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Artenschutz und Gutachten: "Untergehen ganz ohne Klimawandel"

EGE - Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V.

Eine Stadt plant ein neues Baugebiet. Ohne Ausgleich. Der im letzten Jahr in sozialdemokratischer Ressortverantwortung für Städtebau und Naturschutz in das Baugesetzbuch eingefügte § 13 b macht's möglich. Allerdings muss die Planung die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes beachten. Diese Verbote beruhen nämlich auf dem Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union, das Deutschland nicht einfach ignorieren darf. Des Gemeinschaftsrechts wegen muss die planende Stadt untersuchen (lassen), inwieweit das Baugebiet Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Steinkauz, Schleiereule und Waldohreule (und anderer europäischer Vogelarten) schädigen oder zerstören könnte. Das erfordert eine Kartierung der Vorkommen dieser Arten, wenn es Anhaltspunkte für das Vorkommen dieser Arten gibt.

Rauhfußkauz

Diesen Rauhfußkauz hat René Schleichardt fotografiert

Doch die Praxis der Stadt und des von ihr beauftragten Gutachterbüros ist offenkundig eine andere. Ganze viermal hat der Gutachter kartiert - am wenigsten zu den Zeiten, in denen Eulen nachweisbar sind, auf die Ergebnisse dieser leichtfertigen Sachverhaltsermittlung dann aber die Auswirkungen des geplanten Baugebietes abgeschätzt - mit welchem Ergebnis lässt sich denken.

Business as usual. Zugegeben: Der Fall ist weder spektakulär noch außergewöhnlich. Er ereignet sich tausendfach in Deutschland und steht für die alltägliche Marginalisierung des Lebendigen und des Artenschutzrechts.

Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 96,0 KB), wenn Sie die Stellungnahme der EGE zu diesem Fall von Gutachtertätigkeit lesen möchten. Der Fall ist für das Zusammenspiel kommunaler Politik und bezahlter Gutachterleistungen symptomatisch. Die Ursachen für den Niedergang der Biodiversität sind nicht global-abstrakt, sondern lokal-banal. Was soll man diesem satten Land, das sich in billiger Weltrettungsrhetorik gefällt und fortwährend grad das Gegenteil treibt, wünschen? Einen Funken Anstand.

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