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Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen

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  • Niedersachsen: Tierschutz bei der Jagd hinderlich

    In den Setz- und Brutzeiten dürfen gemäß Bundesjagdgesetz bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden. Der Schutz der Elterntiere ist seit 1953 ein zentraler Tierschutzbestandteil des Jagdrechtes und entsprechend seiner Bedeutung als Straftatbestand im Bundesjagdgesetz ausgestaltet. Obwohl es wohl an der entsprechenden Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers fehlt, eine solche Strafnorm zu ändern, hat Niedersachsen bereits mit der letzten Änderung des Jagdgesetzes begonnen, den Schutz der Elterntiere aufzuweichen. Diesen Kurs setzt das Landwirtschaftsministerium unter der Leitung von Barbara Otte-Kinast nun fort und will zukünftig Verstöße gegen den Elterntierschutz teils nur noch als Ordnungswidrigkeit sanktionieren. Das Ministerium geht in der Gesetzesnovelle aktuell sogar so weit, dass die Tötung von Elterntieren, die nicht erkennbar Jungtiere führen, straffrei bleiben soll. Darüber hinaus plant Otte-Kinast im Rahmen des Jagdschutzes künftig den Abschuss von Hauskatzen ohne weitere Voraussetzungen zu gestatten, sobald diese sich mehr als 300 m vom nächsten Wohnhaus entfernt befinden. Eine solche Regelung entbehrt jeder Verhältnismäßigkeit und jeglichen vernünftigen Grundes. Wildtierschutz Deutschland, die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT), der Bund gegen Missbrauch der Tiere und der Deutsche Tierschutzbund fordern die Ministerin in einem offenen Brief gemeinsam mit dem Landestierschutzverband Niedersachsen und dem Bremer Tierschutzverein auf, diese Änderungsvorschläge im aktuellen Entwurf zur Novellierung des Landesjagdgesetzes Niedersachsen zu revidieren. +++ Offener Brief an Ministerin Otte-Kinast, Niedersachsen

  • Wolf Niedersachsen: Tierschutz fordert konstruktiven Dialog

    Hören - Das Umweltministerium in Niedersachen lässt es zu, dass innerhalb weniger Wochen vier junge Wolfsfähen erschossen werden, obwohl lediglich erwachsene Rüden freigegeben sind. Dass die Vorgehensweise von Umweltminister Lies durch das Bundesnaturschutzgesetz gedeckt ist, darf bezweifelt werden. Zur Situation in Niedersachsen nehmen die nachfolgend genannten Tier- und Naturschutzorganisationen wie folgt Stellung: Interessengemeinschaft Wolfsfreunde Deutschland e.V. (IWD) Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutz e.V. (DJGT) Wildtierschutz Deutschland e.V. animal public e.V. Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. Partei Mensch Umwelt Tierschutz, Landesverband Niedersachsen NABU Heidekreis e.V. NABU Ortsgruppe Barnstorf NABU Burgdorf, Lehrte, Uetze e.V. ITV Grenzenlos e.V. Ende letzter Woche ist der Entwurf eines Praxisleitfadens zur rechtssicheren Entnahme von Wölfen in der Umweltministerkonferenz (UMK) der Länder gescheitert. Mithilfe des Leitfadens soll eine rechtssichere Entnahme von sogenannten Problemwölfen sichergestellt werden. Die Länder konnten jedoch keine Einigkeit über den Umgang mit dem Wolf erzielen. Wie wichtig ein solcher Leitfaden wäre, zeigt sich am Beispiel von Niedersachsen, dort wurden innerhalb weniger Wochen vier junge Wolfsfähen getötet. Erste Untersuchungen deuten darauf hin, dass alle vier geschossenen Fähen noch keine zwölf Monate alt, also noch Welpen, waren. Die vom Umweltministerium erteilten Ausnahmegenehmigungen galten jedoch für erwachsene Rüden, die an zahlreichen Nutztierrissen beteiligt gewesen sein sollen. Für die Natur- und Tierschutzorganisationen ist es völlig unverständlich, wie es zu so vielen schwerwiegenden Verwechslungen kommen konnte, insbesondere da in einem Fall sogar Drohnen eingesetzt wurden. Obwohl die Zahl der Wölfe langsam zunimmt, ist ihr Erhaltungszustand nicht gesichert, daher ist der versehentliche Abschuss einer jungen Fähe keine Bagatelle sondern ein massiver Verlust für den Artenschutz. Trotz dieser vier Fehlschüsse hält Niedersachsen an seinen Abschussplänen fest. Per Ausnahmegenehmigung ist es Jägern weiterhin erlaubt, den Rüden des Burgdorfer Rudels bis zum 31. August 2021 und die Fähe des Rudels ab dem 1. Juli 2021 zu jagen. Aus Sicht der Natur- und Tierschutzorganisationen ist das rechtswidrig. Zu dieser Zeit haben Wölfe bereits Welpen. Die Unterzeichnenden gehen davon aus, dass das Umweltministerium bewusst den Abschuss von Elterntieren in Kauf nimmt, damit dadurch in diesen Zeiträumen die Anzahl der Wölfe des betroffenen Rudels insgesamt reduziert werden kann. Ferner kritisieren die Natur- und Tierschutzorganisationen, dass die bekannt gewordenen Abschussgenehmigungen nicht den Maßgaben des Bundesnaturschutzgesetzes entsprechen. Dies schreibt einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Auftreten von Nutztierrissen und der Entnahme eines Tieres vor. In Niedersachsen lagen die Rissvorkommnisse aber schon drei bis sechs Monate zurück. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass auch tatsächlich das für die Risse verantwortliche Tier geschossen wird. Bislang hält das Umweltministerium in Niedersachsen geheim, für welche Wölfe genau Abschussgenehmigungen erteilt wurden. Aus Sicht von Tierschutzorganisationen ein Skandal, denn dadurch entzieht man den klageberechtigten Verbänden die Möglichkeit diese rechtlich überprüfen zu lassen. Angesichts der Situation in Niedersachsen besteht aus Sicht der Natur- und Tierschutzorganisationen dringend Handlungsbedarf. Wir fordern, dass wir bei der Überarbeitung des Praxisleitfadens zur rechtssicheren Entnahme von Problemwölfen mit unserer Expertise zum Wolfsverhalten und zum Herdenschutz angemessen einbezogen werden. Dies ist bisher leider nicht geschehen. Wir erwarten zudem, dass der Praxisleitfaden ohne Zeitdruck und gründlich überarbeitet wird. Seit der natürlichen Wiederkehr der Wölfe in Deutschland gegen Ende des 20. Jahrhunderts gab es aus Sicht der Verbände noch keinen einzigen Problemwolf, jedoch immense Versäumnisse beim Herdenschutz. Eine Wolfspolitik, wie sie derzeit in Niedersachsen praktiziert wird, ist aus Sicht des Tier- und Artenschutzes nicht akzeptabel, sie spielt all denen in die Hände, die den Wolf gerne wieder ausrotten würden. +++ Mehr zu Wölfen in Deutschland

