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Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen

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  • Längst überfällig: Die Pille für das Wildschwein

    Die „Schwarzwildstrecke“- zu Deutsch: die Zahl der von Jägern erschossenen Wildschweine - hat sich im Zehn-Jahresdurchschnitt in Deutschland seit dem Jagdjahr 1991/92 bis heute mehr als verdoppelt. Sie ist seitdem von durchschnittlich 211.888 in 1991/92 auf über eine halbe Million seit 2015/16 kontinuierlich gestiegen. Obwohl seit etlichen Jahren die Intensität der Wildschweinbejagung zunimmt, nehmen die Bestände keineswegs ab, sie werden vielmehr kontinuierlich größer. Das hat viele Gründe: gutes Nahrungsangebot, milde Winter, verstärkter Maisanbau, Zerstörung der Familienverbände durch die Jagd, Ausgleich von Bestandsverlusten durch mehr Geburten. Damit wachsen auch die Klagen über Schäden aus der Landwirtschaft und zunehmend aus den Peripherien der Städte. Schäden wohlgemerkt, die den Einzelnen hart treffen können, aber bei weitem kein volkswirtschaftlich relevantes Ausmaß annehmen. Umgelegt auf die gesamte Bundesrepublik könnten sämtliche Wildschäden mit umgerechnet etwa einem Euro pro Bürger pro Jahr ausgeglichen werden. Einer weiteren Intensivierung der Jagd auf Wildschweine - wie sie jetzt von Jägern und Jägerfreunden in der Politik aufgrund des Auftretens der Afrikanischen Schweinepest in Teilen Osteuropas gefordert wird - sind allerdings Grenzen gesetzt, sowohl im räumlichen Sinne (Problem der Jagd in städtischen Regionen), als auch aus ethischen Gründen aus Tierschutzgründen: Die Aufhebung von Schonzeiten, das Abschießen von Leitbachen, eine verstärkte Jagd auf Frischlinge und eine zunehmende Anzahl von Drückjagden stoßen nicht nur in der Bevölkerung auf Akzeptanzprobleme, auch im Kreis der Jägerschaft gibt es Widerstände. Bei der Wildschweinjagd gibt es keine Tabus mehr, dennoch steigen die Bestände kontinuierlich. Bild: Marisa, Pixabay Impfstoffe haben die EU-Zulassung - keine hormonelle Belastung Eine Lösung, die Landwirtschaft, Gemeinden und Städten helfen könnte, liegt in der Empfängnisverhütung bei Wildschweinen. Von der Jägerschaft wird diese Maßnahme allerdings skeptisch beurteilt. Als Hauptargument gegen eine Empfängnisverhütung wird angeführt, dass mit Sexualhormonen versetztes Wildfleisch nicht mehr zum Verzehr geeignet ist. Eine zweite Befürchtung zielt auf das Szenario, dass die „Pille für das Wildschwein“ flächendeckend ausgebracht wird, und danach die Fortpflanzung vollständig und vor allem unkontrolliert zusammenbricht. Beide Argumente lassen sich jedoch sehr schnell widerlegen: Neuere Präparate zur Fortpflanzungskontrolle basieren nicht mehr auf Hormonen, sondern auf Antikörpern (körpereigene Eiweißmoleküle). Markterprobte Impfstoffe z.B. gegen das Hypophysenhormon GnRH haben bereits die EU-Zulassung für die Verwendung bei Tieren, die für die Nahrungsmittelproduktion vorgesehen sind und sind deshalb auch vollkommen unbedenklich im Hinblick auf die Verwertung des Wildbrets von geimpften Wildschweinen. Gelegentlich geäußerte Bedenken hinsichtlich hormoneller Belastungen können vollkommen aus dem Weg geräumt werden, da diese Medikamente keine hormonelle Wirkung ausüben. Ein Großteil der jetzt zur Strecke gebrachten Wildschweine wird übrigens nicht einmal verwertet, weil es durch die verstärkten jagdlichen Maßnahmen zum Teil gar keinen Markt für Wildbret vom Wildschwein mehr gibt. Zumindest in Mecklenburg-Vorpommern werden die Kadaver aus den Drückjagden direkt in die Tierkörperbeseitigung gefahren. Wirksamkeit durch „Retard-Mechanismen“ etwa 12 Monate Die Impfstoffe arbeiten mit Antikörpern bzw. induzieren die Antikörperbildung gegen das Gonadotropin-Releasing-Hormon (GnRH). Dieses Hormon reguliert die Bildung der Gonadotropine, die ihrerseits die Bildung von Testosteron beim männlichen und Östrogenen beim weiblichen Tier induzieren. Die Unterdrückung der Hormonproduktion im Hoden bzw. Eierstock inaktiviert die Spermien bzw. Eizellbildung. Die Dauer der Wirksamkeit wird derzeit auf ca. 12 Monate geschätzt, erfordert jedoch eine Auffrischung der Impfung nach 4 bis 6 Wochen. Diese Boosterimpfung könnte jedoch durch den Einsatz besonderer Verpackungen (»Retard«-Mechanismen) überflüssig werden und damit auch für Wildtiere anwendbar werden. Punktueller Einsatz in Problemzonen Das Argument einer flächendeckenden Verabreichung kann ebenfalls widerlegt werden, da eine Impfung im herkömmlichen Sinne nur über den direkten Kontakt zum Tier erfolgen kann. Ein weit gestreuter Köder ist hier vollkommen ungeeignet und würde die Aufnahme der Wildschweinpille durch andere Tiere nicht verhindern können. Deshalb können Maßnahmen zur Fortpfanzungskontrolle nur punktuell (z.B. im Umfeld von Siedlungsgebieten, in Gebieten mit nachweislich hoher Wildschweindichte, im Umkreis von Massentierhaltungsbetrieben) durchgeführt werden. Impfstoffe zur Empfängnisverhütung ohne hormonelle Belastung. Bild: Detlef Hinrichs Sichere Verabreichungsmethode Während das Medikament bereits seit langem marktreif ist, bedarf eine sichere Verabreichung an Wildschweine (an anderen nicht frei lebenden Tierarten wurde es bereits erfolgreich erprobt) noch einer wissenschaftlichen Begleitforschung. Dazu sind allerdings Forschungsgelder in Höhe von 400 – 600.000 Euro erforderlich, die seitens der vorwiegend jagdlich besetzten Umweltministerien bisher nicht zur Verfügung gestellt wurden. Neben einer sicheren Verabreichungsmethode, die gewährleisten soll, dass Impfköder an bestimmten Orten kontinuierlich angeboten werden und ausschließlich von Wildschweinen aufgenommen werden, sind u.a. auch mögliche Auswirkungen hinsichtlich des Revierverhaltens geimpfter Tiere, deren Akzeptanz innerhalb ihrer Familienverbände und das Sozialverhalten der entsprechenden Rotten zu erforschen. Ein Monitoring kann hier beispielsweise über GPS-Halsbänder unterstützt werden. Als mögliche Vorteile einer Empfängnisverhütung beim Wildschwein sind zu nennen: Zuverlässige und tierschutzgerechte Bestandsregulierung Vermeidung einer übermäßigen Beunruhigung des Wildes durch intensive Jagd (z.B. revierübergreifende Bewegungsjagden, Aufhebung von Schonzeiten, u.a.) Hohe Standorttreue der Wildschweine, weniger Abwanderung in Stadtgebiete Kein »Vakuumeffekt« (keine leeren Reviere, die durch neue Rotten besetzt werden), weniger Wanderung, weniger Wildunfälle, geringere Gefahr der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest Kontrollierte und konstante Bestände Effektive Möglichkeit der immunologischen Behandlung von Tieren (sofern Impfstoffe zur Verfügung stehen) Einsatz auch in befriedeten Gebieten (Städten) möglich. Die langjährigen und intensivsten Bemühungen die Wildschweinbestände durch jagdliche Möglichkeiten zu regulieren, gehen nicht auf – trotz des Einsatzes von Frischlingsfallen, trotz der Aufhebung von Schonzeiten, trotz der Zunahme von Drückjagden. Stattdessen – oder vielleicht auch deshalb? - scheint der Bestand der Wildschweine immer neue Höhen zu erreichen. Es ist an der Zeit, über Alternativen zur zu großen Teilen tierquälerischen Jagd nachzudenken. Lesen Sie auch: keine Schonzeit für Wildschweine Anschreiben an die Umweltministerien in Mecklenburg-Vorpommern und in Nordrhein-Westfalen

