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Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen

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  • Wie ticken eigentlich Waschbären?

    Revierförster Horst Schulze vom Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen Anhalt erklärt, wie Waschbären "ticken". „Nur ein toter Waschbär ist ein guter Waschbär“, die plakative Grundaussage des Biologen Wolfgang Lippert in seinem Artikel veranlasste nun Revierförster Horst Schulze vom Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt zum Widerspruch. „Sicher, die Wirkung einer nicht einheimischen Tierart in unseren biologischen Systemen bringt immer auch Problematiken mit sich“, sagt der Experte. Diese sei jedoch etwas diffiziler zu betrachten, als es Lippert in seinem Artikel angehe. „Und man muss den Waschbär auch nicht verklärt lieben oder um jeden Preis schützen wollen, um sich der Problematik um diese Tierart etwas sachlicher anzunehmen“, betont Schulze, der für die Forstreviere Hirschberge und Tangerhütte zuständig ist. Es ist nicht der Waschbar, der Verlust und Verschlechterung der Lebensräume verantwortet. Bild: Heiko Anders Zuerst einmal sei der Waschbär nicht nur ein räuberisch lebendes Tier, sondern ein opportunistischer Allesfresser mit einem hohen Anteil vegetarischer Kost, macht er deutlich. Mehr als 90 Prozent seiner Nahrung sei pflanzlich. „Mit seiner verbleibenden räuberischen Lebensweise, die im Übrigen einen hohen Anteil an Insekten und Würmern beinhaltet, wirkt der Waschbär als Prädator trotz seiner nicht heimischen Herkunft nicht anders auf potenzielle Beutetierbestände wie einheimische Tiere in der vergleichbaren ökologischen Funktion.“ Hier gelte es deshalb schon mal etwas genauer hinzuschauen, wie hoch, beziehungsweise wie bedrohlich der Einfluss des Waschbären auf bestimmte Arten tatsächlich ist. Eine pauschale Verantwortung für die etwaige Misere des Schutzes bestimmter Arten, einfach dadurch, dass der Waschbär ein sogenannter Fremdländer sei, sei nämlich zu kurz gedacht, sagt Horst Schulze. Insbesondere Lebensraumverschlechterung und Verlust seien oftmals die entscheidenden Faktoren. Und diese verantworte der Waschbär nicht. Vermeintliches Artenschutzproblem Zudem verursache der Waschbär auch nicht zwingend ein ökologisches Problem oder ein biologisches Ungleichgewicht, sondern wenn, dann eher ein Artenschutzproblem bei bestimmten Tierarten, macht der Förster deutlich. Dass Wolfgang Lippert das vermeintliche Artenschutzproblem lösen wolle, indem er „die Waschbären in ihren Himmel schicken“, also mit jagdlichen Mittel beseitigen oder zumindest reduzieren lassen wolle, sei, zwar „ein plausibler, durchaus auch legitimer Ansatz, aber zu kurz gesprungen“, betont Schulze. Eben weil er nicht so simpel im Zusammenhang sei, wie von Lippert dargestellt. „Waschbären leben wie viele andere Tierarten, so auch der Wolf oder der Fuchs, territorial. Das heißt, sie besetzen als Paar oder Familienverband ein bestimmtes Gebiet und verteidigen dieses.“ Die absolute Zahl an Tieren in diesem Territorium bleibe deshalb weitestgehend konstant, erläutert Schulze. „Erfolgt nun zum Beispiel durch Bejagung die wahllose, also nicht selektive Entnahme eines erwachsenen Tieres – mehr schaffen wir als Jäger bei allen Bemühungen im Regelfall nicht –, so herrscht im Territorium vorübergehend ein soziales Vakuum, welches sich erst dann wieder entspannt, wenn ein anderes Individuum die verursachte Vakanz geschlossen hat.“ Bis dahin gebe es Rangkämpfe und somit vorübergehend auch mal mehr Waschbären im Territorium als vor der Entnahme eines Einzeltieres. Dazu komme die altbekannte populationsbiologische Gesetzmäßigkeit, dass Verluste in einer Population sofort die Reproduktion derselben nach oben schnellen lasse. „Auf Kurzformeln gebracht: Je mehr der Waschbär bejagt wird, desto mehr vermehrt er sich.“ Profijagd als Ausnahme Entscheidend sei deshalb auch nicht, wie viele Tiere entnommen würden, „sondern wie viele überbleiben“, sagt der langjährige Förster. Die Vorgehensweise der Entnahme von Waschbären durch Jagd sei deshalb eher nicht zielführend in Bezug auf Artenschutzaspekte, vielleicht sogar kontraproduktiv, zumindest aber hinterfragbar. Und wenn nicht zielführend bleibe nach Bundestierschutzgesetz Paragraf 1 die Frage nach dem „vernünftigen Grund für die Tötung eines Tieres“, auch der Tötung eines Waschbären, macht Schulze deutlich. Wirklich zielführend durchbrechen ließen sich diese Gesetzmäßigkeiten also nur durch eine nachhaltige Reduktion der Waschbärpopulation. „Aber bei allem Respekt, auch für die Ambition und den Ehrgeiz einiger Jäger: Das können wir Jäger gerade vor dem Hintergrund der Einhaltung der Tierschutzaspekte zeitlich und handwerklich in der Fläche gar nicht leisten.“ Professionelle Vorgehensweisen mit Berufsjägern, wie in machen Schutzgebieten praktiziert, würden da wohl eher die Ausnahme bleiben. +++ Dieser Artikel erschien auf Volksstimme.de. Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Autorin. Lesen Sie auch: Waschbären: erfolgreiche Einbürgerung - nutzlose Jagd

  • In deutschen Nationalparks wird der Fuchs meist nicht bejagt

    Jagdfreie Gebiete sind den Jagdorganisationen ein Dorn im Auge. Mit allen Mitteln wehren sie sich gegen die jagdliche Befriedung privater Grundstücke und erst recht gegen die Ausweisung größerer Gebiete, in denen die Jagd ruht. Kaum verwunderlich, zeigen Erfahrungen mit fuchsjagdfreien Regionen doch, dass die natürlichen Regulationsmechanismen sowohl in naturbelassenen Gebieten als auch in der modernen Kulturlandschaft ohne Jagd auf Beutegreifer problemlos funktionieren. Ob in Luxemburg, wo Füchse seit einigen Jahren nicht mehr gejagt werden, im weitestgehend jagdfreien Schweizer Kanton Genf oder in den Dünengebieten Nordhollands: Weder ist es dort zu der stets von den Jagdverbänden prognostizierten „Explosion der Fuchsbestände“ gekommen, noch hat sich die Situation bedrohter Arten verschlechtert. Im Bayerischen und in 10 weiteren Nationalparks gibt es trotz Fuchsjagdverbot nicht zu viele Füchse. Bild: Timo Litters Im Gegenteil: Genf beispielsweise erfreut sich heute einer deutlich höheren Diversität und Dichte der Wasservogelfauna; gerade auch bedrohte Arten haben vom Jagdverbot profitiert. In Luxemburg deuten aktuelle Zahlen darauf hin, dass die Verbreitung des Fuchsbandwurms seit dem Jagdverbot rückläufig ist. In Deutschland sorgt die einflussreiche Jagdlobby durch massiven politischen Druck jedoch dafür, dass Füchse und andere Beutegreifer praktisch flächendeckend bejagt werden dürfen. Selbst die Einführung noch so kurzer Schonzeiten – wie zuletzt etwa in Hessen – torpedieren die Jagdverbände vehement. Keine Fuchsjagd in elf deutschen Nationalparks Tatsächlich gibt es jedoch großflächige Gebiete in Deutschland, in denen Füchse und andere Beutegreifer ganzjährig geschont werden: Wie eine Umfrage des Aktionsbündnisses Fuchs zeigt, findet in elf der 16 deutschen Nationalparks gar keine Fuchsjagd statt; ist die Fuchsjagd in drei weiteren Nationalparks stark eingeschränkt und auf kleine Gebiete konzentriert, vornehmlich auf Drängen privater Geflügelhalter; werden Füchse lediglich im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer weitgehend ohne Einschränkungen zum vermeintlichen Schutz von Küstenvögeln bejagt. Ob diese Maßnahmen sinnvoll sind, ist jedoch fraglich, da die Fuchsdichte nach Angaben der Parkverwaltung nicht erfasst wird und keine systematische Erfolgskontrolle der Bejagung stattfindet. Wo Füchse nicht bejagt werden, registrieren die Nationalparks weder eine Zunahme der Fuchsbestände, noch berichten sie von Problemen im Natur- oder Artenschutz, die mit Füchsen im Zusammenhang stehen. Jagd kann die Zahl der Füchse nicht „regulieren“ In einer wissenschaftlichen Schrift zu Rotfuchs und Dachs begründet die Verwaltung des Nationalparks Bayerischer Wald auch, warum dies so ist: Wo Füchse nicht bejagt werden, leben sie in stabilen Familiengemeinschaften zusammen und bekommen weniger Nachwuchs. Greift der Mensch mit Flinte und Falle in dieses soziale Gefüge ein, brechen die Gruppen jedoch auseinander, und die Geburtenrate steigt stark an. Verluste werden dadurch und durch Zuwanderung regelmäßig wieder ausgeglichen. Übersicht Nationalparks

