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Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen

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  • Der Feldhasenbetrug des Jagdverbands

    „In Deutschland leben im Frühjahr etwa 725.000 bis 1,45 Millionen Feldhasen“ berichtet Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. „Wir gehen davon aus, dass in Deutschland dann im Durchschnitt nicht mehr als vier bis acht Feldhasen pro Quadratkilometer über Felder und Wiesen hoppeln und nicht, wie der Deutsche Jagdverband jüngst in einer Pressemitteilung behauptet, 16 Tiere. Bei dieser Zahl und einer landwirtschaftlichen Fläche, die etwa die Hälfte der Gesamtfläche Deutschlands von 357.022 qkm ausmacht, kämen wir auf einen Bestand von etwa 2,8 Millionen Feldhasen. Solche als „wissenschaftliche Auswertungen“ verkauften Daten der Jägerschaft halten wir für völlig unseriös. Der Feldhase gehört in Deutschland zu den gemäß der Roten Liste gefährdeten Arten und sein Bestand ist keineswegs auf dem Weg der Besserung.“ Die vom gleichen Verband veröffentlichten Streckenstatistiken – diese umfassen sowohl die erlegten Tiere, als auch die ansonsten tot aufgefunden Feldhasen – unterstreichen unsere Ausführungen: Streckenstatistiken sind seit jeher ein starkes Indiz für die Entwicklung der entsprechenden Tierbestände. So ist die Zahl der erlegten oder überfahrenen Feldhasen in Deutschland seit dem Jagdjahr 2010/11 um ganze 60 Prozent (!) von 367.000 auf 145.000 Tiere zurückgegangen. Die Jagdverbände werden nicht müde zu betonen, dass Feldhasen eher schonend bejagt werden, weil die auf der Roten Liste bereits als gefährdet eingestuft sind. Die Streckenquote dürfte demnach bei 10 bis 20 Prozent des Gesamtbestands pro Jahr liegen. Bezogen auf die im Jagdjahr 2020/21 erlegten Tiere wären wir in Deutschland damit bei einer realistischen Anzahl von 725.000 (145.000 = 20 %) bis 1,45 Millionen (145.000 = 10 %) Feldhasen. Das entspricht einer durchschnittlichen Dichte von vier bis acht Feldhasen pro Quadratkilometer Feld und Wiese, nicht aber von 16, wie der Jagdverband der Öffentlichkeit weismacht. Zum Vergleich: Beim Rehwild wird Jahr für Jahr etwa die Hälfte des Jahresbestands erlegt oder überfahren. Bei Wildschweinen, die viel schwieriger zu bejagen sind, dürften das jeweils etwa 30, bei regional sehr intensiver Jagd vielleicht 40 Prozent sein. Von jeher wird es mit der Angabe der Zahlen der niedergestreckten Tiere nicht so genau genommen. Bei Tierarten, bei denen ein hoher Abschuss erwartet wird – beispielsweise beim Rehwild –, geben Jäger gerne mehr an, als tatsächlich erlegt wurde. Grund ist die behördliche Verpflichtung, im Revier bei bestimmten Tierarten eine Abschussquote zu erreichen. Bei den bereits gefährdeten Tierarten, zu denen auch der Feldhase gehört, verschweigt man lieber einen Teil der Strecke. Oder – wie der Deutsche Jagdverband es vormacht – man gaukelt der Öffentlichkeit eine Situation vor, die den Abschuss von über 100.000 Feldhasen relativiert. Wie funktioniert nun der Öffentlichkeitsbetrug mit den „von Wissenschaftlern ausgewerteten“ Zahlen? Wir bezweifeln nicht, dass Hasenzähler des Jagdverbands in entsprechenden Referenzgebieten tatsächlich hier mal 8, dort mal 12 oder 25 Feldhasen auf eine Fläche von 100 ha zählen. Rechnerisch in höchstem Maße unseriös ist aber die Hochrechnung dieser nicht repräsentativen Zahlen auf ganze Landstriche oder gar die Fläche der Bundesrepublik: An der Zählung nehmen ausschließlich Jäger oder Jagdpächter teil, in deren Revieren Feldhasen vorkommen. Jagdrevierinhaber ohne oder ohne bedeutende Feldhasenvorkommen nehmen mehrheitlich nicht an der Taxation teil. Die Bestandszahlen pro 100 ha Fläche reflektieren demnach die Zahl der Hasen in den „besseren“ Hasenrevieren und können schon alleine deshalb nicht auf die gesamte Fläche, die als Lebensraum für Hasen in Frage kommt, hochgerechnet werden. Sie sind nicht repräsentativ. Auch deshalb nicht, weil kaum ein Prozent der Jagdreviere überhaupt an der Zählung teilnimmt. In Jagdrevieren, in denen gezählt wird, wird vornehmlich dort gezählt, wo auch Ergebnisse zu erwarten sind. Es gibt sehr viele Reviere, in denen in einem bestimmten Bereich Feldhasen vorkommen, in anderen Bereichen aber überhaupt nicht. Rechnet man die vom Deutschen Jagdverband veröffentlichte Zahl von 16 Tieren pro Quadratkilometer hoch auf die landwirtschaftliche Fläche Deutschlands ("Felder und Wiesen"), dann ergäbe sich bei einer Fläche von etwa 178.000 qkm ein Frühjahrsbestand von über 2,8 Millionen Feldhasen. Dass diese Zahl völlig unrealistisch ist, zeigt schon die aktuelle mit 145.000 Tieren ausgewiesene Jagdstrecke. Daran gemessen und eine schonende Bejagung vorausgesetzt, wird es in Deutschland zwischen 725.000 und 1,45 Millionen Feldhasen geben.