  • Meck-Pomm sponsert Massaker unter Wildschwein-Babys mit Millionen und zahlt Kopfgelder an Jäger und

    Die Hysterie, die die (seit Monaten) dicht vor den Grenzen Deutschlands stehende und ungeduldig mit den Hufen scharrende Afrikanische Schweinepest auslöst, treibt seltsame Blüten. So hat Mecklenburg-Vorpommern jetzt ein millionenschweres Sonderprogramm aufgelegt, das der dortigen Jägerschaft ein Kopfgeld von 25 Euro pro erlegtem Schwarzkittel garantiert. Die Prämie gibt’s auch für Jagdhunde, so sie tapfer in diese Entscheidungsschlacht ziehen. In erster Linie soll der Nachwuchs der wilden Sauen, die Frischlinge, unter Feuer genommen werden. Weil die Youngster empfänglicher für den gefährlichen Bazillus seien (... der in Deutschland allerdings noch gar nicht angekommen ist). Für eine Handvoll (Euro-)Dollar mehr: Zwei Millionen spendiert die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern der dortigen Jägerschaft, damit die bei der prophylaktischen Exekution von jungen Wildsauen (noch) mehr Einsatz zeigt. Illustration: Jürgen Heimann Agrarminister Till (Eulenspiegel) Backhaus (EsPeDe) will die MV-Nimrods durch diese finanziellen Anreize zu weiteren Höchstleistungen anspornen. Er hofft, dass die Flurschützen ihre Abschussquote, die in der vergangenen Saison bei 60.500 Borstenviechern lag, auf mindestens 80.000 in der neuen Spielzeit steigern. Dies, wie Herr Bakschisch, ähm Backhaus betont, um die regionale Wutzmast-Industrie vor Ansteckung zu schützen. Das ist so, als würde man bei Ausbruch einer durch einen neuen Bazillus ausgelösten Grippewelle in den Trumpel-States, in Erdoganien oder Absurdistan in Thüringen alle Hartz-IV-Empfänger keulen, weil die sich theoretisch früher oder später ebenfalls infizieren könnten. Jäger- und Politikerlogik liegen so weit auseinander eben nicht. Der für den Menschen ungefährliche Erreger kann von Wildschweinen auf Hausschweine übertragen werden. Um dieses Risiko auszuschalten, müssten erstere aber komplett ausgerottet werden. Was utopisch ist. Nicht nur deshalb, weil die Rüsseltiere oft cleverer als ihre Verfolger sind. Die Strategen in Meck-Pomm und anderen Frontstaaten berufen sich bei der Ausgestaltung ihres heldenhaften Abwehrkampfes auf das Friedrich-Loeffler-Insitut (FLI), die bundeseigene Forschungsstelle für Tiergesundheit. Die sieht die größte Gefahr einer möglichen Pest-Ausbreitung aber in der (illegalen) Einfuhr infizierter Schweine oder daraus generierter Fleisch- und Wurstprodukte aus Osteuropa. Dass eine noch exzessivere Wildschwein-Bejagung hierzulande das Einschleppungsrisiko reduzieren könnte, glauben die FLI-Experten hingegen nicht. Typen wie Backhaus und Konsorten sowie die von ihnen protegierten Flintenträger haben aus den Erfahrungen der Vergangenheit nix gelernt. In den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts hatte man bei der Fuchstollwutbekämpfung ja zunächst auch voll auf die Pulverdampf-und Giftgas-Lösung gesetzt. Das war, wie man heute weiß, ein Schuss in den Ofen. Aber hinter der aktuellen Strategie steckt ja noch viel mehr: hier der vollständige Artikel Mehr zu Thema: Die Afrikanische Schweinepest kommt zuerst nach Mecklenburg-Vorpommern

  • Wölfe in Deutschland - Sehr geehrter Herr Minister Backhaus, ...