  • Erfolgreiches Wolfsmanagement: Sachsen macht es vor

    Mit 18 Rudeln und einem territorialen Paar beherbergt der Freistaat Sachsen nach Brandenburg die meisten Wölfe im Bundesgebiet. Manche behaupten, die Wolfsdichte im Südosten des Freistaats sei sogar die höchste der Welt. Das stimmt zwar nicht, aber mit fast vier Tieren pro 100 qkm ist sie in der Tat hoch. Was aber kosten die Wölfe den Freistaat? Auf eine parlamentarische Anfrage hat Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) folgende Zahlen genannt: Insgesamt hat Sachsen im vergangenen Jahr 765.000 Euro für das Wolfsmanagement ausgegeben. Das sind weniger als fünf Prozent der Gesamtausgaben für Naturschutz. Die Summe teilt sich in drei Drittel – nämlich 258.000 Euro für Präventionsmaßnahmen (Elektrozäune, Förderung von Herdenschutzhunden), 254.000 Euro für wissenschaftliche Begleitung, Management und Monitoring, und 239.000 Euro für das Kontaktbüro in Rietschen und die Öffentlichkeitsarbeit. Die Restsumme von 13.600 Euro wurde für gerissene Weidetiere ausbezahlt (im „Rekordjahr“ 2016 schraubte das Rosenthalrudel diese Summe auf 41.900 Euro). In Sachsen schaffen Wölfe sogar Arbeitsplätze! Bild: Michael Hamann Das Durchschnittsrudel hat demnach im Jahr 2017 Weidetiere im Gegenwert von 765 Euro gerissen. Die anderen Kosten sind langfristige Investitionen und lassen sich nicht vernünftig zuordnen. Offensichtlich ist Sachsen den anderen Bundesländern beim Wolfsmanagement beträchtlich voraus. Dass der Wolf hier nicht nur dem Naturschutzrecht, sondern auch dem Jagdrecht unterliegt, trägt allerdings dazu nichts bei. Der zuständige Minister sieht denn auch das Heil nicht im Schießen von Wölfen, sondern im Schützen von Weidetieren. Bei der Prävention sei „jeder Cent gut investiertes Geld!“ Warum ist das eigentlich anderswo so schwer zu begreifen? Wölfe verbrauchen also nur einen vergleichsweise bescheidenen Teil des Naturschutzhaushalts (man muss es wiederholen: weniger als fünf Prozent!). Und die Investitionen tragen nachweisbar Früchte. In keinem anderen Land weiß man so gut über die Wölfe Bescheid wie in Sachsen – dank eines soliden Monitorings. In keinem anderen Land mit vergleichbarer Anzahl Wölfe sind die Schäden an Weidetieren so gering. Und nicht zuletzt – Wölfe schaffen sogar Arbeitsplätze! Und in Rietschen sind sie ein fester Bestandteil im Tourismus geworden! An Wölfen Geld verdienen und Steuern zahlen – warum denn nicht! Das freilich wollen die Wolfsgegner gar nicht hören. Aber es ist nun mal Tatsache. Würden sich doch die zahlreichen Politiker jeder Coleur, die sich in letzter Zeit zunehmend in die Wolfsszene einmischen, in Sachsen sachkundig machen. Das brächte mehr als sich mit den herbeigeredeten „Problemwölfen“, mit Phantomhybriden, mit „Eingriffsmöglichkeiten“ in eine noch gar nicht richtig etablierte Wolfspopulation zu verkopfen. Zur Wolfsite von Ulrich Wotschikowsky

  • Corona im Sachsenforst - Anzeige

    Entgegen der Corona-Verordnung des Landes Sachsen, veranstaltet der Sachsenforst, eine Behörde in direkter Zuständigkeit des Landwirtschaftsministeriums, nach wie vor Drückjagden mit Dutzenden von Jägern und Treibern. Wildtierschutz Deutschland hat bisher Anzeigen gegen zwei dieser Veranstaltungen am 3. und am 5. November in Marienberg/Erzgebirge erstattet. Die Jagden und die dazugehörigen Treffen zur Information über den Ablauf der Jagden verstoßen gegen die Organisation nicht zulässiger Veranstaltungen, als auch gegen die Teilnahme an nicht zulässigen Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen. Einzeljagden sind im Rahmen der Corona-Verordnung des Landes Sachsen möglich, für Drückjagden gibt es bis dato keine Ausnahmen. Das Sächsische Sozialministerium teilte dem Jagdportal am 3. November mit, dass man sich über die Durchführung von Drückjagden doch nicht so sicher sei, da die Corona-Schutz-Verordnung dem einen Riegel vorschieben würde und nur 10 Personen aus 2 Haushalten zugelassen seien. Trotz dieser als Ordnungswidrigkeiten geltenden Verstöße gegen die Corona-Verordnung wird weder seitens des für die Jagd zuständigen Landwirtschaftsministeriums, noch seitens des sächsischen Sozialministeriums diesen und weiteren Verstößen Einhalt geboten. Der Sachsenforst veranstaltet im November etwa drei Drückjagd pro Woche in Regionen, die man bei Inzidenzen von über 200 durchaus als Corona-Hotspots bezeichnen kann. Der staatliche Forst in Sachsen wird seit Jahren auch von ortsansässigen Jägern dafür kritisiert, dass er frei nach der Devise Wald vor Wild versucht, den Wildbestand, insbesondere Rehe und der Hirsche, mit nicht weidgerechten Methoden radikal zu dezimieren. +++ Lesen Sie auch: Katastrophe für Wildtiere