  • Koalitionsvertrag: Schwarze Zeiten für den Tierschutz in Hessen

    Tierschützer kritisieren Koalitionsvertrag als ehrgeizlos und rückwärtsgewandt Hören - Das Hessische Tierschutzbündnis, ein Zusammenschluss von Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., Landestierschutzverband Hessen e.V., TASSO e.V., Menschen für Tierrechte, Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. und Wildtierschutz Deutschland e.V., kritisiert, dass der Tierschutz nur einen untergeordneten Stellenwert im Koalitionsvertrag von CDU und SPD einnimmt. Besonders bemängeln die Tierschützer die hervorgehobene Bedeutung der Jagd, die lediglich das Hobby einer kleinen Minderheit darstellt, während der Tierschutz hingegen als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist. „Zukunftsweisende und konkrete Verbesserungen zum Schutz der Tiere finden sich nicht im Koalitionsvertrag. Wie ehrgeizlos sich der Vertrag beim Tierschutz darstellt, zeigt sich schon daran, dass ganze Passagen aus dem Koalitionsvertrag von schwarz-grün aus dem Jahr 2018 einfach wortwörtlich abgeschrieben wurden“, kritisiert Mike Ruckelshaus, Fachbereichsleiter Tierschutz Inland bei TASSO e.V. und Träger des Hessischen Tierschutzpreises. „Enttäuschend ist darüber hinaus das weitere Festhalten an der umstrittenen Rasseliste in der Hessischen Hundeverordnung und am Haustierabschuss durch Jäger, obwohl dieser bereits nach dem vorletzten Koalitionsvertrag verboten werden sollte.“ „Besonders enttäuschend ist, dass sich in dem Koalitionsvertrag pauschal gegen die Einführung einer Verbandsklagemöglichkeit für anerkannte Tierschutzorganisationen gesperrt wird“, so Dr. Barbara Felde, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. „Mittlerweile gibt es bereits in acht Bundesländern die Möglichkeit, dass anerkannte Tierschutzorganisationen behördliche Maßnahmen zu Lasten der Tiere mit der Klage angreifen können, was durchaus bereits dazu beigetragen hat, das Tierschutzrecht gerechter – für die Tiere – durchzusetzen. Die SPD selbst hat im Jahr 2011 einen Gesetzentwurf für ein hessisches Verbandsklagegesetz eingebracht und lässt sich im Koalitionsvertrag nunmehr zu der Aussage herab, dass damit keine wirklichen Verbesserungen für das Tierwohl verbunden seien. Hier hat die SPD nicht richtig aufgepasst“, so Felde weiter. Die neue Landesregierung stellt für die Tierschutzvereine, Tierheime und Wildtierauffangstationen eine bessere finanzielle Ausstattung der Stiftung Hessischer Tierschutz in Aussicht. „Mehr finanzielle 2 Mittel für den Tierschutz – ein guter Ansatz“, kommentiert Ute Heberer, 1. Vorsitzende des Landestierschutzverbandes Hessen mit etwa 100 Mitgliedsvereinen. Zweifeln kann man daran, dass diese Mittel, wie in Aussicht gestellt, die baulichen Investitionsbedarfe der hessischen Vereine tatsächlich decken werden können, denn der Sanierungsbedarf der hessischen Tierschützer ist hoch. Zurzeit stellt die Stiftung 350.000 € jährlich für alle Vereine zur Verfügung. Gehofft hatte der Landestierschutzverband Hessen auf eine landesweite Katzenschutzverordnung und eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunden und Katzen. Beide Punkte wurden im Koalitionsvertrag zwar aufgegriffen, jedoch setzt man hier auf Information der Kommunen und Bürger und entscheidet sich gegen verpflichtende Regelungen. „Der Passus zur Jagd führt Hessen ohne sachlich haltbare Gründe zurück in das letzte Jahrhundert,“ erläutert Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland e.V. [1]: „Schonzeiten werden abgeschafft, Jagdzeiten für streng geschützte Arten wie den Biber eingeführt, die Fallenjagd wird durch die Einführung neuer Jagdzeiten gefördert, Nachtsicht- und Nachtzieltechnik sollen erlaubt werden und dem Wolf soll es möglichst im Rahmen eines Bestandsmanagements an den Kragen gehen. Forderungen, die ohne jegliche wissensbasierte Grundlage eins zu eins vom Landesjagdverband in den Koalitionsvertag geschrieben sein könnten. Völlig ignoriert wird auch die Haltung der Menschen in Hessen in Sachen Jagd und Tierschutz. Selbst in der ländlichen Bevölkerung spricht sich gemäß einer aktuellen Umfrage aus zehn EU-Ländern [2] eine überwältigende Mehrheit für eine Koexistenz mit dem Wolf und seinen strengen Schutz aus.“ „Dass eine Verbesserung des Tierschutzes auch im Tierversuchsbereich für die neue Koalition offensichtlich keinen Platz haben wird, zeigt sich daran, dass man von der Vision der Vorgängerregierung klar abrückt, zumindest perspektivisch auf Tierversuche ganz zu verzichten und sie durch alternative Verfahren zu ersetzen. Vielmehr beschränkt sich die neue Regierung im Vertrag nur noch auf die Umsetzung tierschutzrechtlich bestehender Vorgaben. Weniger geht nicht“, so Torsten Schmidt, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. +++ [1] siehe ausführliche Pressemitteilung zum Thema Jagd im Koalitionsvertrag Hessen [2] Savanta (2023): Understanding Rural Perspectives. A survey on attitudes towards large carnivores in rural communities. [Ländliche Sichtweisen verstehen. Eine Umfrage zur Einstellung gegenüber Großraubtieren in ländlichen Gemeinden.]

  • Wölfin Gloria: NRW-Umweltminister kann Wolfsrudel auslöschen

    Aktualisierung (2): 21. Dezember: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Abschussverfügung zur Wölfin Gloria im Rahmen einer Zwischenverfügung vorerst ausgesetzt: Gloria darf bis zu einer Entscheidung hinsichtlich der Anträge nicht abgeschossen werden. Aktualisierung (1) 21. Dezember: Der BUND NRW und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe haben Eilantrag bzw. Klage gegen die Abschussverfügung der Wölfin Gloria im Kreis Wesel auf den Weg gebracht hat. Damit soll der ab heute ermöglichte Abschuss der Wölfin mit sofortiger Wirkung gestoppt werden. Aktualisierung 20. Dezember: Wölfin Gloria (GW954f) im Kreis Wesel ab dem 21. Dezember 2023 zum Abschuss freigegeben. Das NRW-Umweltministerium begründet die Verfügung u.a. damit, dass man künftig einen „ernsten wirtschaftlichen Schaden“ erwarte. Im Gegensatz zur Meinung der Naturschutzorganisationen sieht das Ministerium durch die Tötung der Wölfin keine Gefährdung des Erhaltungszustands der Population in NRW. Das obwohl Gloria die einzige gebärfähige Wölfin im Territorium nördliche der Lippe ist und ein Kollateralschaden durch die Tötung weiterer Wölfe billigend in Kauf genommen wird. +++ Hören - Die Wölfin Gloria (GW954f), die seit etwa sechs Jahren im Territorium Schermbeck (Wesel) lebt, soll wohl auf Anordnung von NRW-Umweltminister Oliver Krischer (B90/Die Grünen) noch in dieser Woche per Allgemeinverfügung durch den Kreis Wesel getötet werden. Spannend dürfte werden, auf welcher Grundlage die Wölfin „entnommen“ werden soll. Wirft man einen Blick auf nachgewiesene Schadenverursacher von Rissen im Wolfsterritorium Schermbeck, so findet man erst zum 31.10.2023 den Riss von zwei Schafen, der eindeutig der Wölfin Gloria zugeordnet werden kann. Der letzte einem nicht individualisierten Wolf nachgewiesene Riss im Territorium Schermbeck ist vom 14.11.2023 datiert. Bei diesem Wolf handelte es sich nachweislich nicht um Gloria. Der aktuelle letzte Riss im Kreis Wesel, zu dem bisher allerdings nicht feststeht, ob es sich überhaupt um einen Wolfsriss gehandelt hat, war am 11.12.2023 [1]. Sollte in diesem Fall ein Wolfsriss noch eindeutig festgestellt werden, so könnte das nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz die Grundlage für eine Wolfsentnahme sein - vorausgesetzt, die gerissenen Schafe waren durch geeignete Herdenschutzmaßnahmen gesichert: Die Ausnahmegenehmigung dürfte dann im Umkreis von 1.000 m um die letzte Rissstelle bis zum 1. Januar 2024 gelten. Wir gehen davon aus, dass eine Verfügung auf jeden Fall per Eilantrag angefochten wird. Da gibt es einfach zu viele rechtliche Schwachpunkte: Wie wird die Region mit erhöhtem Rissaufkommen definiert. Ab wann kann man überhaupt von erhöhtem Rissaufkommen sprechen? Relevant für eine Abschussgenehmigung kann ein erhöhtes Rissaufkommen doch eigentlich auch nur dann sein, wenn bei den Rissen überwiegend „zumutbare“ Herdenschutzmaßnahmen durch Wölfe überwunden wurden. Dazu finden wir keine verlässlichen und öffentlich zugänglichen Informationen. Und sind für die Halter von Weidetieren „zumutbare“ Herdenschutzmaßnahmen überhaupt geeignet, Wölfe von den Weidetieren fernzuhalten. Bei lediglich einer 90 cm hohen Umzäunung, ob mit oder ohne Strom, dürfte das in Zweifel gezogen werden. Es wird nicht ausbleiben, dass immer wieder Wölfe getötet werden, denen nicht ein Riss nachgewiesen werden kann. Wie ist das rechtlich zu bewerten, vor allen Dingen, wenn das nicht die Ausnahme ist? Ist es überhaupt mit der Zielsetzung, einen günstigen Erhaltungszustand für Wölfe in Deutschland zu erreichen, vertretbar, möglicherweise die einzige gebärfähige Fähe eines Wolfsterritoriums zu entnehmen? Im Territorium Schermbeck gäbe es dann vielleicht noch einen vor über sechs Monaten zuletzt mittels Kot- und Urinspuren nachgewiesenen Rüden und eine etwa 18 Monate alte, noch nicht reproduktionsfähige Wölfin. Ein weiterer Rüde (GW1587m) ist seit über zwei Jahren verschollen. Die Tötung von Gloria wäre wahrscheinlich mit der Auflösung des einzigen Rudels in NRW auch das vorläufige Ende des Territoriums Schermbeck. Umweltminister Krischer, der zu Beginn seiner Amtszeit eigentlich einen ganz anderen Eindruck im Hinblick auf den Umgang mit Wölfen machte, scheint diesbezüglich eine 180 Grad-Wende vollzogen zu haben. Nach dem Hörensagen steht auf seiner Abschussliste neben Gloria ein weiterer nicht territorialer Wolfsrüde, der zuletzt im Kreis Minden-Lübbecke nachgewiesen wurde. Welchem politischen Druck ist Krischer ausgesetzt oder auf welchen Deal hat er sich eingelassen, dass er jetzt gar der (getriebene) Treiber im Dienste von Bauern- und Jägerschaft ist? +++ [1]          Landesamt für Natur, Umwelt, Verbraucherschutz NRW (LANUV) abgerufen am 19.12.2023 Lesen Sie auch: Keine Herabstufung des Schutzes für Wölfe in der EU - Überwältigende Mehrheit der ländlichen Bevölkerung für eine Koexistenz mit dem Wolf