    Till Backhaus ist Minister für Landwirtschaft und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern. Im Vorfelder der Konferenz der Umweltminister in Potsdam äußerte er sich der Presse gegenüber auch zum Wolf. Ulrich Wotschikowsky, Förster und Wolfsexperte, hat ihm aufs Maul geschaut und entlarvt den Minister als Hetzer. Hier der offene Brief von Ulrich Wotschikowsky: Sehr geehrter Herr Minister Backhaus, im Vorfeld der Konferenz der Umweltminister der Länder am 16./17.11. in Potsdam haben Sie in verschiedenen Interviews Stellung zum Thema Wölfe bezogen. Sie reden klaren Text, einige Ihrer Amtskollegen übernehmen Ihre Position, Verbandsvertreter benutzen Ihre Argumente. So bündeln sich, so bündeln Sie eine Position zur Entwicklung der Wölfe in Deutschland. An dieser Position gibt es einiges zu hinterfragen. Die Rückkehr des Wolfes, sagen Sie, sei „ein Erfolg für den Artenschutz und auch für die Landwirtschaft.“ Für die Landwirtschaft? Herr Minister – wollen Sie mir das bitte erklären? So schön das wäre – ich fürchte, mit dieser Ansicht stehen Sie ganz alleine da. „Niemand,“ sagen Sie, „sucht die Konfrontation mit den Natur- und Tierschützern.“ Doch. Sie tun genau das, indem Sie Sachverhalte verdrehen und mit unhaltbaren Zahlen argumentieren. Sie meinen, „wir müssen gegen auffällige Wölfe vorgehen.“ Wovon reden Sie? "Herr Minister, warum beschwören Sie Gefahren herauf, die sich statistisch gar nicht greifen lassen? " Bild: Michael Hamann Wir blicken jetzt zurück auf etwa 250 Rudeljahre, und wie viele auffällige Wölfe hat es in diesem Zeitraum gegeben? Genau einen, nämlich MT6 in Niedersachsen. Der wurde erschossen. In jedem Wolfsmanagementplan, auch in dem Ihres Landes Mecklenburg-Vorpommern, für das Sie zuständig sind, ist festgeschrieben, dass verhaltensauffällige Wölfe entnommen (sprich getötet) werden sollen. Die Kriterienliste, von Fachleuten erstellt und international akzeptiert, ist auf Seite 30 nachzulesen. Wie eine Entnahme zu handhaben ist – das ist Ländersache. Warum also regeln Sie das nicht endlich selbst? Im Übrigen ist ein verhaltensauffälliger Wolf so selten wie ein Weißer Hirsch. Warum beschwören Sie Gefahren herauf, die sich statistisch gar nicht greifen lassen? Sie behaupten, wir hätten allein in Deutschland über eintausend Wölfe. Würden Sie mir bitte erklären, wie Sie zu dieser Zahl kommen? Wenn Sie die Monitoringergebnisse der Länder ernst nehmen, hatten wir im April 2017 63 Rudel. Mit einer plausiblen Schätzung, wie viele Wölfe das insgesamt sein könnten, kommt man dann auf höchstens 570 Tiere. Das ist eher hoch gegriffen. Wenn sich diese 63 Rudel inzwischen auf etwa 80 vermehrt haben sollten (eine Zunahme von etwa 30 % pro Jahr unterstellt, wie wir sie seit Jahren beobachten), wären das 720 Wölfe. Aber noch lange nicht „über eintausend.“ Weiter beziehen Sie sich auf eine Empfehlung der IUCN, eintausend Wölfe als Mindestzahl für eine Population in günstigem Erhaltungszustand anzustreben. Das ist falsch. Denn die IUCN spricht von eintausend erwachsenen Tieren. Solche nehmen in einer Wolfspopulation nur etwa ein Drittel ein. Derzeit haben wir nicht über eintausend, sondern zwischen 190 (bei 63 Rudeln) und 240 (bei 80 Rudeln) erwachsene Wölfe in Deutschland. Und wenn wir die westpolnischen Wölfe hinzunehmen (was Sinn macht, weil sie zusammen mit unseren eine Population bilden), dann haben wir – vielleicht – vier- oder fünfhundert. Wir sind, Herr Backhaus, noch weit, weit entfernt von einem günstigen Erhaltungszustand der zentraleuropäischen Population. Ich würde Ihnen allerdings sofort zustimmen, wenn Sie sagten, ein solcher Zustand könnte schon in wenigen Jahren erreicht sein. Was dann? Brauchen wir, wie Sie meinen, eine Obergrenze? "Also, Herr Minister, sorgen Sie endlich dafür, dass der Herdenschutz funktioniert." Bild: Michael Hamann Bisher haben Sie diesem Ansinnen stets widersprochen. Was hat Sie dazu bewogen, nun die Seiten zu wechseln und ins gleiche Horn zu stoßen wie die Opposition in Ihrem Land? Und das bei gerademal drei (!) Wolfsrudeln in M-V? Und glauben Sie im Ernst, Herr Minister, dass sich eine Wolfspopulation – wenn sie diesen Namen verdienen soll – auf „Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, stillgelegte Truppenübungsplätze“ beschränken kann? Nein, denn natürlich wissen Sie, dass solche Gebiete in den meisten Fällen nicht einmal Platz bieten für ein einziges Rudel. Haben Sie denn keine fachlichen Berater? Am meisten erstaunt mich Ihre Feststellung, dass „die Politik Lösungen anbieten“ müsse, um Herden und Landwirte zu schützen. Das wissen wir schon lange. Wir wissen auch, wer zum Beispiel in Ihrem Land die höchste Verantwortung und Entscheidungsbefugnis hat: Der Umwelt- bzw. Landwirtschaftsminister. Also, Herr Minister, sorgen Sie endlich dafür, dass der Herdenschutz funktioniert. Das wird doch bei drei Rudeln nicht so schwer sein. Und machen Sie Schluss mit Ihrer Jagd auf Problemwölfe. Damit lösen Sie keine Probleme. Ihr Ulrich Wotschikowsky Hier geht's zur Webseite Wölfe in Deutschland von Ulrich Wotschikowsky

  • Keine Schonzeit für Wildschweine: Backhaus (MV), Schulze Föcking (NW), Otte-Kinast (NI) & Co ver