  • Waschbär: unglaubliche Verrohung im Umgang mit sog. invasiven Arten

    Offener Brief von Dr. Cornelia Konrad, TierfreundLich e.V., an Gerald Dick, Mitglied des Stiftungsvorstandes VIER PFOTEN und Vorstandsmitglied der Eurogroup for Animals (EfA). Zitat: „Wie wir Tiere behandeln, ist ein Indikator dafür, wie wir mit unseren Mitmenschen und der Umwelt umgehen." Sehr geehrter Herr Dick, in der Ausgabe Nr. 40 des „Stern“ vom 29.09.2022 ist unter der Rubrik „Bilder der Woche“ ein narkotisierter Braunbär abgebildet, der nach einem bisher traurigen Dasein nun ein artgerechtes Leben führen darf – „... dank der international operierenden Organisation ‚Vier Pfoten‘, die sich weltweit dafür einsetzt, dass der Mensch den Tieren mit Respekt und Mitgefühl begegnet.“ Respekt und Mitgefühl scheinen allerdings nicht allen Mitgeschöpfen gleichermaßen entgegengebracht zu werden, wie Ihre Antwort vom 30.09.2022 als Vorstandsmitglied der Eurogroup for Animals (EfA) an Herrn Dr. Dati zeigt: In Bezugnahme auf den Beitrag von Nick Clark „To list or not to list?“ führen Sie aus: „Ihr starkes Engagement für Waschbären in Ehren, aber es ist wohl wichtig zwischen Tierschutzangelegenheiten und Naturschutzangelegenheiten zu unterscheiden (?). Die ökologische Beschreibung von Waschbären ist vollkommen korrekt (?) und Sie können die von Ihnen kritisierte Wortwahl in den entsprechenden Ökologiefachbüchern (?) nachlesen.“ Die Fragenzeichen (1 – 3) zeigen unser Unverständnis zu Ihren Aussagen an: Zu 1: Als EfA-Vorstandsmitglied und Leiter des internationalen Tierschutzprogramms von „Vier Pfoten“ argumentieren Sie hier allerdings nicht „for animals“ und für den Tierschutz, sondern verteidigen unter dem Vorwand Naturschutz die weitere Listung heimischer Wildtiere (hier: Waschbär) als IAS (= Invasive Alien Species / Invasive gebietsfremde Arten), wohlwissend, dass diese Listung die Rehabilitierung der inkriminierten Arten (Waschbär, Nutria, Nilgans und Co.) als „normale“ heimische Wildtiere niemals zulässt! Ist für die EfA Tierschutz teilbar? Ist Naturschutz teilbar? Gibt es „gute“ und „schlechte“ Tiere? Gibt es eine „gute“ und eine „schlechte“ Natur? Sind die (vermeintlich) „Guten“ für die EfA schützenswert und die (vermeintlich) „Schlechten“ nicht? Zu 2 und 3: Wir kennen keine Ökologie-Fachbücher (weshalb wir für Ihren Hinweis sehr dankbar wären) sondern nur die (meisten) wissenschaftlichen Publikationen, in denen allerdings keine negativen Einflüsse von Waschbären auf die Biodiversität, die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft nachgewiesen werden konnten – die aber erstaunlicherweise bis heute von den Architekten und Befürwortern der EU-Verordnung 1143/14 ignoriert werden. Ignoriert offenbar auch von der EfA, obwohl gerade vor dem Hintergrund seiner naturwissenschaftlich und tierschutzrechtlich kompetenten Mitglieder das Gegenteil zu erwarten wäre – und nicht der lapidare Hinweis auf eine „... korrekte Beschreibung der Rolle des Waschbären“! Welche „Rolle“ meinen Sie? Der Waschbär als Überträger von Tollwut, Toxoplasmose und Askariden? Lächerlich! Der Waschbär als Schädling für den Obst- und Weinbau und als Killer im Hühnerstall? Unsinnig! Der Waschbär als ein Hauptverursacher für den Biodiversitätsverlust? Absurd! Dabei stützt sich die EfA im o.g. Beitrag ausgerechnet auf jene Quellen und Begründungen, denen sie selber Intransparenz und mangelnde Wissenschaftlichkeit attestiert. Obwohl bisher keiner der Vorwürfe bewiesen werden konnte – trotz aller Bemühungen der Invasionsbiologen, der Jägerschaft und insbesondere der Projekte ZOWIAC und AlienScenarios - akzeptiert die EfA diese weiterhin als Grundlage für die bestehende Listung, mit allen negativen Konsequenzen für die Tiere. Wer nicht möchte, dass heimische Tierarten als „Pest“ und „Second Class-Spezies“ verunglimpft, verfolgt und vernichtet werden, muss dafür Sorge tragen, dass Fakten statt Fakes weiter getragen werden. Wer allerdings dem Narrativ von „Pest“ und „Schädling“ nicht energisch widerspricht, sondern die „ökologische Beschreibung“ bzw. „Rolle“ des Waschbären auch noch als korrekt bezeichnet, macht sich mitschuldig am unnötigen Tierleid, denn: Man handelt wie man spricht - Pest und Schädlinge müssen vernichtet und ausgerottet werden! Ein aktuelles Beispiel zeigt, zu welcher unglaublichen Verrohung und zu welchen Grausamkeiten die Listung als „Invasive Alien Species“ führt – und selbst Ehrenbeamte wie die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr nicht ausschließt! Aufklärung tut Not: Wer wäre nicht besser dafür geeignet als die EfA mit der Fachkompetenz ihrer starken Mitglieder? An wissenschaftlich evaluierbaren Daten zu den inkriminierten Arten (hier: Waschbär) fehlt es jedenfalls nicht: Neben hunderten wissenschaftlichen Publikationen beweisen besonders die Monitoring-Ergebnisse aus dem Nationalpark Kellerwald und dem Müritz-Nationalpark, in denen Waschbären seit über 80 (Kellerwald) bzw. über 50 Jahren (Müritz-Nationalpark) heimisch sind und nicht bejagt werden, dass die Artenvielfalt nicht leidet – im Gegenteil! Resümee: Viel Waschbär, keine Jagd = hohe Biodiversität! Natürlich ist eine solche simple Verknüpfung komplexer Vorgänge wissenschaftlich nicht korrekt – allerdings: Basierte die Listung und nun die Revision auf der Grundlage aller verfügbaren wissenschaftlichen Daten? Nein! Im Gegenteil: Bisher wurden die wissenschaftlichen Arbeiten nicht aufgeführt und nicht zur Kenntnis genommen, wenn sie die Annahmen nicht bestätigen konnten bzw. widerlegten, die zur Listung als IAS führte. Eine solche Vorgehensweise wird gemeinhin als selektive Wahrnehmung bezeichnet, die allerdings nichts mit wissenschaftlich korrekter Methodik zu tun hat. (Dazu ein interessanter Beitrag „Glaub nicht alles, was du weißt; Die Illusion der Vernunft: Wie Überzeugungen entstehen“, GEO-Ausgabe 11/2022). Die EfA beschreibt sich selber als „The voice for animals in Europe“. Ihre Vision: „A Europe that takes care for animals. A Europe where the well-being of all animals is assured, and where they experience a good life.“ Bitte handeln Sie danach: Take care for all animals! Der Tier- und Naturschutzverein TierfreundLich e.V. ist anerkannte Wildtierpflegestelle gemäß § 45 Abs. 5 BNatSchG und versorgt seit 22 Jahren hilfsbedürftige Wildtiere (Aufzucht, Rehabilitation, Auswilderung). Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, für den Vorstand: Dr. Cornelia Konrad +++ Mehr zum Thema Waschbären erfahren Sie hier.

