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- Borken: Der einsame Biber wird 18
Hören | Biber sind hochgradig soziale Wesen, die im Familienverband leben, gemeinsam fressen, kuscheln und spielen. Wie stark ihr Sozialverhalten ist, kommt in dem Buch „Gestatten: Biber“ zum Ausdruck, in dem die Autoren Bettina und Christian Kutschenreiter von ihrer intensiven und viele Jahre währenden Freundschaft mit wildlebenden Bibern berichten. Biber sind in der Lage, soziale Kontakte mit Menschen aufzubauen, mit ihnen zu interagieren, sich auf Menschen einzulassen – natürlich nur nach jahrelanger intensiver Beobachtung, großer Vorsicht und ganz allmählicher Gewöhnung. Bild (Ausschnitt): Leopold Kanzler Kaum vorstellbar, dass ein solches Gemeinschaftswesen allein ohne Kontakt zu Artgenossen lebt – nicht etwa in Gefangenschaft, sondern frei. Wir berichteten vom einsamen Biber im Flüsschen Bocholter Aa in Borken in Westfalen, an der Grenze zum Niederrhein: Wie ein Biber nach Borken an den Niederrhein kam - Teil 1 Wie ein Biber nach Borken an den Niederrhein kam - Teil 2 Im Jahr 2009 tauchte er im renaturierten Abschnitt des ansonsten weitestgehend begradigten kleinen Flusses bei Borken auf. Seitdem sind seine Spuren kontinuierlich zu finden – bis heute. Es gab zu keinem Zeitpunkt Anzeichen dafür, dass mehr als ein Biber anwesend war und es gab auch keine Anzeichen dafür, dass zu irgendeinem Zeitpunkt kein Biber vor Ort war. Es deutet somit vieles darauf hin, dass es sich seit 16 Jahren um ein und dasselbe Tier handelt. Da Biber in der Regel im Alter von zwei Jahren ihren Familienverband verlassen, können wir davon ausgehen, dass der Biber in diesem Frühjahr das stolze Alter von 18 Jahren erreicht. Er ist damit ein Bibergreis oder eine Greisin (das Geschlecht lässt sich äußerlich nicht bestimmen) und bald an der Obergrenze der Lebenserwartung angekommen. Wie ist es möglich, dass dieser Biber so lange allein lebt und in absehbarer Zeit wahrscheinlich einsam sterben wird? Wie schon im Herbst 2023 beschrieben, ist es nicht leicht für einen Biber, die Bocholter Aa aus den Niederlanden kommend, hinauf zu schwimmen. Es sind Wehre und lange Flussstrecken zwischen senkrechten Spundwänden zu überwinden. Der Landweg kommt schon allein wegen des dichten Straßennetzes nicht in Frage. Aber die Durchlässigkeit der Bocholter Aa hat sich seit 2009 zumindest leicht verbessert und der Populationsdruck der Biber im niederländischen Einzugsgebiet hat zugenommen. Eine Zuwanderung weiterer Biber wäre damit längst überfällig. Der wahrscheinliche Hauptgrund, dass kein weiterer Biber folgt, ist die Nutriabekämpfung: Es werden in der Bocholter Aa und in vielen weiteren Gewässern Nordrhein-Westfalens offene, unverblendete Totschlagfallen, sogenannte Leprich-Fallen, gegen Nutrias aufgestellt. Beködert werden sie mit Äpfeln, die zur Lieblingsspeise des Bibers gehören und auch vom Otter nicht verschmäht werden, der zur Abwechslung ganz gern mal Obst snackt. Nach Angabe der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Borken werden zwar im bestehenden Biberrevier keine Totschlagfallen aufgestellt, aber wie soll ein weiterer Biber zuwandern, wenn die gesamte Flussstrecke bis dorthin mit Fallen gespickt ist? Bisher gab man uns keine Auskunft darüber, wie viele dieser Fallen aufgestellt sind und ebenso wenig Auskunft bekamen wir auf die Frage, wie denn Beifang ausgeschlossen wird. Neben den streng geschützten Arten Biber und Otter sind schließlich Wasservögel und auch Hunde und Menschen gefährdet. Mit großer Sicherheit besteht dieses Problem bei weitem nicht nur in der Bocholter Aa, sondern auch in zahlreichen weiteren Gewässern in NRW. Unsere Forderung, diese Praxis zu beenden, wurde von den Behörden bislang ignoriert. Unseres Erachtens liegt hier nicht nur ein Verstoß gegen die strengen Artenschutzbestimmungen für Biber und Otter vor, sondern auch eine potenzielle Gefährdung von Personen und zahlreichen weiteren Tierarten. Zudem ist die praktizierte Nutriabekämpfung allein schon aus ethischen Gründen fragwürdig.
- Wildtiere in Not: Umfassende Datenbank für Hilfesuchende
Hören | Für Wildtiere ist der Frühling eine Zeit des Aufbruchs. Neues Leben entsteht. Kröten wandern zu den Laichgewässern, die ersten Zugvögel kehren zurück und auch heimische Vögel bauen ihre Nester. Wildschweine, Feldhasen und Füchse versorgen schon Jungtiere, manch ein Igel ist aus dem Winterschlaf erwacht. Doch jetzt mit dem Beginn der Brut- und Setzzeit lauern auch viele Gefahren, die meist von uns Menschen ausgehen. Wildkatzen in der Wildtierstation In vielen Fällen kann man vermeiden, dass es überhaupt zu einem Wildtiernotfall kommt. Zu den von uns Menschen verursachten tödlichen Gefahren gehören auch Haustiere, die unbeaufsichtigt in Feld und Flur im sensiblen Lebensraum von Wildtieren unterwegs sind. Viele verletzte und pflegebedürftige Wildtiere sind leider eine Folge des unterschätzten Jagdtriebs von Hunden und Freigängerkatzen. Immer wieder werden aber auch junge Feldhasen, Singvögel und selbst Rehkitze in Wildtierstationen gebracht, die bis dahin in keiner Notsituation waren. Dazu muss man wissen, dass das Feldhasen-Baby über viele Stunden mitunter auf offenem Feld darauf wartet, bis es von seiner Hasenmutter gesäugt wird. Das gilt auch für Rehkitze, die von der Ricke während der Nahrungssuche allein zurückgelassen werden. Befiederte Jungvögel, die aus dem Nest gefallen sind, werden am Boden von den Vogeleltern weiterhin gefüttert. Anders bei Eichhörnchen: Findet man Jungtiere am Boden, brauchen die in den meisten Fällen Hilfe. Ansonsten gilt: Wildtiere, die nicht offensichtlich verletzt sind, besser an Ort und Stelle belassen und gegebenenfalls mit den ExpertInnen einer Wildtierstation sprechen. Deutschlands umfassendste Datenbank mit Wildtierstationen finden Hilfesuchende bei Wildtierschutz Deutschland ( wildtierschutz-deutschland.de/verletztes-wildtier ). Die Tier- und Naturschutzorganisation listet auf ihrer Website hunderte von Stationen für Igel, Fledermäuse, Vögel, für Wildtiere aller bei uns vorkommenden Tierarten nach Postleitzahl auf und verlinkt Erste Hilfe-Anleitungen für in Not geratene Wildtiere. Erst in den letzten Jahren ist es auch in der Öffentlichkeit publik geworden, dass Mähroboter und Motorsensen für viele Igel, Amphibien und andere Kleintiere zur tödlichen Gefahr werden. Mit etwas Umsicht und einem vorausschauenden Blick in Hecken, ins hohe Gras und unter die Randbepflanzung kann man schon erhebliches Tierleid vermeiden. Als erste Großstadt in Deutschland hat Köln in einer Verordnung geregelt, dass Mähroboter zumindest nachts und während der Dämmerung nicht eingesetzt werden dürfen. +++ Verzeichnis Wildtierstationen: wildtierschutz-deutschland.de/verletztes-wildtier
- Wie ein Biber nach Borken an den Niederrhein kam
