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  • Lovis Kauertz

Koalitionsvertrag Hessen: Enttäuschungen und offene Fragen für den Tierschutz

Vor den Landtagswahlen hatte das Hessische Tierschutzbündnis – ein Zusammenschluss von Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Landestierschutzverband Hessen e.V., Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V., TASSO e.V. und Wildtierschutz Deutschland e. V. – die Parteien zu ihren tierschutzpolitischen Positionen befragt. Die damaligen Bekenntnisse, insbesondere die der dem Tierschutz vermeintlich nahen Grünen, und die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag klaffen an etlichen Stellen weit auseinander. „Aus Tierschutzsicht hat der Koalitionsvertrag viel Luft nach oben. Alleine die Aufhebung der Schonzeiten für Waschbären ist eine tierschutzpolitische Katastrophe und ein Geschenk der Politik an die Jägerlobby“, kommentiert Dr. Hans-Jürgen Kost-Stenger, Erster Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Hessen, die Inhalte des vorgelegten Vertragsdokuments.

Auch sonst wird der Tierschutz hinlänglich ausgebremst:

Verbandsklagerecht

Obwohl sich die Grünen für diese wichtige und oftmals einzige Möglichkeit, Tierschutzrecht durchzusetzen, stark machen wollten, sucht man das Thema Verbandsklagerecht im Koalitionsvertrag vergeblich. So bleibt auch weiterhin nur Tiernutzern das Recht vorbehalten, ihre Interessen gerichtlich prüfen zu lassen. Tierschützer können weiterhin allenfalls Strafanzeige stellen; doch nicht jeder Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ist ein Straftatbestand und selbst diese werden erfahrungsgemäß oft nicht konsequent verfolgt oder geahndet.

Fuchswelpe in der Sonne beim Yoga

Auf Drängen der Jäger werden in Hessen auch schonmal Schonzeiten für Jungfüchse oder Waschbärenwelpen aufgehoben. Bild: Timo Litters

Jagd und Fischerei

Das erschreckende Bekenntnis der Landesregierung zur Jagd als vermeintlich notwendiges Mittel zur Wildbestandsregulierung steht im krassen Widerspruch zum Vorhaben, das Jagdrecht „in Zusammenarbeit mit den Umwelt- und Jagdverbänden ggf. an wildbiologische Erkenntnisse anpassen“ zu wollen.

So sollen die Schonzeiten für Jungwaschbären aufgehoben und die Bejagung von Füchsen während der Schonzeiten im Rahmen von Sonderregelungen genehmigt werden – obwohl es aus wissenschaftlicher Sicht keinen klaren Beleg für schädliche Auswirkungen durch Waschbären auf das deutsche Ökosystem gibt und die Fuchsjagd seit Jahren in der Kritik von Wissenschaft und Tierschutz steht.

Ebenso im Fadenkreuz stehen Wildschweine: Obwohl die Bejagung von Schwarzwild der Einschleppung und Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest nach Meinung von Experten nicht entgegenwirken wird, sollen die Schonzeiten weiterhin ausgesetzt und eine „deutliche Reduzierung der Schwarzwildbestände“ durchgeführt werden.

Die Idee der Einrichtung einer „Fachdienststelle für jagdkundliche und jagdbiologische Forschung“ könnte sich als weiterer Schritt hin zu einer einseitig jagdideologisch geprägten Sichtweise und Entscheidungsgewalt in Hessen entpuppen. Anstatt einer engeren „Zusammenarbeit mit der hessischen Jägerschaft“ wären vielmehr eine engere Zusammenarbeit mit unabhängigen Ökologen, Biologen und Tierschutzverbänden sowie eine stärkere Regulierung der Jagd nötig und sinnvoll.

Obwohl die Grünen im Vorfeld geäußert hatten, ein Verbot des Abschusses von Hunden und Katzen im Zuge einer Novellierung des Landesjagdgesetzes anzustreben, wird auch das Thema Haustierabschuss im Koalitionsvertrag völlig ausgespart. So wird es Jägern weiterhin erlaubt sein, geliebte Haustiere unter bestimmten Bedingungen zu erschießen.

