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Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen

68 Ergebnisse gefunden für „“

  • Testament | Wildtiere | Abschaffung Hobbyjagd

    Testamentspende für Wildtiere und die Abschaffung der Hobbyjagd Fragen und Antworten Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis? Wildtierschutz Deutschland e.V. ist als gemeinnützige Tierschutzorganisation erbfähig. Mit Ihrem Testament können Sie uns als Erben einsetzen oder einen Teil Ihres Nachlasses zukommen lassen. Ist Wildtierschutz Deutschland als Erbe im Testament benannt, dann fällt unserer Organisation mit dem Erbfall automatisch Ihr gesamtes Vermögen zu. ​ Wenn Sie uns in Ihrem Testament zwar nicht als Erbe einsetzen möchte, aber uns trotzdem etwas zukommen lassen möchten, dann können Sie zugunsten von Wildtierschutz Deutschland im Testament auch ein so genanntes Vermächtnis aussetzen. Gegenstand eines Vermächtnisses kann jeder beliebige zum Nachlass zählende Vermögensgegenstand sein. Mit einem Vermächtnis kann man also zum Beispiel einen bestimmten Geldbetrag, eine Münzsammlung, Schmuck oder auch eine Immobilie zuwenden. Was ist die richtige Form für ein Testament? Sie können Ihren Letzten Willen eigenhändig niederschreiben oder notariell festhalten lassen. In beiden Fällen können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen, ergänzen oder abändern. Dabei gilt stets das zuletzt datierte und unterschriebene Papier. ​ Eigenhändiges Testament schreiben Sie können ein eigenhändiges Testament zu jeder Zeit und ohne Kosten erstellen. Als Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner können Sie es auch gemeinschaftlich verfassen. Damit Ihr Testament gültig ist, sollten Sie wenige formale Dinge beachten: Ihr Testament muss von Anfang bis Ende mit der Hand geschrieben sein. Sie müssen das Testament unbedingt mit Ihrem Vor- und Familiennamen unterschreiben. Das Testament muss zudem mit Ort und Datum versehen sein. Ist Ihr Testament mehrere Seiten lang, nummerieren Sie die Blätter und unterschreiben Sie jede Seite. Hilfreich ist, wenn Sie Ihr Testament mit einer Überschrift wie beispielsweise „Mein letzter Wille“ oder "Mein Testament" betiteln. ​ Notarielles Testament anfertigen Beim notariellen Testament erfolgt die Niederschrift Ihres "letzten Willens" durch den Notar. Sie brauchen es nur noch zu unterschreiben. Es empfiehlt sich vor allem bei komplizierten Erbregelungen: Der Notar stellt sicher, dass das Testament rechtlich einwandfrei und zudem eindeutig ist. Die Notargebühren orientieren sich an der Höhe Ihres Vermögens. Wie bewahrt man ein Testament auf? Das Testament sollte an einem Ort hinterlegt sein, an dem es im Todesfall sicher und schnell aufgefunden wird. Am besten teilen Sie einer nahestehenden Person mit, wo Sie Ihr Testament aufbewahren. Wenn Sie sich für ein notarielles Testament entschieden haben, übergibt der Notar es zur Aufbewahrung an das zuständige Amtsgericht. Auch ein handschriftliches Testament können Sie gegen eine Gebühr beim Amtsgericht Ihres Wohnortes hinterlegen. Dank eines Zentralen Testamentsregisters lassen sich dort verzeichnete Testamente im Todesfall schnell auffinden. So ist sichergestellt, dass alle Erben und Vermächtnisnehmer vom Nachlassgericht nach Eröffnung des Testaments schriftlich informiert werden können. Sie denken darüber nach, Wildtierschutz Deutschland e.V. in Ihrem Testament zu bedenken und haben Fragen rund um die Testamentspende? ​ Ich freue mich auf Ihren Anruf unter (0177) 7230086 E-Mail: lk@wildtierschutz-deutschland.de