Teil 1: Der einsame Biber Hören - Die Wiederansiedlung des Bibers in Nordrhein-Westfalen ist eine Erfolgsgeschichte im Artenschutz. Ein Verbreitungsschwerpunkt ist der Niederrhein. Nach den Auswilderungen von Elbebibern konnte sich Europas größtes Nagetier dort rasch ausbreiten und besiedelt inzwischen die Rheinauen, viele der rheinnahen Kiesbaggerseen und einige Rhein-Nebenflüsse wie die Lippe. Ein Biber im Abendlicht. Bild: Georg Popp & Verena Popp-Hackner wiener-wildnis.at Nicht weit vom Niederrhein entfernt fließt das Flüsschen Bocholter Aa im Süden des Kreises Borken (NRW). Die Aa ist wegen der höchst intensiv genutzten Agrarlandschaft gänzlich begradigt. Nur ein kleiner Abschnitt unterhalb der Kreisstadt Borken ist naturnah gestaltet und weitgehend entfesselt. Bild: Dr. Martin Steverding Hier wurde im Jahr 2009 ein Biber fotografiert, der einen Fuß- und Radweg überquerte. In den folgenden Monaten zeugten gefällte Bäume mit den typischen Nagemustern von seiner Anwesenheit und fortan waren permanent die Spuren des großen Nagers zu sehen. Jeden Winter fällte er ein paar Pappeln oder Weiden am anderen Ufer gegenüber dem Wanderweg. Das Tier selbst wurde dennoch kaum gesehen. War es wirklich nur ein einziges Tier? In Abstimmung mit der Naturschutzbehörde versuchte ich im Frühjahr 2022 herauszufinden, ob es mehr als einen Biber gab. Seine Wohnstätte, ein halb unterirdischer Mittelbau, also eine Mischung aus einem Erdbau und einer oberirdischen Knüppelburg, war mir seit Jahren bekannt. Mehrfach konnte ich mit der Wildkamera einen Biber im Umfeld des Baus aufnehmen und auch mit der Wärmebildkamera ließ sich in der Abenddämmerung nur ein Tier beim Hinausschwimmen beobachten. Bei weiteren Ansitzen im Jahr 2023, zuletzt Ende Oktober, ließ sich weiterhin immer nur ein Tier blicken. Wir können also davon ausgehen, dass nur ein einziger Biber an der Bocholter Aa lebt. Mit einiger Wahrscheinlichkeit ist es seit 14 Jahren dasselbe Tier, allerdings ist nicht ganz auszuschließen, dass inzwischen der erste Biber gestorben und ein neuer zugewandert ist. Wie kam der Biber in die Bocholter Aa? Drei Möglichkeiten sind denkbar: Möglichkeit 1: Der Biber wurde ausgesetzt. Ein 20 bis 30 kg schweres, kräftiges und wehrhaftes Tier zu verfrachten und auszusetzen, ist nicht leicht. Noch schwieriger ist es, einen Biber zu halten – im wahrsten Sinne des Wortes: Es gibt nur wenige Materialien, die den Nagezähnen standhalten, ein Biber lässt sich nur mit erheblichem Aufwand in einem Gehege einsperren. Biber werden schon daher nur sehr selten in Gefangenschaft gehalten. Zudem: Wer sollte ein Interesse haben, ein solches Tier aus größerer Entfernung zu verfrachten, um es in der Bocholter Aa freizulassen. Eine Aussetzung kann also nahezu ausgeschlossen werden. Möglichkeit 2: Er ist auf dem kürzesten Weg zugewandert. Das nächstgelegene Vorkommen befindet sich etwa 18 km Luftlinie südlich in der Lippe im Kreis Wesel. Dazwischen verläuft die Issel, die ebenso wie die Bocholter Aa begradigt ist und keine Bibervorkommen aufweist. Beide Flüsse fließen in die Niederlande, wo die Aa nahe Ulft in die Issel mündet, die dort Oude Ijssel heißt. Erst deutlich weiter flussabwärts mündet diese in die dort mit dem Rheinsystem verbundene Ijssel. Zwischen den nächstgelegenen Bibervorkommen in der Lippe und am Rhein bei Wesel und der Bocholter Aa besteht kein verbindendes Gewässer. Ein Weg von vielen Kilometern über Land durch eine hochgradig intensiv genutzte und von zahlreichen großen Straßen wie die A 3, die B 67 und B 70 zerschnittene Landschaft kann mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Möglichkeit 3: Zuwanderung von der niederländischen Ijssel Der einzige plausible Weg der Zuwanderung ist der Wasserweg von der Ijssel in den Niederlanden durch die Oude Ijssel und die Bocholter Aa hinauf. Die Ijssel ist von Bibern besiedelt und sie ist über den Pannerdens Kanal und Nederrijn nahe Arnhem (Niederlande) mit dem Rheinsystem verbunden. Wir gehen also davon aus, dass der Biber von der Ijssel in die Oude Ijssel und von dort in den Aastrang, wie die Bocholter Aa in den Niederlanden heißt, abgebogen ist. In der Fortsetzung dieses Berichts begleiten wir den Biber auf seiner beschwerlichen Reise voller Hindernisse und Gefahren durch die Stadt Bocholt und weiter flussaufwärts, bis er endlich kurz vor Borken einen Lebensraum finden und sich niederlassen konnte.
- Herdenschutz wirkt – Nutztierrisse durch den Wolf rückläufig
Hören | Die Senkung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention ist in Kraft. Auch wenn es aktuell noch keine praktischen Auswirkungen hat, eröffnet sie möglicherweise den Weg hin zu einer Bejagung des Wolfs – und wird entsprechend vom Deutschen Jagdverband bejubelt. Es sei der erste Schritt zum regionalen Wolfsmanagement, es ist die Rede von Obergrenzen und der Entnahme auffälliger Rudel. Bild: Michael Hamann Jagd auf Wölfe ist – wie diverse Studien zeigen – kontraproduktiv. Weder geht die Zahl der Nutztierrisse zurück noch die Anzahl der illegalen Tötungen. Nur durch guten Herdenschutz ist ein Zusammenleben von Wolf und Weidewirtschaft möglich. Jagd kann den Herdenschutz nicht ersetzen, im Gegenteil: Herdenschutz funktioniert dort, wo stabile ungestörte Wolfsrudel leben, die es gelernt haben, dass Zäune weh tun. Diese Wölfe geben ihre Erfahrungen an ihre Nachkommen weiter und halten fremde Wölfe auf Distanz. Die „IG Herdenschutz plus Hund“ in Sachsen-Anhalt zeigt, dass effizienter Herdenschutz möglich ist – ohne Jagd auf Wölfe: Seit sechs Jahren haben die beteiligten Weidetierhaltenden mit insgesamt etwa 25.000 Tieren keinen einzigen Riss zu vermelden. Die Zahl der Nutztierrisse in den Kern-Verbreitungsgebieten des Wolfs geht zurück oder stagniert dank des besser werdenden Herdenschutzes: In Brandenburg erreichte die Zahl der Wolfsübergriffe auf Weidetiere im Jahr 2024 den niedrigsten Stand seit 2020. Auch in Niedersachsen, wo neben Brandenburg und Sachsen bundesweit die meisten Wölfe leben, stagniert die Zahl der Übergriffe seit dem Monitoring-Jahr 2019/20. Bei einem Großteil der Übergriffe war keinerlei oder nur mangelhafter Herdenschutz vorhanden. Herdenschutz ist für jeden Weidetierhalter aufwändig und teuer. Er muss daher angemessen gefördert werden. Angemessen ist hier der vom Bundesamt für Naturschutz empfohlene Schutz mit mindestens 120 cm hohen Zäunen aus mindestens fünf stromführenden Litzen mit ausreichender Spannung und Vermeidung von Lücken in Bodenwellen oder im Bereich der Eingangstore. Bei flächendeckendem Herdenschutz mit diesen Standards wären Wolfsübergriffe nur noch ausnahmsweise zu erwarten. Die Senkung des Schutzstatus trägt dagegen in keiner Weise zur Problemlösung bei. +++ Was die Herabsetzung des Schutzes für den Wolf in der Berner Konvention bedeutet und wie es weitergeht. Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Herabsetzung des strengen Schutzes
- Berner Konvention senkt Schutzstatus des Wolfes: Feuer frei?
