"Die vielgepriesene deutsche Weidgerechtigkeit dient der Volksverdummung und der Verdeckung strafbarer Handlungen. Sie bemäntelt tierquälerische Jagdmethoden mit falsch verstandener Traditionspflege." (B. Rüsch, Jurist und Jäger "Heuchler im grünen Loden")
Weidgerechtigkeit nennt man Verhaltensnormen, die einen Ehrenkodex für Jäger darstellen sollen, aber auch rechtliche Bedeutung haben. Erstmals eingeführt in die Gesetzessprache wurde der Begriff "Weidgerechtigkeit" 1934 als „Deutsche Waidgerechtigkeit“ in § 4 des Reichsjagdgesetzes.
Die Jagd gilt als weidgerecht, wenn sie entsprechend der jagdgesetzlichen Regelungen durchgeführt wird. Es gibt aber auch Aspekte, die in Jagdgesetzen oder Ausführungsverordnungen nicht definiert sind. Sie leiten sich aus Jagdbräuchen ab: Zum waidgerechten Jagen gehört beispielsweise das Ansprechen des Wildes vor dem Schuss (Feststellung ist es ein Wildschwein oder ein Pony, ein junges oder adultes Tier, ein männliches oder weibliches, könnte es Jungtiere haben, u.a.) ebenso, wie einen Schuss so anzutragen, dass das Wildtier nicht leidet. Eigentlich selbstverständliche Dinge, die in der Jagdpraxis jedoch häufig keine Anwendung finden (vergleiche "Nur jeder dritte Schuss ist tödlich").
Fuchsjagd setzt die natürliche Geburtenkontrolle außer Kraft und schafft unsägliches Elend. Bild: B. und S. Pelli
Das Tierschutzgesetz sagt, dass Wirbeltiere ohne einen vernünftigen Grund nicht getötet werden dürfen. Auch ist es verboten einem Tier ohne Rechtfertigung Schmerzen, Leiden, Schäden zuzufügen. Wirbeltiere, so das Gesetz, dürfen nur unter Betäubung und frei von vermeidbaren Schmerzen getötet werden. Gleichwohl heißt es in § 4 des Tierschutzgesetzes "Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Jagd zugelassen, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen."
Wozu benötigt man ein Tierschutzgesetz, welches mit einem Wort für eine Randgruppe unserer Gesellschaft seine eigenen Normen außer Kraft setzt?
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