  • Was ist Hobbyjagd und weitere Fragen und Antworten

    Was ist Hobbyjagd? Ist Jagd Artenschutz? Ist Fallenjagd tierschutzgerecht? Fragen und Antworten zu Wildtieren und zur Jagd Hier alle Fragen und Antworten als PDF Stand Februar 2024 Teil 1 - Fakten zur Jagd allgemein Teil 2 - Füchse und Fuchsjagd Teil 3 - Wildschweine und Schwarzwildjagd Teil 4 - Invasive Arten Teil 5 - Wald und Wild Was verstehen wir unter Hobbyjagd? Die Hobbyjagd ist jede Jagd durch Freizeitjäger, die ohne naturschutzfachliche Zieldefinition, Bewertung und Aufsicht erfolgt oder ohne einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Wie unterscheidet sich der Berufsjäger vom Hobbyjäger? Die Jagd ist die Haupteinkunftsquelle des Berufsjägers. Berufsjäger sind bei staatlichen Forstämtern, bei Jagdverbänden oder wohlhabenden Revierinhabern angestellt. Berufsjäger sind in der Regel ausgebildet, nicht lediglich im Rahmen eines 14-Tage-Crash-Kurses angelernt. Wir lehnen die Berufsjagd ebenso ab, wie die Hobbyjagd, wenn sie nicht naturschutzfachlich, also durch Naturschutzbehörden mit Zieldefinition, Bewertung und Aufsicht durchgeführt oder veranlasst wird. Ein Förster versteht sich im Übrigen fast nie als Berufsjäger, wenngleich er von Berufs wegen einen Jagdschein haben muss. ​ Wie viele Tiere werden im Rahmen der Jagd getötet? Hören - Die Jagdstatistik des Deutschen Jagdverbandes weist mit etwa 4,5 bis 5 Millionen getöteten Wildtieren nur einen Teil der gesamten Jagdstrecke aus. Pro Jahr werden in Deutschland etwa sechs Millionen Tiere im Rahmen der Jagd legal oder illegal getötet. Darunter verzeichnete die Jagdstrecke für das Jagdjahr 2020/21 über 1,2 Millionen Rehe, fast 700.000 Wildschweine über 145.000 Feldhasen (gem. Rote Liste Deutschland 2020 im Bestand gefährdet), 459.000 Füchse, 200.000 Waschbären, über 100.000 Nutrias, 147.000 Dachse und andere marderartige Tiere, fast 303.000 Wildtauben, 338.000 Wildenten und Gänse. Nicht aufgeführt werden z.B. Schwäne, Kormorane oder Graureiher. Außen vor gelassen werden auch über eine halbe Million Rabenkrähen, Elstern und Eichelhäher und nicht zu verschweigen schätzungsweise 100.000 Haustiere, vorwiegend Katzen, aber auch Hunde. Viele Tiere sterben unbemerkt an Verletzungen oder an Bleivergiftung Insbesondere bei Wasservögeln werden durch den Schrotschuss in Vogelschwärme nach Schätzungen von Tierschutzorganisationen etwa 300.000 Tiere so verletzt, dass sie früher oder später daran sterben. Kollateralschäden gibt es auch aufgrund der immer noch vorwiegend bleihaltigen Munition. So hat die Öffentlichkeit in den letzten Jahren immer wieder von Seeadlern erfahren, die aufgrund des Verzehrs von kontaminierten Resten von Wildschweinen oder Rehen qualvoll an einer Bleivergiftung zugrunde gingen. (BR-Beitrag vom 15.3.2021: Steinadler stirbt nach Vergiftung durch Bleimunition ). Der Nabu geht von etwa 150.000 illegal getöteten Vögeln in Deutschland aus, darunter viele Greifvögel. Jäger behaupten, die Jagd ersetze fehlende Wölfe, Bären und Luchse Fakt ist, dass die Bestände von Rehen, Wildschweinen oder Rothirschen nie erheblich durch Beutegreifer wie Wolf, Bär oder Luchs reguliert wurden. Die signifikanten Regulatoren waren immer Nahrungsangebot, Wetterereignisse, Krankheit. Die Nahrung der großen Landraubtiere sind u.a. Rehe und Hirsche. Sie erbeuten vor allen Dingen reaktionsschwache alte und kranke Tiere. Aufgrund der riesigen Reviere von Wolf und Luchs bringt es ein Jäger heutzutage auf der gleichen Fläche auf das 10- bis 15-fache der Beute z.B. eines Luchses. Mehr dazu in unserem Beitrag „Mehr Wölfe – weniger Rehe?“ Jäger behaupten "Jagd sei Artenschutz" Hören (Erstversion) - Fakt ist, dass trotz der intensiven Jagd auf Beutegreifer wie Fuchs oder Waschbär die Artenvielfalt abnimmt und selbst Bestände von Feldhasen und Rebhühnern durch die Jagd nicht einmal stabilisiert werden. Jäger behaupten mittels der Jagd vor allen Dingen gefährdete jagdbare Arten wie Rebhuhn, Fasan oder Feldhase fördern zu wollen. Sie machen das ausschließlich, um sie weiterhin bejagen zu können. 2022 drohte der Landesjagdverband Hessen unterschwellig damit, die Hege für Tierarten, die nicht mehr bejagt werden dürfen, künftig zu unterlassen. Natürliche Feinde wie Fuchs, Waschbär oder Marder hingegen werden von der Jagdlobby als Schädlinge gebrandmarkt und brutal und oft nicht einmal tierschutzgerecht bejagt. Aber dieser „Artenschutz“ ist leicht zu durchschauen: Im Jagdjahr 2020/21 weist die Jagdstrecke hierzulande 2.046 Rebhühner (gem. Rote Liste Deutschland 2020 im Bestand stark gefährdet) aus, 52.074 Fasane (werden für die Jagd gezüchtet und ausgesetzt) und über 145.282 Feldhasen (gefährdet). Im Jagdjahr 2005/2006 sah die Jagdstrecke noch so aus: 11.745 Rebhühner, 445.267 Fasane, 552.882 Feldhasen. Fällt Ihnen etwas auf? Obwohl in diesen 15 Jahren etwa neun Millionen Füchse plus Marder, plus Dachse, plus Waschbären u.a. getötet wurden, ist der Bestand der zu schützenden Arten extrem zurückgegangen. In der Fläche kann die Jagd niemals zum Artenschutz oder gar zur Artenvielfalt auch nur beitragen (u.a. Langgemach T., Bellebaum J. (2005): Prädation und der Schutz bodenbrütender Vogelarten in Deutschland, Vogelwelt 126, 259 – 298). Die Jagdverbände verweisen immer wieder gerne auf den vermeintlichen Erfolg von Vorzeigeprojekten wie dem „Wiesenbrüterschutz im Bremer Blockland“ , bei dem vor allen Dingen Füchse erlegt werden. Zum einen ist ein konkretes, räumlich begrenztes Projekt nicht mit der ansonsten willkürlich stattfindenden Jagd auf Füchse zu vergleichen, zum anderen hat das Aktionsbündnis Fuchs belegt, dass der Bestandszuwachs von Wiesenbrütern im Blockland keinesfalls durch die Jagd auf Fuchs und Co. zurückzuführen ist. Im benachbarten, nicht intensiv bejagten Vergleichsgebiet Niederviehland ergaben sich trotz schlechterer Habitatqualität in etwa die gleichen Bestandszuwächse bei den Wiesenbrütern. Um den Artenverlust aufzuhalten wären derzeit kaum zu erwartende einschneidende Maßnahmen der Politik, vor allen Dingen in der Landwirtschaft, erforderlich. Die Zerstörung von Landschaftsstrukturen zugunsten von „aufgeräumten“ Landwirtschaftsflächen, der Verlust von Brachflächen, Monokulturen soweit das Auge reicht, der intensive maschinelle Einsatz und die Vergiftung von Nahrungsgrundlagen vieler Wildtiere sind die Ursachen des Verlustes der Artenvielfalt. Ohne hier ernsthaft gegenzusteuern, können wir diese Entwicklung nicht aufhalten. Die Tötung von Hunderttausenden von Füchsen, Dachsen, Waschbären zu diesem Zweck ist auch ethisch nicht vertretbar. Sie dient letztlich ausschließlich dem Lustgewinn einer jagenden Minderheit von 0,5 Prozent unserer Gesellschaft. ​ Mehr dazu: Artenschutz mit der Flinte , Fuchsjagd ist kein Artenschutz (mit Literaturquelle) Vom Wiesenvogelschutz im Bremer Blockland Welche und wie viele Tiere werden unter dem Vorwand des Artenschutzes durch Jäger getötet? Tierarten, die unter dem Vorwand des Artenschutzes bejagt werden sind Beutegreifer wie Füchse und Marder, selbst der Dachs, sogenannte invasive Arten wir Waschbär, Marderhund oder Nilgans, Rabenvögel wie Elster oder Eichelhäher u.a. Ein ökologischer Nutzen durch die freiheitliche, sprich willkürliche Jagd auf Beutegreifer oder Vögel für zu schützende Arten kann in der Fläche nicht belegt werden. Im Gegenteil, die „gehegten“ Arten wie Rebhuhn oder Feldhase nehmen seit Jahrzehnten kontinuierlich im Bestand ab. Insgesamt landen so nach der Jagd jedes Jahr etwa 750.000 Beutegreifer inkl. Waschbär und Marderhunde in der Tonne und über eine halbe Million Rabenvögel. Da diese Tiere in der Regel nicht einmal verwertet werden, ist es weder ökologisch noch ethisch vertretbar Jagdzeiten für diese Tierarten freizugeben. Jäger behaupten "Jagd reduziere Wildtierbestände und verhindere die Ausbreitung von Krankheiten" Hören - Fakt ist jedoch, dass die Jagd nur die Bestände der Tierarten reduziert, die gefährdet oder stark gefährdet sind (vgl. Streckenstatistiken DJV) . Dazu gehören in Deutschland zum Beispiel Rebhühner und Feldhasen. Andere Wildtierarten wie etwa Füchse (u.a. Kaphegyi T.A., 2002), Waschbären (Robel R.J. et al. 1990) oder Wildschweine (EFSA 2014) gleichen Verluste durch die Jagd durch mehr Nachwuchs und durch Zuwanderung aus. So sind zum Beispiel bei den Wildschweinen und den Waschbären trotz oder vielleicht sogar wegen der intensiven Jagd die Populationsgrößen über die letzten Jahrzehnte erheblich gestiegen. Bestandsverluste dieser Tierarten verursachen als Gegenreaktion hohe Geburtenraten. Jungtiere sind jedoch für Krankheiten besonders anfällig und schleppen sie zum Beispiel bei der Reviersuche in andere Gebiete ein. So trägt die Jagd dazu bei, dass sich Krankheiten wie Räude oder Staupe oder der Befall mit dem Fuchsbandwurm sogar stärker