Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen
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- Tierschutzverbände lehnen Jagdgesetz ab
Hören - Zentrale Punkte für die Ablehnung des Entwurfes des geänderten Bundesjagdgesetzes sind: Die sich aus dem Staatsziel Tierschutz ergebenden gesellschaftlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen finden keine Berücksichtigung. Der Gesetzesentwurf ist in vielen Punkten tierschutz- und wildtierfeindlich. Eine Freizeitbeschäftigung ist kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes Die Liste der jagdbaren Arten sollte auf die Tierarten reduziert werden, für die es einen vernünftigen Grund für die Jagd gibt. Zunehmende Aufgabe der Weidgerechtigkeit, dadurch Aufweichung es Tierschutzes Frei nach der Wald-vor-Wild-Ideologie propagiert das Gesetz eine mehr oder minder ungezügelte Jagd auf Rehe, Hirsche und andere Paarhufer des Waldes. Technische Aufrüstung wie Nachtzielgeräte und Scheinwerfer nimmt den Wildtieren den letzten Rückzugsort - die Nacht. Ein breites Bündnis von Tier- und Naturschutzorganisationen lehnt den vorliegenden Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes ab. Aus Sicht der Verbände ist der Entwurf in vielen Punkten tierschutz- und wildtierfeindlich. Das geht aus einer gemeinsamen Stellungnahme von insgesamt 28 Tier- und Naturschutzorganisationen hervor, die am 15. Januar zuständigen Ministerien und Fachausschüssen zugestellt wurde. Ziel der Verbände ist es, der von Forst- und Jagdinteressen dominierten Novelle ein starkes Bündnis gegen die schleichende Aufweichung des Tierschutzes im Jagdrecht entgegenzusetzen. Das auch vor dem Hintergrund, seitens des federführenden Bundeslandwirtschaftsministeriums bisher nicht ernsthaft zu diesem Thema gehört worden zu sein – im Gegensatz zu den Nutzerverbänden der Jagd und der Forstwirtschaft. Das Bündnis fordert, dass bei einer Novelle des Bundesjagdgesetzes wissenschaftliche, wildbiologische, wildökologische und tierschutzrechtliche Aspekte stärker berücksichtigt werden. Denn nach wie vor fehlt im Bundesjagdgesetz eine klare und eindeutige Regelung dahingehend, dass ein „vernünftiger Grund“ für das Töten von Tieren im Rahmen der Jagd zwingend erforderlich ist, und wie dieser nachzuweisen ist. Folgerichtig fordert das Bündnis die Liste der jagdbaren Tierarten im Bundesjagdgesetz - nicht zuletzt auch aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Einstellung zum Tierschutz, die sich rechtlich im Staatsziel Tierschutz widerspiegelt - anzupassen. Denn davon ist die Jagdgesetzgebung weit entfernt. Im Gegenteil, werden die in der Jägerschaft so zentral propagierten Tierschutzanforderungen im unbestimmten Rechtsbegriff der Weidgerechtigkeit nach und nach aufgegeben, so dass selbst der fahrlässige Abschuss von für den Nachwuchs lebensnotwendigen Elterntieren zur tierschutzrechtlichen Bagatelle runtergestuft werden soll. Zulasten des Tierschutzes geht auch die Erweiterung des Hegebegriffs. Künftig soll „insbesondere eine Verjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“ möglich sein. Da wo es bisher üblich war, neue Schonungen für eine Übergangszeit einzuzäunen, wird nun propagiert Wildtierbestände soweit zu dezimieren, dass von ihnen kein unerwünschter Einfluss auf die Vegetation ausgehen kann. Das ist Ausfluss einer nicht zielführenden und tierfeindlichen Wald-vor-Wild-Ideologie, wie sie heute bereits mit bekannten Folgen für Rehe und Rothirsche in den Staatsforsten von Bayern, Sachsen und weiteren Bundesländern umgesetzt wird. Diese Art der Jagd greift massiv in die natürliche Alters- und Sozialstruktur der großen Grasfresser ein, nimmt den Kitzen und den Kälbern ihre Eltern und konterkariert eine wesentliche Funktion der Hege in der Jagd, nämlich die „Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes“. Kritisch zu sehen ist nicht zuletzt die vorgesehene massive technische Aufrüstung der Jäger zur Tötung von Wildtieren durch die Möglichkeit der Verwendung künstlicher Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, einschließlich Infrarotaufhellern und Nachtzielgeräten. Die schon heute stattfindende ganzjährige Jagd nimmt den Tieren mit diesen Möglichkeiten – auch denen, die nicht bejagt werden – den bislang letzten Rückzugsort, nämlich die Nacht.
- Nester auf Strommasten: Störche sollen ausquartiert werden
Der Kreis Groß-Gerau in Südhessen mit seinen weiten Rheinauen gilt in ganz Europa als eine „Storchenhochburg“. Im letzten Jahr brüteten dort erfolgreich 284 Paare. Störche lieben die Gesellschaft ihrer Artgenossen und leben in Kolonien. In früheren Zeiten sah man Meister Adebar - wenn überhaupt - nur vereinzelt. Das lag daran, dass die Zugvögel nach den Wirtschaftsboom-Jahren hier keine geeigneten Brutplätze mehr vorfanden. Dass die Art so erfolgreich im Kreis brütet liegt am Nahrungsangebot, an den wieder vernässten Wiesen und der strukturierten Auenlandschaft. Auch das veränderte Zugverhalten der Vögel spielt eine Rolle. Durch klimatische Veränderungen bleiben die Frühlingsboten den Winter über häufig in Deutschland, Frankreich oder Spanien. Mülldeponien liefern während dieser Zeit genügend Nahrung. Dadurch sinkt die Sterblichkeit und die vorhandenen Nistplätze werden knapp. Aber Meister Adebar findet dennoch immer wieder neue Möglichkeiten, seine Nester auch an ungewöhnlichen und teilweise brandgefährlichen Stellen zu errichten. Nester auf Schornsteinen, welche noch im Betrieb sind, oder aber auch auf Überlandleitungen sind keine Seltenheit. Diese Nester müssen dann schnell entfernt werden, denn Sicherheit für Mensch und Tier geht vor. In diesen Tagen passiert das auch auch auf Strommasten auf den Rheinauen in Ginsheim bei Mainz. Seit einigen Jahren errichten die Zugvögel dort bereits ihre Nester und sind beliebt bei Jung und Alt. Der Stromversorger Mainzer Netze überlegt schon seit einigen Jahren, wie man des „Problems“ Storch Herr werden kann. Und so entstand in Zusammenarbeit mit dem NABU Hessen die Idee, es mit kleinen sich selbst drehenden Windrädern auf den