  • Der Biber von Borken (NRW)

    Teil 2: Die Reise des Bibers Hören - Im ersten Teil berichteten wir über einen Biber, der seit 2009 an der Bocholter Aa im Kreis Borken (Nordrhein-Westfalen) lebt. Sein Revier liegt im einzigen guten und naturnahen Lebensraum an dem ansonsten völlig begradigten Fluss. Vermutlich hat es nach wie vor nur dieser eine Biber geschafft, diesen Lebensraum zu erreichen und führt dort seit 14 Jahren ein einsames Leben. Biber sind eigentlich sehr soziale Tiere, die in Familienclans leben, häufig Körperkontakt haben und oft miteinander spielen. (zur Vergrößerung auf die Bilder klicken) von links oben nach rechts unten: (1) Umgehungsgerinne am neuen Wehr an der Eisenhütte | (2) Bocholter Aa von Spundwänden eingefasst | (3) Für den Biber nicht passierbar: Fischtreppe am Aasee | (4) Eine unauffällige Knüppelburg: Das Zuhause des einsamen Bibers in Bocholt - Bild: Dr. M. Steverding Wie ist der Biber dort hingekommen und warum schafft es offensichtlich bislang kein Zweiter? Im ersten Teil ist beschrieben, dass der einzig plausible Weg für den guten Schwimmer, aber schlechten Läufer, der Weg durchs Wasser gewesen sein muss. Er ist mit einiger Sicherheit von der niederländischen Ijssel kommend in den Seitenfluss Oude Ijssel und dann wiederum in den Seitenfluss Aastrang abgebogen. Dieser wird nach einigen Kilometern für ein kurzes Stück zum Grenzfluss und heißt dann weiter flussaufwärts in Deutschland Bocholter Aa. Sie ist völlig begradigt und über längere Strecken steht kein einziger Baum am Ufer. Ein Biber, der sich hierher verirrt, dürfte meistens nach einigen Kilometern kehrt machen. Aber zumindest dieser eine Biber ist weitergeschwommen. Er hatte sicher nicht geahnt, welche Strapazen noch vor ihm lagen: Das Wehr an der Eisenhütte, rund 2,5 Flusskilometer vor der Stadt Bocholt, musste er zu Fuß umgehen. Er musste aus dem Wasser steigen und die Liederner Ringstraße überqueren, um dann seinen Weg oberhalb davon schwimmend fortzusetzen. Zwischen 2014 und 2017 wurde etwa 200 m flussaufwärts ein neues Wehr mit Umgehungsgerinne gebaut und danach das alte Wehr abgerissen. Für Biber und andere Tiere ist der Aufstieg an dieser Stelle also inzwischen einfacher geworden (1). In der Stadt Bocholt drang der Biber in eine für ihn neue beleuchtete und laute Welt vor, die auf ihn bedrohlich gewirkt haben muss. Wir können davon ausgehen, dass er überwiegend oder ausschließlich während der Nacht gereist ist und sich tagsüber irgendwo am Ufer versteckt hat. Nach gut 800 Metern Weg durch die ungewohnte Umgebung aus Lärm und Lichtern sah der Biber die nächste Barriere vor sich: Die Stauanlage Schwanenmühle. Die Fallhöhe des Wassers war zwar nur rund 50 cm, aber für den Biber auf dem Wasserweg unüberwindbar. Er musste aussteigen und das Wehr zu Fuß umgehen, dazu musste er die Sicherheit des Wassers in dieser neuen Umgebung kurzzeitig verlassen. Heute ist auch diese Stelle etwas durchlässiger geworden, das Wehr wurde 2011 durch die Sohlgleite Schwanenmühle ersetzt. In Richtung Innenstadt wurden Lärm und Lichter immer intensiver. Die Ufer bestanden streckenweise aus senkrechten Spundwänden (2). Es gab kaum einen Ort zum Verschnaufen, der Biber musste schwimmen und schwimmen. Nach einem weiteren Kilometer passierte er das Wehr am Mariengymnasium. Es war zum Glück offen und er konnte einfach hindurch. Wäre es geschlossen gewesen, hätte seine Reise hier geendet. Er hätte hier wegen der gemauerten Ufer und Spundwände nicht aussteigen können, sondern wäre gezwungen gewesen, weit zurückzuschwimmen und dann ein langes Stück auf dem Landweg über eine der am stärksten befahrenen Straßen der Stadt zu gehen – für einen Biber unmöglich. Nach weiteren anstrengenden 1,7 km durch die Stadt, teilweise wieder zwischen senkrechten Spundwänden hindurch, erreichte er schließlich das Ende der geschlossenen Bebauung. Der Abzweig zum Bocholter Aasee an der Königsmühle ist für einen Biber nicht passierbar, so ließ der diesen gezwungenermaßen links liegen und schwamm weiter. Weitere 1,3 km später musste er die nächste Barriere überwinden. Das Wehr oberhalb des Aasees hat zwar eine Aufstiegsanlage für Fische, diese ist aber für einen Biber nicht passierbar (3). Der kurze Fußweg um das außerhalb der Stadt liegende Wehr dürfte aber gemessen an den bereits überstandenen Strapazen ein Leichtes gewesen sein. Nun folgten weitgehend störungsfreie 4 ½ Kilometer, allerdings durch einen monotonen begradigten Flusslauf in höchst intensiv genutzter Agrarlandschaft. Der Biber konnte hier aber sicherlich ein wenig Ufervegetation als Nahrung und Tagesversteck finden und sich etwas von der schwierigen Passage durch die Stadt Bocholt erholen. Die letzte Barriere war das Wehr in Rhede-Krechting. Die dortige Fischtreppe konnte er schwimmend und laufend passieren oder auf dem Gras neben ihr herzulaufen. Weiter oberhalb fand der Biber immer wieder kleine Ufergehölze vor und konnte ziemlich ungestört seinen Weg fortsetzen, bis er nach weiteren gut sieben Kilometern endlich einen wirklich guten Lebensraum erreichte. Reichlich Ufergehölz und im Rahmen von Renaturierungsmaßnahmen geschaffene Nebenarme boten dem Biber eine neue Heimat und er ließ sich hier endgültig nieder – bis heute (4). Er oder sie (wir kennen sein Geschlecht nicht) wartet seit 14 Jahren auf Gesellschaft – einsam, weil bislang kein zweiter Biber die strapaziöse Reise durch den begradigten, verbauten und geschundenen Fluss geschafft hat. Teil 1 "Der einsame Biber" finden Sie hier

