Niedersächsisches Jagdgesetz 2026: Mehr Tierschutz – aber Baujagd, Schliefenanlagen und Katzenabschuss bleiben
- Lovis Kauertz
- 28. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Niedersächsisches Jagdgesetz: Diese Verbesserungen sind zu begrüßen
Hör mal rein |Mit der Verabschiedung des novellierten Niedersächsischen Jagdgesetzes wurden einige Forderungen aufgegriffen, die Wildtierschutz Deutschland bereits im Gesetzgebungsverfahren erhoben hatte. Besonders zu begrüßen ist das Verbot der Baujagd am Naturbau. Diese Jagdmethode bedeutet für Füchse und Dachse enormen Stress und birgt erhebliche Verletzungsrisiken – auch für die eingesetzten Hunde. Dass das Land diese Praxis beendet, ist ein wichtiger Schritt zu mehr Tierschutz. Positiv sind außerdem das Aus für Jagdgatter sowie das Verbot, wildernde Hunde zu töten. Auch das grundsätzliche Verbot von Schlagfallen stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage dar.
Doch die Reform bleibt auf halbem Weg stehen.
Baujagd bleibt am Kunstbau erlaubt – ein unvollständiger Tierschutz
Denn ausgerechnet dort, wo das Tierleid unverändert fortbesteht, fehlte der politische Mut zu einer konsequenten Entscheidung. Die Baujagd am Kunstbau bleibt weiterhin zulässig. Für den Fuchs macht es jedoch keinen Unterschied, ob er in einem natürlichen oder künstlich angelegten Bau von Hunden bedrängt wird. Angst, Stress und das Risiko schwerer Verletzungen bleiben dieselben. Wer die Baujagd aus Tierschutzgründen am Naturbau verbietet, müsste sie folgerichtig insgesamt beenden.

Training von Jagdhunden mit lebenden Füchsen bleibt zulässig
Besonders enttäuschend ist auch der vollständige Rückzieher bei der Ausbildung von Jagdhunden. Noch im Gesetzgebungsverfahren war vorgesehen, die Ausbildung an lebenden Füchsen zu beenden. Nach dem massiven Widerstand der Jagdverbände verschwand diese Regelung jedoch vollständig aus dem Gesetz. Damit dürfen Füchse auch künftig in Schliefenanlagen zur Ausbildung von Jagdhunden eingesetzt werden – obwohl tierschonende Alternativen längst zur Verfügung stehen.
Schlagfallen nur teilweise verboten
Auch beim Einsatz von Schlagfallen bleibt ein Wermutstropfen. Zwar werden diese Fallen künftig grundsätzlich verboten – eine Forderung, die wir ausdrücklich begrüßen. Allerdings gilt ausgerechnet für Steinmarder in befriedeten Bezirken eine Ausnahme. Aus Tierschutzsicht wäre ein ausnahmsloses Verbot konsequenter gewesen, denn auch dort können Tötungsfallen Fehlfänge verursachen und erhebliche Tierschutzprobleme mit sich bringen.
Nicht nachvollziehbar ist, dass zwar freilaufende Hunde künftig geschont werden, dass wildernde Katzen aber weiterhin getötet werden dürfen. Statt auf den Abschuss zu setzen, wären flächendeckende Kastrationsprogramme, eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sowie die konsequente Eindämmung ausgesetzter Hauskatzen die deutlich wirksameren und tierschutzgerechteren Maßnahmen.
Das neue Niedersächsische Jagdgesetz bleibt hinter seinen Möglichkeiten zurück
Unser Fazit fällt daher gemischt aus: Niedersachsen hat einige überkommene Jagdpraktiken beendet und wichtige Verbesserungen auf den Weg gebracht. Gleichzeitig zeigt das Gesetz aber auch, wie groß der Einfluss der Jagdlobby nach wie vor ist. Wo echter Paradigmenwechsel möglich gewesen wäre, blieb die Landesregierung auf halber Strecke stehen.
Die Novelle ist deshalb kein Endpunkt, sondern allenfalls eine Zwischenstation. Wildtierschutz Deutschland wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass auch Baujagd am Kunstbau, die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Füchsen und die Tötung freilaufender Katzen der Vergangenheit angehören.
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