    Die Eintragung der Afrikanischen Schweinpest nach Deutschland kann durch die Jagd nicht verhindert werden Bei der Jagd auf Wildschweine (im Jagdjargon: Schwarzwild) gibt es in Deutschland kaum noch Tabus: Da werden revierübergreifende Gesellschaftsjagden mit Armeen von bis zu 300 Jägern und Treibern mit ihren Jagdhunden veranstaltet, das Jagen der für das Sozialgefüge so wichtigen Leitbachen - ob tragend oder nicht - propagiert, Frischlingsfallen aufgestellt, Tiere in der Winterruhe gestört, die nächtliche Jagd mit Zusatzscheinwerfern erlaubt, Nachtsichtgeräte und Schalldämpfer erlaubt und Schonzeiten aufgehoben. Bei Drückjagden (Anm. Gesellschaftsjagd mit eben diesen bis zu 300 Jägern) werden gemäß der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) zwei Drittel der Tiere nicht sofort tödlich verletzt, sondern sterben erst nach Stunden oder Tagen. Mit der so genannten Weidgerechtigkeit hat das alles nichts zu tun, weshalb die Art der Jagd unseres Erachtens auch gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Einen neuen Höhepunkt erfährt die Nachstellung des Schwarzwildes in diesen Monaten. Da schüren insbesondere die Jagdverbände Ängste vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und treiben die Landwirtschaftsminister wie die Sau durchs Dorf. Und die haben wohl Muffensausen, dass ihnen die Massentierhalter bei einem möglichen Ausbruch der ASP Untätigkeit vorwerfen. Für sinnlose Jagd auf Wildschweine zahlt Mecklenburg-Vorpommers bis zu zwei Millionen Euro, Niedersachsen dreieinhalb Millionen! Bild: Detlef Hinrichs Till Backhaus (SPD) spendiert seinen Jägern in Mecklenburg-Vorpommern zwei Millionen Euro aus dem Steuersäckel; Otte-Kinast (CDU) stellt den niedersächsischen Jägern bis zu dreieinhalb Millionen Euro zur Verfügung; aus NRW, wo die ehemalige Massenschweinetierhalterin Schulze Föcking (CDU) die Schonzeiten für Wildschweine aufgehoben hat, sind uns keine Zahlen bekannt. Steuerverschwendung und Aktionismus „Das ist zum großen Teil Steuerverschwendung und reiner Aktionismus, der in keiner Weise angezeigt ist“ schimpft Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. „Bei der Jagd auf Wildschweine gibt es trotz anderslautender Bekundungen von Jagdlobbyisten und Politik kaum noch eine Jagd, die man als weidgerecht bezeichnen könnte. Ich nenne das Abschlachten ohne Rücksicht auf Verluste. Die Bundesländer werden den Hobbyjägern und ihren Lobbyisten für die Bekämpfung eines Phantoms viele Millionen Euro zuschustern, wohlwissend, dass am Ende nicht signifikant mehr gejagt wird, als bisher schon. Wir gehen sogar davon aus, dass falls die Krankheit tatsächlich nach Deutschland kommen sollte, die Jagd ein erhebliches Risikopotential für die Verbreitung des Virus darstellt. Denn gemäß Friedrich-Loeffler-Institut ist der Kontakt mit Blut der effizienteste Übertragungsweg für die Afrikanische Schweinepest.“ Als riskante Einschleppungswege für die ASP sieht das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) vor allen Dingen die illegale Einfuhr von infizierten Schweinen und von tierischen Nebenprodukten aus Osteuropa, nicht die aktuellen Populationsdichten der Wildschweine. Auch andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschließlich Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung) sind ein Risiko. Hinsichtlich der Prävention setzen die Fachleute deshalb auf Einfuhrverbote und die Vernichtung kontaminierter Lebensmittelabfälle. Die Wildschweinpopulation soll allenfalls überwacht und tote Tiere einer Untersuchung zugeführt werden. Von einer wie auch immer gearteten Reduzierung der Bestände oder gar einem daraus resultierenden Nutzen für den Schutz gegen die Ausbreitung der ASP ist in den Unterlagen des FLI an keiner Stelle die Rede. Die Vermutung ist nicht von der Hand zu weisen, dass das regelrechte Zerschießen der sozialen Gefüge dieser Wildtiere die hohen Reproduktionsraten geradezu provozieren. Dass eine noch so intensive Jagd auf Wildschweine im Hinblick auf die Bestandssituation keine nachhaltige Abhilfe schafft, zeigen die letzten dreißig Jahre. Anfang der 1980er Jahre wurden im Durchschnitt der jeweils letzten 10 Jahre etwa 210.000 Wildschweine pro Jahr in Deutschland zur Strecke gebracht, 35 Jahre später über eine halbe Million - jedes Jahr, in der Spitze sogar mehr als 600.000 Wildschweine. Die Vermutung ist nicht von der Hand zu weisen, dass das regelrechte Zerschießen der sozialen Gefüge dieser Wildtiere die hohen Reproduktionsraten geradezu provozieren. Quellen: Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT), Arbeitskreis 6 Jagd und Wild, Tierschutz und Bewegungsjagden Friedrich-Loeffler-Institut, Afrikanische Schweinepest Lesen Sie auch: Die Afrikanische Schweinepest kommt zuerst nach Mecklenburg-Vorpommern

  • Die Afrikanische Schweinepest kommt zuerst nach Mecklenburg-Vorpommern

    Im Osten Polens, an der Grenze zu Weißrussland beobachtet man seit einigen Jahren das Vorkommen des Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sowohl bei Haus- als auch bei Wildschweinen. Auch im Osten der Tschechischen Republik, 350 km südlich der polnischen Sichtungen, wurde das Virus entdeckt. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich, es kann aber Schweinezuchtbetriebe gefährden. Till Backhaus (SPD), als Landwirtschaftsminister in Mecklenburg-Vorpommern seinen Schweinhaltern verbunden, hält es mal wieder für opportun, möglichst viele Wildtiere von den Jägern des Landes töten zu lassen, um der Ausbreitung der ASP vorzubeugen. Schon 2014 forderte er deshalb auch die Jagd auf Fuchs, Dachs, Waschbär und Rabenvögel zu intensivieren und zog sich den Spott des Ökologischen Jagdverbands zu: „Die Afrikanische Schweinepest durch Krähenjagd zu regeln ist wildbiologischer Unsinn". Jetzt verschleudert Backhaus zwei Millionen Euro an Steuergeldern für Jäger, zu verwenden als Abschussprämien für Wildschweine, Untersuchungen von toten Tiere, Anschaffung von Fallen, Wildkameras und Schulungen für Grünröcke. Nur wofür soll das gut sein? Afrikanische Schweinepest im Baltikum, in Polen, der Tschechischen Republik, Rumänien und der Ukraine, Stand 05.12.2017, 09:15 Uhr Als riskante Einschleppungswege für die ASP sieht das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) vor allen Dingen die illegale Einfuhr von infizierten Schweinen und von tierischen Nebenprodukten aus Osteuropa. Auch andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschließlich Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung) sind ein Risiko. Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg. Hinsichtlich der Prävention setzen die Fachleute deshalb auf Einfuhrverbote und die Vernichtung kontaminierter Lebensmittelabfälle. Die Wildschweinpopulation soll allenfalls überwacht und tote Tiere einer Untersuchung zugeführt werden. Von einer wie auch immer gearteten Reduzierung der Bestände oder gar einem daraus resultierenden Nutzen für den Schutz gegen die Ausbreitung der ASP ist in den Unterlagen des FLI an keiner Stelle die Rede. „Uns würde es nicht wundern, wenn die Afrikanische Schweinepest irgendwann in Deutschland zunächst in Mecklenburg-Vorpommern auftreten würde. Mit seinem Aktionismus schlägt Backhaus zwei Fliegen mit einer Klappe, er bedient vordergründig die Interessen seiner Klientel, der etwa 200 Schweinebetriebe und der Jäger in Mecklenburg-Vorpommern. Aber die Klatsche könnte nach hinten losgehen. In den Wäldern findet man die Eingeweide und Überreste der aufgebrochenen Tiere. Backhaus fördert mit seinem Programm den effizientesten Übertragungsweg für das ASP-Virus: die Einbringung über das Blut eines infizierten Jagdopfers.“ Aktionismus pur: Zwei Millionen Euro für die Jäger, schon jetzt werden gesunde Wildschweine in Mecklenburg-Vorpommern verbrannt, weil der Preis für das Wildbret im Keller ist. Bild: Detlef Hinrichs Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut Lesen Sie auch: Wölfe in Deutschland, offener Brief an Minister Backhaus