  • Silvester: Lebensbedrohend für Tiere

    Hören - In den Niederlanden konnten Wissenschaftler mittels Wetterradar quasi in Echtzeit beobachten, wie in den Silvesternächten 2007/2008 bis 2009/2010 nach Einsetzen des Feuerwerks aufgeschreckte Vögel in Schockwellen vor der Knallerei flohen. In der Silvesternacht wird die Nachtruhe der Vögel, die noch kurz vor Jahreswechsel ahnungslos an ihren Schlafplätzen sitzen, jäh unterbrochen: Innerhalb weniger Minuten explodiert die Dichte der Vögel im Luftraum. Tausende von Vögeln schrecken von ihren Schlafplätzen auf und steigen in Massen auch in große Höhen auf. Das kostet die Tiere gerade im Winter wertvolle Energie und kann für sie lebensbedrohend werden. Bild: Bettina Losch Aber nicht nur Vögel sind gefährdet. Laute Böller, pfeifende Raketen und grelles Licht bedeuten auch Stress für Haustiere, Tiere in der Landwirtschaft, in Zoos und für Wildtiere. Da, wo sie können, fliehen Rehe und Hirsche tief in den Wald. Mitunter kann der Krach auch dazu führen, dass zum Beispiel Igel in ihrem Winterschlaf gestört werden. Sowohl die Flucht als auch das Aufwachen aus dem Winterschlaf bedeuten erheblichen Energieverlust, der im Winter mitunter lebensgefährlich ist. Politiker, egal ob im Bund, Ländern oder Kommunen interessiert dieses Thema nicht. Und das obwohl mit Feuerwerken auch Verstöße gegen die von ihnen verabschiedeten Gesetze, insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz oder Nationalparkgesetze begangen werden. Ihre Silvesterspende Quellen: Der Falke, Journal für Vogelbeobachter International Societyfor Behavioral Ecology (ISBE): Birds flee en mass from New Year’s Eve fireworks, Studie von Judy Shamoun-Baranes et.al., siehe auch hier Artikel in der FAZ: Panik zum Jahreswechsel Tagelange Auswirkung auf Wildgänse: Wild goose chase: Geese flee high and far, and with aftereffects from New Year's fireworks

  • Jagd im Koalitionsvertrag Hessen – rückwärtsgewandt und kaum gesellschaftsfähig

    Hören - Liest man den Entwurf zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD in Hessen, kann man glauben, dass der Abschnitt zur Jagd ungeprüft vom Landesjagdverband geschrieben wurde: Völlig rückwärtsgewandt, wissenschaftliche Erkenntnisse ignorierend, ohne jeglichen Sinn für eine dem Tierschutz zugewandte Gesellschaft. Es mag sein, dass man Jagdhornblasen als Kulturgut bezeichnen kann, aber das Töten von Tieren im Rahmen einer vergnügungsorientieren Hobbyjagd, die schon lange nicht mehr - wenn das überhaupt jemals der Fall war - im Allgemeininteresse liegt? Die in weiten Teilen gegen wesentliche Prinzipien des Tierschutzes verstößt? Was wird das für eine Landesregierung, die „gemeinsam mit der Jägerschaft für die Bedeutung der Jagd“ werben will, in diesem Zusammenhang aber nicht ein Wort über den Tierschutz verliert – nein, erreichte Mindeststandards sogar wieder abschaffen will?  Eine Koalition, die dümmlich behauptet, die Jagd leiste einen Beitrag zu Umwelt-, Natur- und Artenschutz. Es gibt weder in Hessen noch bundesweit valide belastbare Daten, die überhaupt einen ökologischen Nutzen der freiheitlichen Jagd zum Beispiel hinsichtlich der im Bestand gefährdeten jagdbaren Arten oder auch bezüglich der nicht dem Jagdrecht zugeordneten Bodenbrüter belegen. Ein Blick in die Jagdstrecken ist vielmehr ein Indiz dafür, dass der Bestand der Feldhasen oder die Restbestände der Rebhühner trotz intensiver Jagd stagnieren bzw. rückläufig sind. CDU und SPD wollen Rabenvögeln und Gänsen noch mehr als bisher nachstellen, den Wildschweinen auch weiterhin keine Schonzeiten gewähren, sie sogar mit Nachtzieltechnik bejagen lassen und unter schwarz-grün hart erkämpfte Schonzeiten für Füchse und Waschbären abschaffen. Selbst Baummarder, Iltis und Mauswiesel sollen wieder (mit Fallen) bejagt werden können. Das obwohl es nicht einen haltbaren Beleg dafür gibt, dass die Einführung ganzjähriger Schonzeiten für die letztgenannten kleinen Beutegreifer auch nur eine geringfügig negative Auswirkung auf andere Tierarten hat. Schon weil diese Maßnahmen im Hinblick auf die Zielsetzung („Schutz von Bodenbrüter und Singvögeln“ oder „Schutz vor der Schweinepest“) nicht zielführend sind, gibt es dafür auch nicht einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Die Handschrift des Jagdverbands, der sich gerne als Sprachrohr der Bauernschaft geriert, ist auch bei den gemeinsamen Zielen hinsichtlich des Wolfes ersichtlich: Der soll ins Jagdrecht und Menschen (!) und Weidetiere sollen durch das Töten von Wölfen „besser vor Übergriffen“ geschützt werden. Nicht ein Wort über erwiesener Maßen erfolgversprechende Herdenschutzmaßnahmen. Die Koalitionäre träumen von der Bestandsregulierung der Wölfe „soweit rechtlich möglich“. Dass ein wie auch immer gearteter Versuch der Bestandsregulierung die Situation im Hinblick auf eine Schadensprävention oder die Akzeptanz des Wolfes bei Landnutzern nicht um einen Deut verbessert, wird geflissentlich negiert. Ein Blick nach Frankreich, Schweden oder nach Tschechien, wo man das seit Jahren erfolglos versucht hat, wäre hilfreich gewesen. In Sachen Tierschutz erweisen sich CDU und SPD in Hessen als destruktive Rückschrittsparteien. Sie übernehmen völlig unkritisch, entgegen jeglicher tier- und naturschutzfachlicher Erkenntnisse und entgegen der gesellschaftlichen, letztlich auch im Grundgesetz manifestierten Entwicklung in Sachen Tierschutz, die Forderungen einer kleinen Klientel von Landnutzern, die überproportional im Landtag vertreten sein wird. +++ Entwurf Koalitionsvertrag Hessen (siehe S. 123) Auch lesenswert: Weder modern noch zeitgemäß - Entwurf zum Jagdgesetz Rheinland-Pfalz