  • Luxemburg: Grüne und Linke für Verlängerung der Schonzeit für Füchse

    Seit 2015 dürfen Füchse in Luxemburg nicht mehr gejagt werden. Der Jagdverband FSHCL läuft seitdem mit fadenscheinigen Argumenten und massiver Lobby- und Pressearbeit Sturm gegen die Schonung der nützlichen Beutegreifer. Da im Oktober Parlamentswahlen in Luxemburg anstehen, hat das Aktionsbündnis Fuchs sich bei den luxemburgischen Parteien erkundigt, wie sie zum Fuchsjagdverbot stehen. Die Befürchtungen des Jagdverbandes bleiben auch im vierten Jahr des Fuchsjagdverbotes Phantasiegebilde. Berndt Fischer Mit dem 2015 unter Federführung des inzwischen verstorbenen Staatssekretärs Camille Gira eingeführten Fuchsjagdverbots setzte Luxemburg ein wichtiges Zeichen für den Natur- und Tierschutz: Wo es keinen vernünftigen Grund für die Bejagung einer Tierart gebe, müsse diese geschont werden, so die Argumentation des Ministeriums. Verwaltungsgericht: Ganzjährige Schonzeit ist legitim Der Jagdverband FSHCL wettert seitdem vehement gegen das Jagdverbot. Medienwirksam werden Schreckensszenarien ausufernder Fuchsbestände, massenweise gerissener Kleintiere und um sich greifender Krankheiten an die Wand gemalt. Mit der Realität hat diese Panikmache jedoch wenig zu tun: Natur- und Forstverwaltung haben keine Probleme durch das Fuchsjagdverbot festgestellt; es gibt keine Indizien für eine Zunahme der Fuchspopulation, und die Befallsrate der Füchse mit dem Fuchsbandwurm hat sich seit dem Jagdverbot eher verringert als erhöht. War sie erst im Jahr 2014 bei anhaltender Bejagung auf 39,7% gestiegen, so lag sie 2017 nur noch bei 24,6%. Kaum verwunderlich, dass der Jagdverband mit seinem Ansinnen, das Jagdverbot gerichtlich zu kippen, scheiterte: Das Verwaltungsgericht schloss sich der Argumentation der Naturverwaltung an und bestätigte die Legitimität der Regelung. Argumentativ haben die Jäger also ganz offenkundig nichts vorzubringen, was für ein Ende des Fuchsjagdverbots spräche. Natürlich hindert das die FSHCL nicht daran, weiterhin aggressiv Front gegen das Fuchsjagdverbot zu machen und politischen Druck auf die Parteien aufzubauen: Sie setzt vermutlich auf eine Ablösung der regierenden Koalition aus DP, LSAP und Grünen, die die ganzjährige Schonzeit für Füchse 2015 beschlossen hatte. Aktionsbündnis Fuchs befragt luxemburgische Parteien zum Fuchsjagdverbot Um die Auswirkungen eines Regierungswechsels auf den Bestand der ganzjährigen Schonzeit beurteilen zu können, hat das Aktionsbündnis Fuchs – Wildtierschutz Deutschland ist Gründungsmitglied der Initiative - den derzeit im Parlament vertretenen Parteien die folgenden Fragen gestellt: Wie beurteilen Sie das Fuchsjagdverbot bisher? Auf welcher Grundlage fußt dieses Urteil? Werden Sie sich im Falle einer Regierungsbeteiligung für die Aufrechterhaltung des Fuchsjagdverbots einsetzen? Die Grünen (Dei Greng) verweisen als Initiatoren des Fuchsjagdverbots darauf, dass die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie die bisherigen Erfahrungen in Luxemburg klar für die Beibehaltung des Fuchsjagdverbots sprächen. Man halte daher ohne Wenn und Aber daran fest. Auch Die Linken (Dei Lenk) finden deutliche Worte: „Die Fuchsjagd ist ökologisch, ökonomisch und epidemiologisch sinnlos – ja sogar kontraproduktiv und soll daher weiterhin im Sinne von Mensch, Natur und Tierwelt sowie natürlich auch aus Sicht von Ethik, Moral und Tierschutz verboten bleiben (…). Füchse haben zu Unrecht einen schlechten Ruf, und so ist es wichtig, jede Gelegenheit zu nutzen, falsche Annahmen zu korrigieren.“ Die sozialdemokratische LSAP gibt an, dass man derzeit keinen Grund sehe, die Schonung des Fuchses aufzuheben, man sich einer „Diskussion über das Fuchsjagdverbot“ auf Basis „neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse“ jedoch nicht verschließe. Ähnlich äußert sich die liberale DP, die als Regierungspartei „das einstweilige Fuchsjagdverbot mitgetragen“ hat. Sie spricht sich dafür aus, die aktuelle jährliche Bestandsaufnahme und Neubewertung beizubehalten, „um einer übermäßigen Zunahme der Bestände gegebenenfalls entgegensteuern zu können“. CSV-Abgeordnete: Mit leeren Behauptungen gegen das Fuchsjagdverbot Die konservative CSV antwortet nicht konkret auf unsere Fragen, sondern gibt lediglich zu Protokoll, ihr Ziel sei es, „Jagdverbote objektiver anzugehen und auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse die notwendigen Schlüsse zu ziehen“. Leider hat sich die CSV in der jüngsten Vergangenheit jedoch nicht durch eine besonders wissenschaftliche Herangehensweise hervorgetan: Eine parlamentarische Anfrage aus der CSV-Fraktion vom 18.5.2017 unterstellt etwa pauschal, Kleintierzüchter würden „verstärkt durch den Fuchs geschädigt“ – was die Regierung zurecht mit der Anmerkung kontert, das es überhaupt keine Zahlen gebe, die einen Schluss auf die Entwicklung derartiger Ereignisse zuließen. Eine zweite Anfrage von CSV-Parlamentariern aus dem August 2017 stellt die These auf, dass die Fuchsbestände in Städten zugenommen hätten. Auch dabei handelt es sich um eine unbelegte Behauptung. Dieses unsachliche parlamentarische Kreuzfeuer von CSV-Abgeordneten legt nahe, dass man sich keineswegs an wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern vielmehr an den Abschussinteressen der Jägerschaft orientiert. Die nationalistische ADR schließlich fordert, dass „Raubtiere, die keine natürlichen Feinde haben, vom Jäger reguliert werden sollen“. Ein Jagdverbot auf Beutegreifer wie Fuchs oder Wolf müsse Jahr für Jahr neu überprüft und beschlossen werden. +++ Lesen Sie auch: Luxemburg verlängert Fuchsjagdverbot Das Aktionsbündnis Fuchs ist eine Initiative von mehr als 60 deutschen Tier- und Naturschutzverbänden mit dem Ziel einer ganzjährigen jagdlichen Schonung des Rotfuchses. Eine ausführliche Darstellung des Themas sowie wissenschaftliche Nachweise finden Sie in unseren Erläuterungen und Quellenangaben.