ausbreiten. Und selbst bei der Afrikanischen Schweinepest ist die intensive Jagd teilweise Mitverursacher des hohen Infektionsgeschehens, wie das Friedrich-Loeffler-Institut immer wieder vermutet (FLI RadarBulletin). Das war so schon der Fall während der Tollwut ab den 1960er Jahren. Man dachte, durch die Jagd die Tollwut ausmerzen zu können. Viel später erst hat man erkannt, dass die Jagd vielmehr zur Verbreitung der Krankheit führte (Debbie, J. 1991) . Erst durch massenhaft per Flugzeug abgeworfene Impfköder konnte man die Tollwut bezwingen (Müller T. et al., 2012). Zahlreiche Forschungsergebnisse weisen darauf hin, dass durch die Jagd letztlich nur die Sozialstrukturen von Fuchs, Waschbär und Co. zerstört werden und das Durchschnittsalter der jeweiligen Population gesenkt wird (Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald 2009 | Robel 1990). Der Kanton Genf zeigt seit 1974, dass auch ohne die Hobbyjagd der Bestand der Wildtiere nicht signifikant zunimmt. Einige angestellte Wildhüter greifen dort ein, wo es zu Konflikten z.B. mit der Landwirtschaft kommt. In Luxemburg ist die Fuchsjagd seit 2015 verboten – in den meisten deutschen Nationalparks übrigens schon viel länger – ohne dass der Fuchsbestand sich in auch nur einem der Fuchsjagd freien Gebiete jemals erhöht hätte. Literaturquellen: Kaphegyi T.A. (2002): Untersuchungen zum Sozialverhalten des Rotfuchses Robel (1990), R.J. et al.: Racoon Populations: Does Human Disturbance Increase Mortality Scientific Report of EFSA 2014: Evaluation of possible mitigation measures to prevent introduction and spread of African swine fever virus through wild boar Debbie, J. (1991): Rabies control of terrestrial wildlife by population reduction. In: Baer, G.M. (Ed.), The natural History of Rabies. CRC Press, Boca Raton FLI / Friedrich-Loeffler-Institut, z.B. RadarBulletin 12/2020 oder 07/2021 Müller T. et al. (2012): SURVIS: a fully-automated aerial baiting system for the distribution of vaccine baits for wildlife, Berliner und Münchener Tierärztliche Wochenschrift 125, Heft 5/6 Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald (2009): Rotfuchs und Dachs - Raumnutzungsverhalten und Habitatwahl ​ Mehr dazu und weitere Literaturquellen: Fuchsjagd und Fuchsbandwurm , Jagd und Räude Der Deutsche Jagdverband behauptet "Fallenjagd sei tierschutzgerecht" ... und beruft sich dabei auf die AIHTS-Kriterien (s.u.) . - Hören - Die sind aber völlig unzureichend, veraltet und aus einer Vielzahl von Gründen nicht tierschutzkonform. Die gesamten AIHTS-Prüfverfahren laufen weder transparent ab, noch genügen sie wissenschaftlichen Vorgaben und stellen daher in dieser Form keine Verbesserung hinsichtlich etwaiger Tierschutzaspekte dar. Der Deutsche Jagdverband behauptet ja auch, die Jagd an sich sei tierschutzgerecht - was sie in sehr vielen Fällen eben nicht ist. Fakt ist vielmehr, dass die Fallenjagd nicht tierschutzkonform ist. Auch legal aufgestellte Totschlagfallen fangen nicht selektiv, sondern gehen mit einem hohen Verletzungsrisiko einher für alle Tierarten, die sich Zugang zum Fangbunker verschaffen können. Aus diesem Grund sind sie in diversen Bundesländern bereits verboten, zuletzt seit 2021 in Hessen. Lebend fangende Fallen bedeuten Angst und Stress für das gefangene Tier (TVT Merkblatt Nr. 123 ) : Während des Aufenthalts im Fanggerät, während der Entnahme mit einem Schieber (mit dem z.B. der Fuchs zunächst unsanft in einen Fangkorb geschoben wird) und während der Hinrichtung im Fangkorb. Angst ist Leiden (OVG Lüneburg) und stellt für ein Tier eine höhere Belastung dar als für den erwachsenen Menschen (Binder). Wie das Beispiel der Tötung einer Hauskatze zeigt, die Anfang 2021 in einer Falle in Bayern gefangen wurde, ist es längst nicht immer der erste Schuss, der das Tier im Fangkorb tötet. ​ Besonders brutal ist auch Jagd auf Fuchswelpen mittels Jungfuchsfallen. Die Jungtiere werden - bevor sie verhungern oder durch den Jäger getötet werden - bis zu sechs Tage von jeder Versorgung durch die Elterntiere abgeschnitten. Auch verhindert der Fallenjäger die Möglichkeit, dass die Welpen während des oft mehrtägigen Abfangens von der Fähe ausgegraben werden (Hildebrandt, 2011). Weitere Informationen / Literaturquellen: AIHTS: Agreement on Humane Trapping Standards, deutsch: Übereinkommen über internationale humane Fangnormen OVG Lüneburg, 11. Senat, Beschluss vom 15.10.2012, 11 ME 234/12, Rn. 6. (NVwZ-RR, 2013, 182) Binder in Borchers/Luy, Der ethisch vertretbare Tierversuch: Kriterien und Grenzen, S. 244 Christoph Hildebrandt: Möglichkeiten der Besatzsteigerung und Bewirtschaften von Feldhasenbesätzen (2011) Mehr dazu und weitere Literaturquellen in unseren Artikeln zur Fallenjagd und zu Jungfuchsfallen Jagdverbände behaupten, Jagd diene der Lebensmittelgewinnung Hören - Nun, aus Reh, Hirsch oder Wildschwein kann man durchaus wohlschmeckende Lebensmittel gewinnen. Dieses Argument verwenden die Jagdverbände gerne, um der Jagd ein positives Image zu verpassen. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn Fakt ist, dass von den etwa sechs Millionen Tieren, die im Rahmen der Jagd jedes Jahr auf der Strecke bleiben, die Hälfte überhaupt nicht verwertet wird , weder als Lebensmittel noch sonst wie. Etwa drei Millionen Tiere landen bei der Tierkörperbeseitigung oder werden weggeworfen. Das betrifft nicht nur Füchse, Dachse, Wasservögel oder die als invasiv bezeichneten Tierarten, es trifft auch auf einen Großteil der eingangs genannten Paarhufer (von den Jägern als "Schalenwild" bezeichnet) zu. Denn viele Wildtiere werden auf Gesellschaftsjagden im Rahmen nicht tierschutzkonformer Jagd getötet. Das Fleisch dieser Rehe oder Wildschweine ist nicht oder kaum verwertbar, weil es mit Stresshormonen durchsetzt ist und bitter schmeckt. In Süddeutschland ist übrigens immer noch ein hoher Anteil der Wildschweine radioaktiv verseucht. Der Grund dafür sind – bald 40 Jahre nach Tschernobyl - die hohen Bodenbelastungen mit Cäsium-137. ​ Aus der sogenannten Verzehrstudie des BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) ergibt sich außerdem, dass für bestimmte Personengruppen eine gesundheitliche Gefahr durch die Bleibelastung im Wild besteht. Weitere Details in unserem Artikel: Über die Hälfte der Jagdstrecke wird nicht verwertet ​ Jagdverbände behaupten „Jäger seien keine Schädlingsbekämpfer“ Hören - Mit den ersten Drückjagden in den 1980er Jahren hat sich das Bild des Jägers grundlegend gewandelt. Die bis dahin weitgehend noch tierschutzkonforme Ansitzjagd auf das Reh oder die Wildsau war auf einmal nicht mehr das Non-Plus-Ultra. Insbesondere von den Forstbetrieben der Bundesländer und von manchem Waldbesitzer wurde nun die Parole „Wald-vor-Wild“ ausgegeben. Den Waldbesitzern ging es jetzt darum, möglichst viele Hirsche und Rehe zu schießen. Die hat man nämlich schon damals als Waldschädlinge gebrandmarkt – fressen sie doch aus der jagdgemachten Not heraus die Rinde an oder die Knospen junger Bäume. ​ Von den Jagdverbänden kam diesbezüglich kein oder nur zaghafter Widerstand. Als im Jahr 2021 das Bundesjagdgesetz - mit dem Ziel noch mehr Rehe zu erschießen - novelliert werden sollte, hieß es zwar noch einmal z.B. vom Bayerischen Jagdverband, dass man sich entschieden (!) dagegen verwehre, dass Jäger in diesem Zusammenhang zu Schädlingsbekämpfern degradiert werden sollten. Dabei ist Bayern seit Mitte der 1980er Jahre ein Vorkämpfer für genau diese wildtierfeindliche Ideologie. Dozenten der Fakultät Wald und Forstwirtschaft der Hochschule Weihenstephan werden mit Aussagen zitiert wie „Nur ein totes Reh ist ein gutes Reh“ oder „Beim Reh brauchst du nicht hinschauen, was es ist. Hauptsache du machst den Finger krumm“. ​ Spätestens mit der aus Osteuropa herannahenden Afrikanischen Schweinepest im Jahr 2018 hat es der Deutsche Jagdverband dann wohl auch widerstandslos akzeptiert, dass Wildschweine ganzjährig, ohne Schonzeit und ohne Rücksicht auf für die Aufzucht erforderliche Elterntiere bejagt werden. Es sind noch nie so viele führungslose Frischlinge in den Winter- und Frühjahrsmonaten verhungert, wie in den letzten Jahren. Zwar sind die Jäger Maulhelden, wenn sie – wie ein Ex-Präsident des Deutschen Jagdverbandes - behaupten: „Aber eins muss klar sein, wir Jäger sind keine Schädlingsbekämpfer,“ Fakt ist aber, dass Jagdverbände über ihre Organe weiter dazu anstacheln, noch mehr Wildschweine zu erlegen, dass sie jeden Streckenrekord bejubeln und dass sie es sind, die die Jägerschaft zu Schädlingsbekämpfern degradieren. ​ Lesen Sie auch: Arme Sau – Tierschutz wird bei der Wildschweinjagd grob vernachlässigt Die waidgerechte Bejagung der Wildsau… Weiter mit ... Teil 2 - Füchse und Fuchsjagd Teil 3 - Wildschweine und Schwarzwildjagd Teil 4 - Invasive Arten Teil 5 - Wald und Wild

