Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen
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- Unteres Odertal: Teilweise Verlegung des Wildschweinzauns unzureichend
Bitte unterstützen Sie uns: Wildtieren helfen und Artenvielfalt im Nationalpark erhalten Hören - Am heutigen Donnerstag haben sich Gesundheitsministerium, Umweltministerium und der Landkreis Uckermark auf eine teilweise Verlegung des rechtswidrig erstellten Zaunes rund um die Polder des Nationalparks Unteres Odertal verständigt. Danach soll ein wesentlicher Teil des westlichen Zaunes entlang des südlich gelegenen Polders A nach Westen verlegt werden. Ein genauer Zaunverlauf wurde bisher nicht bekanntgegeben. „Wir halten diese Maßnahme für keineswegs ausreichend. Wenn nun ein kleiner Teil des insgesamt ca. 70 km langen Zauns rund um die Polder des Nationalparks nach Westen verlegt wird, wird nach wie vor ein großer Teil der Tiere am Zaun verenden. Das dürfte insbesondere auch für zahlreiche streng geschützte Vogelarten gelten. Auch ist damit keineswegs die Zerschneidung der Lebensräume des international bedeutenden Natura 2000-Gebiets gelöst,“ erläutert Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland. Einige wenige Rehdurchlässe – es ist die Rede von insgesamt zwölf 30 cm breiten Durchlässen auf 70 km -, Überstiegshilfen für Kleintiere und eine teilweise Reduzierung von Zaunhöhen mögen dazu beitragen, dass mehr Tiere bei Hochwasser das Gefahrengebiet der Polder verlassen können, helfen aber weder Tieren, die aufgrund des steigenden Wassers am Zaun in Panik geraten, noch den Vögeln, die insbesondere während der Dämmerung die Zäune nicht erkennen. Für Tiere, die sich im nördlicheren Teil des Nationalparks aufhalten, ist das gar keine Lösung, ebenso wenig im Bereich des Sommerdeichs entlang der Oder. Wildtierschutz Deutschland hat bei der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des rechtswidrig und ohne die gesetzlich geforderte FFH-Verträglichkeitsprüfung in der Uckermark erstellten Zauns Beschwerde eingereicht. Außerdem ist beim Verwaltungsgericht Potsdam ein Eilverfahren gegen den Landkreis Uckermark anhängig. Weitere rechtliche Schritte – gemeinsam mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht und klageberechtigten Naturschutzorganisationen in Brandenburg sind in Vorbereitung. +++ Pressemitteilung des MSGIV Weitere Informationen zum Thema
- Polder im Odertal geflutet - Ortstermin mit dem Gericht
Bitte unterstützen Sie uns: Wildtieren helfen und Artenvielfalt im Nationalpark erhalten Update 2. März, siehe unten. Obwohl die Schneeschmelze und damit das eigentliche Hochwasser noch nicht eingesetzt haben, sind die Polder des Nationalparks Unteres Odertal schon weitgehend geflutet, lediglich in der Höhe von Criewen im Landkreis Uckermark gibt es noch einige größere trockene Bereiche. Beobachter berichten, dass Zäune fast vollständig unter Wasser stehen und keine Tiere mehr zu sehen sind. Indes haben die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) und Wildtierschutz Deutschland gemeinsam mit den klageberechtigten Naturschutzorganisationen BUND Brandenburg, Freier Wald und Waldkleeblatt – Natürlich Zauche weitere rechtliche Schritte gegen den Landkreis Uckermark eingeleitet. Dazu Rechtsanwältin Eva Biré aus Berlin: „Der Landkreis hat seinen Tierseuchenallgemeinverfügungen fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrungen beigefügt. Das eröffnet meinen Mandanten ganz neue rechtliche Möglichkeiten.“ Die Widerspruchsfrist erweitere sich damit von bisher vier Wochen auf nun zwölf Monate. Dadurch sind die Organisationen jetzt in der Lage, auch weiter zurückliegende Bescheide anzufechten. „Die Naturschutzorganisationen haben nun Widerspruch erhoben gegen den Bescheid, der dem östlichen ASP-Zaun an der Oder zugrunde liegt. Ebenso gegen einen neuen Bescheid des Landkreises Uckermark aus Februar 2022, mit dem dieser die Errichtung weiterer Zäune im südlichen Teil des Nationalparks anordnet. Ihre Eilanträge beim Verwaltungsgericht Potsdam haben die Organisationen dementsprechend angepasst und reklamieren nun ausführlich die rechtlich zwingende, aber vorsätzlich unterlassene Prüfung der Verträglichkeit der Zäune mit dem Fauna-Flora-Habitat Unteres Odertal. Sie fordern jetzt den vollständigen Rückbau dieser Zäune im Nationalpark,“ ergänzt Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt die sogenannte FFH-Verträglichkeitsprüfung für besonders schützenswerte Natur, wie sie in diesem einzigartigen Europäischen Vogelschutz- und Natura 2000-Gebiet gegeben ist, vor. Auf diese Prüfung kann rechtlich nicht verzichtet werden. Die Unterlassung der FFH-Prüfung kann auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In Sachen FFH-Prüfung in der Uckermark hatte Wildtierschutz Deutschland bereits im Januar eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission gerichtet. Das Verwaltungsgericht hat zu einem Ortstermin am 2. März (Update, siehe unten) geladen. Die Landrätin regt eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits an. „Ob wir uns auf einen Vergleich einlassen, hängt sehr davon ab, inwieweit die Landrätin auf unsere Forderung eingeht. Wir halten uns allerdings offen, hier einen Präzedenzfall für Deutschland in Sachen Naturschutz kontra Seuchenschutz zu schaffen“, kündigt Anwältin Biré an. „In Deutschland stehen mittlerweile zu viele Zäune, die die Afrikanische Schweinepest nicht wirksam aufhalten.