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  • Lovis Kauertz

Unteres Odertal: Teilweise Verlegung des Wildschweinzauns unzureichend


Hören - Am heutigen Donnerstag haben sich Gesundheitsministerium, Umweltministerium und der Landkreis Uckermark auf eine teilweise Verlegung des rechtswidrig erstellten Zaunes rund um die Polder des Nationalparks Unteres Odertal verständigt. Danach soll ein wesentlicher Teil des westlichen Zaunes entlang des südlich gelegenen Polders A nach Westen verlegt werden. Ein genauer Zaunverlauf wurde bisher nicht bekanntgegeben.


„Wir halten diese Maßnahme für keineswegs ausreichend. Wenn nun ein kleiner Teil des insgesamt ca. 70 km langen Zauns rund um die Polder des Nationalparks nach Westen verlegt wird, wird nach wie vor ein großer Teil der Tiere am Zaun verenden. Das dürfte insbesondere auch für zahlreiche streng geschützte Vogelarten gelten. Auch ist damit keineswegs die Zerschneidung der Lebensräume des international bedeutenden Natura 2000-Gebiets gelöst,“ erläutert Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland.


Zaun im Hochwasser Unteres Odertal Uckermark
Wie soll ein Wildtier über diesen Zaun kommen?

Einige wenige Rehdurchlässe – es ist die Rede von insgesamt zwölf 30 cm breiten Durchlässen auf 70 km -, Überstiegshilfen für Kleintiere und eine teilweise Reduzierung von Zaunhöhen mögen dazu beitragen, dass mehr Tiere bei Hochwasser das Gefahrengebiet der Polder verlassen können, helfen aber weder Tieren, die aufgrund des steigenden Wassers am Zaun in Panik geraten, noch den Vögeln, die insbesondere während der Dämmerung die Zäune nicht erkennen. Für Tiere, die sich im nördlicheren Teil des Nationalparks aufhalten, ist das gar keine Lösung, ebenso wenig im Bereich des Sommerdeichs entlang der Oder.


Wildtierschutz Deutschland hat bei der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des rechtswidrig und ohne die gesetzlich geforderte FFH-Verträglichkeitsprüfung in der Uckermark erstellten Zauns Beschwerde eingereicht. Außerdem ist beim Verwaltungsgericht Potsdam ein Eilverfahren gegen den Landkreis Uckermark anhängig. Weitere rechtliche Schritte – gemeinsam mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht und klageberechtigten Naturschutzorganisationen in Brandenburg sind in Vorbereitung.

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