  • Wildtierschutz Deutschland | Spenden | Wildtiere | Petition

    Schluss mit der Hobbyjagd ... Danke für die Zeichnung der Petition Bitte unterstützen Sie uns auch mit einer Spende oder fördern Sie unsere Tier- und Naturschutz-organisation durch einen wieder-kehrenden Förderbetrag. Nur so können wir gemeinsam die vergnügungsgeleitete Hobbyjagd abschaffen. Das wird nicht von heute auf morgen geschehen, aber Stück für Stück höhlt der stete Tropfen den Stein. Das zeigen auch unsere bisherigen Erfolge. Herzlichst, Ihr Lovis Kauertz nach oben Spenden Sie jetzt – Sie haben viele gute Gründe: ​ Wildtierschutz Deutschland e.V. ist gemeinnützig Spenden können von der Steuer abgesetzt werden. Sie spenden für Kampagn en zur Abschaffung der vergnügungsgeleit eten Hobbyjagd Spendenquittung automatisch im Januar des Folgejahres Unsere Forderungen: ​ Jagdstopp in sämtlichen internationalen Schutzgebieten in Europa Keine Jagd auf gefährdete Tierarten (Rote Liste ab Vorwarnstufe) Keine Jagd auf Großraubtiere wie Luchs oder Wolf Ganzjährige Schonzeit für Beutegreifer wie Fuchs, Dachs, Goldschakal und Co. EU-weites Verbot von tierquälerischen Jagdmethoden (Fallenjagd, Baujagd, Bogenjagd u.a.) Streichung aller Vogelarten aus dem Katalog der jagdbaren Arten ​ Schluss mit der Hobbyjagd

