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  • Lovis Kauertz

Niedersachsen: Tierschutz bei der Jagd hinderlich

In den Setz- und Brutzeiten dürfen gemäß Bundesjagdgesetz bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden. Der Schutz der Elterntiere ist seit 1953 ein zentraler Tierschutzbestandteil des Jagdrechtes und entsprechend seiner Bedeutung als Straftatbestand im Bundesjagdgesetz ausgestaltet.



Elterntierschutz Niedersachsen Jagdgesetz
Der Elterntierschutz soll in Niedersachsen weiter aufgeweicht werden.

Obwohl es wohl an der entsprechenden Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers fehlt, eine solche Strafnorm zu ändern, hat Niedersachsen bereits mit der letzten Änderung des Jagdgesetzes begonnen, den Schutz der Elterntiere aufzuweichen. Diesen Kurs setzt das Landwirtschaftsministerium unter der Leitung von Barbara Otte-Kinast nun fort und will zukünftig Verstöße gegen den Elterntierschutz teils nur noch als Ordnungswidrigkeit sanktionieren. Das Ministerium geht in der Gesetzesnovelle aktuell sogar so weit, dass die Tötung von Elterntieren, die nicht erkennbar Jungtiere führen, straffrei bleiben soll.


Darüber hinaus plant Otte-Kinast im Rahmen des Jagdschutzes künftig den Abschuss von Hauskatzen ohne weitere Voraussetzungen zu gestatten, sobald diese sich mehr als 300 m vom nächsten Wohnhaus entfernt befinden. Eine solche Regelung entbehrt jeder Verhältnismäßigkeit und jeglichen vernünftigen Grundes.


Wildtierschutz Deutschland, die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT), der Bund gegen Missbrauch der Tiere und der Deutsche Tierschutzbund fordern die Ministerin in einem offenen Brief gemeinsam mit dem Landestierschutzverband Niedersachsen und dem Bremer Tierschutzverein auf, diese Änderungsvorschläge im aktuellen Entwurf zur Novellierung des Landesjagdgesetzes Niedersachsen zu revidieren.

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Elterntierschutz Niedersachsen Offener Brief Otte-Kinast
Gemeinsamer offener Brief an Otte-Kinast, Niedersachsen.

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