Ein klares Bekenntnis gegen den Abschuss von Wölfen oder die Jagd auf im Bestand bedrohte Arten fehlt im Koalitionsvertrag ebenfalls. Die Formulierung „in besonderen Härtefällen oder bei besonderer Gefahr für den Menschen“ eine Tötung zuzulassen, lässt viel Spielraum zur Interpretation und muss dringend durch eine klare Definition abgelöst werden, um nicht als Freibrief zum Wolfsabschuss zu gelten. Das Vorhaben der Grünen, ganzjährige Schonzeiten für Rebhuhn, Blässhuhn, Türkentauben und Möwen einzuführen, wurde im Koalitionsvertrag leider ebenfalls nicht festgeschrieben.

Das Vorhaben, Totschlagfallen endlich verbieten zu wollen, ist zwar sehr zu grüßen, ob es jedoch tatsächlich umgesetzt werden wird, bleibt abzuwarten. Andere grausame Praktiken, wie etwa die Baujagd und die Jagdhundeausbildung an lebenden Füchsen, werden im Koalitionsvertrag nicht angesprochen, so dass hier die im Sinne des Tierschutzes lange überfälligen Verbote erneut nicht in Angriff genommen werden.

Zu weiteren wichtigen Themen wie etwa die Einführung eines Schießfertigkeitsnachweises für Jäger, des Nachweises der körperlichen Eignung beim Lösen eines Jagdscheins sowie die Gestattung des Antrags auf Jagdfreistellung von Grundbesitz für juristische Personen werden keine Aussagen getroffen.

Das Bekenntnis zur Fischerei als angeblich „wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz“ ist nicht nachvollziehbar und die Zusage weitreichender Unterstützungen für diese Form der Naturnutzung ist geradezu skandalös.

Tote Hauskatze, getigert, durch Jäger "entnommen"

Auch in Zukunft werden viele Hauskatzen in Hessen nicht heimkehren, weil sie Opfer eines Hobbyjägers wurden. Bild: Wildtierschutz Deutschland (DH)

Schutz von Lebensräumen

„Bewährte Naturparke erhalten und weiterentwickeln“ heißt es im Koalitionsvertrag. Und weiter: „die Interessen des Naturschutzes, der Landnutzer, der Landschaftspflege und die Bedürfnisse der Erholungssuchenden gut aufeinander abstimmen.“ Angesichts von über 3.000 Hektar Vorrangflächen für Windkraftanlagen, die das grün geführte Darmstädter Regierungspräsidium allein für den hessischen Teil des Odenwaldes plant, kommen gelinde gesagt Zweifel an der Ernsthaftigkeit dieser Aussagen auf. (Zum Vergleich: Der Hambacher Forst bemisst 200 Hektar.) Wie beide Parteien bereits vor den Wahlen im Tierschutz-Check verlauten ließen, sei die Erschließung von Waldgebieten zur Erfüllung des 2%-Ziels der Landesfläche als Windvorrangfläche im waldreichen Bundesland Hessen unumgänglich und demgemäß ist im Koalitionsvertrag nun zu lesen: „Wir werden weiterhin Windkraft im Wald ermöglichen und hierzu auch Flächen im Eigentum des Landes bereitstellen.“ Das Schicksal der Schwarzstörche, Uhus, Milane, etlicher Fledermausarten und anderer bereits jetzt vom Aussterben bedrohter Arten in diesem Naturraum wäre damit besiegelt.

Windräder an der Ems

3.000 Hektar für Windkraftanlagen im Odenwald: Das Schicksal der Schwarzstörche, Uhus, Milane, etlicher Fledermausarten und anderer bereits jetzt vom Aussterben bedrohter Arten in diesem Naturraum wäre damit besiegelt. Bild: Eilert Voß

Landwirtschaft

Ebenfalls nur vage wird der Tierschutz in der Landwirtschaft angegangen. Als Willensbekundung kann man dem Koalitionsvertrag entnehmen, das Hessen „Vorreiter beim Tierschutz“ werden will und dafür den Runden Tisch Tierwohl fortsetzt, um gemeinsam mit Landwirten innen und Verbänden ein Tierwohl-Aktionsplan zu erarbeiten. Was dieser Aktionsplan beinhaltet, bleibt offen. Bereits im nächsten Satz wird in diesem Zusammenhang setzen auf die Bundesebene verwiesen und dass Tierschutz und die entsprechende Gesetzesänderungen dort stattfinden. Hier gibt das Land Hessen quasi die Verantwortung an die Bundesregierung ab.