  • Wildtierschutz Deutschland e.V. | Baden-Württemberg

    Kritische Beiträge zur Jagd ... und mehr in Baden-Württemberg Aktuelles zu Wildtieren, Jagd und Naturschutz von Wildtierschutz Deutschland e.V. - Baden-Württemberg 25. Juli: Lothar Wieler, Veterinär und Ex-RKI-Chef, schürt Angst vor Stadtfüchsen und disqualifiziert sich mit wissenschaftlich nicht haltbaren Behauptungen, in denen er vor vermeintlichen Gefahren, die von Stadtfüchsen ausgehen sollen, warnt. Was Biologen, eine Tierärztin und eine Fuchsexpertin dazu sagen, erfahren Sie in unseren Beiträgen Stadtfüchse I und Stadtfüchse II . 13. März Nachtjagdtechnik – zweifelhafter Nutzen für den Tier- und Naturschutz Hören | Nachdem in Baden-Württemberg, Niedersachsen und zuletzt in Schleswig-Holstein bei der Bejagung von als invasiv eingestuften... 7. März Wie überleben Rehe und Hirsche den nahrungsarmen Winter? Hören | Die Frage nach Winterfütterung wird kontrovers diskutiert. Häufig ist die Ablehnung von Winterfütterung mit der Vorstellung... 26. Okt. 2023 Das Mauswiesel - Hermännchen ist der Kleinste der Marderartigen Hören - Großartige Erlebnisse spielen sich manchmal direkt vorm Fenster ab, so auch an einem Vormittag im Juli, als ich aus den... 25. Juli 2023 Stadtfüchse (II): Miteinander kontra Panikmache Hören - Berliner Tierschutzbeauftragte gegen Panikmache und für ein harmonisches Miteinander von Stadtmenschen und Stadtfüchsen Der... 25. Juli 2023 Stadtfüchse (I): Ex-RKI-Chef Wieler schürt Ängste Hören - Nach Auffassung des ehemaligen Chefs des Robert-Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, gibt es die Lebewelt der Wildtiere und die... 15. März 2023 Füchse Baden-Württemberg: Jäger lügen Hören - Seit Jahren bemüht sich der Landesjagdverband Baden-Württemberg um eine weitere Verkürzung der Schonzeit für Füchse. Das... 19. Feb. 2023 Fuchsjagd: Haltlose Forderung des Landesjagdverbands Baden-Württemberg Hören - Am 30. Juni 2021 wurde in Baden-Württemberg der Beginn der Schonzeit für Füchse um zwei Wochen auf den 16. Februar vorverlegt –... 25. Okt. 2021 Verkürzung der Schonzeit für Füchse in Baden-Württemberg Hauk (CDU) nimmt Tötung von Elterntieren billigend in Kauf Peter Hauk ist seit diesem Sommer erneut Minister für Ernährung, Ländlichen...

  • Erste Hilfe bei Wildtier-Notfällen

    Downloads und Links: Wildtier gefunden - Informationen, Anleitungen, Erste Hilfe Igel gefunden, was ist zu tun? Leitfaden zum Umgang mit verhaltensauffälligen Füchsen Waschbären - Schutz von Haus und Garten Wildtiernotfall - was ist zu beachten? Informationsblatt zum Umgang mit Schwalben an Gebäuden Waschbärenwelpen - Altersbestimmung und Ernährung Mauersegler gefunden - das sollten Sie beachten Erste Hilfe, Aufzucht, Ernährung Rabenvögel Der Specht gehört in professionelle Hände - eine Anleitung Ente auf dem Balkon? Das können Sie tun ... Wildtierstationen und Wildtierpflegestellen in Deutschland nach PLZ

  • Wildtieren helfen | Hobbyjagd abschaffen | Wildtierschutz Deutschland

    Dauerhaft fördern - eine Stimme für die Wildtiere sein Mit Ihrer regelmäßigen Spende ermöglichen Sie einen dauerhaften und planbaren Einsatz für Wildtiere in Not und regelmäßige Kampagnen gegen die Hobbyjagd. ​ Spendenquittung im Januar des Folgejahres Mit einer Dauerspende gezielt fördern und mehr erreichen ​ Sie fördern eine gemeinnützige Tier- und Naturschutzorganisation Spenden können von der Steuer abgesetzt werden. Sie ermöglichen uns eine Planung für in Not geratene Wildtiere oder für unsere Kampagnen. Spendenquittung automatisch im Januar des Folgejahres​​ Herzlichst, Ihr Lovis Kauertz Wildtierschutz Deutschland e.V. (Vorsitzender)

  • Wildtierschutz Deutschland | Presse | Wildtiere

    Pressemitteilungen auf Wildtierschutz Deutschland e.V.

  • Petitionen | Wildtierschutz | Hobbyjagd abschaffen

    Aktuelle Petitionen Wildtierschutz Deutschland Wir lehnen die vergnügungsorientierte Hobbyjagd grundsätzlich ab. Dass es auch ohne geht, zeigen seit 1974 der Kanton Genf in der Schweiz und seit 2015 das Fuchsjagd freie Luxemburg. Zeichnen Sie unsere aktuellen Petitionen und unterstützen Sie unsere Kampagne gegen tierschutzwidrige Jagdgesetze. Der Wolf muss in Deutschland und in Europa streng geschützt bleiben - Appell an Umweltministerin Steffi Lemke Kein Jagdhunde-Training mit lebenden Füchsen – Verbot der tierschutz widrigen Baujagd Die Jagd zum Vergnügen ist überholt – lasst sie uns abschaffen!