Hören | Die heute von der Berner Konvention beschlossene Senkung des Schutzstatus des Wolfs tritt morgen, am 6. März 2025 in Kraft. Schutzstatus gesenkt, Feuer frei, die Jagd auf den Wolf ist eröffnet, oder? Gern wird genau dies von Wolfsgegnern suggeriert. Wahr ist aber: Der Wolf steht auch dann noch unter strengem Schutz, seine Überführung vom Anhang II in den Anhang III der Berner Konvention ist aber der erste Schritt, dies zu ändern. Bild: Federico Di Dio, unsplash Im Anhang II der Berner Konvention aus dem Jahr 1979 sind streng geschützte Tierarten aufgeführt. Für sie gilt ein grundsätzliches Tötungsverbot, das begrenzte Ausnahmen zulässt. Der Wolf ist nun aber nicht mehr im Anhang II, sondern im Anhang III gelistet. Das grundsätzliche Tötungsverbot gemäß Berner Konvention ist damit aufgehoben. Allerdings haben sich die EU-Staaten im Rahmen einer weiteren Richtlinie dem Artenschutz verpflichtet: Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie oder Richtlinie 92/43/EWG) ist hinsichtlich des strengen Artenschutzes die Umsetzung der Berner Konvention auf EU-Ebene. Hier ist der Wolf auch weiterhin im Anhang IV aufgeführt und damit streng geschützt. In der Praxis hat sich das Schutzniveau für den Wolf somit noch nicht geändert , er unterliegt weiterhin dem grundsätzlichen Tötungsverbot der EU-weit gültigen FFH-Richtline mit sehr begrenzten Ausnahmemöglichkeiten gemäß Artikel 12. Allerdings eröffnet die jetzt in Kraft getretene Senkung des Schutzstatus durch die Berner Konvention die Möglichkeit, ihn auch in der FFH-Richtlinie zu senken. Er würde dann vom Anhang IV in den Anhang V überführt und hätte damit seinen strengen Schutz verloren. Er würde dann zu den Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gehören, „deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können“. Das grundsätzliche Tötungsverbot gemäß FFH-Richtlinie bestünde also nicht mehr. Allerdings ist zur Herabstufung des Wolfs in der FFH-Richtlinie die Einstimmigkeit aller 27 EU-Staaten erforderlich. Der nächste Schritt ist dann die Umsetzung auf der Ebene der einzelnen Mitgliedsstaaten und erst dann wäre der gesenkte Schutzstatus wirksam. In Deutschland sind dazu Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes bzw. in den Bundesländern, in denen der Wolf im Jagdrecht steht, der Landesjagdgesetze erforderlich. In einigen Bundesländern ist der Wolf jagdbares Wild mit (aktuell noch) ganzjähriger Schonzeit. Eine unkontrollierte Bejagung oder gar die Einrichtung wolfsfreier Zonen, wie sie gern von Wolfsgegnern propagiert wird, ist auch nach Senkung des Schutzstatus durch die Nationalstaaten nicht möglich. Der Wolf ist im Anhang III der Berner Konvention zwar keine streng geschützte, aber immer noch eine geschützte Art. Dies bedeutet, dass sicherzustellen ist, dass die Wolfspopulation in ihrem Fortbestand nicht gefährdet werden darf. Die Statussenkung in der Berner Konvention bedeutet also keineswegs „Feuer frei“, sie ist aber der erste Schritt hin zu einer Bejagung von Wölfen. Sie ist ein fatales Signal für den europäischen Artenschutz, denn die Entscheidung fußte nicht auf wissenschaftlicher Grundlage, sondern war rein politisch motiviert. Der günstige Erhaltungszustand der Wolfspopulation ist weder EU-weit noch in den einzelnen Ländern auch nur annähernd erreicht , weite Gebiete der EU sind nach wie vor wolfsfrei. Die Entscheidung, den Schutzstatus von Wölfen aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Erkenntnisse herabzustufen, stellt einen erheblichen Rückschlag für den Naturschutz und demokratische Prozesse in Europa dar. Sie verstößt gegen etablierte Verfahren, entbehrt einer wissenschaftlichen Begründung und stellt eine direkte Bedrohung der biologischen Vielfalt dar. Sie widerspricht auch den Grundprinzipien der Berner Konvention selbst, die, wie in ihrer Präambel festgehalten, den intrinsischen Wert und das Recht auf Leben der wildlebenden Flora und Fauna anerkennt, das es zu erhalten und an künftige Generationen weiterzugeben gilt. Die Entscheidung kann ein Dammbruch sein, der möglicherweise weitere Tierarten betreffen wird, unter anderem den Biber oder den Fischotter. Jagd auf Wölfe wird sich als kontraproduktiv für den Herdenschutz erweisen, die enttäuschten Hoffnungen werden Wasser auf die Mühlen der Wolfshetzer sein. Der beste Schutz für Weidetiere vor Wölfen sind guter technischer Herdenschutz und/oder der Einsatz von Herdenschutzhunden, sowie stabile Wolfsrudel in stabilen Territorien, in denen die territorialen Wölfe es gelernt haben, dass Zäune weh tun. Dass es funktionieren kann, beweist die IG Herdenschutz plus Hund in Sachsen-Anhalt, wo Weidetierhaltende mit etwa 25.000 Tieren seit sechs Jahren keinen einzigen Riss zu vermelden hatten. +++ Aktuell : Naturschutzorganisationen klagen vor dem EU-Gerichtshof gegen die Herabstufung des strengen Schutzes des Wolfes
- Niedersächsische Landesforsten: Brutale Jagdmethoden im Harz
Hören | Ein Insider der Niedersächsischen Landesforsten berichtet uns von unsäglichem Umgang mit Wildtieren in Forstbezirken des Harzes: „Dass ein Muttertier [ Red.: Hirschkuh ] mit dem ungeborenen Kalb erlegt wird, ist rein rechtlich erstmal nicht strafbar. Schlimmer ist die Tatsache, dass es bei fast jeder Drückjagd zu Verstößen gegen den Muttertierschutz kommt, da einzeln vor die Büchse kommende Alttiere [ Red.: potenzielle Muttertiere ] von den Forstamtsleitern explizit zum Abschuss freigegeben werden, auch wenn das dazugehörige Kalb noch lebt, aber zum Beispiel durch Hunde oder Treiber vom Muttertier getrennt wurde. So kommt es regelmäßig vor, dass am Ende des Jagdtages mehr Alttiere auf der Strecke liegen als Kälber . Die übrig gebliebenen Kälber verhungern meistens über den Winter oder werden von Luchs und Wolf gefressen, wenn sie panisch und verzweifelt ihre getötete Mutter suchen.“ Redaktion : Hirschkälber, sie kommen etwa im Mai/Juni zur Welt, sind ein gutes Jahr lang auf die Führung durch die Hirschkuh angewiesen. Kälber, die ihr „Alttier“ z.B. durch nicht weidgerechte Jagd verlieren, werden von den Rudeln ausgeschlossen, verkümmern und sterben, wenn sie nicht vorher von Luchs oder Wolf gefressen werden. Dort, wo die Niedersächsischen Landesforsten wüten, kaum noch zuhause: Prächtige Rothirsche „Diesen Januar wurden bei einer Drückjagd sehr viele Neugeborene, drei bis vier Tage alte kleine Wildschweine erschossen und auch von den eingesetzten Jagdhunden gepackt und gefressen , weil man auf die Setzzeit der Wildschweine keine Rücksicht mehr nimmt und zum Teil auch die Mutterbachen von einigen Jägern erschossen wurden. In den folgenden Tagen sind die übrig gebliebenen Frischlinge erfroren, weil ihre Mütter in der Wildkammer hingen und sie nicht wärmen und säugen konnten.“ Redaktion : Der Einsatz von Jagdhunden bei Drückjagden ist fast durchgängig nicht weidgerecht. Es werden dort kaum noch kurzbeinige Hunde eingesetzt, die Wildtiere langsam aus den Einständen [Red.: Rückzugsort des Wildtieres] vor die wartenden Jäger drücken. Stattdessen werden langbeinige Hunde eingesetzt, Hundemeuten, stumm jagende Hunde. Bei Drückjagden haben Hundeführer fast ausnahmslos keine Kontrolle über ihre Hunde. Die hetzen, verletzen und töten gesunde Rehe, Hirsche oder eben auch Frischlinge. „Diese großangelegten Drückjagden werden bis Ende Januar(!) in großer Zahl überall im Harz durchgeführt und das sogar noch bei sehr hohen Schneelagen . Selbst bei 30 cm Schnee und mehr, wenn die Wildtiere ihren Stoffwechsel heruntergefahren haben und sich im Ruhemodus befinden, werden die Jagden nicht abgesagt. Im Gegenteil - in Forstämtern der Niedersächsischen Landesforsten freut man sich, dass Wildtiere wegen des verlangsamten Stoffwechsels und des hohen Schnees langsamer flüchten und somit einfacher zu treffen sind.