentlichkeit zum Wesen und Leben der „Wilden Sau“ und zur Verwertung des Lebensmittels Wildschwein in der Alltags-, Festtags-, Grill-, Einmach- und Vesperküche.   Auch das Thema Jagd kommt bei dem Projekt nicht zu kurz. So soll das Image der Jagd unter anderem dadurch verbessert werden, dass der Bevölkerung Wissen zum Thema Jagd vermittelt und über das Wesen der Jagd aufgeklärt wird.“ Diese Praxis steht im klaren Widerspruch zu den in der Verordnung festgelegten Zielen des Naturparks. Zumal hobbyjagdfreie Gebiete wie beispielsweise der Kanton Genf (seit 1974) oder fuchsjagdfreie Gebiete wie Luxemburg (seit 2015) zeigen, dass es friedvollere und funktionierende Ansätze gibt, um Wildtierpopulationen zu kontrollieren. Sollte es nicht Aufgabe des Naturparks sein solche Projekte zu unterstützen? Stattdessen zeichnet sich ein anderes Bild ab: Ein bestehender Interessenkonflikt stellt die Neutralität des Naturparks infrage, da zahlreiche Mitarbeitende selbst der Hobbyjagd nachgehen.   Ein weiterer Punkt ist der kategorische Ausschluss von anerkannten seriösen Vereinen, die sich lösungsorientiert für eine friedliche Koexistenz zwischen Mensch und Wildtier (wie beispielsweise dem Fuchs oder Wolf) einsetzen. Uns liegen Mailverläufe vor, die bezeugen, dass die Geschäftsleitung des Naturparks solche Vereine unter fadenscheinigen Begründungen ausschließen. Das ist ein klarer Verstoß des Naturparks gegen seine eigenen Ziele als neutrale Informations- und Vernetzungsplattform zu fungieren. Wie neutral kann der Naturpark wirklich sein, wenn Herr Gramling, der Vorsitzende des Bauernverbandes Neckar-Odenwald-Kreis e.V., dem Geschäftsführer des Naturparks droht, die Mitgliedschaft des Vereins im Naturpark zu kündigen, falls dieser weiterhin „Werbung für den Wolf“ macht? Auch hierzu liegen uns Mailverläufe vor. Es zeigt sich deutlich, dass der Vorsitzende des Bauernverbandes Neckartal-Odenwald e.V. eine falsche Vorstellung von der Situation hat. Eines muss klar sein: Der Wolf kehrt nicht zurück, weil Menschen für ihn werben. Die Realität ist, dass der Wolf bereits in Deutschland wieder heimisch geworden ist. Seriöse Vereine informieren über diese Gegebenheiten und bieten Landwirt*innen mit gefährdeter Nutztierhaltung praktikable Lösungen an. Es ist die Verantwortung der Landwirt*innen, ihre Tiere angemessen zu schützen, andernfalls handeln sie unverantwortlich gegenüber ihren Schützlingen. Der Abschuss sogenannter Problemwölfe ist keine dauerhafte Lösung für betroffene Nutztierhaltende.   Insgesamt zeigt sich, dass die hehren Ziele des Naturparks Neckartal-Odenwald in der Praxis häufig auf Widerstände stoßen und nicht konsequent verfolgt werden. Es ist an der Zeit, die Rolle der Jagd im Naturpark kritisch zu überdenken und Maßnahmen zu ergreifen, die den Schutz der Biodiversität und die Förderung natürlicher Prozesse in den Vordergrund stellen.   Aus diesem Grund werden wir wie schon im Juni und Juli bei weiteren Naturparkmärkten im Jahr 2024 mit einem Proteststand vertreten sein und kontinuierlich die Menschen aufklären. Ebenso möchte das Team vor Ort weitere Unterschriften sammeln, die im Dezember 2024 persönlich an den Geschäftsführer des Naturparks übergeben werden sollen. +++ Ihr wollt helfen? Jede freundlich formulierte Mail an Herrn Siemes, dem Geschäftsführer des NP Neckartal-Odenwald, ist eine großartige Unterstützung für diese wichtige Sache: buero@naturpark-neckartal-odenwald.de +++ Besucht uns am Sonntag, den 22.09.24, auf dem Naturmarkt in 74855 Haßmersheim , Ecke Friedensstr./Friedrichstr.