  • Tierschutzbündnis: Demo gegen Jäger-Veranstaltung

    Das Aktionsbündnis Fuchs und das Hessische Tierschutzbündnis rufen zur Beteiligung an einer Demonstration gegen die Vortragsveranstaltung „Prädatoren und Artenschutz“ der Jägervereinigung Oberhessen in der Gallushalle in Grünberg am Mittwoch, den 29. August 2018, ab 17.30 Uhr auf. Dem Hessischen Tierschutzbündnis gehören an: Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Landestierschutzverband Hessen e.V., Menschen für Tierrechte e.V., TASSO e.V. und Wildtierschutz Deutschland e.V.. Hessenjäger wollen die Schonzeiten für Füchse und Waschbären aufheben und Babyfüchse gleich am Fuchsbau liquidieren. Bild: Fabien Gagnon Kaum hat das Land Hessen mit der Novellierung der Hessischen Jagdverordnung Schonzeiten für Fuchs und Waschbär wenigstens für den Zeitraum der Jungenaufzucht eingeführt, wurden diese bereits in zahlreichen Revieren auf Drängen der Jägerschaft wieder aufgehoben (vgl. Artikel zur Ausrottung von Füchsen in der Wetterau). Damit wird das qualvolle Sterben von Jungtieren, die ihre Eltern durch die Jagd verlieren, billigend in Kauf genommen. Der Landesjagdverband fordert derzeit massiv die „sofortige Aufhebung der Schonzeiten für Waschbär und Fuchs“ aus Gründen eines angeblichen Arten- beziehungsweise Niederwildschutzes und veranstaltet in diesem Zusammenhang den Vortragsabend zum Thema „Prädatoren und Artenschutz“, bei welchem auch die tierquälerische Fallenjagd propagiert wird. Die Tierschützer befürchten, dass tierschutzwidrige Jagdpraktiken wie die Fallenjagd, die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren oder die Baujagd massiv zunehmen werden, wenn sich die Jägerlobby mit ihren Forderungen durchsetzt. Entgegen der Behauptung von Jägern, Fallen würden selektiv fangen und Totschlagfallen stets sofort töten, geraten immer wieder auch bestandsbedrohte, ganzjährig geschützte oder jungenführende Tiere sowie Haustiere in Fallen. In Schlagfallen bleiben manche Tiere stark verletzt mit einem Körperteil gefangen und sterben nach vergeblichen Befreiungsversuchen häufig einen langsamen qualvollen Tod. Aus diesen Gründen sprachen sich im Februar bei einem Fachgespräch im Hessischen Landtag auch alle Referenten aus den Bereichen Jagd, Natur- und Tierschutz für ein Verbot der Fallenjagd aus. Ebenfalls unstatthaft ist es nach Ansicht des Tierschutzbündnisses, den Artenschutz für die angebliche Notwendigkeit einer scharfen Prädatorenbejagung zu bemühen – „Prädatoren“ sind Beutegreifer wie Fuchs, Dachs, Waschbär, Marder u.a. Obwohl längst bekannt ist, dass die Lebensraumzerstörung und die intensive Landwirtschaft mit ihren Monokulturen und Pestizideinsätzen für den Artenrückgang verantwortlich sind, werden seitens der Jäger weiterhin Fuchs, Waschbär & Co dafür zum Sündenbock erklärt. Einer kleinen Anfrage im Bayrischen Landtag vom 16.09.2016 zufolge gibt es jedoch zur Schlagfallenjagd weder über den Nutzen für die Biodiversität und Natur noch über den Einfluss auf die Niederwildpopulation wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse. Demgegenüber zeigte eine erste Langzeitstudie, dass der Waschbär bisher keine negativen Auswirkungen auf bedrohte Arten hatte, und daher ungerechtfertigt unter Generalverdacht gestellt wird. „Die Bejagung von Fuchs und Waschbär ist zudem sinnlos und unter Umständen sogar kontraproduktiv, weil die entstehenden Lücken durch gesteigerte Reproduktionsraten und Zuwanderung aus benachbarten Revieren sofort wieder geschlossen werden“, sagt auch Mike Ruckelshaus von der Tierschutzorganisation TASSO für das hessische Tierschutzbündnis. „Wir fordern deshalb eine sofortige Beendigung der Prädatorenlüge“. +++ Weitere interessante Artikel zum Thema "Füchse" finden Sie hier.

  • Artenschutz und Gutachten: "Untergehen ganz ohne Klimawandel"

    Eine Stadt plant ein neues Baugebiet. Ohne Ausgleich. Der im letzten Jahr in sozialdemokratischer Ressortverantwortung für Städtebau und Naturschutz in das Baugesetzbuch eingefügte § 13 b macht's möglich. Allerdings muss die Planung die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes beachten. Diese Verbote beruhen nämlich auf dem Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union, das Deutschland nicht einfach ignorieren darf. Des Gemeinschaftsrechts wegen muss die planende Stadt untersuchen (lassen), inwieweit das Baugebiet Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Steinkauz, Schleiereule und Waldohreule (und anderer europäischer Vogelarten) schädigen oder zerstören könnte. Das erfordert eine Kartierung der Vorkommen dieser Arten, wenn es Anhaltspunkte für das Vorkommen dieser Arten gibt. Diesen Rauhfußkauz hat René Schleichardt fotografiert Doch die Praxis der Stadt und des von ihr beauftragten Gutachterbüros ist offenkundig eine andere. Ganze viermal hat der Gutachter kartiert - am wenigsten zu den Zeiten, in denen Eulen nachweisbar sind, auf die Ergebnisse dieser leichtfertigen Sachverhaltsermittlung dann aber die Auswirkungen des geplanten Baugebietes abgeschätzt - mit welchem Ergebnis lässt sich denken. Business as usual. Zugegeben: Der Fall ist weder spektakulär noch außergewöhnlich. Er ereignet sich tausendfach in Deutschland und steht für die alltägliche Marginalisierung des Lebendigen und des Artenschutzrechts. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 96,0 KB), wenn Sie die Stellungnahme der EGE zu diesem Fall von Gutachtertätigkeit lesen möchten. Der Fall ist für das Zusammenspiel kommunaler Politik und bezahlter Gutachterleistungen symptomatisch. Die Ursachen für den Niedergang der Biodiversität sind nicht global-abstrakt, sondern lokal-banal. Was soll man diesem satten Land, das sich in billiger Weltrettungsrhetorik gefällt und fortwährend grad das Gegenteil treibt, wünschen? Einen Funken Anstand. +++ Webseite der EGE

  • Betreff: Jagd - Märchenstunde des Hessischen Umweltministeriums

    In 89 Jagdbezirken in der Wetterau in Hessen (östlich von Friedberg gelegen) und in 133 Revieren in der Hessischen Rhön (östlich von Fulda) hat das Umweltministerium die Schonzeiten für Fuchs und Waschbär auf anhaltenden Druck der Jägerschaft aufgehoben. Begründet werden die Ausnahmen mit „einer ökologischen Störung des biologischen Gleichgewichts“ in Bezug auf den Feldhamster in der Wetterau und in Bezug auf das Birkhuhn in der Rhön. In Hessen muss der Feldhamster für die Jäger hinhalten, um Füchse auch während der Schonzeit jagen zu können. Bild: Timo Litters Das Ministerium behauptet, die Jagd [auf Füchse respektive Waschbären, Anm. Wildtierschutz] spiele neben der Biotopverbesserung „eine herausragend wichtige Rolle“ bei der Erhaltung der Restpopulation der Feldhamster in der Wetterau bzw. der Birkhühner in der Rhön. In einem vom Ministerium zitierten „Artengutachten Feldhamster“ des Hessenforsts und weiteren Gutachten des Planungsbüros Gall ist davon allerdings an keiner Stelle die Rede. Es ist wohl vielmehr so, dass Notsituation des Feldhamsters, wie andernorts der Bestandsrückgang von Feldlerche oder Kiebitz, von den Lodenträgern für ihre eigenen Zwecke instrumentalisiert wird, um weiterhin in der Freizeit ganzjährig Jagd auf Füchse bzw. Waschbären machen zu können. Noch irrwitziger ist die Begründung des Ministeriums zur Schonzeitaufhebung in der Rhön. Das Birkhuhn ist dort nämlich seit langem ausgestorben! Seit einigen Jahren versuchen Jäger vor Ort immer wieder durch die Ansiedlung von in Schweden gezüchteten Birkhühnern eine neue Population anzusiedeln. Ohne Erfolg, denn Lebensräume und Nahrungsgrundlagen sind weitgehend durch die industrielle Land- und Forstwirtschaft zerstört. Die Aussetzung der Schonzeit für Waschbären bedeutet den Hungertod für viele Jungtiere, die noch von ihren Eltern abhängig sind. Bild: Heiko Anders Die Jagdverbände verstehen es seit Jahrzehnten nicht nur über die Instrumentalisierung des vermeintlichen Artenschutzes die Freizeitinteressen ihrer Jäger durchzusetzen, sie wissen auch, wie man die jeweilige Opposition in den Landtagen auf Kosten des Tierschutzes geschickt gegen die Regierungsparteien ausspielt. Durch politisch motivierte Maßnahmen, wie die Aufhebung von Schonzeiten, verspielt das Grün-regierte Umweltministerium in Hessen seine im Rahmen der Jagdgesetznovellierung wettgemachten Errungenschaften in Sachen Tierschutz und macht sich zum Spielball der an ihrem Stuhlbein sägenden Jäger. +++ Lesen Sie nachfolgend das Schreiben des hessischen Tierschutzvereins TierfreundLich an das Umweltministerium und weitere Unterlagen: Anschreiben TierfreundLich an das Ministerium vom 5.7.2018 Artikel „Wild und Hund“ vom 6.6.2018 Artikel „Wetterauer Zeitung“ vom 5.6.2018 Schreiben TierfreundLich an das Ministerium vom 12.1.2018 (bisher ohne Antwort) Schreiben des Hessischen Umweltministeriums vom 22.12.2017 Artengutachten Feldhamster (Hessen-Forst 2014) Artengutachten Feldhamster (Artenschutz-Info Nr. 9, Hessen-Forst)