“ Redaktion : Fehlende Nahrungsquellen im Winter kompensiert das widerkäuende Schalenwild (z.B. Rothirsch, Reh) mit einer Reduzierung physischer Aktivität. Die winterlichen Umstellungen beginnen etwa zur Wintersonnenwende, also kurz vor Weihnachten. Aufgrund des in der Regel knappen Futterangebots kann das Wild deutlich weniger Nahrung und darüber hinaus nur solche von geringerer Qualität aufnehmen, als während des restlichen Jahres. Zur Energieeinsparung reagiert die großen Pflanzenfresser mit physiologischen und anatomischen Anpassungen. Der reduzierte Stoffwechselhaushalt der Wildtiere führt zu verringerter Wachsamkeit, Schnelligkeit und Ausdauer und schränkt sie damit erheblich in ihren Fluchtchancen ein. Sie in dieser Situation, dazu bei hoher Schneelage, im Rahmen einer Drückjagd mit Dutzenden Jägern, Treibern und Hunden zu bejagen, erfüllt Straftatbestände des Bundesjagd- und des Tierschutzgesetzes. „Ganz nebenbei werden dabei auch Schälschäden des Rotwildes an jungen Bäumen in Kauf genommen, die vor allem dann entstehen, wenn die Tiere im Wintermodus sind und von Hunden und Jägern dann aufgescheucht werden. Aber auch dies spielt dem Forstamt in die Karten, weil durch die selbst provozierten Wildschäden im folgenden Jagdjahr dann gleich wieder die scharfe Jagd auf Rotwild begründet werden kann - nach dem Motto: Die Wildschäden würden ja zeigen, es gäbe noch zu viele Tiere. Aber wer aufmerksam durch die Wälder spaziert dem fällt auf, dass die einst imposante Hirschbrunft von Mitte September bis Mitte Oktober nicht mehr zu hören ist. Die Hirsche werden bereits erlegt, bevor sie mit drei bis vier Jahren das erste Mal stark genug sind, um ihren Brunftruf abzugeben. Nur in den schwer zugänglichen Gebieten des Nationalpark Harz kann man mit etwas Glück noch Brunftrufe hören. Doch der jetzige Zustand ist nicht das Ziel , es sollen auch die letzten Hirsche im Harz noch erlegt werden . So hat Forstamtsleiter [ Name der Redaktion bekannt ] die Lappjagd im Forstamt eingeführt, bei der Forstwirte stundenlang über viele Kilometer kurz vor der Jagd Seile mit blauen Lappen spannen. Nach außen hin sollen wir zwar kommunizieren, dass das zum Schutz der Straßen sei, tatsächlich wird intern aber gesagt, dass dies vor allem zum höheren Jagderfolg eingesetzt wird, da die Tiere das Jagdgebiet nicht verlassen können und immer wieder auf die Jäger zulaufen müssen. So kam es zum Beispiel im Bereich Stöberhai im Harz schon dazu, dass ein großes Rudel Rotwild mit über 20 Tieren wegen der blauen Lappen nicht flüchten konnte und die Jäger so lange geschossen haben, bis alle Tiere erlegt waren . Seitdem klagen auch Besucher der Wildtierbeobachtungs-Gaststätte "Bahnhof Stöberhai" darüber, dass es keine Hirsche mehr gibt. Dies wirkt sich wiederum negativ auf den Tourismus aus. Auch die Gefahr für Teilnehmer der Drückjagden ist gestiegen. Wo früher noch 20 Jäger mit großen Sicherheitsabständen teilgenommen haben, sind es heute meist über 100 Schützen, die dicht an dicht sitzen, damit die umstellten Wildtiere keine Fluchtchancen mehr haben. Auch der Aufwand für die Vorbereitung dieser großen Jagden ist gestiegen. So kostet eine Drückjagd meist über 10.000 Euro, weil viele neue Jagdstände aufgestellt werden müssen. Im Schussfeld störende Jungbäume werden tausendfach im großen Stil weggemulcht, damit die Jäger die Tiere besser sehen und erlegen können. Es wird dem Wild also vorgeworfen es würde Jungbäume verbeißen, die für die Vorbereitung der Jagd dann tausendfach weggesägt werden...und das alles mit Steuergeld! Dass eine Hirschkuh gleich zwei Kälber hat, ist eher selten Ein weiteres Problem ist, dass im Forstamt [ der Redaktion bekannt ] für das Wild vorgesehene Äsungsflächen immer noch bejagt werden, zum Teil sogar nachts. Hier sollen Wildtiere eigentlich ungestört auf Wiesen fressen können, damit sie die jungen Bäume im Wald nicht verbeißen. Vor kurzem war ich zu einer Beerdigung im Friedwald in Walkenried mit anschließendem Waldspaziergang eingeladen, wo man mich fragte, warum so viele Hochsitze an den großen Wiesen stehen. Das müsste man den Forstamtsleiter mal fragen. Doch werden im Forstamt Mitarbeiter, die diese und alle zuvor genannten Missstände ansprechen, systematisch verfolgt und mundtot gemacht. So wurde vor einem Jahr ein Förster im Forstamt dazu gezwungen, sein Revier aufzugeben mit der Androhung, man würde ihm sonst schon das Leben zur Hölle machen, sollte er den Aufhebungsvertrag nicht freiwillig unterzeichnen. Darüber hinaus wurde Förstern, die die systematische Verfolgung des Rotwildes kritisiert haben oder nicht zu 100 Prozent umsetzen wollten, die eigene Durchführung der Jagd untersagt und einem Berufsjäger übertragen. Dieser nimmt keine Rücksicht auf die Tiere, will jede sich bietende Schusschance nutzen und schießt so jedes Jahr dutzende Tiere nur an, die teilweise selbst mit Unterstützung eines ausgebildeten Schweißhundes nicht gefunden werden und elendig vor sich hinsterben. Hinzu fährt er nachts mit seiner Wärmebildkamera umher, um das Wild auszuspionieren und die Jagden somit erfolgreicher zu machen. Auch eine Drohne soll zum Einsatz kommen, um zu schauen, wo sich die letzten Hirsche aufhalten, um sie dann zu umstellen. Aber auch der Forstamtsleiter selbst sowie einige Förster fallen immer wieder durch schlechte Schüsse auf, weil sie auch auf hochflüchtige Tiere schießen , die wegen ihrer schnellen Sprünge nur sehr schwer zu treffen sind. Hier wird Tierleid billigend in Kauf genommen, zudem werden die Tiere oft erst nach Tagen gefunden und müssen in der Abfalltonne entsorgt werden. Vernünftige Jäger werden gegen schießgeile Schützen aussortiert, so wird zum Beispiel auch der Sohn des Forstamtsleiters eingeladen, der auf einer Jagd mit sieben Schüssen auf ein kleines Rehkitz aufgefallen ist. Das Tier konnte man natürlich nicht mehr essen, es musste wegen der vielen Löcher entsorgt werden. Zu Beginn jeder Jagd wird vom Forstamtsleiter deshalb nochmal betont, dass man keine Bilder oder Filmaufnahmen machen soll, damit solche leider hier alltäglichen Geschehnisse nicht nach außen an die Öffentlichkeit dringen. Er sieht dabei seine Position als zukünftiger Präsident der Niedersächsischen Landesforsten in Gefahr. Transparenz kann sich eben nur derjenige leisten, der nichts zu verbergen hat.“ +++ Lesen Sie auch: Staatsforste - Jagd außerhalb der Gesetze Rechtswidrige Jagdausübung im Staatsbetrieb Sachsenforst +++ Exkurs: Whistleblower / Hinweisgeber In Deutschland werden Whistleblower durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geschützt, das 2023 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz dient dazu, Personen zu schützen, die Informationen über Rechtsverstöße oder Missstände in Unternehmen oder Behörden melden. Hier sind die wichtigsten Aspekte des Whistleblower-Schutzes in Deutschland: 1. Schutz vor Repressalien: Das HinSchG verbietet Repressalien gegen Whistleblower, wie z. B. Kündigungen, Versetzungen oder Mobbing. Bei Repressalien im zeitlichen Zusammenhang mit einer Meldung greift eine Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nachweisen muss, dass die Repressalie nicht im Zusammenhang mit der Meldung steht. 2. Meldestellen: Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit mehr als 50 Beschäftigten müssen interne Meldestellen einrichten. Es gibt auch externe Meldestellen, z. B. beim Bundesamt für Justiz. Whistleblower können wählen, ob sie sich an eine interne oder externe Meldestelle wenden. 3. Vertraulichkeit: Die Identität des Whistleblowers wird grundsätzlich vertraulich behandelt. 4. Anonyme Meldungen: Die Entgegennahme anonymer Meldungen ist nicht verpflichtend, wird aber in vielen Fällen ermöglicht. Wichtige Punkte: Das Gesetz schützt Whistleblower, die Informationen über Verstöße gegen das EU-Recht oder das nationale Recht melden. Der Schutz gilt auch für Personen, die im Zusammenhang mit der Meldung helfen, wie z. B. Vertrauenspersonen.