Es sollen Strategien für eine nachhaltige Landwirtschaft für ganz Hessen erarbeitet werden, um weiterhin einen fairen Ausgleich zwischen konventioneller und ökologischer Landwirtschaft zu ermöglichen. Optimale Bewirtschaftungsmethoden sollen entwickelt und Betriebe dabei unterstützt werden, nachhaltige und am Tierwohl orientierte Landwirtschaft auszubauen. Für die gezielte Förderung nachhaltiger Landwirtschaft möchte man sich für eine auskömmliche finanzielle Ausstattung der gemeinsamen Agrarpolitik einsetzten. An dieser Stelle wird auf die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission hingewiesen, die diese Anforderungen nicht in ausreichendem Maße erfüllen und man sich für eine Nachbesserung einsetzten will.

Ambitioniert ist das niedergeschriebene Ziel, bis 2025 die Ökolandbauflächen in Hessen auf 25 Prozent zu erhöhen und somit den Spitzenplatz unter den Ländern zu behaupten. Dabei setzt die neue Landesregierung jedoch auf eine breite Akzeptanz des gesamten Berufsstands und einen freiwilligen Umstieg der einzelnen Betriebe.

Lediglich die Praxis des regelhaften Tötens männlicher Eintagsküken soll im Laufe dieser Legislaturperiode in Hessen beendet werden. Als in Aussicht gestellte Verbesserung auf die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern wird der undefinierte Zeitraum einer „angemessenen Übergangszeit“ in Hessen für die Beendigung benannt.

In der Gülle könnt Ihr baden

Ambitioniert ist das niedergeschriebene Ziel, bis 2025 die Ökolandbauflächen in Hessen auf 25 Prozent zu erhöhen und somit den Spitzenplatz unter den Ländern zu behaupten. Bild: Eiler Voß

Unterstützung von Tierheimen und Wildauffangstationen

Auch auf Support vom Land haben die Tierheime und Tierschutzvereine vergeblich gehofft und bleiben trotz ihrer wertvollen gemeinnützigen Arbeit im wirtschaftlichen Überlebenskampf weitgehend auf sich allein gestellt. Die Verantwortung liegt weiterhin in kommunaler Hand und bleibt damit in einem Finanzierungssystem stecken, das auf Basis des Fundrechts in vielen hessischen Kommunen nicht funktioniert.

Immerhin haben die Koalitionspartner aber die kommunalen Kontrollbehörden und ihre personelle Ausstattung im Visier. Ein Experten-Pool in Form einer „Task Force Tierschutz“ für Tiertransporte, Zirkus-, Exoten- und Wildtierhaltung soll den Vollzug des Tierschutzrechtes unterstützen. Die Frage nach der Finanzierung bleibt offen.

Zudem soll die Stiftung Hessischer Tierschutz, bei der notleidende Tierheime und Tierschutzvereine unter bestimmten Bedingungen Gelder beantragen können, finanziell besser ausgestattet werden, und soll ihnen das wie auch immer geartete Programm „Tierheimmodernisierung“ bei Investitionen unter die Arme greifen.

Das Vorhaben der Grünen, in Zusammenarbeit mit den Tierheimen einen „Aktionsplan Tierschutz“ aufzulegen, um junge Menschen für die natürlichen Bedürfnisse von Tieren zu sensibilisieren, Wissen in Pflege, Haltung und Umgang mit Tieren zu vermitteln und somit langfristig für eine Entlastung der Tierheime zu sorgen, hat es leider nicht in den Koalitionsvertrag geschafft.

Ebenso vergebens sucht man darin ein Bekenntnis zur immer wichtiger werdenden Arbeit von Wildauffangstationen. Der ernsten Problematik des wachsenden Bedarfs an Pflegestellen sowie Auffangstationen für Wildtiere bei gleichzeitig steigenden behördlichen Anforderungen und finanziellen Belastungen dieser Einrichtungen schenkt die Landesregierung leider keine Beachtung.

Rasselisten bei Hunden

Statt den von Tierschutzorganisationen lange eingeforderten „Hundeführerschein“ für alle Hunde endlich einzuführen, hält auch diese hessische Landesregierung – allen Beißstatistiken und guten Beispielen aus anderen Bundesländern zum Trotz – an der Rasseliste für sog. gefährliche Hunde fest.