  • Vogeljagd: Mit Wertevorstellungen des Tierschutzes nicht vereinbar

    Petition unterzeichnen Hören: Jährlich finden in Deutschland bis zu zwei Millionen Wildvögel im Rahmen der Jagd den Tod. Darunter sind etwa 370.000 Wildtauben, 450.000 Wasservögel und über eine halbe Million Rabenvögel inklusive Eichelhähern, dazu Kormorane und Höckerschwäne und 300.000 Wasservögel, die zunächst nur einige Schrotkörner abkriegen, aber daran sterben. ​ Ob es für diese massenhafte Tötung einen „vernünftigen Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt, ist mehr als fraglich. Denn Tierschutz und Nutzungsinteressen müssen gegeneinander abgewogen werden, wobei der Tierschutz nicht automatisch nachrangig bewertet werden darf. Auch müssen die eingesetzten Methoden der Jagd hinterfragt und die Ergebnisse regelmäßig evaluiert werden. ​Welche Gründe werden für die Verfolgung „schädlicher“ Vogelarten genannt? Schon 1991 beschäftigte sich ein Sachverständigengremium im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit der Frage: „Müssen wir Tiere gleich töten?“ – Maßnahmen zur Vermeidung überhandnehmender Säugetiere und Vögel. Bestandsaufnahme, Berechtigung und tierschutzrechtliche Bewertung.“ Die Liste der in diesem Gutachten genannten Vogelarten, deren Verminderungsnotwendigkeit diskutiert wurde, erstaunt aus heutiger Sicht aus mehreren Gründen. So fehlt dort die Gruppe der Gänse, die heutzutage massiv bejagt wird, weil sie für Schäden in der Landwirtschaft verantwortlich gemacht wird. Andererseits wurde die Schädlichkeit von Vogelarten diskutiert, deren Verfolgung heute schwer vorstellbar wäre, wie Amsel, Star, Haussperling, Gimpel oder Wacholderdrossel. Und daneben gibt es im Gutachten auch Vogelarten, die bis heute einen schlechten Ruf haben, ja teilweise tiefe Hassgefühle auslösen. So wird der Kormoran auch schon mal als „Unterwasserterrorist“ bezeichnet. Und auch die „schwarzen Gesellen“, die Rabenvögel teilen mit den Kormoranen manchmal das gleiche Schicksal, wenn diese zur vermeintlichen Abschreckung illegaler Weise erhängt oder an Kreuze genagelt werden. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass - ebenfalls rechtlich völlig unzulässig - auch unliebsame Greifvögel im nennenswerten Umfang vergiftet und abgeschossen werden. Nach Schätzungen des NABU und von Tierschutzorganisationen werden jährlich 50.000 bis 100.000 geschützte Vögel „versehentlich“ im Rahmen der Jagd getötet. ​ Welche Gründe der Verfolgung werden von Jägern genannt? Störung des biologischen Gleichgewichtes durch Überpopulation Mitverantwortlich für Rückgang des so genannten Niederwildes, also bestimmten Arten die dem Jagdrecht unterliegen Gefährdung seltener Fisch- und Vogelarten Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen Schäden bei landwirtschaftlich gehaltenen Tieren Schäden an Teichwirtschaften durch große fischfressende Vogelarten Gesundheitliche Gefährdungen (Vogelkot) Gefährdung des Flugverkehrs durch Vogelschlag Belästigung: Ängste beim Anblick von großen Schwärmen; Vogelgesang ​Die Problematik ist erkennbar vielschichtig, so dass der pauschale Abschuss der betreffenden Vogelarten, wie er durch das Jagdrecht praktiziert wird, auch keine Patentlösung darstellen kann. Festzustellen ist: ​Vogelbestände vermehren sich nicht uferlos, sondern die Bestandsentwicklung und die Siedlungsdichte von Vogelarten hängen in erster Linie vom Lebensraum ab. Dennoch wird bspw. der Kormoran weiterhin stark verfolgt, obwohl er in Deutschland die Kapazitätsgrenzen seines Lebensraums erreicht hat, somit auch die innerartliche Konkurrenz zunimmt und daher nicht mehr mit relevanten Wachstumsraten zu rechnen ist. Vogelarten werden selbst dann bejagt, wenn die von ihnen angerichteten Schäden gering sind, also keine gemeinwirtschaftliche Dimension haben. Häufig kann die Schädlichkeit bestimmter Vogelarten nicht einmal belegt werden, sie wird nur vermutet. Beispielsweise werden in vielen Bundesländern auch Schwäne geschossen, die sich – wie die meisten jagdlich getöteten Vogelarten - nicht einmal zum Verzehr eignen. Der Rückgang vieler heimischer Arten hat seine Ursache nicht aufgrund einer vermeintlichen Überpopulation bestimmter Vogelarten, sondern ist in erster Linie ein vom Menschen gemachtes Problem. Als Stichworte seien nur genannt: Intensive Landnutzung, Einträge von Umweltgiften, Entwässerungen von Flächen, Landschaftsverbrauch, Klimawandel. Eine Überprüfung, ob die Jagd zu einer Verbesserung der zuvor kritisierten Situation geführt hat, findet meist nicht statt. Somit fehlt auch die Gewissheit, ob die Jagd überhaupt ein geeignetes Mittel darstellt. Tierschutzgerechte Alternativen (also Lösungsstrategien, ohne die Tiere zu töten) bleiben häufig ungenutzt, weil diese häufig mit Geld und Aufwand verbunden sind. Dass solche Alternativen aber funktionieren können, zeigen viele Kommunen, die den Umgang mit Stadttauben zunehmend tierschutzgerecht gestalten. ​Die pauschale Jagd ist keine professionelle Methode eines wildbiologischen Managements. Die EU-Kommission hat bereits 2009 im Rahmen der Erläuterung der EU-Vogelschutzrichtlinie vielmehr festgestellt, dass die Jagd in Europa hauptsächlich als Freizeittätigkeit betrieben wird und in der Regel nicht zur Regulierung von Populationen dient. Der Abschuss von Vogelarten kann Bestände also bestenfalls zeitweise dezimieren, eine Regulation der Bestände durch die Jagd ist jedoch nicht möglich. Sind die Methoden der Vogeljagd geeignet, Probleme tatsächlich spürbar zu entschärfen? Zahlreiche Vogelarten, insbesondere Rabenkrähen, Ringeltauben und Wasservögel werden in der Regel beschossen, wenn sie im Schwarm fliegen. So werden Schätzungen zur Folge bei der Jagd mittels Schrotschusses bis zu 30 Prozent der Vögel nicht unmittelbar getötet, sondern „krankgeschossen“, sprich verletzt. Anstatt den Schrotschuss grundsätzlich in Frage zu stellen, wird die o.g. „Randschrotproblematik“ von den Verbänden für Jagdgebrauchshunde zum Anlass genommen, die Prüfung von Jagdhunden auf der Schwimmspur hinter einer flugunfähig gemachten lebenden Ente zu rechtfertigen. Die Ausbildungs- und Prüfungsmethoden fügen den verwendeten Enten, immerhin einige Tausend Tiere pro Jahr, beim Verfolgen durch den Jagdhund erheblichen Stress, Schmerzen und Schäden zu. In den meisten Bundesländern werden die Enten zuvor flugunfähig gemacht, was die Tierschutzrelevanz der Methode noch verstärkt. Vögel fliegen oft in gemischten Schwärmen, so dass der Abschuss von Vögeln, die keine Jagdzeit haben, billigend in Kauf genommen wird. Die Vogeljagd, insbesondere an Gewässern, entwertet die Gebiete auch für andere Vogelarten durch die massiven Störungen. Die Verfolgung von Vögeln führt teilweise zu Ergebnissen, die nicht angestrebt werden; bspw. erhöht die Jagd auf Rabenkrähen den Anteil von Nichtbrütern und kann somit den Bestand insgesamt anwachsen lassen; bei der Jagd auf Kormorane an Gewässern werden diese aufgeschreckt, verlieren dadurch wertvolle Energie und fliegen hungriger als vorher in benachbarte Gebiete. Sehr viele Vogelarten, die bejagt werden, sind Zugvogelarten. Somit sind dauerhafte und nachweisbare Effekte mit der Jagd kaum zu erzielen. Jagdliche Verfolgung von Vogelarten politisch gewollt Leider muss man sich der Tatsache stellen, dass allein eine ökologische oder tierschutzethische Betrachtung über Sinn und Unsinn der Vogeljagd nicht ausreicht. Die jagdliche Verfolgung von Vogelarten hat eine enorme politische Dimension. ​ Dies zeigt sich insbesondere bei der Verfolgung von Rabenvögeln: ​Im Herbst 1994, als sich in Rheinland-Pfalz die Absicht des Ministeriums für Umwelt und Forsten abzeichnete, die beiden Singvogel-Arten Elster und Rabenkrähe aus dem Naturschutzgesetz mit seinem ganzjährigen Schutz in das Jagdgesetz mit seiner Festlegung von Abschusszeiten und Schonzeiten zu überführen, wurden die Universitäten Mainz und Kaiserslautern beauftragt, entsprechende Untersuchungen anzustellen. In einer dreijährigen Untersuchung stellte man fest, dass weder im Rahmen der eigenen Untersuchungen noch durch Fremd- bzw. Literatur-Angaben erhebliche landwirtschaftliche Schäden durch Elster oder Rabenkrähe bestätigt werden. Schäden in Zusammenhang mit der Schafhaltung existieren nachweislich nicht, sondern stellten sich als ein Produkt der Sensationspresse heraus. Elstern spielen in Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Schäden überhaupt keine Rolle. Ohne jedoch die Ergebnisse des Endberichts des "Rabenvögel-Gutachtens" abzuwarten, wurde wenige Tage vorher vom Ministerium für Umwelt und Forsten bereits der Entwurf einer Verordnung zur Überführung von Elster und Rabenkrähe in das Jagdgesetz veröffentlicht. Und dies geschah ohne die vorherige, eigentlich selbstverständliche Hinzuziehung der Fachbehörde wie der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland in Frankfurt/Main. Ungeachtet fehlender fachlicher Gründe, werden bis heute Rabenvögel in den meisten Bundesländern zu Hundertausenden bejagt. In den Jahren 2004-2005 untersuchte die Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo), ob sich die Bestände von Wiesenvögeln erholen, wenn massenhaft Rabenvögel getötet werden. Dazu wurden mehr als 12.000 Rabenkrähen und Elstern von Jägern gefangen und anschließend mit Knüppeln erschlagen. Gefangen wurden die Tiere mit EU-weit verbotenen Krähen-Massenfangfallen. Da keine Analysen der Bestände von Wiesen- und Rabenvögeln zuvor durchgeführt wurde und auch keine Paralleluntersuchungen auf Vergleichsflächen stattfanden, entlarvte sich diese Studie als Versuch, EU-weit verbotene Vogelfallen ins Jagdrecht einzuführen. Erst aufgrund großer Proteste der Tier- und Naturschutzverbände, fachlicher Gutachten und einer angedrohten Beschwerde bei der EU-Kommission wurde das Projekt schließlich vom Niedersächsischen Umweltministerium auf Eis gelegt. ​ Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die derzeitige Jagd auf Vögel in Deutschland keinen verantwortbaren Lösungsansatz darstellt, um bestehende Konflikte zwischen Menschen und Wildvögeln zu entschärfen, sondern mit dem Wertevorstellungen des Tierschutzes unvereinbar ist. ​ Sinnvoller wäre es die dem Jagdrecht unterliegenden Vogelarten ausschließlich dem Naturschutzrecht zu unterstellen. Selbst im Falle eines angenommenen gemeinwirtschaftlich relevanten Schadens könnte mit diesem Rechtsinstrument die Notwendigkeit, die Effektivität als auch die Tierschutzkonformität von Gegenmaßnahmen geprüft werden.