“ +++ Update 2. März zum Zaunbau Unteres Odertal / Ortstermin: Unsere Rechtsanwältinnen haben am 2. März 2022 den Verhandlungstermin mit dem Gericht und dem Landkreis in Schwedt wahrgenommen. Anwesend waren der Richter und seitens des Landkreises die Landrätin, der Amtsleiter Recht und zwei Amtsveterinäre. Zu einer Ortsbesichtigung ist es nicht gekommen. Weder seitens des Gerichts noch seitens der Vertreter des Landkreises kamen konkrete rechtliche Argumente, die gegen unsere Anträge zum Abbau der rechtswidrigen Zäune im Nationalpark sprechen. Man hat lediglich auf das Tierseuchenrecht verwiesen. Als „Vergleich“ hat man uns die bereits am 17. Februar beschlossene und verkündete Öffnung des Polder A in der Höhe von Criewen angeboten, was völlig inakzeptabel ist. Es ist während der Sitzung zu keinem Beschluss gekommen. Der Landkreis hat nun bis zum 9. März Zeit, unsere Anträge zu erwidern. Es ist absehbar, dass wir mit einem schnellen Ergebnis nicht rechnen können. Es wird sich also zunächst an der Situation im Nationalpark Unteres Odertal nichts ändern. Vielmehr wird sich die Lebensraumqualität innerhalb des Natura 2000-Gebietes, welches auch Europäisches Vogelschutzgebiet ist, von Tag zu Tag weiter verschlechtern. Bei einem ablehnenden Beschluss werden wir uns – abhängig von der Begründung des Gerichts und vorausgesetzt, dass BUND, Freier Wald und Waldkleeblatt uns weiterhin unterstützen – an das Oberverwaltungsgericht wenden. Weitere Informationen zum Thema
- Nationalpark Bayerischer Wald: Wölfe entlaufen - Erläuterung der Maßnahmen
In der Nacht von 5. auf den 6. Oktober sind sechs Wölfe aus dem Wolfsgehege im Tierfreigelände 2 des Nationalpark Bayerischer Wald entkommen. Einer dieser Wölfe wurde von der Waldbahn erfasst, einem Zug der auch direkt am Tierfreigelände eine Station hat. Bis zum 7. Oktober versuchte man, diese Wölfe lebend wieder einzufangen. Am 8. Oktober dann wurde der erste der verbleibenden fünf Wölfe mit scharfer Munition erschossen. Das wirft bei Tierfreunden, Wolfsfreunden, Laien viele Fragen auf. Da der Nationalpark in seiner Kommunikation sehr sparsam ist (was man ihm zum Vorwurf machen kann), versuche ich hier nachfolgend auf die am häufigst gestellten Fragen eine Antwort zu geben: Warum ist es vergleichsweise einfach, diese Wölfe mit scharfer Munition zu töten, warum geht das nicht auch mit Narkosegewehren ? Narkosegewehre sind relativ selten, diese leisten sich eigentlich nur Tierparks für den Fall der Fälle. Um ein Narkosegewehr einsetzen zu können, muss man speziell geschult sein. Erforderlich ist ein Lehrgang auf dem Gebiet der "Distanzimmobilisierung" ebenso wie veterinärmedizinische Kenntnisse. Die Dosis der Betäubung muss dem Tier entsprechend gewählt werden. Ist sie zu schwach, bleibt die Betäubung erfolglos. Ist sie zu stark, wacht das Tier nie mehr wieder auf. Der Nationalpark hat sich neben seinen eigenen Narkosegewehren zusätzlich noch eines aus dem Tierpark Lohberg und das aus dem Tiergarten Straubing ausgeliehen. Mehrere Narkosegewehre sind also vorrätig und einsatzbereit. Nur gibt es zwei große Schwierigkeiten: Das Gebiet in dem die Wölfe umherstreifen, vergrößert sich stündlich. Die fünf Wölfe haben sich getrennt und sind in verschiedenen Richtungen unterwegs. Nach drei Tagen können es bereits mehrere hundert Quadratkilometer sein, in denen man mit diesen Wölfen rechnen muss. Wird nun am Ort A einer der Wölfe gesichtet und es dem Nationalpark gemeldet, dauert es viel zu lange, bis der Spezialist mit dem Narkosegewehr vor Ort ist. Der Wolf wird nicht 20-30 Minuten an der Stelle sitzen bleiben, wenn man ihm sagt, dass da einer kommt um ihm das Leben zu retten. Die zweite große Schwierigkeit ist, dass Betäubungsgewehre nur auf sehr kurze Distanz funktionieren. Das bedeutet: mehr als 40 Meter sollte man bei der Schussabgabe nicht entfernt sein. Das ist verdammt wenig. Mit scharfer Munition ist auch eine Entfernung von 200 Metern möglich. Daher ist es vergleichsweise einfach, einen Wolf tödlich zu treffen. In den ersten 48 Stunden, als sich die Wölfe noch im Umkreis des Geheges aufgehalten hatten, hat der Nationalpark zudem alle Möglichkeiten ergriffen, um die Wölfe wieder lebend zurück ins Gehege zu bekommen: Anlockfütterung, Lebendfalle, Betäubungsgewehre. Leider führten die Anstrengungen nicht zum erhofften Erfolg. Mit jeder weitere Stunde verringern sich die Chancen, die Wölfe lebend einfangen zu können. Da sie sich immer weiter entfernen und in alle Richtungen verstreuen. Bild: Heiko Anders Warum lässt man die Tiere nicht einfach in Ruhe? Wölfe sind doch scheu und meiden den Menschen. In Freiheit aufgewachsene Wölfe und in Freiheit lebende Wölfe zeigen in aller Regel eine natürliche Scheu, sie meiden den Menschen. Vor allem ist ihnen der Bezug "Mensch = Futter" fremd. Selbst hungrige Wölfe sehen im Menschen also keinen Nahrungsbeschaffer und haben daher keinen Grund, die Nähe des Menschen zu suchen. Ganz anders ist das bei Gehegewölfen. Mehrmals wöchentlich kommen die Tierpfleger mit einem Auto ins Gehege gefahren, sie steigen aus und laden das Futter aus dem Kofferraum. Die Wölfe beobachten das aus der Distanz. Schon wenn sich das Auto nähert werden sie unruhig, sie kennen ja den Ablauf. Motorgeräusch -> Menschen -> Futter. Deswegen sind Gehegewölfe auf der Suche nach Nahrung dem Menschen gegenüber