- Schutzstatus Wolf: Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
Hören | Das Rechtsverfahren zur Nichtigerklärung des EU-Ratsbeschlusses zur Herabsetzung des strengen Schutzes des Wolfes ( Canis lupus ) wurde in dieser Woche vom Gericht der Europäischen Union angenommen. Eingereicht haben die Klage die Umweltorganisation Green Impact (Italien) und weitere Organisationen. Bild: paukereks / pixelio.de Die fehlende wissenschaftliche Unterstützung für die Herabstufung des Wolfes wurde in einer von der Europäischen Union finanzierten und 2023 veröffentlichten Studie über die Ökologie und Genetik von Großraubtieren hervorgehoben [1]. Eine weitere aktuelle Studie belegt ebenfalls das Fehlen einer wissenschaftlichen Grundlage für die Entscheidung zur Herabstufung des Wolfes [2]. Dieser Bericht wurde von der Europäischen Kommission im Jahr 2023 in Auftrag gegeben und vor wenigen Tagen veröffentlicht. In Bezug auf den Wolf zitiert die Studie die jüngste wissenschaftliche Literatur, in der die Notwendigkeit betont wird, neue Parameter in Bezug auf Ökologie und Genetik einzuführen, um die tatsächliche Größe der Wolfspopulationen in Europa und deren langfristige Erhaltung genau zu bewerten. Die in der Klage angeführten Gründe sind in der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Mitteilung zusammengefasst [3]. Hauptbegründungen: Die Kläger berufen sich auf die Verletzung europäischer Verträge , insbesondere des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Art. 191 Abs. 3) und des Vertrags über die Europäische Union (Art. 6 Abs. 1) in Verbindung mit Art. 37 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Insoweit habe der Rat in der Vorbereitungsphase des Beschlusses eine Reihe von wissenschaftlichen Berichten von internationaler Bedeutung ignoriert oder unterbewertet. Er stützte sich damit auf eine falsche Interpretation des Arterhaltungszustands und verkenne die wissenschaftlich belegten Gefahren für die Artenvielfalt und die Ökosysteme. Bei der Ausarbeitung und der Vorlage des Vorschlags seien die von der Rechtsordnung der Europäischen Union geforderten grundlegenden Prinzipien der Transparenz und der Objektivität nicht eingehalten worden, wie die Einleitung einer Untersuchung seitens der Europäischen Ombudsstelle (Fall 1758/2024/FA) zeige. Verletzung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Vorsorge, Überschreitung der Befugnisse bzw. Ermessensmissbrauch , Fehler im Untersuchungsverfahren in Bezug auf die Nichteinhaltung des Grundsatzes der „best available science“ sowie Verletzung der vom Gerichtshof zum Ausdruck gebrachten Grundsätze zu den Ausnahmen von der Regelung zum Schutz des Wolfs. Insoweit berufen sich die Kläger auf wegweisende Urteile des Gerichtshofs zur Ausnahmeregelung von der Habitatrichtlinie [4], um darzutun, dass es absolut erforderlich sei, einen „günstigen Erhaltungszustand der Population der betreffenden Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet“ sicherzustellen, und dass die Schutzmaßnahmen einem „präventiven Ansatz“ folgen müssten, „der darauf gerichtet sei, den wirksamen Schutz der Populationen der betreffenden Arten zu gewährleisten“. Der angefochtene Beschluss stehe auch im Widerspruch zu den von der Empfehlung Nr. 56 (1997) des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens von Bern festgelegten Leitlinien. Diese Empfehlung sieht vor, dass die Änderungen der Anhänge I und II des Übereinkommens in kohärenter Weise und gestützt auf die besten wissenschaftlichen Erkenntnisse vorzunehmen seien. Seit seiner Vorlage habe der Ratsvorschlag auf einem politischen Kompromiss beruht, der den Schutz des Wolfs mit den Forderungen der ländlichen Gemeinden in Einklang bringen solle. Ein solcher Ansatz sei jedoch, obwohl er in größeren politischen Kontexten legitim sei, völlig unangemessen für einen Beschluss, der die Erhaltung der Artenvielfalt betreffe und zwangsläufig auf den besten wissenschaftlichen Erkenntnissen und auf dem Vorsorgeprinzip beruhen müsse. Der Rat habe es versäumt, Alternativen für den wirksamen Schutz des Grauwolfs in Betracht zu ziehen, die weniger Auswirkungen hätten und wissenschaftlich fundiert seien. Widerstand der wissenschaftlichen Gemeinschaft gegen die Herabstufung des Wolfes. Informationen zu den Empfehlungen der europäischen wissenschaftlichen Gemeinschaft, die sich gegen die Herabstufung des Wolfes aussprechen - einschließlich Erklärungen der Large Carnivore Initiative for Europe (LCIE), der IUCN und einer von 700 Wissenschaftlern unterzeichneten Erklärung - finden Sie unter folgendem Link: https://www.greenimpact.it/science-policy-and-laws-to-prevent-the-killing-of-wolves-in-europe/ Die Erhaltung der genetischen Vielfalt ist auch Teil der Verpflichtungen, die die Europäische Union im Rahmen des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt (UN CBD) unterzeichnet und auf der COP 2022 in Montreal ratifiziert hat (Ziel A7, Target 4, Kunming-Montreal, CBD). +++ [1] Savanta (2023): Understanding Rural Perspectives. A survey on attitudes towards large carnivores in rural communities . [Ländliche Sichtweisen verstehen. Eine Umfrage zur Einstellung gegenüber Großraubtieren in ländlichen Gemeinden.] (2) 2025, Developing a Methodology for the Definition of Favorable Reference Values for Large Carnivores in Europe [3] Klage gegen den Rat der Europäischen Union [4] Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ( ABl.1992, L 206, S. 7 ). Weitere Informationen: Keine Herabstufung des Schutzes für Wölfe in der EU Appell an Bundesumweltministerin Steffi Lemke
- Der Steinkauz - koboldhafter Kulturfolger
Hören | Eine windstille und klare Abenddämmerung im März am Niederrhein: Verstreut liegen Höfe in der weiten offenen Feldflur, einige sind mit Gruppen alter Obstbäume umgeben, ansonsten prägt intensive Landwirtschaft das Bild. Plötzlich erklingen an einem der Höfe durchdringende und energische „kiu“ oder „kuiu“-Rufe und bald kommt die Antwort vom zweiten Hof. An dritten Hof ist zunächst ein langgezogenes und nicht ganz so lautes „guuuhk“ zu hören, das immer schneller wiederholt wird und sich schließlich den erregt-energischen Lauten der anderen Rufer angleicht. Die Kettenreaktion pflanzt sich fort und für einige Minuten bestimmt der Rufwettstreit der Steinkäuze die abendliche Geräuschkulisse. Steinkauz im Dachgiebel. Bild: Dr. Martin Steverding Der Niederrhein ist zusammen mit den angrenzenden Gebieten der Niederlande und Teilen des Münsterlandes das wichtigste Verbreitungszentrum des Steinkauzes nördlich der Alpen. Der Bestand wird für Nordrhein-Westfalen für 2009/10 mit 5.200 bis 5.700 Paaren angegeben (Grüneberg & Sudmann et al. 2013), bundesweit sind es 8.000 bis 9.500 Paare. Ein zweites Verbreitungszentrum liegt in Hessen und Rheinland-Pfalz. Außerhalb dieser beiden Schwerpunkte ist der Steinkauz in Deutschland sehr selten bzw. fehlt in großen Landesteilen gänzlich (Gedeon et al. 2014). Für das Steinkauz-Kernland NRW werden der Rückgang der Viehhaltung und der Beuteorganismen und der Verlust der Bruthabitate infolge Siedlungserweiterung und Straßenbau als Gefährdungsursachen angegeben (Sudmann et al. 2021). Hinzu kommt das weiter fortschreitende Verschwinden der Obstbäume, da kaum noch nachgepflanzt wird, der Abbruch von Scheunen und Schuppen und vieles mehr. Adulter Steinkauz, Bild: Harry Schulz Der Steinkauz ist ein Kulturfolger, insbesondere ein Folger der Weidewirtschaft. Ursprünglich in Steppen, Halbwüsten und anderen Trockengebieten beheimatet, breitete er sich mit dem Entstehen offener Kulturlandschaften in Mitteleuropa aus. Wie fast allen anderen Arten der Agrarlandschaft wird ihm die Bewirtschaftung heute zum Verhängnis. Steinkäuze brauchen niedrigwüchsiges beweidetes Grünland in einer reich gegliederten Umgebung mit genügend Beutetieren wie Mäusen, großen Insekten, Regenwürmern und Kleinvögeln. Zudem benötigen sie in direkter Nähe eine passende Bruthöhle. Steinkäuze brüten sowohl in Baumhöhlen (z.B. in alten Obstbäumen oder Kopfbäumen), als auch in Nischen von Gebäuden. Junger Steinkauz, Bild: Harry Schulz Dort, wo die Lebensraumstruktur noch geeignet ist, kann man Steinkäuze gut mit Nisthilfen unterstützen. Sie mögen längliche röhrenförmige Kästen, die waagerecht oder leicht nach hinten abfallend auf starken Ästen montiert werden. Ob im Querschnitt rund oder eckig, ist dem Steinkauz egal, eckige Kästen mit klappbarem Deckel lassen sich besser kontrollieren und reinigen. Als „Inneneinrichtung“ sind Holzhackschnitzel gut geeignet. Am liebsten sitzen Steinkäuze aber auf der arteigenen Gewölleschicht, die bestens Feuchtigkeit bindet und für ein relativ trockenes Milieu sorgt. Man sollte daher genutzte Steinkauzkästen nie vollständig reinigen, sondern immer eine Schicht der Gewölleauflage im Kasten lassen. Es ist aber wichtig, regelmäßig zu kontrollieren, um zu verhindern, dass die Kästen zu voll werden – eine Kauzfamilie mit vier oder fünf Jungen braucht Platz! Zudem sind Kästen häufig auch von anderen Bewohnern zugebaut, z. B. mit Hornissennestern, Starennestern oder stattlichen Vorratssammlungen von Waldmäusen. All das kann im Winter entfernt werden, ohne Bruten zu stören oder unangenehme Bekanntschaft mit Hornissen oder Wespen zu machen. Der klassische „Nistkastennaturschutz“ funktioniert also beim Steinkauz tatsächlich – aber nur solange die Lebensräume insgesamt noch geeignet sind. In Rhede im Kreis Borken (NRW) hat sich der Steinkauzbestand durch die fortschreitende Lebensraumzerstörung trotz zahlreicher Kästen innerhalb der letzten 20 Jahre von über 40 auf nur noch rund 20 Paare verringert. Ohne Kästen wären es noch viel weniger.
