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Winterjagd beim Sachsenforst bleibt ohne überzeugende Begründung

Autorenbild: Lovis Kauertz
Lovis Kauertz
vor 23 Minuten
3 Min. Lesezeit

Der Sächsische Landtag hat unsere Petition gegen Drückjagden im Winter abgelehnt. Die mit Schreiben vom 21. September 2026 übermittelte Begründung wiederholt Bekanntes über Klimawandel, Waldumbau und Wildschäden. Eine nachvollziehbare Abwägung wirtschaftlicher Interessen, ökologischer Ziele und des Tierschutzes fehlt.


Mit unserer Petition fordern wir den Verzicht auf Bewegungsjagden durch den Sachsenforst und in ganz Sachsen ab Weihnachten sowie verbindliche jagdfreie Notzeiten bei starken winterlichen Belastungen. Im Mittelpunkt steht die besondere Schutzbedürftigkeit der Wildtiere während der nahrungsarmen Jahreszeit. Genau darauf hätte der Landtag eine fundierte Antwort geben müssen.


Allgemeinplätze zum Waldumbau ersetzen keine Prüfung

In der Begründung heißt es, dass Wälder an den Klimawandel angepasst, Mischbaumarten gefördert und Wildschäden begrenzt werden müssen. Diese weithin bekannten Aufgaben erklären jedoch nicht, weshalb ausgerechnet Drückjagden nach Weihnachten unverzichtbar sein sollen. Ab der Wintersonnenwende passen Hirsche und Rehe ihren gesamten Organismus an die nahrungsarme Winterzeit an, unter anderem mit der Konsequenz, dass dann ihr Fluchtverhalten eingeschränkt ist.


Der Bericht behauptet regional zu hohe Wildbestände, unter anderem in Teilen des Erzgebirges. Konkrete Bestandszahlen, örtliche Schadensdaten oder überprüfbare Kriterien für diese Bewertung nennt er nicht. Ebenso wenig wird dargelegt, welcher zusätzliche Nutzen von winterlichen Drückjagden zu erwarten ist und warum sich die Ziele nicht durch eine andere zeitliche Planung oder schonendere Maßnahmen erreichen lassen.


Stattdessen heißt es, ein Verzicht sei „aktuell noch nicht möglich“. Als Begründung folgt die Verpflichtung zur Erfüllung der Abschusspläne. Damit bleibt die entscheidende Frage offen, wie Jagdplanung und Abschussziele so zu gestalten sind, dass die biologischen Bedürfnisse der Tiere tatsächlich berücksichtigt werden. Der Verweis auf einen Abschussplan beantwortet nicht, ob seine Umsetzung im Winter angemessen ist.


Der Landtag Sachsen stellt forstliche Ziele und die Erfüllung von Abschussplänen in den Vordergrund, ohne die Belastungen der Wildtiere erkennbar dagegen abzuwägen. Wir halten an unserer Forderung fest: Keine Bewegungsjagden ab Weihnachten und verbindlicher Schutz in winterlichen Notzeiten. Bild: AdobeStock
Der Landtag Sachsen stellt forstliche Ziele und die Erfüllung von Abschussplänen in den Vordergrund, ohne die Belastungen der Wildtiere erkennbar dagegen abzuwägen. Wir halten an unserer Forderung fest: Keine Bewegungsjagden ab Weihnachten und verbindlicher Schutz in winterlichen Notzeiten. Bild: AdobeStock

Keine nachvollziehbare Prüfung der Verhältnismäßigkeit

Eine überzeugende Entscheidung müsste darlegen, welche wirtschaftlichen Schäden konkret drohen, welche ökologischen Ziele gefährdet sind und welche Belastungen den Tieren durch die gewählte Jagdmethode entstehen. Sie müsste prüfen, ob weniger belastende Alternativen ausreichen und ob der erwartete Nutzen die verbleibenden Belastungen rechtfertigt. Eine solche Prüfung lässt die übermittelte Begründung nicht erkennen.


Waldumbau kann wichtigen ökologischen Zielen dienen. Dennoch müssen forstwirtschaftliche Ertrags- und Kostenziele von der Entwicklung eines vielfältigen Waldökosystems unterschieden werden. Auch Rehe und Hirsche gehören zu diesem Lebensraum. Ihre Bedürfnisse und ihr Schutz vor vermeidbaren Belastungen müssen als eigenständige Belange in die Entscheidung eingehen.


Der Bericht spricht zwar von tierschutzgerechter Jagdausübung und der Verringerung jagdbedingter Störungen. Er erläutert aber nicht, anhand welcher Kriterien dies bei Drückjagden im Winter beurteilt wird und nachvollziehbar ist. Die von uns geforderte Verhältnismäßigkeit zwischen ökonomischen, ökologischen und tierschutzbezogenen Belangen bleibt auf der Strecke, die angeblich tierschutzkonforme Jagdausübung eine Floskel.


Warnungen vor Winterjagden bleiben unbeantwortet

Wildwiederkäuer passen ihren Stoffwechsel und ihre Aktivität an den Winter an. Energiezehrende Fluchten belasten diesen Sparhaushalt gerade dann, wenn Nahrung knapp ist. Der Deutsche Jagdverband empfiehlt deshalb in seinen Handlungsempfehlungen von 2023, die Drückjagdsaison spätestens Ende Dezember zu beenden. Eine Bejagung im Januar bewertet er insbesondere für Rehwild als physiologische Dauerbelastung mit tierschutzrechtlicher Relevanz.


Der Verband weist außerdem darauf hin, dass zusätzlicher Energiebedarf im Winter stärkeren Verbiss oder das Benagen von Baumrinde begünstigen kann. Dieser Zusammenhang ist für die Abwägung besonders wichtig: Jagdbedingte Störungen können gerade jene Schäden fördern, die vermieden werden sollen. Eine Auseinandersetzung mit diesen Einwänden fehlt in der Begründung des Landtags.


Bei Notzeiten genügt dem Landtag Vertrauen

Auch unsere Forderung nach verbindlichen jagdfreien Notzeiten wird zurückgewiesen. Der Bericht verweist auf die Eigenverantwortung der Jagdausübungsberechtigten und auf örtlich unterschiedliche Bedingungen. Der Landtag gehe davon aus, dass die bestehenden Regelungen verantwortungsvoll angewendet würden. Dass dem eher nicht so ist, hören wir sowohl von Privatpersonen wie auch aus den Hegegemeinschaften im Erzgebirge.


Örtliche Unterschiede sind ein guter Grund für eine sorgfältige Beurteilung vor Ort. Sie erklären aber nicht, weshalb verbindliche Schutzkriterien und eine nachvollziehbare Kontrolle entbehrlich sein sollen. Welche Schneelage, welcher Zugang zur Nahrung und welcher Zustand der Tiere zu einer Jagdruhe führen müssen, bleibt im Bericht offen. Dass die zuständige Behörde bislang keinen Anlass für abweichende Anordnungen gesehen habe, ersetzt keine Darstellung der tatsächlichen Prüfung.


Für uns ist diese Ablehnung der Petition nicht überzeugend. Der Landtag stellt forstliche Ziele und die Erfüllung von Abschussplänen in den Vordergrund, ohne die Belastungen der Wildtiere erkennbar dagegen abzuwägen. Wir halten an unserer Forderung fest: Keine Bewegungsjagden ab Weihnachten und verbindlicher Schutz in winterlichen Notzeiten. Wer davon abweichen will, muss die Notwendigkeit und Angemessenheit konkret begründen. Allgemeinplätze zum Waldumbau reichen dafür nicht aus.


Quellen:

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