In den Antworten beider Parteien auf die Wahlprüfsteine des Hessischen Tierschutzbündnisses wurde die Abschaffung der Rasseliste zwar auch nicht in Aussicht gestellt, aber immerhin war dort das Vorhaben zur Steigerung der Hundehaltungskompetenz/Sachkunde nicht ausdrücklich auf vermeintlich “gefährliche Hunde“ beschränkt. Die Formulierung im Koalitionsvertrag dazu überrascht: „Wir wollen einen Sachkundenachweis für die Halterinnen und Halter eines gefährlichen Hundes auf den Weg bringen.“ Sollte CDU und Grünen tatsächlich entgangen sein, dass dieser in Hessen bereits seit 2000 Pflicht ist, noch dazu von Volker Bouffier selbst initiiert worden ist?!

Forschung / Tierversuche

Eine Landesregierung, die den Ausstieg aus dem Tierversuch erfolgreich verfolgen will, muss hierfür einen Plan haben. Doch konkrete Zielsetzungen für den Abbau der Tierversuche in der neuen Legislaturperiode stehen nicht im Koalitionsvertrag. Er enthält nur allgemeine Aussagen. So soll der Abbau der Tierversuche durch die konsequente Umsetzung des „3R-Prinzips“ -Verringerung (Reduce), Verbesserung (Refine) und Vermeidung (Replace) sowie die Aufnahme anerkannter Alternativmethoden in die EU-Regularien erfolgen. Das ist mehr als enttäuschend, zumal die Koalitionspartner in der letzten Legislatur die Entwicklung von 3R-Verfahren durch die Einrichtung von zwei Stiftungsprofessuren und der Wiederbesetzung einer verwaisten Tierschutz-Professur gefördert und mit 2 Millionen Euro (für fünf Jahre) unterstützt haben. Diese Professuren sollen zwar beibehalten werden, so der aktuelle Koalitionsvertrag, aber neue, zielführende Leistungsvereinbarungen wie die Wahlaussagen der Grünen: „…Auf Bundesebene setzen wir uns weiter für ein Verbot besonders belastender Tierversuche ein…“ und „…Wir werden uns für einen Abbauplan für Tierversuche am Beispiel der Niederlande einsetzen…“ stehen nicht im Koalitionsvertrag. Das aber wäre aber für ein Vorwärtskommen unbedingt erforderlich.

Ehrenamt stärken

Die Stärkung des Ehrenamts zieht sich durch den gesamten Koalitionsvertrag – ein wichtiger, richtiger Schritt der Koalitionspartner, diesen Personenkreis in den Fokus zu stellen und auf die tragende Rolle bei der unentgeltlichen Übernahme zentraler gesellschaftlicher Aufgaben hinzuweisen. Auch die Tierschutzarbeit wird zum großen Teil von ehrenamtlichem Engagement getragen. Bleibt abzuwarten, wie viele der geplanten Ansätze – zum Beispiel ein Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr für Ehrenamtliche – tatsächlich realisiert werden.

Unser Fazit…

Viele ungeklärte Probleme und unbeantwortete Fragen, Widersprüchlichkeiten und vor allem Rückschritte. Viele Konjunktive sowie das Verschieben von Verantwortlichkeiten vom Land zum Bund oder gleich auf EU Ebene begleiten diesen Koalitionsvertrag – wohlwissend, dass sich dort ebenfalls in der nächsten Zeit nichts tut – aber die neue Landesregierung kann sagen: „Wir würden ja“. Aber in Zeiten, in denen auf Bundesebene offen der Abschuss von Wölfen und das „Ausschöpfen“ von EU-Richtlinien diskutiert werden, befindet sich die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen offenbar voll im Trend.

Besonders zu bedauern ist, dass die Grünen sich ausgerechnet in ihrem eigentlichen Kernthemengebiet mit einigen positiven Vorhaben nicht gegen den Koalitionspartner durchsetzen konnten. So bleibt zu hoffen, dass wenigstens die wenigen geplanten Verbesserungen in dieser Legislaturperiode tatsächlich umgesetzt werden.

Abschließend fordern wir die Landesregierung auf, die von uns und von zahlreichen anderen Tierschutzorganisationen geäußerte Kritik ernst zu nehmen, die kritisierten Punkte des Koalitionsvertrages im Hinblick auf das Staatsziel Tierschutz nochmals zu überdenken, sich dabei ausschließlich an Fakten anstatt an Lobbyinteressen zu orientieren und Hessen nicht durch Stagnation oder Rückschritte in der Tierschutzpolitik in Verruf zu bringen.

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