  • Mecklenburg-Vorpommern: Mehr Treibjagden, kürzere Schonzeiten

    "Wald vor Wild" - von diesem lange überholten Leitsatz lässt sich auch der Umweltminister Till Backhaus (SPD) in Schwerin leiten: Per Order di Mufti lässt er die Schonzeit für Rehböcke um viereinhalb Monate verkürzen, die Jagdzeit für Rotwild (Hirsche) und Damwild soll bereits Mitte April anstatt wie bisher Anfang Juni beginnen. Zudem will Backhaus die Möglichkeiten von Treib- und Drückjagden zeitlich ausweiten. Ziel sei die Reduzierung von Verbiss- und Schälschäden durch weitere Dezimierung der Huftiere des Waldes ("Schalenwild"). Eine waidgerechte Jagd wird in Mecklenburg-Vorpommern wie in weiten Teilen der Republik schon heute kaum noch praktiziert. Die Schonzeit des Rehbock soll bereits Mitte April enden. Die Jagdzeit wird in Mecklenburg-Vorpommern um viereinhalb Monate verlängert. Bild: Timo Litters Die Jagd auf Schalenwild ist in den letzten Jahrzehnten bereits erheblich intensiviert worden. Behörden verpflichten Revierinhaber immer mehr Rehe und Hirsche zu schießen. Im Ergebnis hat das dem Wald dennoch nichts genutzt. Kontinuierliche Störungen des Wildes durch die Jagd führen zu höherem Energiebedarf und einer Deckung des Nahrungsbedarfes, wo es eben irgendwie möglich ist. Zielführender im Hinblick auf weniger Schäden durch Wildtiere im Wald wären großräumig angelegte jagdfreie Rückzugsgebiete für die Tiere und eine signifikante Reduzierung der Jagdzeiten. Diese Strategie führt bereits heute in einigen Privatwäldern und in Teilen der Schweiz dazu, dass das Wild ungestresst seine Nahrung in störungsfreien Arealen zu sich nehmen kann, und dadurch der Verbiss von jungen Bäumen kein Thema mehr ist. Marianne Rautenberg, SPD-Kommunalpolitikerin, Sprecherin BUND-OG Lage, .Vors. “Unsere Hände f.v. Pfoten e.V., www.ramses-und-co.org, äußert sich dazu in einem offen Brief: Sehr geehrter Genosse Backhaus, obwohl Kritik von professioneller Seite Dein Vorhaben, die Jagdzeiten in Mecklenburg-Vorpommern auszuweiten, sehr deutlich geäußert wird, scheint es hier wider besseres Wissen von seiten eines SPD-Ministers keine Einsicht zu geben. Dagegen wehre ich mich als Tierschützerin, als BUND-Funktionärin, aber auch als seit drei Jahrzehnten tätige SPD-Kommunalpolitikerin mit aller Entschiedenheit. In den vergangenen Jahren wurde in Mecklenburg-Vorpommern bekannterweise schon erheblich mehr Wild geschossen als üblich und notwendig. In den letzten 20 Jahren (1998 - 2018) wurden in MV zwei Drittel mehr Rotwild, drei Viertel mehr Damwild und doppelt so viel Schwarzwild erlegt! Abgesehen davon, dass es hier um Lebewesen geht, die eine Daseinsberechtigung haben, lässt Deine Haltung mangelnde Empathie und eine ethische Grundeinstellung vermissen, die bei einem Umweltminister eigentlich vorausgesetzt werden müsste. Hier sehen wir einsame Entscheidungen nach Gutsherrenart, und die passen nicht zu unserer SPD, im Gegenteil, so eine Haltung schadet unserer Partei. Die Einsicht hat sich zwar ganz allgemein auf Parteiebene noch nicht durchgesetzt, aber der Tierschutz hat bei zukünftigen Wahlentscheidungen einen hohen Stellenwert. Ich persönlich habe sowohl als Ortsvereinsvorsitzende als auch als Stadtverbandsvorsitzende viele Wahlkämpfe erfolgreich geführt. Wenn all diese Bemühungen nun durch derartig großkotzige selbstherrliche Fehlentscheidungen zunichte gemacht werden, dürfen wir uns nicht wundern, wenn wir unter die 10%- Marke rutschen. Deshalb fordere ich im Namen all meiner Mitstreiter, von einer Ausweitung der Jagdzeiten in MV Abstand zu nehmen und statt dessen konsequent Tierschutzstandards einzuhalten. Ich schließe mit den Worten von Pythagoras: “Alles, was der Mensch den Tieren antut, kommt auf die Menschen wieder zurück”. Marianne Rautenberg Sprecherin BUND-OG Lage 1.Vors. “Unsere Hände f.v. Pfoten e.V. www.ramses-und-co.org +++ Weitere Informationen: Backhaus und die Wölfe - offener Brief Backhaus und die Wildschweine Wald vor Wild - nicht nur in Bayern Waidgerechtigkeit: Jagd als rechtsfreier Raum