  • Schliefenanlage Lemgo-Voßheide: Kein Happy End

    Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen Hören - Die letzten Wochen des Jahres 2023 hätten für den Fuchs in Deutschlands ältester Schliefenanlage Lemgo-Voßheide noch zum Happy End werden können, aber der Richter hat anders entschieden. Er hat das langjährige Verfahren zugunsten des Angeklagten am 22. November 2023 eingestellt. Es benötigte nicht einmal mehr die vom Angeklagten am 22.12.2022 geforderten Alternativen zum Einsatz lebender Füchse wie Duftspuren oder Attrappen. Der Richter, dem Recht und Gesetz Berufung ist, war nicht willens, das jahrelange Leid des Tieres anzuerkennen und es zu beenden. Er war nicht willens, dem Fuchs zu seinem ureigenen Recht auf ein artgerechtes, uneingeschränktes Leben zu verhelfen. Nicht nachvollziehbar ist, dass trotz des ihm vorgelegten Gutachtens, sowie entsprechendem Filmmaterial, welches erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße belegt, das Leiden des Fuchses als geringfügig bewertet wurde. Nach fünf Jahren ist man sich zudem nicht mehr sicher, ob der Angeklagte am Tag der Videoaufnahme (23.11.2018) überhaupt zugegen war. An diesbezüglichen Zeugenaussagen war der Richter nicht interessiert. Der Fuchs darf also weiter unter der Hand des DTK Lippe gequält werden. Lebenslang eingepfercht auf wenigen Quadratmetern hängt sein „Leben“ und sein „Wohlbefinden“ allein von der Willkür des Schliefenanlagenbetreibers ab. Er ist weiterhin Werkzeug und der menschlichen Gewalt ausgeliefert. Chronischer Stress und sich wiederholende Todesängste gehören zu seinem Alltag. Als Mittel für den Jagdspaß benutzt, wird der Fuchs, sobald er ausgedient hat, weggeworfen wie ein alter Lappen. Wo blieb der Blick für dieses empfindungsfähige Tier? Wo blieb das Mitgefühl für sein Leid und sein „Leben“ in Gefangenschaft? Wo blieb die Erkenntnis für das Unrecht, das dem Fuchs angetan wird? Es ist ihm unmöglich, sein Leben auf seine Weise zu leben. Wo blieb die Empörung, die zum anders Denken und Handeln bewegt hätte? Was bleibt, ist die abscheuliche Gewissheit, dass wieder einmal „Recht“ zugunsten einer kleinen, dennoch einflussreichen Randgruppe gesprochen wurde, die nicht auf ihren Jagdspaß verzichten möchte. Wenn Tierschutz als Staatsziel ernst genommen werden soll, ist es dringend notwendig, den eingesperrten Füchsen in den Schliefenanlagen mehr Beachtung zu schenken. Zudem ist es nicht länger hinnehmbar, dass das Leid der Füchse vor der Öffentlichkeit bewusst geheim gehalten wird, weil die gesellschaftliche Akzeptanz für Schliefenanlagen, Baujagd sowie für die gesamte Fuchsjagd fehlt. Es hilft ein Blick über den Tellerrand: Dänemark hat bereits 2016 die Jagdhundeausbildung am lebenden Fuchs aus Tierschutzgründen verboten, vier Jahre später folgte Norwegen. Nach 60 qualvollen Jahren für zahlreiche Füchse in Schliefenanlagen ist es nun höchste Zeit, dass auch Deutschland den Schlussstrich zieht. +++ Über Schliefanlagen und Baujagd - mit vielen weiterführenden Links Zur tierschutzrechtlichen Unzulässigkeit von Schliefenanlagen (DJGT, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht)