  • Tierquälerische Ausbildung an lebenden Füchsen - Gerichtstermin Lemgo-Voßheide kurzfristig abgesagt

    Link zur Petition In der Schliefanlage in Lemgo-Voßheide, werden – wie an ca. 100 weiteren Orten in Deutschland – Hunde zur Fuchsjagd am Fuchsbau (Baujagd) abgerichtet. Für diese Jagdhundeausbildung müssen meist armselig gehaltene Füchse herhalten. Zu den Trainingszeiten werden die Füchse in einem künstlich angelegten Tunnelsystem (Bau) in einen durch Gitter vom Hund getrennten Kessel verfrachtet, um dort von den Hunden aufgespürt zu werden. Gutachten sprechen hier von erheblichem Stress, dem die Füchse immer wieder ausgesetzt sind. Hunde in der Schliefanlage des Teckelclubs werden mittels lebender Füchse auf Schärfe abgerichtet Bei der Jagd im freien Feld geht der „Bauhund“ in den Bau und hetzt die am Schlafplatz verweilenden Füchse (häufig auch Füchsin mit Welpen) vor die Flinten der Jäger. Von Informanten wissen wir, dass Füchse hier immer wieder erschlagen, ertränkt, durch Hunde verletzt und erst dann erschlagen oder erschossen werden. Auch kommt es durch Beißereien häufig zu starken Verletzungen der zur Jagd eingesetzten Hunde. Tierschützer aus Frankreich haben Szenen einer Baujagd in einem Video festgehalten, das Sie hier sehen können. Im Lemgo-Voßheide sollen dort gehaltene Füchse bereits im Sommer 2017 nicht täglich mit Futter und mit Wasser versorgt worden sein. Gegen den Betreiber der Schliefanlage wurde später Bußgeld wegen Tierquälerei erlassen, gegen welches er sich am für den 5. Juli 2018 angesetzten Gerichtstermin wehren wollte. Der Vorwurf: Er soll eine hochträchtige Fähe zur Prüfung mit Jagdhunden eingesetzt und so hohem Stress ausgesetzt haben. Der Gerichtstermin wurde kurzfristig zunächst abgesagt. Ein vom Landkreis in Auftrag gegebenes Gutachten des renommierten Experten für Tierschutzrecht Dr. Christoph Maisack beurteilt den Betrieb in der Schliefanlage als „Abrichtung auf Schärfe“, was nach dem Tierschutzgesetz verboten ist. Auch die Kreisveterinärin Dr. Heike Scharfenberg, die sich den Ausbildungs- und Prüfungsbetrieb in Lemgo-Voßheide angesehen hat, berichtet, dass die Füchse dort extremem Stress ausgesetzt seien. Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Fuchs fordern wir die Schließung von Schliefanlagen in Deutschland, die Abschaffung der tierquälerischen Baujagd und eine Vollschonung von Füchsen und anderen Beutegreifern in Deutschland. Von der von Armin Laschet (CDU) geführten Landesregierung NRW kommen derweil Forderungen, die Baujagd sogar auszuweiten. Zur Baujagd in NRW Ökologisches Jagdgesetz zum Abschuss freigegeben

  • Petition: Freiheit für Foxi!

