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  • Lovis Kauertz

Tierschutzverbände lehnen Jagdgesetz ab

Hören - Zentrale Punkte für die Ablehnung des Entwurfes des geänderten Bundesjagdgesetzes sind:

  • Die sich aus dem Staatsziel Tierschutz ergebenden gesellschaftlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen finden keine Berücksichtigung.

  • Der Gesetzesentwurf ist in vielen Punkten tierschutz- und wildtierfeindlich.

  • Eine Freizeitbeschäftigung ist kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes

  • Die Liste der jagdbaren Arten sollte auf die Tierarten reduziert werden, für die es einen vernünftigen Grund für die Jagd gibt.

  • Zunehmende Aufgabe der Weidgerechtigkeit, dadurch Aufweichung es Tierschutzes

  • Frei nach der Wald-vor-Wild-Ideologie propagiert das Gesetz eine mehr oder minder ungezügelte Jagd auf Rehe, Hirsche und andere Paarhufer des Waldes.

  • Technische Aufrüstung wie Nachtzielgeräte und Scheinwerfer nimmt den Wildtieren den letzten Rückzugsort - die Nacht.

Ein breites Bündnis von Tier- und Naturschutzorganisationen lehnt den vorliegenden Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes ab. Aus Sicht der Verbände ist der Entwurf in vielen Punkten tierschutz- und wildtierfeindlich. Das geht aus einer gemeinsamen Stellungnahme von insgesamt 28 Tier- und Naturschutzorganisationen hervor, die am 15. Januar zuständigen Ministerien und Fachausschüssen zugestellt wurde.

28 Tier- und Naturschutzorganisationen lehnen den Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes ab.
28 Tier- und Naturschutzorganisationen lehnen den Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes ab.

Ziel der Verbände ist es, der von Forst- und Jagdinteressen dominierten Novelle ein starkes Bündnis gegen die schleichende Aufweichung des Tierschutzes im Jagdrecht entgegenzusetzen. Das auch vor dem Hintergrund, seitens des federführenden Bundeslandwirtschaftsministeriums bisher nicht ernsthaft zu diesem Thema gehört worden zu sein – im Gegensatz zu den Nutzerverbänden der Jagd und der Forstwirtschaft.


Das Bündnis fordert, dass bei einer Novelle des Bundesjagdgesetzes wissenschaftliche, wildbiologische, wildökologische und tierschutzrechtliche Aspekte stärker berücksichtigt werden. Denn nach wie vor fehlt im Bundesjagdgesetz eine klare und eindeutige Regelung dahingehend, dass ein „vernünftiger Grund“ für das Töten von Tieren im Rahmen der Jagd zwingend erforderlich ist, und wie dieser nachzuweisen ist. Folgerichtig fordert das Bündnis die Liste der jagdbaren Tierarten im Bundesjagdgesetz - nicht zuletzt auch aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Einstellung zum Tierschutz, die sich rechtlich im Staatsziel Tierschutz widerspiegelt - anzupassen.


Denn davon ist die Jagdgesetzgebung weit entfernt. Im Gegenteil, werden die in der Jägerschaft so zentral propagierten Tierschutzanforderungen im unbestimmten Rechtsbegriff der Weidgerechtigkeit nach und nach aufgegeben, so dass selbst der fahrlässige Abschuss von für den Nachwuchs lebensnotwendigen Elterntieren zur tierschutzrechtlichen Bagatelle runtergestuft werden soll.


Zulasten des Tierschutzes geht auch die Erweiterung des Hegebegriffs. Künftig soll „insbesondere eine Verjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“ möglich sein. Da wo es bisher üblich war, neue Schonungen für eine Übergangszeit einzuzäunen, wird nun propagiert Wildtierbestände soweit zu dezimieren, dass von ihnen kein unerwünschter Einfluss auf die Vegetation ausgehen kann. Das ist Ausfluss einer nicht zielführenden und tierfeindlichen Wald-vor-Wild-Ideologie, wie sie heute bereits mit bekannten Folgen für Rehe und Rothirsche in den Staatsforsten von Bayern, Sachsen und weiteren Bundesländern umgesetzt wird. Diese Art der Jagd greift massiv in die natürliche Alters- und Sozialstruktur der großen Grasfresser ein, nimmt den Kitzen und den Kälbern ihre Eltern und konterkariert eine wesentliche Funktion der Hege in der Jagd, nämlich die „Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes“.


Kritisch zu sehen ist nicht zuletzt die vorgesehene massive technische Aufrüstung der Jäger zur Tötung von Wildtieren durch die Möglichkeit der Verwendung künstlicher Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, einschließlich Infrarotaufhellern und Nachtzielgeräten. Die schon heute stattfindende ganzjährige Jagd nimmt den Tieren mit diesen Möglichkeiten – auch denen, die nicht bejagt werden – den bislang letzten Rückzugsort, nämlich die Nacht.




2021_01_15 Tierschutz_Stellungnahme_zum_
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