  • Klöckner auf dem Holzweg – mehr Jagd ist nicht die Lösung für den Waldumbau

    In dieser Woche ist der Referentenentwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes bekannt geworden. Mit den Änderungen will Klöckner eine „Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen“, die Kontaminierung von Wildfleisch mit Blei reduzieren und ein einheitliches bundesweites Prüfungsniveau für die Jägerprüfung erreichen. Das Gesetz soll „einen angemessenen Ausgleich zwischen Wald und Wild herstellen“. Durchgesetzt haben sich hier die Vertreter der Devise „Wald vor Wild“. Das sind die großen privaten Waldbesitzer, die staatlichen Forstämter und der Ökologische Jagdverband. Verlierer sind wieder einmal die Tiere. Von Verbesserungen hinsichtlich des Tierschutzes kann man kaum reden, es überwiegen die Maßnahmen, die zu noch mehr Abschüssen insbesondere des Rehwilds führen sollen: "Ausgleich zwischen Wald und Wild" bedeutet nichts anderes als "Wald vor Wild" - am liebsten einen Wald ohne Wild. Bild: Timo Litters Das Verbot von Nachtzielgeräten, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, wird für Wildschweine gänzlich aufgehoben. Es ist davon auszugehen, dass diese nicht kontrollierbare Regelung auch für die nächtliche Jagd auf andere Tierarten missbraucht wird. Insgesamt werden die Wildtiere durch die nächtlichen Jagdaktivitäten erheblich beunruhigt, was wiederum den Verbiss an jungen Bäumen befördern dürfte. Das Gesetz verbietet die Herstellung, den Kauf und Verkauf und die Nutzung von Tellereisen. Wünschenswert und sinnvoll wäre die Ausweitung dieser Bestimmung auf sämtliche in Deutschland nicht für die Jagd zugelassenen Fanggeräte. Im Umkreis Wildquerungshilfen dürfen Ansitzeinrichtungen nur vorübergehend und kurzzeitig im Falle einer Gesellschaftsjagd errichtet und genutzt werden. Diese Bestimmung ist so unnütz und unkontrollierbar, wie ein Großteil des Bundesjagdgesetzes. Richtig wäre das völlige Verbot der Jagd im Umkreis von mindestens 500 Metern um eine Querungshilfe. Die Idee eines verpflichtenden, jährlich zu erneuernden Schießübungsnachweises für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden ist im Grunde nicht zu verachten. Da der Nachweis allerdings lediglich die Teilnahme bestätigt, nicht aber das Schießvermögen belegt, wird diese Verpflichtung im Hinblick auf mehr Tierschutz nach wie vor häufig ins Leere laufen. Der behördliche Abschussplan für Rehe soll ersetzt werden durch die jährliche Vereinbarung eines Mindestabschusses. Der Gesetzgeber ist der Meinung, dass in Deutschland noch mehr als bereits etwa 3.000 Rehe pro Tag abgeschossen werden sollten, um einen kostengünstigen Waldumbau zu ermöglichen. Dieser Aktionismus wird unseres Erachtens nicht funktionieren. Die Zahl der Rehe in Deutschland bewegt sich seit vielen Jahren etwas unterhalb der Kapazitätsgrenze ihres Lebensraums. Das bedeutet, dass der jagdliche Eingriff letztlich nur eine Erhöhung der Reproduktion der Tiere bewirken wird und der Bestand am Ende mehr oder weniger konstant bleibt. Die dann noch intensivere Jagd in dem Land mit den längsten Jagdzeiten in Europa wird keineswegs dazu führen, dass Rehe und andere Paarhufer insgesamt weniger Bäume schädigen. Dafür gibt es sogar schon Belege aus der Wald-vor-Wild-Hochburg Bayern. Trotz einer jahrelangen Intensivierung der jagdlichen Aktivierung in den Staatswäldern Bayerns bekommt man dort den „störungsfreien“ Waldumbau keineswegs in den Griff. Manchem Waldbesitzer wäre es lieb, sämtliches Schalenwild aus den Wäldern zu verbannen. Lösungsansätze liegen unseres Erachtens in der massiven Reduzierung der Jagdzeiten auf die Monate Oktober bis Dezember eines Jahres und die gleichzeitige Ausweisung von jagdfreien Arealen, die jeweils etwa ein Drittel eines jeden Landkreises ausmachen, und die Schaffung von Äsungsflächen und -zonen. Die Jagd in den nahrungsarmen ersten Monaten des Jahres provoziert in hohem Maße Waldschäden durch Verbiss. Derart zugegebener Maßen radikale Änderungen der Jagdgesetzgebung würden wohl durch einen überwiegenden Teil der Wähler mitgetragen werden. Alleine schon die Tatsache, dass die Politik in Deutschland im Wesentlichen von Jägern, Land- und Forstwirten und Lobbyisten bestimmt wird, lässt diese vielleicht erfolgreichere Idee scheitern. Die Klöckner-Novellierung lässt ganz wesentlichen Änderungsbedarf der Jagdgesetzgebung außen vor. So wäre es an der Zeit gewesen, unbestimmte Rechtsbegriffe wie „Weidgerechtigkeit“ oder „Hege“ durch klare, nachvollziehbare und kontrollierbare Definitionen zu ersetzen. Vor 26 Jahren ist der Tierschutz zum Staatsziel erklärt worden. Im Bereich der Jagd hat sich seitdem – abgesehen von Ausnahmen in Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung – nicht viel getan. Vor allen Dingen steht nach wie vor die Überprüfung des Verzeichnisses der jagdbaren Arten hinsichtlich eines vernünftigen Grunds gemäß des Tierschutzgesetzes an. Referentenentwurf des Bundesjagdgesetzes Bundesjagdgesetz mit eingearbeiteten Änderungen

  • Kritik am Bundesjagdgesetz – Offener Brief an Julia Klöckner

    In einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner kritisieren 16 Tier- und Naturschutzorganisationen den aus ihrer Sicht verfassungswidrigen Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes. Die Tierschützer fordern das Bundesministerium auf, den Tierschutz bei den Überlegungen mit einzubeziehen und Alternativen zum erhöhten Abschuss von Rehen und anderen Wildtieren in Erwägung zu ziehen. 16 Tier- und Naturschutzorganisationen für kürzere Jagdzeiten, ein komplettes Verbot der Nachtjagd und für die Definition von vernünftigen Gründen für das Töten von Tieren gem. Tierschutzgesetz im Rahmen der Jagd Ziel des Gesetzgebers ist es in diesem Fall, mittels einer noch intensiveren Jagd auf Rehe – es soll zwischen Waldbesitzern und Jägern jeweils ein Mindestabschuss vereinbart werden – eine Naturverjüngung des Walds ohne Schutzmaßnahmen zu erreichen. Das Grundgesetz gebietet es, dass es zur Erreichung dieses Ziels nicht zu einer Verschlechterung des Staatsziels Tierschutz kommen darf. Vielmehr wäre es Aufgabe des von Klöckner geleiteten Bundesministeriums, zumindest nach Alternativen zu schauen und Abwägungen zu treffen zwischen dem theoretisch möglichen Totalabschuss von Rehen und Hirschen und milderen Maßnahmen. Das ist wohl nicht passiert. Ebenso hat man die Chance verpasst, bereits im Vorfeld der Novellierung Vertreter des Tierschutzes mit einzubinden. Es gibt zahlreiche Ansätze für mildere, nicht letale Maßnahmen. Eine von Tier- und Naturschutzorganisationen vorgebrachte Option ist die radikale Kürzung der Jagdzeiten auf etwa drei Monate im Jahr. So spricht sich Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland dafür aus, die Jagdzeiten erheblich zu reduzieren: „Wenn es neun Monate im Jahr keinerlei Jagddruck gäbe, würden die Rehe ihre Scheu ablegen und verstärkt dorthin zurückkehren, wo ihr eigentlicher Lebensraum ist – in die Fluren, am liebsten auf die Wiesen. Wenn andererseits im Januar und Februar, selbst im März noch Drückjagden stattfinden und Jäger künftig auch mit Nachtzielgeräten den Tieren nachstellen, muss sich niemand wundern, wenn es zu verstärktem Verbiss in den Wäldern kommt.“ Andere Optionen sind Schutzmaßnahmen zum Beispiel bei kompletten Neuaufforstungen, die Förderung von wildtierfreundlichen Übergangszonen zwischen Flur und Wald, der komplette Verzicht auf die Jagd während der Nachtstunden, die Schaffung von jagdfreien Flächen, nicht zuletzt auch durch die Anerkennung von Gründen des Tier- und Naturschutzes bei der jagdlichen Befriedung von Grundstücken durch natürliche und (!) juristische Personen. Eine weitere wichtige Forderung ist es, endlich auch klarstellend in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen, dass die Tötung eines jeden Tieres eines vernünftigen Grundes bedarf, so wie es das Tierschutzgesetz verlangt und diese Gründe dort auch konkretisiert werden. +++ Offener Brief an Bundesministerin Klöckner Mehr zum Thema: Klöckner auf dem Holzweg – mehr Jagd ist nicht die Lösung für den Waldumbau Mindestabschuss rechtswidrig Wald vor Wild: Jagdgesetz nicht verfassungskonform Der Schießübungsnachweis in unzureichend