potentiell gefährlicher. Es ist keineswegs sicher, dass einer der fünf Wölfe jemals einen Menschen angreifen würde. Wie verschiedene Wolfsexperten, halte ich das auch für unwahrscheinlich. Aber das Risiko besteht und es ist größer als bei in Freiheit aufgewachsenen Wölfen. Übergriffe von Wölfen auf den Menschen hat es in der Vergangenheit natürlich gegeben und wird es immer wieder geben. Aber diese sind extremst selten. Auslöser dafür war und ist dabei aber fast immer einer der folgenden zwei Faktoren: - Entweder der Wolf ist an Tollwut erkrankt, was heute in Westeuropa ausgeschlossen werden kann, denn die Tollwut ist hier lange ausgerottet. - Oder die Wölfe wurden durch regelmäßige Fütterung an den Menschen gewöhnt. Ich empfehle in diesem Zusammenhang das Buch der Wolfsforscherin Elli Radinger: "Wolfsangriffe - Fakt oder Fiktion?" Wären die Wölfe in freier Natur überhaupt überlebensfähig? An der Stelle schätze ich die Situation anders ein, als es der Nationalpark offiziell tut. Meiner Ansicht nach verfügen auch Gehegewölfe über die nötigen Instinkte und Fähigkeiten, um Nahrung zu erbeuten. Da sich die Wölfe aufgeteilt haben ist nicht das ganze Rudel zu versorgen, sondern jeder der Wölfe muss nur gegen den eigenen Hunger ankämpfen. Dazu genügen auch kleine Beutetiere. Wie man Mäuse oder Ratten fängt, konnten die Wölfe auch im Gehege schon üben. Bekanntlich gibt es im Nationalparkgebiet eine reichhaltige Fauna. Natürlich ist es für einen Gehegewolf in den ersten Wochen mit den seinen bislang untrainierten Fähigkeiten ein Reh zu erbeuten, etwas schwieriger. Ich gehe aber davon aus, dass er die Kurve bekommen würde. Man bedenke da den Jagdtrieb mancher Haushunde. Wenn die könnten wie sie wollten, würden die bei jedem Spaziergang ein Kaninchen anschleppen. Und was so ein Haushund leistet, kann ein Wolf schon lang. Auch wenn er bislang im Gehege gesessen hat. Bild: Heiko Anders Warum ich nicht glaube, dass hinter dieser Befreiungsaktion Tierschützer stecken: Der Nationalpark Bayerischer Wald bietet in seinen Tierfreigeländen vielen Tieren ein Gehege in der Größe, wie man in Deutschland kein weiteres findet. Die Wolfsgehege des Nationalparks sind die mit Abstand größten, strukturreichsten und natürlichsten Wolfsgehege, die man in Deutschland finden kann. Auch wenn es gute Gründe gibt, die Gehegehaltung von Wölfen grundsätzlich abzulehnen, finden sich unter den rund 120 Wolfsgehegen in Deutschland zig andere, viel schlechtere Beispiele, wo man als mitfühlender Mensch die eingesperrten Tiere lieber in Freiheit wüsste. Sich als Ziel einer solchen Aktion ausgerechnet den Nationalpark auszusuchen, erscheint mir abwegig. Im Nationalpark wurde in diesem Jahr durch Fotofallen die Anwesenheit von zwei wildlebenden Wölfen dokumentiert, die in diesem Jahr auch 3 Welpen als Nachwuchs bekommen haben. Nach offiziellem Stand gibt es also fünf in Freiheit geborene Wölfe im Nationalpark. Kaum dass diese Bilder veröffentlicht wurden, ging ein Aufschrei der Nutztierhalter durch das Land. Die CSU, Freie Wähler und auch die FDP wollen den Wolf endlich als bejagbare Tierart sehen und machen seit Monaten Stimmung gegen die Wölfe. Große Teile der Jägerschaft sowieso. Die "Der Wolf muss weg"- Einstellung ist weit verbreitet. Und in einer Region, in der Luchse vergiftet werden, Luchsfallen ausliegen und Luchse erschossen werden, hat man auch im Umgang mit dem Wolf wenig Skrupel. Dass der Nationalpark seine eigenen Wölfe erschießen wird müssen, wenn er sie nicht wieder lebend einfangen kann, war jedem klar, der sich ein wenig auskennt oder solche Fälle in der Vergangenheit irgendwo in Deutschland verfolgt hat. Möglich also, dass da irgendjemand darauf spekuliert oder hofft, dass mit der Abschusserlaubnis im Nationalpark auch das wildlebende Rudel mit erschossen wird. Denn optisch unterscheiden lassen sich die Gehegewölfe von ihren frei lebenden Verwandten nicht. Oder aber man will noch mehr Stimmung in die Diskussion um den Wolf bringen und hofft darauf, dass sich einer der Gehegewölfe daneben benimmt. Denn wenn es zur Gefährdung eines Menschen kommen sollte, wenn ein solcher Wolf gar einen Menschen verletzten würde, dann würde das dem Großteil der Jäger und gewissen Parteien in die Karten spielen. Die lange schon gestellte Forderung, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, hätte dann endlich Erfolg. Ein Großteil der Jäger wäre damit ihrem Traum ein Stück näher. Letztlich steht man vor der Entscheidung: opfert man die Gehegewölfe oder man lässt man sie gewähren und geht das Risiko eines Vorfalls / Übergriffs auf Menschen ein. Dann allerdings wird der Forderung, Wölfe in Deutschland bejagen zu dürfen, Tür und Tor geöffnet. Und dann werden die deutschen Jäger jedes Jahr mindestens eine zweistellige Zahl an Wölfen erlegen. Wer das mit allen Mitteln verhindern will, sollte alle Möglichkeiten nutzen, die entkommenen Wölfe wieder aus freier Natur zu entnehmen. Dem Nationalpark eine böse Absicht zu unterstellen ist schon deswegen töricht, weil man dort seit langem von einem kleinen, in Freiheit lebenden Wolfsrudel weiß. Ein zugewandertes Wolfspärchen hat in diesem Jahr drei Welpen bekommen, durch Fotofallen im Nationalparkgebiet konnte das dokumentiert werden. Der Nationalpark Bayerischer Wald setzt sich seit langem mit viel Engagement und Aufwand für den Schutz und die Akzeptanz der großen Beutegreifer ein.