Traversen der Strommaste zu versuchen. Im Februar diesen Jahres haben die Mainzer Netze diese „Propeller“ an den Stellen anbringen lassen, wo die Störche ihre Nester bauen. Doch die Störche waren nicht dumm, schauten sich dieses „komische Etwas“ aus der Luft genauer an und kamen zu dem Entschluss ihre Nester genau auf die Ventilatoren zu errichten und damit die Propeller zu stoppen. Insgesamt wurden auf drei Strommasten fünf Nester von den Störchen erbaut. Viele Bürger in Ginsheim und Umgebung freuten sich bereits auf ein weiteres spannendes und erfolgreiches Storchenjahr in Ginsheim. Doch nun sollen die Nester entfernt werden! Zu häufig muss der Stromversorger anrücken, um z.B. Äste zu beseitigen, die auf die Leitungen gefallen sind. Da spielen sicherlich auch die Kosten eine Rolle. Wir gehen davon aus, dass die Untere Naturschutzbehörde eine Genehmigung für die Entfernung der Nester erteilen wird. Bernd Petri, Biologe und Vogelexperte des NABU Hessen begleitet als Sachverständiger die ganze Aktion und wird jedes Nest vor dem Abbau mittels einer Drohne überprüfen, ob sich bereits Eier in den Nestern befinden. Sollte dies der Fall sein, darf das Nest nicht entfernt werden. Alle anderen dürfen entfernt werden. Sollten die Störche nicht weiterziehen um ihre neuen Nester anderswo aufzubauen und diese erneut in den Strommasten errichten, dürfen sie ebenso bleiben. Denn die Zeit der Eiablage ist nahe, diese erfolgt meist ab Ende März. Störche sind standorttreue Vögel und kommen immer wieder an die Stellen ihrer Geburt zurück. Somit würden auch die in diesem Jahr geschlüpften Jungstörche in einigen Jahren ihre Nester wieder in den Strommasten errichten. Keine Frage, das Errichten der Nester auf den Strommasten nahe der Stromleitungen bedeutet auch eine Todesfalle für die Tiere. Ganze Nester sind schon in Brand geraten. Dennoch hätte man nach Alternativen suchen können und zum Beispiel Nisthilfen für die Störche nahe der Strommasten errichten können. Aber die Störche sind dem Kreisjägerverein Groß-Gerau ein Dorn im Auge. Die kommen mal wieder mit Schauermärchen über Störche, welche Hasenbabys fressen. Nach Fuchs, Rabe und Greifvogel ist nun der Storch das neue Feindbild. Einer muss ja der Verantwortliche sein für den Rückgang der Feldhasenpopulation. Dabei ist der Hauptverursacher immer noch die intensive Landwirtschaft und die Jagd auf Feldhasen selber. Wichtig wäre es vor allem, abgestorbene Bäume wie z.B. Pappeln ohne Krone stehen zu lassen. Diese dienen dann als natürliche Nisthilfen. Störche gibt es keinesfalls zu viele und die Population regelt sich von selber durch Krankheiten und durch das Nahrungsangebot. Findet sich keine Nahrung ziehen die Störche in andere Regionen. Die Lebensräume sollten unbedingt geschützt werden, um eine große Artenvielfalt zu erhalten. Ständiger Flächenfraß und eine intensive Landwirtschaft sowie die Hobbyjagd schaden dem Artenerhalt. Bernd Petri gibt noch zu Bedenken, dass das Entfernen schon eine sinnvolle Lösung ist, denn wenn in einigen Jahren zum Beispiel die Masten mit sieben oder acht Nestern belegt sind könnte der Mast abgestellt werden und eine Stromversorgung wäre nicht mehr gegeben. Somit ist es auch im Sinne des Tier- und Naturschutzes, die Nester zu entfernen und es bleibt zu hoffen, dass die Störche genügend andere Nisthilfen finden können. Und vielleicht spendieren die Mainzer Netze gemeinsam mit dem NABU Hessen auch die ein oder andere Nisthilfe. +++ Zum gleichen Thema: Hessens Störche: Keine Gefahr für das Niederwild
- Jagdverbot Kanton Genf: Mehr Artenvielfalt auf dem See
Hören - Seit 1974 ist die Hobbyjagd im Kanton Genf in der Schweiz nicht mehr erlaubt. Im Rahmen des Spezialabschusses werden aber nach wie vor einige wenige Tiere, hauptsächlich Wildschweine durch sogenannte Fauna-Wächter geschossen (Jagdstatistik Schweiz). +++ Dr. Guy Hopp zu den Erfahrungen mit dem Jagdverbot im Kanton Schweiz: Gerne werden von Jägern irgendwelche Studien oder angebliche Erfahrungen zitiert, die beweisen sollen, dass die Jagd einen positiven Einfluss auf die Wildpopulation hat und/oder der Vermeidung von Schäden durch Wild dienen soll. Dazu muss bemerkt werden, dass es nur so wimmelt von (bezahlten) Studien, die von Interessengruppen in Auftrag gegeben werden, um die eine oder andere These zu unterstützen. Diese können also von Natur aus nicht zum Beweis herangezogen werden. Ausschließlich wissenschaftlich fundierte Studien, die unabhängig erstellt worden sind, sollten berücksichtigt werden. Die Anzahl überwinternder Wasservögel hat sich mehr als verzehnfacht und es hat niemals einen solchen Reichtum und so eine Vielfalt an Enten auf unseren Gewässern gegeben. In Bezug auf das Kleinwild zählt die Dichte der Hasenpopulation zu den höchsten in der Schweiz. In Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft hat man sich nie zuvor so sehr bemüht, den Lebensraum der heimischen Kaninchen- und Rebhuhnpopulationen zu schützen. In Bezug auf das Großwild entwickeln sich das Schalenwild (Huftiere) gut, das Reh ist im größten Teil des Gebirges vertreten, der Hirsch hat auf dem Kanton Fuß gefasst und entwickelt sich prächtig und das Wildschwein ist ebenso etabliert. Tierfreunde erfreuen sich daran, im Kanton eine solche Artenvielfalt beobachten zu können und alle schätzen es, das ganze Jahr ohne Störungen durch unsere Landschaften spazieren zu können, ohne dem Risiko eines Jagdunfalls ausgesetzt zu sein. Einzig und allein die Wildschweine werden als Problem genannt, weil sie aus umliegenden Jagdgebieten flüchten und sogar über den Fluss aus Frankreich herüberschwimmen wenn dort gejagt wird. Dies wird dann durch die Wildheger geregelt, die entweder durch Schutzzäune oder auch durch Abschuss dieses Problem unter Kontrolle halten. Die Abschusszahlen beschränken sich dabei auf ein paar hundert Tiere verglichen mit über 100.000 für den Rest der Schweiz. Da ich Leiter einer Forschungsgruppe in Genf bin und mich dort oft aufhalte, kann ich den Erfolg des Jagdverbotes auch aus persönlichen Gesprächen mit Bewohnern