  • Baujagd: Rechtswidrig und ineffizient

    Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen (mit vielen weiterführenden Links) Hören - Am Beispiel Sachsen wollen wir hier kurz aufzeigen, dass die Baujagd, die meist zwischen November und Ende Februar durchgeführt wird, weder tierschutzkonform, noch effizient ist. In Sachsen wurden im Durchschnitt der letzten vier Jagdjahre (inkl. 2021/22) pro Jahr knapp 16.000 Füchse auf den Streckenlisten ausgewiesen. Der Anteil (inkl. Fallwild) der im Rahmen der Baujagd erlegten Füchse dürfte ähnlich wie in NRW zwischen 1,4 und 2,8 Prozent der Fuchsstrecke schwanken [1]. Das entspricht in Sachsen gerade einmal einer Strecke von 220 bis 450 Füchsen pro Jahr – ein Wert, der allein durch das erfasste Fallwild (hauptsächlich verunfallte Füchse) um ein Vielfaches überboten wird. Oder anders ausgedrückt, es werden gerade einmal 0,014 bis 0,029 Füchse pro 100 ha (= 1 Quadratkilometer) jagdbarer Fläche mittels der Baujagd erlegt. Das entspricht einer Fläche von etwa 5.000 bis 10.000 Fußballfeldern für einen toten Fuchs. In Sachsen wie in anderen Bundesländern gibt es unseres Wissens weder auf Landes- noch auf Kreisebene valide belastbare Daten, die überhaupt einen ökologischen Nutzen der freiheitlichen Fuchsjagd z.B. hinsichtlich der im Bestand gefährdeten jagdbaren Arten Feldhase oder Rebhuhn oder auch bezüglich der nicht dem Jagdrecht zugeordneten Bodenbrüter belegen. Ein Blick in die Jagdstrecken ist vielmehr ein Indiz dafür, dass die Restbestände der Rebhühner trotz intensiver Fuchsjagd in nicht überlebensfähigen Größenordnungen stagnieren und diese Tierart in Sachsen sogar mehr oder weniger ausgestorben ist. Auch dem Wildtierinformationssystem der Länder (WILD) werden seit der Zählung 2017 keine Bestandsdaten mehr gemeldet. Ein Einfluss der Fuchsjagd auf die auf sehr geringem Niveau stagnierenden Bestände der Feldhasen in Sachsen ist ebenso auszuschließen. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, wie zuständige Ministerien zu der Feststellung kommen, dass „die Bejagung … von Füchsen… einen wichtigen Beitrag zum Erhalt anderer, gefährdeter oder sogar in ihrem Bestand bedrohter Arten leisten kann“ [2]. Auch die seitens der Jägerschaft und leider auch seitens der Ministerien immer wieder vorgebrachten Argumente hinsichtlich einer „Seuchen“-prävention oder einer Bestandsregulierung durch die Fuchsjagd laufen ins Leere. Dort wo Fuchsbestände in deutschen Nationalparks, im Kanton Genf oder in Luxemburg teilweise seit Jahrzehnten nicht bejagt werden, gibt es weder belastbare Hinweise auf negative Auswirkungen hinsichtlich diverser Krankheitsbilder (Räude, Staupe) noch hinsichtlich des Befalls durch den Fuchsbandwurm. Auch ist es in keinem der genannten Fuchsjagd freien Areale zu einer wie auch immer gearteten „Überpopulation“ gekommen. Auf der anderen Seite weisen verschiedene Studien darauf hin, dass gerade durch eine intensive Jagd auf Füchse Krankheiten [3] und Bandwurmbefall [4] tendenziell zunehmen. Grund dafür ist, dass durch die intensive Jagd letztlich mehr und jüngere, mit geringeren Resistenzen ausgestattete Füchse (Kompensation der Bestandsverluste durch erhöhte Reproduktion, Reduzierung des Durchschnittsalters der Bestände) auf der Reviersuche sind und dadurch das Verbreitungspotential für Krankheiten oder den Fuchsbandwurm steigt. Das Paradebeispiel für eine völlig sinnfreie Bejagung der Füchse ist die missglückte Tollwutbekämpfung. Erst der Einsatz von großräumig gestreuten Impfködern hat die sylvatische Tollwut in Deutschland und weiten Teilen Europas ausgelöscht. Wenn schon so erhebliche Zweifel an der einer ökologischen oder epidemiologischen Effizienz der Fuchsbejagung insgesamt bestehen, was kann die Jägerschaft dann mit dem Bruchteil der erlegten Füchse im Rahmen der nicht tierschutzkonformen Baujagd schon erreichen? Die Baujagd ist heute eine der tierschutzwidrigsten Jagdarten überhaupt. Aktuell ist im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz ein Verbot – wie schon in Baden-Württemberg realisiert – der Baujagd im Naturbau geplant. Hintergrund ist die Gefahr für Leib und Leben des Bauhundes, die insbesondere bei Dachsen, aber auch bei wehrhaften Füchsen gegeben ist. Die Jagd im künstlich angelegten Bau wird von diesem Verbot allerdings ausgenommen, was unseres Erachtens zu kurz gesprungen ist. Denn auch in Kunstbauen flieht nicht jeder Fuchs sofort vor dem Jagdhund; Beißereien zwischen Fuchs und Jagdhund können daher auch dort nicht sicher ausgeschlossen werden. Schwere Verletzungen auf beiden Seiten kommen somit auch bei der Jagd am Kunstbau vor. Selbst wenn der Fuchs den Bau verlässt, ist er dabei hochflüchtig. Auch ein Schrotschuss kann daher nicht sicherstellen, dass der vergleichsweise kleine, schnelle und plötzlich aus dem Baueingang flüchtende Fuchs tödlich getroffen wird. Das Risiko von nicht-tödlichen Verletzungen, die schlimmstenfalls zu einem langsamen, qualvollen Tod führen, ist infolgedessen erheblich. Auch insofern stellt die Baujagd – egal, ob am Kunst- oder Naturbau – einen Verstoß gegen das im Tierschutzgesetz festgeschriebene Gebot der größtmöglichen Schmerzvermeidung (§ 4 Abs. 1 Satz 2 TierSchG) dar. Die Baujagd ist schon aus diesem Grund auch nicht weidgerecht, denn sie verstößt gegen den Tierschutzaspekt der Weidgerechtigkeit als „Einstellung des Jägers zum Tier als Mitgeschöpf, dem vermeidbare Schmerzen zu ersparen sind“ [5]. Dass die größtmögliche Schmerzvermeidung Bestandteil der Weidgerechtigkeit ist, bestätigt auch das VG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 25.11.2010 – 15 L 1867/10. Tierschutzrelevant im Natur- wie im Kunstbau ist außerdem, dass Füchse bei der Baujagd an einem Ort attackiert werden, der von ihnen als sicherer Rückzugs- und Ruheort während der Paarungs- und der Setzzeit genutzt wird. Die Baujagd ist daher geeignet, Tiere zu traumatisieren. Wie der Biologe Darius Weber beispielsweise feststellte, kann intensiv betriebene Baujagd dazu führen, dass Füchse ihre Baue deutlich seltener aufsuchen [6]. Ein Gutachten zur Tierschutzgerechtigkeit der Baujagd in der Schweiz [7] kommt unter anderem aus diesem Grund zu dem Ergebnis, dass die Baujagd grundsätzlich als tierquälerisch und tierschutzwidrig zu bewerten ist. Seitdem haben die Kantone Thurgau, Zürich, Baselland, Waadt und Bern die Baujagd bereits verboten; es ist fest damit zu rechnen, dass weitere Kantone folgen werden. Das Bundesjagdgesetz schreibt in § 1 Abs. 3 vor, dass bei der Ausübung der Jagd die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten sind. Die Grundsätze beinhalten alle geschriebenen und ungeschriebenen Regelungen, die bei der Jagdausübung zu beachten sind. Geprägt wird der Begriff von der vom Gesetz vorausgesetzten ethischen Grundeinstellung des Jägers zum Wild, die in der Art und Weise der Jagdausübung und in der Erhaltung des Wildes seinen Ausdruck findet [8]. Der unbestimmte Rechtsbegriff beinhaltet keinen Ermessensspielraum und ist im vollen Umfang gerichtlich nachprüfbar. Anerkannt sind insbesondere die nachfolgenden aus den Grundsätzen der Weidgerechtigkeit abgeleiteten Verpflichtungen: [9] Dem Wild sind unnötige Qualen zu ersparen. Das Wild ist als das dem Menschen am nächsten stehende Geschöpf der Natur zu achten. Dem Wild ist im Rahmen des Zwecks und Zieles der Jagd ein Maximum an Chancen zu lassen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen bleibt nicht etwa folgenlos, sondern erfüllt den Straftatbestand des § 17 TierSchG, der die Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund unter Strafe stellt. Derjenige der entgegen diesen Grundsätzen die Jagd ausübt und ein Tier tötet, handelt ohne vernünftigen Grund im Sinne des § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz [10]. In der jagdrechtlichen Vorgabe zur weidgerechten Jagdausübung ist eine Konkretisierung des vernünftigen Grundes im Sinne der vorgenannten Norm zu sehen. Nur wenn der Jagdausübungsberechtigte bei der Tiertötung alle Vorschriften des Jagdrechts einhält und nach den allgemein anerkannten Grundsätzen deutscher Weidgerechtigkeit verfährt, handelt er auch nicht ohne vernünftigen Grund. Die Baujagd ist mit den oben beschriebenen Grundsätzen deutscher Weidgerechtigkeit nicht vereinbar [11]. Insbesondere hat der Fuchs im Rahmen dieser Jagdart nicht das gebotene Maximum, sondern, wenn überhaupt, nur eine minimale Chance zu entkommen. Das gilt nicht nur für die hochträchtige Fähe (erste Fuchsgeburten werden von entsprechenden Wildtierstationen bereits regelmäßig ab Januar eines Jahres gemeldet), sondern auch für jeden anderen Fuchs im Bau. Denn in der Regel werden sämtliche Ausgänge des Fuchsbaus von wartenden Jägern bewacht oder sogar mit Fangnetzen (Sprengnetze) gegen die Flucht gesichert [12]. Gänzlich ohne eine Chance ist der nicht aus dem Bau fliehenden Fuchs, wenn der noch mithilfe eines Spatens in den Baugängen eingrenzt, festgesetzt und mit der Zange herausgezogen bzw. per Fangschuss getötet wird. In ihrem Aufsatz „Wieviel Freiheit verträgt die Jagd heute noch?“ [13] legt die Juristin Christina Patt dar, warum „es dem Normgeber bei der Ausgestaltung von jagdlichen Regelungen freisteht, sowohl den Inhalt als auch die Art und Weise der Ausübung der Jagd gesetzlich festzulegen und damit diese Form der Nutzung im Detail auszugestalten“. Regelungen wie z.B. das Verbot der Baujagd können daher auch „niemals eine Enteignung im Rechtssinne darstellen, weil sie nicht auf den Entzug des Eigentums und dessen Übergang in die staatliche Verfügungsgewalt gerichtet sind, sondern vielmehr Inhaltsbestimmungen sind, wie zum Beispiel Vorschriften, die die Belassung von Totholz in der Natur betreffen“. +++ [1] jährlich erscheinende „Erläuterungen zur Jagdstrecke“, Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung NRW [2] z.B. Korrespondenz mit dem Umweltministerium Sachsen vom 11. November 2022 [3] Debbie, J. (1991): Rabies control of terrestrial wildlife by population reduction. In: Baer, G.M. (Ed.), The natural History of Rabies. CRC Press, Boca Raton. Kaphegyi, T.A. (2002): Untersuchungen zum Sozialverhalten des Rotfuchses (Vulpes vulpes L.). Dissertation, Forstwissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Brsg, Freiburg im Breisgau] [4] Comte, S. et al (2017): Echinococcus multilocularis management by fox culling: An inappropriate paradigm, Preventive Veterinary Medicine, Volume 147, 178-185. Abrufbar unter: http://www.e-l-i-z.com/doc_word/ECHINO/COMTE-2017-publi-Em_Nancy-prevetmed.pdf [5] Deutscher Jagdverband zur Weidgerechtigkeit (2000) https://www.jagdverband.de/waidgerechtigkeit [6] Weber, D. (1988): Wie und wann Füchse ihre Baue benutzen. Deutsche Jagd-Zeitung (12), 50-56 [7] Bolliger G., Gerritsen V., Rüttimann A. (2010): Die Baujagd unter dem Aspekt des Tierschutz- und Jagdrechts. Gutachten. TIR-Schriften (10) [8] Schuck in BJagdG, 3. Aufl., § 1 Rn. 27 [9] Schuck, Fn 7 [10] Hirt/Maisack/Moritz in TierSchG-Kommentar, 3. Aufl., § 17 Rn. 15 [11] vgl. auch Wüstenberg „Grundsätze der deutschen Weidgerechtigkeit – die Fuchsjagd“ in NWVBI 10/2023 und „Rechtswidrigkeit der Fuchsbaujagd“ in NJOZ 47/2023, S. 1440-1471 [12] Janko/Börner „Erfolgreich jagen mit Büchse, Flinte, Falle“ (2018), S. 30 [13] Patt „Wieviel Freiheit verträgt die Jagd heute noch?“, NuR (2023) 45: 740-748,