  • 2,4 Millionen Wildschweine - Klöckner in Sachen Schwarzwild schlecht beraten

    Die Zahl der Wildschweine nimmt seit Jahrzehnten kontinuierlich zu. Und das trotz tierschutzwidriger Maßnahmen wie die der Aufhebung von Schonzeiten, der Jagd zu Nachtzeiten mit künstlichen Lichtquellen, dem Einsatz von Saufängen und der Intensivierung von Drückjagden. In einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner führen wir diese Entwicklung auf die schlechte Beratung durch die eigenen Behörden der Ministerin zurück. Im Wesentlichen sind der großflächige Anbau von Raps und Mais und eine völlig unstrukturierte, weil nach persönlichen Präferenzen der Jäger durchgeführten Jagd die Hauptursachen der nicht zielführenden Maßnahmen zur Begrenzung der als relativ hoch empfundenen Schwarzwildbestände. Ziel sollte es sein, die in den nächsten Jahren zwischen 1,4 und 2,4 Millionen schwankende Zahl der Wildschweine auf diesem Niveau zu begrenzen. Wildtierschutz Deutschland empfiehlt dazu die folgenden Maßnahmen: Zentrale, bundesweite Koordinierung eines Schwarzwild-Bestandsmanagements. Ziel: koordinierte einheitliche bundesweite Vorgehensweise in den Revieren. Reduzierung des Jagddrucks. Jagdlicher Eingriff ausschließlich in die Klasse der Frischlinge und Überläufer. Ggf. finanzieller Anreiz. Verbot des Abschusses von gesunden adulten Tieren. Ziel: Hohes ASP-Ansteckungsrisiko durch Frischlinge reduzieren. Aufbau und Förderung von reproduktionsmindernden, artgerechten Sozialstrukturen. Verbot von revierübergreifenden Drück-Stöberjagden. Ziel: Beibehaltung der Ortstreue adulter Tiere und damit Reduktion der Streifgebietsumfänge. Schaffung besserer Überwachungsinstrumente für die Populationsdichte von Wildschweinen, die möglicherweise nicht auf Jagddaten basieren (Monitoring). Förderung der Forschung zu den Möglichkeiten der Verabreichung von Kontrazeptiva in Problemzonen (z.B. Stadtgürtel, räumliche Nähe zur Massentierhaltung). (EU-zugelassene Kontrazeptiva für Hausschweine gibt es bereits. Diese sind unbedenklich hinsichtlich der Lebensmittelgewinnung. Die Verabreichung von Impfungen an Schwarzwild wurde z.B. in Katalonien bereits erfolgreich praktiziert.) Förderung der Forschung zur Dynamik der Wildschweinpopulationen und den Möglichkeiten zur Kontrolle und der räumlichen und zeitlichen Lenkung von Schwarzwildbeständen. Förderung der Forschung zur Entwicklung von Impfstoffen (für Hausschweine) gegen die Afrikanische Schweinepest. Die europaweite Agrarpolitik sollte die Auswirkungen auf die Dynamik der Wildtierpopulation beim Management von Wildtierkrankheiten berücksichtigen. Das Gegenteil ist der Fall. In Deutschland werden inzwischen allein Mais und Raps auf einer Fläche, die der Größe von Mecklenburg-Vorpommern entspricht, angebaut. Erarbeitung von Agrarförderkonzepten, welche Anreize schaffen, der Hauptursache der Schwarzwildzunahme und vieler anderer Probleme, der zunehmenden Intensivierung und Industrialisierung der Landwirtschaft, entgegenzuwirken (z.B. Prämien für kleinflächige und vielfältige Anbauformen). Die derzeitigen, seit Jahren nicht erfolgreichen Maßnahmen resultieren letztlich aus dem Herdenverhalten der zuständigen Politiker und deren Berater und werden nach jahrelangem Misserfolg auch künftig das Blatt nicht wenden. Diese Leute scheuen das Risiko, einen vielleicht erfolgreicheren Weg zu gehen, weil sie damit natürlich auch scheitern könnten und sie glauben, mit diesem Scheitern alleine dastehen zu können. +++ Offener Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner EFSA-Studie: “Evaluation of possible mitigation measures to prevent introduction and spread of African swine fever virus through wild boar”

  • Appell an Berlin: Schonzeit für Füchse

    Auf den Straßen Berlins sterben jedes Jahr mehr Füchse, als offiziell durch die Jagd umkommen: Im Jagdjahr 2017/18 wurden 103 Rotfüchse als Verkehrsopfer gezählt und 81 wurden in der Jagdstrecke ausgewiesen. Eine ganzjährige Schonzeit für Füchse würde also einerseits in der Jagdpraxis kaum etwas ändern, wohl aber ein Zeichen für den Tierschutz setzen. 3.000 bis 5.000 Mäuse fängt der Fuchs im Jahr, Bild: Timo Litters Aus diesem Anlass und aufgrund der Tatsache, dass die Fuchsjagd keinen signifikanten Einfluss auf die Fuchsbestände hat, haben wir unter Federführung des bmt (bund gegen missbrauch der tiere e.v) gemeinsam mit weiteren Tierschutzorganisationen an die Umweltsenatorin Regine Günther (B90 / Die Grünen Berlin) geschrieben. In dem Anschreiben appellieren wir an die Senatorin, sich für die Einstellung der Fuchsjagd in Berlin einzusetzen. Finden Sie hier unser gemeinsames Anschreiben und lesen Sie, welche Gründe für die ganzjährige Schonzeit von Füchsen sprechen.