bestätigen. Die obigen Zahlen (nur 200 Wildschweine in Genf – über 100.000 erlegte Tiere aller Arten im Rest der Schweiz) belegen, dass die Jäger wieder einmal nur das Problem, das sie selbst verursacht haben, lösen wollen: Überpopulation durch Füttern und Jagddruck! Einige Zitate von Abgeordneten: "Ein Fauna-Wächter verbraucht maximal zwei Patronen, um die Wildschweine zu töten. Hingegen verbraucht ein Jäger 10 bis 15 Patronen! Dazu kommt, dass die Tiere oftmals von den Jägern verletzt werden", sagte ein Abgeordneter der MCG. "Sie wollen, dass die Jäger wieder zurück in den Kanton kommen. Eine öffentliche Angelegenheit Personen anzuvertrauen, die psychische Probleme haben und deren Freizeitvergnügen der Abschuss von Tieren ist - das ist skandalös", fügte ein sozialistischer Abgeordneter, möglicherweise in Anlehnung an das wahnsinnige Schreiben des Präsidenten der "Saint Hubert", der im Sterben liegenden Genfer Jagdvereinigung, hinzu." Der Kanton Bern in der Schweiz wurde ein Paradies für Jäger, nachdem hier die staatliche Wildhege und Kontrolle abgeschafft wurde. In den folgenden zwei Jahren wurden dann in einem internen Bericht über 600 Fälle von Tieren gemeldet, die durch Jäger angeschossen wurden und dann grausam zugrunde gingen (keine Munition mehr, nicht gefunden ..). In einer beispiellosen Farce wurde dann das Gesetz geändert, so dass die Abschüsse nur noch bei genügend Licht durchgeführt werden dürfen und so, dass die Jäger weniger oft daneben schießen (kein Kommentar). Fazit: Wenn man sich in der Debatte über den Nutzen der Jagd auf wissenschaftlich fundierte Studien oder konkrete Beispiele beruft, dann ist es offensichtlich, dass die Jagd überflüssig ist und nur Probleme schafft, die sie dann wieder beheben will. Dieser Artikel wurde bereits 2010 geschrieben. +++ Lesen Sie auch: Luxemburg ohne Fuchsjagd
- Artenschutz und Jagdrecht müssen getrennt werden
Immer mehr Tierarten werden in das Jagdrecht übernommen. Inzwischen sind es über einhundert Spezies, die dem Jagdrecht unterliegen. Ob es um die Aufnahme des Wolfes oder des Goldschakals in das Jagdrecht geht oder um invasive Arten von unionsweiter Bedeutung – Artenschutz und Tierschutz werden dadurch in zum Teil erheblichem Umfang gezielt aufgeweicht. Ein Nutzen zugunsten der dem Jagdrecht unterstehenden Tierarten darf in den meisten Fällen bezweifelt werden. Hegemaßnahmen betreffen in aller Regel nur ganz wenige jagdbare Arten wie das Reh- und Rotwild (Hirsche), Fasanen und Rebhühner. Wildtierschutz Deutschland, Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT), Deutscher Tierschutzbund und die DJGT, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht fordern deshalb in einem offenen Brief die Bundesumweltministerin Svenja Schulze auf, sich dafür einzusetzen, Artenschutz und Jagdrecht klar zu trennen: Sehr geehrte Frau Bundesministerin, vor dem Hintergrund möglicher Wolfsrisse an Nutztieren wurde zur vermeintlichen Erhöhung der Rechtssicherheit für eine Entnahme von übergriffigen Wölfen und der Begrenzung von wirtschaftlichen Schäden das Bundesnaturschutzgesetz im März 2020 geändert. Die Tier- und Naturschutzverbände haben die konkrete Ausgestaltung der Novelle bereits damals als rechtlich kritisch angesehen, was sich nun mit dem laufenden EU-Pilotverfahren zu bestätigen scheint. Grundsätzlich begrüßen wir jedoch die rechtliche und fachliche Klarstellung Ihres Hauses, dass eine Regulierung der Wolfsbestände vor dem Hintergrund des Schutzstatus des Wolfes und des nach wie vor bestehenden Gefährdungsstatus der deutschen Population weder möglich noch erforderlich ist. Mit großer Sorge betrachten wir daher die aktuelle Initiative der Landesregierung Niedersachsen für den Wolf eine Schutzjagd nach französischem Modell einzuführen. Damit sollen die rechtlichen Möglichkeiten eröffnet werden, regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Wölfen in Niedersachsen mit jagdlichen Mitteln zu töten. Auch wenn in Deutschland die Bundesländer für das Wolfsmanagement zuständig sind, liegt die Gesetzgebungszuständigkeit für den Artenschutz nach dem Grundgesetz ausschließlich beim Bund. Es ist daher höchste Zeit, den Initiativen einzelner Bundesländer hinsichtlich der gezielten Aufweichung des Artenschutzrechtes durch Änderungen des Jagdrechts auf Bundes- und Landesebene eine klare Absage zu erteilen. Diese orientieren sich zu häufig an den Partikularinteressen von Naturnutzern und gehen soweit, dass ein rechtlicher Vorrang der Regelungen des Bundesjagdgesetzes gegenüber denen des Bundesnaturschutzgesetzes konstruiert wird. Notwendig ist vielmehr eine konsequente Umsetzung der Ziele der FFH-Richtlinie und ein verlässlicher Schutz im Sinne des Tier- und des Artenschutzrechts. Für den Wolf bedeutet das: Die Ergebnisse des Pilotverfahrens des EU-Umweltkommissars müssen unbedingt abgewartet werden. Artenschutz ist Bundeshoheit! Nutzen Sie die Zeit für die Umsetzung konsequenter Herdenschutzmaßnahmen und die Einführung eines bundesweiten, verlässlichen Monitorings. Wir fordern eine klare Trennung zwischen Jagdrecht und Artenschutz. Denn das Jagdrecht ist eine sich aus dem Eigentumsrecht ableitende subjektive Nutzungsform, die weitgehend in der Freizeit der Jäger ausgeübt wird, und kein fachlich begründetes Naturschutzinstrument. Die Regelungen des Jagdrechts müssen daher zumindest auf solche Tierarten beschränkt werden, für deren Bejagung es auch tatsächlich einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt. Allen anderen Wildtierarten muss unter dem Dach des Bundesnaturschutzgesetzes der ihnen zustehende Schutz gewährt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Karsten Plücker, Bundesvorsitzender, BMT - Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. gez. Thomas Schröder, Präsident, DTSchB - Deutscher Tierschutzbund e.V. gez. Christina Patt, Mitglied des Vorstands, DJGT - Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. gez. Lovis Kauertz, Vorsitzender, WTSD - Wildtierschutz Deutschland e.V.
- Möchten Sie Bitcoin spenden oder lieber Ethereum?
Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH)? Diese und andere Kryptowährungen können nun auch bei Wildtierschutz Deutschland als Spenden akzeptiert werden. Die Tierschutzorganisation ist damit wohl die erste Non-Profit-Organisation aus dem Tierschutzbereich, welche diese Möglichkeit eröffnet. Auf der Spendenübersicht der Organisation erfährt der potentielle Unterstützer an welchen „Token“ – das ist ein Empfangscode, vergleichbar mit einer IBAN – Kryptowährungen als Spende gesendet werden können, um Kampagnen für den Tierschutz oder Projekte für Wildtiere zu fördern. Deutsche Finanzämter erkennen Kryptowährungen als Sachspenden an. In den USA erhalten Non-Profit-Organisation jedes Jahr bereits zig Millionen an Spenden via Bitcoin, Ethereum & Co. Viele Unternehmer, die durch Kryptowährungen reich geworden sind, wollen der Gesellschaft etwas zurückgeben. Daneben spielen sicherlich auch steuerliche Überlegungen eine Rolle und veranlassen immer mehr Investoren dazu, Kryptowährungen zu spenden. Wir sind allerdings nicht so optimistisch, dass Kryptowährungen in Kürze schon zu einem Standbein im Fundraising in Deutschland werden, dennoch sollten sich da in den kommenden Jahren Chancen auftun. Wildtierschutz Deutschland setzt sich seit nunmehr zehn Jahren für eine Änderung der Jagdgesetze ein. Das deutsche Jagdrecht hat sich seit seiner ursprünglichen Fassung aus dem Jahr 1952 nicht grundlegend weiterentwickelt. Wir vermissen nicht nur eine Anpassung der Jagdgesetze an die gesellschaftlichen Entwicklungen hinsichtlich des Tierschutzes, wir stellen vielmehr fest, dass eine kontinuierliche Untergrabung des Tier- und des Artenschutzes im Rahmen der Entwicklung des Jagdrechts stattfindet. Es ist an der Zeit, endlich dem Staatsziel Tierschutz gerecht zu werden und die Tierarten aus dem Jagdrecht zu entlassen, für die es keinen vernünftigen Grund für die Jagd gibt. Neben der Kampagnenarbeit fokussiert sich der Verein auf die Wildtierhilfe. In diesem Rahmen konnten in den vergangenen Jahren zahlreiche Tierschutzprojekte für verletzte oder verwaiste Füchse, Marder, Igel oder Waschbären gefördert werden. Pflegestellen oder Auffangstationen für Wildtiere werden meist im Rahmen privaten Engagements aufrechterhalten. Kommunale oder staatliche Hilfe gibt es da in den seltensten Fällen. Damit hilfsbedürftige Igel, Eichhörnchen und Vögel professionelle Hilfe erfahren, hat Wildtierschutz Deutschland das inzwischen wohl umfangreichste Online-Verzeichnis der Wildtierpflegestellen auf seiner Internetpräsenz geschaffen. Einige Hundert Stationen können hier nach Postleitzahl und auch nach Tierarten gefunden werden.
- Jäger können die Ausbreitung des Waschbären nicht verhindern
Antwort vom 19.2.2019 von Dr. Madelaine Martin, der Landesbeauftragten des Landes Hessen für Angelegenheiten des Tierschutzes, auf einen Leserbrief im Wiesbadener Kurier vom 19.1.2019 zur Jagd auf Waschbären Deutschland droht im Zusammenhang mit der EU-Verordnung zu invasiven Arten kein Vertragsverletzungsverfahren. Das droht vielmehr in anderen Bereichen, nämlich bei der Haltung von Schweinen und von Versuchstieren. Leider werden diese Probleme von der Öffentlichkeit nicht so stark wahrgenommen wie die angeblich so großen Schäden von invasiven Arten, die vor allem von der Jägerschaft hochgespielt werden. Viele Jäger interpretieren den Auftrag der Verordnung völlig falsch, wenn sie die Verordnung als Freibrief oder gar als rechtliche Verpflichtung zur unbeschränkten Jagd oder Tötung darstellen wollen. Die normale Jagdausübung kann gar keine Maßnahme im Sinne der EU-Verordnung sein, solange sie sich nicht auch den sonstigen Regeln der Verordnung unterwirft. Bild: René Schleichardt Das Gegenteil ist der Fall: Die normale Jagdausübung kann gar keine Maßnahme im Sinne der Verordnung sein, solange sie sich nicht auch den sonstigen Regeln der Verordnung unterwirft. Die EU fordert beispielsweise, dass zunächst die Schäden der invasiven Arten und der Nutzen der Maßnahmen gegeneinander abgewogen werden müssen. Sie fordert, dass Maßnahmen "verhältnismäßig", das heißt angemessen sein müssen. Und letztlich fordert die Verordnung, dass die Wirksamkeit von Maßnahmen ganz konkret nachgewiesen werden muss. Warum gibt es diese Bestimmungen der EU, die ja scheinbar den Zielen der Verordnung widersprechen? Weil die EU ausdrücklich anerkennt, dass sich manche Arten wie der Waschbär bei uns bereits so weit verbreitet haben, dass es möglicherweise keinen Sinn macht, hunderttausende von Tieren jährlich zu töten, ohne die Entwicklung wirklich beeinflussen zu können. Es muss aus gutem Grund bezweifelt werden, dass eine Populationskontrolle mit Hilfe unseres heutigen Jagdsystems (Reviersystem mit Hobbyjägern) überhaupt möglich ist. Das lässt sich gut am Waschbären zeigen. Vier Exemplare wurden am Edersee von Jagdscheininhabern "zur Bereicherung der heimischen Tierwelt" in den 1930er Jahren ausgesetzt. Bis zum Jahr 2015 durften Waschbären in Hessen ohne Schonzeit ganzjährig bejagt werden. Also ganz so wie viele Jäger sich das jetzt wieder zurückwünschen! Und welchen Effekt hatte das auf die Waschbärenpopulation in Hessen? Keine: Die Tiere konnten sich so stark ausbreiten, dass sie jetzt als invasiv eingestuft wurden. Die jahrzehntelange, uneingeschränkte Bejagung durch die hessische Jägerschaft hatte also absolut keinen nachweisbaren Effekt. Die Jagd konnte nachgewiesenermaßen die Populationsentwicklung des Waschbären in Hessen nicht kontrollieren, seine Ausbreitung nicht verhindern. Das gleiche zeigt sich übrigens auch beim Schwarzwild, also den immens anwachsenden Beständen von Wildschweinen, gegen die die Jäger hoffnungslos überfordert anschießen. Der Unterschied ist hier aus Sicht des Tierschutzes, dass die getöteten Wildschweine wenigstens (hoffentlich) noch verwertet werden, während Waschbären, Fuchs, Marder etc. überwiegend einfach ungenutzt in der Tonne landen oder sonst wie entsorgt werden. Die Frage nach den Quellen, auf die ich mich beziehe, lässt sich leicht beantworten. Es hilft ungemein, den Blick über den Tellerrand aus Hessen fort zu bewegen und einfach auf Länder zu sehen, die viel länger mit den Waschbären leben: Nordamerika und Kanada. Ich zitiere: „Eine amerikanische Studie an Waschbären zeigte auf, dass die Bejagung zu keinerlei Bestandsreduktion führte, sondern lediglich zu einer Verschiebung im Altersklassenaufbau mit einem deutlich höheren Anteil an Jungtieren und trächtigen Fähen gegenüber unbejagten Populationen (ROBEL). ROBEL, R.J. et al.: Racoon Populations: Does Human Disturbance Increase Mortality? In Transactions of the Kansas Academy of Science 93 (1-2), 1990, S. 22-27". Auch wenn es vielen Jägern noch schwer fällt zu akzeptieren: das Tierschutzgesetz und insbesondere das Staatsziel Tierschutz schließen auch jagdbare Wildtiere mit ein. Grundloses (weil sinnloses) Töten von Wirbeltieren ist nicht mehr erlaubt. Wenn Jagdausübung - vor allem die Freizeitjagd - weiterhin eine gesellschaftlich akzeptierte Beschäftigung sein und ihrem Anspruch auf Artenschutz gerecht werden will, dann müssen viele Jägerinnen und Jäger noch umdenken lernen, anstatt weiter in überholten, nachweislich nicht funktionierenden Denkansätzen zu verharren. +++ In diesem Zusammenhang interessant: Waschbären: erfolgreiche Einbürgerung – nutzlose Jagd Deutsches Tierärzteblatt: Keine Plattform für Jägerlatein!