  • Deutscher Engagementpreis: Betrug an den Abstimmenden

    Hören - Die Teilnahmebedingungen des durch den Bundesverband Deutscher Stiftungen ausgetragenen Deutschen Engagementpreises sagen ausdrücklich, dass das Publikum durch Abstimmung - und eben nicht eine Jury - Gewinner oder Gewinnerin des Publikumspreises bestimmt. Demnach hätten die Veranstalter nach den eigenen Regeln der Tierschützerin Simone Schmidt mit ihrer Rehkitzhilfe Franken e.V. diesen mit 10.000 Euro dotierten Preis verleihen müssen. Sie hat die öffentliche Abstimmung mit fast 4.000 Stimmen Vorsprung unstrittig gewonnen. Doch Jagdverbände haben Druck gemacht. Hunderttausende von Jägern und Jägerinnen wurden u.a. durch große Jagdzeitschriften zur Abstimmung für das Jäger-Projekt aufgerufen. Wohl deshalb haben die Veranstalter entgegen der Teilnahmebedingungen hinter geschlossener Tür und hinter dem Rücken der Abstimmenden beschlossen, den Publikumspreis mit dem zweitplatzierten Jagdverein aus Verden zu teilen. Das ist ein Betrug an allen, die ihre Stimme entsprechend klarer Teilnahmebedingungen der Rehkitzhilfe Franken e.V. gegeben haben. Und es ist ein Betrug an denjenigen, die die Rehkitzhilfe mit vergleichsweise bescheidenen Mitteln erfolgreich unterstützt haben. Der Erklärungsversuch der Ausrichter des Preises: "Wir haben aufgrund der Kontroverse, die es in diesem Jahr rund um die Abstimmung zum Publikumspreis gab, entschieden, den Preis an die beiden Projekte mit den meisten Stimmen zu vergeben." Natürlich gibt es Gegensätze, wenn Welten wie Tierschutz und Jagd aufeinandertreffen. Die Intention des Tierschutzes ist der Schutz der Tierwelt, hier der Wildtiere - die Jagd ist nicht mehr als eine aus der Zeit gefallene und seit Jahrzehnten weitgehend unveränderte Nutzungsform des Eigentums, welche den Tieren oft erhebliches Leid zufügt. Wenn Jagdverbände Naturschutzprojekte in den Vordergrund Ihrer PR stellen, ist das vor allen Dingen Augenwischerei: Dicke Kosmetik, um der Öffentlichkeit einen längst widerlegten Allgemeinnutzen der Jagd vorzugaukeln. Das Vorgehen des Bundesverbands Deutscher Stiftung e.V., der als Träger des Deutschen Engagementpreises ausgewiesen ist, war im Hinblick auf den Publikumspreis 2023 auch unseres Erachtens unlauter. Nicht einen Zentimeter ihrer Stimme hätten die Menschen, die für die Rehkitzhilfe abgestimmt haben, jemals dem nun mitgekürten Jägerverein auch nur gegönnt.

  • Ein Plädoyer für die Ratte

    Ratten und Mäusen begegnen viele Menschen noch immer mit Hass oder Ekel. Allein in Berlin gab es im Jahr 2017 über 10.000 Gifteinsätze gegen Ratten. Das ist ein trauriger Rekord. Das Gift wird nicht nur in Wohngebäuden ausgelegt, sondern häufig im Freien neben Büschen, auf Grünflächen, vor Hauseingängen oder an Müllplätzen. Ratten sind hochintelligente und sehr soziale Säugetiere mit einem ausgeprägten Familiensinn und verdienen nicht weniger Respekt als andere Tiere. Sie bauen enge Bindungen zu Artgenossen auf, verteidigen ihre Familie, gehen gemeinsam auf Futtersuche und schlafen aneinander gekuschelt. Stirbt ein Mitglied der Rattenfamilie, erleiden die Artgenossen einen schlimmen Verlust. Die Wahrscheinlichkeit, dass in Deutschland Menschen durch Ratten erkranken ist äußerst gering. Bild: Reg Mckenna - originally posted to Flickr as Wild Rat Das Vergiften von Kleinsäugern ist überdies sehr grausam. Die Rodentizide sind so gewählt, dass die Tiere erst nach 4-7 Tagen nach Giftaufnahme sterben, damit die Artgenossen keinen Zusammenhang zwischen Gift und dem Tod des Tieres erkennen. Das bedeutet, dass die Tiere lange leiden bevor sie sterben. Rodentizide verursachen innere Blutungen von Organen. Da Organe nervennahe Regionen sind, sind die Blutungen, die schließlich zum Organversagen führen, mit extremen Schmerzen für die Tiere verbunden. Trotz des massiven Einsatzes von Gift wird die Zahl wildlebender Ratten und Mäuse in den Großstädten im Mittel nicht geringer. Das ist nicht verwunderlich, denn Mäuse oder Ratten versuchen wie alle anderen Tiere, die entstandenen Verluste auszugleichen. Je mehr Tiere an Gift sterben, desto mehr werden auch wieder geboren. Würde hingegen auf Gift verzichtet, würde auch die Reproduktionsrate zurückgehen. Der Verzicht auf Gift hätte also gar keinen Einfluss auf die Population der Ratten und Mäuse. Das Einsetzen von Gift auf öffentlichen Flächen ist nicht nur sinnlos und grausam den Ratten und Mäusen gegenüber, sondern birgt auch Gefahren für andere Tiere. In der Stadt lebende Füchse und Greifvögel sind auf Mäuse und Ratten als Nahrungsquelle angewiesen. Eine Vergiftung der Nagetiere hat oftmals auch eine Vergiftung von Beutegreifern zur Folge, wenn diese vergiftete Tiere fressen. Auch Hauskatzen können sich durch vergiftete Mäuse vergiften und qualvoll sterben. Gerade, wenn viele Giftköder eingesetzt werden, kann es auch dazu kommen, dass Nagetiere Gift aus den Köderboxen heraustragen und auf dem Erdboden liegen lassen. Dort kann das Gift im Grunde jedes andere Tier töten, das es versehentlich aufnimmt (im Übrigen auch Menschen). Immer wieder argumentieren Schädlingsbekämpfer und deren Befürworter, dass Ratten Krankheiten übertragen würden. Doch ist das Risiko wirklich so hoch? Es gibt so gut wie keine belegten Fälle, in denen Menschen sich bei Ratten mit einer schwerwiegenden Krankheit angesteckt haben. Das Risiko ist minimal, selbst wenn eine Ratte auf Menschen übertragbare Erreger mit sich tragen würde. Um sich zu infizieren müsste man eine ausreichende Anzahl an Bakterien aufnehmen. Dazu wiederum müsste man direkten Körperkontakt zu vielen infizierten Tieren haben. Das ist so gut wie ausgeschlossen, da lebende Ratten weglaufen, wenn sie Menschen sehen und niemals in die Richtung des Menschen laufen würden, weil sie Angst vor ihm haben. Bei kürzlich an Gift verendeten infizierten Ratten wäre die Wahrscheinlichkeit schon größer, sofern diese z.B. auf Gehwegen liegen bleiben. Die allermeisten Krankheiten bei Ratten sind zudem auf den Menschen gar nicht übertragbar und die meisten Ratten sind ebenso wie die meisten anderen Tiere und die meisten Menschen gesund. Die Angst der Menschen vor durch Ratten übertragene Krankheiten rührt wohl noch aus den Zeiten des Mittelalters. Damals gab es noch die Pest, die durch die Flöhe auf Ratten übertragen wurde. Doch die Pest ist aufgrund unserer heutigen hygienischen Bedingungen längst ausgerottet. Seit 2013 dürfen Rodentizide nur noch an Fachleute verkauft werden, also an sogenannte Schädlingsbekämpfer. Wer als Privatperson Rattengift auslegt, macht sich strafbar. Die sogenannten Schädlingsbekämpfer sind seit 2013 meist für das draußen ausgelegte Gift verantwortlich. Auch wenn dazu aufgerufen wird, draußen gesichtete Ratten zu melden, empfiehlt es sich, das nicht zu tun. Das kann Leben retten, wenn viele Menschen mitmachen und niemand den sogenannten Schädlingsbekämpfer ruft. Es wäre zudem an der Politik, die Meldepflicht von Ratten in den entsprechenden Städten und Bundesländern, in denen sie gilt, wieder aufzuheben und sich für eine drastische Einschränkung und bestenfalls ein Verbot der gefährlichen Gifte einzusetzen. +++ Interessiert Sie mehr zum Thema? Hier gibt es einen Filmbeitrag des BR.