  • Totalabschuss von Füchsen und Rabenvögeln ohne Zunahme jagdbarer Arten

    Zwischen 1990 und 1996 wurde im etwa 700 Hektar großen Jagdrevier Wahlen im nördlichen Saarland unter der wissenschaftlichen Leitung des Vizelandesjägermeisters Prof. Dr. Paul Müller, damals Universität des Saarlandes, der Totalabschuss von Beutegreifern (Füchse, Dachse, Rabenvögel u.a.) versucht, um die Bestandsauswirkungen auf das Niederwild (Feldhasen, Fasane, Rebhühner u.a.) und einige Singvogelarten zu testen. In diesen sechs Jahren des Feldversuchs wurden insgesamt 2.242 Rabenkrähen, Elstern und Eichelhäher abgeschossen, 579 Füchse, 643 weitere Beutegreifer. Auf der anderen Seite konnte eine Niederwildstrecke von insgesamt 93 Fasanen und 46 Feldhasen gemacht werden. In der Relation sind hier mehr als 24 Rabenvögel für einen Fasan gestorben und 20 „Kleinraubtiere“ für je einen Hasen. Die Bilanz ist mehr als „mager“ – und sie fällt zudem ganz eindeutig aus: Der Massenabschuss ergab weder eine Zunahme beim Feldhasen, noch beim Fasan. Mit oder ohne Fuchs, die Hasenbestände gehen zurück, Bild: Eilert Voß Keine Zunahme im Hasenbestand! Die Jagdstrecken von Fasan und Feldhase veränderten sich offensichtlich nicht, obwohl der sonst übliche Abschuss auf ein Vielfaches erhöht worden war. Es gelang auch nicht, eine Zunahme von Singvögeln nachzuweisen. Das zu erreichen, war aber eines der beiden Ziele des „Totalabschusses“ im Großrevier gewesen. Die zunächst vermutete, leichte Zunahme der Jagdstrecken beim Fasan erwies sich bei genauerer Betrachtung als Teil eines weiträumigen Effekts, der aller Wahrscheinlichkeit von der Witterung ausgegangen war. Denn die Straßenverkehrsverluste von Fasanen stiegen im Vergleichszeitraum zum Beispiel in Ostbayern (Bundesstraße 12 von München nach Niederbayern, 150 km Distanz) ganz ähnlich wie im 500 km entfernten Saarland an. Was für die Fasane zutrifft, muss auch für die Feldlerchen in Betracht gezogen werden und so bleibt kein nachweisbar positiver Effekt des Massenabschusses von Rabenvögel (in der Jägersprache „Raubzeug“ und Beutegreifern („Raubwild“). übrig. Intensive Fuchsjagd führt nicht zu mehr Hasen Was für den Freilandversuch im Saarland nachgewiesen wurde, gilt ebenso für die Fläche. Der Abschuss von noch so vielen Füchsen führt nicht dazu, dass der Hasenbestand zunimmt. Im Gegenteil, der Bestand der Feldhasen geht trotz der intensiven Fuchsbejagung - oder sollte man sagen, wegen der Fuchsjagd – signifikant zurück. Gleiches gilt für Rebhühner, Fasanen und andere nicht jagdbare Bodenbrüter. In der ganzen Jagdgeschichte der Bundesrepublik Deutschland gibt es nicht einen wissenschaftlich belastbaren Beleg dafür, dass die intensive Jagd auf den Fuchs und andere Beutegreifer oder auf Rabenkrähen in der Fläche einen dauerhaften Nutzen für die Entwicklung anderer Tierarten hat. Quellen: Prof. Dr. Josef Reichholf „Was bringt die Krähenbekämpfung“ Deutschen Jagdverband: Streckenstatistiken Lesen Sie auch: Herbstzeit ist Jagdzeit