- Fuchsjagd ist kein Artenschutz
Jäger haben naturgemäß ein Interesse daran, jagdbare Arten, wie das Rebhuhn, den Fasan und den Feldhasen zu erhalten. Sie behaupten durch das Töten von Füchsen, aber auch anderen jagdbaren Raubtieren, hierzu einen wichtigen Beitrag zu leisten. Die „Propaganda“-Abteilung des Deutschen Jagdverbands führt sicherheitshalber gleich auch den Schutz nicht jagdbarer Arten wie den Kiebitz und die Feldlerche an. Letzteres ist leicht zu durchschauen: Man möchte vom Nutzungsinteresse ablenken, denn allein im Jagdjahr 2016/17 töteten Jäger hierzulande etwa 2.000 Rebhühner, 86.000 Fasanen und über 200.000 Feldhasen – Tierarten, die gemäß der Roten Liste hierzulande (bis auf den Fasan) als „gefährdet“ oder sogar als „stark gefährdet“ eingestuft sind. Diese Tatsache macht deutlich, dass die Motivation für die Jagd auf Beutegreifer kaum der Artenschutz sein kann. Doch unter genau diesem Vorwand töteten Jäger 2016/17 etwa 435.000 Füchse und 320.000 weitere Beutegreifer. Wildtierschutz Deutschland ist Mitinitiator und Unterstützer des Aktionsbündnisses Fuchs. Grafik: Daniel Peller Mal abgesehen davon, dass nicht Fuchs, Marder & Co. die Ursachen für den Rückgang dieser zwischenzeitlich zum Teil stark gefährdeten Arten sind, sondern der Verlust von Lebensraum und die Vergiftung der Nahrungsgrundlagen dieser Tiere, führt die Jagd nicht zu einer Reduzierung von Beutegreiferbeständen. So wurde beispielsweise im vergangen Jahr eine viel beachtete Studie des Franzosen Sebastien Comte et al. zur Fuchsjagd veröffentlicht. Dort hat man in einem 585 qkm großen Gebiet nach vier Jahren intensiver Fuchsjagd festgestellt, dass man eine Reduzierung der Fuchsbestände trotz erheblicher Bemühungen nicht erreicht hatte. Der Bestand blieb durch höhere Fortpflanzungsaktivität und Zuwanderung aus anderen Revieren konstant. In einer weiteren Studie über den Einfluss massiver Bejagung von Füchsen und Krähen auf den Fortpflanzungserfolg von Kiebitzen wurde dementsprechend auch keine Zunahme dieser Bodenbrüter festgestellt. Auch der deutsche Wildbiologe Felix Knauer kam nach der Analyse von Daten aus 40 Jahren zu dem Ergebnis, dass Rebhuhn und Hase nicht durch Beutegreifer, sondern durch langfristige Faktoren wie die Zerstörung ihrer Lebensräume bedroht sind. In zahlreichen wissenschaftlichen Studien aus dem In- und Ausland wird immer wieder belegt, dass sich Fuchsbestände durch jagdliche Eingriffe nicht reduzieren lassen. Wozu dann dieses Theater um den angeblichen Artenschutz? Wir denken es liegt daran, dass man den zunehmend kritischen Bürgern einfach eine Rechtfertigung für die Lust am Töten präsentiert, um in der Öffentlichkeit und im Kreise der Protegés nicht ganz im Abseits zu stehen. Unterstützt wird die Lügenmaschinerie der Jagdlobbyisten durch deren starke Vernetzung in Gesellschaft und Politik sowie eine weitgehend unkritische Presseberichterstattung. +++ Quellen: Elsevier B.V., Preventive Veterinary Medicine: Studie zur Verbreitung von Wildtierkrankheiten durch die Fuchsjagd, Sebastien Comte et al. Lesen Sie auch: Trotz "Totalabschuss" keine Zunahme jagdbarer Arten
- Neue Studie: Fuchsjagd fördert Fuchsbandwurm
Eigentlich müsste er „Mäusebandwurm“ heißen, denn im Lebenszyklus des mit wissenschaftlichem Namen Echinococcus multilocularis genannten Parasiten spielen Mäuse eine wesentliche Rolle. Nicht nur Füchse, sondern auch Hunde und Katzen können sich mit dem Parasiten infizieren, wenn sie eine befallene Maus vertilgen. Doch während Menschen völlig unbeschwert einen engen Kontakt zu ihren Haustieren pflegen, hat der Begriff „Fuchsbandwurm“ dazu geführt, dass Füchse zu Unrecht ein schlechtes Image haben und so doppelt unter dem Parasiten leiden müssen. Durch die Fuchsjagd wird die Anzahl der mit dem Fuchsbandwurm befallenen Füchse entgegen der Behauptungen von Jagdverbänden nicht reduziert, sondern erhöht Panikmache der Jagdverbände Die Gefahr, welche von dem Parasiten ausgeht, wird ohnehin häufig stark dramatisiert, obwohl es dafür sachlich betrachtet keinerlei Anlass gibt: Die alveoläre Echinokokkose – also die Erkrankung die beim Menschen durch den Parasiten ausgelöst werden kann – zählt nämlich zu den seltensten Parasitosen Europas. Statistisch gesehen ist es wahrscheinlicher durch einen Jagdunfall zu Schaden zu kommen als von dem Parasiten befallen zu werden. Jagdverbände schüren die irrationale Panik vor dem Fuchsbandwurm, um Rückhalt für die Bejagung von Füchsen zu gewinnen. Sie behaupten, man könne den Bandwurm durch intensive Fuchsjagd eindämmen. Tatsächlich ist jedoch das Gegenteil der Fall, wie sich in vergangenen Untersuchungen bereits gezeigt hatte und jüngst erneut eindrucksvoll belegt werden konnte. Fuchsjagd erhöht das Infektionsrisiko In einem Testgebiet in Frankreich wurde im Rahmen einer vierjährigen Studie die Fuchsjagd unter erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand intensiviert. Die Zahl der getöteten Füchse stieg dadurch zwar um gewaltige 35 Prozent, jedoch führte dies nicht zu einer Dezimierung des Fuchsbestands, da Füchse selbst hohe Verluste durch steigende Geburtenraten und Zuwanderung kompensieren können. Auch die Befallsrate mit dem Fuchsbandwurm sank nicht, sondern stieg sogar um 15 Prozent an, während sie in einem Vergleichsgebiet konstant niedrig blieb. Dieses Ergebnis zeigt deutlich, dass die Fuchsjagd ein völlig ungeeignetes Mittel zur Bekämpfung des Fuchsbandwurms ist und das – eigentlich extrem geringe – Risiko für den Menschen sogar erhöhen kann. Durch die Bejagung steigt der Anteil von Jungfüchsen an der Population, welche jedoch für den Bandwurm deutlich anfälliger sind und zudem mehr