    „Schliefenmeisterin“ will geretteten Fuchswelpen für die Jagdhundeabrichtung missbrauchen. Wir fordern die Herausgabe der jungen Füchsin aus der Schliefanlage an eine Wildauffangstation oder Pflegestelle, damit sie artgerecht aufgezogen und später fachgerecht ausgewildert werden kann. Petition hier unterzeichnen Hintergrund Als Frau M.* am 25.05.2018 im Süden Brandenburgs einen stark geschwächten, offensichtlich hilfsbedürftigen Fuchswelpen am Straßenrand findet, ist für sie sofort klar, dass sie dem kleinen Fellbündel helfen will. Sie versorgt das Foxi getaufte Fuchsmädchen notdürftig. Dann greift sie zum Smartphone, um nach Hilfe zu suchen und wird bald an eine Jägerin in der Niederlausitz (Deutschland) verwiesen. „Als ich “Jäger“ gehört habe, hätte ich auf mein schlechtes Bauchgefühl hören sollen.“ beklagt Frau M., die sich im Tierschutz engagiert. In ihrer Not entschließt sie sich aber dazu, die Jägerin anzurufen. Die Jägerin will Foxi für die Abrichtung von Jagdhunden in einer sogenannten Schliefanlage zu missbrauchen, denn sie ist als „Schliefenmeisterin“ beim Lausitzer Jagdgebrauchshundeverein tätig. Jägerin erschleicht sich Vertrauen der Finderin Im Gespräch behauptet die Jägerin, kein Tierarzt würde sich um den Fuchs kümmern – was schlichtweg falsch ist, wie zahllose Gegenbeispiele belegen – und suggeriert, Foxi sei bei ihr in guten Händen. Frau M. ist zunächst erleichtert: „Ich bin davon ausgegangen, dass sie Foxi in ihrem Revier wieder auswildern wird.“ Doch was die Jägerin wirklich mit dem Füchslein vorhat, verschweigt sie, als sie das Tier kurz darauf an sich nimmt. „Für welche Zwecke sie Foxi nutzen will, hat sie mir erst später am Telefon gesagt.“ schildert M.. Die Jägerin will Foxi nach der Aufzucht nicht etwa wieder in die freie Natur entlassen, wie es verantwortungsvolle Wildauffangstationen tun. Vielmehr plant sie, Foxi für die Abrichtung von Jagdhunden in einer sogenannten Schliefanlage zu missbrauchen, denn sie ist als „Schliefenmeisterin“ beim Lausitzer Jagdgebrauchshundeverein tätig. Frau M. ist verunsichert und beginnt zu recherchieren: Schliefanlagen: Guantanamo für Füchse Schliefanlagen dienen dazu, Jagdhunde für die sogenannte Baujagd abzurichten. Dabei sollen "raubwildscharfe" Jagdhunde im Bau verharrende Füchse vor die Flinten der draußen wartenden Jäger treiben. Die Abrichtung der Hunde erfolgt an lebenden Füchsen, die in den Pausen zwischen den Einsätzen in Zwingern gehalten werden. Diese Haltung kann keineswegs als artgerecht angesehen werden, sondern stellt für die freiheitsliebenden, in freier Natur Reviere von durchschnittlich über 100 Hektar bewohnenden Tiere vielmehr eine lebenslange Tortur dar. Was Foxi bei der Hundeabrichtung selbst bevorsteht, ist indes noch weitaus grausamer: Wieder und wieder wird sie Angesicht zu Angesicht ihren Todfeinden Mensch und Jagdhund ausgesetzt sein und unter Todesangst vor dem Hund fliehen. Zwar sollen Schieber in dem künstlichen Tunnelsystem einer Schliefanlage den Kontakt zwischen Hund und Fuchs vermeiden und so zumindest die „Wiederverwendbarkeit“ der Füchse gewährleisten, doch das gelingt nicht immer. Aus jagdlicher Sicht ist dies bisweilen durchaus nicht unerwünscht, da nur so "der Fuchs (...) in seiner unmittelbaren Wehrhaftigkeit (...) kennengelernt wird", wie Jagdbuchautor Neumann schreibt. Wird der Fuchs nicht mehr gebraucht, wird er schließlich kurzerhand erschossen, erschlagen oder von den Jagdhunden zerfetzt. Wenn der Fuchs "verbraucht" ist, kommt halt ein neuer Fuchs her. Fuchsjäger gehen selten zimperlich mit Füchsen und anderen Tieren um. Baujagd und Schliefanlagen: Andernorts bereits verboten Schliefanlagen sind in anderen europäischen Ländern verboten, weil sie als äußerst grausam eingestuft werden. Aus Österreich und der Schweiz kommen viele Jäger daher nach Deutschland, um ihre Jagdhunde für die gnadenlose Hatz auf Meister Reineke “tauglich“ zu machen. Auch die Baujagd selbst steht aus Tierschutzgründen massiv in der Kritik: Ein Gutachten kommt etwa zu dem Schluss, dass sie als hochgradig tierquälerisch zu bezeichnen ist; der Schweizer Kanton Thurgau hat sie daher im Jahr 2017 verboten. Wie zahlreiche Studien dokumentieren, ist die Jagd auf Füchse grundsätzlich unsinnig. Finderin fordert gemeinsam mit Tier- und Naturschutzverbänden Herausgabe des Welpen Nun ist Frau M. klar: Sie will Foxi vor diesem schrecklichen Schicksal bewahren. Das Aktionsbündnis Fuchs, eine Initiative von mehr als sechzig deutschen Tier- und Naturschutzverbänden, fordert die Jägerin daher gemeinsam mit Frau M. nachdrücklich dazu auf, Foxi zur Aufzucht und Auswilderung unter kompetenter Aufsicht in einer Wildtierstation herauszugeben. „Ein scheues Wildtier lebenslang einsperren und zur Abrichtung von Jagdhunden einsetzen zu wollen zeugt für mich von großer Grausamkeit und Empathielosigkeit. Abgesehen davon ist es abscheulich, wie das Vertrauen der Finderin hier missbraucht wurde“, so Daniel Peller, einer der Initiatoren des Bündnisses. Zwei Wochen lang haben er und Frau M. versucht, die Herausgabe des Fuchses in zahlreichen persönlichen Gesprächen zu erwirken. Peller, der außerdem ein bundesweites „Fuchshilfsnetz“ betreibt, hatte angeboten, Foxi zur fachgerechten Auswilderung in eine Wildauffangstation zu vermitteln. Frau M. hatte sogar bereits einen Förster vor Ort ausfindig gemacht, der bereit gewesen wäre den Fuchs mit einem etwa gleichaltrigen Artgenossen aufzuziehen und auszuwildern. Zwischenzeitlich hatte die Jägerin der Herausgabe sogar zugestimmt, dann jedoch den vereinbarten Übergabetermin am 8. Juni platzen lassen. Mit haarsträubenden Ausreden, die zudem von großer Unkenntnis im Hinblick auf die Auswilderung eines Jungfuchses zeugen, hat die Schliefenmeisterin die Herausgabe von Foxi bis heute herausgezögert. In zunehmend aggressivem Ton hat sie immer wieder versucht, ihr Handeln zu verharmlosen und zu rechtfertigen. Schließlich drohte sie allerdings auch damit, den noch nicht selbstständig überlebensfähigen Jungfuchs einfach in die Freiheit zu entlassen, obwohl er höchstwahrscheinlich verhungern würde. In Nachrichten, die die Jägerin auf der Mobilfunk-Mailbox von Frau M. hinterließ, drohte sie schließlich sogar damit, die Hunde in das Fuchsgehege zu lassen, um die Füchsin zu töten – was ein klarer Verstoß gegen § 3 Satz 1 Nr. 7-8 des Tierschutzgesetzes wäre. Frau M. hofft nun mit der Unterstützung des Aktionsbündnisses Fuchs sowie der Öffentlichkeit, die Jägerin dazu zu bewegen, Foxi doch noch in gute Hände abzugeben und appelliert an die Jägerin: „Sie haben sich um den Fuchs gekümmert und ihn vor dem Tod bewahrt. Bitte übergeben sie Foxi nun, wie es vereinbart war, an den Förster und ermöglichen ihr eine artgerechte Zukunft in Freiheit.“ +++ *) Auf ausdrücklichen Wunsch von “Frau M.“, nennen wir ihren vollen Namen nicht. Diese Maßnahme dient ihrem Schutz.