  • ZOWIAC - Warum Jagdverbände ein Projekt der Goethe-Universität unterstützen

    Hintergrund Projekt ZOWIAC 2020 wurde das Forschungsprojekt ZOWIAC (Zoonotische und Wildtierökologische Auswirkungen Invasiver Carnivoren) der Goethe-Universität Frankfurt ins Leben gerufen. Ziel dieses Projektes sollte die Erforschung einiger „invasiver Arten“ in Bezug auf die Beeinträchtigung unserer Ökosysteme sein und inwieweit sie Zoonosen übertragen können. Insbesondere nimmt man sich der Waschbären, der Marderhunde und des Minks (amerikanischer Nerz) an. Was zunächst nach unabhängiger Forschung anmutet, macht auf den zweiten Blick doch etwas stutzig: Neben dem Deutschen Jagdverband werden bis jetzt sechs Landesjagdverbände als Kooperationspartner aufgelistet! Dazu die Wildland Stiftung Bayern, eine Stiftung des Bayerischen Landesjagdverbandes sowie das Wildtier Kataster Schleswig Holstein, das durch den Landesjagdverband Schleswig Holstein unterstützt wird. Unklar ist auch, warum verschiedene Gruppierungen und Behörden, die sich eigentlich neutral verhalten sollten (wie das HLUNG – Hessisches Landesamt für Naturschutz und Umwelt, das Regierungspräsidium Darmstadt, HessenForst usw.) als „Kooperationspartner“ aufgeführt werden und welche Rolle diese als Kooperationspartner haben. Weiterhin ist ein marktführender Jagdausstatter als Unterstützer auf der Webseite des ZOWIAC-Projektes gelistet. Nicht eine Tierschutzorganisation ist bei diesem Projekt beteiligt und mehrere Anfragen von Tierschützern an die Projektleitung wurden immer ignoriert! Projektfinanzierung: Gemäß der Deutschen Bundesstiftung für Umwelt (DBU) wird das Projekt mit einer Summe von 418.345,00 EUR gefördert. (1) Die DBU finanziert auch Stipendien für ZOWIAC-Mitarbeiter, die ebenfalls Jäger sind. (2) Das gesamte Budget beträgt ca. eine Dreiviertel Million Euro. Leider ist nicht ersichtlich, wie hoch die finanzielle Unterstützung der Landesjagdverbände ist. Aufgrund von Presseberichten gehen wir von bis zu 300.000 Euro aus. (3) Öffentliche Stimmungsmache und Manipulation Alleine die Webseite www.zowiac.eu enthält eine Vielzahl von Falschinformationen: Beispielsweise wird der sich auch pflanzlich ernährende Waschbär als „Carnivore“ (Fleischfresser) bezeichnet. Wirbeltiere machen in seiner Nahrung tatsächlich nur etwa 15 % aus. Der Marderhund wird sogar bezichtigt, Rehen und Wildschweinen nachzustellen. Es werden in den Medien bereits viele nicht belastbare Daten bekannt gegeben, obwohl hierzu noch keine seriöse Publikation erschienen ist. Es wird wohl gezielt versucht, die Öffentlichkeit mit Falschinformationen zu verunsichern, um sie für die von der Jagdseite gewünschten stärkeren Bejagung einzunehmen! (4) Erst vor einigen Jahren versuchte der Deutsche Jagdverband die Politik und die Öffentlichkeit durch das Projekt Fellwechsel GmbH mit der „nachhaltigen“ Verwertung von Pelzen zu überzeugen. Dieses Projekt ist wie vorhergesehen bald gescheitert. Allerdings wurden auch hier Steuergelder im hohen sechsstelligen Bereich verschwendet, vom Tierleid mal ganz abgesehen (5). Dafür kamen dann in den letzten zwei Jahren immer wieder Artikel, wie gut doch ein Waschbärenbraten als Alternative zur Massentierhaltung sei. Nach dem Motto: „If you can’t beat them, eat them“ hatten die Jagdverbände immer wieder versucht, dafür Werbung zu machen und das Fleisch sei bedenkenlos etc. und jetzt soll der Waschbär plötzlich eine bedrohliche Gefahr für den Menschen durch die Übertragung von angeblich vielen Krankheitserregern darstellen? (6) Wichtig zu wissen ist, dass das Projekt ZOWIAC von Jägern Kadaver und Blutproben z.B. von getöteten Waschbären und Marderhunden bekommt. Darunter werden auch kranke Tiere oder jene sein, die an Stellen gefunden und getötet wurden, wo vorwiegend auch „bedrohte potentielle Beutetiere“ leben (7). Deswegen werden von ZOWIAC durch Magenanalysen verschiedene Amphibien (auch einige seltenere) unter den angeblich vom Waschbären 47 verschiedenen erbeuteten Tieren nachgewiesen. Sogar das ganz seltene und in der Rhön lebende, aus Schweden importierten Birkhuhn wird unter den Beutetieren aufgelistet! FAZIT: Es sieht ganz danach aus, dass nach einem neuen „vernünftigen Grund“ gesucht wird, um die Schonzeit für diese Tiere komplett aufzuheben und somit auch die Streichung von der EU-Liste der invasiven Arten zu verhindern bzw. wie die bisher in dieser Liste fehlenden Mink und Goldschakal neu aufnehmen. Vor vermeintlichen Zoonosen, die von diesen Tieren an uns Menschen übertragen werden könnten, müssen wir uns wirklich nicht fürchten, auch der Einfluss auf die Ökosysteme kann als gering bezeichnet werden. Dazu gibt es bereits viele wissenschaftliche Studien, u.a. das Projekt Waschbär von Berit Michler www.projekt-waschbaer.de Eine Untersuchung bei den vielen Wildtierstationen hätte ebenfalls genügt, sowie wie auch Kotanalysen, um zu sehen inwieweit Krankheitserreger vorhanden sind und wie sich die Nahrung zusammensetzt. Dafür muss kein teures und von der Jagdlobby mit finanziertes und beeinflusstes Projekt Namens ZOWIAC neu ins Leben gerufen werden, um gemäß der FACE, dem europäischen Dachverband der Jäger, die Ausrottung der „invasiven Arten“ zu unterstützen. (8) Selbst die HGON sieht eine Verfolgung als nicht zielführend: „Im Vergleich zu anderen Naturschutzproblemen wie der Intensivlandwirtschaft sind die Neobiota kein nennenswertes oder ein nur punktuelles Problem, das sich mit punktuellen Maßnahmen im Sinne der Gesamtsituation des Naturschutzes besser lösen lässt als durch den Aufruf zur Verfolgung.“ (9) Es wäre wünschenswert, dass diese Tiere wieder von der EU-Liste gestrichen werden. Der Waschbär gilt längst als etabliert und eine Neuaufnahme von Mink oder Goldschakal dient nur dazu, dass die Jäger diese Tiere in Zukunft intensiver bejagen, sogar ausrotten können. Was sagt die EU-Verordnung? Lt. EU-Verordnung sind in erster Linie nicht letale Maßnahmen zu ergreifen. Hier ein Auszug des Bundesumweltministeriums: „Zu den möglichen Gründen für eine Bekämpfung zählt zum Beispiel, dass seltene oder gefährdete Arten oder Lebensräume bedroht sind oder die menschliche Gesundheit gefährdet wird. Gegen Eingriffe spricht, dass diese meist mit großem Aufwand verbunden sind und eine Kosten-Nutzen-Abwägung erfolgen sollte. Außerdem können auch die Bekämpfungsmaßnahmen Schäden anrichten.“ (10) Dieses ist eindeutig in den Managementmaßnahmen zur Umsetzung der EU-Verordnung 1143/2014 über invasive Arten zu entnehmen, die für alle Bundesländer und somit auch für Hessen gelten. (11) „Die gezielte Bejagung des Waschbären zum Schutz gefährdeter Arten ist … nur unter besonderen Rahmenbedingungen möglich und sinnvoll“. Linkverzeichnis: (1) Fördergelder DBU https://www.dbu.de/projekt_35524/01_db_2409.html (2) Fördergelder ZOWIAC Mitarbeiter https://www.dbu.de/stipendien_30021/947_db.html (3) Weitere Artikel zu den Förderbeiträgen https://www.senckenberg.de/de/pressemeldungen/waschbaer-marderhund-co-gefahren-invasiver-und-gebietsfremder-raubsaeugerarten-fuer-gesundheit-und-oekologie/ https://www.fr.de/wissen/den-invasoren-auf-der-spur-90142202.html https://www.jagdverband.de/waschbaer-hat-gravierenden-einfluss-auf-amphibien https://vet-magazin.de/wissenschaft/wildtierkunde/ZOWIAC-Zoonotische-und-wildtieroekologische-Auswirkungen-invasiver-Carnivoren.html (4) Artikel in der FAZ und anderen Natur.de zum Projekt ZOWIAC https://www.wissenschaft.de/erde-umwelt/invasive-kleinraeuber-im-visier/ https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/waschbaeren-und-marderhunde-mit-parasiten-durchseucht-17966123.html https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/waschbaeren-plage-wie-werden-wir-sie-wieder-los-17946071.html (5) Fellwechsel GmbH https://www.wildtierschutz-deutschland.de/single-post/fellwechsel (6) Waschbärenfleisch ein Geheimtipp https://www.jagdverband.de/ein-baerig-guter-braten (7) Landesjagdverband Hessen Proben ZOWIAC https://ljv-hessen.de/forschungsprojekt-zowiac-blut-tupferproben-von-waschbaer-mink-und-marderhund-werden-benoetigt/ (8) Empfehlungen der FACE https://www.face.eu/wp-content/uploads/2021/03/Update-IAS-List-of-EU-concern-Consequences-and-Guidance-DE-1.pdf (9) Positionspapier der HGON zu Neozoen https://www.hgon.de/fileadmin/HGONContent/02-Unsere-Arbeit/02-Voegel/03-Nilgans/HGON_Position_Neozoen.pdf (10) Neobiota, wie neue Arten Ökosysteme verändern https://www.umwelt-im-unterricht.de/hintergrund/neobiota-wie-neue-arten-oekosysteme-veraendern/ (11) Maßnahmen Hessen https://umwelt.hessen.de/naturschutz/arten-und-biotopschutz/invasive-arten-in-hessen