- Hessische Jäger wollen Feldhasen weiterhin bejagen
Hören - Es ist schon interessant, welche Argumente der Hessische Landesjagdverband vorgibt, um den gemäß der Roten Liste der Säugetiere Deutschlands 2020 als im Bestand gefährdeten Feldhasen weiterhin bejagen zu wollen: Sollte die schwarz-grüne Landesregierung die Jagdzeit für den Feldhasen streichen, wie es aus dem aktuellen Entwurf zur Jagdverordnung hervorgeht, könne man viele Reviere nicht mehr verpachten oder der Pachtpreis würde sich deutlich reduzieren. Wahrscheinlich würden auch viele Holländer nicht mehr zur Treibjagd anrücken. Denn die in den Niederlanden schon lange geschonten Langohren wären auch in Hessen nicht mehr jagdbar. Und überhaupt, würde die Jägerschaft jeglichen Anreiz verlieren, künftig Feldhasen zu hegen oder gar zu zählen. Und dann ist da noch das Eigentumsrecht der Jägerschaft, welches nach Auffassung eines einschlägig bekannten Juristen zu Unrecht beschnitten würde. In Hessen gibt es schon lange kaum noch Feldhasen. Durch den Einsatz von Pestiziden, die Ausweitung von Maisanbau und anderer Energiepflanzen haben sich die Lebensbedingungen im Offenland in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch verschlechtert. Feldhasen finden einfach keine ausgewogene Nahrung mehr. Der Lebensraum wird kontinuierlich kleiner und dort, wo sie noch leben könnten, wird der Nachwuchs von intensiv eingesetzten Landmaschinen überfahren. Während Anfang der 2000er Jahre immerhin noch über 11.000 Feldhasen auf den Streckenlisten Hessens ausgewiesen wurden (in NRW waren es seinerzeit noch um die 200.000 Tiere), waren es zuletzt gerade noch 4.294 Hasen in Hessen, etwa die Hälfte davon wurde als Unfallwild aufgefunden. Während der Hessischen Landesjagdverband von „eindeutig“ steigenden bzw. stabilen Feldhasenbeständen fabuliert – schließlich hat man die selber gezählt –, zeigen von Wildtierschutz Deutschland vorgelegte Daten vielmehr einen eindeutigen Rückgang der Feldhasenbestände. Dazu wurden auf der Basis der vom Land Hessen ausgewiesenen Jahresstrecken die Durchschnittswerte über die jeweils letzten fünf Jagdjahre betrachtet: Da ist es auch unerheblich, wenn der Landesjagdverband behauptet, Feldhasen nur „schonend“ oder „verantwortungsvoll“ zu bejagen. Diese Aussagen gab es bereits vor über einem Jahrzehnt, als die Streckenliste noch drei- bis viermal so viele Feldhasen auswies, wie heute. Bei einer insgesamt kritischen Bestandssituation ist die Zahl der Feldhasen in Hessen seit Jahrzehnten kontinuierlich rückläufig. Eine Verbesserung der Situation ist aufgrund der landwirtschaftlichen Entwicklung auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Jagdliche Hegemaßnahmen haben in der Vergangenheit nicht einmal dazu beigetragen, die Zahl der Hasen mittelfristig zu stabilisieren. Gefährdete Arten wie den Feldhasen oder auch das Rebhuhn zum Abschuss freizugeben, ist aus Sicht des Tier-, des Arten- und Naturschutzes nicht nachvollziehbar. Wildtierschutz Deutschland begrüßt daher, dass der Feldhase in der vorliegenden Neufassung der Hessischen Landesjagdverordnung mit einer ganzjährigen Schonzeit vor diesen Naturnutzern geschützt wird. +++ Anschreiben an das Hessische Umweltministerium Festsetzung von Schonzeiten Verstoß gegen Eigentumsgarantie? Der Feldhasenbetrug des Jagdverbands Stellungnahme Bündnis Jagdreform Hessen (BJH) zum Entwurf der Hessischen Jagdverordnung, Version vom Juli 2022 Hessische Jagdverordnung - Stellungnahme Tierschutzverbände (4. März 2022)
- Neuerscheinung: Die Weisheit der Füchse
Hören - Die Fuchsexperten Dag Frommhold und Daniel Peller haben ein Fuchsbuch geschrieben, welches ein modernes Bild des Fuchses zeichnet und aufklären, Vorurteile und Ängste gegenüber Füchsen abbauen sowie insgesamt zu einem verständnis- und respektvolleren Umgang mit Füchsen beitragen will. Die Autoren sind Mitbegründer des Aktionsbündnis Fuchs. Die Berliner Fuchsforscherin Dr. Sophia Kimmig hat „Die Weisheit der Füchse“ vorab gelesen, den Autoren wissenschaftliches Feedback geliefert und war von dem Buch so begeistert, dass sie es sich nicht nehmen ließ, ein ebenso engagiertes wie treffendes Vorwort dafür zu verfassen. Es handelt sich bei diesem Buch aber keineswegs um ein trockenes Sachbuch. Stattdessen wird anhand spannender Geschichten, persönlicher Anekdoten und verblüffender Erkenntnisse aus der Fuchsforschung gezeigt, was für erstaunliche, soziale und schützenswerte Wesen Füchse sind. Die LeserInnen werden in die Welt der Füchse entführt, um sie immer wieder erkennen zu lassen, dass Füchse uns in vielerlei Hinsicht überraschend ähnlich sind und dass wir sogar einiges von ihnen lernen können. Dazu gehört etwa, wie man mit einer guten Streitkultur mehr erreicht als mit Aggression, wie man mit Köpfchen und Flexibilität zum Ziel kommt, oder wie man schwere Zeiten übersteht und das Leben trotz aller Widrigkeiten genießen kann. Das Buch ist 400 Seiten stark, reich bebildert (mit zusätzlichen Farbfotos im Mittelteil) und bietet QR-Codes, über die begleitendes Ton- und Bildmaterial zum Verhalten der Füchse abgerufen werden kann. Wir sind davon überzeugt, dass „Die Weisheit der Füchse“ auf unterhaltsame Weise einen wichtigen Beitrag zur Aufklärungsarbeit über Füchse leisten und das Thema Fuchsjagd mehr in die öffentliche Diskussion bringen kann. Der Verlag findet das Buch „großartig“ und hat es bereits vor dem Erscheinungstermin als Spitzentitel angekündigt und beworben. Buchtrailer auf YouTube: https://youtu.be/az_BOv28mjc Die Weisheit der Füchse Schlau, verspielt und fürsorglich – was wir von den gewitzten Überlebenskünstlern lernen können Hardcover mit Schutzumschlag, 400 Seiten, 12,5 x 20,0 cm Fotos im Text plus Bildteil ISBN: 978-3-453-28134-9 Wildtierschutz Deutschland auf Amazon Smile als zu fördernde Organisation einstellen, bestellen und Gutes tun Weitere Bestellmöglichkeiten: https://www.penguinrandomhouse.de/Buch/Die-Weisheit-der-Fuechse/Dag-Frommhold/Ludwig/e569329.rhd#
- Eichelhäher in Bayern: Jagen, weil es genug davon gibt