  • Das Märchen vom bösen Wolf

    Doch, ich kann es mir vorstellen, es ist kein schöner Anblick. Da kommt man morgens auf die Weide und da liegt es: ein totes Schaf! Nicht selten ist es auf der Weide gestorben oder schon tot zur Welt gekommen und hat anderen Tieren, Füchsen und Vögeln, bereits als Nahrung gedient. Was aber kürzlich im Nordschwarzwald geschah, hat landauf, landab für Schlagzeilen gesorgt: mehr als 40 Schafe aus einer 150-köpfigen Herde, tot! Der Schuldige stand schnell fest: es war der böse Wolf. Ganz klar, ein Beutegreifer im Blutrausch. Davon abgesehen, dass der Wolf nicht in Blutrausch verfällt, sondern seine Beute jagt, ergreift und dann möglichst schnell tötet und verzehrt – es sei denn, er wird gestört. Es ist der Beutetrieb, der ihn antreibt, um seinen Hunger zu stillen. Und rennende Schafe lösen bei ihm immer von Neuem den Beutefangreflex aus. Hobbyjager sehen den Wolf als Konkurrenten, der ihnen die Beute vor dem Hochsitz wegschnappt, ohne Revierpacht zu zahlen. Bild: Stefan Suittenpointner Für das Eindringen eines Wolfes in diese mit einem Elektrozaun gesicherte Schafweide gibt es eine plausible Erklärung. Der Wolf muss durch den Fluss Enz gekommen sein. Zur Wasserseite war die Weide nämlich offen und nicht gezäunt! Ein regelrechter Präsentierteller. Bitte bedient euch! Von Schutz kann keine Rede sein. Völlig unklar ist, wie viele Schafe aufs Konto des Wolfes gingen und wie viele ertranken, weil sie in Panik ins Wasser sprangen. Ein anderer Fluchtweg blieb ihnen nicht. Schafe meiden Wasser, aber Wölfe können – wie auch die meisten Hunde – gut schwimmen. Schon ein paar Monate vorher soll ein Wolf in dieser Region drei Schafe getötet haben. Das hat der Tierhalter offensichtlich ignoriert. Ein Wolf? Ach, wer denkt schon daran, wird schon nichts passieren … Ähnliches haben wohl auch die Rinderhalter einer LPG bei Lieberose im Land Brandenburg gedacht. Dass sich in der Gegend seit über 20 Jahren nach und nach Wölfe angesiedelt haben, muss sich auch in dieser Agrar-Genossenschaft rumgesprochen haben. Aber in einem 1982 gebauten, ziemlich runtergekommenen Stall mit zum Teil defekten Zäunen und Toren, lässt man nachts die Stalltüren offen, damit es schön „durchzieht“. Kein Mensch hat etwas gesehen oder gar das angsterfüllte Brüllen der Rinder gehört – wohnt ja niemand daneben. Erst der Frühdienst sah bei Arbeitsantritt was geschehen war: Ein 100 Kilogramm schweres Jungtier war aus dem Stall gezerrt und zum größten Teil schon verzehrt worden. Von Wölfen natürlich! Von dem Jungrind haben sie nicht viel übrig gelassen: Hinterbeine, ein Stück Wirbelsäule, Schädel und Rippen. Alles andere ist – inklusive Ohrenmarke – verschwunden. Hungrige Wölfe eben. Die lange Schleifspur, die Größe und das Gewicht des Kalbes lassen auch darauf schließen, dass es sich um eine ganze wölfische Diebesbande gehandelt haben muss. Und wieder entstand große Aufregung, besonders in den Medien: jetzt brechen Wölfe schon in die Ställe ein und töten das Vieh. Welch ein wirtschaftlicher Verlust für die Landwirte! Dazu nur am Rande: Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums verendeten im Jahr 2016 fast 580.000 Rinder und mussten „entsorgt“ werden. Statt geschlachtet zu werden, landete jedes siebte aufgezogene Rind in einer Tierkörperverwertungsanlage – also im Müll für Tierkadaver. Daran ist der Wolf völlig schuldlos … "Nahezu kriminell ist das Statement des Chefs des Brandenburger Bauernbundes, der öffentlich verkündete, es sei an der Zeit, dass man Nutztiere mit der Waffe in der Hand verteidigt." Bild: Michael Hamann Dennoch ist auch der Vorfall mit dem aus dem Stall gezerrten Rind Wasser auf die Mühlen der Wolfshasser und -warner. Viele Bauern, Hobbyjäger und Schafhalter ziehen inzwischen an einem Strang. Ihre Wut auf Isegrim nimmt schon hysterische Formen an. Und ihr Geschrei nach einer bundeseinheitlichen Übernahme der unter Schutz stehenden Wölfe ins Jagdrecht – am besten gleich mit ganzjähriger Jagdzeit – wird immer lauter. Aber Forderungen nach einer Bejagung des Wolfes sind nicht nur EU-rechtswidrig, sie lösen kein einziges Problem. Nahezu kriminell ist das Statement des Chefs des Brandenburger Bauernbundes, der öffentlich verkündete, es sei an der Zeit, dass man Nutztiere mit der Waffe in der Hand verteidigt. Hier geht es nicht um die behauptete „Tierliebe“, sondern um den finanziellen Verlust, sollte ein Wolf zugreifen. „Landwirte fürchten um ihre Existenz“ … nur, die meisten betreiben die Schafhaltung im Nebenerwerb. Und die Tiere sind Nutz(!)-Tiere und sollen Geld einbringen. Sie werden nach kurzer Zeit verkauft und geschlachtet – oder umgekehrt. Dabei weiß jeder, der es wissen will: Die Nahrung des Wolfes – und da sind sich die Wissenschaftler ausnahmsweise einig, besteht nur zwischen ein und zwei Prozent aus Nutztieren. Da kann sich unsere Gesellschaft doch wirklich einen besserer Schutz der Weidetiere und eine angemessene finanzielle Unterstützung der Tierhalter leisten. Man muss es nur wollen! Wahrscheinlich würden dann sogar die Nutztier-Risse zurückgehen. Auch das Argument, in bergiger Landschaft oder auf Deichen sei der geforderte Zaunschutz gar nicht möglich und würde dem Tourismus zuwiderlaufen, ist schwach. Wanderschäfer mit begleitenden Hütehunden haben gerade in „Wolfsländern“ lange Tradition. Ich habe das in Italien, Griechenland und in der Türkei immer wieder beobachtet und öfter mit den Schäfern gesprochen. Warum nicht auch bei uns diesen Job – besonders bei jungen Menschen – wieder attraktiv machen? Ich möchte wetten, dass es dafür Interessenten gibt, wo man sie gar nicht vermutet! Etwa 98 Prozent der Wolfsbeute besteht eindeutig aus den Paarhufern wie Reh, Hirsch, Wildschwein. Davon sind Rehe der Wölfe liebste und leichteste Beute. Den Förstern ist das recht. Ihr Motto ist „Wald vor (Schalen)Wild“. Der Wolf hilft ihnen dabei, dieses Ziel zu erreichen. Die Nahrung des Wolfes – und da sind sich die Wissenschaftler ausnahmsweise einig, besteht nur zwischen ein und zwei Prozent aus Nutztieren. Bild: Michael Hamann Die Hobbyjäger ärgert das allerdings gewaltig. Sehen sie doch den Wolf als Konkurrenten, der ihnen die Beute vor dem Hochsitz wegschnappt, ohne Revierpacht zu zahlen. Und – das kommt noch hinzu, der allein durch seine Anwesenheit die Paarhufer scheu und heimlich macht. Es gibt bereits Reviere, die sich schwer verpachten lassen, weil dort gelegentlich Wölfe jagen – aus Hunger und nicht zum Spaß wie die Hobbyjäger. Diese reagieren inzwischen mit abstrusen Forderungen, Behauptungen, Warnungen. Dass der Wolf ins Jagdrecht gehört, um ihn notfalls leichter abschießen zu können, ist noch die moderateste. Regelmäßige Wolfstreibjagden forderte der Verein „Sicherheit und Artenschutz“ kürzlich bei einer öffentlichen Bundestagsanhörung zum Thema Wolf. Kaum glaublich, aber ich habe das mit eigenen Ohren gehört. Und immer noch verbreiten Jäger die Mär von den „Kofferraum-Wölfen“, die angeblich von Wolfsfreunden aus dem Osten angekarrt und dann bei uns freigelassen wurden. Dass nach der Wende Wölfe auf eigenen vier Pfoten über über die Grenze kamen, weil nicht mehr sofort geschossen wurde, geht Jägern scheinbar über die Hutschnur. Wenn dieses Thema nicht mehr zieht, kommen die Hybriden dran. Die Jäger-Behauptung von den massenhaften Wolf-Hund-Mischlingen, die „entnommen“, sprich: getötet werden müssen, stammt schon aus der Zeit von 1994, als die letzten sowjetischen Soldaten aus Berlin und Brandenburg abzogen. Angeblich – so die ortsansässige Jägerschaft, haben die Russen ihre Hunde und Wolfsmischlinge nicht mitgenommen, sondern zum Teufel gejagt. Und da nach der Wende auch Wölfe in Brandenburg einwanderten, haben die sich – so das Jäger-Märchen – massenhaft mit Russen-Hunden gepaart. Ich habe damals zu diesem Thema recherchiert und bei den verschiedensten Stellen und politisch Verantwortlichen angefragt. Niemand konnte das bestätigen, die meisten hörten das zum ersten Mal. Trotzdem hält es sich in bestimmten Kreisen bis heute. Aber außer den bekannten Fällen (Thüringen 2017, Lausitz 2003) wo sich eine Wölfin – mangels Partner – mit einem Hund gepaart hatte, fehlt für diese Hybrid-These jeglicher Beweis. Und das nur nebenbei: auch Hybriden stehen unter Schutz und dürfen nicht einfach abgeknallt werden. Doch wer sich nicht an Recht und Gesetz hält und auch Wölfe illegal tötet, dem ist das auch egal. Fehlt noch die Angstmache vor der menschenfressenden Bestie Wolf. In vielen Waldgebieten kann man inzwischen an Bäume angenagelte Warnschilder mit ähnlichen Texten sehen: „ Vorsicht! Wolfsrudel gesichtet, betreten auf eigene Gefahr!“ oder „Wölfe jagen inzwischen auch hier.“ oder „Achtung! Wolfsregion“. Meistens werden Spaziergänger aufgefordert, Hunde an kurzer Leine zu halten und Kinder zu beaufsichtigen. Obwohl derlei Schilder offiziell wirken, sind sie eine unerlaubte Privat-Initiative der Jäger, die sie nur anonym mit „die Jagdberechtigten“ unterzeichnen. Einigen Jagdausübungsberechtigten scheint es völlig egal zu sein, dass der Wolf unter Schutz steht und nicht „jagdbar“ ist. Sie pfeifen auf das Gesetz und tun, was sie für richtig halten. Sie hassen Wölfe. Sie erschießen Wölfe, wenn sie sie antreffen. Diese Jäger, die eigentlich Wilderer sind, haben offenbar auch keine Angst vor möglicher Entdeckung oder Strafen. Das Töten einer streng geschützten Tierart kann bis zu fünf Jahre Gefängnis betragen. Im Dunkel der Reviere fühlen sie sich sehr sicher – auch vor Denunzianten. Das zeigen vor allem jene Totfunde von Wölfen, die auffällig so platziert waren, dass sie gefunden werden mussten. Als Ausrufezeichen! Wie viele Wölfe noch den drei „S“ (schießen, schaufeln, schweigen), zum Opfer fielen, weiß niemand. Die Dunkelziffer ist vermutlich hoch. Zusätzlich wurde bei einigen Tieren, die als Verkehrsopfer starben, festgestellt, dass sie zu Lebzeiten beschossen worden waren, was aber nicht zu ihrem Tod geführt hatte. Das Töten eines geschützten Tieres ist kein Bagatelldelikt. Höchste Zeit, dass beim Wolf ähnlich akribisch Spuren und Beweismatarial gesichert werden wie beim Menschen. Zumal die Täter bewaffnet sind (vor Jahren musste ein erwischter Schießer aus dem Raum Köln läppische 3.500 Euro zahlen). Weitere Ermittlungsverfahren liefen oder laufen nur gegen Unbekannt. Die ausgelobten hohen Belohnungen einiger Tier- und Artenschutz-Organisationen haben nichts gebracht. Mitwisser schweigen, sind auf Geld nicht angewiesen … Für viele Menschen ein Glücksmoment, einem Wolf zu begegnen. Bild: Ray Hennesy Zum Schluss noch Erfreuliches: Nach einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage, die das Meinungsforschungsinstitut forsa kürzlich im Auftrag des NABU durchgeführt hat, freuen sich 79 Prozent der Bundesbürger, dass eingewanderte Wölfe wieder bei uns leben und die Natur bereichern. Jetzt kommt es darauf an, dass man sie auch leben lässt. Die Devise muss lauten: Wölfe schützen – nicht schießen! +++ Der Artikel wurde zunächst auf dem Blog von animal public veröffentlicht. Mehr zum Thema Wölfe finden Sie hier