Bandwurmeier ausscheiden als ältere Tiere. Aktionsbündnis Fuchs fordert die Abschaffung der Fuchsjagd. Bild: Heiko Anders Nur Entwurmung von Füchsen ist wirksam Anstelle der Bejagung von Füchsen wird der Einsatz von Entwurmungsködern empfohlen, deren Wirksamkeit im Rahmen einer Studie der TU München bereits eindrucksvoll bewiesen wurde: Im Landkreis Starnberg konnte mit dieser tierschutzgerechten Methode die Befallsrate der Füchse innerhalb von vier Jahren von 51 auf 0,8 Prozent reduziert werden. Diese und viele weitere Studien sowie Erfahrungen aus fuchsjagdfreien Gebieten belegen unmissverständlich, wie sinnlos und sogar kontraproduktiv die Fuchsjagd ist, bei der jährlich in Deutschland rund eine halbe Million Füchse zumeist grausam getötet werden. Aktionsbündnis Fuchs fordert Abschaffung der Fuchsjagd Im Rahmen der bundesweiten Initiative „Aktionsbündnis Fuchs“ (www.aktionsbuendnis-fuchs.de) informiert Wildtierschutz Deutschland e.V. deshalb gemeinsam mit zahlreichen weiteren Organisationen über die meist verschwiegenen Fakten zur Fuchsjagd. Daniel Peller, Mitinitiator des Bündnisses, fordert die politisch Verantwortlichen auf, den Klüngel mit der Jagd zu beenden und die Gesetzgebung der wissenschaftlichen Erkenntnislage anzupassen: „Die Fuchsjagd ist ökologisch, ökonomisch und epidemiologisch vollkommen sinnlos. Wir fordern die Abschaffung der Fuchsjagd!“ +++ Quellen: Comte, S. et al (2017): Echinococcus multilocularis management by fox culling: An inappropriate paradigm, Preventive Veterinary Medicine, Volume 147, 178-185. Technische Universität München – Arbeitsgruppe Wildbiologie und Wildtiermanagement am Lehrstuhl für Tierernährung: Forschungsprojekt “Entwurmungsaktion“ im Landkreis Starnberg Hofer, S. / Gloor, S. / Müller, U. / Mathis, A. / Hegglin, D. / Deplazes, P. (2000): High prevalence of Echinococcus multilocularis in urban red foxes (Vulpes vulpes) and voles (Arvicola terrestris) in the city of Zürich, Switzerland, Parasitology, 120, 135-142. Ewald, D. / Eckert, J.(1993): Verbreitung und Häufigkeit von Echinokokkus multilocularis bei Rotfüchsen in der Nord-, Süd-, und Ostschweiz sowie im Fürstenturm Liechtenstein, Zeitschrift für Jagdwissenschaften, 39, 171-180. Stürzer , S. / Schnaitl, M. (2009): Rotfuchs und Dachs – Raumnutzungsverhalten und Habitatwahl, Wissenschaftliche Schriftreihe Heft 18, Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald. Deplazes, P. / Hegglin, D. / Gloor, S. / Romig, T. (2004): Wilderness in the city: the urbanization of Echinococcus multilocularis, TRENDS in Parasitology Vol.20 No.2. Ewald, D. / Eckert, J.(1993): Verbreitung und Häufigkeit von Echinokokkus multilocularis bei Rotfüchsen in der Nord-, Süd-, und Ostschweiz sowie im Fürstenturm Liechtenstein, Zeitschrift für Jagdwissenschaften, 39, 171-180. Hofer, S. / Gloor, S. / Müller, U. / Mathis, A. / Hegglin, D. / Deplazes, P. (2000): High prevalence of Echinococcus multilocularis in urban red foxes (Vulpes vulpes) and voles (Arvicola terrestris) in the city of Zürich, Switzerland, Parasitology, 120, 135-142. Tackmann, K. / Loschner, U. / Mix, H. / Staubach, C. / Thulke, H.H. / Conraths, F.J. (1998): Spatial distribution patterns of Echinococcus multilocularis (Leuckart 1863) (Cestoda: Cyclophyllidea: Taeniidae) among red foxes in an endemic focus in Brandenburg, Germany, Epidemiol Infect 120, 101-109. Hegglin, D. / Deplazes, P. (2008): Control strategy for Echinococcus multilocularis, Emerging Infectious Diseases 14, 1626-1628. Hegglin, D. / Ward, P.I. / Deplazes, P. (2003): Anthelmintic Baiting of Foxes against Urban Contamination with Echinococcus multilocularis, Emerging Infection Diseases, 9(10). Lesen Sie auch: Füchse haben wichtige ökologische Funktionen
- Intensive Fuchsjagd erhöht den Fuchsbandwurm-Befall
Vor allem im Süden Deutschlands trägt ein beträchtlicher Teil der Füchse den Fuchsbandwurm als Darmparasiten in sich. Die Bandwurmeier, die sie mit dem Kot ausscheiden, können beim Menschen die sogenannte alveoläre Echinokokkose verursachen, eine ernste Krankheit, die lebenslanger Behandlung bedarf. Was zunächst gefährlich und unberechenbar klingt, ist in Wirklichkeit jedoch eine extrem seltene Erkrankung, vor der man sich mittels einfacher Hygiene zuverlässig schützen kann. Bundesweit erkranken pro Jahr etwas mehr als 30 Menschen daran, etwa so viele, wie mit Jagdwaffen ums Leben kommen. Dennoch: Jagdverbände schüren die Angst vor dem Fuchsbandwurm. Sie nutzen die latente Furcht der Bürger vor einer Infektion mit der Echinokokkose, um für die Fuchsjagd zu werben – nur durch die intensive Jagd auf den Fuchs, so argumentieren sie, könne man den Fuchsbandwurm eindämmen. Durch die Bejagung steigt der Anteil von Jungfüchsen an der Population, welche jedoch für den Bandwurm deutlich anfälliger sind und zudem mehr Bandwurmeier ausscheiden als ältere Tiere. Bild: René Schleichardt Aber genau so ist es eben nicht. Schon seit den 1990er Jahren gibt es wissenschaftliche Indizien (1/2/3) dafür, dass die Jagd im Hinblick auf die Befallsrate der Füchse mit dem Fuchsbandwurm sogar kontraproduktiv ist. Ein aktuelle Forschungsarbeit (4) aus Frankreich bestätigt diese Annahme: In einem Testgebiet in Frankreich wurde im Rahmen einer vierjährigen Studie die Fuchsjagd unter erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand intensiviert. Die Zahl der getöteten Füchse stieg dadurch zwar um gewaltige 35 Prozent, jedoch führte dies nicht zu einer Dezimierung des Fuchsbestands, da Füchse selbst hohe Verluste durch steigende Geburtenraten und Zuwanderung kompensieren können. Auch die Befallsrate mit dem Fuchsbandwurm sank nicht, sondern stieg sogar