- Arktische Gänse: Düstere Zukunftsaussichten
Hören | Nachdem es bei den meisten arktischen Gänsearten über Jahrzehnte Bestandszunahmen gegeben hat, stagnieren die Bestände seit ein paar Jahren oder nehmen sogar ab. Lediglich die Nonnengans nimmt noch zu, aufgrund starker Ausweitung ihres Verbreitungsgebietes in nicht-arktische Gebiete (Nord- und Ostseeraum) und, weil sie in Europa bisher nicht oder kaum bejagt werden darf. Zwergschneegänse, Bild: Dr. Silke Sorge Selbst die nordamerikanischen Gänsearten - Kanada- und Zwergkanadagans, Schnee- und Zwergschneegans, - die in den letzten Jahren für Ärgernisse sorgten, da sie teils Schäden an Agrarkulturen und auch an der Flora der Tundra verursachten, nehmen plötzlich wieder ab. Passend dazu ergaben die europäischen Gänsezählungen aus dem vergangenen Herbst, dass arktische Gänse, insbesondere Blässgänse (2. Foto von Gabriele Maier), Tundra Saatgänse (3. Foto von Gabriele Maier) und Kurzschnabelgänse (4. Foto), einen extrem schlechten Bruterfolg zu verzeichnen hatten. Blässgans und Tundra-Saatgans. Bilder: Gabriele Mayer Eine Erklärung für diese Entwicklung gibt es zwar noch nicht, aber sicher ist bereits, dass der Klimawandel bei den arktischen Gänsen voll zuschlagen wird. Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass es für die Gänse von Vorteil ist, wenn die arktischen Brutplätze früher auftauen. Doch die rapiden Klimaveränderungen sind mit einer Reihe von Komplikationen verbunden : Kurzschnabelgans, Bild: Dr. Silke Sorge 1. Ungewöhnlich starke Seiten- und Gegenwinde beim Frühjahrszug verdriften die Gänse in andere Gebiete und sorgen dafür, dass die Brutplätze nicht rechtzeitig und/oder in körperlich schlechter Verfassung erreicht werden. Die Ressourcen für die Brut müssen (vor allem) die (weiblichen) Gänse aus dem Überwinterungsgebiet oder vom Frühjahrszug in die Brutreviere mitbringen, denn wenn die Gänse im Brutgebiet ankommen, gibt es dort noch keine Nahrung. Gebrütet wird so, dass der Nachwuchs mit dem Beginn der Vegetationsperiode schlüpft, damit die (im Regelfall) vegetarischen Gössel ein optimal proteinreiches Futter vorfinden. 2. Wenn sich die Vegetation in den arktischen Breiten im Frühjahr schneller als bisher entwickelt, schlüpfen die Gössel nicht mehr zum Zeitpunkt des optimalen Nahrungsangebotes und der Bruterfolg ist gefährdet. 3. Unberechenbares Wetter und späte Wintereinbrüche fordern Opfer unter Gelegen, Gösseln und auch Brutvögeln, zum Beispiel wenn brütende Gänse auf ihren Nestern zugeschneit werden. 4. Der Lemmingzyklus ist zusammengebrochen . Bisher vermehrten sich Lemminge alle 3-4 Jahre besonders stark. Nur in diesen Jahren brüteten Schneeeulen und viele Gerfalken erfolgreich - und im Umfeld ihrer Nester auch die Gänse. Fehlen die Lemminge, ernähren sich Polarfuchs und der sich im Zuge des Klimawandels immer weiter nach Norden ausbreitende Rotfuchs von Gänseeiern und Gösseln. 5. Taut der Permafrostboden , verringert sich das Nistplatzangebot für Gänse dramatisch, denn im Schlamm kann man kein Nest bauen. Dieses Problem hat bereits eine nordostamerikanische Kanadaganspopulation veranlasst, ihr Brutgebiet nach Westgrönland zu verlagern, wo bisher nur die Grönland-Blässgans brütete, eine deutlich unterscheidbare Unterart der Blässgans. Seither brütet dort keine Gans mehr erfolgreich (die einzig gute Nachricht: die Gründe dafür sind wohl in Untersuchung). 6. Durch milde Winter im Überwinterungsgebiet bleiben Endo- und Exoparasiten aktiv und können arktische Brüter, die eigentlich vor den Parasiten in die Arktis fliehen, infizieren und von diesen in die Arktis verschleppt werden. Die Jungensterblichkeit würde dramatisch ansteigen. Auch dies ist ein Grund für Gänse, ihr Überwinterungsgebiet möglichst dicht an der Schneegrenze zu wählen, also immer weiter nach Norden oder in Europa nach Osten zu verlagern. Die Zukunftsaussichten der arktischen Gänse sind damit mehr als düster. Im Gegensatz dazu scheinen Berichte zu stehen, dass die Zahl der an der Nordseeküste (Niederlande bis Dänemark) überwinternden Gänse über die Jahrzehnte stark zugenommen hat. Um dies einzuordnen, muss man das ganze Bild kennen. Nicht allein Bestandszunahmen sondern Zugwegverlagerungen sind dafür verantwortlich. Viele, einst in Südosteuropa liegende Überwinterungsgebiete wurden schon beinahe komplett aufgegeben. So gab es zum Beispiel die ersten Überwinterungsgruppen der Blässgans in Mitteleuropa erst nach 1950. Das frühere Hauptüberwinterungsgebiet dürfte Griechenland und daran angrenzende Bereiche gewesen sein. So haben wir wieder einmal die Situation, dass diejenigen, die am stärksten zum Problem, hier die Gefährdung arktischer Gänse, beitragen - nämlich wir -, den Handlungsbedarf erst als letzte mitbekommen werden. Zumal Gänse aufgrund ihrer hohen Lebenserwartung über mindestens ein Jahrzehnt über schwerwiegende Probleme hinwegtäuschen können - bis die Populationen überaltert und nicht mehr zu retten sind. Arten- und Klimaschutz, die größten - existenziellen - Herausforderungen unserer Zeit, spielen jedoch in der aktuellen Wahlkampfdebatte überhaupt keine Rolle. Wir wissen bereits, was wir mit unserem Verhalten anrichten, wir können es täglich spüren, und trotzdem - und das deprimiert mich am meisten - gibt es immer noch Menschen und politische Parteien, die den menschlichen Einfluss am Klimawandel leugnen. Ich sehe wirklich schwarz, denn wir werden kein Problem lösen können, wenn wir uns nicht einmal darauf einigen können, dass es existiert. +++ Lesen Sie auch: Wildgänse - Opfer der in der Geflügelwirtschaft generierten Vogelgrippe
- Biber in Bayern: Fordern die Freien Wähler jetzt mehr Wölfe?