  • Ökologisches Jagdgesetz zum Abschuss frei gegeben

    Holger Sticht ist Landesvorsitzender des BUND NRW Zwischen 2012 und 2015 wurde unter der rot-grünen Landesregierung das so genannte ökologische Jagdgesetz entwickelt und schließlich beschlossen. Auch wenn Tier- und Naturschutz hierbei zu kurz kamen, handelte es sich doch um das Ergebnis eines mehrjährigen Abstimmungsprozesses unter Beteiligung der Jagd-, Tierschutz- und Naturschutzverbände und damit um einen Kompromiss. Mit dem nun vorliegenden Entwurf zur Änderung des Ökologischen Jagdgesetzes hat es die Landesregierung eilig, auch die wenigen Fortschritte für Natur- und Umweltschutz wieder größtenteils rückgängig zu machen - kompromisslos und ohne vorherige Beteiligung der Tier- und Naturschutzverbände. Vielmehr wird die Ankündigung von CDU und FDP wahr gemacht, einseitig die Interessen von Jägern zu Gesetz zu machen – zu Lasten der Bewahrung biologischer Vielfalt. So sollen alle Greifvogel-, Enten-, Möwen- und Taubenarten inklusive der hochgradig gefährdeten Turteltaube zukünftig ebenso wieder dem Jagdrecht unterstellt werden, wie Fischotter, Mauswiesel und Baummarder. Arten wie Lachmöwe, Waldschnepfe, Blässralle und Türkentaube werden damit wieder zum Abschuss frei gegeben. Ein vernünftiger Tötungsgrund, wie ihn das Tierschutzgesetz vorschreibt, ist aus Sicht der Landesregierung schließlich gegeben, wenn ein Jäger „die Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit“ einhält! In NRW geht es Jungtieren auf Wunsch des Jagdverbandes ganzjährig an den Kragen. Bild: Berndt Fischer Junge Dachse sollen, wie bisher schon junge Füchse, Waschbären, Marderhunde und Wildschweine, das ganze Jahr über geschossen werden dürfen. Beim Dachs soll die Bejagung am Kunstbau wieder ermöglicht, beim Fuchs sogar die Baujagd komplett wieder frei gegeben werden. Die Verlängerung der Jagdzeit bei der Rabenkrähe auf den 10. März und damit in die Fortpflanzungszeit stellt einen Verstoß gegen die EU-Naturschutzrichtlinien dar. Auch das so genannte „crow busting“, das massenhafte Töten von Krähen durch Jägergruppen, wird wieder erleichtert, da das Verbot der Lockjagd auf die Rabenkrähe außerhalb der Einzeljagd entfallen soll. Kein Wunder, bekommt diese Art – wie auch der Fuchs und die Marderarten – von der Jägerschaft den „schwarzen Peter“ für den Rückgang von Feldvögeln untergeschoben. Der eigentliche Grund für die schwindenden Bestände von Rebhuhn, Kiebitz und Co., die Lebensraumverschlechterung durch die industrialisierte Landwirtschaft, passt wegen der häufigen Personalunion von Landwirt und Jäger nicht ins Konzept. Dabei wurden im Jagdjahr 2016/17 etwa 2 000 Füchse mehr in NRW durch Jäger getötet (insgesamt 50 354!) als noch in 2014/15 und damit vor Inkrafttreten des ökologischen Jagdgesetzes. Sachliche Gründe für eine Vereinfachung bei der Fuchsverfolgung – die jetzt schon gebietsweise einem Abschlachten gleicht - gibt es also gar nicht. Die Landesregierung als Erfüllungsgehilfe der Jagdlobby: Aufhebung von Schonzeiten, Jagd in Schutzgebieten, Ausweitung der tierquälerischen Baujagd, Kriminalisierung von Aufklärung. Bild: Eilert Voß Auch die Jagd in Schutzgebieten soll wieder erleichtert werden, da nun über die Jagdausübung Einvernehmen mit der unteren Jagdbehörde erzielt werden soll – ein besonderer Angriff auf die Schutzfunktionen von Naturschutzgebieten und alle dort lebenden Arten. Dass Jäger ihre Hunde in Vogelschutzgebieten wieder ganzjährig, also auch während der Brutzeit, frei laufen lassen dürfen, passt ins Bild. Die Fütterung von Wild in so genannten „Notzeiten“ soll um sechs Wochen verlängert und die Kirrmenge (Futter zum Anlocken) wieder verdoppelt werden. Auch das massenhafte Aussetzen von Fasanen und Enten zum Zwecke des Abschusses soll wieder uneingeschränkt in der „Eigenverantwortung des Jagdausübenden“ liegen. Interessant ist, dass nun auch das Betreten von Kirrstellen eine Ordnungswidrigkeit darstellen soll. Auf diese Weise will man offensichtlich die öffentliche Kontrolle der Jagd einschränken. Dazu passt auch, dass der „Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit“ durch einen „Schießübungsnachweis“ ersetzt werden soll und damit selbst nicht so sehr geübte und talentierte Jagdfreunde auf Landschaft und Gesellschaft losgelassen werden – ein bemerkenswerter Aspekt angesichts des CDU-Lieblingsthemas „Sicherheit“. Alles in Allem ist der neue Jagdgesetzentwurf ein Offenbarungseid der Landesregierung. Alles spricht vom Insektensterben und dem Schwund der biologischen Vielfalt, CDU und FDP reagieren mit einer Erleichterung der Störung und Tötung von Tieren selbst in Naturschutzgebieten. Nicht umsonst wurde der Gesetzesentwurf durch das Ministerbüro und nicht etwa durch das zuständige Referat im Ministerium erarbeitet. Sachliche Gründe spielen keine Rolle mehr, eine Regierung degradiert sich selbst zum Erfüllungsgehilfen einer kleinen, aber eben schreihalsigen Lobby.