  • Ostern 2022: Immer weniger Feldhasen

    In den vergangen zehn Jahren ist der Bestand der Feldhasen in Deutschland weiter dramatisch zurückgegangen. Ein starkes Indiz dafür sind die jährlich im Rahmen der Jagd getöteten Tiere, die auch das sogenannte Fallwild, also z.B. Verkehrsopfer, beinhalten. So wurden 2011 noch 367.000 Tiere gezählt, während es 2021 nur noch 145.000 waren. Von der Jägerschaft verbreitete Zahlen, die einen angeblich positiven Entwicklungstrend wiedergeben, sind vorsätzlich irreführend und dienen wohl allein dazu, die Öffentlichkeit zu täuschen. Allein in NRW ist die Hasenstrecke in den letzten zehn Jahren um etwa 77 Prozent von einst 127.000 auf 29.000 zurückgegangen, in Niedersachsen um 68 Prozent von 88.000 auf 28.000. Und das ist keineswegs auf eine jagdliche Zurückhaltung, sondern vielmehr auf die Zerstörung von Lebensräumen und Nahrungsgrundlagen durch Landwirtschaft und Versiegelung zurückzuführen. Bundesweit gilt der Feldhase gemäß der aktuellen Roten Liste der gefährdeten Tierarten als im Bestand gefährdet. Die Jagdverbände betonen zwar unermüdlich, dass sie den Feldhasen, dort wo er ihnen gefährdet erscheint, jagdlich schonen. Tatsache ist aber, dass nach wie vor weit über 100.000 dieser Tiere – und das sind dann die, die sich reproduzieren könnten – erschossen werden. Wir halten die Ergebnisse der regelmäßig seitens des Deutschen Jagdverbands veröffentlichen Daten zu bundesweiten Hasenzählungen – insbesondere, da sie unzulässigerweise auf ganze Landstriche hochgerechnet werden – für nicht seriös, und zwar aus folgenden Gründen: An der Zählung nehmen ausschließlich Jäger oder Jagdpächter teil, in deren Revieren Feldhasen vorkommen. Jagdrevierinhaber ohne oder ohne bedeutende Feldhasenvorkommen werden mehrheitlich nicht an der Taxation teilnehmen. Die Bestandszahlen pro 100 ha Fläche reflektieren demnach die Zahl der Hasen in den „besseren“ Hasenrevieren und können schon alleine deshalb nicht auf die gesamte Fläche, die als Lebensraum für Hasen in Frage kommt, hochgerechnet werden. Sie sind nicht repräsentativ. Auch deshalb nicht, weil nur etwas mehr als zwei Prozent der Jagdbezirke überhaupt an der Taxation teilnehmen. In Jagdrevieren, in denen gezählt wird, wird vornehmlich dort gezählt, wo auch Ergebnisse zu erwarten sind. Es gibt sehr viele Reviere, in denen auf der einen Seite der Feldhase vorkommt, auf der anderen aber überhaupt nicht. Auf seinen Grafiken behauptet der Deutsche Jagdverband es gäbe in Deutschland 16 Feldhasen pro Quadratkilometer. Selbst wenn wir davon ausgehen, wie in einer Pressemitteilung der Jagdlobbyisten einschränkend vermerkt, dass es die 16 Feldhasen nur auf "Feldern und Wiesen" gibt, würden wir es bei einer landwirtschaftlichen Fläche von etwa 179.000 qkm mit einem Feldhasenbestand von insgesamt 2,86 Millionen Tieren zu tun haben. Solche Zahlen sind u.E. vorsätzlich irreführend. Bei einer Hasenstrecke von 145.000 Tieren hieße das, dass weniger als fünf Prozent des Bestands durch die Schrotflinten der Jägerschaft sterben würden. Tatsächlich dürften das aber eher 10 bis 20 Prozent sein. Dann kämen wir auf einen realistischen Gesamtbestand von etwa 750.000 bis 1,5 Mio. Feldhasen in Deutschland. Bei weniger seltenen Tierarten wie Wildschweinen, Rehen, Rabenvögeln und Füchsen werden pro Jahr 30 bis 50 Prozent des jährlichen Bestands dezimiert. Weitere Artikel zum Thema

  • Drama im Oder Nationalpark - Tiere ertrinken

    Petition unterzeichnen Spendenaktion: Wildtieren helfen und Artenvielfalt im Nationalpark erhalten Hören - Schreckliche Bilder von Rehen und Hirschkälbern, die am Wildschweinzaun im Nationalpark Unteres Odertal auf der Flucht vor dem Hochwasser ertrinken oder vor Erschöpfung sterben, sind in den vergangenen Wochen durch die Medien gegangen. Kurzfristig eingeleitete Maßnahmen des zuständigen Landkreises Uckermark wie die stellenweise Reduzierung der Zaunhöhe oder der Einbau von Zaunfenstern werden die Situation an der Oder insbesondere im Hinblick auf das kommende Frühjahrshochwasser an der Oder wohl kaum entschärfen. Rehe und Hirschkälber sind Tiere, die in diesen Tagen augenscheinlich qualvoll am ASP-Zaun sterben. Es gibt aber auch zahlreiche kleinere zum Teil streng geschützte Tierarten, die kaum eine Möglichkeit haben, den umzäunten Hochwasserpoldern im Nationalpark Unteres Odertal zu entkommen. Selbst dann, wenn einige Tiere der Katastrophe durch eine gefährliche Flucht durch die Zäune entgehen – sie werden nicht zurückkommen können. Auch sind die Wanderungen vieler Tiere zwischen ihren jahreszeitlich unterschiedlichen Lebensräumen durch die Zäune erheblich eingeschränkt. Die zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest im deutsch-polnischen Grenzgebiet aufgestellten Zäune beschädigen so nachhaltig das bestehende Natura-2000-Gebiet und den Zweck des Nationalparks. Wildtierschutz Deutschland hat in dieser Woche ein erstes Rechtsgutachten zu der Situation im Odertal in Auftrag gegeben. Wir sind der Meinung, dass die Hochwasserkatastrophe absehbar war und schon im Planungsstadium durch eine alternative Zaunführung hätte vermieden werden können. Die Folgen für den Naturraum und die einzigartige Tierwelt sind unverhältnismäßig. Für uns ist es unverständlich, warum nicht auch das für den Nationalpark verantwortliche grüne Umweltministerium hier ein Machtwort gegenüber der zuständigen Landrätin in der Uckermark spricht. Schließlich besteht die große Gefahr, dass der Nationalpark nach und nach ausblutet. Denn es ist derzeit nicht absehbar, dass der Zaun in den nächsten Jahren wieder verschwindet.“ Eine vertretbare und schnell umsetzbare Lösung bieten die Initiatoren einer inzwischen von über 100.000 Unterstützern unterzeichneten Petition an den Landkreis Uckermark und das Brandenburgische Verbraucherschutzministerium an: Auf einer Länge von etwa 22 km soll der Zaun einige hundert Meter nach Westen verlegt werden. Dann hätten die Tiere zumindest die Möglichkeit, bei Hochwasser sichere Bereiche aufzusuchen. +++ In einem offenen Brief wendet sich die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht heute mit ähnlichen Schreiben an die Landrätin des Landkreises Uckermark und die Verbraucherschutzministerin des Landes Brandenburg, Frau Ministerin Nonnemacher: Anschreiben Landrätin Dörk Das Schreiben erläutert die Rechtslage im Hinblick auf das Tierseuchenrecht, das Tier- und Naturschutzgesetz und schließt rechtliche Verfehlungen beim Bau des Zauns bezüglich des Tierschutzes und der FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht aus. Lesen Sie auch: Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zaunbaus Alle Berichte zu den rechtswidrigen Zäunen im FFH-Gebiet Unteres Odertal finden Sie hier