  • Noch immer sterben Tiere am Wildschweinzaun in der Uckermark

    Hören - Durch die Errichtung der Wildschwein-Schutzzäune im Landkreis Uckermark wurde etlichen Tierarten des Nationalparks Unteres Odertal nicht nur die jahreszeitliche Wanderung zu ihren Winterlebensräumen und damit zu Nahrungsgrundlagen erschwert oder unmöglich gemacht, sondern auch ein Ausweichen vor den Fluten des Oderhochwassers. Viele von ihnen ertrinken oder verenden nach wie vor beim Versuch, den Zaun zu überwinden. Ankündigungen aus Landes- und Kommunalpolitik waren bis heute nicht viel mehr als Lippenbekenntnisse: Von den etwa 30 cm breiten Rehdurchlässen, die gemäß Landkreis alle 250 bis 300 Meter in die Zäune gebaut werden sollten, gibt es bis heute auf einer Zaunlänge von etwa 70 km gerade mal 12 Stück. Selten findet ein Reh den Durchlass. Tierschützer dokumentierten dagegen, dass Rehe die winzigen Öffnungen überhaupt nicht wahrnehmen. Das gleiche gilt für vereinzelte Stellen, an denen die Zaunhöhe von 1,20 m auf 0,80 m reduziert wurde. Ebenso wurden angekündigte Ausweichstellen im Bereich des östlichen Zaunes nie eingerichtet. Das Versprechen der Staatssekretärinnen von Umwelt- und von Gesundheitsministerium und der Landrätin Dörk vom 17. Februar, den westlichen Zaun des überfluteten Polders A bei Criewen zu verlegen, lässt vier Wochen nach Ankündigung immer noch auf sich warten. Nach Auskunft der Pressestelle wird es wohl auch schwierig sein, Zäune, die inzwischen weit im Wasser stehen, vor Mai zurückzubauen. Derweil werden fast täglich vor allen Dingen Rehe gesichtet, die an oder in den Zäunen umkommen. „Was wir sehen ist die Spitze des Eisberges,“ erläutert Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. „Wir vermuten, dass wesentlich mehr Tiere stressbedingt den Kampf ums Überleben aufgeben und vom Wasser in Besitz genommen werden. Nach dem Frühjahrshochwasser werden die Polder allerdings auch weitgehend frei von Wildschweinen sein. Denn die sind dann entweder samt den Jungtieren ertrunken oder einfach über die Zäune hinweg geschwommen.“ Der Nationalpark geht davon aus, dass sich während des nun anstehenden Frühjahrshochwassers auch die Zahl verendeter Wasser- und Watvögel massiv erhöhen wird. Wildtierschutz Deutschland hat bereits Ende Januar wegen der vorsätzlich unterlassenen FFH-Verträglichkeitsprüfung durch den Landkreis eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland bei der EU-Kommission eingelegt. Gemeinsam mit den klageberechtigten Umweltorganisationen BUND Brandenburg, Freier Wald und Waldkleeblatt – Natürlich Zauche und mit Unterstützung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht geht die Tierschutzorganisation auch rechtlich gegen den Landkreis Uckermark vor und fordert, sämtliche Zäune zumindest aus dem streng geschützten Natura 2000-Gebiet des Nationalparks Unteres Odertal zu entfernen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam steht noch aus. Bitte unterstützen Sie uns: Wildtieren helfen und Artenvielfalt im Nationalpark erhalten Weitere Informationen zum Thema

  • Tierleid: Wie der Landkreis Uckermark seine Bürger blendet

    Hören - Nationalpark Unteres Odertal: Seit Monaten ertrinken oder verenden Wildtiere in den von Zäunen gegen die Afrikanische Schweinepest eingeschlossenen Überflutungspoldern. Erst durch Bürgerproteste, eine erfolgreiche Petition zur Verlegung der tierquälerischen Absperrungen und begleitende Presse hat sich der zuständige Landkreis Uckermark überhaupt bewegt und Anfang des Jahres Abhilfe in Aussicht gestellt. Video: Marko Bolz Aber was ist bisher tatsächlich von den vielen Versprechungen auch umgesetzt worden, um den Tieren die Flucht aus dem Überschwemmungsgebiet zu ermöglichen? Einer Pressemeldung von Antenne Brandenburg (rbb24) vom 12. Januar ist zu entnehmen, dass sich Umweltminister Vogel und Landrätin Dörk auf die Schaffung von Rehdurchlässen im Abstand von 250 bis 300 Meter geeinigt haben. Tatsächlich sind bis zum heutigen Tage gerade mal 12 jeweils dreißig Zentimeter breite Durchlässe auf einer Zaunlänge von insgesamt 70 Kilometern eingebaut worden. „Zwölf Rehdurchlässe für durch das Hochwasser extrem gestressten Rehe auf einer Gesamtzaunlänge von 70 Kilometern sind ein Witz“, beteuert Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. „Ein einzelnes Reh hat wohl mal tatsächlich den Durchschlupf gefunden und wurde durch eine Wildkamera dabei aufgenommen. Uns liegen auf der anderen Seite diverse Bild- und Videoaufnahmen vor, die deutlich machen, dass gestresste Tiere diese wenigen Fluchtmöglichkeiten überhaupt nicht wahrnehmen. In ihrer Not gehen Rehe mit dem Kopf durch den Schlingendraht, bleiben mit den Beckenknochen hängen und ertrinken im Wasser.“ Anfang Januar informierte Landrätin Dörk auch darüber, den Rehen die Flucht aus dem Hochwasser durch das Reduzieren der Höhe von einzelnen Zaunabschnitten von 1,20 m auf 0,80 m ermöglichen. Beobachter haben mal gerade fünf umgeschlagene Zaunabschnitte (von jeweils etwa 3m Breite) ausfindig gemacht. Und die werden, wie Filmaufnahmen belegen, ebenfalls von Rehen überhaupt nicht wahrgenommen. Von öffentlich angekündigten 21 Ausweichbuchten für Wildtiere, die ab dem 31. Januar auf dem Sommerdeich in einer Breite von jeweils 50 bis 100 Metern angelegt werden sollten, ist bis heute nichts zu sehen. Am 17. Februar haben dann auch erste rechtliche Maßnahmen gegen den Landkreis Uckermark Wirkung gezeigt. Nach Auffassung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) und weiterer auf Tier- und Naturschutz spezialisierter RechtsanwältInnen hat der Landkreis durch den naturschutzrechtlich ungeprüften Bau von Zäunen rechtswidrig gehandelt. Wildtierschutz Deutschland hat daraufhin Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland bei der EU-Kommission wegen der Unterlassung einer zwingend erforderlichen FFH-Vorprüfung eingelegt und mit Unterstützung der DJGT gemeinsam mit klageberechtigten Umweltverbänden u.a. Eilanträge zum Rückbau der Zäune beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht. In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Umwelt-, des Gesundheitsministeriums und des Landkreises Uckermark hieß es dann, zumindest im Bereich eines von insgesamt drei Überflutungspoldern solle der Zaun bei Criewen großräumig verlegt werden, um dem Tierleid zu entgegnen. Seitdem sind sechs Wochen vergangen, ohne dass sich auch nur ein Hauch für die im Hochwasser leidenden Wildtiere getan hat. „Landrätin Dörk scheint entgegen ihrer Bekundungen das nach wie vor täglich entstehende Tierleid keineswegs so ernst zu nehmen, wie sie gerne behauptet. Vielmehr gelingt es ihr durch vollmundige Versprechungen einen Großteil der Öffentlichkeit zu blenden. Bürger vor Ort fühlen sich betrogen. Wir hoffen deshalb auf einen baldigen Beschluss durch das Verwaltungsgericht, der diesem Trauerspiel ein Ende bereitet,“ sagt Lovis Kauertz. Weitere Informationen zum Thema Bitte unterstützen Sie uns: Wildtieren helfen und Artenvielfalt im Nationalpark erhalten

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