  • Politische Arbeit | Studien | Stellungnahmen

    2024 01 Infodienst Wildtiere Nachtjagdtechnik 2024 01 Infodienst Wildtiere Bayern-Spezial Nachtjagdtechnik 2024 01 Infodienst Wildtiere Brandenburg-Spezial Nachtjagdtechnik 2024 02 Infodienst Wildtiere Baujagd ​ 2022 12 Literaturverzeichnis Fuchs Dag Frommhold 2024 04 Fragen und Antworten T1: Fuchs Patt „Wieviel Freiheit verträgt die Jagd heute noch?“, NuR (2023) 45: 740-748 Patt "Das Management von invasiven Arten – keine Lizenz zum Töten!"(2024) 2023 Koalitionsvertrag Entwurf Hessen 2023 12 Schreiben an Schweiz wg Wolf ​ 2024 02 Faktencheck Jagd 2023 09 27 offener Brief Katrin Eder Fuchsjagd 2023 07 08 Satzung Wildtierschutz Deutschland 2023 07 08 Beitragsordnung Mitglieder 2023 07 offener Brief Baujagd NRW Minister 2023 09 Anfrage Stellungnahme Baujagd NABU NRW 2023 Strafanzeige Herxheim Nutria 2023 06 Regierungsentwurf Jagdgesetz RLP 2010 Landesjagdgesetz RLP 2019 12 16 Rechtliche Stellungnahme DJGT zu Schliefenanlagen 2022 Säugetiergutach t en 2023 Arbeitsanweisung Schliefanlagen, Ausstattung Fuchsgehege 2011 02 TVT zu Bewegungsjag den 2022 Drückjagdtermine SBS 2022 Untersuchung Jagdmanagement Rotwild Erzgebirge Miller 2022 09 08 SMEKUL wg Eibenstock 2023 01 19 Hegegemeinschaft an SMEKUL 2023 01 22 Hegegemeinschaft Erzgebirge wg Abschussplanung Neudorf Marienberg Eibenstock 2023 03 27 Strafanzeige Sachsenforst ​ ​ 2023 03 PM LJV BW zur Schonzeit Füchse 2023 03 Fragen und Antworten zur Jagd 2023 01 NRW Schonzeitenaufhebung Schwarzwild Verlängerung bis 2028 2023 01 10 Stellungnahme Novellierung RLP ​ 2023 01 Anzeige Jagdhunde Schafe Kirchwald 2023 01 Anzeige Schuss aus dem Fahrzeug Lörrach 2022 10 17 Anzeige Waschbär NRW 2020 02 10 Anfrage Eichelhäher Bayern 2014 02 13 Anfrage Eichelhäher BY Die Grünen 2020/21 Rebhuhnstrecke 2020/21 Feldhasenstrecke 2020/21 Waschbärenstrecke 2022 08 01 Anschreiben Feldhasen u.a. Hessen 2022 07 31 Stellungnahme Hessen BJH 2022 09 12 Anschreiben Umweltministerium wg. Stellungnahme 2022 09 Stellungnahme DJGT Eigentumsrecht 2022 08 12 Anschreiben Umweltuministerin Saarland Baujagd Schliefenanlagen 2022 06 27 Anschreiben EU-Kommission Waschbär 2022 04 21 Stellungnahme Novellierung Jagdgesetz Brandenburg 2022 03 03 Entwurf Novelle Landesjagdgesetz Brandenburg 2022 02 23 Stellungnahme Hessische Landesjagdverordnung 2022 Uckermark Klage an VG Potsdam 2022 06 21 Offenes DJGT Schreiben Landrätin Uckermark Offenes DJGT Schreiben Ministerin Nonnemacher Beschwerde an die EU-Kommission Offener Brief wg. EU-Beschwerde an Axel Vogel, Brandenburg Antrag Wiederaufnahme des Verfahrens Uckermark Offener Brief wg. Wiederaufnahme des Verfahrens an Axel Vogel, Brandenburg Schreiben an Vogel wg. Untätigkeit in Sachen FFH-VP 2021 DJZ Fuchsjagdwettbewerb 2021 12 12 DJV 2021 12 12 LJV RP 2021 12 12 Landwirtschaftsministerium 2021 12 15 Antwort des DJV 2000 Position DJV zur Waidgerechtigkeit 2021 Baden-Württemberg Verordnung Schonzeiten Wildtierbericht 2018 Baden-Württemberg 2021 06 30 Änderung DVO BW (Schonzeiten u.a.) 2021 08 31 Schreiben an Hauk wg DVO 2021 09 29 Schreiben vom Ministerium / Janko 2021 10 23 Anschreiben an Janko Schonzeiten Fuchs 2021 09 14 Reinhold PIX zur Verkürzung der Schonzeit für Füchse ​ ​ 2021 08 02 Fragen und Antworten zu Wildtieren und zur Jagd 2021 07 15 Schreiben Tierschutzverbände zum Verbot der Fallenjagd 2021 06 14 Stellungnahme Wildtierschutz Deutschland zur Anhörung Hessisches Jagdgesetz Totschlagfallen 2021 05 23 Stellungnahme Fallenjagd, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht 2021 04 27 Antrag FDP Hessen zur Finanzierung von Lebendfallen 2021 04 21 Änderung Hessisches Jagdgesetz - Totschlagfallen 2021 04 13 Tötung von Haustieren im Rahmen des Jagdschutzes (DJGT/Vernünftiger Grund) 2021 03 08 Elterntierschutz Niedersachsen, offener Brief an Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast 2021 03 02 Artenschutz ist Bundeshoheit, offener Brief an Bundesumweltministerin Schulze, Svenja ​ 2021 03 01 Stellungnahmen zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes Stellungnahme Helmut Dammann-Tamke, MdL, Präsident Landesjägerschaft Niedersachsen Stellungnahme Prof. Dr. Dr. Sven Herzog, TU Dresden, Wildökologie u. Jagdwirtschaft Stellungnahme Dr. Jens Jacob, Leiter der Forstabteilung im Umweltministerium Rheinland-Pfalz Stellungnahme Moritz Klose, Programmleiter Wildtiere, WWF Deutschland Stellungnahme Prof. Dr. Andreas Bolte, Thünen-Institute, Institut für Waldökosysteme Stellungnahme Dietrich Mehl, Landeswaldoberförsterei Reiersdorf Stellungnahme Prof. Dr. Hackländer, Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Waldbiologie und Jagdwirtschaft ​ 2021 02 21 Offener Brief Pfannenstiel an Woidke, Brandenburg, Wald-vor-Wild 2021 01 26 Rechtliche Stellungnahme DJGT zur Fuchsjagd (Vernünftiger Grund) 2021 01 15 Stellungnahme Bundesjagdgesetz 28 Tierschutzgesellschaften ​ 2021 05 Dieter Bertram offener Brief Verlängerung Schonzeiten Schalenwild ​ 2020 12 BMEL und Länder wg. Schwarzwildbejagung ​ 2020 01 WILD Jahresbericht 2018 ​ 2020 03 Korrespondenz Bayern wg Waschbär 22.4 ​ ​ ​ 2018 12 Literaturhinweise Fuchsforschung ​ 2017 12 15 Koproskopische Untersuchungen zum Nahrungsspektrum des Waschbären, Berit A. Michler ​ 2014 EU-Verordnung Invasive Arten-Unionsliste ​ 2011 Möglichkeiten der Besatzsteigerung und Bewirtschaften von Feldhasenbesätzen, Christoph Hildebrandt

