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  • Gabi Joormann

Schliefenanlage Lemgo-Voßheide: Kein Happy End


Hören - Die letzten Wochen des Jahres 2023 hätten für den Fuchs in Deutschlands ältester Schliefenanlage Lemgo-Voßheide noch zum Happy End werden können, aber der Richter hat anders entschieden. Er hat das langjährige Verfahren zugunsten des Angeklagten am 22. November 2023 eingestellt. Es benötigte nicht einmal mehr die vom Angeklagten am 22.12.2022 geforderten Alternativen zum Einsatz lebender Füchse wie Duftspuren oder Attrappen.


Der Richter, dem Recht und Gesetz Berufung ist, war nicht willens, das jahrelange Leid des Tieres anzuerkennen und es zu beenden. Er war nicht willens, dem Fuchs zu seinem ureigenen Recht auf ein artgerechtes, uneingeschränktes Leben zu verhelfen. Nicht nachvollziehbar ist, dass trotz des ihm vorgelegten Gutachtens, sowie entsprechendem Filmmaterial, welches erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße belegt, das Leiden des Fuchses als geringfügig bewertet wurde. Nach fünf Jahren ist man sich zudem nicht mehr sicher, ob der Angeklagte am Tag der Videoaufnahme (23.11.2018) überhaupt zugegen war. An diesbezüglichen Zeugenaussagen war der Richter nicht interessiert.


Tunnelsystem einer Schliefenanlage bei Chemnitz Augustusburg
Tunnelsystem einer Schliefenanlage bei Chemnitz

Der Fuchs darf also weiter unter der Hand des DTK Lippe gequält werden. Lebenslang eingepfercht auf wenigen Quadratmetern hängt sein „Leben“ und sein „Wohlbefinden“ allein von der Willkür des Schliefenanlagenbetreibers ab. Er ist weiterhin Werkzeug und der menschlichen Gewalt ausgeliefert. Chronischer Stress und sich wiederholende Todesängste gehören zu seinem Alltag. Als Mittel für den Jagdspaß benutzt, wird der Fuchs, sobald er ausgedient hat, weggeworfen wie ein alter Lappen.


Wo blieb der Blick für dieses empfindungsfähige Tier? Wo blieb das Mitgefühl für sein Leid und sein „Leben“ in Gefangenschaft? Wo blieb die Erkenntnis für das Unrecht, das dem Fuchs angetan wird? Es ist ihm unmöglich, sein Leben auf seine Weise zu leben. Wo blieb die Empörung, die zum anders Denken und Handeln bewegt hätte?


Was bleibt, ist die abscheuliche Gewissheit, dass wieder einmal „Recht“ zugunsten einer kleinen, dennoch einflussreichen Randgruppe gesprochen wurde, die nicht auf ihren Jagdspaß verzichten möchte. Wenn Tierschutz als Staatsziel ernst genommen werden soll, ist es dringend notwendig, den eingesperrten Füchsen in den Schliefenanlagen mehr Beachtung zu schenken. Zudem ist es nicht länger hinnehmbar, dass das Leid der Füchse vor der Öffentlichkeit bewusst geheim gehalten wird, weil die gesellschaftliche Akzeptanz für Schliefenanlagen, Baujagd sowie für die gesamte Fuchsjagd fehlt.


Es hilft ein Blick über den Tellerrand: Dänemark hat bereits 2016 die Jagdhundeausbildung am lebenden Fuchs aus Tierschutzgründen verboten, vier Jahre später folgte Norwegen. Nach 60 qualvollen Jahren für zahlreiche Füchse in Schliefenanlagen ist es nun höchste Zeit, dass auch Deutschland den Schlussstrich zieht.

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Zur tierschutzrechtlichen Unzulässigkeit von Schliefenanlagen (DJGT, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht)

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