  • Von einem, der die Flinte an den Nagel gehängt hat

    Nachfolgend die Auszüge aus dem Brief eines Jägers, in welchem dieser seine Beweggründe die Flinte an den Nagel zu hängen erläutert. Nach 12 Jahren habe ich endlich den Mut aufgebracht, aus der Jägerschaft auszutreten. In dieser Zeit konnte ich die Mentalität des heutigen Jägers voll erkennen. Ich hatte auch die Gelegenheit, mit mehreren Jagdverbänden zusammenzuarbeiten, so dass die unten angeführten Bemerkungen nicht für einen kleinen Kreis der Jägerschaft gelten – in dem ich Mitglied war -, sondern ich wage zu behaupten, dass die Jäger-Mentalität mehr oder weniger überall die gleiche ist. "Ich behaupte, dass keine Tat, bei der Erfolg mit Blut verbunden ist, ehrenhaft sein kann – am allerwenigsten bei der Jagd, wo das Tier als Opfer dem Jäger hilflos und schutzlos ausgeliefert ist." Bild: Heiko Anders Warum soll man kein Jäger werden? 1.Die Behauptung, dass Jäger Umweltschützer oder Ökologen seien, ist lächerlich, genauso wie die Behauptung, dass die Jäger viele freiwillige Stunden im Jagdbezirk verbringen zum Wohle des Wildes, der Tiere und der Umwelt. Alles, was der Jäger im Jagdbezirk tut, ist mittelbar oder unmittelbar mit der Jagd = „Ernte“, dem Abschuss oder mit dem geselligen Zusammensein verbunden. Übrigens: Die so genannten Umweltschutzarbeiten bestehen größtenteils aus dem Aufbau oder Erhalt der Jägerobjekte – die ja dort, wo sie sich befinden, ohnehin ein naturstörendes Element sind - oder aber zur Futtervorbereitung, die in den meisten Fällen nur ein Lockmittel für das Wild darstellt; die Futterstellen und Futterfelder sind ja von Hochsitzen umstellt. Die verschiedenen Reinigungsaktionen in Wald und Flur sind nur Sand in den Augen der breiten Öffentlichkeit – und natürlich pure Jägerpropaganda. Die Jäger mit ihren Hochsitzen, Fahrzeugen und ihrer Anwesenheit sind die größten Naturschädlinge unter allen Erdbewohnern! 2. Noch lächerlicher ist die Behauptung, dass die Jagd in erster Linie Sorge für das Wild trägt und der Abschuss nur eine ihrer Aktivitäten sei. Das Ziel der Jagd ist die Exekution bzw. Tötung, womöglich der schönsten Tiere als persönliche Trophäe – und nichts anderes. 3. Glauben Sie nicht, Jäger sein ist ein Samariterdienst an kranken, angefahrenen oder in Not geratenen Tieren. Für die Situationen, in denen die Jäger als Samariter auftreten könnten, braucht man nicht Jäger (in Deutschland: ca. 360 000) mit der Flinte, sondern nur ein paar professionell ausgebildete Menschen, die eine richtige Einstellung zu den Tieren haben. Ich behaupte, dass keine Tat, bei der Erfolg mit Blut verbunden ist, ehrenhaft sein kann – am allerwenigsten bei der Jagd, wo das Tier als Opfer dem Jäger hilflos und schutzlos ausgeliefert ist. 4. Die Jägerwelt ist viel schlimmer, als man es sich vorstellen kann. Ein wahrer Jäger wirst du nicht mit der Absolvierung des Lehrgangs und der Prüfung, sondern: - Wenn du das Tier nur noch als ein Ding siehst und es dann, wenn du es getötet hast, Ansehen bei anderen Menschen bringt, Dein Selbstbewusstsein anhebt und Neid bei Kollegen verursacht. - Wenn du bereit bist, wegen der Jagd die Familie, die Arbeitspflichten und dich selbst zu vernachlässigen. - Wenn Verleumdungen, Heuchelei, und Alkohol zu deiner Stärke werden oder zumindest dir nicht fremd sind. - Wenn dich die Schmerzen und die Qual der Tiere nicht mehr berühren. Man möchte gar nicht wissen, wie viele Wildscheinbabys bei der derzeitigen Schweinepesthysterie ihr Leben lassen, weil das Muttertier getötet wurde. Bild: Detlef Hinrichs Der Austritt aus der lodengrünen Gesellschaft war für mich eine große Erleichterung, und ich glaube, dass es viele Jäger gibt, die in diese „Organisation“ hineingeschlittert sind: auf Empfehlung von Freunden – Jägern, wie ich zum Beispiel – oder durch Familientradition. Bist du noch Jäger, dann überlege es dir: Wenn du Tier- und Naturliebhaber werden willst, wie es die meisten Jäger für sich gerne in Anspruch nehmen, dann kannst du es sein – aber bitte ohne Gewehr! Meine Absicht ist nicht, die hartgesottenen Jäger von ihrem Irrtum zu überzeugen. Aus Erfahrung weiß ich, dass dies kaum möglich ist, denn in ihrem Leben ist die Jagd an erster Stelle – und oft hatte ich Gelegenheit zu sehen, wozu diese Menschen in der grünen Uniform bereit sind. Ich appelliere an jene, die mit der lodengrünen Bruderschaft liebäugeln. Ich versichere Ihnen aus meiner Erfahrung: Wenn Sie noch ein wenig zweifeln, ob die Jagd für Sie wirklich das Richtige ist, dann haben Sie in der Jägerschaft nichts zu suchen. Denn Sie sind dann – Gott sei Dank – nicht brutal genug für die seelenlosen Jäger!“ +++ Weitere Informationen zum Thema: Abschaffung der Hobby-Jagd Lesen Sie auch: Jägerlatein - Jagd und Naturschutz

  • Hamster - in Hanau wird Maisanbau im Hamsterhabitat als Naturschutz verkauft

    Offener Brief zum Bauvorhaben Mittelbuchen Nord-West (Stadt Hanau) an die Bundesumweltministerin Svenja Schultze, die Landesumweltministerin Hessen Priska Hinz, die Obere Naturschutzbehörde Darmstadt, das Bundesamt für Naturschutz Bonn, an das Regierungspräsidium Darmstadt: Sehr geehrte Damen und Herren, mit Erstaunen haben wir im Verkündungsorgan der Stadt Hanau, „Hanauer Anzeiger“, u.a. in einem Artikel vom 11. Mai 2018 zum geplanten Neubaugebiet „Mittelbuchen Nord-West am Lützelberg“ und der geplanten Erledigung des Feldhamster-Problems folgende Aussage von Herrn Oberbürgermeister Claus Kaminsky gelesen: „Damit sichert das Neubaugebiet nachhaltig die Lebensraumbedingungen insbesondere für den Feldhamster“. Wirtschaftliche Interessen vor Naturschutz - auch in Hanau. Bild: Berndt Fischer Dies sei mit der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt abgestimmt und somit stehe dem Baugebiet nichts mehr im Wege! Wir müssen uns doch sehr wundern, dass die Obere Naturschutzbehörde und das Regierungspräsidium nach einem 2. Gutachten eines Sachverständigen aus Aachen der Vorgehensweise der Stadt und des Bauträgers so einfach folgen. Warum haben Sie sich nicht mit den großen Naturschutzverbänden HGON, BUND, NABU usw. besprochen? Diese sind geschlossen anderer Meinung und haben dies auch der Stadt Hanau mitgeteilt. Es wurden schon bei der 1. Offenlage von Seiten der Verbände Einwendungen eingereicht, die jedoch in keiner Weise berücksichtigt wurden! Man muss sich schon folgendes fragen: Warum ignoriert die Obere Naturschutzbehörde und das Regierungspräsidium die Gutachten und Einwendungen der Naturschutzverbände? Weshalb wurde das 1. Gutachten in der Offenlage (Vom Bauträger beauftragt) nicht von Ihren Behörden berücksichtigt? Warum wird ein Schreiben der EU einfach ignoriert? Wie kann die Obere Naturschutzbehörde und das Regierungspräsidium tatenlos zusehen wie man auf einem Gebiet, in dem die letzten Jahre nur hamsterfreundlich Getreide angebaut wurde (mit Unterstützung des BUND) und auf dem sich eine Hamster-Quellpopulation befindet, im Frühjahr extra tief (30-40 cm) gepflügt wurde, wie noch niemals zuvor, um dann auch noch Mais anzupflanzen. Entgegen der Behauptungen der Stadt wurde in den letzten 10 Jahren auf diesem Gebiet bewusst kein Mais angepflanzt. Sind die Obere Naturschutzbehörde und das Regierungspräsidium nicht verpflichtet im Sinne der FFH Richtlinien zu agieren? Hat ein Gutachter aus Aachen mehr Gewicht als die, in Deutschland sehr anerkannten, Naturschutzverbände die sich sehr intensive mit dem Thema Feldhamster beschäftigen? Werden mal wieder Geld und Macht über den Artenschutz gestellt? Wir werden trotz der Aussagen der Stadt nicht tatenlos zusehen und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln mit einer breiten Öffentlichkeit gegen diese Genehmigung Ihrer Behörden vorgehen! Wir fordern Sie im Namen von über 3.200 Unterstützern (Online Petition) auf, die von uns vorgebrachten Fragen und Bedenken noch einmal zu überprüfen. Über eine zeitnahe, nicht nur förmliche, Antwort wären wir sehr dankbar. Mit freundlichem Gruß, i.A. Elona Weber, IG Bauvorhaben Mittelbuchen Nord-West +++ Unterstützen Sie die Initiatoren mit Ihrer Anwesenheit bei der letzten Bürgerversammlung vor Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 16.5.2018 um 18.00 Uhr in der Mehrzweckhalle in Mittelbuchen.

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