Aus einer Drucksache des Bayerischen Landtags [1] geht hervor, warum dort jährlich etwa 20.000 Eichelhäher erschossen werden. Fragen und Antworten haben wir gekürzt und sinngemäß wiedergegeben: Frage Abgeordneter: „Warum dürfen in Bayern Eichelhäher gejagt werden?“ Antwort Landwirtschaftsministerium: „Weil er in Bayern dem Jagdrecht unterstellt ist und eine Jagdzeit hat.“ Frage: Wie viele Eichelhäher gibt es in Bayern? Antwort: Der Bestand wird auf ca. 100.000 bis 300.000 Brutpaare/Reviere geschätzt. Frage: „Welche ökologischen Folgen hat die Bejagung des Eichelhähers?“ Antwort: „Keine: Es sind doch eh nur wenige, die erschossen werden. Also lassen wir unseren Jägern doch den Spaß.“ Petition hier unterzeichnen Es ist schon entblößend, wenn das von Michaela Kaniber (CSU) geführte Landwirtschaftsministerium offen einräumt, dass der Eichelhäher bejagt wird, weil man ihn – aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums – bejagen darf und sein Bestand offensichtlich nicht gefährdet ist. Nicht einmal ansatzweise wird ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes bemüht. Bei der Waldschnepfe versuchen sich Behörden noch herauszureden, indem man auf die Möglichkeit des Grillens der Innereien – den sogenannten Schnepfendreck – verweist, was natürlich auch kein Grund ist. Aber beim Eichelhäher: Nichts. Dazu Hannah Reutter, ausgebildete Jagdjournalistin beim Bayerischen Jagdverband und verantwortlich für das Jagdmagazin „JAGD in Bayern“: „Durchs Revier zu streifen und auf Eichelhäher zu jagen: eine schöne, abwechslungsreiche Jagdart auf sehr intelligentes Wild.“ (Jagd in Bayern 11/2022) Und Dr. Gertrud Helm, 2020 Sprecherin des Bayerischen Jagdverbandes erklärt: „Der Eichelhäher stört aber auch sehr den Jagdbetrieb“, nicht umsonst gelte er als „Waldpolizei“ und warne durch sein lautes Rufen die anderen Tiere vor Jägern. „Und in Regionen, in denen der Eichelhäher sehr häufig ist, muss man ihn deswegen eben auch mal entnehmen ..." [2] Die Vögel fallen zwar während der Brutzeiten gelegentlich als Nesträuber anderer Singvögel auf, gefährden aber keineswegs deren Bestände. [3] Vielmehr erweisen sich Eichelhäher gerade für den Waldbau als nützliche Gesellen. Sie sammeln pro Jahr bis zu 5.000 Eicheln, dazu Bucheckern, Hasel- und Walnüsse, und vergraben sie, um sie in nahrungsarmer Zeit wieder auszugraben. Was nicht wiedergefunden wird - das ist etwa die Hälfte der vergrabenen Samen, wird zu neuen Bäumen, die unsere Wälder in Zeiten des Klimawandels doch dringend benötigen. [2] Bayern hat in Sachen Tierquälerei noch mehr auf dem Kasten: Dort dürfen bei diversen Tierarten die Eltern von Jungtieren erschossen werden, mit zweifelhaften Argumenten wird die „Entnahme“ von Wölfen angeordnet und last but not least sind die Bayern der Protagonist in Sachen „Wald vor Wild“. Die Übersetzung von „Wald vor Wild“ ist übrigens „Krieg gegen Wildtiere“. +++ Quellennachweis und weitere Informationen: Wildtiere in Bayern: Kaum Verständnis für Tierschutz [1] Schriftliche Anfrage an das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache) von 2020 Schriftliche Anfrage an das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache) von 2014 [2] Fliegender Waldumbau - Ohne den Eichelhäher sähe der Forst alt aus (zuletzt abgerufen 3. 01. 2023) [3] Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) zum Einfluss von Rabenvögeln auf andere Vogelarten Bayern: Verzicht auf die Einsaat von 50 Millionen Bäumen pro Jahr
- Tierschutzverbände fordern Verbot der Fallenjagd
Aktuelle Petition zeichnen Hören - (letzte Aktualisierung 14.8.21) Am 7. Juli hat der Hessische Landtag ein Gesetz zum Verbot von sogenannten Totschlagfallen verabschiedet. In sechs weiteren Bundesländern ist die Jagd mit den vermeintlich sofort tötenden Schlagfallen bereits verboten*. Alle Ministerien der verbleibenden Länder erhalten in diesen Tagen Post mit dem Appell, die Verwendung von Totschlagfallen ausnahmslos zu untersagen. In dem gemeinsamen Schreiben weisen der Bund gegen Missbrauch der Tiere, der Deutsche Tierschutzbund, die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht und Wildtierschutz Deutschland darauf hin, dass diese Fallen für alle Tierarten, ob jagdbar, ob mit Schonzeit belegt oder auch nicht, eine erhebliche Gefahr darstellen. Sie fangen weder selektiv, noch kann der rasche Tod der Tiere sicher gewährleistet werden. Gemäß des Bundesjagdgesetzes sollte daher die Verwendung derartiger Fanggeräte grundsätzlich verboten sein. In Kasten- oder Betonröhrenfallen werden Füchse, Dachse, Waschbären, Katzen in der Regel lebend gefangen, dann mit einem Schieber vom einen Ende der Falle an das andere Ende in einen Drahtkäfig geschoben, um darin dann erschossen zu werden. Die Tierschutzverbände verweisen darauf, dass den plötzlich gefangenen Tieren ein erheblicher psychischer Stress entsteht, der bei manchen Tierarten auch zum Tod noch in der Falle führt. Deshalb kann auch bei den sogenannten Lebendfallen nicht von einem wie im Bundesjagdgesetz geforderten „unversehrten Fangen“ die Rede sein. Aus diesem Grund sollte auch die jagdrechtliche Verwendung von Lebendfallen bundesweit untersagt werden. Jäger behaupten, die Fallenjagd sei erforderlich, um Fuchs, Waschbär oder Marderhund effektiv zu reduzieren. Tatsächlich werden wohl bei Waschbären Streckenanteile durch die Fallenjagd von durchschnittlich etwa 30 Prozent erreicht. Bei allen anderen bejagten Tierarten sind die Anteile weit geringer und liegen meist im einstelligen Prozentbereich. Wie zahlreiche wissenschaftliche Studien aber belegen, ist die Jagd auf die sogenannten Beutegreifer insgesamt nicht zielführend, denn sie führt nicht, wie die Jagdverbände behaupten, zu einer Reduzierung der Bestände der bejagten Tierarten. Das Beispiel Luxemburg zeigt, dass es auch anders geht. Obwohl dort die Fuchsjagd seit 2015 verboten ist, hat der Bestand der Rotfüchse bis heute nicht zugenommen. Im gleichen Zeitraum sind im etwa gleichgroßen Saarland über 18.000 Füchse erschossen worden – ohne dass sich dadurch die Situation für die Beutetierarten des Rotfuchses auch nur um einen Deut verbessert hätte. Eine amerikanische Studie an Waschbären zeigte auf, dass die Bejagung zu keinerlei Bestandsreduktion führte, sondern lediglich zu einer Verschiebung im Altersklassenaufbau mit einem deutlich höheren Anteil an Jungtieren und trächtigen Fähen gegenüber unbejagten Populationen (Robel)**. +++ *Totschlagfallen sind verboten in Berlin, Hessen, in Nordrhein-Westfalen, Thüringen und im Saarland, außerdem mit Ausnahmen in Baden-Württemberg und in Sachsen. **ROBEL, R.J. et al.: Racoon Populations: Does Human Disturbance Increase Mortality? In Transactions of the Kansas Academy of Science 93 (1-2), 1990, S. 22-27 Lesen Sie auch: Faktencheck zur Jagd, Fragen und Antworten Zur Abschaffung von Totschlagfallen in Hessen (mit ausführlicher Stellungnahme) Über die Brutalität von Jungfuchsfallen Petition Die Jagd zum Vergnügen ist überholt – lasst sie uns abschaffen!