Hören | „Der Biber hat auf der Liste bedrohter Arten nichts mehr zu suchen, denn seine Population steigt mangels natürlicher Feinde von Jahr zu Jahr“, so die Aussage des Landwirts und Landtagsabgeordneten der Freien Wähler in Bayern, Nikolaus Kraus. Zu lesen ist sie im Bericht des Münchener Merkur vom 24.01. „Biber-Plage im Landkreis: Landwirt fordert rigoroses Vorgehen – Haben zu lange tatenlos zugeschaut.“ Diese Aussage könnte man auch wie folgt umformulieren: Bayern braucht mehr Wölfe! Der Wolf ist der einzige relevante natürliche Feind des Bibers, denn er kann auch erwachsenen Bibern gefährlich werden. Seine Anwesenheit kann dazu führen, dass Biber sich weniger weit vom Wasser entfernen und dadurch weniger „Schaden“ anrichten. Biber - Bild: Leopold Kanzler Natürlich wollen die Freien Wähler in Bayern nicht mehr, sondern am liebsten überhaupt keine Wölfe. Die Aussage des Politikers zeigt viel mehr ein weiteres Mal, mit wie wenig Sachverstand und Logik populistische Parteien argumentieren. Es geht nach dem Motto: Wer am lautesten schreit und wer die radikalsten Forderungen stellt, gewinnt. Diese Art der Agitation bringt vielleicht Wählerstimmen, sie führt aber niemals zu Lösungen, denn sie verweigert sich der Komplexität des Problems. Der FW-Politiker fordert, rigoros zu handeln. „In den Isarauen mag der Biber seine Berechtigung haben, aber nicht im urbanen Raum. Irgendwann muss man abwägen, was ist wichtiger, Mensch oder Tier? Dort, wo der Biber nichts zu suchen hat, gehört er entnommen“, wird er im Münchener Merkur zitiert. Er beansprucht also für sich die Entscheidungshoheit, wo Biber leben dürfen, und noch schlimmer: Er gaukelt dem Leser vor, dass es nur eine Entscheidung Mensch ODER Biber geben kann. Die Möglichkeit eines Zusammenlebens von Mensch UND Biber wird gar nicht in Erwägung gezogen. Um seine Forderungen zu untermauern, wird die Schadenssumme von 7.000 € im bisher teuersten Jahr 2022 für den Landkreis München genannt. Laut Wikipedia hatte der Kreis Ende vorletzten Jahres 358.480 Einwohner. Der Schaden lag somit für das bisher teuerste Jahr bei knapp 2 Cent pro Einwohner. Wenn die, seiner Aussage nach, deutlich höheren Beträge „nicht ausgleichbarer Schäden der öffentlichen Hand“ hinzugerechnet werden, kommen vielleicht noch ein paar Cent dazu. Wie groß die Schäden wirklich sind bzw. ob und was vor Ort jeweils zu ihrer Vermeidung unternommen wurde, wird in dem Artikel kaum deutlich. Die Biber hätten ihre Baue unter die angrenzenden Felder gegraben, heißt es. Es bleibt aber unklar, wie groß der Abstand der Felder zum Gewässer war und ob so nah am Wasser überhaupt Landwirtschaft stattfinden durfte. Biberbaue liegen immer direkt am Gewässer, die Eingänge befinden sich unter dem Wasserspiegel. Über die genannten Fälle der eingebrochenen Straße und des Schimmels in Gebäuden durch Staunässe infolge von Biberdämmen gibt es keine näheren Informationen. Wurden dort Präventivmaßnahmen durchgeführt? Ist der Schimmel tatsächlich eine Folge des Bibers oder eher der außergewöhnlich hohen Niederschläge der vergangenen zwei Jahre? Die vielen offenen Fragen zeigen, dass lieber laut gebrüllt wird, als Probleme pragmatisch und lösungsorientiert anzugehen. Leider ist dies kein Einzelfall, denn der Abschuss von weit über 2.000 Bibern jährlich in Bayern zeigt überdeutlich, dass vorherrschende politische Kräfte nicht an Lösungen interessiert sind. Viel lieber wird der Biber ebenso wie der Wolf als politisches Nutztier für einen populistischen und polemischen Wahlkampf missbraucht. Immerhin ist im Anschluss an den Bericht der Abschnitt „So nützlich ist der Biber für die Natur“ zu lesen, in dem die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises München sich ausgesprochen positiv zum Biber äußert. Trotz der definitiv vorhandenen Konflikte ist die Rückkehr des Bibers ein riesiger Gewinn für unsere Gewässerökosysteme und für den Hochwasserschutz. Wie relevant letzterer für Bayern ist, zeigte sich im vergangenen Jahr auf dramatische Weise.
- Herabstufung des strengen Schutzes der Wölfe: Appell an Steffi Lemke
Hören | Wir appellieren an Bundesumweltministerin Steffi Lemke, die ihr verbleibende Amtszeit der verkürzten Legislaturperiode zu nutzen, um ihre Unterstützung für die Entscheidung im Dezember 2024 für den Beschluss zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs zurückzuziehen . Bild: Elias Schäferle Der Beschluss ist allein auf der Basis kurzsichtiger politischer Erwägungen ergangen. Er entbehrt jeglicher fachlicher Grundlage. Dabei gibt es einen breiten Konsens in der Wissenschaft, dass nicht-letale Methoden zur Verringerung von Nutztierübergriffen durch Wölfe und andere große Beutegreifer nicht nur effektiver, sondern aus ökologischen, rechtlichen und wildtierpolitischen Gründen vertretbarer und gesellschaftlich tolerierter sind als letale Methoden. [1] Maßgeblich wurden die Stimmen von Bauernfunktionären und von Jagdverbänden gehört, nicht die aus der Wissenschaft oder von Umweltverbänden. Und ein großer Teil der ländlichen Bevölkerung hat sich in der repräsentativen Umfrage auch in Deutschland für einen strengen Schutz von großen Beutegreifern ausgesprochen. [2] Die Einsprüche von mindestens 17 Mitgliedern des Europarats bei der Berner Konvention sind erforderlich, um den Beschluss der Herabsetzung von streng geschützt auf geschützt rückgängig zu machen. Der Beschluss, den Schutzstatus von Wölfen aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Erkenntnisse herabzustufen, stellt einen herben Rückschlag für den Naturschutz und die demokratische Prozesse in Europa dar. Das betont Wildtierschutz Deutschland in einem gemeinsamen Schreiben mit 70 europäischen NGOs an die Vertragsparteien der Berner Konvention [3]. Die Entscheidungsfindung und der Beschluss verstoßen gegen etablierte Verfahren und stellen eine direkte Bedrohung für die biologische Vielfalt dar. Die Entscheidung widerspricht auch den Grundprinzipien der Berner Konvention selbst, die, wie in ihrer Präambel festgehalten, den intrinsischen Wert und das Recht auf Leben der wildlebenden Flora und Fauna anerkennt, das es zu erhalten und an künftige Generationen weiterzugeben gilt. Die Herabsetzung des strengen Schutzes des Wolfes ist – wie bereits zu beobachten – auch ein Einfallstor für die Schwächung des gesamten europäischen Artenschutzes . Schon jetzt ruft zum Beispiel das Umweltministerium in Brandenburg dazu auf, künftig nicht nur den Wolf jagdlich zu managen, sondern auch andere geschützte Arten wie den Biber. Die nächsten auf der Liste sind dann Kormoran und Fischotter. Dass ein jagdliches Wolfsmanagement nicht zielführend ist, sondern die Anzahl der Nutztierrisse letztlich erhöht, zeigt u.a. eine Studie aus der Slowakei.[4] Auch Frankreich und Slowenien haben diese Erfahrungen gemacht. In Schweden gar führt der regelmäßige Eingriff in die Wolfspopulation bereits zur genetischen Degeneration der Tiere. +++ [1] „Wie lassen sich Nutztierübergriffe durch Wölfe nachhaltig minimieren? – Eine Literaturübersicht mit Empfehlungen für Deutschland“ in Voigt (Hrsg.) Evidenzbasiertes Wildtiermanagement (2023) [2] Savanta (2023): Understanding Rural Perspectives. A survey on attitudes towards large carnivores in rural communities . [3] Joint NGOs Open Letter on Wolves: Reverse the unjustified wolf protection downgrade at the Bern Convention (31.01.2025) [4] M. Kutal et al.: Testing a conservation compromise: No evidence that public wolf hunting in Slovakia reduced livestock losses (2023)
- Chronischer Stress bei Füchsen in Schliefenanlagen