  • Wildtierschutz Deutschland | Pate für eine Wildtierstation

    Mit dieser Spende ermöglichen Sie den Weiterbetrieb der Wildtierstation Hünfelden Die Wildtierstation Hünfelden in Hessen steht vor der Entscheidung zu schließen oder genügend Tierfreunde zu finden, die die Weiterführung der für den Tierschutz von Wildtieren so wichtigen Station ermöglichen. Dauerspenden können jederzeit z.B. per E-Mail gekündigt werden. Spendenquittungen stellen wir im Januar des Folgejahres aus. ​ Herzlichst, Ihr Lovis Kauertz (Vorsitzender) nach oben Spenden Sie jetzt – Sie haben viele gute Gründe: ​ Wildtierschutz Deutschland e.V. ist eine gemeinnützige Tier- und Naturschutzorganisation. Spenden können von der Steuer abgesetzt werden. Tierschutzarbeit funktioniert nur mit Spenden. Ihre Spende ermöglicht die Fortführung der Wildtierstation Hünfelden. Im Januar des Folgejahres erhalten Sie automatisch Ihre Spendenquittung Das sagen unsere Förderer: Regina J. Ich freue mich immer, wenn ich Füchse sehe, es sind wunderbare Tiere. Herzlichen Dank, dass Sie Füchse aufnehmen, versorgen und wieder auswildern! Alles Gute für Ihre wichtige Arbeit! ​ Claudia R. Ich hoffe, dass diese wundervollen Tiere endlich nicht mehr für die Mordlust irgendwelcher empathieloser Hobbyjäger herhalten müssen. Der Terror in unseren Wäldern ist eine Schande und jeder Mensch, der sich um ein bedürftiges (Wild-)Tier kümmert, ist so wertvoll in dieser grausamen, immer kälter werdenden Welt. Herzlichen Dank dafür! ​ Konrad B. Tierschutz ist ein Zeichen von Menschlichkeit. Wenn wir es nicht tun, wer soll es denn sonst tun?

  • Baujagd abschaffen | Petition unterzeichnen

    Kein Jagdhunde-Training mit lebenden Füchsen – Verbot der tierschutzwidrigen Baujagd Bitte zeichnen Sie diese wichtige Petition und unterstützen Sie unsere Kampagne Unsere Forderungen: ​ ​Wir lehnen die vergnügungsorientierte Hobbyjagd grundsätzlich ab. Dass es auch ohne geht, zeigen seit 1974 der Kanton Genf in der Schweiz und seit 2015 das Fuchsjagd freie Luxemburg. Besonders tierschutzwidrig sind die Jagd im und am Bau trächtiger Füchse und das dazu als erforderlich erachtete Jagdhunde-Training mit lebenden Füchsen. Deshalb fordern wir: ​ Keine Jagd auf Fuchs und Dachs an ihren Rückzugsorten im Fuchs- oder Dachsbau ​ Kein Training von Jagdhunden mit lebenden Füchsen in Schliefanlagen ​ Petition unterstützen: Per Lastschrift oder Paypal spenden Adressaten dieser Petition Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und für die Jagd zuständigen Minister und Ministerinnen in den Bundesländern. Baujagd und Schliefanlagen: Erlaubt, aber rechtswidrig ​ Ausgerüstet sind sie mit Spaten, Fuchszange, Notfallapotheke, dem kurzbeinigen, raubwildscharfen Bauhund und ihren Flinten. Meist macht diese Art von Jägern sich in den Wintermonaten bis Ende Februar auf den Weg, um Füchse zu töten, die zu dieser Jahreszeit häufig in ihrem Bau Schutz vor der Witterung oder Feinden suchen. Immer wieder kommt es vor, dass dann auch schon Welpen geboren sind. … Hier erläutern wir ausführlich, wie die Baujagd funktioniert und was Schliefanlagen sind . ​ Warnung : Dieses Baujagd-Video der französischen Tierschutzorganisation ASPAS zeigt ab Sekunde 20 die ganze Brutalität der Fuchsjagd und ist insbesondere für Menschen, die solche Szenen nicht schnell verarbeiten, nicht zu empfehlen. Begründung ​ Bei der Baujagd werden sogenannte Bau- bzw. Erdhunde, meist Teckel oder Terrier, in Fuchs- oder Dachsbaue geschickt, um die darin befindlichen Wildtiere herauszutreiben. Die draußen positionierten Jäger versuchen dann, die flüchtenden Tiere zu erschießen. Die Baujagd findet meist während der Paarungszeit der Füchse zwischen Dezember und Februar statt. Während dieser Zeit suchen die Fähen (weibliche Füchse) den Bau auf, um dort ihre Welpen zu bekommen und aufzuziehen. Die meisten Jungtiere kommen zwischen März und April zur Welt. Geburten schon im Januar und Februar werden – wahrscheinlich aufgrund der wärmeren Winter – immer häufiger gemeldet. Die Baujagd ist u.a. aus den folgenden Gründen weder tierschutz- noch weidgerecht: ​ Bei der Baujagd sowohl am Naturbau als auch am Kunstbau werden bisweilen erhebliche Verletzungen [1], also Schmerzen und Leiden sowohl bei dem Fuchs oder Dachs, als auch bei dem in den Bau vordringenden Hund in Kauf genommen. Das tierschutzrechtliche Gebot zur größtmöglichen Schmerzvermeidung ist demnach nicht erfüllt. Ein jägerisches Verhalten, welches unnötige, vermeidbare Schmerzen und Leiden zulässt, ist nach allgemein anerkannter Ansicht jagdethisch abzulehnen und damit nicht weidgerecht [2]|[3]. Ein weiterer Grundsatz der Weidgerechtigkeit, gegen den die Baujagd verstößt, ist der, dem bejagten Tier im Rahmen des Zwecks und Zieles der Jagd ein Maximum an Chancen zu lassen. [4] Das ist aus mehreren Gründen nicht gegeben, zum einen werden in der Regel sämtliche (offenen) Ausgänge des Fuchsbaus bei der Baujagd von den mit Flinten wartenden Jägern kontrolliert, so dass die Chance des flüchtenden Fuchses, nicht erlegt zu werden, ausgesprochen gering ist. Zum anderen hat eine hochträchtige Fähe aufgrund ihrer Physiognomie gar nicht die Chance, den Jägern zu entkommen. Die Baujagd ist für die betroffenen Füchse mit langanhaltenden, erheblichen Ängsten und somit Leid verbunden, weil sie an dem Ort attackiert werden, wo sie ihre Jungen zur Welt bringen, an den sie sich zurückziehen und in den kein natürlicher Feind eindringt.[5] Weitere Informationen: Ba ujagd und Schliefanlagen: Erlaubt, aber rechtswidrig Die Baujagd ist auch am Kunstbau nicht tierschutzkonform Baujagd: Rechtswidrig und ineffizient Quellenangaben: [1] Schott F., Der Dachshund oder Teckel, in: Schmid Gottfried (Hrsg.), Die Jagd in der Schweiz – Band II, Genf/Winterthur 1952 75-80 [2] DJV-Position zur Weidgerechtigkeit 2000 [3] OLG Koblenz RdL 1984, 94; Mitzschler/Schäfer BJagdG § 1 Rdnr 45 [4] OLG Koblenz Fn 3 [5] SWILD – Stadtökologie, Wildtierforschung, Kommunikation: Eine Beurteilung der Baujagd aus wildtierbiologischer und verhaltensbiologischer Sicht (2009) Aussichtslos: Die Angst des Fuchses in der Schliefanlage ​ In Deutschland gibt es etwa 100 Teckel- oder Terrier-Clubs, die Jägern sogenannte Schliefanlagen zur Verfügung stellen. Das sind enge, manchmal verzweigte künstliche Tunnelsysteme, die für Übungszwecke einen Fuchsbau simulieren sollen. Sie dienen der Prüfung entsprechend geeigneter Jagdhunde zu Bauhunden. Aufgabe des Jagdhundes ist es, den Fuchs, der in einem sogenannten Kessel am Ende des Tunnelsystems eingesperrt ist, aufzuspüren und einige Minuten lang zu verbellen. Diese Prozedur ist für den Fuchs mit erheblichen, langanhaltenden Leiden verbunden, wie Dr. Martin Steverding, stellvertretender Vorsitzender Wildtierschutz Deutschland, im nachfolgenden Video erläutert: ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ Weitere Informationen zu Schliefanlagen und zum Leid der Füchse während der Hundeübungen: Baujagd und Schliefanlagen: Erlaubt, aber rechtswidrig Aussichtslos: Die Angst des Fuchses in der Schliefanlage Patt, DJGT (2019) Tierschutzrechtliche Unzulässigkeit von Schliefanlagen ​ Nicht tierschutzgerechte Unterbringung von Ausbildungsfüchsen in Teckel- und Terrier-Clubs "Gestank kommt dem Besucher entgegen, der sich dem viel zu kleinen Fuchszwinger auf der Hundeanlage des Foxterrier Clubs Klein-Auheim e.V. bei Hanau nähert. Seit Tagen scheint der Kot der auf nacktem Betonboden verharrenden Füchse nicht beseitigt worden zu sein. Außerhalb der Umzäunung des Geländes verwest ein von Maden übersäter Fuchskadaver, Tierknochen liegen herum. Der Fuchs wird hier gehalten, um im vorhandenen Tunnelsystem (Schliefanlage) kurzbeinige Terrier auf die Baujagd vorzubereiten." So zeigte sich im Winter 2022/23 die Unterbringung von zwei Füchsen in der Nähe von Hanau (Hessen). Die Unterbringung von Füchsen ist in den meisten der etwa 100 Haltungen für die Ausbildung von Jagdhunden viel zu klein und völlig ungenügend hinsichtlich der geforderten Tierschutz-Mindeststandards. Seither setzen wir uns dafür ein, dass wenigstens die Haltung dem Standard des sogenannten Säugetiergutachtens entspricht. Letztlich ist das aber unbefriedigend, weil auch auf 80 qm zwei Füchsen, die in der Natur viele Hektar große Reviere nutzen, keineswegs gedient ist. Häufig entwickeln sie in der Gefangenschaft Bewegungsstereotypen. Sie laufen zum Beispiel immer im Kreis oder am Gitter hin und her. Es wird Zeit, dass die Baujagd und die Ausbildung von Jagdhunden mit lebenden Füchsen verboten wird. ​ ​