- Henry(ette) von Eschenburg - ein Eichelhäher am Frühstückstisch
Keine Ahnung, wo er herkam. Plötzlich war das kleine Kerlchen da. Angeschleppt und abgeschleppt von einer meiner Töchter. Und wir alle haben uns sofort unsterblich in diesen kleinen schrägen Vogel verliebt. Als wir ihn später „entsorgen“, also auswildern mussten, hat es mir fast die Seele zerrissen. Und die meines Vaters auch. Grund für die Trennung war, dass der Federling mit dem blau schillernden Flügelfeld Allergene emittiert habe, die nicht allen Familienmitgliedern gesundheitlich zuträglich gewesen sein sollen. Ich habe dieses Argument damals schon nicht verstanden. Und tue es bis heute nicht. Aber das ist wieder eine ganz andere Geschichte. Als „Henry“, wie wir dieses kleine faszinierende Wesen getauft hatten, sich erstmals angstvoll in der hohlen Hand meiner kleinen Tochter räkelte und aufplusterte, ahnten wir alle nicht, welche Bereicherung dies in Folge für unser aller Leben haben sollte. Vielleicht war es ja auch eine „Henriette“. Das Geschlecht dieses Piepmatzes zu bestimmen, dafür fehlte uns die Sachkenntnis. War aber eigentlich auch völlig egal und nicht so wichtig. Anfänglich nächtigte der (damals noch scheue) Gast im in der unterkellerten Doppelgarage eingerichteten Hühnerkeller. Erwarb sich aber später das Privileg, näher an seine Gastgeber heran zu rücken. Dies, nachdem alle Versuche, den Vogel wieder aus zu wildern, kläglich gescheitert waren. Er pflegte im Kirschbaum vor unserem Balkon zu nächtigen. Um, sobald in der Küche frühmorgens das Licht anging, energisch mit dem Schnabel an die Fensterscheibe zu klopfen. Die unausgesprochene Frage/Forderung lautete dann regelmäßig: „Wo bleibt mein Frühstück?“ Auch ein Vogel wie er musste schließlich sehen, wo er bleibt. Und so hatte „Henry“ im Dorf natürlich mehrere feste Anlauf- bzw. Anflugstellen, bei denen er sicher sein konnte, das ein oder andere Leckerli abzubekommen. Morgens gegen sieben Uhr eskortierte er seine Ziehmutter auf dem Weg zur Bushaltestelle am Köppel. Während das Mädel mit dem Bus Richtung Schule fuhr, klapperte der schräge Vogel seine sattsam bekannten Adressen ab. Und wurde dabei (fast) nie enttäuscht. Hier ein Stück Zucker, dort eine Marzipanpraline. Da ein Semmelbrösel, dort eine Apfelschnitte. So kommt man gut durch den Tag. Daheim, also bei uns zu Hause, hatte der Vogel sowieso Standortvorteil. An schönen sommerlichen Tagen pflegten meine Eltern immer draußen im Freien auf ihrer Terrasse zu Mittag zu essen. Sie waren dabei nie unter sich. Als (dritter) Gast saß „Henry“ immer mit am Tisch. Und forderte seinen Anteil. An schwülen Sommerabenden, wenn ich in meinem Studio unterm Dach bei geöffnetem Fenster versuchte Gitarre zu spielen, dauerte es nicht lange, bis er vorbei kam. Er landete dann auf meiner Schulter, um mir durch sein protestierendes Gekrächze zu verstehen zu geben, das von mir erzeugte Gejaule wäre doch alles für die Füße. Wie habe ich diese Momente genossen...! Davon zehre ich bis heute. Die Gefahr, dass der zutrauliche Vogel irgendwann einmal an den/die Falsche(n) geraten könnte, war allerdings latent. Nicht jeder kann damit umgehen, wenn ihm, wie aus dem Nichts kommend, plötzlich ein großer Vogel auf der Schulter landet und ihm/ihr das Ohrläppchen anknabbert. Und genau das pflegte „Henry“ in der Regel zu tun. Da haut man/frau schon mal im Reflex zu. Aus Angst, dass diesem liebgewonnen Burschen eben diese Gewohnheit irgendwann einmal zum Verhängnis werden könnte, hatten wir Kontakt mit einer Auswilderungsstation im Marburger Land aufgenommen. Die Dame dort erklärte sich auch sofort bereit, das vermenschlichte Tier wieder nachhaltig auf ein naturbelassenes Leben in freier Wildbahn vorzubereiten. Nur ging dieses Vorhaben offenbar ziemlich schief. Wochen später konnte man einer Notiz im „Hinterländer Anzeiger“ entnehmen, dass ein krasser Vogel im kleinen Gladenbacher Ortsteil Sinkershausen die Öffentlichkeit aufmischen würde. Der kuriose Piepmatz würde, so stand es geschrieben, unaufgefordert durch offenstehende Fenster in die Häuser eindringen und nach Futter verlangen. Hallo? Das konnte eigentlich nur einer sein: Unser „Henry“. Ein Besuch vor Ort sollte das bestätigen. Hoch am Himmel zog ein flatterndes Etwas seine Bahn. Auf Zuruf änderte dieses seinen Kurs, um nach einem steilen Sturzflug zu Füßen des Rufenden zu landen. Schließlich warteten da ein paar Erdnüsse als Belohnung. Und danach stellte sich natürlich zwangsläufig die Frage erneut, wie man diesen verrückten Vogel künftig vor Unheil bewahren könne. Glücklicherweise gab es da einen ornithologischen Freak im Gießener Land, der sein gesamtes Grundstück mit Volieren zugepflastert und sich auf genau solche Extremfälle spezialisiert hatte. Zufälligerweise hatte dieser Experte auch schon einen handzahmen Eichelhäher im Portfolio. Da hatten sich jetzt zwei gesucht und gefunden. Ende gut, alles gut. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute. … Dennoch: Immer dann, wenn ich an diesen Vogel zurückdenke oder ich einen solchen vorüberfliegen sehe, übermannen (oder überfrauen) mich die Gefühle und die Emotionen. In dieser Hinsicht habe ich wohl ziemlich dicht ans Wasser gebaut. Aber dafür muss sich unsereins ja auch nicht schämen. Ich stehe jedenfalls dazu. +++ Dieser Beitrag stammt von Jürgen Heimann aus dem hessischen Eschenburg. Er betreibt den Blog rotorman.de und veröffentlicht in Kürze das Buch "Man kann das ja auch mal so sehen".