  • Einstweilige Verfügung: ASP-Zaun im Nationalpark vor Gericht

    Petition unterzeichnen Spendenaktion: Wildtieren helfen und Artenvielfalt im Nationalpark erhalten Hören - Am 2. Februar hatten die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht und Wildtierschutz Deutschland bereits gemeinsam mit den in Brandenburg klageberechtigten Naturschutzorganisationen Freier Wald e.V und Waldkleeblatt – Natürlich Zauche e.V. ein behördliches Antragsverfahren eingeleitet und die Verlegung der ASP-Schutzzäune aus dem Überflutungsgebiet im Nationalpark Unteres Odertal hinaus gefordert. Nachdem sich die Landrätin, Karina Dörk, am 4. Februar dahingehend äußerte, dass der den Nationalpark zerschneidende Zaun bleibe, wo er ist, und man nun erst einmal "in den nächsten Wochen (!) auswerten wolle", wie gut die Maßnahmen des Landkreises funktionierten, hat sich das Tier- und Naturschutzbündnis entschlossen mit heutigem Datum einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Potsdam zu stellen. Per einstweiliger Verfügung möchten die Tier- und Naturschutzorganisationen den Landkreis verpflichten, den östlichen ASP-Schutzzaun aus den überfluteten Wiesen auf den Sommerdeich hinauf und den westlichen Zaun so weit hinter den Winterdeich ins Landesinnere zu verlegen, dass Wildtiere, die sich im von Hochwasser gefährdeten Bereichen des Nationalparks aufhaltenden, die Polderwiesen ungehindert verlassen und höher gelegenes Gelände aufsuchen können. Die einzigartige Auenlandschaft des Nationalparks Unteres Odertal ist als Fauna-Flora-Habitat Teil der internationalen Natura 2000-Gebiete und im Rahmen der Ramsar-Konvention als europäisches Vogelschutzgebiet streng geschützt. Die nach und nach aufgestellten ASP-Schutzzäune verhindern nicht nur die Flucht der Tiere vor dem Hochwasser, sie zerschneiden auch die unterschiedlichen Lebensräume, die die teilweise streng geschützten Tierarten im Laufe der Jahreszeiten aufsuchen, und beeinträchtigen damit erheblich den Schutzzweck des Nationalparks. Es ist äußerst zweifelhaft, inwiefern der im Nationalpark geschaffene Schutzkorridor noch den Zweck eines „Bollwerks gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest nach Westen“ (Zitat Karina Dörk, ALUK Ausschusssitzung 07.02.2022) erfüllt. Ob sich überhaupt noch infizierte Wildschweine innerhalb des umzäunten Gebiets befinden, ist aufgrund mangelhaften Monitorings des Landkreises völlig unklar. Längst sind zahlreiche ASP-Fälle bei Wildschweinen jenseits des „Bollwerks“ aufgetreten. Damit steht fest, dass der im Bereich der Flutungspolder geschaffene Schutzkorridor nicht in der Lage war, das Virus innerhalb des Nationalparks bzw. auf polnischer Seite zu halten. Über weite Strecken wird das Virus zudem nicht direkt durch Wildschweine, sondern indirekt durch Menschen übertragen. Auch Fischadler, Kolkraben und andere Aasfresser können Fleisch von infizierten Kadavern weitertragen. Wissenschaftliche Studie belegen sogar, dass das Virus über das Wasser übertragen wird. Die zögerlichen Maßnahmen, die der Landkreis bisher getroffen hat, wie zwölf jeweils 30 cm breite Durchlässe für Rehe auf einer Gesamtzaunlänge von etwa 70 Kilometern, Zaunabsenkungen mit Spanndrahten in Kopfhöhe von Rehen und zeitweise offene Poldertore sind auch aus der Sicht von Experten keineswegs zielführend. +++ Websites der genannten Organisationen: https://djgt.de/ https://freier-wald-ev.de/ https://waldkleeblatt.de/ Alle Berichte zum Thema

  • Hessische Jagdverordnung – Stellungnahme Tierschutzverbände

    Die Geltungsdauer der Hessischen Jagdverordnung ist auf den 31. Dezember dieses Jahres befristet und wird vor einer möglichen Fortschreibung zunächst evaluiert. Dazu hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das Bündnis Jagdreform Hessen, in dem Wildtierschutz Deutschland neben dem Landestierschutzverband Hessen und weiteren Tierschutzorganisationen vertreten ist, aufgefordert, Stellung zu nehmen. Das Bündnis der Tierschutzorganisationen kritisiert, dass die inzwischen breite Studienlage, die eine Notwendigkeit der Jagd im Allgemeinen und auf bestimmte Tierarten mindestens in Zweifel zieht, völlig ignoriert wird. Nicht nur Studien, sondern auch Praxiserfahrungen belegen, dass z.B. die Jagd auf Füchse ökologisch völlig sinnlos ist. So werden Füchse in vielen deutschen Nationalparks seit Jahrzehnten nicht mehr bejagt, im Kanton Genf seit 1974 nur in Ausnahmefällen und in Luxemburg seit 2015 überhaupt nicht mehr. In keinem der Fälle bewahrheiten sich die apokalyptischen Vorhersagen der Jägerschaft. Die Zahl der Füchse bleibt konstant, sogar der Befall mit dem Fuchsbandwurm ist rückläufig. Und obwohl Füchse und andere Beutegreifer in Hessen seit Jahrzehnten intensiv bejagt werden, verschlechtert sich die Lage von Rebhuhn und Feldhase kontinuierlich. Gerade diese Tierarten werden immer wieder vorgeschoben, um die Bejagung von Beutegreifern zu begründen. In unserer Stellungnahme fordern wir u.a. die Abschaffung der Fallenjagd, ein Verbot Hunde und Katzen zu erschießen und zumindest eine allgemeine Jagdruhe von Januar bis September eines Jahres für alle Wildtiere. Des Weiteren nehmen wir zu einzelnen bejagten Tierarten Stellung und weisen beispielsweise darauf hin, dass eine Jagd auf Vögel, die mittels Schrotschusses erfolgt, mit dem Gebot größtmöglicher Schmerzvermeidung gemäß Tierschutzgesetz unvereinbar ist. Die ausführliche Stellungnahme lesen Sie hier.

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