  • ASP-Schutzzaun im Odertal Nationalpark

    Klage gegen den Landkreis Uckermark Keine Zäune im Nationalpark Unteres Odertal Der Landkreis Uckermark hat im Nationalpark Unteres Odertal u.E. rechtswidrig einen Zaun gegen die durch Wildschweine übertragene Afrikanische Schweinepest gebaut. Bei Hochwasser haben Rehe, Hirsche, Feldhasen und viele streng geschützte Tiere keine Möglichkeit zu entkommen - sie ertrinken oder sterben an Erschöpfung. Der Zaun verhindert auch den Wechsel zwischen den jahreszeitlich unterschiedlichen Lebensräumen. Seit Januar 2022 haben wir uns in dieser Sache an die EU gewandt und klagen seitdem vor den Gerichten in Potsdam. In einem ersten Beschluss wurde im November 2022 unserem Antrag auf einstweilige Verfügung nicht stattgegeben. Ein Abweisung unserer unverzüglichen Beschwerde kam erst im Dezember 2023. Jetzt sollte dem Hauptverfahren gegen den Landkreis Uckermark nichts mehr im Wege stehen. Bitte unterstützen Sie unser Anliegen, um zahlreichen Wildtieren zu helfen, die Artenvielfalt im Nationalpark zu erhalten und einen erfolgreichen Präzedenzfall zu schaffen. Herzlichst, Ihr Lovis Kauertz Wildtierschutz Deutschland e.V. Spenden Sie jetzt – Sie haben viele gute Gründe: ​ Wildtierschutz Deutschland e.V. ist eine gemeinnützige Tier- und Naturschutzorganisation Spenden können von der Steuer abgesetzt werden. Sie spenden für in Not geratene Wildtiere in der Uckermark und für den Erhalt der Artenvielfalt im Nationalpark Unteres Odertal. Spendenquittung automatis ch im Januar des Folgejahres Das sagen unsere Förderer: ​ Petra S. Die Tiere brauchen unsere Hilfe und Menschen, die sich für andere Lebewesen einsetzen, müssen unterstützt werden! ​ Konrad B. Tierschutz ist ein Zeichen von Menschlichkeit. Wenn wir es nicht tun, wer soll es denn sonst tun? ​ Daniel P. Sehr gute Projekte, welche man unbedingt unterstützen sollte! ​ Karl T. Eine schöne Idee, um zunehmend bedrohten Wildtieren zu helfen!

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