Hören | Das von Dr. Martin Steverding kommentierte Video, in dem kurze Filmaufnahmen eines Fuchses in einer Schliefenanlage gezeigt werden, geht unter die Haut (s.u.). Machen diese wenigen Sekunden doch deutlich, welchem chronischen Stress die Füchse in ihrem kurzen Leben ausgesetzt sind. Schliefenanlagen sind künstlich angelegte Gangsystemen , die einem Fuchsbau nachempfunden sind. Die Unterbringung der Füchse in kleinen Gehegen oder Zwingern entspricht fast nie den tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen. Meist befinden sich die Anlagen gut getarnt auf den Grundstücken von Jagdterrier- oder Teckel-Clubs. [1] Dort werden die Terrier oder Teckel an lebenden Füchsen für die Baujagd trainiert. Bei der Baujagd werden die Füchse, meist in der Zeit der Trächtigkeit, entweder von den Hunden mit Bissen gestellt oder von den Hunden aus dem Bau getrieben und dann von den Jägern erschossen. Eine wirklich perfide Art der Jagd, sollte doch der Fuchsbau der sichere Rückzugsort der Tiere sein. In den mindestens 100 Schliefenanlagen Deutschlands werden Füchse als Ausbildungsköder gehalten. Dabei werden die Füchse in einen engen „Kessel“ getrieben, der mit einem Schieber von dem Gangsystem gesichert wird. Dort befinden sich die Hunde, die auf den Fuchs konditioniert werden sollen. Die Füchse in diesen Anlagen überleben zwar diese Prozedur, sind jedoch immer wieder aufs Neue Todesangst ausgesetzt. Viele kennen das ethisch sehr bedenkliche Experiment von Martin Seligmann der 1967 das Konzept der erlernten Hilflosigkeit daraus abgeleitet hat. Dazu hat er u. a. Hunde Stromschlägen ausgesetzt, denen sie nicht entfliehen konnten. Ihre ohnmächtige Hilflosigkeit hielt auch dann noch an, als sie später die Möglichkeit gehabt hätten, den Stromschlägen zu entkommen. Ganz ähnlich ergeht es den Füchsen in den Schliefenanlagen. Neben der Tatsache, dass sich die Füchse oft mehr als 20 Minuten in dieser Bedrohungslage befinden, sind zwei Dinge daran besonders perfide: Zum einen gibt es in der Schliefenanlage, auch trotz des Schiebers - nirgendwo einen sicheren Ort für den Fuchs und zum anderen kommt es in vermutlich unregelmäßigen und nicht abschätzbaren Abständen zu den immer wiederkehrenden Bedrohungen. Auf eine Bedrohungslage gibt es bei Mensch wie Tier drei Möglichkeiten, darauf zu reagieren: Fight, Flight, Freeze. Entweder wir kämpfen, um uns zu verteidigen, wir fliehen oder wir erstarren/frieren ein. Dem Fuchs in der Schliefenanlage bleibt nur das Freeze, die letzte Möglichkeit unseres Körpers, die Bedrohung durch (gnädige) Dissoziation auszublenden, bis dazu hin, sich aufzugeben. Dr. Martin Steverding beschreibt in der Aufnahme, die einen Fuchs in dem Kessel zeigt, sehr eindrücklich die erheblichen Stresssymptome : das heftige Muskelzucken und -zittern, die weit aufgerissenen Augen mit erweiterten Pupillen, das rasende Pulsieren der Halsschlagader, das „Stressgesicht“, das durch enorme Anspannung der Kopf- und Gesichtsmuskulatur entsteht. Wiederholen sich diese Bedrohungslagen, ist das Tier in einem permanenten Alarmzustand. Jedes weitere Grundbedürfnis wie Fressen, Trinken, Ruhen, Schlafen, die Umgebung erkunden ist von da an dieser Überwachsamheit untergeordnet. Von Entspannung oder gar Spiel kann keine Rede mehr sein. Stellen Sie sich vor, bei Ihnen wird eingebrochen. Sie können sich gerade noch in einen Kellerraum flüchten und die Tür hält den Einbrechern stand. Von nun an kommen Einbrecher in ganz unregelmäßigen Abständen zu unterschiedlichen Tag- und Nachtzeiten. Bekommen Sie eine Vorstellung davon, wie es den Füchsen ergeht und welchen Unterschied es zwischen chronischem und akutem Stress gibt? In Erwartung der kommenden Bedrohung versuchen die Füchse, sich zu weigern, in den Kessel zu gehen. Dann werden sie meist mit Stöcken oder Ähnlichem dahingetrieben. Sie sind also in keiner Weise in der Lage, für sich selber wirksam zu werden. Das ist erlernte Hilflosigkeit! Als Vergleich zur erlernten Hilflosigkeit der gefangenen Schliefenfüchse möchte ich ein gewissermaßen idealisiertes Beispiel zwischen Wolf und Reh aus der Natur bringen. Aufgrund der aktuellen Lebenssituation unserer Wildtiere in stark übernutzter Landschaft muss diesem Beispiel allerdings hinzugefügt werden, dass die Situation für Rehe „in Freiheit“ weniger intakt ist, als viele Menschen vermuten. Die kleinen Huftiere leben als Fluchttiere in nahezu permanentem Stress. Sie können sich, obgleich sie Ruhephasen als Wiederkäuer dringend brauchen, kaum noch zurückziehen, da ihre Lebensräume immer kleiner, zerschnittener und unruhiger werden. Weicht ein Reh einem Hund aus, gerät es leicht auf eine befahrene Landstraße oder in einen Zaun. Ganz zu schweigen vom ständigen Jagddruck rund um die Uhr und zahlreichen Menschen, sowohl Jagenden als auch nicht-Jagenden in seinem Habitat. Wildtiere leben bei uns in einer „Landschaft der Angst“. Diese beeinflusst ihr Raum-Zeit-Verhalten immens. Im Folgenden soll aber nicht der chronische Stress der Rehe untersucht werden, sondern die Situation eines Auslösers von akutem Stress als Gegenbeispiel zu unserem Schliefenfuchs illustriert werden. Nehmen wir also zum Beispiel Rehe, die vom Wolf gejagt werden. In dieser Situation wird auch ein Höchstmaß an Stresshormonen ausgeschüttet. Die Rehe fliehen, zu kämpfen würde in diesem Fall keinen Sinn ergeben. Nehmen wir an, ein Reh wird überwältigt. Es friert ein. Die Überflutung mit Stresshormonen würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem dissoziativen Zustand führen, das bedeutet, das Erleben, die Wahrnehmung, der nicht aushaltbare Schmerz werden vom Fühlen abgespalten. In diesem Falle wäre die Dissoziation eine Form von Gnade, die uns die Natur angesichts des unausweichlichen Todes vorbehält. Nehmen wir nun an, dass ein besonders glücklicher Umstand dem Reh jedoch dazu verhilft, im letzten Augenblick dem Wolf zu entkommen. Nach der geglückten Flucht wäre das Reh vermutlich noch viel aufmerksamer und würde sein Verhalten auf ähnliche Gefahrenlagen hin anpassen. Das bedeutet aber auch, in den Zeiten, in denen keine Gefahr droht, kann das Reh in Ruhe fressen und erholsam in seiner für Rehe üblichen halbwachsamen Art schlafen. Dieses Reh und auch die anderen, die fliehen konnten, erfahren das, was wir beim Menschen als Selbstwirksamkeit bezeichnen, somit das Gegenteil zu der erlernten Hilflosigkeit. In der Folge verbessern sich seine Fähigkeiten, mit der Gefahr umzugehen. Ganz anders beim Fuchs in der Schliefenanlage. Die chronifizierte Ausschüttung von Stresshormonen führt zwangsläufig zu gravierenden körperlichen Beeinträchtigungen. Infolge der Überwachsamkeit (Hypervigilanz) erhöht sich der Muskeltonus dauerhaft. Erholsame Ruhe- und Schlafphasen sind nicht mehr möglich. Die Folgen sind z. B. erhöhte Infektanfälligkeit, chronische Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Verdauungsorgane und der Atemwege. Verhaltensauffälligkeiten wie z. B. das Hin-und-Her- oder Im-Kreis-Laufen bis hin zur Selbstverstümmelung sind der hilflose Versuch, das in seinem Körpergedächtnis gespeicherte wiederkehrende Trauma loszuwerden. Leider ist dieses Leiden ein stummes Leiden der Füchse. Werden sie doch zu einem Ausbildungsobjekt instrumentalisiert. Das besonders Grausame dabei ist, dass diese Füchse dazu benutzt werden, dass Hunde ihre freilebenden Artgenossen auf brutale Art in ihrem Bau jagen, der eigentlich ihr sicherer Rückzugsort für die Zeit der Trächtigkeit, Geburt und Welpenaufzucht darstellt. +++ [1] Was sind Schliefenanlagen Kein Jagdhunde-Training mit lebenden Füchsen – Verbot der tierschutzwidrigen Baujagd | Bitte zeichnen Sie diese wichtige Petition und unterstützen Sie unsere Kampagne