  • EU: Schutzstatus des Wolfes soll herabgestuft werden

    Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hat sich heute für die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes ausgesprochen. Dabei gibt es einen breiten Konsens in der Wissenschaft, dass nicht-letale Methoden zur Verringerung von Nutztierübergriffen durch Wölfe und andere große Beutegreifer nicht nur effektiver, sondern aus ökologischen, rechtlichen und wildtierpolitischen Gründen vertretbarer und gesellschaftlich tolerierter sind als letale Methoden.“ [1]   Regelmäßig wird gefordert, dass Wölfe in Deutschland systematisch bejagt werden sollten, um Risse an Nutztieren zu senken. Doch das ist kein geeignetes Mittel, wie auch ein Blick in europäische Länder mit Bejagung zeigt: Laut Studien in der Slowakei hat die Bejagung die Risszahlen nicht spürbar verringert. [2] In Slowenien sanken die Risszahlen auch nach 15 Jahren Bejagung nicht. [3]     Im Angesicht der immensen Herausforderungen, die der Herdenschutz mit sich bringt, präsentiert die Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes eine vermeintlich einfache Lösung.   Der EU-Ausschuss hat sich damit dem politischen Drängen der Nutzerverbände von Jagd und Landwirtschaft nachhaltig gebeugt und ignoriert sowohl die ökologische Bedeutung der großen Beutegreifer als auch das überwiegende Interesse auch der ländlichen Bevölkerung, die den Schutz großer Prädatoren gutheißt. [4] Diese Entscheidung, die auch von Bundeslandwirtschaftsministerin Steffi Lemke getragen wird, ist ein schwerer Schlag für die Artenschutzbemühungen in ganz Europa und wird Konsequenzen auch für Biber, Fischotter und andere streng geschützte Arten haben.   Bis zur Änderung des Schutzstatus ist es noch ein weiter Weg, der erst über die Berner Konvention und die Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zu einer Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes führt. Bis dahin setzt aber das Abstimmungs-Ergebnis von heute ein fatales Signal und erweckt einmal mehr den falschen Eindruck, dass Wolfsabschüsse oder Bejagung Herdenschutzmaßnahmen ersetzen könnten. +++   [1] „Wie lassen sich Nutztierübergriffe durch Wölfe nachhaltig minimieren? – Eine Literaturübersicht mit Empfehlungen für Deutschland“ in Voigt (Hrsg.) Evidenzbasiertes Wildtiermanagement (2023)     [2]  s. etwa M. Kutal et al.:   Testing a conservation compromise: No evidence that public wolf hunting in Slovakia reduced livestock losses ; in Conservation Letters, November 2023   [3]  Krofel M. et al:   Effectiveness   of   wolf (Canis   lupus)   culling   to   reduce   livestock   depredations , 2011 [4] Savanta (2023): Understanding Rural Perspectives. A survey on attitudes towards large carnivores in rural communities .

  • Jägersprache, Teil 1: Viele schöne Worte für den Tod

    Hören Einen Fuchs schießen                    = einen Fuchs töten Einen Fuchs erlegen    = einen Fuchs töten Einen Fuchs zur Strecke bringen    = einen Fuchs töten Dem Fuchs einen Schuss antragen = einen Fuchs töten Einen Fangschuss antragen                       = einen Fuchs töten (in der Lebendfalle durch einen Schuss mit der Kurzwaffe) Einen Fuchs anludern           = einen Fuchs töten (nach Anlocken mit Kadavern) Einen Fuchs fangen                 = einen Fuchs töten (mit bzw. in der Falle töten) Einen Balg ernten                     = einen Fuchs töten (und sein Fell nutzen) Einen Fuchs reizen           = einen Fuchs töten (nach Anlocken z. B. mit Mäusepfeife) Einen Fuchs sprengen                         = einen Fuchs töten (bei der Baujagd „sprengt“ der Erdhund den Fuchs: Er veranlasst ihn durch sein Bellen, den Bau zu verlassen, wo die positionierten Jäger auf das flüchtende Tier schießen) Viele schöne Worte machen es nicht besser: Fuchsjagd ist tierschutzrelevant und ökologisch überflüssig . Geben Sie dem Fuchs Ihre Stimme .

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