  • Eichhörnchen in Fuchsfalle verhungert

    Hören - In Rhede (Nordrhein-Westfalen) ist ein Eichhörnchen in einer Falle für Füchse und Marder verhungert. Ich fand die sogenannte „Kofferfalle“, die an einen großen offenen Koffer erinnert, zugeklappt (ausgelöst) vor, weshalb ich hineinschaute. Darin lag ein totes Eichhörnchen, das bereits deutliche Anzeichen von Verwesung erkennen ließ. Es war weder ein automatischer Fallenmelder installiert, noch erfolgte die gesetzlich geforderte Kontrolle der Falle. Die Falle war nicht einmal gekennzeichnet, damit wohl auch nicht registriert. Somit wurde der extrem grausame und langsame Tod des kleinen Tierchens durch Verhungern im dunklen Holzkasten billigend in Kauf genommen. Es hätte einen Fuchs, eine Katze und jedes kleinere Tier treffen können. In diesem Fall musste mit einem Eichhörnchen ein gem. Bundesnaturschutzgesetz besonders geschütztes Wildtier daran glauben. Wir bereiten aktuell eine Strafanzeige wegen Verstößen gegen Jagd-, Naturschutz- und Tierschutzrecht vor. Allein in der Gegend um die Kleinstadt im westlichen Münsterland sind Wildtierschutz Deutschland rund 25 Raubwildfallen bekannt, von denen die meisten legal im Rahmen der Jagdgesetzgebung aufgestellt wurden. Die Fallenjagd und die Jagd auf Füchse, Dachse, Marder und andere sogenannte „Raubtiere“ ist zwar nach Jagdrecht erlaubt, wird aber von Wildtierschutz Deutschland und von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) als tierschutzwidrig eingestuft. Jedoch besteht dazu keine eindeutige Rechtsprechung. In NRW ist nur die Verwendung von Lebendfangfallen erlaubt, die Tiere werden aber in einem Abfangkorb (bei Kofferfallen auch direkt in der Falle) getötet. Neben wildlebenden Beutegreifern fallen auch zahlreiche Hauskatzen der Fallenjagd zum Opfer – die meisten der vielen vermissten Katzen sterben durch die Jagd oder durch den Straßenverkehr. Bitte zeichnen Sie unsere aktuellen Petitionen Lesen Sie auch: Die ganze Brutalität der Jungfuchsfallen

  • Everfox - Tierschutzgerechte Alternative zum lebenden Fuchs bei der Jagdhundeausbildung

    Hören - Seit 2016 ist es in Dänemark bereits verboten, Jagdhunde mit lebenden Füchsen für die Baujagd (s.u.) zu trainieren. Bei diesen Übungen in Schliefanlagen (s.u.) wird in Deutschland zunächst ein Fuchs durch ein künstliches Tunnelsystem in einen sogenannten Kessel getrieben. Aufgabe des Hundes ist es, der Fährte des Fuchses zu folgen, ihn aufzuspüren und einige Zeit lang heftig anzubellen. Im natürlichen Fuchsbau würde der Fuchs dann entweder die Flucht nach draußen antreten – und dort erschossen werden – oder sich auf einen Kampf mit dem Hund einlassen, den der viel schwächere Fuchs in der Regel mit dem Leben bezahlt. Diese Art des Hundetrainings ist – wie die Auswertungen von Filmaufnahmen und auch rechtliche Stellungnahmen zeigen – mit erheblichem Stress und langanhaltendem Leid für das Fluchttier Fuchs verbunden. Das Wildtier ist, obwohl der Hund im Tunnelsystem keinen körperlichen Zugriff auf den Fuchs hat, gefangen und hat nicht die Möglichkeit dem Leid durch Flucht zu entgehen. In Deutschland gibt es bisher noch kein Gerichtsurteil, welches dieses offensichtlich tierschutzwidrige Training unterbindet. Dabei gibt es durchaus Alternativen zum Einsatz des Fuchses: In Dänemark wird seit einigen Jahren erfolgreich mit einer mechanischen Fuchsattrappe gearbeitet. Everfox, so hat man die Attrappe genannt, ist ein ausgestopfter Fuchs, in den eine Menge Elektronik und ein Motor eingebaut wurden. Er bewegt sich, faucht und gibt fuchstypische Laute von sich ... und macht die Hunde verrückt. Wir erwarten, dass schon bald ein Gericht die Entscheidung treffen wird, dass sich der mechanische Fuchs als gangbare Alternative zum tierquälerischen Einsatz von lebenden Füchsen eignet. Damit wäre auch auf dem Rechtsweg festgestellt, dass es keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt, Füchse weiterhin diesem Leid auszusetzen. Mit einer solchen Entscheidung für den mechanischen Fuchs würde auch die mindestens ebenso große tierschutzrechtliche Misere der völlig unzureichenden Haltung von Füchsen in den zu engen Zwingern der Teckel- und Foxterrier-Clubs beendet werden. Was - vorerst noch bliebe - ist die Baujagd selber. Aber da scheinen die Gesetzgeber in den Ländern langsam zu lernen: Diese widerwärtige Jagdmethode wird Stück für Stück verboten. +++ Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen Informationen und Literaturquellen: Dänische Berichterstattung Everfox: https://www.tv2east.dk/faxe/udstoppet-mekanisk-raev-traener-jagthunde (Januar 2020). Kurzzusammenfassung: 2020 wird von ersten erfolgreichen Lehrgängen mit dem mechanischen „Everfox“ in dänischen Schliefanlagen berichtet. Zitiert werden Bjarne Kamp, Jagdhundeausbilder bei DANMARKS JÆGERFORBUND, und Claus Larsen, dem Fachkoordinator beim dänischen Jägerverband. Beide halten die Arbeit mit Everfox für eine gute Möglichkeit („beste Alternative“) Bauhunde trotz des Verbots der Ausbildung mit lebenden Füchsen weiterhin auf die Baujagd vorzubereiten. https://everfox.dk/hvad-er-everfox/ Erläuterungen vom Hersteller zu Everfox – mit etlichen Videos der Arbeit mit den Hunden https://www.tv2east.dk/video/klip/mekanisk-raev weiteres Video zur Schliefenarbeit mit Everfox ·Ausführliche Information zu Schliefanlagen und Baujagd, mit weiterführenden Links

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