- So widerwärtig ist die Fuchsjagd
In unserem Artikel "Sind Jäger Tierquäler" haben wir bereits angedeutet, wie brutal die Fuchsjagd ist. Das nachfolgende Video der Tierschutzorganisation ASPAS aus Frankreich, zeigt, was die meisten Fuchsfreunde in Deutschland so wohl noch nicht gesehen haben. Warnung: dieses Video zeigt die ganze Brutalität der Fuchsjagd und ist insbesondere für Menschen, die solche Szenen nicht schnell verarbeiten, nicht zu empfehlen. Unterzeichnen Sie unsere Petition zur Abschaffung der Hobbyjagd
- Gericht untersagt Einsatz von Füchsen zur Ausbildung von Jagdhunden
Unterzeichnen Sie unsere Petition zur Abschaffung der Hobbyjagd Ein Gericht in Lemgo hat die Verhandlung zur Schließung der Schliefanlage in Lemgo-Voßheide heute zunächst für sechs Monate ausgesetzt. Dem Angeklagten wurde zur Auflage gemacht, für die Ausbildung von Jagdhunden künftig ein Verfahren ohne den Einsatz von lebenden Füchsen zu entwickeln. Der zuständige Richter betonte zudem, dass er keine Notwendigkeit für die Fuchsjagd an sich sehe. Die aus Sicht des Tierschutzes nicht vertretbaren Schliefanlagen gibt es an etwa 100 Orten in Deutschland. Sie werden meist durch Teckel- oder Terrierclubs betrieben. Erst kürzlich berichteten wir über Missstände in einer bayerischen Anlage bei Kulmbach. In den Schliefanlagen werden Hunde zur Fuchsjagd am Fuchsbau (Baujagd) abgerichtet. Für diese Jagdhundeausbildung müssen meist bei weitem nicht artgerecht gehaltene Füchse herhalten. Zu den Trainingszeiten werden die Füchse in einem künstlich angelegten Tunnelsystem (Bau) in einen durch Gitter vom Hund getrennten Kessel verfrachtet, um dort von den Hunden aufgespürt zu werden. Gutachten sprechen hier von erheblichem Stress, dem die Füchse immer wieder ausgesetzt sind. Bei der Jagd im freien Feld geht der „Bauhund“ in den Bau und hetzt die am Schlafplatz verweilenden Füchse (häufig auch Füchsin mit Welpen) vor die Flinten der Jäger. Von Informanten wissen wir, dass Füchse hier immer wieder erschlagen, ertränkt, durch Hunde verletzt und erst dann erschlagen oder erschossen werden. Auch kommt es durch Beißereien häufig zu starken Verletzungen der zur Jagd eingesetzten Hunde. Tierschützer aus Frankreich haben Szenen einer Baujagd in einem Video festgehalten, das Sie hier sehen können. Im Lemgo-Voßheide sollen dort gehaltene Füchse bereits im Sommer 2017 nicht täglich mit Futter und mit Wasser versorgt worden sein. Gegen den Betreiber der Schliefanlage wurde später zunächst ein Bußgeld wegen Tierquälerei erlassen. Der Vorwurf: Er soll eine hochträchtige Fähe zur Prüfung mit Jagdhunden eingesetzt und so hohem Stress ausgesetzt haben. Ein vom Landkreis in Auftrag gegebenes Gutachten des renommierten Experten für Tierschutzrecht Dr. Christoph Maisack beurteilt den Betrieb in der Schliefanlage als „Abrichtung auf Schärfe“, was nach dem Tierschutzgesetz verboten ist. Auch die Kreisveterinärin Dr. Heike Scharfenberg, die sich den Ausbildungs- und Prüfungsbetrieb in Lemgo-Voßheide angesehen hat, berichtet, dass die Füchse dort extremem Stress ausgesetzt seien. Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Fuchs fordern wir seit Jahren die Schließung von Schliefanlagen in Deutschland, die Abschaffung der tierquälerischen Baujagd und eine Vollschonung von Füchsen und anderen Beutegreifern in Deutschland. Lesen Sie auch: Schliefanlage bei Kulmbach war Behörden nicht bekannt
- Begründung zur Beschwerde ASP-Zaunbau Unteres Odertal - Beschluss lückenhaft
Wie berichtet, wurde unserem Eilantrag vom 11. Februar 2022 zum Abbau des unseres Erachtens rechtswidrig erstellten Schutzzaunes gegen die Afrikanische Schweinepest im Nationalpark Unteres Odertal nicht stattgegeben. Die Verfahrensdauer betrug über neun Monate. Auch wegen der erheblichen Verzögerung hinsichtlich eines Beschlusses durch das Verwaltungsgericht hat unsere Berliner Anwältin Eva Biré am 19. Juni 2022 im Hauptsacheverfahren eine Klage erhoben. Weil das Eilverfahren immer noch ohne erkennbaren Grund nicht zum Abschluss gebracht wurde, folgte am 18. Oktober 2022 schließlich eine Verzögerungsrüge. Gemäß dem aktuellen Stand ist nun also das Hauptsacheverfahren offen und eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht vom 22. November gegen den Beschluss im „Eilverfahren“ anhängig, den Anwältin Biré u.a. wie folgt begründet hat (Zusammenfassung durch den Autor): „Der Beschluss des VG Potsdam ist fehlerhaft. Das Verwaltungsgericht unterlässt in mehrfacher Hinsicht eine tatsächliche Auseinandersetzung mit dem Einzelfall und den Einwänden der Naturschutzorganisationen. Der Beschluss enthält nicht nur überwiegend allgemein gehaltene und floskelhafte Erwägungen, sondern ist im Übrigen an entscheidenden Stellen lückenhaft.“ So hat das Verwaltungsgericht u.a. die Mitwirkungsrechte der den Antrag stellenden Naturschutzverbände fehlerhaft geprüft. Auch hat sich das VG Potsdam nicht mit der Unterlassung der FFH-Verträglichkeitsprüfung auseinandergesetzt (Prüfung dahingehend, welche Auswirkungen das Zaunprojekt auf Fauna und Flora des Habitats Nationalpark Unteres Odertal hat), obwohl der Landkreis Uckermark bewusst und entgegen der mehrfachen Aufforderung des brandenburgischen Umweltministeriums darauf verzichtet hat, vor der Anordnung der Umzäunungen die im Bundesnaturschutzgesetz vorgeschriebene FFH-Vorprüfung sowie die FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Auch die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission teilte uns auf unsere Beschwerde vom 31.01.2022 gegen die Errichtung der Zäune im Natura-2000-Gebiet Unteres Odertal mit, „dass der Bau des genannten Zaunes ein für viele Tierarten erhebliches Hindernis