um 15 Prozent an, während sie in einem Vergleichsgebiet konstant niedrig blieb. Ähnliche Ergebnisse meldet auch Luxemburg, wo seit 2015 keine Füchse mehr gejagt werden. Dieses Ergebnis zeigt deutlich, dass die Fuchsjagd ein völlig ungeeignetes Mittel zur Bekämpfung des Fuchsbandwurms ist und das – eigentlich extrem geringe – Risiko für den Menschen sogar erhöhen kann. Durch die Bejagung steigt der Anteil von Jungfüchsen an der Population, welche jedoch für den Bandwurm deutlich anfälliger sind und zudem mehr Bandwurmeier ausscheiden als ältere Tiere. Eine wirksame Maßnahme ist dagegen der Einsatz von Entwurmungsködern, wie im Rahmen einer Studie der TU München (5) bereits eindrucksvoll bewiesen wurde: Im Landkreis Starnberg konnte mit dieser tierschutzgerechten Methode die Befallsrate der Füchse innerhalb von vier Jahren von 51 auf 0,8 Prozent reduziert werden. +++ Quellen: 1) P. Deplazes, D. Hegglin, S. Gloor, T. Romig (2004): Wilderness in the city: the urbanization of Echinococcus multilocularis". TRENDS in Parasitology Vol.20 No.2 2) Ewald, D. / Eckert, J.(1993): Verbreitung und Häufigkeit von Echinokokkus multilocularis bei Rotfüchsen in der Nord-, Süd-, und Ostschweiz sowie im Fürstenturm Liechtenstein, Zeitschrift für Jagdwissenschaften, 39, 171-180. 3) K. Tackmann, U. Loschner, H. Mix, C. Staubach, H.H. Thulke, F.J. Conraths (1998): Spatial distribution patterns of Echinococcus multilocularis (Leuckart 1863) (Cestoda: Cyclophyllidea: Taeniidae) among red foxes in an endemic focus in Brandenburg, Germany. Epidemiol Infect 120, 101-109 4) Comte, S. et al (2017): Echinococcus multilocularis management by fox culling: An inappropriate paradigm, Preventive Veterinary Medicine, Volume 147, 178-185. 5) Technische Universität München – Arbeitsgruppe Wildbiologie und Wildtiermanagement am Lehrstuhl für Tierernährung: Forschungsprojekt “Entwurmungsaktion“ im Landkreis Starnberg
- Das neue Bundesjagdgesetz: Tod dem Rothirsch! Dem Reh die Kugel!
Hochwinter. Viele Teile Deutschlands sind schneebedeckt. Reh und Hirsch haben in den Energie-Sparmodus geschaltet – eine Strategie für die Zeit des Jahres, in der es für Grasfresser kaum Nahrung gibt. Jede Flucht, jeder Stress macht sie hungrig. Dennoch gibt es etliche staatliche Forstbetriebe, die noch bis weit in den Januar Gesellschaftsjagden auf die wiederkäuenden Paarhufer anbieten. Auch in diesem Pandemie-Winter reisen dazu jeweils an die hundert Jäger aus der ganzen Republik zu den Drückjagden an. So zum Beispiel in die Reviere des Sachsenforsts im Erzgebirge oder mit dem Minister aus Baden-Württemberg in den Schwarzwald. Dass es bei diesen Kill-for-Cash-Events nicht immer tierschutzgerecht zugeht, ist allseits bekannt. Damit bei derartigen Veranstaltungen, die vor allen Dingen unerfahrenen Jägern ohne eigenes Revier Jagdgelegenheiten gegen Gebühr eröffnen, demnächst noch mehr Tiere erlegt werden, lässt Bundesministerin Klöckner die Hürden des Tierschutzes weiter schleifen. Der durch trockene Sommer, heftige Stürme und penetrante Borkenkäfer malträtierte Wirtschaftswald soll sich zum klimaresilienten Mischwald entwickeln – und zwar ohne Schutzmaßnahmen. Rehe und Hirsche, die aufgrund des enormen Jagddrucks Bäume anknabbern, stören da halt: Wohl weniger die Naturverjüngung als vielmehr die Rendite der Forstbetriebe. Schon heute hat das sogenannte Schalenwild in Deutschland die längsten Jagdzeiten Europas. Es gibt keinen Monat, in dem diesen Tieren nicht nachgestellt wird. Damit künftig dabei noch mehr Tiere getötet werden, will Klöckner die behördliche Abschussplanung abschaffen und es Waldbesitzern und Jägern überlassen, um wie viele Tiere der Bestand zu reduzieren ist. Dabei ist der Bestand von Rehen oder Hirschen gar nicht mal maßgeblich für deren Einfluss auf die Verjüngung des Waldes. Kleinste Rehbestände können für erheblichen Verbiss sorgen, während große Wildtierbestände sehr wenig Verbiss verursachen können. Das ist viel mehr eine Frage der Lebensraumgestaltung, der Störungen, die von der Jagd, der Forstwirtschaft und dem Tourismus ausgehen und der Lenkung der Tiere zum Beispiel durch winterliche Fütterungen oder störungsfreie Ruhezonen. Es gibt also Möglichkeiten, mildere Maßnahmen als die von der Klöckner-Administration vorgesehene letale Lösung, die auch nach Meinung von Juristen die tierschutzrechtliche Situation gegenüber der aktuellen Situation damit sogar verschlechtern wird. Eine Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) sieht darin einen Verstoß gegen Artikel 20a GG, da das Staatsziel Tierschutz u.a. auch wie ein grundsätzliches Verschlechterungsverbot wirkt. Kritisch zu sehen ist nicht zuletzt die vorgesehene massive technische Aufrüstung der Jäger zur Tötung von Wildtieren durch die Möglichkeit der Verwendung künstlicher Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, einschließlich Infrarotaufhellern und Nachtzielgeräten. Die schon heute stattfindende ganzjährige Jagd nimmt den Tieren – auch denen, die nicht bejagt werden – mit diesen Möglichkeiten den bislang letzten Rückzugsort, nämlich die Nacht. In einer aktuellen Stellungnahme lehnen 28 Tier- und Naturschutzorganisationen den ihrer Meinung nach tierschutz- und wildtierfeindlichen Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes ab. Sie sehen in der Entwicklung der Jagdgesetzgebung in Deutschland einen schleichenden Verlust der Weidgerechtigkeit und damit des Tierschutzes. Links: Stellungnahme Tierschutzverbände zum Bundesjagdgesetz Weitere Informationen zum Bundesjagdgesetz
- Mindestabschuss: Klöckner handelt rechtswidrig
