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  • Lovis Kauertz

Kommerzielle Zugvogeljagd an Müritz und Peene

Naturschützer haben die Landesregierung in Schwerin aufgefordert, Veranstalter von kommerziellen "Vogeljagd-Safaris" strenger zu kontrollieren. Im Zentrum der Kritik steht ein Unternehmen aus Dargun (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte), das aktuell den Abschuss von international gefährdeten Wasservögeln in der Peene-Niederung in Mecklenburg-Vorpommern sowie Jagden im Nationalpark organisiert und verkauft.

Dabei handelt es sich um die Firma "Jagdwelten", die auf ihrer Internetseite ganz offen Pauschalreisen für Jäger "von der Ostseeküste über den Müritz Nationalpark bis hin zur Grenze nach Niedersachsen" anbietet. Im Programm des Unternehmens ist auch eine viertägige "Gänsejagdpauschale" für 590 Euro, in der neben der Unterkunft direkt an der Peene auch "alle Abschüsse von Grau-, Saat- und Bläßgänsen" enthalten sind.

Die Firma "Jagdwelten" hat den Abschuss von Zugvögeln im Wasservogel-Rastgebiet zu Geschäftsmodell gemacht. Bild: Eilert Voß

"Diese Firma hat den Abschuss von Zugvögeln zum Geschäftsmodell gemacht. Und das ausgerechnet in einem der wichtigsten Wasservogel-Rastgebiete Deutschlands", kritisiert Naturschützer Axel Hirschfeld vom Komitee gegen den Vogelmord. Besonders problematisch: In der Peene-Niederung überwintert ein großer Teil der Population der international stark gefährdeten Waldsaatgans, deren Bestand in den letzten 20 Jahren um rund die Hälfte abgenommen hat. Während andere Bundesländer, wie zuletzt Brandenburg, mittlerweile darauf reagiert und Abschüsse von Saatgänsen verboten haben, steht die Art in Mecklenburg-Vorpommern weiter auf der Liste der jagdbaren Arten.

Da der Inhaber von "Jagdwelten" den Abschuss von Saatgänsen und anderen Zugvögeln zum Gewerbe gemacht hat, hat das Komitee gegen den Vogelmord heute die zuständige Jagdbehörde in Demmin eingeschaltet. Hintergrund ist unter anderem eine Bestimmung der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchVO), die den Verkauf sowie das Anbieten zum Verkauf von Saatgänsen verbietet. "Die Freigabe der Jagd auf gefährdete Zugvögel ist nicht nachhaltig und kann von der EU als Verstoß gegen die Vogelschutzrichtlinie gewertet werden. Ob es sich dabei um das Töten von Singvögeln in Südeuropa oder den Abschuss bedrohter Gänse in Deutschland handelt, macht rechtlich und ökologisch keinen Unterschied", so der Biologe.

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