darstellt und dass die Einhaltung der Schutzvorschriften für Natura 2000-Gebiete gewährleistet sein muss“. Sämtliche das Unterlassen der FFH-Vorprüfung und der FFH-Verträglichkeitsprüfung betreffende Einwände der Naturschutzverbände gegen die Rechtmäßigkeit der Tierseuchenallgemeinverfügungen lässt das Verwaltungsgericht völlig außer Acht. Diese Herangehensweise ist mit dem Unionsrecht unvereinbar. Des Weiteren geht die 30-seitige Begründung u.a. auf die fehlende Auseinandersetzung mit der Tatbestandsgrundlage der entsprechenden Norm der Schweinepest-Verordnung ein und greift eine fehlende Ermessensprüfung durch den Landkreis Uckermark auf, der bei der Entscheidung keinerlei Belange des Arten- und Naturschutzes, geschweige denn einen alternativen Zaunverlauf geprüft hat. +++ Wildtierschutz Deutschland betreibt die Verfahren mithilfe der in Brandenburg klagebefugten Naturschutzorganisationen Freier Wald, Waldkleeblatt – Natürlich Zauche und BUND Brandenburg und wird dabei durch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) unterstützt. Weitere Informationen zum Thema Bitte unterstützen Sie uns: Wildtieren helfen und Artenvielfalt im Nationalpark erhalten
- Verwaltungsgericht Potsdam: Klage gegen Wildschweinzäune im Nationalpark Unteres Odertal
Hören - Schon mehr als drei Monate sitzen die Behörden des Landkreises Uckermark eine Entscheidung im Vorverfahren gegen den Bau von Wildschweinzäunen im Natura 2000- und Vogelschutzgebiet des Nationalparks Unteres Odertal aus. Deshalb wurde am 21. Juni 2022 durch die Berliner Rechtsanwältin Eva Biré Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht. Auch im bereits anhängigen Eilverfahren wird eine Entscheidung über die vorläufige Behandlung der Zäune bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens erwartet. Kläger sind die in Brandenburg klageberechtigten Umweltorganisationen Freier Wald und Waldkleeblatt - Natürlich Zauche auf der einen und BUND Brandenburg auf der anderen Seite. Unterstützt werden die Klagen durch Wildtierschutz Deutschland und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht. Einige der im Jahr 2021 erlassenen Tierseuchenallgemeinverfügungen sind aufgrund fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrungen noch umfassend angreifbar. Die Kläger begehren deren vollständige Aufhebung und den Abbau der darauf beruhenden Zaunabschnitte im und um den Nationalpark. Hinsichtlich der bereits bestandskräftigen Allgemeinverfügung wird dagegen die Wiederaufnahme des Verwaltungsverfahrens und die Verlegung des Wildschweinzaunes ins Landesinnere verfolgt. Tierdramen, wie sie sich zur Zeit der Flutung der umzäunten Polder an der Oder abspielten, sollen sich nicht wiederholen. Bürger vor Ort haben in diesem Winter allein 80 zu Tode gekommene Tiere dokumentiert. Auch muss der freie Zugang dort lebender Tierarten zu den jahreszeitlich unterschiedlichen Lebensräumen unverzüglich wiederhergestellt werden. Die Zäune sind zunächst bis Ende 2025 projektiert. Es gibt Stimmen, unter anderem des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, die den Abbau der Zäune nicht vor dem Ablauf von etwa sieben bis zehn Jahren sehen. Mit den Zäunen einher gehen empfindsame Störungen etlicher streng geschützter Tierarten, wie Fischotter, Biber, Wisent, Elch, Wolf, Wachtelkönig u.a. Die auf Druck einer lokalen Bürgerinitiative erfolgte Verlegung eines kleinen, ca. zehn Kilometer umfassenden Teilstückes des Zauns zwischen Criewen und Schwedt Mitte April ist nach Meinung der Initiatoren der Klagen allenfalls ein politisches Ablenkmanöver und bewirkt angesichts von insgesamt etwa 90 km Zaun allein im Bereich der Poldergebiete kaum eine Verbesserung der Situation. Sollte nichts weiter passieren, werden auch im kommenden Winter Bilder der am Zaun verendenden Wildtiere die Öffentlichkeit aufrütteln. Was dann allerdings niemand sieht, ist, dass das Zaunprojekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzzwecks und der Erhaltungsziele des Nationalparks führen kann. Die Klagen gegen die Landrätin der Uckermark stützen sich insbesondere auf einen Verstoß gegen europarechtlich Vorgaben des Naturschutzrechts, wonach vor dem Bau der Wildschweinzäune im international bedeutsamen Natura-2000- und Vogelschutzgebiet zwingend eine FFH-Verträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen, innerhalb derer die Auswirkungen des Projekts auf das Schutzgebiet und mögliche Alternativen eruiert werden. Eine solche Prüfung nahm die Beklagte vorliegend rechtswidrig nicht vor. Die Klageschrift greift auch auf, dass die Behörden des Landkreises Uckermark im Vorfeld des Zaunbaus jegliche Ermessensausübung unterließen, da sie rechtsirrig von einem generellen Vorrang des Tierseuchenrechts vor dem Naturschutzrecht ausgingen. Auf eine Einstellung naturschutzrechtlicher Interessen in die Abwägung wurde daher ganz verzichtet. Auch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung unterblieb. „Betätigt die Behörde ihr Ermessen nicht, weil sie ihren Ermessensspielraum nicht erkennt, unrichtig eine Ermessensreduzierung auf Null annimmt oder sich irrig aus anderen Gründen für gebunden hält, unterläuft ihr ein Ermessensfehler, der zur Rechtswidrigkeit der Maßnahme führt“, heißt es in der Klageschrift. Daneben wird sich das Gericht auch mit weiteren, in der Klageschrift nachzulesenden Argumenten der Kläger für eine Rückbauverpflichtung zu befassen haben, etwa der fehlenden Wirksamkeit der Zäune im künstlichen Hochwassergebiet. +++ Klageschrift abrufbar auf wildtierschutz-deutschland.de Weitere Informationen zum Thema Bitte unterstützen Sie uns: Wildtieren helfen und Artenvielfalt im Nationalpark erhalten