Ob Ferkelkastration oder Kastenstandhaltung, die Klöckner-Administration handelt tierschutz-, gesetzes- und verfassungswidrig. Frei nach dem Motto „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert“ bringt sie nun wohl eine gemäß eines Rechtsgutachtens in Teilen rechtswidrige Novellierung des Bundesjagdgesetzes auf den Weg. Wie ein Rechtsgutachten belegt, ist der im neuen Bundesjagdgesetz geplante Mindestabschuss rechtswidrig. Bild Rehbock: Michael Hamann Dazu schreibt das Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz GmbH der Ministerin in einem Offenen Brief bereits Ende Juni: „Demzufolge erlauben wir uns, Sie auf einen unseres Erachtens wichtigen rechtlichen Begriff hinzuweisen, der bislang in der Literatur wenig beachtet wurde und leider in der Praxis der Forstverwaltungen und sonstigen Waldeigentümer (der sog. Forstpartie“) eine unrühmliche Rolle spielt: den „Mindestabschuss“. Die „Waldstrategie 2050“ hält ihn ausdrücklich für nicht nur anwendbar, sondern sogar für verstärkt zu beachten. Der Mindestabschuss erlaubt es den jeweiligen Jagdausübungsberechtigten, diejenigen Tiere einer unserer Schalenwildarten (insbes. Rotwild) ohne jede Begrenzung nach oben zu erlegen, wenn nur eine bestimmte vorgegebene Mindestanzahl erlegt wird. Das wird in einigen Bundesländern, insbesondere in Brandenburg, bereits exzessiv praktiziert. Tatsächlich ist ein Mindestabschuss rechtswidrig, wie wir in einem Rechtsgutachten im Einzelnen belegt haben. Mindestabschüsse können (und werden regional sicherlich) eine übermäßige Dezimierung von Schalenwildarten bis zur Ausrottung herbeiführen. Ein Mindestabschuss verstößt gegen die (in der Waldstrategie 2020 ebenso wie in der 2050 in rechtlich bedenklicher Weise einseitig verfälschten) Grundsätze des Verhältnisses der Nachhaltswirtschaften Forst und Jagd, gegen jagdrechtliche Grundsätze des Bundesjagdgesetzes und der Landesjagdgesetze, gegen die anerkannten Regeln der deutschen Weidgerechtigkeit und nicht zuletzt gegen den durch Art. 20a GG aufgewerteten Tierschutz.“ +++ Offener Brief Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz GmbH an Klöckner Stellungnahme Wildtierschutz Deutschland zur Novellierung des BJagdG
- Wald vor Wild: Jagdgesetz nicht verfassungskonform
Die DJGT (Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.) kommt in einer aktuellen Stellungnahme zu dem Schluss, dass der von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner vorgelegte Referentenentwurf zum Bundesjagdgesetz nicht verfassungskonform ist. Kernpunkte der Kritik sind der geplante Mindestabschuss und die Ergänzung von Regelungen des Gesetzes durch die Formulierung „insbesondere eine Naturverjüngung im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“: Die Novelle des Bundesjagdgesetzes sieht den Umweltschutz vorrangig gegenüber dem Tierschutz - das ist nicht verfassungskonform. Bild: Timo Litters Ein zwischen Jagdpächter und Waldbesitzer vereinbarter Mindestabschuss soll den bisherigen behördlichen Abschussplan, der nicht ohne weiteres überschritten werden kann, ersetzen. Die Behörden müssen nicht einmal prüfen und oder genehmigen, sie können vielmehr zusätzliche Abschüsse anordnen, wenn der Wildbestand die Erfordernisse naturnaher Waldbewirtschaftung und Naturverjüngung gefährdet oder unmöglich macht. Dazu schreibt die DJGT: „Dabei wird den Interessen des Umweltschutzes (insbesondere der Naturverjüngung) pauschal ein Vorrang vor dem Schutz der betroffenen Tierart eingeräumt, ohne dass es hierfür einer erforderlichen Interessenabwägung im Einzelfall bedarf. Im Ergebnis wird hierdurch ein Rangverhältnis zwischen Tierschutz und Umweltschutz hergestellt. In diesem Ansatz liegt ein klarer Verstoß gegen Artikel 20a GG, der Naturschutz und Tierschutz als gleichrangige Staatsziele benennt.“ Ferner verschlechtert sich durch die geplanten Änderungen auch die tierschutzrechtliche Situation weiter. Dies stelle ebenfalls einen Verstoß gegen Artikel 20a GG dar, da das Staatsziel Tierschutz u.a. auch wie ein grundsätzliches Verschlechterungsverbot wirkt. Tierschonende Alternativen werden seitens des Gesetzgebers erst gar nicht in Erwägung gezogen, so dass aktuell auch von einem Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot auszugehen ist: Schutzmaßnahmen zur Naturverjüngung - kategorisch ausgeschlossen Reduzierung des Jagddrucks durch erheblich verkürzte Jagdzeiten – Deutschland hat die längsten Jagdzeiten für Schalenwild in Europa - nicht angedacht Pflanzenverbiss durch die intensive Jagd in nahrungsarmen Winterzeiten - keine Berücksichtigung Ausweisung von jagdfreien Arealen mit Äsungsmöglichkeiten - keine Option Wildtierkonforme Umgestaltung der Übergangsbereiche zwischen Feld und Wald - nicht drüber nachgedacht. Die DJGT weist des Weiteren darauf hin, dass neben dem bereits verfassungswidrigen Ansatz der Novelle zudem versäumt wird, eine ganze Reihe von klärungsbedürftigen, tierschutzrechtlich problematischen bzw. zum Teil sogar ebenso verfassungswidrigen Fragestellungen zu klären und zu bereinigen: Allen voran sollte endlich ausdrücklich klargestellt werden, dass die Jagd an sich keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellt! Auch fehlt bisher durch den Gesetzgeber eine Überprüfung des Verzeichnisses der jagdbaren Arten hinsichtlich des vernünftigen Grundes. Das aktuelle Verzeichnis ist auf das Reichsjagdgesetz aus den 1930er Jahren zurückzuführen und dürfte wohl weder konform sein mit der aktuellen gesellschaftlichen Einstellung zum Tier, noch mit den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. +++ Quellen / weitere Informationen: Stellungnahme DJGT „Der Tierschutz bleibt auf der Strecke“ Mindestabschuss: Klöckner handelt rechtswidrig












